Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Abhilfebescheid

Tz. 33 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschriften über die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden gelten auch während des Einspruchs- und Klageverfahrens (§ 132 Abs. 1 AO; BayLfSt v. 03.12.2007, S-0622-27 St 41 M). Die Vorschrift des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist während dieser Verfahren auch anwendbar, soweit die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Folgen der Verletzung der amtlichen Ermittlungspflicht

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der sich für die Finanzbehörde aus dem Untersuchungsgrundsatz ergebenden Pflichten stellt einen Verfahrensverstoß dar. Dies gilt z. B., wenn das FA bei seinen Ermittlungshandlungen die Grundsätze zu Abs. 2 und Abs. 3 nicht beachtet, aber auch, wenn die Anforderungen an die Risikomanagementsysteme nach Abs. 5 Satz 3 nicht ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Anders als es die Überschrift vor den §§ 172ff. AO vermuten lassen könnte, enthält die AO – ebenso wenig wie die VwVfG des Bundes und der Länder sowie das SGB X – keine Regelung über die Bestandskraft. Vielmehr regeln die §§ 172–177 AO, unter welchen Voraussetzungen die (materielle) Bestandskraft (s. Rz. 12) von Steuerbescheiden durchbro...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Zustimmung oder Antrag (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO)

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist die Aufhebung oder Änderung entsprechender Bescheide zulässig (sog. schlichte Änderung), falls der Stpfl. zustimmt oder soweit einem Antrag des Stpfl. der Sache nach entsprochen wird. Ist jedoch der Bescheid bereits unanfechtbar geworden, so gilt dies nur zuungunsten des Stpfl. Über § 17...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Maßgebliche Vorschriften (§ 184 Abs. 1 Satz 3 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 184 Abs. 1 Satz 3 AO sind die Vorschriften über die Durchführung der Besteuerung auf die Festsetzung der Steuermessbeträge sinngemäß anzuwenden. Das betrifft nicht nur die Regelungen zur "Durchführung der Besteuerung" in §§ 134 bis 217 AO, sondern alle allgemeinen Verfahrensvorschriften der AO, vor allem die Regelungen über die Er...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Vertrauenstatbestand

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz von Treu und Glauben kann gesetztes Recht nur dann verdrängen, wenn das Vertrauen des einen Beteiligten in ein bestimmtes Verhalten des anderen Beteiligten nach allgemeinem Rechtsgefühl in einem so hohen Maß schutzwürdig ist, dass demgegenüber die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zurücktreten müssen (st. Rspr....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Fehler des Steuerpflichtigen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Fehler, die dem Steuerpflichtigen unterlaufen, unterfallen nicht der Berichtigungsmöglichkeit des § 129 AO. Die Beseitigung des Fehlers kann der Steuerpflichtige in der Regel nur durch Einspruch gegen die Steuerfestsetzung erlangen. Eine Berichtigung nach § 129 AO wird jedoch dann möglich, wenn sich die Finanzbehörde den Fehler des Steu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Sonstige gesetzliche Korrekturmöglichkeiten (§ 172 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. d AO)

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d AO stellt i. S. des geschlossenen Systems der Korrektur von Steuerbescheiden (s. Rz. 1; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 2) klar, dass die in § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO eröffneten Möglichkeiten der Änderung oder Aufhebung trotz der Verwendung des Wortes "nur" im Eingangssatz der Vorschrift die Änderung oder...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Aufwendungen im außergerichtlichen Vorverfahren (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO)

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sind Aufwendungen für einen Bevollmächtigten oder Beistand im außergerichtlichen Vorverfahren entstanden, hängt ihre Erstattungsfähigkeit davon ab, dass sie in dem anschließenden finanzgerichtlichen Verfahren vom Gericht für notwendig i. S. von § 139 Abs. 1 FGO erklärt werden (§ 139 Abs. 3 Satz 3 FGO). Vorverfahren ist nur das Einspruch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 175a Satz 1 AO gewährleistet als selbstständige Korrekturnorm, dass Verständigungsvereinbarungen (vgl. Art. 25 OECD-MA) und Schiedssprüche aufgrund von völkerrechtlichen Verträgen i. S. des § 2 AO durch Erlass, Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden umgesetzt werden können, und zwar ohne Rücksicht auf deren Bestandskraft (BMF v. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Anwendung der Rechtsprechung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weiterhin ist erforderlich, dass das FA die Rspr. bei der bisherigen Steuerfestsetzung angewandt hat (BFH v. 14.02.2007, XI R 30/05, BStBl II 2007, 524; BFH v. 30.01.1991, IX B 208/89, BFH/NV 1992, 464). Auf § 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO kann sich der Stpfl. nur berufen, wenn die Änderung des Steuerbescheides darauf beruht (vgl. BFH v. 2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Bestandskraft

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird mit seiner Bekanntgabe wirksam (s. § 124 Abs. 1 AO) soweit er nicht nichtig ist (s. § 125 AO). Er bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (s. § 124 Abs. 2 AO). Mit Eintritt seiner Unanfechtbarkeit wird ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / c) Schlichte Änderung versus Einspruch

Tz. 24 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Antrag gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist von einem Einspruch abzugrenzen. Denn § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO eröffnet dem Stpfl. eine echte Wahlmöglichkeit zwischen einem bloßen Änderungsantrag (häufig als "Antrag auf schlichte Änderung" bezeichnet) und der Einlegung eines Einspruchs (BFH v. 27.02.2003, V R 87...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. "Obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen"

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein von § 174 Abs. 1 AO geforderter Widerstreit liegt vor, wenn ein Sachverhalt in mehreren Steuerfestsetzungen berücksichtigt wurde, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen (§ 174 Abs. 1 AO, s. Rz. 2 ff.). Eine mehrfache Berücksichtigung des Sachverhaltes muss sich denkgesetzlich ausschließen, d. h. die mehrfachen Berüc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Personengesellschaft

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide und Steuermessbescheide sind an die Gesellschaft zu richten, wenn die Gesellschaft selbst Steuerschuldner ist. Dies gilt z. B. für die Umsatzsteuer (§ 13a UStG), die Gewerbesteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 3 GewStG), die Kraftfahrzeugsteuer (§ 7 KraftStG), die pauschale Lohnsteuer (§ 40 Abs. 3 EStG), die Festsetzung des Grundsteu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Pflicht zur Abhaltung der Schlussbesprechung

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 201 Abs. 1 Satz 1 AO schreibt die Abhaltung einer Schlussbesprechung vor. Es besteht ein Rechtsanspruch des Stpfl. auf ihre Abhaltung. Die Ablehnung einer Schlussbesprechung ist Verwaltungsakt, der mit dem Einspruch angefochten werden kann. Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Von der Durchführung der Schlussbesprechung kann nur abgese...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 132 Satz 1 AO gilt trotz seiner systematischen Stellung für alle Steuerverwaltungsakte i. S. des § 118 AO, d. h. für Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide und für sonstige Verwaltungsakte, soweit auf sie die Korrekturregelungen der AO Anwendung finden. Als Verwaltungsakt, der unter § 132 AO fällt, ist auch die Einspruchse...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtserhebliche Tatsachen

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Korrektur eines Steuerbescheids nach § 173a AO setzt voraus, dass durch den Schreib- oder Rechenfehler (s. Rz. 4) Tatsachen, die nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Erlasses des Steuerbescheids rechtserheblich sind, unzutreffend mitgeteilt worden sind. Aus dem systematischen Kontext mit § 173 AO folgt, dass der Begriff der Tatsa...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Schriftlicher Steuerverwaltungsakt

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schriftform bedeutet, dass der ganze Inhalt des Verwaltungsakts (Adressat, verfügender Teil, Begründung) in einem Schriftstück dokumentiert ist. Die gesetzlich gebotene Schriftform wird auch durch die Übersendung per Telefax gewahrt (BFH v. 28.01.2014, VIII R 28/13, BFH/NV 2014, 1115). Dies gilt auch für eine Übersendung im sog. Ferrari-...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Das Rechtsmittelverfahren der RAO 1919/1931

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Rechtsmittelverfahren der RAO vom 13.12.1919, auch i. d. F. v. 22.05.1931, war dreifach gegliedert. Gegen Steuerbescheide und diesen gleichstehende Bescheide in Besitz- und Verkehrsteuersachen fand das Berufungsverfahren statt; dieses führte vom Einspruch an das FA über die Berufung an das FG als Tatsacheninstanz zur Rechtsbeschwerde...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Beschränkung der AdV auf den Unterschiedsbetrag (§ 69 Abs. 2 Satz 8 FGO)

Tz. 22a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 69 Abs. 2 Satz 8 FGO ist die AdV/Aufhebung der Vollziehung bzgl. Steuerbescheiden grds. beschränkt auf den Unterschiedsbetrag, der sich aus festgesetzter Steuer und den anzurechnenden Steuerabzugsbeträgen, die anzurechnende KSt und die festgesetzten Vorauszahlungen ergibt. Mit der Vorschrift werden rein fiskalische Zwecke verfol...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Thiel, Vertrauensschutz im Besteuerungsverfahren, DB 1988, 1343; Kirchhof, Kontinuität und Vertrauensschutz bei Änderungen der Rechtsprechung, DStR 1989, 263; Willibald, Vertrauensschutz bei verschärfender Rechtsprechung im Bereich des Steuerrechts, DStR 1991, 442; Seer, Das Spannungsverhältnis zwischen der Bestandskraft des Steuerbescheids und der Verfassungswidrigkeit einer S...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Begründung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Notwendigkeit einer Begründung ergibt sich aus § 121 Abs. 1 AO. Hiernach bedarf es einer schriftlichen Begründung, soweit dies zum Verständnis des Verwaltungsakts erforderlich ist. Das bedeutet, dass zum Inhalt des schriftlichen oder elektronisch übermittelten Steuerbescheids grundsätzlich die Benennung des der Besteuerung unterworf...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Rechtsfolgen der Verjährung (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO)

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rechtsfolgen des Ablaufs der Festsetzungsfrist ergeben sich aus deren Rechtsnatur als Erlöschensgrund. Sie wirken formell- (§ 169 Abs. 1 Satz 1 und 2 AO) und materiellrechtlich (§ 47 AO). Der Ablauf der Festsetzungsfrist ist von Amts wegen zu beachten (BFH v. 07.02.2002, VII R 33/01, BStBl II 2002, 447). Im Fall der Gesamtschuldners...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Beweismittel

Tz. 16 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide sind unter den Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 AO zu korrigieren, soweit Tatsachen (s. Rz. 2 ff.) oder Beweismittel nachträglich bekannt werden. Dabei gilt als Beweismittel jedes Erkenntnismittel (FG Mchn v. 11.07.2000, 2 K 5054/97, EFG 2000, 1158; AEAO zu § 173, Nr. 1.2), das zur Aufklärung des steuerrechtlich erheblic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Anwendungsbereich der §§ 130f. AO

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Anwendung der §§ 130f. AO ist beschränkt auf die Korrektur sonstiger Steuerverwaltungsakte (s. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2d AO). Sonstige Steuerverwaltungsakte sind alle Steuerverwaltungsakte, die nicht Steuerbescheide oder ihnen gleichgestellte Bescheide sind (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 5). Dies sind u. a. Aufforderung zur Abgabe der eid...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 85 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung, für die bereits die bloße Einleitung des Strafverfahrens ausreicht (s. Rz. 82), dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide. Auf eine Verurteilung des Stpfl. oder eine anderweitige Einstellung des Steuerstrafverfahrens kommt es danach nicht an. Auch hier bleiben Pro-for...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Zeitliche Grenze der Berichtigung

Tz. 20 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO kann jederzeit, d. h. auch im Einspruchs- oder Klageverfahren erfolgen (s. Rz. 2 und s. Rz. 25). Sie ist auch noch nach Eintritt der Bestandskraft möglich. Eine Einschränkung gilt allerdings bei der Berichtigung von Steuerbescheiden. Diese können nur bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist berichtigt werden. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Brinkmeier, Der neue § 173a AO, GmbH-StB 2017, 65; Bruschke, Berichtigung von Steuerbescheiden wegen offenbarer Unrichtigkeiten, StB 2017, 187; Dißars, Änderung...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Der Erstattungsanspruch

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erstattungsanspruch unterscheidet sich von den übrigen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis dadurch, dass er die vorherige Erfüllung eines Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zahlung voraussetzt (BFH v. 16.12.1008, VII R 7/08, BStBl II 2009, 514), die ohne rechtlichen Grund erfolgt ist oder für die der rechtliche Grun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Rechtsfolge

Tz. 60 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Soweit ein rückwirkendes Ereignis eingetreten ist, ist der Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern. Die Finanzbehörde ist daher verpflichtet, die erforderliche Korrektur von Amts wegen vorzunehmen, ohne dass es auf einen entsprechenden Antrag des Betroffenen ankommt. Dementsprechend hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Ulsamer/Müller, Strafrechtliche Konsequenzen der Entscheidung des BVerfG zur Vermögensteuer, wistra 1998, 1; Janovsky, Die Strafbarkeit des illegalen grenzüberschreitenden Warenverkehrs, NStZ 1998, 117; Grams, Strafrechtliche Beurteilung der Umsatzsteuerhinterziehung, UR 1999, 476; Bender, Ist der Zigarettenschmuggel seit dem 4. März 2004 straffrei? wistra 2004, 368; Müller,Ausg...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Steuern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Was Steuern sind, bestimmt § 3 Abs. 1 AO. Zu den Steuern gehören auch Rückforderungsansprüche wegen nicht geschuldeter Steuererstattungen (s. § 37 AO Rz. 6 ff. AO; Loose in Tipke/Kruse, § 240 AO Rz. 9). Der Rückforderungsanspruch wird nicht durch Steuerbescheid (§ 155 Abs. 1 AO), sondern mit Abrechnungsbescheid geltend gemacht. Tz. 7 Stan...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Einfache Hinzuziehung (§ 360 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Dritte können, wenn ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden, nach Anhörung des Einspruchsführers auf Antrag oder von Amts wegen zum Verfahren hinzugezogen werden (§ 360 Abs. 1 Satz 1, 2 AO). Es genügt bereits die Möglichkeit einer Interessenberührung (BFH v. 22.09.1967, VI B 10/67, BStBl II 1968, 35), wobei sich...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Anwendungsbereich

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Billigkeitsmaßnahmen i. S. des § 163 AO sind nur Steuern i. S. des § 3 Abs. 1 bis 3 AO, die nach §§ 155ff. AO durch Steuerbescheid festgesetzt werden oder für die die §§ 155ff. AO sinngemäß gelten. § 163 AO ist anwendbar auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 181 Abs. 1 AO, die Festsetzung von St...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 38 Örtliche Zuständigkeit des Finanzgerichts

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 38 FGO bestimmt die örtliche Zuständigkeit des FG, den Gerichtsstand, regelt damit, welches der sachlich zuständigen FG (§ 35 FGO) den konkreten Rechtstreit zu entscheiden hat. Die Vorschrift gilt für das Klageverfahren. Für Anträge auf AdV ist das "Gericht der Hauptsache" zuständig (§ 69 Abs. 3 Satz 1 FGO). Dies gilt auch für die örtl...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Besonderheiten der Erbenhaftung

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 45 Abs. 2 AO befasst sich mit der Erbenhaftung, § 265 AO mit der Vollstreckung gegen Erben. Nach § 45 Abs. 2 Satz 1 AO haben Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen. Da die Erben Gesamtrechtsnachfolger si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 73 Haftung bei Organschaft

Schrifttum Lüdicke, Die Haftung in der körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft, in FS für Herzig, München 2010, 259; Elicker/Hartrott, Angriffspunkte gegen die Haftung im Organkreis – Teil 1: Erwägungen auf Tatbestandsebene unter Berücksichtigung des Verfassungsrechts, BB 2011, 2775, Teil 2; Erwägungen auf Ermessensebene, BB 2011, 3093; Mayer, Asset Deal we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Hinweispflicht

Tz. 37 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sowohl in den Fällen des Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO als auch des § 93 Abs. 8 AO sieht das Gesetz in § 93 Abs. 9 AO Hinweispflichten zugunsten des Betroffenen vor. Der Betroffene ist vor einem Abrufersuchen auf die Möglichkeit eines Kontenabrufs hinzuweisen (§ 93 Abs. 9 Satz 1 AO). Ein individueller Hinweis ist nicht erforderlich. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Mitwirkungspflichten der Beteiligten (§ 76 Abs. 1 Sätze 2 bis 4 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pflicht des FG zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) wird eingeschränkt durch die Mitwirkungspflicht der Beteiligten, die in § 76 Abs. 1 Satz 2 FGO gesetzlich statuiert ist, wobei dem Gedanken der Beweisnähe besondere Bedeutung zukommt (BFH v. 21.07.2017, X B 167/16, BFH/NV 2017, 1447). Die...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Feststellungsinteresse

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gem. § 41 Abs. 1 FGO muss der Kläger an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Rechtsverhältnisses oder der Nichtigkeit des Verwaltungsaktes ein eigenes berechtigtes Interesse (Feststellungsinteresse, Rechtsschutzinteresse) haben. Das Interesse braucht kein rechtliches zu sein, insbes. kein abgabenrechtliches (ebenso Seer...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anfechtungsklage (§ 40 Abs. 1 1. Alt. FGO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 40 Abs. 1 1. Alt. FGO ist die Anfechtungsklage auf die Aufhebung oder auf die Änderung (§ 100 Abs. 2 FGO) des angefochtenen Verwaltungsaktes gerichtet. Da durch ein stattgebendes Urteil die Rechtslage unmittelbar verändert wird, ist sie Gestaltungsklage (s. Vor FGO Rz. 19). Die Anfechtungsklage ist verwaltungsaktsbezogen, setzt al...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Rücknahme und Widerruf der Festsetzung

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf die Festsetzung des Verspätungszuschlags finden die §§ 130, 131 AO Anwendung. Ändert sich die dem Verspätungszuschlag zu Grunde liegende Steuer oder der zu Grunde liegende Messbetrag, wird nach h. M. (BFH v. 08.09.1994, IV R 20/93, BFH/NV 1995, 520; Rätke in Klein, § 152 AO Rz. 40) die Festsetzung des Verspätungszuschlags rechtswidr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Materieller Fehler (§ 177 Abs. 3 AO)

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die vorzunehmende Aufhebung oder Änderung des Bescheids soll mit Änderungen, die sich aus materiellen Fehlern ergeben, saldiert werden. Materielle Fehler sind nach der Legaldefinition des § 177 Abs. 3 AO alle Fehler, einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten i. S. des § 129 AO, die zur Festsetzung einer Steuer führen, die von der kraft ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 185 Geltung der allgemeinen Vorschriften

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die §§ 185 bis 189 AO befassen sich ausschließlich mit der Zerlegung von Steuermessbeträgen und betreffen daher zur Zeit lediglich die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Zerlegung bedeutet die Aufteilung des Steuermessbetrags auf verschiedene steuerberechtigte Gemeinden, in deren Gebiet Teile des Steuergegenstandes (Grundstück, Gewerbebe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt, wenn nach Rechtshängigkeit ein Ereignis eingetreten ist, durch welches das gesamte im Klageantrag zum Ausdruck kommende, in dem Verfahren streitige Klagebegehren objektiv gegenstandslos geworden ist; es reicht nicht aus, dass der Kläger an der Fortführung des Rechtsstreits kein Interesse m...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wesen der Vollstreckung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Vollstreckung ist Verwirklichung von Steueransprüchen oder einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen durch Verwaltungszwang. Der Verwaltungszwang ist Ausfluss der hoheitlichen Staatsgewalt und bedarf zu seiner Rechtfertigung in jedem Fall einer besonderen gesetzlichen Verankerung. Die Arten und die Durchführung der Vollstreckungshan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstand der Verzinsung

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Verzinsung ist der geschuldete Betrag, hinsichtlich dessen die Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes oder eines Folgebescheids ausgesetzt oder aufgehoben wurde. Die Rechtsfolge der Verzinsung tritt nicht im Zusammenhang mit der Anfechtung jedes beliebigen auf Geldleistung gerichteten Verwaltungsakts ein, sondern...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Arrestgrund

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Arrestgrund liegt vor, wenn nach den Umständen zu befürchten ist, dass ohne die arrestweise Sicherung die künftige Vollstreckung vereitelt oder wesentlich erschwert würde (BFH v. 26.02.2001, VII B 265/00, BStBl II 2001, 464; die Rspr. zusammenfassend zuletzt BFH v. 06.02.2013, XI B 125/12, BFH/NV 2013, 615). Das kann der Fall sein, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Eigene Rechtsbehelfsbefugnis

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die gegenüber dem Stpfl. eingetretene Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung muss ferner gegen sich gelten lassen, wer in der Lage gewesen wäre, den gegen den Stpfl. erlassenen Bescheid als dessen Vertreter oder Bevollmächtigter oder kraft eigenen Rechts anzufechten. Die Aufzählung ist abschließend. Ausschlaggebend ist allein die während...mehr