Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Entstehungsgeschichte der Vorschrift

Rn. 2570 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 69 EStG wurde durch das JStG 1996 (vom 11.10.1995, BGBl I 1995, 1250) mit Wirkung ab VZ 1994 (also mit echter Rückwirkung, s § 52 Abs 2f EStG aF) eingefügt. Der Gesetzgeber knüpfte in seiner Begründung (s Roland, JStG 1996, 447) an einen Billigkeitserlass für frühere VZ an und führt aus: § 3 Nr 69 EStG sei erforderlich, um die bezei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Welche Leistungen sind begünstigt?

Rn. 923 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 24 EStG spricht von "Leistungen aufgrund des BKGG" und meint damit alle dort aufgeführten, das sind: das Kindergeld (§ 6 BKGG) der Kinderzuschlag (§ 6a BKGG) Leistungen für Bildung und Teilhabe (§ 6b BKGG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Aufhebung der Vorschrift ab VZ 2015

Rn. 145 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 3 Nr 2b des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) hob mit Wirkung ab VZ 2015 (Art 3 Nr 8 = § 52 Abs 1 S 1 EStG idF des Gesetzes) die Vorschrift auf, da sich die wortgleiche Formulierung jetzt in § 3 Nr 2 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / md) Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung (§ 40 Abs 2 S 1 Nr 5 S 2 EStG)

Rn. 1702 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Zuschüsse des ArbG, die "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (die Ausführungen unter s Rn 1698 gelten entsprechend) zu den Aufwendungen des ArbN für die Internetnutzung gezahlt werden (zB monatliche Internet-Provider-Gebühren, aber auch die Anschaffung eines Modems oder eines ISDN-Anschlusses), können ebenfalls pauschaliert be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ie) Tätigkeit des Fonds

Rn. 1517e Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Tätigkeit des Fonds besteht idR im Erwerb von Beteiligungen an den zu finanzierenden Unternehmen (meist KapGes), dem Einziehen von Zinsen und Dividenden und – nach Erreichen des mit der Finanzierung beabsichtigten Zwecks – der Veräußerung der im Wert erheblich gestiegenen Beteiligungen; dabei werden die Beteiligungen durchschnittlich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Welche Leistungen sind nicht nach § 3 Nr 34 EStG steuerfrei?

Rn. 1246m Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Tz. 34 BMF aaO mit weiteren Einzelheiten (s a OFD Karlsruhe vom 21.07.2020, DStR 2020, 2073 Tz 34) listet beispielhaft auf ("insbesondere"), welche Leistungen nicht nach § 3 Nr 34 EStG steuerfrei sind, etwa: Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen, Fitness-Studios und ähnliche Einrichtungen Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart Tra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Der Begriff der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Rn. 730 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG aF enthielt eine Definition der doppelten Haushaltsführung (dazu R 9.11 Abs 1 LStR 2011). Sie lag vor, wenn der ArbN außerhalb des Ortes, an dem er einen eigenen Hausstand (s dazu R 9.11 Abs 3 LStR 2011) unterhielt, beschäftigt war und auch am Beschäftigungsort wohnte. Die dazu gefundenen Auslegungsgrundsätze war...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Parteien der Leistungsbeziehung

Rn. 826 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aus den Worten "der Beschäftigungsfähigkeit des ArbN" ist zu entnehmen, dass der Empfänger der Weiterbildungsleistungen ausschließlich ein ArbN (iSd § 1 LStDV) ist. Rn. 827 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Weiterbildungsleistung kann dagegen erbringen. Rn. 828 Stand: E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Benzler, Neuerungen bei der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Pflegeentgelten, DStR 2009, 954; Nacke, Die einkommensteuerlichen Änderungen durch das JStG 2009, DB 2008, 2792. Rn. 337 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Vorbemerkung: Unter § 3 Nr 10 EStG aF standen früher – aufgehoben grds ab VZ 2006 – die Übergangsgelder und Übergangsbeihilfen aufgrund gesetzlicher Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Überblick

Rn. 394b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Den Bezügen aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit (§ 3 Nr 11 S 1 EStG) stellt § 3 Nr 11 S 4 EStG gleich:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Allgemeines

Rn. 2598d Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der Zuschuss musste dafür ("für" = final) gezahlt werden, dass der StPfl einen Anteil an einer KapGes (insbesondere GmbH, AG, KGaA) erwarb. Die BT-Drucks 18/3017, 37f erwähnte nur, dass so BE steuerfrei gestellt werden. Da aber § 3 Nr 71 EStG aF nicht vorschrieb, wo der Anteil gehalten werden musste, konnte er also sowohl im BV (das ist w...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hdb) Bei Auslandsdienstreisen

Rn. 681 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Verweisung in § 3 Nr 16 EStG aF auf § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF ergab sich: die dortigen Pauschsätze (§ 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 4 EStG aF) bestimmten für § 3 Nr 16 EStG aF den Maximalbetrag, den der ArbG dem ArbN steuerfrei erstatten konnte, s dazu H 3.16 EStH 2010 iVm R 9.6 Abs 3 LStR 2011 iVm BMF vom 17.12.2009, BStBl I 2009, 1601 z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gca) Definition der öffentlichen Kasse

Rn. 441 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nur die aus öffentlichen Kassen gezahlten anderen Bezüge stellt § 3 Nr 12 S 2 EStG steuerfrei (FG Berlin vom 27.05.2002, 8 K 8658/99, DStRE 2002,1168, rkr). H 3.12 EStH 2021 iVm H 3.11 LStH 2023 "öffentliche Kassen" versteht unter "öffentlichen Kassen" solche der inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts (gegen dieses Erford...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 260 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 8 S 1 EStG befreit folgende Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts gewährt werden: Rn. 261 Stand: EL...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / iba) Inlandspauschbeträge

Rn. 530 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Vorschrift des § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF sah für StPfl, die nur vorübergehend von ihrer Wohnung und dem Mittelpunkt ihrer dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig sind, für jeden Kalendertag dieser vorübergehenden Abwesenheit von Wohnung und Tätigkeitsmittelpunkt ab VZ 2002 folgende Mehraufwandspauschalen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum (ab 2000):

Gersch, Neues zum Arbeitslohn von Dritten, FR 2004, 938; Leis, Steueränderungen zum 01.01.2004 im Überblick, FR 2004, 53; Odenthal/Seifert, Lohnsteuerliche Änderungen 2004, DStR 2004, 585; Melchior, HaushaltsbegleitG 2004, Gesetz zur Änderung des GewStG und anderer Gesetze sowie "Korb II" im Überblick, DStR 2004, 65; Harder-Buschner, Aktuelle Änderungen im Bereich der ArbN-Beste...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht

Rn. 1114 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Aufgrund seines weiten Spielraums muss der Gesetzgeber diese Vergünstigung nicht für ewig gewähren, sondern kann sie befristen. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie (s Rn 1113) sind mE ein sachlicher Befristungsgrund. Eine stete Synchronisation von ESt und Sozialversicheru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Überblick

Rn. 540 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 S 2 Hs 2 EStG aF beschränkte den steuerfreien WK-Ersatz bei Trennungsgeldern. Die ersetzten Beträge waren nur insoweit (ggf also zT) steuerfrei, als sie die nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG aF, § 9 Abs 5 EStG aF, § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 EStG aF abziehbaren Aufwendungen nicht überstiegen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Der Kreis der Privatnutzer

Rn. 1691 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 45 S 1 EStG begünstigt nur ArbN (und seit 01.01.2015 durch S 2 gleichgestellte Personen, s Rn 1694aff), nicht auch ArbG, die ihre betrieblichen Datenverarbeitungsgeräte und Telekommunikationsgeräte bzw Software privat nutzen. Zum Begriff "ArbN" s § 1 Abs 1 LStDV, es fallen deswegen auch ausgeschiedene ArbN darunter (glA Vosskuhl/Wen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ad) Der Leistende

Rn. 1234 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 34 EStG begünstigte nur Leistungen des ArbG. Auch dies deckte sich mit § 3 Nr 33 EStG. Gesundheitsfördernde Leistungen Dritter fielen somit nicht unter die Vorschrift. Das bedeutete aber nicht, dass sich der ArbG zu seiner Leistungserbringung Dritter nicht hätte bedienen dürfen (s Rn 1241).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Leistungen nach dem Beruflichen RehabilitierungsG

Rn. 905 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 des 2. SED-UnrechtsbereinigungsG (2. SED-UnrBerG idF vom 01.07.1997, BGBl I 1997, 1625, bezeichnet als "Berufliches Rehabilitierungsgesetz" = BerRehaG) sieht als Leistungen vor: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 6 Art 2 2. SED-UnrBerG); Kostenerstattungen nach § 7 Art 2 2. SED-UnrBerG; Ausgleichsleistungen nach §§ 8, 9 Ar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Mittel einer öffentlichen Stiftung (§ 3 Nr 11 S 1 EStG Fall 2)

Rn. 375 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach H 3.11 EStH 2021 "öffentliche Stiftung" liegt eine "öffentliche Stiftung" unter folgenden drei alternativen Voraussetzungen vor (glA FG RP 3 K 2197/11, DStRE 2016, 712 rkr): die Stiftung ist selbst juristische Person des öffentlichen Rechts; das Stiftungsvermögen steht im Eigentum einer juristischen Person des öffentlichen Rechts; die Sti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die betriebliche Nutzung

Rn. 1154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn der ArbN die Werkzeuge außerhalb einer Betriebsstätte seines ArbG einsetzt, zB auf einer Baustelle, sind sie "betrieblich" genutzt (R 3.30 S 3 LStR 2023). Der Begriff "betrieblich" ist mE weit zu fassen (glA Fissenewert in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 30 EStG Rz 2). Die "Anschaffung" des Werkzeugs ist mE die Vorstufe zur betriebliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Freibetrag

Rn. 1330 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfrei ist der (geldwerte) Vorteil des ArbN aus der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis zu einer Summe von EUR 360/EUR 1 440 (ab 01.07.2020, s Rn 1322) jährlich, dh es handelt sich um einen Jahresfreibetrag ("soweit"; H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 22 29 S 1). Bei einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebd) Erzieher oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Wikipedia.de versteht unter "Erziehung" die pädagogische Einflussnahme auf die Entwicklung und das Verhalten Heranwachsender. Dabei beinhalte der Begriff sowohl den Prozess als auch das Resultat dieser Einflussnahme.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1070 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 27 EStG wurde durch das Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG) vom 21.02.1989 (BGBl I 1989, 233) eingefügt (ab VZ 1989) und soll das vorzeitige Ausscheiden des Landwirts aus der Erwerbstätigkeit erleichtern ( Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 27 EStG Rz 2). Rn. 1071 Stand: EL 170 – ET: 01...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begrifflichkeiten

Rn. 373 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Oberbegriff in § 3 Nr 11 EStG sind die "Bezüge". Eine Unterform der Bezüge sind Beihilfen (s Wortlaut "als Beihilfe"), nämlich dann, wenn sie zu dem Zweck bewilligt werden, die Erziehung oder Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst unmittelbar zu fördern. Der Begriff der "Bezüge" wird zB auch verwendet in § 3 Nr 12, 29 EStG.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1320 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MitarbeiterkapitalbeteiligungsG) vom 07.03.2009 (BGBl I 2009, 451) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung des § 19a EStG für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung, die nach dem 01.04.2009 abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Überblick über die Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Europarecht

Rn. 2113a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 BFH BStBl II 2009, 857 mit zustimmender Anm Bergkemper, FR 2010, 91 sieht mE zutreffend keinen Verstoß gegen Europarecht (ArbN-Freizügigkeit, Diskriminierung, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit) darin, dass nur aufgrund materiell gesetzlicher Verpflichtung beruhende Zukunftssicherungsleistungen begünstigt sind. Es wird nicht ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Sozialversicherungsrechtlicher Hinweis

Rn. 1041 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ist der StPfl ein sozialversicherungsrechtlich abhängig Beschäftigter, sind gemäß § 1 Abs 1 S 1 Nr 16 SvEV nach § 3 Nr 26 EStG steuerfreie Einnahmen sozialversicherungsfrei. Rn. 1042–1045 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ec) § 3 Nr 16 aF und § 9a S 1 Nr 1 EStG

Rn. 625 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 16 EStG aF selbst bestanden nicht (aA wohl Drenseck, FR 1989, 261), sie richteten sich vielmehr gegen § 9a S 1 Nr 1 EStG. Hierzu ausführlich s Rn 493.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Korrigierte Rentenbezugsmitteilung (§ 52 Abs 4 S 6–8 EStG idF JStG 2022)

Rn. 581 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 1 Nr 20 Buchst a Doppelbuchst aa JStG 2022 (vom 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) fügte in § 52 Abs 4 S 6 EStG eine Regelung über korrigierte Rentenbezugsmitteilungen ein: Ist in der für das jeweilige Leistungsjahr zuletzt übermittelten Rentenbezugsmitteilung iSd § 22a EStG in den nach § 22a Abs 1 S 1 Nr 2 zu übermittelnden Daten dieser Gr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dab) Vergabe der Stipendien nach den vom Geber erlassenen Richtlinien (§ 3 Nr 44 S 3 Buchst b EStG Voraussetzung 2)

Rn. 1645a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ferner müssen sie nach den vom Stipendiengeber (§ 3 Nr 44 S 1, 2 EStG) erlassenen Richtlinien vergeben werden, also nicht willkürlich (BFH vom 29.09.2022, VI R 34/20, BStBl II 2023, 142). Der Gesetzgeber wollte dadurch eine möglichst weitgehende Bindung der vergebenden Stelle an die Richtlinien des Gebers erreichen (BFH BFH/NV 2013, 29 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fa) Definition

Rn. 510 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei handelte es sich um als solche bezeichneten Vergütungen, die dem Grund und der Höhe nach entweder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (reisekostenrechtliche Vorschriften des Bundes oder der Länder; H 3.13 EStH 2010 iVm R 3.13 Abs 2 S 1 LStR 2011) oder aufgrund Tarifvertrags oder anderer Vereinbarungen, die den reisekostenrechtlichen Vors...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jd) Nachweispflichten

Rn. 739 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bei ArbN der Steuerklassen III, IV oder V (s dazu § 38b EStG) unterstellte R 9.11 Abs 10 S 3 LStR 2011 ohne weiteres, dass sie einen eigenen Hausstand hatten. Bei anderen ArbN durfte der ArbG den eigenen Hausstand nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich erklärten, dass sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort außerhalb des Beschäft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bsp für Stipendien

Rn. 1649 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Stipendien nach dem Honnefer Modell, der Maximal-Planck-Gesellschaft, der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Friedrich-Ebert-Stiftung, der Fritz-Thyssen-Stiftung sowie Habilitationsstipendien nach dem Hochschulsonderprogramm II (FM Sachsen vom 26.01.1994, DStR 1994, 466), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) (BFH vom 29.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ffb) Die Grenzen des § 37 SGB XI im Zeitraum 2012–2016

Rn. 1277a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Ab 01.01.2013 wurden Leistungen für Demenzkranke verbessert, s Art 1 Nr 48, Art 16 Abs 2 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG vom 23.10.2012, BGBl I 2012, 2246). In den Jahren 2013–2016 ergaben sich folgende Sätze:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Keine Aufzeichnungspflicht beim Lohnkonto

Rn. 1899 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 4 Abs 2 Nr 4 LStDV sind grds steuerfreie Bezüge im Lohnkonto aufzuzeichnen. Jedoch macht die Vorschrift eine Ausnahme für Trinkgelder. Dies würde wegen deren Steuerfreiheit auch keinen Sinn machen. Rn. 1900–1919 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verfassungsrecht, Europarecht

Rn. 220f Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen § 3 Nr 6 EStG bestehen nicht. Rn. 220g Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Europarecht: BFH BStBl II 1997,358 (dazu zustimmende Urteilsanmerkung von sch, DStR 1997, 654) wendet die Vorschrift (analog der ausländischen gesetzlichen Unfallversicherung in § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3) in weiter Auslegung auch auf B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Veränderungen gegenüber § 3 Nr 34 EStG aF (bis 31.12.2018)

Rn. 1246c Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vom Wortlaut her unterscheidet sich das Leistungsziel: Rn. 1...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Barablösung (§ 3 Nr 31 Hs 2 EStG)

Rn. 1174 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hat der ArbN zB nach Unfallverhütungsvorschriften, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung (stpfl aber: aufgrund einzelvertraglicher Regelung, mE keine sinnvolle Regelung) Anspruch darauf, Arbeitskleidung gestellt zu erhalten, und löst der ArbG diese Pflicht auf Naturalgestellung aus betrieblichen Gründen durch eine Barvergütung ab, so befr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Leistungen an einen Pensionsfonds zur Übernahme bestehender Anwartschaften (§ 3 Nr 66 EStG)

Rn. 2270 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Hierzu ausführlich s Rn 2680ff (Stickan). Rn. 2271–2279 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Progressionsvorbehalt

Rn. 224 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst f EStG (s § 32b Rn 81 (Handzik)) bezieht nur folgende Leistungen in den Progressionsvorbehalt ein: das Versorgungskrankengeld (§§ 16ff BVG) und das Übergangsgeld (§ 26 BVG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Sonstige Hinweise in Zusammenhang mit dem ATG

Rn. 1108 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Progressionsvorbehalt: Die steuerfreien Leistungen nach § 3 Nr 28 EStG unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs 1 Buchst g EStG, s § 32b Rn 81 (Handzik); Kopp, NWB F 27, 5861; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 28 EStG Rz 6). Lohnkonto: Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Aufstockungsbeträge nach dem ATG einzutrage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Der von § 3 Nr 13 EStG aF begünstigte Personenkreis

Rn. 496 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aF betraf nicht bloß ArbN, sondern auch Freiberufler (BFH BStBl II 2009, 405) oder auch ehrenamtlich Tätige. Ob der Empfänger der Zahlung unmittelbar unter den persönlichen Geltungsbereich der maßgeblichen Vorschriften fiel, war daher ohne Bedeutung.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Sonstiges

Rn. 123 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Härteausgleich nach § 46 Abs 3 EStG ist nicht auf Lohnersatzleistungen anzuwenden, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen; § 46 Abs 3 EStG betrifft nur estpfl Einkünfte (BFH BStBl II 1994, 654). S § 32b Rn 70 (Handzik). Rn. 124–139 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Steuerrecht

Rn. 1692 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Da § 3 Nr 45 S 1 EStG die Formulierung "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" im Gegensatz zu § 3 Nr 33, 34, 34a, 46 EStG nicht enthält, ist eine Barlohnumwandlung möglich (FG München vom 20.11.2020, 8 K 2654/19, DStRK 2021, 281, Rev als unbegründet zurückgewiesen durch BFH vom 23.11.2022, VI R 49/20, BFH/NV 2023, 373; R 3.45 S ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Leistungsbeziehung

Rn. 410c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Die Leistungen (also Geld- oder Sachleistungen, glA Jahn, NWB 46/2022, 3216) müssen vom ArbG an seine ArbN erfolgen. Es müssen mE "seine" ArbN sein, also die ArbN, die bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, eine Gewährung der Leistungen an Dritte, zB ArbN anderer Unternehmer, ist daher nicht begünstigt, obwohl die Formulierung "an sein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Begünstigter Personenkreis

Rn. 1326 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift des § 3 Nr 39 EStG gilt für unbeschränkte und beschränkt stpfl ArbN (iSd § 1 LStDV) die in einem gegenwärtigen (Haupt- oder Neben-)Dienstverhältnis stehen (H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 1). Gegenwärtig ist ein Dienstverhältnis, wenn es im Zeitpunkt des Zuflusses des Vorteils besteht. Ein Ruhen ...mehr