Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufhebungsmöglichkeiten bei entsprechenden Fehlern

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Behörde selbst ist nicht gehindert, Steuerverwaltungsakte, die unter von § 127 AO angesprochenen Mängeln leiden, aufzuheben, sofern ihre Aufhebung nicht in besonderen gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen bzw. eingeschränkt ist (s. für begünstigende Verwaltungsakte: § 130 Abs. 2 AO; für Steuerbescheide: §§ 172ff. AO). Ob die Finan...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / i) Rechtsprechung

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Leistungs- und Feststellungsurteile ändern eine Tatsachenlage nicht, sondern klären diese. Sie können daher kein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO darstellen (BFH v. 08.08.2002, II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548). Tz. 57 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gestaltungsurteile hingegen können steuerlich zurückwirken, w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Zuungunsten eines oder mehrerer Steuerpflichtiger

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung in mehreren Steuerbescheiden kann einen oder mehrere Stpfl. betreffen. Sie wirkt sich zuungunsten des Stpfl. aus, wenn der Regelungsgehalt der Bescheide insgesamt zu einer höheren Steuer führt. Mittelbare Folgewirkungen wie eine günstigere Progression oder Abschreibungen in anderen Veranlagungszeiträumen sind unbeac...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO)

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Hat sich die Rspr. eines obersten Gerichtshofes des Bundes (s. Rz. 16), die bei der bisherigen Steuerfestsetzung von der Finanzbehörde angewandt worden ist, geändert, so darf dies ebenfalls bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids nicht zuungunsten des Stpfl. berücksichtigt werden (§ 176 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO). § 176 Abs. ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bekanntgabeformen

Tz. 19 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine bestimmte Form der Bekanntgabe ist allgemein nicht vorgeschrieben. Sie wird häufig mit der Form des Verwaltungsakts (§ 119 Abs. 2 AO) korrespondieren. So kommt für mündliche Verwaltungsakte nur mündliche Bekanntgabe – und allenfalls schriftliche Bestätigung (§ 119 Abs. 2 Satz 2 AO) – in Betracht. Schriftliche Bekanntgabe ist die im...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift regelt die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass von Haftungs- und Duldungsbescheiden und die Form dieser Bescheide (BFH v. 24.02.1987, VII R 4/84, BStBl II 1987, 363; BVerwG v. 07.07.1989, 8 C 85.87, DVBl 1989, 1211). Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die zugrunde liegenden Haftungs- und Duldung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Unwirksamkeit des Verzichts

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wird nachträglich die Unwirksamkeit des Verzichts geltend gemacht, so gilt § 110 Abs. 3 AO sinngemäß (§ 354 Abs. 2 Satz 2 AO). Die Unwirksamkeit der Verzichtserklärung muss demnach innerhalb eines Jahres nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist erklärt werden. Für die Fristberechnung ist also nicht der Tag des Einganges des Verzichts bei der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erledigung des Steuerverwaltungsakts durch Zeitablauf oder auf andere Weise

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wirkung des Verwaltungsakts kann auch ohne besonderes Zutun durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sein. So endet eine Stundung mit Ablauf des Stundungszeitraums, eine Aussetzung der Vollziehung mit dem Eintritt des im Verwaltungsakt bezeichneten Beendigungsgrundes oder ein Leistungsgebot durch Erlöschen des Zahlungsanspruc...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Zusammenveranlagte/Eltern mit Kindern (§ 122 Abs. 7 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Betrifft ein zusammengefasster schriftlicher Verwaltungsakt Ehegatten oder Lebenspartner oder Ehegatten mit ihren Kindern, Lebenspartner mit ihren Kindern oder Alleinstehende mit ihren Kindern, so reicht es für die wirksame Bekanntgabe an alle Beteiligten aus, wenn ihnen eine Ausfertigung unter ihrer gemeinsamen Anschrift übermittelt wi...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Sittenwidriger Steuerverwaltungsakt

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerverwaltungsakte, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig (§ 125 Abs. 2 Nr. 4 AO). Das Gesetz übernimmt hier den Grundgedanken des § 138 BGB. Gegen die guten Sitten verstößt, was dem Rechts- und Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht. Dies kann jedoch keine Nichtigkeit von Verwaltungsakten bewirke...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsfolge

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Umsetzung einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag i. S. des § 2 AO bedeutet entsprechende Steuerfestsetzung durch die zuständige (hier deutsche) Finanzbehörde. Dies erfolgt durch erstmalige Festsetzung oder durch Änderung bzw. Aufhebung einer bereits erfolgten Steuerfestsetzung gem. der zwischenstaat...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Spindler, Zum Umfang der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 3 AO, DB 1991, 1296; Baum, Bindungswirkung von Grundlagenbescheiden und Festsetzungsverjährung, DStZ 1992, 470; Eisebach/Weiske, Ablaufhemmung und Festsetzungsverjährung bei Änderungen von Grundlagenbescheiden, DStR 1992, 1261; Rößler, Haftungsbescheid und Ablauf der Festsetzungsfrist, DStZ 1992, 204; Dißars, Verfahrensrecht...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Nichtigkeit

Tz. 62 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schriftliche Steuerbescheide müssen inhaltlich hinreichend bestimmt sein, anderenfalls sind sie nichtig; das erfordert u.a. die Bezeichnung der festgesetzten Steuer nach Art und Betrag (§ 157 Abs. 1 AO). Zur Schätzung mehrerer Einzelzuwendungen zusammengefasst in einem Schenkungsteuerbescheid s. BFH v. 30.08.2017, II R 46/15, BFH/NV 201...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1 Schrifttum

Bettermann, Kassation, Reformation und Zurückverweisung im Finanzprozess, StuW 1987, 139; Martens, Teilkassation und Steuerfestsetzung, StVj 1993, 32; Rößler, Lauf der Frist gemäß § 100 Abs. 3 S 5 FGO i. d. F. vom 21.12.1992, DStZ 1997, 307; Rößler, Anwendung des § 100 Abs 3 FGO im zweiten Rechtsgang, DStZ 1997, 655; Albert, Rechtsschutzbedürfnis und vorläufige Vollstreckbarkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Maßgeblicher Regelungsinhalt

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 124 Abs. 1 Satz 2 AO wird der Verwaltungsakt mit dem Inhalt wirksam, mit dem er bekannt gegeben wird. Es ist also der bekannt gegebene Regelungsinhalt des Verwaltungsakts auch dann allein maßgebend, wenn er mit dem Akteninhalt, d. h. mit den Vorstufen, die sich im Laufe des Prozesses der Entstehung des Verwaltungsakts behördeninte...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / G. Aufhebung der Vollziehung

Tz. 51 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich richtet sich die AdV gegen die noch bevorstehende Vollziehung. Ist ein Verwaltungsakt jedoch bereits ganz oder zum Teil vollzogen worden, kommt eine Aufhebung der Vollziehung als rückwirkende Beseitigung der Vollzugsfolgen in Betracht (§ 361 Abs. 2 Satz 3 AO). Tz. 52 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aufhebung der Vollziehung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 §§ 169, 170 AO normieren sowohl die Dauer der Festsetzungsfrist als auch die Rechtsfolgen einer Festsetzungsverjährung für Steuerbescheide und diesen gleichgestellte Steuerverwaltungsakte (s. Rz. 3). Die Zahlungsverjährung hingegen ist in §§ 228ff. AO geregelt. Die Festsetzungsverjährung betrifft die Zulässigkeit der Aufhebung oder Änder...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Rechtsfolge

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung des Bescheids steht als Rechtsfolge im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (s. § 5 AO Rz. 3 ff.; BFH v. 11.10.2017, IX R 2/17, BFH/NV 2018, 322 m. w. N.; von Wedelstädt in Bartone/von Wedelstädt, Rz. 713; a. A. Koenig in Koenig, § 172 AO Rz. 15; von Groll in HHSp, § 172 AO Rz. 56 f.). Der BFH hat in st. Rspr....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / H. Keine Wiedereinsetzung nach Zeitablauf

Tz. 41 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht mehr gestellt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr verstrichen ist, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war (§ 110 Abs. 3 AO). Unter höherer Gewalt ist ein außergewöhnl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Verfahrensfragen

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 41 Abs. 1 Satz 1 AO regelt die steuerschuldrechtlichen Folgen eines unwirksamen Rechtsgeschäfts. Die verfahrensrechtlichen Folgen der Rückabwicklung richten sich nach den einschlägigen Korrekturvorschriften. Verfahrensrechtlich ist die Korrektur einer erfolgten Besteuerung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO durchzuführen. Das Unwirksamw...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Möglichkeit der Stellungnahme (§ 202 Abs. 2 AO)

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 202 Abs. 2 AO muss die Finanzbehörde dem Stpfl., d. h. dem von den Prüfungsfeststellungen Betroffenen, den Prüfungsbericht vor seiner Auswertung auf Antrag übersenden. Ein solcher Antrag wird vor allem dann in Frage kommen, wenn in der Schlussbesprechung keine Einigung erzielt werden konnte. In den Fällen der abgekürzten Außenprü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemeines

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Steuer kann insoweit vorläufig festgesetzt werden, als ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für ihre Entstehung eingetreten ist (§ 165 Abs. 1 Satz 1). Die Ungewissheit betrifft den Sachverhalt. Außerdem kann unter den Voraussetzungen des § 165 Abs. 1 Satz 2 AO die Steuer vorläufig festgesetzt werden, wenn bestimmte rechtliche Ungewi...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Eröffnung für Besteuerungs-, Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 In entsprechender Anwendung von § 240 ZPO werden durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Steuerfestsetzungsverfahren, außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren, Klageverfahren sowie Rechtsbehelfs- und Klagefristen – soweit Insolvenzforderungen betroffen sind – unterbrochen (BFH v. 24.08.2004, VIII R 14/02, BStBl II 2005, 246; für Ger...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 179 AO enthält allgemeine Regelungen des Verfahrens der gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen. Es dient der Verfahrensvereinfachung und Sicherstellung einheitlicher verbindlicher Entscheidungen, indem es die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in der räumlichen Nähe "des Geschehens" (z. B. § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b A...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Rechtsschutzbedürfnis

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch ein Rechtsmittelverfahren setzt ein Rechtsschutzbedürfnis voraus. Regelmäßig wird das Rechtsschutzbedürfnis zu bejahen sein, wenn der Rechtsmittelführer beschwert ist (s. Rz. 7). Ausnahmsweise aber fehlt für die Einlegung eines Rechtsmittels dann das Rechtsschutzbedürfnis, wenn das damit erstrebte Ziel auf einfacherem Wege erreichba...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Kosten bei verspätetem Vorbringen (§ 138 Abs. 2 Satz 2 FGO i. V. m. § 137 FGO)

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die zwingende Kostenregelung des § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO (s. Rz. 24) wird durch die sinngemäße Anwendbarkeit des § 137 FGO eingeschränkt (§ 138 Abs. 2 Satz 2 FGO). Auch hier muss jedoch der Vereinfachungszweck der Vorschrift (s. Rz. 20) beachtet werden. Typische Anwendungsfälle der Regelung sind diejenigen, in denen der Kläger sich gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Dauer der Ablaufhemmung

Tz. 80 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Ablaufhemmung dauert bis zur Unanfechtbarkeit der aufgrund der Außenprüfung zu erlassenden Steuerbescheide (oder Feststellungs- und Messbetragsbescheide) bzw. bis zum Ablauf von drei Monaten nach der Bekanntgabe der in § 202 Abs. 1 Satz 3 AO vorgesehenen Mitteilung, dass die Außenprüfung zu keiner Änderung der Besteuerungsgrundlagen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der fehlerhafte Bescheid ist aufzuheben oder zu ändern. Der Verwaltung obliegt kein Ermessen. Der Umfang der Korrektur beschränkt sich auf die Beseitigung des Widerstreits, sonstige materielle Rechtsfehler dürfen nur berichtigt werden, soweit hierfür eine eigenständige Änderungsvorschrift existiert. Sowohl § 176 AO als auch § 177 AO sin...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nachholung der Benennung und Änderung der Steuerfestsetzung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Benennt der Stpfl. den Empfänger erst nach Bestandskraft des Steuerbescheids, handelt es sich weder um eine nachträglich bekannt gewordene Tatsache (Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 160 AO Rz. 94; Rüsken in Klein, § 160 AO Rz. 31; a. A. Seer in Tipke/Kruse, § 160 AO Rz. 33), noch um ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 175 Abs. 1 Satz 1...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Umfang der Korrektur

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Umfang der Maßnahme nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO bestimmt sich ausschließlich nach dem Inhalt der erteilten Zustimmung bzw. des gestellten Antrags (von Wedelstädt in Gosch, § 172 AO Rz. 167 m. w. N.). Darüber hinaus findet – abgesehen von der durch § 177 AO begründeten Saldierungsmöglichkeit – eine Wiederaufrollung de...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Kein grobes Verschulden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO (Aufhebung oder Änderung zugunsten des Steuerpflichtigen)

Tz. 38 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berücksichtigung für den Stpfl. günstiger Tatsachen oder Beweismittel ist durch § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 AO jedoch grundsätzlich von der Voraussetzung abhängig, dass den Stpfl. kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. Grobes Verschulden bedeutet Vorsatz oder grobe ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Adressat

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Rücknahmeerklärung ist an die Finanzbehörde zu richten, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat oder bei der ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes gestellt worden ist. Über § 362 Abs. 1 Satz 2 AO gilt § 357 Abs. 2 AO entsprechend. Danach kann die Rücknahme eines Einspruchs der sich gegen die Feststellung von Besteue...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bestimmtheit des Inhaltsadressaten

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Im Verwaltungsakt muss zutreffend und eindeutig angegeben sein, gegenüber wem die Regelung des Einzelfalls ergehen soll, d. h. für wen er bestimmt ist (Inhaltsadressat) und was Gegenstand der Regelung ist (BFH v. 23.08.2017, I R 52/15, BFH/NV 2018, 401). Die zweifelsfreie Angabe des Inhaltsadressaten muss sich aus dem Verwaltungsakt selb...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Einspruchsverfahren

Tz. 63 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schätzungsbescheide – Steuerbescheide wie Feststellungsbescheide – können mit dem Einspruch angefochten werden (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO). Dies gilt auch, wenn der Schätzungsbescheid nichtig ist. In der Abgabe der Steuererklärung, die zu einer niedrigeren Steuer führt, innerhalb der Einspruchsfrist ist ein Einspruch und kein Antrag auf sch...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein bestimmter Sachverhalt muss in mehreren Steuerbescheiden zugunsten eines oder mehrerer Stpfl. berücksichtigt worden sein, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen. Bis auf das Merkmal "zugunsten" kann auf die Ausführungen zu § 174 Abs. 1 AO (s. Rz. 8 ff.) verwiesen werden. 1. Zugunsten Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verhinderung ohne Verschulden

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur dann zu gewähren, wenn der Beteiligte an der Einhaltung der Frist (s. Rz. 2 f.) ohne Verschulden verhindert war. Ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, ist jemand dann, wenn er die für einen gewissenhaft und sachgemäß handelnden Verfahrensbeteiligten gebotene und...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Entscheidungsmaßstab und gerichtliches Ermessen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Gründe, die das Gericht zur Aussetzung der Vollziehung berechtigen, entsprechen denen des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht bestehen. Ernstliche Zweifel i. S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO liegen demnach vor, wenn bei summarischer Prü...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Umfang der Berichtigung

Tz. 22 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Berichtigung nach § 129 AO bezieht sich nur auf die Beseitigung der offenbaren Unrichtigkeit; andere Fehler können nur dann mitkorrigiert werden, wenn die Tatbestandsmerkmale anderer Korrekturvorschriften erfüllt sind. Streitig ist, ob eine Saldierung nach § 177 AO vorzunehmen ist. Dies wird z. T. mit der Begründung abgelehnt, der W...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / d) Verwertungsverbot

Tz. 26 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grds. ist es für § 173 Abs. 1 AO ohne Bedeutung, auf welche Weise eine Tatsache oder ein Beweismittel nachträglich bekannt geworden ist. Ist eine Ermittlungsmaßnahme rechtswidrig, so führt dies nicht in jedem Fall zu einem Verwertungsverbot. Die Verwertung von Tatsachen kann aber insoweit unzulässig sein, als sich die Finanzbehörde ihre...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gersch, Die Kosten des Beigeladenen, AO-StB 2001, 59; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO-StB 2001, 156; Mack, Kosten im FG-Verfahren, AO-StB 2002, 321; H. Schwarz, Probleme der Streitwertermittlung, AO-StB 2003, 165; Braun/Hansens, RVG-Praxis, 1. Aufl. 2004; Dellner, Auswirkungen der ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Negativer Widerstreit (§ 174 Abs. 3 AO)

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 3 AO regelt den Fall des negativen Widerstreits (s. Rz. 3). Ein solcher liegt vor, wenn ein bestimmter Sachverhalt in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuerbescheiden (Feststellungsbescheiden) berücksichtigt worden ist, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (z. B. BFH v. 14.01.201...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anspruchsgrundlagen von Zahlungsansprüchen (§ 218 Abs. 1 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 218 Abs. 1 AO kommen für die Verwirklichung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis folgende Grundlagen in Frage: Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 1 AO) und die ihnen gleichgestellten Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO); sie sind die Grundlage für die Einziehung der durch si...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

von Wedelstädt, Die Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden nach den §§ 164, 165, 172 bis 177 AO, DB-Beilage Nr. 20/86; Trzaskalik, Über die Vorbehaltsfestsetzung und die Steueranmeldung, StuW 1993, 371; Leisner, Vorbehaltsfestsetzungen und Vertrauensschutz, DStZ 1999, 358; Günther, Aufhebung und Wegfall des Vorbehalts der Nachprüfung, AO-StB 2007, 104; Weber, Fehlender Vorb...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aussetzungszinsen entstehen nur bei ganz oder teilweiser erfolgloser Anfechtung eines Steuerbescheids, einer Steueranmeldung oder eines einen Steuervergütungsbescheid aufhebenden oder ändernden Verwaltungsakts. Voraussetzung ist stets, dass sich die Aussetzung der Vollziehung auf eine wirksam festgesetzte Steuer bezieht. Fehlt eine Wirks...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Juristischen Personen des Privatrechts

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Steuerrechtsfähigkeit juristischer Personen des Privatrechts beginnt nicht stets erst mit deren Entstehung nach den einschlägigen Vorschriften (s. § 41 AktG, § 11 GmbHG), sondern erfasst schon die Gründungsgesellschaft (Stadium zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrages [Bestimmung der Satzung] bis zur Entstehung kraft Registerei...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Steuerbescheide und ihnen gleichgestellte Bescheide (s. § 164 AO Rz. 2), nicht dagegen Haftungs- und Duldungsbescheide (h. M.; BFH v. 16.11.1995, VI R 82/95, BFH/NV 1996, 285; Krumm in Tipke/Kruse, § 166 AO Rz. 11; Frotscher in Schwarz/Pahlke, § 166 AO Rz. 2). Sie ist auch im Erhebungsverfahren z. B. bei einem Abr...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Nachholungsfrist (§ 126 Abs. 2 AO)

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die im § 126 Abs. 1 AO zugelassene nachträgliche Befolgung besonderer Verfahrens- und Formvorschriften ist nicht zeitlich unbeschränkt möglich (s. zur Erledigung des Verwaltungsaktes vor der Heilung Rz. 1). Lediglich der Antrag i. S. des § 126 Abs. 1 Nr. 1 AO kann noch in der Revisionsinstanz vor dem BFH nachgeholt werden. Verfahrensfehl...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Szymczak, Aussetzung der Vollziehung von Steuerverwaltungsakten, NWB Fach 2, 8145; Nommensen/Pinternagel/Söffing, Einschränkungen bei der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO, DStR 1998, 70; Birkenfeld, Beschränkung der Aussetzung der Vollziehung, DStZ 1999, 349; Mack, Der Streit um die Aussetzung der Vollziehung, Steuerstreit und Steuerstrafverteidigung 1999, 37; Bilsdorfe...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Vermögensverwaltung

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerverwaltungsakt ist dem Vermögensverwalter (Insolvenz-, Zwangs-, Nachlassverwalter, gerichtlich bestellten Liquidator, Testamentsvollstrecker) bekannt zu geben. Steuerverwaltungsakte und Steuerbescheide, die die Insolvenzmasse betreffen, können nicht mehr an den Stpfl. bekannt gegeben werden (BFH v. 15.03.1994, XI R 45/93, BStB...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Aufl. 2017; Braun Binder, Ausschließlich automationsgestützt erlassene Steuerbescheide und Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf, DStZ 2016, 526; Dißars, Änderungen im Bereich der Korrekturvorschriften der AO durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – Überblick und erste Anmerkunge...mehr