Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbescheid

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Voraussetzung der Umdeutung (§ 128 Abs. 1 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Voraussetzung für eine Umdeutung nach § 128 AO ist, dass der andere Verwaltungsakt auf das gleiche Regelungsziel wie der ursprüngliche Verwaltungsakt gerichtet ist. Danach darf kein anderer Sachverhalt dem anderen Verwaltungsakt zugrunde gelegt werden, also keine andere Person oder kein anderer Veranlagungszeitraum als im umzudeutenden V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Zinsverzicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 237 Abs. 4 AO kann die Finanzbehörde in entsprechender Anwendung von § 234 Abs. 2 AO auf die Zinsen ganz oder teilweise verzichten, wenn ihre Erhebung nach Lage des einzelnen Falles unbillig wäre. Bei der im Rahmen der Ermessensentscheidung vorzunehmenden Abwägung, ob Unbilligkeit vorliegt, ist zu beachten, dass die Zinsfestsetzu...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO)

Tz. 27 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 347 Abs. 1 Satz 2 AO kann mit dem Einspruch auch gegen behördliche Untätigkeit angegangen werden, und zwar dann, wenn über einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsaktes ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes binnen angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist. Dabei ist der Einspruch nur statthaft, wenn eine Leis...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Erforderliche Zustimmung zur Steueranmeldung (§ 168 Satz 2 AO)

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weist die Steueranmeldung eine Steuervergütung aus oder führt sie zu einer Herabsetzung einer bisher zu entrichtenden Steuer, d. h. der bisher angemeldeten oder festgesetzten, nicht der entrichteten Steuer, steht sie einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung erst gleich, wenn die Finanzbehörde zustimmt (§ 168 Satz 2 AO). Di...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ungewissheit über das Entstehen einer Steuer (§ 165 Abs. 1 Satz 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Steuern entstehen durch Verwirklichung des steuerlichen Tatbestandes (§ 38 AO). Wenn und soweit für die Finanzbehörde die Existenz oder die Ausgestaltung eines steuerlich relevanten Sachverhalts ungewiss ist, kann sie die Steuer vorläufig festsetzen bzw. die Steuerfestsetzung aussetzen. Tz. 5a Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss sich ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 116 Anzeige von Steuerstraftaten

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift behandelt die besondere Pflicht, dem Bundeszentralamt für Steuern die Kenntnis über Steuerstraftaten anzuzeigen. Ist der Behörde das für die Durchführung des Strafverfahrens zuständige FA bekannt, hat die Mitteilung an dieses FA zu erfolgen. Im Ergebnis erhält das Bundeszentralamt für Steuern also eine Auffangzuständigkeit...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Fälligkeit bei fehlender gesetzlicher Regelung (§ 220 Abs. 2 AO)

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Fälligkeit der auf Zahlung gerichteten Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ist von der Entstehung dieser Ansprüche (§ 38 AO) zu unterscheiden. Ist gesetzlich nichts anderes bestimmt und wird in einem nach § 254 AO erforderlichen Leistungsgebot durch Einräumung einer Zahlungsfrist kein späterer Fälligkeitszeitpunkt bestimmt, so w...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Müller, Das Erlangen nicht gerechtfertigter Steuervorteile, DStZ 2001, 613; Jope, Steuerhinterziehung im Feststellungsverfahren, DStZ 2009, 247; Blesinger, Grundlagenbescheide als Gegenstand einer Steuerhinterziehung? wistra 2009, 294; Pflaum, Strafrechtliche Gesichtspunkte der Begünstigung nicht entnommener Gewinne, § 34a EStG, wistra 2012, 205; Gehm, Steuerhinterziehung bei u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / VI. Festsetzung der Zinsen

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Zinsen sind durch Zinsbescheid festzusetzen (§ 239 Abs. 1 Satz 1 AO i. V. m. §§ 155ff. AO; s. auch die Erläuterungen zu s. § 239 AO). Ein Ermessensspielraum besteht nicht (BFH v. 27.04.1991, V R 9/86, BStBl II 1991, 822). Der Zinsbescheid muss eindeutig erkennen lassen, wer Bekanntgabe- oder Inhaltsadressat ist (BFH v. 03.11.2005, V...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Nachweispflicht

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Grundsatz, dass Wirtschaftsgüter dem Eigentümer zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 1 AO), wird dahingehend durchbrochen, dass die Wirtschaftsgüter bei Treuhandverhältnissen dem Treugeber zuzurechnen sind (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO). Behauptet jemand, auf seinen Namen lautende Rechte oder in seinem Besitz befindliche Sachen habe er inne od...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung folgt der größeren Sachkenntnis des Betriebs-FA aufgrund der Betriebsnähe. Nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b AO werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen Tätigkeit gesondert festgestellt, wenn nach den Verhältnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das für...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 43 Verbindung von Klagen

Schrifttum Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 18. Aufl. 2018. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 43 FGO betrifft die objektive Klagenhäufung, im Unterschied zur subjektiven Klagenhäufung des § 59 FGO (Streitgenossenschaft). Zwar muss jeder Verwaltungsakt gesondert angefochten werden, gleichwohl dürfen mehrere Klagebegehren in einer Klage zusammen verfolgt werde...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zeitliche Beschränkung

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als Steuern, für die gehaftet wird, kommen nur solche in Betracht, die seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres entstanden sind (s. § 38 AO). Dies gilt auch für Steuerabzugsbeträge. Das Ende des Zeitraums, auf den sich die Haftung erstreckt, wird von der Vorschrift nicht ausdrücklich erwähnt. Zuzustimmen...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Wirkung der Pfändung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Pfändungsverfügung wird gem. § 309 Abs. 2 Satz 1 AO allein mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam, und zwar auch dann, wenn eine Mitteilung an den Vollstreckungsschuldner unterbleibt und dieser auch sonst von der Pfändung nichts erfährt (BFH v. 14.11.2006, IX B 186/05, BFH/NV 2007, 388). Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Text der V zu § 180 Abs. 2 AO

Tz. 34 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 1 Gegenstand, Umfang und Voraussetzungen der Feststellung (1) Besteuerungsgrundlagen, insbes. einkommensteuerpflichtige oder körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte, können ganz oder teilweise gesondert festgestellt werden, wenn der Einkunftserzielung dienende Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen von mehreren Personen betrieben, ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 163 AO betrifft den Erlass aus Billigkeitsgründen im Festsetzungsverfahren. Der Billigkeitserlass im Erhebungsverfahren ist in § 227 AO geregelt. § 163 AO bezweckt, sachlichen und persönlichen Besonderheiten des Einzelfalls (AEAO zu § 163, Nr. 1 Satz 3), die der Gesetzgeber in der Besteuerungsnorm nicht berücksichtigt hat, durch eine n...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 58 Prozessfähigkeit

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 58 FGO regelt die prozessuale Geschäftsfähigkeit (Prozessfähigkeit) und knüpft insoweit an die Geschäftsfähigkeit nach bürgerlichem Recht an (§ 58 Abs. 1 FGO). Das gilt gem. § 79 AO auch für die Fähigkeit, gegenüber den Finanzbehörden im Verwaltungsverfahren Willens- und Wissenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Einleitung des Feststellungsverfahrens (§ 4 VO)

Tz. 47 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Entscheidung darüber, ob tatsächlich und in welchem Umfang ein gesondertes Feststellungsverfahren durchgeführt werden soll, steht nach § 4 Satz 1 VO im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde. Die Ermessensentscheidung hat sich an dem Zweck der Ermächtigung zu orientieren, nämlich die Sicherstellung einheitlicher Rechtsanwendung b...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Subsidiarität der Feststellungsklage (§ 41 Abs. 2 FGO)

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 41 Abs. 2 Satz 1 FGO kann auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Steuerrechtsverhältnisses nicht geklagt werden, wenn der Kläger sein Begehren durch Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage i. S. des § 40 Abs. 1 FGO verfolgen kann oder hätte verfolgen können (sog. Subsidiarität der Feststellungsklage;...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren. Gegenstand des Erlasses aus Billigkeitsgründen können alle Geldansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein (§ 37 Abs. 1 AO; BFH v. 25.11.1997, IX R 28/96, BStBl II 1998, 550). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Sonderfall der "Untätigkeitsverpflichtungsklage" (§ 46 Abs. 2 FGO)

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 46 Abs. 2 FGO dehnt den Rechtsschutz des § 46 Abs. 1 FGO auf die Fälle aus, in denen eine oberste Finanzbehörde des Bundes oder der Länder, desgleichen eine der anderen der in § 348 Nr. 3 und 4 AO bezeichneten Stellen die Entscheidung über den bei ihr beantragten Erlass eines Verwaltungsaktes hinauszögert und somit die Verpflichtungsk...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 47 Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 47 FGO ordnet für die Anfechtungs- und Verpflichtungsklage an, dass die Klage innerhalb eines Monats nach der letzten Behördenentscheidung zu erheben ist. Eine spezielle Klagefrist enthält § 367 Abs. 2b Satz 5 AO (s. § 367 AO Rz. 30). Die Einhaltung der Klagefrist ist Sachentscheidungsvoraussetzung, die auch in der Revisionsinstanz ohn...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Grundsatz: Recht auf Anhörung

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 91 Abs. 1 Satz 1 AO stellt den Grundsatz auf, dass vor Erlass eines Verwaltungsakts, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, diesem Gelegenheit gegeben werden soll, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Durch Verwendung des Wortes "soll" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Gewährung des rechtlic...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO Vorbemerkungen zu §§ 347–367

Schrifttum Siegert, Das neue Einspruchsverfahren, DStZ 1995, 25; Bilsdorfer, Das steuerliche Einspruchsverfahren, SteuerStud 1996, 446; Szymczak, Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren ab 1996, DB 1994, 2254; Tiedchen, Änderungen des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens durch das Grenzpendlergesetz, BB 1996, 1033; Günther, Das Einspruchsverfahren gegen VA der Finanzve...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Feststellung von Einheitswerten (§ 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Einheitswerte werden nach Maßgabe des Bewertungsgesetzes gesondert festgestellt. Sind an den entsprechenden wirtschaftlichen Einheiten (§ 2 BewG) oder Untereinheiten (s. § 19 Absatz 3 Nr. 1b BewG) mehrere Personen beteiligt, so wird die gesonderte Feststellung allen Beteiligten gegenüber einheitlich vorgenommen (§ 179 Abs. 2 Satz 2 A...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Ende des Zinslaufs

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 233a Abs. 2 Satz 3 AO endet der Zinslauf mit dem Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird (§ 124 Abs. 1 AO). Bei der üblichen Bekanntgabe durch einfachen Brief oder durch Bereitstellung zum Abruf (§ 122a AO) endet der Fristlauf nach Ablauf der Drei-Tages-Fiktion (§ 122 Abs. 2 AO; § 122a Abs. 4 Satz 1 AO; BFH v....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift findet in allen Fällen der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.) Anwendung, gleichgültig, ob die Aufhebung oder Änderung durch konkrete, in den §§ 172 bis 177 AO aufgeführte Voraussetzungen oder allgemein dadurch gerechtfertigt ist, dass der Besc...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Korrektur von Verbrauchsteuerbescheiden (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO)

1. Anwendungsbereich und Tatbestand Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (s. § 3 AO Rz. 40) lässt § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Behörde ohne weitere Voraussetzungen eine Aufhebung oder Änderung der unter die Vorschrift fallenden Bescheide zu. Alleiniger Grund für eine Änderung nach dieser Vorschrift ist...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift des § 165 AO ermöglicht mit der vorläufigen Steuerfestsetzung die Berücksichtigung gegenwärtig nicht aufklärbarer Sachlagen in Steuerbescheiden, indem sie insoweit einen partiellen Aufschub der materiellen Bestandskraft regelt und damit nach Klärung der Sachlage eine eingeschränkte Änderung von Steuerfestsetzungen eröffnet...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Dänzer-Vanotti, Die einseitige Erledigungserklärung des beklagten Finanzamts im finanzgerichtlichen Verfahren, StuW 1978, 158; Jost, Vorteilhaftigkeitsvergleich unter Kostengesichtspunkten, Klagerücknahme oder Hauptsachenerledigung, INF 1997, 709; Bartone, Änderung von Steuerbescheiden im FG-Verfahren, AO-StB 2001, 56; Gluth, Kostenüberlegungen bei Beendigung des Verfahrens, AO...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Erfüllungsaufschiebende Maßnahmen (§ 231 Abs. 1 Nr. 1 AO)

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gemäß § 231 Abs. 1 Nr. 1 AO verjährungsunterbrechend sind Zahlungsaufschub (§ 223 AO), Stundung (§ 222 AO), Aussetzung der Vollziehung (§§ 361 AO, 69 FGO) und Zahlungsaufschub und sonstige Zahlungserleichterungen des Zollschuldners (Art. 110 ff. UZK) sowie Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO), jeweils sofern die Maßnahmen dem Vollstreckungs...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Rechtswidrigkeit von Verwaltungsvorschriften (§ 176 Abs. 2 AO)

Tz. 23 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Schließlich verbietet § 176 Abs. 2 AO, bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Stpfl. zu berücksichtigen, dass ein oberster Gerichtshof des Bundes eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, einer obersten Bundes- oder Landesbehörde als nicht mit dem geltenden Recht in Einklang stehend bezeic...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 4. Rechtsfolge

a) Aufhebung und Änderung Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Steuerbescheid "darf" aufgehoben oder geändert werden. Die Finanzbehörde hat nach pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) zu handeln (z. B. BFH v. 28.04.1998, IX R 49/96, BStBl II 1998, 458; FG Köln v. 29.01.2014, 7 K 2316/13, EFG 2014, 1061 m. w. N.). Wegen des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit d...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Fälligkeit

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Für die Entstehung von Säumniszuschlägen ist neben der Festsetzung oder Anmeldung der Steuer deren Fälligkeit Voraussetzung. Die Fälligkeit der Steuer richtet sich nach § 220 AO. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Bei einer Säumnis bis zu drei Tagen nach Eintritt der Fälligkeit wird aus Billigkeitsgründen ein Säumniszuschlag nicht er...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Tatbestand

1. Tatsachen Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Steuertatbestandes sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (st. Rspr. BFH v. 28.06.2006, III R 13/06, BStBl II 2007, 714 m. w. N.; AEAO zu § 173, Nr. 1.1). Bei den Besteuerungsgrundlagen i. S. von § 199 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 154 Androhung eines Zwangsgeldes

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 154 FGO regelt die Zwangsvollstreckung gegen die als Beklagter (§ 63 FGO) unterlegene Finanzbehörde, und zwar durch Verhängung eines Zwangsgeldes zur Erzwingung bestimmter, nicht in Geldleistungen bestehender Verpflichtungen, die der Finanzbehörde in gerichtlichen Entscheidungen der bezeichneten Art auferlegt sind. Die Vollstreckung ge...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Nachträgliches Bekanntwerden

a) Nachträglich Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Wort "nachträglich" ist im Gesetz nicht definiert. Aus der Zusammenschau mit § 124 Abs. 1 Satz 1 AO ergibt sich jedenfalls, dass Tatsachen oder Beweismittel, die für die Finanzbehörde erst nach Zugang und Wirksamwerden des Verwaltungsakts in Erscheinung treten, nachträglich bekannt geworden sind (BFH v. 05.12.2002, IV...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bink, Rechtsbehelfseinlegung schon vor Bekanntgabe des Verwaltungsakts?, DB 1983, 1626; Lohmeyer, Fristen und Termine im Steuerrecht, ZKF 1988, 31; Carl, Einlegung eines Rechtsbehelfs vor Bekanntgabe des angefochtenen Bescheides, DStZ 1989, 211; Schenkewitz/Fink, Die außergerichtlichen Rechtsbehelfsfristen im Steuerrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht, BB 1996, 2117; Weber/...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / b) Maßgebliche Finanzbehörde

Tz. 21 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Finanzbehörde in diesem Sinne ist nicht die (zuständige) Behörde oder die Finanzverwaltung als Einheit, sondern nach Verwaltungspraxis und Rechtsprechung (BFH v. 16.01.2002, VIII B 96/01, BFH/NV 2002, 621) die zur Bearbeitung des betr. Steuerfalles organisationsmäßig berufene Dienststelle (BFH v. 28.04.1998, IX R 49/96, BStBl II 1998, 4...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Unter Vorbehalt der Nachprüfung können nach § 164 Abs. 1 Satz 1 AO Steuern festgesetzt werden. Die Vorschrift ist nicht auf Steuerbescheide i. S. des § 155 Abs. 1 Satz 1 AO beschränkt, sondern auf alle Steuerbescheiden gleichgestellte Bescheide anwendbar, also auf Freistellungsbescheide (§ 155 Abs. 1 Satz 3 AO), Bescheide über die gesond...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Frenkel, Rechtsbehelfsbelehrungen in Verfügungen von Finanzbehörden, BB 1970, 1347; Späth, Rechtsbehelfsbelehrung in Steuerbescheiden, BB 1975, 697; Scholtz, Rechtsmittelbelehrungen bei Ausländern, DStR 1985, 205; Kutschka, Die Rechtsbehelfsbelehrung zu Einheitswertbescheiden, DStR 1986, 27; Streck/Mack, Folgen unvollständiger Rechtsmittelbelehrung der FG, Stbg. 1991, 131.mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gemeinsame Voraussetzungen (§ 172 Abs. 1 Satz 1 1. HS AO)

1. Steuerbescheide und gleichgestellte Bescheide Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Anwendungsbereich der vorliegenden Bestimmung beschränkt sich auf Steuerbescheide i. S. des § 155 AO und auf die ihnen durch Gesetz ausdrücklich gleichgestellten Bescheide (s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 6 f.). Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift gilt demnach nicht für Haftung...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 AO findet Anwendung auf Steuerbescheide und ihnen gleichgestellten Bescheide (BFH v. 06.05.1994, VI R 47/93, BStBl II 1994, 715; s. Vor §§ 172–177 AO Rz. 3 ff.). Auch für Kindergeldbescheide ist § 174 AO anwendbar (BFH v. 16.04.2002, VIII B 171/01, BStBl II 2002, 578; BFH v. 31.01.2006, III B 18/05, BFH/NV 2006, 1046). Die von § 17...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Hinzuziehung, Beiladung (§ 174 Abs. 5 Satz 2 AO)

Tz. 82 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 174 Abs. 5 Satz 2 AO enthält eine eigenständige Regelung der Hinzuziehung oder der Beiladung unabhängig von den Voraussetzungen der § 360 AO und § 60 FGO (BFH v. 22.09.2016, X B 42/16, BFH/NV 2017, 146). Tz. 83 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine Hinzuziehung oder Beiladung nach § 174 Abs. 5 Satz 2 AO setzt voraus, dass (BFH v. 17.10....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / III. Korrektur von Bescheiden über andere Steuern (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO)

1. Allgemeines Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a bis d AO behandeln die Aufhebung oder Änderung von unter die Vorschrift fallenden Steuerbescheiden und ihnen gleichgestellten Bescheiden, die andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben i. S. des Art. 5 Nr. 20 und 21 UZK oder Verbrauchsteuern betreffen. Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET:...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, FGO § 150 Anwendung der Bestimmungen der AO

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 150 FGO regelt die Vollstreckung zugunsten eines abgabenberechtigten Beklagten (während die Vollstreckung zugunsten des Klägers nach §§ 151 bis 154 FGO erfolgt). Da die Vollstreckung aus Verwaltungsakten der Finanzbehörden, die auf Geldleistung (insbes. Steuerbescheide) oder auf andere Leistungen gerichtet sind, ohnehin nach dem Vollst...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung, AO § 203 Abgekürzte Außenprüfung

Schrifttum Assmann, Die abgekürzte Außenprüfung (§ 203 AO) – Der Weg zum dichteren Prüfungsraster? –, StBp 1998, 309; Buse, Die abgekürzte Außenprüfung, AO-StB 2013, 90; ferner s. Schrifttum zu § 193 AO bis § 202 AO. Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die abgekürzte Außenprüfung soll der Finanzbehörde in geeigneten Fällen von vornherein eine Beschränkung des Prüfungsumfangs u...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Nichtigkeit von Verwaltungsakten

Tz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der Feststellungsklage als sog. Nichtigkeitsfeststellungsklage kann auch die Nichtigkeit von Verwaltungsakten sein. Die Frage der Nichtigkeit richtet sich nach § 125 AO (s. § 125 AO). Statt der Feststellungsklage kann der (möglicherweise nichtige) Verwaltungsakt auch mit der Anfechtungsklage angefochten werden (s. § 40 FGO Rz....mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 5. Rechtserheblichkeit

Tz. 35 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Tatsachen i. S. des § 173 Abs. 1 müssen nach h. M. zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führen. Daraus wird geschlossen, dass eine Änderung des betreffenden Steuerbescheids aufgrund einer neuen Tatsache nur in Betracht kommt, wenn sich aus der Berücksichtigung der neuen Tatsache im Verhältnis zum Ausgangsbescheid abweichende ste...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtsfolgen der Verletzung der Mitwirkungspflicht

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Verletzung der den Beteiligten treffenden Mitwirkungspflichten kann je nach den Umständen unterschiedliche Konsequenzen haben. Nach § 162 Abs. 2 AO ist die Finanzbehörde zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen berechtigt und verpflichtet, wenn der Steuerpflichtige über seine Angaben keine ausreichenden Aufklärungen zu geben vermag ...mehr