Fachbeiträge & Kommentare zu Steuererklärung

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Verspätungszuschlag: Voraus... / Zusammenfassung

Überblick Zur Sicherung eines kontinuierlichen Erklärungseingangs und ordnungsgemäßen Veranlagungsverfahrens steht den Finanzämtern mit dem Verspätungszuschlag ein besonderes Instrument zur Verfügung. Er hat präventiven Charakter und kommt in Betracht, wenn der Steuerpflichtige eine erforderliche Steuererklärung nicht oder nicht rechtzeitig abgibt. Mit dem StModernG v. 18.7.2...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.2 Zusammenveranlagung

Die schuldbefreiende Wirkung des § 36 Abs. 4 Satz 3 EStG lässt die materielle Rechtslage hinsichtlich der Erstattungsberechtigung zusammenveranlagter Ehegatten unberührt. Es besteht zwischen den Ehegatten – im Gegensatz zur Gesamtschuldnerschaft bezüglich der zu zahlenden Steuer – im Erstattungsfall keine Gesamt-, sondern nur Teilgläubigerschaft. Das Finanzamt müsste daher d...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.4 Höhe des Zwangsgelds

Das Zwangsgeld darf nach § 329 AO 25.000 EUR nicht überschreiten. Bis dahin liegt die Höhe im Ermessen der Finanzbehörde. Sie richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Die Finanzämter sind gehalten, bei erstmaliger Androhung eines Zwangsgelds wegen Nichtabgabe einer Steuererklärung i. d. R. mindestens 200 EUR festzusetzen. Im Übrigen soll der festzusetzende Betrag nac...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 5.1 Steuerfreie Familienheimfahrten

Für die Benutzung eines Firmenwagens zu Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung entfällt der Ansatz eines geldwerten Vorteils, wenn dem Arbeitnehmer beim eigenen Pkw für diese Fahrten der Abzug als Werbungskosten zustehen würde.[1] Für eine wöchentliche Familienheimfahrt, die der Arbeitnehmer mit dem Firmenwagen durchführen kann, wird damit auf die steue...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Beschäftigte Stude... / 2 Lohnsteuerabzug

Bei Studenten, die in einem Dienstverhältnis stehen, erfolgt der Lohnsteuerabzug grundsätzlich anhand der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber zum Abruf der ELStAM zu Beginn des Dienstverhältnisses die nachstehenden Angaben zu machen: Steueridentifikationsnummer, Geburtsdatum ...mehr

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Verspätungszuschlag: Voraus... / 1 Aufbau des § 152 AO

Nach § 152 AO erfolgt die Festsetzung eines Verspätungszuschlags in vielen Fällen, ohne dass hierfür ein Ermessensspielraum besteht oder es einer Ermessensentscheidung bedarf. Zudem wird die Bemessung des Verspätungszuschlags in der überwiegenden Zahl der Fälle gesetzlich festgelegt und so geregelt, dass die Berechnung ausschließlich automationsgestützt erfolgen kann. Der § 1...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 1 Erzwingbare Verwaltungsakte

Die Festsetzung von Zwangsgeld kommt für die Durchsetzung von Verwaltungsakten im gesamten Besteuerungsverfahren in Betracht, also insbesondere im Ermittlungs-, Außenprüfungs-, Erhebungs-, Vollstreckungs- und Einspruchsverfahren. Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht die Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung[1]; die Aufforderu...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / 2.5 Wiederholte Androhung

Die Finanzbehörde kann nach § 332 Abs. 3 AO ein erneutes Zwangsgeld androhen, wenn das zunächst angedrohte Zwangsgeld erfolglos geblieben ist. Dies ist der Fall, wenn der Steuerpflichtige die zu erzwingende Anordnung trotz Festsetzung des Zwangsgelds nicht befolgt hat. Die erneute Androhung setzt zwar eine Entrichtung des festgesetzten Zwangsgelds nicht voraus. Die Finanzbeh...mehr

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Erstattungsanspruch nach § ... / 1.1 Definition

Wurde eine Steuer ohne rechtlichen Grund gezahlt, hat nach Satz 1 des § 37 Abs. 2 AO derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, an den Leistungsempfänger, also das Finanzamt, einen Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags. Dies gilt nach Satz 2 auch, wenn der rechtliche Grund später wegfällt. Eine Zahlung ist ohne Rechtsgrund geleistet, wenn sie den ...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 6.1 Nutzungsentgelte

Nutzungsentgelte, die der Arbeitnehmer für die Überlassung eines Firmenwagens an seinen Arbeitgeber bezahlt, mindern den geldwerten Vorteil, sowohl bei der 1 %-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode.[1] Nach bisheriger Besteuerungspraxis durften nutzungsunabhängige Pauschalzahlungen, kilometerabhängige Pauschalen (z. B. 0,25 EUR je km) sowie vom Arbeitnehmer übernommen...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

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Firmenwagenüberlassung an A... / Zusammenfassung

Überblick Mit dem Begriff "Firmenwagen" wird die Überlassung eines Kraftfahrzeugs durch den Arbeitgeber umschrieben, das dem Arbeitnehmer kostenlos zur ständigen Nutzung zur Verfügung steht. Ebenso gebräuchlich sind die Bezeichnungen Geschäfts- bzw. Dienstwagen. Der Arbeitgeber kann die Kosten für das Fahrzeug in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen. Andererseits ist ...mehr

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Entstehung und Erhebung von... / Zusammenfassung

Überblick Säumniszuschläge dienen als Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steueransprüche. Sie haben auch Zinscharakter. Sie entstehen bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin. Als steuerliche Nebenleistungen gehören sie zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (§§ 3 Abs. 4, 37 AO). Säumniszuschläge sind zu unterscheiden von Verspätungszuschlägen bei nicht rechtzeitige...mehr

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Zwangsgeld: Festsetzung dur... / Zusammenfassung

Überblick Die Finanzbehörden können Verwaltungsakte, mit denen sie von dem Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen (Handlung) verlangen, durch Auferlegung eines Zwangsgelds nach § 328 AO durchsetzen. Gemeint sind alle Verwaltungsakte im Rahmen des Besteuerungsverfahrens. Ausgenommen sind Verwaltungsakte, die auf eine Geldleistung gerichtet sind. Sie werden durch V...mehr

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Zinsen auf Steuern / 4.2 Beginn und Ende des Zinslaufs

Der Zinslauf beginnt nach § 235 Abs. 2 AO grundsätzlich mit dem Eintritt der Verkürzung oder der Erlangung des Steuervorteils. Bei der Einkommensteuer tritt die Verkürzung im Fall der Abgabe einer unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung mit dem Tag der Bekanntgabe des auf dieser Steuererklärung beruhenden Steuerbescheids ein. Etwas anderes gilt allerdings – was die ...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.3 Berechnung der Zinsen bei Korrektur der Steuerfestsetzung

Bei einer Aufhebung, Änderung oder Berichtigung einer Steuerfestsetzung nach Ablauf der Karenzzeit bemessen sich die Zinsen gem. § 233a Abs. 5 Satz 2 AO nach dem Unterschiedsbetrag zwischen der neu festgesetzten und der bisherigen Steuer, wobei Steuerabzugsbeträge und Körperschaftsteuer-Gutschriften jeweils angerechnet werden. Der Zinslauf beginnt mit Ablauf der Karenzzeit. I...mehr

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Zinsen auf Steuern / 2.4 Erlass aus Billigkeitsgründen

Die Festsetzung von Nachzahlungszinsen beschäftigt regelmäßig die Finanzgerichte und auch den BFH. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen die Verzinsung dem Grunde oder auch der Höhe nach auf Fehlern des Finanzamts beruht, was oft zu Erlassanträgen nach § 227 AO führt. Dabei geht es i. d. R. um Erlassanträge wegen verzögerter Bearbeitung von Steuererklärungen, hinausgesc...mehr

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Einspruch / 2.7 Handlungsfähigkeit/Ordnungsgemäße Vertretung

Derjenige, der persönlich den Einspruch einlegt, muss rechtlich handlungsfähig i. S. d. § 79 AO sein. Unter Handlungsfähigkeit ist die Fähigkeit zu verstehen, rechtlich bedeutsame Handlungen vorzunehmen. Sie ist von der Rechtsfähigkeit, im Steuerrecht spricht man von der Steuerrechtsfähigkeit, zu unterscheiden. Der Steuerpflichtige muss mindestens steuerrechtsfähig für die E...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung

Die Verzinsung beginnt gem. § 233a Abs. 2 Satz 1 AO im Regelfall 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, sog. Karenzzeit. Praxis-Beispiel Ermittlung des Verzinsungsbeginns S gibt seine Einkommensteuererklärung für 01 im Februar 03 ab. Ergeht der Bescheid noch im März 03, können keine Zinsen entstehen. Ergeht er, z. B. wegen langwieriger Ermi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsen auf Steuern / 2.2.1 Nachzahlungszinsen

Zu verzinsen ist gem. § 233a Abs. 3 Satz 1 AO der Unterschiedsbetrag zwischen der festgesetzten Steuer und den Steuerabzugsbeträgen (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer), der ggf. anzurechnenden Körperschaftsteuer und den bis zum Beginn des Zinslaufs festgesetzten Vorauszahlungen (sog. Sollverzinsung). Unerheblich ist, ob die Vorauszahlungen entrichtet worden sind oder nicht. Pr...mehr

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Einspruch / 2.6 Form und Inhalt des Einspruchs

Das Gesetz stellt nur geringe Anforderungen an die Form eines Einspruchs, weil im außergerichtlichen Verfahren – anders als bei der Klage – der begehrte Rechtsschutz nicht an Formalien scheitern soll. Der Einspruch muss gem. § 357 Abs. 1 Satz 1 AO lediglich schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Finanzamt erfolgen. Es genügt gem. § 357 Abs. 1 Satz 2 AO, wenn a...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Nachweis der Besteuerung in einem anderen Mitgliedstaat

Rz. 15 Die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 3d S. 2 1. Alt. UStG liegt beim Erwerber[1]. Gesetzlich nicht geregelt ist, wie der Nachweis zu führen ist, dass der Erwerb in dem Bestimmungsstaat besteuert worden ist. Die Finanzverwaltung überlässt dem Erwerber die freie Wahl des Nachweises. Anerkannt werden dabei z. B. auch steuerliche Aufzeichnungen, anha...mehr

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Einspruch / 3.7 Ausschlussfrist

Das Finanzamt kann gem. § 364b AO dem Einspruchsführer – nicht dem Hinzugezogenen[1] – unter Belehrung über die Folgen in bestimmten Fällen eine Ausschlussfrist setzen, und zwar zur Angabe der Tatsachen, durch deren Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung er sich beschwert fühlt (Abs. 1 Nr. 1), zur Erklärung über bestimmte klärungsbedürftige Punkte (Abs. 1 Nr. 2), zur Be...mehr

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Einspruch / 2.5 Einspruchsfrist

Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt gem. § 355 Abs. 1 Satz 1 AO 1 Monat nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts; für den fristwahrenden Zugang trägt der Steuerpflichtige die Beweislast.[1] Bei Steueranmeldungen, die die Wirkung einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung haben, z. B. Lohnsteuer-Anmeldungen des Arbeitgebers, die auch vom Arbeitnehmer a...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 3 Positiver Bescheid oder Bewilligung mit Auflagen?

Über den Antrag des Steuerpflichtigen entscheidet das Finanzamt nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Das bedeutet nicht nur, dass die Behörde ganz genau die gesetzlichen Voraussetzungen prüft. Das heißt auch, dass dem eigentlichen Zweck der Regelung, sich den Anforderungen der Wirtschaft anzupassen, Rechnung zu trag...mehr

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Elektronische Buchführung i... / 2.2.4 Nichtbeeinträchtigung der Besteuerung

Darüber hinaus darf durch die Verlagerung der elektronischen Buchführung und der sonstigen erforderlichen elektronischen Aufzeichnungen (oder Teilen davon) die Besteuerung nicht beeinträchtigt werden.[1] Das bedeutet, dass die deutsche Finanzverwaltung in der Lage sein muss, die Gewinnermittlung lückenlos zu prüfen – und zwar auf die gleiche Weise, wie das bei einer elektron...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.4 Schreib- oder Rechenfehler bei Erstellung einer Steuererklärung

Schreib- und Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten des Steuerpflichtigen waren bislang nur dann nach § 129 AO korrigierbar, wenn die Finanzbehörde den Fehler erkennen konnte und sich diesen somit zu Eigen machte. War Letzteres – wegen Fehlens ergänzender Unterlagen oder Berechnungen, vor allem bei elektronischer Erklärungsabgabe – nicht der Fall, blieb dem Ste...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.3 Korrektur zugunsten des Steuerpflichtigen

Änderungen aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel sind gem. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO auch zugunsten des Steuerpflichtigen möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ihn kein grobes Verschulden an dem nachträglichen Bekanntwerden trifft. Bei einer Zusammenveranlagung muss sich jeder Ehegatte das grobe Verschulden des anderen Ehegatten zurechnen lassen.[1] Anders als i...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.2 Ablaufhemmung bei Rechtsbehelf oder Festsetzungs- bzw. Korrekturantrag

Zulässige Rechtsbehelfe (Einspruch, Klage) gegen Steuerbescheide verlängern gem. § 171 Abs. 3a AO die Festsetzungsfrist bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über sie. Das Gleiche gilt gem. § 171 Abs. 3 AO für Anträge auf Steuerfestsetzung und für Anträge auf Aufhebung, Änderung oder Berichtigung von Steuerbescheiden. Die Regelungen sollen verhindern, dass sich vor Ablau...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.3 Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt nach der Grundregel des § 170 Abs. 1 AO mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Hauptanwendungsfall ist die Antragsveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuern ergibt sich aus § 38 AO i. V. m. den einzelnen Steuergesetzen. Die Einkommensteuer entsteht gem. § 36 Abs. 1 EStG mit Ablauf ...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.1 "Schlichte" Änderung

Stellt der Steuerpflichtige fest, dass ein Steuerbescheid fehlerhaft ist, wird er i. d. R. Einspruch [1] einlegen. Er kann aber die Änderung des Bescheids auch anstelle des Einspruchs durch einen Antrag auf "schlichte" Änderung des Bescheids gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO erreichen. Voraussetzung ist allerdings, dass er diesen Antrag vor Ablauf der 1-monatigen Ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.3 Erlass (eines Verwaltungsakts)

Grundvoraussetzung für jede – wie auch immer geartete – Berichtigung nach § 129 AO ist, dass es sich um Fehler des Finanzamts handelt. Berichtigungsfähig sind somit immer nur Fehler, die das Finanzamt zu verantworten hat. Unterlaufen dem Steuerpflichtigen Schreib-, Rechen- oder ähnliche offenbare Fehler, also ein mechanischer Fehler, in seinen Aufzeichnungen oder bei der Anf...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.8 Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte

Flankierend zu den Datenübermittlungspflichten Dritter gem. § 93c AO i. V. m. den Einzelsteuergesetzen (z. B. Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers nach § 41b EStG)[1] gibt es mit § 175b AO eine spezielle Korrekturvorschrift. Sie findet auf Übermittlungspflichten Anwendung, die den Besteuerungszeitraum nach 2016 betreffen.[2] § 175b AO begründet ähnlich wie § 175 Abs. 1 Sa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.1 Festsetzungsfristen

Die Festsetzungsfrist beträgt gem. § 169 Abs. 2 Satz 1 AO normalerweise für die Besitz- und Verkehrssteuern, also auch für die Einkommensteuer, 4 Jahre. Diese Frist verlängert sich gem. § 169 Abs. 2 Satz 2 AO auf 10 Jahre bei einer Steuerhinterziehung i. S. d. § 370 AO und auf 5 Jahre bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung i. S. d. § 378 AO. Weder eine strafbefreiende Sel...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.1 Ablaufhemmung wegen offenbarer Unrichtigkeiten

Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO unterlaufen, endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 2 Satz 1 AO insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Steuerbescheids. Das Gleiche gilt nach § 171 Abs. 2 Satz 2 AO in den Fällen des § 173a AO.[1] Praxis-Beispiel Ablaufhemmung bei offenbarer Unrichtigkeit Die Fests...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Verfahren

Rz. 103 Die Steuerermäßigung sowohl nach § 35a Abs. 1 als auch nach Abs. 2 und Abs. 3 EStG wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag wird regelmäßig zusammen mit der Steuererklärung gestellt, er kann jedoch bis zur Bestandskraft des Bescheids nachgeholt werden.[1] Rz. 104 Die Steuerermäßigung kann als Freibetrag auf Antrag des Stpfl. als LSt-Abzugsmerkmal berücksichtigt werden ...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.2 Offenbare Unrichtigkeiten

Das mechanische Versehen muss "offenbar" sein, d. h., es muss für einen objektiven Dritten durchschaubar, erkennbar, eindeutig oder augenfällig sein. Dabei muss der Fehler nicht aus dem Steuerbescheid selbst erkennbar sein. Ein typischer Fall ist z. B. gegeben, wenn eine vom Sachbearbeiter vorgesehene oder durch interne Dienstanweisungen angeordnete Nebenbestimmung versehent...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.6 Weitere Ablaufhemmungen

Bei Abgabe einer Selbstanzeige i. S. d. § 371 AO oder einer berichtigten Steuererklärung i. S. d. § 153 AO endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 9 AO nicht vor Ablauf eines Jahres nach Eingang der Anzeige. Ist für die Steuerfestsetzung ein Feststellungsbescheid oder ein anderer Verwaltungsakt bindend (Grundlagenbescheid), endet gem. § 171 Abs. 10 Satz 1 AO die Festsetz...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.5.2 Mehrmalige Berücksichtigung eines Sachverhalts

Ist ein bestimmter Sachverhalt in 2 Steuerbescheiden berücksichtigt, obwohl er nur einmal hätte berücksichtigt werden dürfen, ist nur einer davon richtig. Der fehlerhafte Steuerbescheid ist aufzuheben oder zu ändern, auch wenn er unanfechtbar ist.[1] Eine Mehrfacherfassung liegt vor, wenn der Sachverhalt irrtümlich verschiedenen Steuerpflichtigen (Subjektkollision), verschied...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 3.3.4 Rechtserheblichkeit der neuen Tatsachen

Die neuen Tatsachen oder Beweismittel müssen rechtserheblich sein. Dies ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, sondern aus dem Sinn und Zweck des § 173 AO. Die Rechtserheblichkeit ist zu bejahen, wenn das Finanzamt bei rechtzeitiger Kenntnis der Tatsachen oder Beweismittel schon bei der ursprünglichen Steuerfestsetzung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu der jetz...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 4 Vertrauensschutz

In § 176 AO ist ein besonderer Vertrauensschutz für den Steuerpflichtigen bei der Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden vorgesehen. Es handelt sich nicht um eine selbstständige Vorschrift zur Korrektur eines Steuerbescheids. Sie gilt vielmehr nur, wenn im Rahmen einer vorgesehenen Korrektur (Wortlaut: "Bei der Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids darf nicht z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtschuldverhältnis / 2.2 Antragserfordernis

Grundvoraussetzung für eine Aufteilung der Gesamtschuld ist ein entsprechender Antrag eines der beiden Ehegatten. Dies schließt es jedoch nicht aus, dass das Finanzamt im Rahmen seines Auswahlermessens die Vollstreckung beschränken und auf die Belange des einzelnen Ehegatten Rücksicht nehmen kann. Auch der Ehegatte, der Gesamtrechtsnachfolger seines verstorbenen Ehepartners ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungsvorschriften / 2.1 Schreib-, Rechenfehler oder ähnliche Unrichtigkeiten

Es muss sich um Fehler handeln, die auf einem schlichten Versehen beruhen. Fehlerquelle ist also stets ein mechanisches oder technisches Versehen, das die Erklärung der Finanzbehörde im Verwaltungsakt durch unbeabsichtigte Flüchtigkeiten verfälscht. Daraus folgt, dass § 129 AO ausscheidet, wenn auch nur die konkrete (nicht nur theoretische) Möglichkeit eines Rechtsirrtums ode...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.2 Anhörungsrecht vor Änderung der Auskunft

Der betroffene Steuerpflichtige muss vor Korrektur einer verbindlichen Auskunft gem. § 91 Abs. 1 AO gehört werden.[1] Er sollte sich bei der Anhörung auf die Möglichkeit der Behörde berufen, aus Billigkeitsgründen von einem Widerruf der verbindlichen Auskunft abzusehen oder die Wirkung des Widerrufs zu einem späteren Zeitpunkt eintreten zu lassen. Eine solche Billigkeitsmaßna...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / 1 Steuererklärung

Die gesetzliche Pflicht [1] zur Abgabe einer Steuererklärung ergibt sich aus § 149 AO i. V. m. dem jeweiligen Einzelsteuergesetz. Die daraus resultierende Abgabepflicht wird vom Verhalten der Finanzbehörde nicht beeinflusst.[2] In bestimmten Fällen wird das Finanzamt allerdings nur auf Antrag tätig. Dazu gehört insbesondere die Arbeitnehmerveranlagung, soweit nicht nach § 46 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerbescheid / Zusammenfassung

Begriff Die Entstehung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis berechtigt die Finanzbehörde bzw. den Steuerpflichtigen nicht unmittelbar zu deren Durchsetzung. Eine Verwirklichung setzt vielmehr grundsätzlich die vorherige Festsetzung der Ansprüche voraus. Dies erfolgt mittels Steuerbescheid, der mit Bekanntgabe an den Steuerpflichtigen Wirksamkeit erlangt. Dazu hat da...mehr