Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerermäßigung

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Belgien / 3. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 209 Art. 2.7.3.2.12 des Codex sieht einen Steuerfreibetrag für behinderte Erben und Vermächtnisnehmer vor. Unbebauter, in Naturschutzgebieten belegener Grundbesitz ist unter den in Art. 2.7.6.0.5. des Codex festgelegten Bedingungen (insbesondere das Bestehen eines Bewirtschaftungsplans i.S.d. flämischen Gesetzgebung) von der Erbschaftsteuer befreit. Für Erbschaften, die na...mehr

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Belgien / b) Steuerermäßigung für Erben und Vermächtnisnehmer in gerader Linie und für gesetzlich Zusammenwohnende, die von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind

Rz. 230 Gehört zu den Nachlassgütern wenigstens ein Eigentumsanteil der Immobilie, in welcher der Erblasser seinen Hauptwohnsitz während der letzten fünf Jahre vor seinem Tode hatte,[164] und erwirbt ein Verwandter oder Vermächtnisnehmer in gerader Linie oder ein gesetzlich zusammenwohnender Partner, der von der unter Rdn 229 erwähnten Steuerbe freiung ausgeschlossen war, di...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 227 Für den Erwerb durch Ehegatten, gesetzlich zusammenwohnende Partner und Verwandte in gerader Linie besteht – insofern sie in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Erben den Nachlass erhalten – ein Steuerfreibetrag von 15.000 EUR. Bei Kindern des Erblassers, die noch nicht 21 Jahre alt sind, wird dieser Freibetrag um 2.500 EUR für jedes volle Jahr bis zum Erreichen des 21...mehr

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Belgien / 6. Freibeträge, Steuerabzüge und Steuerermäßigungen

Rz. 188 Für den Erwerb durch Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und gesetzlich Zusammenwohnenden ist die erste Tarifstufe steuerfrei. Der Freibetrag entspricht also 12.500 EUR. Wenn der Nettowert, den einer dieser Erben erwirbt, den Betrag von 125.000 EUR nicht überschreitet, beläuft sich der Basisfreibetrag auf 25.000 EUR für den jeweiligen Erben. Bei Kindern des Erblass...mehr

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Portugal / VI. Abwicklung der Stempelsteuer

Rz. 233 Steuerschuldner ist im Erbfall der Erbwalter (Cabeça-de-casal). Wer diese Funktion ausübt, ist in den Art. 2080 ff. CC geregelt. Grundsätzlich ist der Erbwalter der überlebende Ehegatte, soweit dieser nicht rechtlich vom Erblasser getrennt gelebt hat (siehe Rdn 134 f.). Rz. 234 Der Erbwalter und jeder Begünstigte sind zudem verpflichtet, den Tod des Erblassers, die To...mehr

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Deutschland / 8. Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens (§ 27 ErbStG)

Rz. 290 § 27 ErbStG gewährt eine Steuerermäßigung bei einem mehrfachen Erwerb desselben Vermögens innerhalb von zehn Jahren, allerdings nur für Personen der Steuerklasse I. Zu den Grundzügen des deutschen internationalen Erbschaftsteuerrechts vgl. § 8.mehr

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Belgien / 8. Begünstigung von kleinen und mittelgroßen Unternehmen

Rz. 232 Gemäß Art. 60bis ErbStGB BH gilt in der Region Brüssel-Hauptstadt ein Steuersatz von 3 % (für Erben in gerader Linie, Ehegatten oder gesetzlich Zusammenwohnende) oder 7 % (für alle anderen Erben) für:mehr

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Belgien / 8. Besteuerung des Familienwohnsitzes

Rz. 199 Falls der Nachlass wenigstens einen Eigentumsanteil an der Immobilie umfasst, in welcher der Erblasser während wenigstens fünf Jahren vor seinem Tode seinen Hauptwohnsitz hatte,[156] werden für den Erwerb dieser Rechte in gerader Linie gem. Art. 60ter ErbStGB W die folgenden Erbschaftsteuertarife auf den Nettowert des Eigentumsanteils, welcher dem Erblasser gehörte, ...mehr

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Malta / F. Erbschaftsteuer

Rz. 20 Die Erbschaftsteuer ist auf Malta am 25.11.1992 abgeschafft worden. Rz. 21 Im Rahmen der Erbfolge wird daher allenfalls für bestimmte Gegenstände eine Stempelsteuer (Duty on Documents and Transfer) erhoben. Dies betrifft insbesondere in Malta belegenen Grundbesitz sowie Geschäftsanteile an einer in Malta gegründeten Limited Liability Company. Rz. 22 Der Steuersatz beträ...mehr

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Belgien / VII. Sondertarife, die in den drei Regionen anwendbar sind

Rz. 235 In den drei Regionen sind Steuerermäßigungen vorgesehen für den Fall des mehrfachen Übergangs innerhalb eines Jahres nach Erbfall, für Vermächtnisse an den belgischen Staat, Provinzen, Gemeinden, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, gemeinnützige Stiftungen, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht usw.mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Allgemeine Merkmale

Rz. 138 Die Inheritance Tax (IHT), die einheitlich für das gesamte Vereinigte Königreich gilt, ist in erster Linie als Steuer auf den gesamten Nachlass konzipiert und unterscheidet sich damit von der deutschen Regelung, den Zufluss beim jeweils Begünstigten zu erfassen (Nachlasssteuer).[156] Allerdings kennt auch England neben Steuerermäßigungen für einzelne Vermögensteile p...mehr

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Betriebskosten richtig zuor... / 4 Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Nach § 35a Abs. 1 EStG kann ein Steuerpflichtiger einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, wenn er haushaltsnahe Dienstleistungen i.S.v. § 35 Abs. 2 Satz 1 EStG oder haushaltsnahe Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 2 Satz 2 EStG in Anspruch genommen und unbar bezahlt hat.[1] Über die Betriebskostenabrechnung bezahlt der Mieter anteilig für haushaltsnahe Dienstleistungen...mehr

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Haushaltshilfe / 2.4 Höhe der Steuerermäßigung

Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, die in einem im EU/EWR-Bereich liegenden Privathaushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, ermäßigt sich die Einkommensteuer auf Antrag bei einer geringfügigen Beschäftigung i. S. v. § 8a SGB IV, für die der pauschale Rentenversicherungsbeitrag von 5 % zu entrichten ist, um 20 % der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchsten...mehr

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Haushaltshilfe / 2.5 Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Zu den begünstigten Aufwendungen für die haushaltsnahe Beschäftigung gehören: der Bruttoarbeitslohn oder das Arbeitsentgelt (bei Anwendung des Haushaltsscheckverfahrens und geringfügiger Beschäftigung i. S. d. § 8a SGB IV), vom Steuerpflichtigen getragene Sozialversicherungsbeiträge, die Lohnsteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, die Umlagen nach dem Aufw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 10 Wahl zwischen der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 und dem ermäßigten Steuersatz nach § 34 Abs. 3

Rz. 80 § 34 Abs. 3 S. 1 EStG eröffnet dem Stpfl. die Wahl zwischen der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 EStG und dem ermäßigten Steuersatz des § 34 Abs. 3 EStG, sofern er außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG hat und die in § 34 Abs. 3 S. 4 und 5 EStG aufgeführten personen- und betriebsbezogenen Bedingungen erfüllt sind. Veräußert z. B. ein Handelsvertret...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.7.1 Keine Beschränkung auf unfreiwillige Einbußen (Drucksituation)

Rz. 25 Eine Entschädigung setzt voraus, dass der Einnahmeausfall auf außergewöhnlichen Vorgängen beruht, die über den Rahmen der für die jeweilige Einkunftsart typischen Geschehnisse hinausgehen.[1] Das schadenstiftende Ereignis darf nicht vom Stpfl. aus eigenem Antrieb herbeigeführt worden sein.[2] Falls es nicht von einem Dritten veranlasst wurde, sondern vom Stpfl. selbst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.6 Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten (§ 34 Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 47 Einkünfte aufgrund von Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten sind durch § 34 Abs. 2 Nr. 4 i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 in den Katalog der außerordentlichen Einkünfte nach § 34 Abs. 2 EStG aufgenommen worden. Sie unterliegen somit der Fünftel-Regelung des § 34 Abs. 1 S. 1 EStG und damit einer besseren Tarifglättung. Rz. 48 Persönlich ist diese Regelung auf unbe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 9 Ermäßigter Steuersatz für Veräußerungs- und Aufgabegewinne nach § 34 Abs. 3

Rz. 69 Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG können auf Antrag bis zu einem Betrag von 5 Mio. EUR nach § 34 Abs. 3 S. 1 EStG mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, wenn der Stpfl. das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig (§ 16 EStG Rz. 256f.) ist. Diese Tarifbegünstigung ist dur...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien des § 4 Abs. 1 Satz 2 StBVV entspricht. Es genügt Textform (§ 126b BGB).[1] Der Steuerberater muss gem. § 4 Abs. 4 StBVV den Auftraggeber in Textform dara...mehr

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Jahressteuergesetz (JStG) 2024 / 1.19 Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 5 Satz 3 EStG) - neu gegenüber Regierungsentwurf

Voraussetzung für alle Steuerermäßigungen ist nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG ist der Erhalt einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers. Nach Auffassung des BFH (Urteil v. 12.4.2022, VI R 2/20) ging dies aus dem bisherigen Wortlaut des § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG im Hinblick auf Pflege- und Betreuungsleistungen nicht eindeutig hervor. Gilt ab VZ 2025.mehr

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Todesfall / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus arbeitsrechtliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35 Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb

1 Vorbemerkung Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.4 Die insgesamt zu entrichtende ESt

Rz. 115 Ausgangspunkt für die Steuerermäßigung des § 35 EStG ist die tarifliche ESt nach Abzug der vorrangig abzugsfähigen und der Hinzurechnung der gesetzlichen vorgesehenen Beträge mit Ausnahme der §§ 34f, 34g, 35a und 35c EStG. Hierbei sieht § 2 Abs. 6 S. 1 EStG die folgenden Abzugsbeträge vor. Dabei sind die nach § 2 Abs. 6 S. 1 EStG genannten Minderungen und Erhöhungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem Fall nahe kom...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4 Anrechnungsmechanismus

Rz. 49 § 35 Abs. 1 EStG sieht vor, dass der von der ESt abziehbare Betrag durch folgende Höchstgrenzen beschränkt wird: den potenziellen Anrechnungsbetrag (Rz. 56ff.), die tatsächlich gezahlte GewSt (Rz. 76ff.), die anteilige tarifliche ESt (Rz. 87ff.), die insgesamt zu entrichtende ESt (Rz. 115ff.). Hierbei ist zu beachten, dass die für die jeweiligen Grenzen verwendeten Begriff...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.1 Persönlich

Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränkte oder erweit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.1 Potenzieller Anrechnungsbetrag

Rz. 57 Seit Vz 2008 betrug der potenzielle Anrechnungsbetrag gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG das 3,8-Fache des tatsächlich festgestellten GewSt-Messbetrags. Allerdings ist die GewSt seit Einführung dieser Regelung nunmehr auf Ebene des Unternehmens nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig (§ 4 Abs. 5b EStG) und der GewSt-Messbetrag wurde auf 3,5 % festgelegt. Wird auch hier au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2 Allgemeines

2.1 Ziel der Vorschrift Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3 Anwendungsbereich

3.1 Persönlich Rz. 25 § 35 EStG trifft keine nähere Spezifikation, ob der Stpfl. in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig ist. Folglich kommt die Reglung in allen Fällen einer inländischen Steuerpflicht zur Anwendung, wenn gewerbliche Einkünfte im Inland erzielt werden, die der deutschen GewSt unterliegen[1]. Dies gilt auch für eine evtl. fiktiv unbeschränk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5 Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften und der KGaA

5.1 Begünstigte Personen Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.1 Begünstigte Personen

Rz. 117 § 35 EStG gilt auch für Gesellschafter, die als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte aus einer Personengesellschaft erzielen, sowie für persönlich haftende Gesellschafter einer KGaA. Ergänzende Voraussetzung ist jedoch in allen Fällen, dass es sich beim Gesellschafter um eine natürliche Person handelt. Hingegen sind Kapitalgesellschaften als Gesellschafter einer Pers...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2 Sachlich

Rz. 33 Voraussetzung für die Anwendung des § 35 EStG ist nach Abs. 1 S. 3, dass die gewerblichen Einkünfte der GewSt unterlegen haben. Hieraus folgt, dass eine Begünstigung solcher Beträge ausscheiden muss, die nicht tatsächlich mit GewSt belastet sind. Dies war nach altem Recht streitig[1], ist aber seit der Änderung durch das JStG 2008[2] ab Vz 2008 eindeutig. Praxis-Beisp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.2 Tatsächlich zu zahlende GewSt (ab Vz 2008)

Rz. 76 Vor dem Vz 2008 war die Anrechnung nicht durch die tatsächlich gezahlte GewSt begrenzt. Eine Anrechnung konnte auch dann erfolgen, wenn der Hebesatz in der Betriebsstätten-Gemeinde 0 % betrug. Dies ist nun nicht mehr der Fall, indem die Anrechnung auf die tatsächlich zu zahlende GewSt beschränkt wurde. Hingegen stellt der Gesetzgeber nicht auf die tatsächlich gezahlte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 4.3 Die anteilige tarifliche ESt

Rz. 87 Ziel des § 35 EStG ist es, eine weitgehende Entlastung von der GewSt zu erreichen. Hieraus folgt, dass die Frage der (Nicht)Abzugsfähigkeit dieser Steuer als Betriebsausgabe große Bedeutung hat. Folglich ist zeitlich danach zu differenzieren, ob ein solcher Abzug zulässig war. Hinzu kommen weitere Auswirkungen infolge des ­Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008.[1] Rz....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 6 Verfahrensfragen (Abs. 3)

Rz. 178 Für die nach § 35 Abs. 3 EStG erforderlichen Feststellungen ist das Betriebsfinanzamt der Mitunternehmerschaft bzw. der KGaA zuständig. Bei einer mehrstöckigen Struktur i. S. v. § 35 Abs. 2 S. 5 EStG benötigt das Betriebsfinanzamt der Obergesellschaft die Feststellung des anteilig auf die Obergesellschaft entfallenden Anteils am GewSt-Messbetrag durch das FA der Unte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.5 Beteiligung an mehrstöckigen Personengesellschaften

Rz. 152 Ist eine Personengesellschaft an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so ist bei der besitzenden Personengesellschaft der Gewerbeertrag der Personengesellschaft, an der die Beteiligung besteht, nach § 9 Nr. 2 GewStG zu kürzen. Korrespondierend ist nach § 8 Nr. 8 GewStG eine Hinzurechnung von evtl. Verlusten der Beteiligungspersonengesellschaft vorzunehmen. D...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 35 EStG wurde in den sog. Brühler Empfehlungen zur Reform der Unternehmensbesteuerung[1] vorgestellt. Dort war er eines von insgesamt vier diskutierten Reformmodellen für die Besteuerung von Personenunternehmen[2]. Durch das Steuersenkungsgesetz v. 23.10.2000[3] wurde die bis dahin geltende Tarifkappung nach § 32c EStG a. F. durch § 35 EStG ersetzt. Ersterer Regelung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.4 Rundung

Rz. 151 Nach § 35 Abs. 2 S. 4 EStG ist der Gewinnverteilungsschlüssel als Vomhundertsatz auf mit zwei Nachkommastellen zu ermitteln. Das Gesetz trifft keine Konkretisierung, wie die Rundung zu erfolgen hat. Allerdings ist davon auszugehen, dass die allgemeinen kaufmännischen Rundungsvorschriften anzuwenden sind. Infolge des Gesetzeswortlautes scheidet ein Weglassen der Nachk...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.3 Spezialregelung: DBA-Freistellungsfälle des Abs. 2 S. 3

Rz. 145 In § 35 Abs. 2 S. 3 EStG findet sich eine Spezialregelung, die wohl nur selten zur Anwendung kommen wird und durch das Gesetz zum Dritten Zusatzprotokoll zum DBA Niederlande[1] eingefügt wurde.[2] Damit wird einer Sonderregelung im DBA Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei einer Investition in einer Personengesellschaft im deutsch-niederländischen Gewerbegebie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.3 Verfassungsrechtliche Würdigung

Rz. 20 Die Regelung lässt die verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Hebesatzrecht der Gemeinden (Art. 28 GG) unberührt, weil sie dieses Recht bestehen lässt und gleichzeitig versucht, die wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Rechts – wenn auch in pauschalierender Weise – zu neutralisieren. Die h. M. geht davon aus, dass kein Eingriff in das Finanzverfassungssystem vorliegt, we...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Ziel der Vorschrift

Rz. 3 Das Steuersystem in Deutschland ist von einem Nebeneinander einer Vielzahl von Steuern gekennzeichnet, die auf gleiche oder zumindest ähnliche Sachverhalte zugreifen. Bei den gewerblichen Einkünften kommt es zu einer Doppelbelastung bei Körperschaften mit KSt und GewSt, während bei Einzelunternehmen und mitunternehmerisch Beteiligten i. S. v. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 5.2 Zuweisungsschlüssel

Rz. 121 Da an einer Personengesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt sind, bedarf es eines Aufteilungsschlüssels, wie der potenzielle Anrechnungsbetrag auf die einzelnen Gesellschafter zu verteilen ist. Würde eine solche Zuweisung in das Belieben der Gesellschaft oder ihrer Gesellschafter gestellt, wären hiermit nicht sachgerechte Gestaltungsmöglichkeiten verbunden, die...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.3.1 Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung

Rz. 493 Die GmbH & Co. KG wird, obgleich an ihr eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist, einkommensteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Der Einkommen- und Körperschaftsteuer unterliegen die einzelnen Gesellschafter, und zwar die natürlichen Personen – also in der Regel die Kommanditisten – der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft – also in der Regel die Komplemen...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerbarkeit – § 1 UStG

Umsatzsteuerliche Einordnung von Umsätzen aus Online Veranstaltungsdienstleistungen und weiteren Online-Dienstleistungsangeboten: Veranstaltungen im Bereich der Kunst und Kultur, aber auch auf dem Gebiet der Wissenschaft, der Bildung, des Sports oder der Unterhaltung werden zunehmend nicht nur in Präsenz, sondern auch über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz ...mehr

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V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1 Ebene der KG bzw. der Kommanditisten

Rz. 435 Hinsichtlich der Einkommensbesteuerung ist zu berücksichtigen, dass die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft ist, deren einer (oder mehrere) Gesellschafter eine natürliche Person, deren anderer aber eine Kapitalgesellschaft ist. Die natürliche Person unterliegt der Einkommensteuer, die Kapitalgesellschaft der Körperschaftsteuer. Hier ist von Bedeutung, dass nicht d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Land- und Forstwirtschaft

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Forschungsförderung

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kompaktübersicht: Steuerges... / Investmentfonds

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