Fachbeiträge & Kommentare zu Steuer

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Latente Steuern bei Persone... / 4 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern im Einzelabschluss von Personengesellschaften

Für Personengesellschaften gelten die allgemeinen Grundsätze für die Abgrenzung latenter Steuern nur für die Gewerbesteuer. Dies bedeutet, dass latente Steuern auf temporäre Wertunterschiede zwischen steuerlicher Gesamthandelsbilanz und Handelsbilanz grundsätzlich abzugrenzen sind. Dabei sind auch Unterschiede zu berücksichtigen, die sich erst bei Aufgabe oder Veräußerung de...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.3 Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft

Personengesellschaften unterliegen als Steuersubjekt nur der Gewerbesteuer. Folglich ist auf Ebene der Personengesellschaft eine Abgrenzung latenter Steuern nur für gewerbesteuerliche Zwecke vorzunehmen und dort zu buchen. Der Steuersatz ergibt sich in Abhängigkeit vom individuell anzuwendenden Gewerbesteuerhebesatz, der bei der Bewertung der temporären Differenzen zu berück...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1 Grundlagen zu latenten Steuern

1.1 Allgemeines Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen der Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten ergeben. Sie werden auf Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildet, wenn die Differenzen temporär oder quasi-permanent sind. Darüber hinaus können a...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5 Einzelfragen zur Bilanzierung latenter Steuern

5.1 Steuerliche Verlustvorträge Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellsc...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6 Besonderheiten bei der Ermittlung latenter Steuern bei deutschen Personengesellschaften im Konzern

6.1 Abgrenzung latenter Steuern Werden Personengesellschaften als Tochtergesellschaften in einen Konzernabschluss einbezogen und ist eine Kapitalgesellschaft als Konzernunternehmen übergeordnet, sind latente Steuern auf temporäre Differenzen für Zwecke der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer abzugrenzen. Es besteht die Möglichkeit, dass die Abgrenzung der latenten Steuer...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.4 Anpassung latente Steuern an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Das DRSC hat am 28.5.2024 den Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandard Nr. 14 (DRÄS 14) mit den Änderungen an DRS 18 verabschiedet. Grund für die Überarbeitung von DRS 18 ist die Anpassung aus Anlass des Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (MinBestRL-UmsG). Neben den Anpassungen durch das MindBestRL-UmsG wurden auch redaktionelle Änderungen an dem Standard v...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.5 Anpassung latente Steuern an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Ebenso wie im Einzelabschluss[1] führt die Anwendung des Mindeststeuergesetzes bzw. entsprechender ausländischer Mindeststeuergesetze zu keiner Berücksichtigung im Konzernabschluss, weder beim Ansatz noch bei der Bewertung von latenten Steuern .[2] Diese Ausnahmeregelung steht im Einklang mit den entsprechenden Änderungen in IAS 12 zu Ertragsteuern und kann u. U. bereits für ...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.3 Ergänzungsbilanzen

Für gewerbesteuerliche Zwecke werden Ergänzungsbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern auf Ebene der Personengesellschaft berücksichtigt. Bei der Abgrenzung latenter Steuern für körperschaftsteuerliche Zwecke werden hingegen nur die Ergänzungsbilanzen einbezogen, die voll- oder teilkonsolidierten Gesellschaftern als Anteilseignern (Kapitalgesellschaft) zuzurechnen sind....mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.1 Allgemeines

Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen der Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten ergeben. Sie werden auf Unterschiedsbeträge zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz gebildet, wenn die Differenzen temporär oder quasi-permanent sind. Darüber hinaus können aktive latente S...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.2 Bedeutung der Zinsschranke und des Zinsvortrags

Mit der Zinsschranken-Regelung gem. § 4h EStG wird die Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen bei Einkünften aus Gewerbebetrieb eingeschränkt. Für den nicht abzugsfähigen Zinssaldo aus Zinsaufwendungen und Zinserträgen i. S. d. Zinsschranke einer Periode räumt das Gesetz einen zeitlich unbefristeten Vortrag – den sog. Zinsvortrag – auf künftige Besteuerungszeiträume ein. Somit...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.2 Sonderbilanzen

Sonderbilanzen werden bei der Abgrenzung latenter Steuern im Einzelabschluss nicht berücksichtigt. Hingegen erfolgt der Einbezug von Sonderbilanzen bei der Abgrenzung latenter Steuern im Konzern. I. d. R. heben sich die gegenläufigen Steuerabgrenzungen bei den temporären Differenzen aus Sonderbilanzen gegenseitig auf. Die Abgrenzung latenter Steuern für die Gewerbesteuer wird...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.3 Ausschüttungssperre

Für aktive latente Steuern besteht gem. § 268 Abs. 8 HGB eine Ausschüttungssperre, welche dem Gläubigerschutz dient, indem der Höchstbetrag bei Gewinnausschüttungen beschränkt wird. Die Ausschüttungssperre besagt, dass Gewinne bei einem Ausweis von aktiven latenten Steuern nur ausgeschüttet werden dürfen, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklage...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.1 Sonderbetriebsvermögen

Nach h. M. ist das Sonderbetriebsvermögen nicht in die Ermittlung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft einzubeziehen. Dieses Sonderbetriebsvermögen gehört nicht zum Gesamthandsvermögen[1] und es steht ihm kein handelsrechtlicher Wertansatz gegenüber.[2] Das Sonderbetriebsvermögen ist nur steuerlich der Personengesellschaft zuzurechnen. Die Vermögensgegenst...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.2 Gewerbesteuerliche Organschaft

Eine gewerbesteuerliche Organschaft liegt vor, soweit rechtlich selbstständige Einheiten (= Organgesellschaften) zum Zwecke der Ertragbesteuerung in eine andere rechtlich selbstständige Einheit (= Organträger) dergestalt integriert werden, dass die steuerlichen Vorgänge der Organgesellschaft dem Organträger als eigene zugerechnet werden. Die einbezogenen Gesellschaften werde...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 5.1 Steuerliche Verlustvorträge

Steuerliche Verlustvorträge führen grundsätzlich zur Bildung von aktiven latenten Steuern. Der Ansatz latenter Steueransprüche für steuerliche Verlustvorträge folgt nach den gleichen Ansatz- und Bewertungsregeln, die auch für temporäre Differenzen zwischen Handelsbilanzwert und Steuerbilanzwert zugrunde gelegt werden. Bei Personenhandelsgesellschaften erfolgt die Bewertung nu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 6.4 Outside Basis Differences

Bei Outside Basis Differences handelt es sich um Differenzen zwischen dem Nettovermögen laut Handelsbilanz, mit dem eine Gesellschaft in den Konzernabschluss einbezogen wird, und dem Beteiligungsbuchwert laut Steuerbilanz des Mutterunternehmens, das der Gesellschaft übergeordnet ist. Von einer Abgrenzung latenter Steuern betreffend Outside Basis Differences wird bei Beteiligu...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / Zusammenfassung

Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzustellen, als wär...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 4.2 Ergänzungsbilanzen

Mehrheitlich wird der Einbezug von Ergänzungsbilanzen für die Abgrenzung von latenten Steuern auf Ebene der Personengesellschaft befürwortet. Begründet wird dies damit, dass Ergänzungsbilanzen Einfluss nehmen auf den steuerlich abzugsfähigen Betrag eines Vermögenswerts. Würde der handelsrechtliche Buchwertansatz nur dem steuerlichen ohne Berücksichtigung der Ergänzungsbilanz...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7.1 Allgemeine Angaben

Latente Steuern sind nach § 285 Nr. 29 HGB für jeden Bilanzposten im Anhang zu erläutern. Darüber hinaus sind latente Steuern aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, Steuergutschriften und Zinsvorträge ebenso wie der Steuersatz, mit dem die latenten Steuern bewertet worden sind, anzugeben. Es sind ebenso Angaben zu machen, ob Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz von Vermögen...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3 Steuerliche Besonderheiten bei Personengesellschaften

3.1 Allgemeines Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunterne...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7 Anhang

7.1 Allgemeine Angaben Latente Steuern sind nach § 285 Nr. 29 HGB für jeden Bilanzposten im Anhang zu erläutern. Darüber hinaus sind latente Steuern aufgrund steuerlicher Verlustvorträge, Steuergutschriften und Zinsvorträge ebenso wie der Steuersatz, mit dem die latenten Steuern bewertet worden sind, anzugeben. Es sind ebenso Angaben zu machen, ob Differenzen aus dem erstmalig...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 2 Anwendung und größenabhängige Erleichterungen

Kleine Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften nach § 264a HGB sind von der Anwendung der Vorschrift zu den latenten Steuern nach § 274 HGB durch § 274a Nr. 4 HGB befreit. Dennoch kann eine Bildung einer Steuerrückstellung für latente Steuern nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erforderlich sein. Die Frage, ob es bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Rückstellung ...mehr

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Latente Steuern bei Personengesellschaften im Einzelabschluss und im Konzernabschluss

Zusammenfassung Überblick Latente Steuern zeigen in der Handelsbilanz künftige Änderungen von Ertragsteuern, die sich aus den Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Werten von Bilanzposten (Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten) ergeben. Der Ansatz latenter Steuern hat zum Ziel, den Steueraufwand in der Handelsbilanz so darzus...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.4 Quasi-permanente Differenzen

Bei Quasi-permanenten Differenzen handelt es sich um Unterschiedsbeträge, die zwar zeitlich begrenzt sind, deren Abbau jedoch von den Dispositionen des Unternehmens abhängig ist bzw. erst bei Liquidation des Unternehmens erfolgt. Kurz gesagt, quasi-permanente Differenzen kehren sich erst am Ende der Lebenszeit eines Unternehmens oder durch unvorhersehbare Umstände um; die Um...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.3 Permanente Differenzen

Permanente Differenzen kehren sich im Gegensatz zu temporären Differenzen künftig nie mehr um. Dieser Effekt ist einmalig. Typische Beispiele hierfür sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG, angemessene und nachgewiesene Bewirtungskosten in Höhe von 30 % oder unangemessene Repräsentationsaufwendungen, aber auch steuerfreie Erträge wie z. B. s...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 1.2 Temporäre Differenzen

Temporäre Differenzen sind Differenzen zwischen dem Wert eines Vermögensgegenstands oder einer Schuld laut Handelsbilanz und Steuerbilanz, die sich künftig wieder umkehren lässt, d. h. sie sind zeitlich begrenzt. Praxis-Beispiel Drohverlustrückstellung Eine Drohverlustrückstellung führt zu einer temporären Differenz zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz, weil es steuerlich e...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 7.2 Anpassung an gesetzliche Vorgaben zur Mindestbesteuerung

Mit den Anpassungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestbesteuerung wurden auch neue Angabepflichten im Anhang geschaffen. Zur Sicherstellung von einem gewissen Maß an Transparenz und Information der Abschlussadressaten sind Angaben zu machen, inwieweit die Gesellschaft bzw. der Konzern von der Globalen Mindestbesteuerung betroffen ist.[1] Bei den Angaben ist zu untersche...mehr

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Latente Steuern bei Persone... / 3.1 Allgemeines

Unternehmen in der Rechtsform einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wie z. B. OHG, KG oder GmbH & Co. KG, werden als sog. Mitunternehmerschaften in Deutschland der Besteuerung unterworfen. Die Einkünfte, die die Mitunternehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit erzielen, gelten als gewerbliche Einkünfte der Mitunternehmerschaft. Der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft ermi...mehr

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Tax Solutions für mehr Effi... / 1 NEU: Haufe SteuerBriefing – Maßgeschneiderte Mandanteninformationen in 5 Schritten

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Tax Solutions für mehr Effi... / Zusammenfassung

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.1.3 Ertragskrise

Situation: Die Zahl der Aufträge geht zurück, die Umsätze sinken. Das Unternehmen rutscht in die "roten Zahlen". Spätestens jetzt wären korrigierende Maßnahmen seitens der Unternehmensleitung einzuleiten. In diesem Stadium merken Kunden und Lieferanten meist noch nichts von der Krise. Allenfalls die Kreditgeber werden darauf aufmerksam durch Jahres- oder Zwischenbilanzen. Oft...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 2 Bedeutung der Betriebstätte

Rz. 4 § 12 AO definiert den Begriff der Betriebstätte, während in den Einzelsteuergesetzen die Rechtsfolgen bei Vorliegen einer Betriebstätte geregelt werden. In Einzelsteuergesetzen können auch Ergänzungen zum Begriff der Betriebstätte enthalten sein.[1] Bei der Bedeutung des Begriffs der Betriebstätte ist zwischen nationalem und internationalem Steuerrecht zu unterscheiden;...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 4.2.3 Aufwendungen

Aufwendungen können in Aufwendungen, die dem Unternehmenszweck dienen, und in Aufwendungen, die analog den Erträgen betrieblich, aber außerordentlich und betriebsfremd sind, aufgeteilt werden. Betriebliche Aufwendungen sind i. d. R. die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, die Personalaufwendungen einschließlich sozialer Abgaben etc., Absc...mehr

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Insolvenz: Erkennen Sie mög... / 3.2 Typische Ursachen für eine Unternehmenskrise

Die Übersicht zeigt typische Fehler, die vielfach Ursache einer Unternehmenskrise sind. In der Praxis führen meist mehrere Fehler in Kombination zur Krise.mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 12 Bet... / 1 Systematische Stellung

Rz. 1 § 12 AO steht im Zweiten Abschnitt des Ersten Teils der AO und gehört damit zu den grundlegenden Normen des "Allgemeinen Teils". Die Überschrift des zweiten Abschnitts "Steuerliche Begriffsbestimmungen" führt irre; es handelt sich bei § 12 AO nicht (nur) um eine Legaldefinition des Begriffs der Betriebstätte, der für die besonderen Regelungen der AO von Bedeutung ist, ...mehr

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Nachhaltigkeitsberichtersta... / 3.1 Grundlagen: doppelte Wesentlichkeit

Rz. 17 In der Nachhaltigkeitsberichterstattung fungiert die Wesentlichkeitsanalyse als Instrument zur Identifizierung und (inhaltlichen) Bewertung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen, welche in der Berichterstattung offengelegt werden sollen (ESRS 1.25). Diese Analyse bildet das Fundament der Nachhaltigkeitserklärung, da die erforderlichen Angaben gem. ESRS weites...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 4. Übernahme der Steuer

Übernimmt der Steuerabzugsverpflichtete (z.B. GmbH) für den Gläubiger der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer, erhöht dies den Kapitalertrag, der dem Gläubiger zufließt. Das gilt auch für den SolZ und die Kirchensteuer. Der zu versteuernde Kapitalertrag ermittelt sich in diesen Fällen nach der mit BMF-Schreiben v. 19.5.2022 (BMF v. 19.5.2022 – IV C 1 - S 2252/19/10003 :00...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / III. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung ...mehr

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Auswirkungen latenter Steuern auf die fiktive Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ErbStB 2024, Heft 11, S. 323)

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand de...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / II. Latente Steuern bei Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG

1. Problemaufriss Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373 bis 1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder (z...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / 2. Berechnungsbeispiel zu dem Auswirkungen von § 1376 Abs. 2 BGB zur Endvermögensberechnung unter Berücksichtigung latenter Ertragsteuerbelastungen

a) Sachverhalt Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflichtteilsansprüche bestehen nicht. Das Nachlassvermögen setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / b) Fiktive Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG und Erbschaftsteuerberechnung

aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / 1. Problemaufriss

Weil sich die erbschaftsteuerliche Steuerbefreiung vorgreiflich nach den familienrechtlichen Grundsätzen aus §§ 1373 bis 1383 BGB richtet (§ 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG im Umkehrschluss), schlägt sich die Wertauswirkung latenter Steuern bei der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung aus erbschaftsteuerlicher Sicht schon nach dem Gebot der Folgerichtigkeit nieder (zur erbschaftsteue...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / IV. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Bes...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / aa) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (ohne fiktive Ertragsteuerbelastung)

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Auswirkungen latenter Steue... / a) Sachverhalt

Der am 31.3.2021 (= Anwendungsbereich JStG 2020 ab 29.12.2020) verstorbene Erblasser E wird aufgrund gesetzlicher Erbfolge von seiner Ehefrau EF alleine (100 %) beerbt. Pflichtteilsansprüche bestehen nicht. Das Nachlassvermögen setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %).mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / I. Zivilrechtliche Grundlagen

Nach ständiger BGH-Rspr. und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen, welcher gegenstandsbezogen für den jeweiligen Vermögensgegenstand auf dessen Realisationswert unter wertmindernden Abzug der am Stichtag anfallenden Ertragsteuerlast ab...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / VII. Verfahrensrechtliche Einordnung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen

Bei der Kapitalertragsteuer-Anmeldung handelt es sich um eine Steuererklärung i.S.v. § 150 Abs. 1 Satz 3 AO , in der der Stpfl. (§ 33 Abs. 1 AO) die Steuer selbst zu berechnen hat. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 Satz 1 AO). Einer (gesonderten) Festsetzung der Steuer bedarf es nur dann, wenn die Festsetzung z...mehr