Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerfreiheit

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Leitfaden 2023 - Anlage Ber / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck ist eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1. Diese Anlage haben Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter – also Berufsverbände aller zivilrechtlichen Rechtsformen – auszufüllen. Erfasst werden auch nicht rechtsfähige Körperschaften wie Gewerkschaften.[1] Berufsverbände sind Zusammenschlüsse natürlicher Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus d...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 3 Nur bei Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von Körperschaften, die nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit sind und die ihren Gewinn mach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahme-Überschussrechnung) ermitteln

Vor Zeilen 2-3 In den Zeilen 2-3 sind besondere Angaben zu machen, wenn die stpfl. Körperschaft ein Betrieb gewerblicher Art in der Form des Regiebetriebs ist, sowie bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften, deren Steuerfreiheit auf einer anderen Vorschrift als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG beruht. Zum Begriff des Regiebetriebs vgl. Vorbem. vor Zeile...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.1 Laufende Bezüge

Zeile 11 Bezieht eine Körperschaft unter § 8b Abs. 1 KStG fallende Einkünfte über eine Personengesellschaft, sind diese Einkünfte nach § 8b Abs. 6 KStG ebenso steuerfrei wie bei direktem Bezug durch die Körperschaft. Zeile 11 ist nur auszufüllen, wenn die laufenden Bezüge aus der Beteiligung im Gesamthands- und Sonderbetriebsvermögen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit nac...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 4.10 Weitere außerbilanzielle Korrekturen

Zeile 76 In dieser Zeile sind die steuerpflichtigen Einkünfte zu mindern, wenn sich eine bilanzielle Gewinnerhöhung im Zusammenhang mit einer bereits versteuerten verdeckten Gewinnausschüttung ergibt. Dies ist der Fall, wenn eine Verpflichtung der Körperschaft gegenüber dem Gesellschafter in der Handels- und Steuerbilanz der Körperschaft passiviert, aber von der Finanzverwalt...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 11 Weitere Angaben für Unterstützungskassen

Zeilen 63 und 64 Die Zeilen 63–66 enthalten einige Zusatzfragen für Unterstützungskassen. In Zeile 63 wird abgefragt, ob die Leistungsempfänger zu laufenden Beiträgen oder Zuschüssen an die Kasse verpflichtet sind, in Zeile 64, ob solche Beiträge oder Zuschüsse tatsächlich geleistet wurden. Nach § 3 Nr. 1 KStDV dürfen die Leistungsempfänger nicht zu laufenden Beiträgen oder Z...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gem / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage dar, die die nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51–68 AO steuerbegünstigten Körperschaften der Körperschaftsteuererklärung KSt 1 beizufügen haben. Soweit die Körperschaft wegen Unterhaltens eines steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs i. S. d. § 14 AO der Körperschaft- und der Gewerbesteuer nach den allgemei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 3.3 Beteiligung

Zeile 331 In den Zeilen 331–337 wird ermittelt, ob die beteiligte Körperschaft unmittelbar durch Sonderbetriebsvermögen oder mittelbar über die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft über eine Beteiligung verfügt, die für die Steuerbefreiung qualifiziert ist. In Zeile 331 ist der für die Bestimmung der Beteiligungsgrenze maßgebende Zeitpunkt, d. h. der 1.1.2023, einzutragen. H...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZVE / 2.3 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Zeile 2 In dieser Zeile werden die laufenden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die in der Anlage GK ermittelt worden sind, eingetragen. Es ist dies der Betrag aus Zeile 300 der Anlage GK. Hierin sind Effekte aus der Beteiligung an Personengesellschaften (Zeilen 21ff. der Anlage GK), Verlustabzugsbeschränkungen (Zeilen 47-66 der Anlage GK), Effekte aus § 8b KStG (Zeilen 156 ff. de...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften. Die Daten werden daher nicht in einen KSt-Vordruck übernommen, sondern in der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung der Personengesellschaft verarbeitet. Er ist vo...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage ZwiG / 3 Hinzurechnungsbesteuerung (§ 10 und § 12 AStG) Kürzungsbetrag nach § 11 AStG

Zeilen 8 – 9 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 10 In diese Zeile ist der Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres der Zwischengesellschaft anzugeben. Zeile 11 In dieser Zeile ist der Hinzurechnungsbetrag gem. § 11 AStG einzutragen. Der Betrag ist nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Einzutragen sind die Einkünfte, für die die ausländische Gesellschaft Zw...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Part / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck stellt eine Anlage zu der Steuererklärung KSt 1 dar, die politische Parteien, ihre Gebietsverbände, kommunale Wählervereine sowie deren Dachverbände nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG zur Ermittlung einer etwaigen Körperschaftsteuerpflicht abzugeben haben.[1] Die Steuererklärung KSt 1 und die Anlage Part sind für jedes selbstständige Steuersubjekt abzugeben. Das können ...mehr

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Leitfaden 2023 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-K / 2.5 Wertpapierleihe nach § 8b Absatz 10 KStG

Vor Zeilen 81–84 Die Zeilen 81–84 erfassen einen Sonderfall. Sie sind auszufüllen, wenn die Personengesellschaft Vertragspartei eines Wertpapierpensionsgeschäfts oder -sachdarlehens bzw. eines ähnlichen Geschäfts i. S. d. § 8b Abs. 10 KStG ist.[1] An sich ist diese Vorschrift nur anwendbar, wenn überlassender und übernehmender ("anderer") Rechtsträger Körperschaften sind. Der...mehr

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Leitfaden 2023 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut oder ein Finanzunternehmen gem. § 8b Abs. 7 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw. auf die Abzugsfähigkeit eines Übernahmeverlustes gem. ...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 4 Anlage des Kassenvermögens und Sicherstellung

Zeile 10 In dieser Zeile ist anzugeben, wie das Kassenvermögen im Einzelnen angelegt und sichergestellt ist. Dazu sind die einzelnen Vermögensanlagen aufzuführen. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG muss die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Kassenvermögens für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert sein.[1] Das Vermögen darf nur im Rahmen einer Vermögensver...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage FE-... / 2.2 Erhaltene Ausschüttungen und Bezüge

Zeile 21 In dieser Zeile ist das Datum des Ausschüttungsbeschlusses anzugeben. Nach § 20 Abs. 5 Satz 2 EStG bestimmt sich nach diesem Zeitpunkt, wem die Ausschüttung zuzurechnen ist. Steuerlich erfasst werden die Ausschüttungen bei dem Gesellschafter erst im Zeitpunkt des Zuflusses bzw. der Aktivierung des Anspruchs auf die Gewinnausschüttung. Bei beherrschenden Gesellschafte...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 2 Allgemeines

Zeile 1 In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum durch Angabe des ersten und des letzten Jahres anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Kassen abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Protokolle der Mitgliederversamml...mehr

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Leitfaden 2023 - Anlage Kassen / 6 Leistungsempfänger

Zeile 13 In Zeile 13 ist anzugeben, wie viele Leistungsempfänger von der Kasse betreut werden. Leistungsempfänger dürfen Zugehörige oder frühere Zugehörige der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Arbeitnehmer sonstiger Körperschaftsteuersubjekte sowie deren Angehörige sein.[1] Leistungsempfänger können auch die in Zeile 15 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / Zusammenfassung

Begriff Bei betrieblich veranlassten Verlosungen, stellt sich die Frage, ob etwaige Losgewinne eine Entlohnung oder eine steuerfreie Aufmerksamkeit für den Arbeitnehmer darstellen. Auch die Kostenübernahme für Lose einer außerbetrieblichen Lotterie kann zu einem steuerpflichtigen geldwerten Vorteil führen, wenn die Loskosten die 50-EUR-Freigrenze überschreiten. Erhalten Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Verlosung / 2 Sachpreise anlässlich Betriebsveranstaltungen

Kein Arbeitslohn und damit steuerfrei ist ein Verlosungsgewinn nur dann, wenn die Verlosung im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers stattfindet. Dies ist der Fall, wenn anlässlich einer Betriebsveranstaltung Gewinne von geringem Wert unter allen teilnehmenden Arbeitnehmern verlost werden. Voraussetzungen für die Steuerfreiheit ist also, dass alle A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schenkungsteuererklärung ab... / 3.8 Gelegenheitsgeschenke

Sogenannte übliche Gelegenheitsgeschenke bleiben steuerfrei. Hierunter fallen bspw. Geschenke, die aus Anlass des Geburtstags oder der Heirat der beschenkten Person vorgenommen werden oder auch zu Weihnachten. Ob jedoch ein Gelegenheitsgeschenk als üblich anzusehen ist und damit der Steuerfreiheit unterfällt, oder ob es den Rahmen der Üblichkeit überschreitet und damit zur vo...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 565 Die sachliche Befreiung nach Abs. 5 setzt voraus, dass die Beiträge von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass nur solche Mitgliederbeiträge steuerfrei bleiben, denen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Es ist nämlich nicht Sinn der Vorschrift, Einkünfte der Körperschaf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.4 Bruttomethode bei Schachteldividenden (§ 15 Satz 2-4 KStG)

Rz. 70 § 15 Satz 2 KStG bestimmt, dass Satz 1 Nr. 2 entsprechend für Gewinnanteile aus einer Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft gilt, die nach einem DBA im Inland steuerfrei zu stellen sind (Internationales Schachtelprivileg). Sätze 3, 4 enthalten Anpassungen der Regelung für Investmenterträge, die dem internationalen Schachtelprivileg unterliegen. Rz. 71 Diese R...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.2 Subjektiver Anwendungsbereich

Rz. 561 Der subjektive Anwendungsbereich des Abs. 5 erstreckt sich auf Körperschaften und Personenvereinigungen. Der früher nur Personenvereinigungen umfassende persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift musste im Zuge der Einführung von § 14a AO mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] um die Kategorie der Körperschaften erweitert werden. Vor der Einführung von § 14a AO...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 1.1 Bedeutung und systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8 KStG regelt die Ermittlung des Einkommens und bildet zusammen mit § 7 KStG die Grundnorm des Zweiten Teils "Einkommen" des KStG. Aufbauend auf § 7 KStG, wonach sich die KSt nach dem zu versteuernden Einkommen bemisst, enthält § 8 KStG Regelungen zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage der KSt, indem er die allgemeinen Bestimmungen über die Ermittlung des Einkommens ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.3 Steuerfreistellung bei Umwandlungsergebnissen

Rz. 60 Durch Gesetz v. 7.12.2006[1] ist das UmwStG neu gefasst worden. Dadurch haben sich auch Auswirkungen auf die "Bruttomethode" ergeben; § 15 Satz 1 Nr. 2 KStG ist entsprechend angepasst worden. Die Neufassung der Nr. 2 ist anzuwenden auf Umwandlungen, bei denen die Eintragung in das maßgebende Register nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. Rz. 61 Auswirkungen hat die Bruttome...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 3 Zurechnung des Sanierungsertrages der Organgesellschaft bei dem Organträger (Satz 1 Nr. 1a)

Rz. 24a § 15 KStG ist durch Gesetz v. 27.6.2017[1] an die Neuregelung der Besteuerung von Sanierungsgewinnen in § 3a EStG angepasst worden.[2] Die Regelung soll frühestens für den Vz 2017 gelten, jedoch ist sie durch Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes v. 27.6.2017 aufgeschoben worden. Die Neuregelung tritt danach erst an dem Tag in Kraft, an dem die Europäische Kommission durch Besc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.4.3.3.1 Allgemeine Grundsätze

Rz. 79 Für die Ermittlung des Gewinns und der Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten nach § 8 Abs. 1 KStG grundsätzlich die Vorschriften des EStG, insbesondere also § 2 EStG. Nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb durch den Gewinn gebildet, der nach § 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG durch Vermögensvergleich zu ermitteln ist, der nach den handelsr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.5 Nichtanwendung der Bruttomethode (Satz 1 Nr. 2 Satz 3)

Rz. 74 § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 3 KStG bestimmt, dass die Bruttomethode in bestimmten Fällen nicht anwendbar ist, bei der Organgesellschaft also die Nettomethode greift. Daher wird in diesen Fällen auf der Ebene der Organgesellschaft, nicht auf der des Organträgers, und damit nur nach den Verhältnissen der Organgesellschaft entschieden, ob die jeweiligen steuerlichen Regelunge...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Ursprünglich regelte § 15 Nr. 1 KStG den Ausschluss des Verlustabzugs nach § 10d EStG bei der Organgesellschaft, § 15 Nr. 2 KStG enthielt eine Sonderregelung für die Anwendung des internationalen Schachtelprivilegs bei der Organgesellschaft. Durch Gesetz v. 21.12.1993[1] wurde eine Nr. 3 in § 15 KStG eingefügt, die eine Sonderregelung für § 8b KStG (Steuerbefreiung aus...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 5 Bruttomethode bei Beteiligung an Investmentgesellschaften (Satz 1 Nr. 2a)

Rz. 100b Durch Gesetz v. 11.12.2018 wurde eine neue Nr. 2a in § 15 Satz 1 KStG und damit die Bruttomethode für die teilweise steuerfrei gestellten Investmenterträge der Organgesellschaft eingeführt.[1] Nach § 34 Abs. 6c KStG ist diese Regelung erstmals für den Vz 2018 und damit gleichzeitig mit der Neufassung des InvStG anzuwenden. Rz. 100c Erträge aus Investmentanteilen unte...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 4.6 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steuerbefreiter Körperschaften

Rz. 530 Ist eine Körperschaft von der KSt nach § 5 KStG befreit, gilt die Steuerfreiheit in bestimmten Fällen nicht für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO.[1] Dies ist bei folgenden Steuerbefreiungen der Fall: Berufsverbände[2]; politische Parteien und kommunale Wählervereinigungen[3]; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften[4]; Gesamthafenb...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.8 Bruttomethode bei Hinzurechnungsbeträgen nach § 10 AStG

Rz. 100a Ist der inländische Gesellschafter, der an einer ausländischen Zwischengesellschaft i. S. d. §§ 7, 8 AStG beteiligt ist, eine Organgesellschaft, sind Anwendung und Folgen der Bruttomethode fraglich. Der Hinzurechnungsbetrag fällt nach § 10 Abs. 2 Satz 1 AStG unter die Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, ist also eine fiktive Dividende, für die die Bruttomethode a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.1.1 Systematik

Rz. 25 Die Vorschrift regelt die Anwendung von rechtsformabhängig steuerlich nicht zu berücksichtigenden Vermögensmehrungen und -minderungen (Steuerfreistellungen) innerhalb eines Organkreises. Durch das Außerkrafttreten des Anrechnungsverfahrens ist § 8b KStG neu gefasst worden.[1] § 15 Satz. 1 Nr. 2 KStG bezieht sich dadurch auf § 8b KStG n. F. Die Regelung betrifft § 8b Ab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 15 ... / 4.7 Anwendung des § 8b Abs. 4 KStG bei Organschaften (Satz 1 Nr. 2 Satz 4)

Rz. 97 § 15 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 KStG regelt die Anwendung der Beteiligungsgrenze von 10 % nach § 8b Abs. 4 KStG bei Organschaften. Für Beteiligungserträge, die eine Organgesellschaft erzielt, gilt die Bruttomethode, d. h., über die Freistellung wird erst auf der Ebene des Organträgers entschieden. Das würde es nahelegen, auch über das Erreichen der Beteiligungsgrenze des § 8...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.3 Steuerbarkeit und Steuerfreiheit der Mitunternehmer

Rz. 137 Für die Frage, ob eine gewerblich tätige Personengesellschaft Organträger sein kann, kommt es nur auf die Verhältnisse der Personengesellschaft an; die Ebene der Gesellschafter wird seit Vz 2003 grundsätzlich nicht mehr einbezogen. In der Regel werden die Gesellschafter einer inl. Personengesellschaft auch im Inland steuerpflichtig sein, und zwar entweder unbeschränk...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.7 Zurechnung steuerfreier Vermögensmehrungen der Organgesellschaft

Rz. 655 Dem Organträger werden nur die stpfl. Einkommen der Organgesellschaften bzw. diejenigen Einkommensteile, die wegen einer rechtsformabhängigen Steuerbefreiung der Bruttobesteuerung unterliegen, zugerechnet. Vermögensmehrungen der Organgesellschaft, die nicht stpfl. sind und für die nicht die Bruttobesteuerung gilt, sind darin nicht enthalten. Dies ist sachlich richtig...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2.3 Rechtsfolgen

Rz. 764 Für Wirtschaftsjahre der Organgesellschaft, die ab 1.1.2004 enden, also deren Ergebnisse steuerlich im Vz 2004 oder später zu erfassen sind, sind Mehrabführungen, die Folgewirkungen aus der vororganschaftlichen Zeit sind, nach dem durch Gesetz v. 9.12.2004[1] in § 14 KStG eingefügten Abs. 3 als (fiktive) Gewinnausschüttungen der Organgesellschaft an den Organträger z...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.2 Verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlage

Rz. 631 Schüttet die Organgesellschaft Gewinne verdeckt an den Organträger aus, handelt es sich um eine "verdeckte Gewinnabführung".[1] Sie ist ebenso zu behandeln wie andere Gewinnabführungen. Das bedeutet, dass die verdeckte Gewinnausschüttung bei dem Organträger nicht unter § 8b Abs. 1 KStG fällt, sondern als Einkommensbestandteil in vollem Umfang steuerpflichtig ist.[2] ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

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Vermittler / 4 Steuerfreie Vermittlungsleistungen

Die Vermittlung u. a. folgender Umsätze ist steuerfrei (Steuerbefreiungen): Ausfuhrlieferungen; die Vermittlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist nicht steuerfrei; Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr; Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt; grenzüberschreitende Beförderungen von Gegenständen und andere Beförderungen und damit im Zusammenhang stehende son...mehr

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Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 13 Vermögensrückfall nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG

Fallen Vermögensgegenstände, welche die Eltern den Abkömmlingen ehemals geschenkt haben, von Todes wegen zurück, so sieht die Vorschrift des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG dafür die Steuerfreiheit des Rückfalls vor. Neben den Eltern – hierunter fallen auch Adoptiv- und Stiefeltern[1]- gilt die Vorschrift auch für die Voreltern, d. h. den Großvater bzw. die Großmutter. Die Steuerb...mehr

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Vermittler / 5 Steuerpflichtige Vermittlungsleistungen

Steuerpflichtig sind alle Vermittlungsleistungen, die sich nicht auf die in Tz. 4 genannten Umsätze beziehen. Hierzu gehören insbesondere in der o. a. Aufzählung nicht enthaltene inländische Lieferungen und sonstige Leistungen; Leistungen von Reisebüros, mit denen Umsätze für Reisende vermittelt werden[1]; innergemeinschaftliche Warenlieferungen; innergemeinschaftliche Güterbefö...mehr

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Vermittler / 2 Begriff der Vermittlung

Vermitteln setzt ein Verhandeln mit beiden Vertragsparteien, mit dem Auftraggeber der Vermittlung und einem Dritten mit dem Ziel voraus, einen Vertrag zwischen diesen beiden Personen zustande zu bringen; es ist grds. auf die Definition des § 652 BGB im Zivilrecht abzustellen. Vermitteln im umsatzsteuerlichen Sinne umfasst somit die im Verhandeln mit den beiden Vertragspartne...mehr