Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 7. Rechtsschutz gegenüber den Anforderungen

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch schriftliche Aufforderungen zur Mitwirkung i. S. des § 200 Abs. 1 Satz 2 AO wie die Bitte des Prüfers, einen Raum zur Verfügung zu stellen, Buchführungsunterlagen und Belege bereitzustellen, Aufklärung über bestimmte Sachverhalte zu geben, sind i. d. R. keine Verwaltungsakte, sondern als Vorbereitungshandlungen Realakte, die auf de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid braucht auch nicht zu ergehen, wenn die Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichten ist. Steuerzeichen bzw. Steuerstempler sind vorgesehen bei der Tabaksteuer und der Rennwett- und Lotteriesteuer. Nicht der Erwerb des Steuerzeichens oder der Wertkarte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / g) Zustellung an mehrere Beteiligte/Ehegatten

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soll ein Verwaltungsakt mehreren Beteiligten zugestellt werden, so ist – soweit kein gemeinsamer Bevollmächtigter vorhanden ist – das Dokument jedem einzelnen gesondert zuzustellen. Dies gilt auch bei der Zustellung an Ehegatten oder Lebenspartner. Haben beide Ehegatten/Lebenspartner gegen einen zusammengefassten Steuerbescheid Einspruc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mehrfachberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger (§ 174 Abs. 1 AO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 1 AO ermächtigt zur Berichtigung einer fehlerhaften Mehrfachberücksichtigung eines bestimmten Sachverhalts (sog. positiver Widerstreit), die sich in einem Steuerbescheid (oder gleichgestellten Bescheid) zulasten des Stpfl. ausgewirkt hat. I. Tatbestand 1. Bestimmter Sachverhalt Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Merkmal "b...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Ende der Buchführungspflicht

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Buchführungspflicht endet nach § 141 Abs. 2 Satz 2 AO mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahrs, das auf das Wirtschaftsjahr folgt, in dem die Finanzbehörde feststellt, dass die Voraussetzungen des § 141 Abs. 1 AO nicht mehr vorliegen. Erforderlich ist eine entsprechende Mitteilung an den Stpfl., die auch mit einer Steuerfestsetzung verbu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 5. Formulierungshilfe des BMF v. 5.11.1991

6. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden die Worte "§ 26 Abs. 1 und 6 des Körperschaftsteuergesetzes" durch die Worte "§ 26 Abs. 1, 2 a und 6 des Körperschaftsteuergesetzes" ersetzt. b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt: "(3) Steuern von den nach § 11 Abs. 4 Satz 1 befreiten Gewinnanteilen werden auf Antrag im Veranlagungszeitraum des Anfalls der zug...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitteilungspflicht an die Gemeinden (§ 184 Abs. 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 3 AO haben die Finanzbehörden den Inhalt des Steuermessbescheids sowie die nach § 184 Abs. 2 AO getroffenen Maßnahmen den Gemeinden, denen der Erlass des Realsteuerbescheids obliegt, mitzuteilen. Meist wird den Gemeinden der Messbescheid übersendet oder sein Inhalt datentechnisch übermittelt. Die Gemeinden geben ihn dann...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsbehelfe

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Eintritt der formellen Bestandskraft hinsichtlich des bekannt gegebenen Verwaltungsakts wird gehindert durch die Einlegung des Einspruchs (s. § 347 AO). Rechtsbehelfsbefugt ist derjenige, der durch den Verwaltungsakt unmittelbar in seinen Rechten betroffen ist (s. § 350 AO). Bei der Begründung des Einspruchs ist darauf zu achten, da...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsschutz

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine erst nach Eintritt der Festsetzungsverjährung erfolgte Festsetzung ist nicht gem. § 125 Abs. 1 AO nichtig, sondern nur anfechtbar (s. Rz. 21). Somit erwächst sie in Bestandskraft, wenn sie nicht rechtzeitig (§§ 355 Abs. 1 AO, 47 Abs. 1 FGO) angefochten wird. Der Steuerbescheid ist auch vollstreckbar, wenn die Vollstreckungsvorausse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendbarkeit auf Einspruchsentscheidungen (§ 172 Abs. 1 Sätze 2 und 3 AO)

Tz. 42 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 2 AO dehnt die Geltung der Aufhebungs- und Änderungsmöglichkeiten auf solche Einspruchsentscheidungen aus, durch die der Steuerbescheid bestätigt oder geändert worden ist. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Einspruchsentscheidungen (§§ 366, 367 Abs. 2 Satz 3 AO) sich von den ihnen vorausgehenden Bescheiden...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 2. Beschlussempfehlung des Finanzausschusses v. 7.11.2001 mit Änderungsvorschlägen (BT-Drucks. 14/7343)

6. § 12 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: "(1) Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden auf seine Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, die Steuern angerechnet, die nach § 10 Abs. 1 abziehbar sind. In diesem Fall ist der Hinzurechnungsbetrag um diese Steuern zu erhöhen." b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Schmitz/Schlatmann, Digitale Verwaltung? – Das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, NVwZ 2002, 1281; Burchert, Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit Finanzbehörden, INF 2003, 179; Hütt, Steuerliches e-Government, AO-Steuerberater 2003, 22 und 80; Roßnagel, Das elektronische Verwaltungsverfahren, NJW 2003, 469; Drüen/Hechtner, Rechts-...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Grundsatz: eigene Festsetzung durch das Gericht

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend vom Kassationsprinzip kann das Gericht, sofern der Kläger mit der Anfechtungsklage die Änderung eines Verwaltungsakts, der einen Geldbetrag festsetzt oder eine darauf bezogene Feststellung trifft, begehrt, nach § 100 Abs. 2 Satz 1 FGO (zu Ausnahmen § 100 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 FGO) den Betrag in anderer Höhe festsetzen oder di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Festsetzung der Zinsen erfolgt durch Zinsbescheid (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO). Dies gilt auch, wenn sich der Zinsanspruch unmittelbar aus Unionsrecht (s. Rz. 6) ergibt. Im Zuge der Festsetzung der Erstattungszinsen hat die Anrechnung nach § 236 Abs. 4 AO (Zinsen nach § 233a AO) zu erfolgen (BFH v. 30.08.2010, VIII...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verpflichtung zur Steuerfestsetzung

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde ist zur Festsetzung der Steuer grundsätzlich verpflichtet (§ 85 AO), sie hat insoweit kein Ermessen. Ausnahmen z. T. mit der Folge einer Ermessensbefugnis der Finanzbehörde ergeben sich aus s. § 156 AO i. V. m. der KBV (s. § 156 AO Rz. 3) bzw. der Möglichkeit, von einer Steuer abzusehen (s. § 156 AO Rz. 4), aus § 163 AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung des § 171 Abs. 2 AO

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 2 AO stellt sicher, dass der Finanzbehörde für die Berichtigung einer ihr unterlaufenen offenbaren Unrichtigkeit (§ 129 AO) eine Frist von einem Jahr zur Verfügung steht. Die Frist beginnt mit Bekanntgabe des fehlerbehafteten Bescheids zu laufen. Die Vorschrift hat Bedeutung, wenn ein Steuerbescheid kurz vor Ablauf der Festse...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Festsetzung

Tz. 88 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 152 Abs. 11 AO n. F. entspricht im Wesentlichen der bisherigen Regelung (vgl. dazu Rz. 27). Allerdings bestimmt § 152 Abs. 11 AO n. F. nunmehr, dass der Verspätungszuschlag mit dem Steuerbescheid verbunden werden "soll" ("Verbindungsgebot"). Hieraus folgt nach Auffassung des Gesetzgebers keine Änderung (vgl. BT-Drs. 18/7457, 81). Dies...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Wirkungen des Verzichts

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein trotz wirksamen Verzichts eingelegter Einspruch ist unzulässig (§ 354 Abs. 1 Satz 3 AO). Ist die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen, wird der Verwaltungsakt mit Eingang der Erklärung bestandskräftig. Der Erklärende kann auch nicht mehr geltend machen, der Steuerbescheid hätte wegen Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO) n...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO enthält für die Praxis besonders relevante Tatbestände, nämlich neben dem Antrag auf Berichtigung einer Festsetzung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129 AO die Beantragung von Anspruchsfestsetzungen bzw. ihrer Aufhebung oder Änderung. Diese Vorschrift behandelt Anträge außerhalb eines Einspruchs- und Klageverfahrens...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Belastende und begünstigende Steuerverwaltungsakte

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Unterscheidung ist erheblich für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verwaltungsakt, der nicht Steuerbescheid oder diesen verfahrensrechtlich gleichgestellt ist (für solche gelten die Regelungen der §§ 172ff. AO), zurückgenommen, bzw. widerrufen werden kann (§§ 130 und 131 AO). Zur Abgrenzung von belastenden und begü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Ergehen aufgrund der irrigen Beurteilung

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid ist aufgrund der irrigen Beurteilung des Sachverhalts ergangen, wenn die fehlerhafte Steuerfestsetzung aus dem Irrtum resultiert. Voraussetzung ist, dass das FA in Kenntnis des zugrundeliegenden Sachverhaltes entschieden hat; eine umfassende Prüfung desselben ist indes nicht erforderlich (BFH v. 22.12.1988, V B 148/87...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Steuerverwaltungsakte ohne und mit Dauerwirkung

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung erschöpft sich mit seiner einmaligen Vollziehung bzw. Befolgung (z. B. Haftungs- und Steuerbescheid, s. BFH v. 01.06.1965, VII 228/63 U, BStBl III 1965, 495). Demgegenüber lassen Verwaltungsakte mit Dauerwirkung zumindest ein eine gewisse Zeit andauerndes Rechtsverhältnis entstehen (z. B. Stundung s....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 171 Abs. 3 AO ordnet an, dass die Festsetzungsfrist nicht abläuft, bevor über den Antrag unanfechtbar entschieden worden ist. Voraussetzung für eine Entscheidung ist lediglich deren Wirksamkeit. Einer Begründung bedarf sie nicht. Die Unanfechtbarkeit ist gegeben, wenn die Entscheidung nicht mehr mit einem Einspruch (§§ 347ff. AO), ein...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Spezialvorschriften, die § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO vorgehen, sind insbes. in Steuerbedingungen (s. Rz. 47) zu finden. Tz. 64 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Beispiele: § 5 Abs. 2, § 7 Abs. 2; § 14 Abs. 2 BewG; § 10d Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG; § 16 GrEStG; § 17 UStG Tz. 65 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Schriftliche Geltendmachung des Anspruchs (§ 231 Abs. 1 Nr. 8 AO)

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Meist macht das FA den Steueranspruch mit dem Leistungsgebot geltend ( § 254 AO), nicht selten aber auch durch anderweitige schriftliche Zahlungsaufforderung, z. B. durch Mahnung ( § 259 AO). Voraussetzung ist, dass die Zahlungsaufforderung an den Zahlungspflichtigen ergeht und nicht etwa gegenüber einem anderen Rechtssubjekt (BFH v. 21.0...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Rechtsschutz

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach der Rechtsprechung des BFH kann (nur) im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Steuerbescheid, mit dem Konsequenzen aus der Nichtbenennung des Empfängers bzw. Gläubigers gezogen wurden, die Rechtmäßigkeit des Empfängerverlangens überprüft werden (s. Rz. 13; BFH v. 11.07.2013, IV R 27/09, BStBl II 2013, 989 m. w. N.). Im finanzgerichtlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien / 6. Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß) v. 7.11.1991 (BT-Drucks. 12/1506)

mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Unzulässigerweise erklärte Vorläufigkeit

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorläufigkeit muss in einem sachlichen Zusammenhang mit der Ungewissheit über den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO) oder über die Rechtsgültigkeit einer anzuwendenden Norm (§ 165 Abs. 1 Satz 2 AO) stehen (BFH v. 27.11.1996, X R 20/95, BStBl II 1997, 791). Wird sie unzulässigerweise verfügt, so ist der S...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ablehnung des Antrags auf Steuerfestsetzung (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch die Ablehnung eines Antrages auf Steuerfestsetzung ist einem Steuerbescheid gleichgestellt. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Abgabe einer Steuererklärung ist i. d. R. als ein derartiger Antrag anzusehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Steuerfestsetzung dargetan ist (BFH v. 12.05.1989, III R 200/85, BStBl II 1989...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Finanzgerichtliches Verfahren

Tz. 66 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Klageverfahren ist die Schätzung voll nachprüfbar. Das FG hat im Klageverfahren eine eigene Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i. V. m. § 162 AO; s. BFH v. 12.09.2001, VI R 72/97, BStBl II 2001, 775). Das FG darf seine Wahrscheinlichkeitsüberlegungen an die Stelle der des FA stellen, ohne deshalb die Schätzung des FA als rech...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nachträgliche Veränderung der Sach- und Rechtslage

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung von derartigen Veränderungen bei gebundenen Verwaltungsakten spielt bei Anfechtungsklagen im Steuerprozess in der Regel keine Rolle, weil der typische Fall des steuerrechtlichen Verwaltungsakts, der Steuerbescheid, im Grunde nur deklaratorische Natur ist, weil er nur über bereits verwirklichte Sachverhalte befindet (...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 44 Außergerichtlicher Rechtsbehelf

Schrifttum Bartone, Verfahrensrechtliche Fragen beim Insolvenzverfahren, AO-StB 2004, 142; Pump/Krüger, Die isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung in der finanzgerichtlichen Klage – Ein prozessualer Verfahrensfehler mit Konsequenzen, DStR 2013, 891. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 1 FGO bestimmt (nur) für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen, dass die ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist dem Steuerbescheid die nach § 157 Abs. 1 Satz 3 AO erforderliche Rechtsbehelfsbelehrung nicht beigefügt, so hat dies lediglich zur Folge, dass die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs nicht zu laufen beginnt (§ 356 Abs. 1 AO) und die Anfechtung noch binnen Jahresfrist möglich ist (§ 356 Abs. 2 AO). Das Gleiche gilt, wenn die be...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Begriffsbestimmung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei der Bestimmung, welcher Person der Verwaltungsakt bekannt zu geben ist, müssen folgende Begriffe auseinandergehalten werden (Seer in Tipke/Kruse, § 122 AO Rz. 17; AEAO zu § 122, Nr. 1.1): Inhaltsadressat ist, für wen der Inhalt der Regelung bestimmt ist; z. B. bei einem Steuerbescheid der Steuerschuldner. Bekanntgabeadressat ist, an ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Resing, Auswirkungen des Vermögensteuerbeschlusses des BVerfG auf verlängerte Festsetzungsverjährungsfristen und die Festsetzung von Hinterziehungszinsen, DStR 1999, 922; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 2001, 169; Raub, Einzelfragen und aktuelle Rechtsprechung zur Festsetzungsverjährung, INF 2001, 353; Schlepp, Hinterz...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die Drittwirkung einer unanfechtbaren Steuerfestsetzung und ihre Folgen auf die Zulässigkeit von Einwendungen durch Dritte. Nach § 166 AO müssen die dort genannten Dritten die Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung gegen sich gelten lassen, wenn sie – mit Ausnahme des Gesamtrechtsnachfolgers – in der Lage gewesen wä...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erfüllung, Aufrechnung und Sicherheitsleistung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 44 Abs. 2 Satz 1 AO übernimmt wörtlich § 422 Abs. 1 Satz 1 BGB, wonach die Erfüllung durch einen Gesamtschuldner auch für die übrigen Schuldner wirkt. Erfüllung bedeutet Begleichung der Schuld, hinsichtlich der das Gesamtschuldverhältnis besteht. Gleichgültig ist, ob die Erfüllung durch freiwillige Zahlung oder im Vollstreckungsweg erf...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Amtliche Ermittlungspflicht; Bindung an das Klagebegehren (Dispositionsmaxime)

Tz. 50 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Verfahren vor den FG wird vom Amtsermittlungsgrundsatz (Untersuchungsgrundsatz) getragen. Die Untersuchung der für die Entscheidung maßgeblichen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse ist Aufgabe des Gerichtes (§ 76 FGO); dieses bestimmt auch, ob und welche Beweise zu erheben sind; eine materielle Beweislast (entsprechend § 282 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verurteilung zu einer Leistung

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 100 Abs. 4 FGO betrifft neben den Fällen der Verbindung von Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen (§ 43 Rz. 1) beispielsweise den Fall der Erteilung von Erlaubnisscheinen oder der Genehmigung von Buchnachweiserleichterungen im Zusammenhang mit der Aufhebung von einschlägigen Abgabebescheiden. Es handelt sich um eine objektive Klagehäu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Folgeänderung aufgrund eines Rechtsbehelfs oder eines Antrags (§ 174 Abs. 4 AO)

Tz. 55 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 4 AO ist gegenüber § 174 Abs. 1 bis 3 AO eine eigenständige Änderungsnorm; sie geht über die Regelungen der § 174 Abs. 1 bis 3 AO hinaus und ist nicht auf die Fälle alternativer Erfassung eines bestimmten Sachverhalts beschränkt (BFH v. 02.05.2001, VIII R 44/00, BStBl II 2001, 562; FG Münster v. 08.04.2014, 10 K 3960/12 E, EF...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Gebundene Verwaltungsakte und Ermessensentscheidungen

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ergehen und Inhalt eines gebundenen Verwaltungsakts folgen einer zwingenden gesetzlichen Regelung (z. B. Steuerbescheid, Feststellung). Bei Ermessensentscheidungen räumt das Gesetz der Behörde einen Ermessensspielraum ein, innerhalb dessen mehrere, dem Gesetz entsprechende Maßnahmen in pflichtgemäßer Ermessensausübung getroffen werden k...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vollzogene Verwaltungsakte

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ist der angefochtene Verwaltungsakt schon vollzogen, kann das Gericht nach § 100 Abs. 1 Satz 2 FGO auf Antrag aussprechen, dass und wie die Finanzbehörde die Vollziehung rückgängig zu machen hat, und zwar unter der Voraussetzung, dass die Behörde dazu in der Lage und diese Frage spruchreif ist (§ 100 Abs. 1 Satz 3 FGO). Rückgängig gemac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Regelmäßiger Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 170 Abs. 1 AO beginnt die Festsetzungsfrist regelmäßig mit Ablauf des Kalenderjahres (sog. Grundsatz der Kalenderverjährung), in dem die Steuer entstanden ist (§ 38 AO) oder – dies betraf nur das Verbrauchsteuerrecht und ist mittlerweile praktisch bedeutungslos – eine bedingt entstandene Steuer unbedingt geworden ist (§ 50 Abs. 3 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen das Leistungsgebot ist der Einspruch gegeben (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt, d. h. im Regelfall gegen den Steuerbescheid, können gegen das Leistungsgebot nicht geltend gemacht werden (§ 256 AO; BFH v. 16.03.1995, VII S 39/92, BFH/NV 1995, 950). Die Vollziehung des Leistungsgebots ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Übersehen eines Grundlagenbescheides keine offenbare Unrichtigkeit?, DB 1992, 606; Balmes, Steuerklauseln und Steuermissbrauch, DStZ 1993, 620; Rust, Das rückwirkende Ereignis im Steuerrecht, 1995; Berg, Ereignisse mit steuerlicher Rückwirkung i. S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO im Umwandlungssteuerrecht, DStR 1997, 1390; Balmes, Rückwirkung im Visier der Finanzrecht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis d AO behandeln die Aufhebung oder Änderung von unter die Vorschrift fallenden Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, die andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK oder Verbrauchsteuern betreffen. Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 173 AO stellt die zentrale Norm für die Änderung von Steuerbescheiden dar. Sie stellt die materielle Rechtsrichtigkeit über den Vertrauensschutz. Die Vorschrift regelt die Aufhebung bzw. Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden aufgrund nachträglich bekannt werdender Tatsachen oder Beweismittel. § 173 AO ist ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Winkler-Steuer, Die Änderung von Steuerbescheiden und Einspruchsentscheidungen bei Rechtshängigkeit, DStZ 1978, 129; Tiedchen, Änderungen eines Steuerbescheides während des finanzgerichtlichen Verfahrens nach § 68 FGO, BB 1996, 1138.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Übersicht über Korrekturvorschriften

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Geregelt ist die Korrektur von bestandskräftigen Steuerverwaltungsakten in den §§ 130 und 131 AO sowie den §§ 172 bis 177 AO. Dabei unterscheidet die AO bei der Korrektur von Steuerverwaltungsakten zwischen Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Verwaltungsakten und sonstigen Steuerverwaltungsakten. §§ 172ff. AO sind ausschließlich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Bindungswirkung der Folgebescheide an die in Feststellungsbescheiden getroffenen Feststellungen nach § 182 Abs. 1 AO ist notwendige Folge von Zweck und Inhalt des Feststellungsbescheids und seiner dienenden Funktion für die Besteuerung. Folgebescheide können andere Feststellungsbescheide, Steuermessbescheide, Steuerbescheide und Steu...mehr