Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikocontrolling mit dem G... / 9 Der Distorsion-Faktor

Test der Anfangsziffern Ein weiterer wichtiger Test beruht auf der Auswertung der ersten beiden Anfangsziffern in der Zahlenmenge. Er geht direkt auf Mark Nigrini zurück und wird häufig als Reihentest von Nigrini bezeichnet. Dabei wird nicht wie im Chi2-Anpassungstest die Differenz zwischen empirischen und theoretischen Häufigkeiten untersucht, sondern aufgrund eines Vergleic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Risikocontrolling mit dem G... / 8 Anpassungstests

Statistische Kenngrößen Bevor ein genauerer Vergleich der ersten Ziffern mit dem Benford-Profil vorgenommen wird, sollen zunächst einige charakteristische Kenngrößen der Statistik aus der Zahlenmenge extrahiert werden, die bereits einige wichtige Hinweise über die Eigenschaften der Zahlenmenge als Ganzes liefern. Neben der bereits durch unser Beispiel bekannten Anzahl von Zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 4.5 Übergang zur Außenprüfung

Wenn die Nachschau hierzu Anlass gibt, kann die Verwaltung unmittelbar (ohne vorherige Prüfungsanordnung) zu einer – regulären – Außenprüfung übergehen. Da die Umsatzsteuer-Nachschau auf die Umsatzsteuer begrenzt ist, kann nach einem Übergang zu einer Außenprüfung nur die Umsatzsteuer geprüft werden. Somit kommt nur die Durchführung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Betrac...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat

Leitsatz 1. Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist es unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.06.2016 – III R 8/15, BFHE 254, 203, BStBl II 2017, 25, Rz 20). 2. Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / Zusammenfassung

Begriff Unabhängig vom Turnus allgemeiner Außenprüfungen führt die Finanzverwaltung besondere Außenprüfungen in Form von Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durch. Dabei werden i. d. R. Einzelsachverhalte (z. B. Vorsteuerabzug und Vorsteueraufteilung bei der Vermietung von Gebäuden) geprüft. Im Gegensatz zu einer regulären Betriebsprüfung wird keine sog. Vollprüfung durchgeführt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.4 Ende der Prüfung

Die Sonderprüfung ist abgeschlossen, wenn die prüfende Behörde den Abschluss ausdrücklich oder konkludent erklärt. I. d. R. kann die Außenprüfung mit der Zusendung des Prüfungsberichts[1] als abgeschlossen angesehen werden. Ändern sich die Besteuerungsgrundlagen durch die Prüfung, hat der Unternehmer das Recht auf eine Schlussbesprechung.[2] Er muss dabei Gelegenheit erhalte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 2.1 Abgabenrechtliche Aspekte

Die Umsatzsteuer-Nachschau ist keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO. Sie ist ein besonderes Verfahren zur zeitnahen Aufklärung möglicher steuererheblicher Sachverhalte. Deshalb gelten die Vorschriften für eine Außenprüfung nicht.[1] Ein Prüfungsbericht wird nach Abschluss einer Umsatzsteuer-Nachschau nicht gefertigt. Sollen aufgrund der Umsatzsteuer-Nachschau Besteuerungsgru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1 Zweck und Vorbereitung der Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Durch die Umsatzsteuer-Sonderprüfung soll erreicht werden, dass steuerpflichtige Leistungen sachlich und zeitlich zutreffend besteuert, Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen nicht zu Unrecht in Anspruch genommen und keine Vorsteuerbeträge unberechtigt abgezogen oder vergütet werden. Die Prüfung soll sich jeweils auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Unabhängig von de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 3 Abgrenzung zur Umsatzsteuer-Nachschau

Die Sonderprüfungen sind abgabenrechtlich wie reguläre Außenprüfungen einzuordnen. Sie unterscheiden sich deshalb von der Umsatzsteuer-Nachschau vor allem dadurch, dass sie nicht ohne eine vorherige Ankündigung (Prüfungsanordnung) durchgeführt werden dürfen. Außerdem muss der Prüfungsumfang immer konkret bestimmt sein. Nach § 27b Abs. 3 UStG kann im Anschluss an eine Umsatzs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 2 Rechtsfolgen

Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung wirkt sich nur auf die geprüfte Steuerart (USt) und die geprüfte Steuerfestsetzung aus. Wurde z. B. bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung auch ein ertragsteuerlich relevanter Sachverhalt geprüft, ist die Finanzbehörde nicht gehindert, im Rahmen einer Außenprüfung[1] denselben Sachverhalt nochmals zu prüfen und aufgrund dieser Überprüfung die Fe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 1 Überblick

Die unangekündigte Umsatzsteuer-Nachschau ist weder eine Außenprüfung noch eine Steuerfahndungsprüfung. Dennoch hat der Betroffene die Möglichkeit, sich gegen den unangekündigten Besuch eines Finanzbeamten mit einem Einspruch zu wehren. Die Auswertung der Feststellungen, die bei einer Umsatzsteuer-Nachschau getroffen wurden, ist auch für andere Steuerarten, z. B. die Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.2 Umfang der Sonderprüfung

Da es sich bei der Umsatzsteuer-Sonderprüfung um eine Maßnahme handelt, die stark in die betriebliche Sphäre eingreift, sollte der Betroffene darauf achten, dass die Prüfung auf das Wesentliche abstellt und ihre Dauer auf das notwendige Maß beschränkt ist. Die Sonderprüfung sollte sich in erster Linie auf Sachverhalte beziehen, die zu endgültigen Steuerausfällen, zu unberech...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 3.2 Verhaltensregeln für den Betroffenen

Erscheint ein Prüfer, um eine Nachschau durchzuführen, sollte der Betroffene zunächst Kontakt zu seinem Steuerberater aufnehmen. Der Prüfer sollte genau erläutern, in wessen Auftrag und aus welchen Gründen die Nachschau durchgeführt werden soll und den genauen Umfang der beabsichtigten Ermittlungen erklären. Es empfiehlt sich, sich in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / 2 Zweck der Umsatzsteuer-Nachschau

Die Umsatzsteuer-Nachschau dient in erster Linie der Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs (z. B. von sog. Karussellgeschäften). Die Verwaltung nutzt dieses Instrument für kursorische Kontrollen. Vertiefte Ermittlungen sind den – regulären – Außenprüfungen vorbehalten. Steuerehrliche Unternehmer müssen dieses Kontrollinstrument der Finanzverwaltung deshalb nicht sonderlich fürc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Nachschau / Zusammenfassung

Begriff Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Bearbeiter Umsatzsteuer-Nachschauen nach § 27b UStG durchführen. Dabei dürfen sie, ohne sich vorher anzukündigen, Unternehmen aufsuchen und sich Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Zu diesem Zweck haben die Beamten Zugang zu Grundstüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.1 Kriterien für Umsatzsteuer-Sonderprüfungen

Grundsätzlich wird ein Unternehmer nicht "zufällig" einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung unterworfen. Die Finanzbehörde ordnet eine solche Prüfung an, wenn sie aufgrund bestimmter Merkmale und Informationen aus dem zu prüfenden Unternehmen dazu Anlass sieht. Das Finanzamt unterscheidet hier zwischen sog. Erstprüfungen und Bedarfsprüfungen. Unter Erstprüfung versteht das Finanzamt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.2.2 Der steuerliche Teilwert

Rz. 101 Im Gegensatz zum Handelsrecht akzeptiert das Steuerrecht nur eine Bewertungsmethode, das Teilwertverfahren gemäß § 6a EStG. Bei der Berechnung des Teilwerts der Pensionsverpflichtungen wird zwischen aktiven Anwärtern und ausgeschiedenen Begünstigten (Anwärter mit unverfallbaren Anwartschaften bzw. Leistungsempfänger) unterschieden. Bei aktiven Anwärtern folgt die Bewer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.1 Allgemeines

Rz. 10 § 208 AO gibt i. V. m. § 404 AO eine abschließende Aufzählung der Aufgabenbereiche (s. Rz. 8). Die Vorschriften bilden damit die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Fahndung und begründen deren funktionelle und sachliche Zuständigkeit für die Durchführung von Ermittlungen (s. Rz. 8a). Andere als die in den §§ 208, 404 AO beschriebenen Aufgaben hat die Fahndung nicht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.5 Steuerliche Ermittlungstätigkeit kraft Auftrags – § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 27 § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO begründet die Befugnis der Fahndung, im Weg der internen finanzbehördlichen Amtshilfe für steuerliche Ermittlungen [1] für die sonst zuständigen Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren i. S. v. § 6 AO tätig zu werden. Mit dieser besonderen Aufgabenzuweisung[2] werden die eigenen Kompetenzen der Fahndung festgeschrieben.[3] Während im Bereich der p...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5.2 Einzelne Mitwirkungspflichten

Rz. 59 In der Fahndungsprüfung hat der Beteiligte zunächst die allgemeinen steuerlichen Mitwirkungspflichten. [1] Obgleich die Fahndungsprüfung keine Außenprüfung i. S. v. § 193 AO ist (s. Rz. 39), sind § 208 Abs. 1 S. 3 AO, § 200 Abs. 1 S. 1 AO, § 200 Abs. 1 S. 2 AO, § 200 Abs. 2 AO, § 200 Abs. 3 S. 1 AO sowie § 200 Abs. 3, S. 2 AO sinngemäß anwendbar.mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3.2 Rechtscharakter der Ermittlungstätigkeit

Rz. 17 Die Bestimmung des Rechtscharakters der Ermittlungstätigkeit der Fahndung nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO hat Bedeutung einerseits für den Rechtsweg gegen Ermittlungsmaßnahmen (s. Rz. 21) und andererseits für die Rechtsstellung und Mitwirkungspflicht des Betroffenen (s. Rz. 56). Rz. 18 Die Regelung des § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO hat keine eigenständige Bedeutung, sowei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.3.3 Rechtsweg

Rz. 22 Aus dem Rechtscharakter der Ermittlungsmaßnahme nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO, soweit sie als straf- bzw. bußgeldrechtliche Ermittlungshandlung der Fahndung zu qualifizieren ist (s. Rz. 21), selbst wenn sie mit einer Beweisvorschrift der AO begründet wird, folgt, dass Rechtsschutz nur durch die ordentliche Gerichtsbarkeit zu gewähren ist (s. Rz. 15, 15a). Der Finanz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 39 Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (s. Rz. 24) ist eine steuerliche Aufgabe der Fahndung (s. Rz. 25). Die Fahndung hat nach § 208 Abs. 1 S. 2 AO die Ermittlungsbefugnisse, die den FÄ oder Hauptzollämtern[1] im Besteuerungsverfahren zustehen[2], die allerdings durch § 208 AO modifiziert werden (s. Rz. 54). Die Fahndung kann sich demgemäß bei diesen Er...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 6 Festsetzungsverjährung

Rz. 60 Durch den Beginn der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen beim Stpfl. vor Ablauf der Festsetzungsfrist durch die Fahndung nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 u. 3 AO wird nach § 171 Abs. 5 S. 1 AO der Ablauf der Festsetzungsverjährung insoweit gehemmt, bis die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind.[1] Dies gilt nicht, wenn die F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Anerkenntnis

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Für die Inanspruchnahme des ArbG bedarf es keines Haftungsbescheids und keines Leistungsgebots, soweit er nach Abschluss einer LSt-Außenprüfung seine Zahlungsverpflichtung schriftlich anerkennt (§ 42d Abs 4 EStG); zu Einzelheiten > Lohnsteuer-Anerkenntnis; außerdem > Außenprüfung Rz 77, > Haftung für Lohnsteuer Rz 227. Zum Zahlungstermin > Abführun...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Änderungssperre

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Vgl § 173 Abs 2 AO, > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 28, > Außenprüfung Rz 82 ff; AEAO Nr 8 zu § 173.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Amtshilfe

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten, zB wenn die Finanzbehörde die Amtshandlung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht selbst vornehmen kann (§§ 111 AO ff). Eine besondere Form der Amtshilfe sind die Mitteilungspflichten nach § 93a AO (vgl. > Mitteilung an das Finanzamt)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Änderung von Steuerbescheiden

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten, > Außenprüfung Rz 76 ff, > Erstattung von Lohnsteuer Rz 22, > Kindergeld Rz 60 ff, > Lohnsteuer-Anmeldung Rz 20 ff, > Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren Rz 25 ff, > Offenbare Unrichtigkeit, > Rechtsbehelfe, > Schlichte Änderung, > Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 205 zur geänderten Anrechnung von Steuerab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherungspflicht (... / 1.6 Heizöltanks und Fahrstühle

Heizöltanks sind im Abstand von ca. 5 bis 7 Jahren regelmäßig zu reinigen und auf Undichtigkeiten zu untersuchen.[1] Ist das Gebäude mit einem Aufzug ausgestattet, hat der Vermieter für dessen Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit zu sorgen und dass er gefahrlos benutzt werden kann. Hierzu gehört auch, dass regelmäßig Inspektions- und Wartungsarbeiten durchgeführt werde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verkehrssicherungspflicht (... / 5.2 Checkliste für Verkehrssicherungspflichten für Vermieter von A-Z

Checkliste Verkehrssicherungspflichten für Vermietermehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Abrechnungspraxis: Ist eine fortlaufende lückenlose Rechnungsnummer wirklich erforderlich?

Eine Rechnungsnummer verrät viel über den Aussteller der Rechnung. So möchten nicht nur Mandanten Rückschlüsse anhand der Rechnungsnummer ableiten, sondern auch das Finanzamt beanstandet im Rahmen von Betriebsprüfungen immer häufiger, dass die vorliegenden Rechnungen keine "fortlaufende Rechnungsnummer" enthielten. Dabei stellt sich dies Frage, ob dies wirklich zwingend erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 7 Zeitliche Zuordnung abziehbarer Zuwendungen und Rückstellungsbildung (Abs. 2 S. 1 und 2)

Rz. 142 § 4d Abs. 2 EStG trifft Bestimmungen für die zeitliche Zuordnung von Zuwendungen, die nach § 4d Abs. 1 EStG als Betriebsausgaben abziehbar sind: S. 1 bestimmt den Grundsatz, dass Zuwendungen in dem Wirtschaftsjahr als Betriebsausgaben abzuziehen sind, in dem sie geleistet werden (Rz. 143). S. 2 lässt eine gewinnmindernde Rückstellung für Zuwendungen zu, die bis zum Abl...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.3.3 Verteilung der Zuwendungen auf das Deckungskapital der Leistungsempfänger (Individualisierung)

Rz. 50 Da für jeden Versorgungsfall Zuwendungen jeweils nur in Höhe des Deckungskapitals zulässig sind, müssen in nachprüfbarer Form die Höhe der einzelnen Deckungskapitalbeträge und die darauf in den einzelnen Wirtschaftsjahren vorgenommenen Zuwendungen festgehalten werden. Das Trägerunternehmen kann bei seinen Zuwendungen entweder auf die einzelnen Rentenverpflichtungen ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine erweiterte Gewinnkürzung bei Personengesellschaften für Tätigkeitsvergütungen

Leitsatz Für Sonderbetriebseinnahmen eines Mitunternehmers (z. B. Haftungsvergütung, Arbeitslohn, Zinsen) ist keine erweiterte Gewinnkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG möglich. Auch ist diese Norm keiner teleologischen Reduktion zugänglich. Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG (KG) ist im Bereich der Vermietung eigener Immobilien tätig. Neben der A-GmbH als Komplementärin gibt e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 75... / 5.2 Zeitliche Beschränkung

Rz. 46 Für die zeitliche Beschränkung der Haftung ist der Zeitpunkt des Übergangs des Unternehmens (Teilbetriebs) maßgebend. Geschieht der Übergang in mehreren Teilakten (vgl. Rz. 4), so ist der Zeitpunkt des letzten Teilakts entscheidend. Nach diesem Zeitpunkt richten sich die zeitlichen Beschränkungen.[1] Rz. 46a Die Haftung erstreckt sich nur auf die o. g. Ansprüche, sowei...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Vertrauenstatbestand aufgrund der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34)

Leitsatz 1. Bei der Verwaltungsanweisung im koordinierten Ländererlass vom 17.12.1965 (BStBl II 1966, 34) handelt es sich nicht um eine Billigkeitsregelung, sondern um eine norminterpretierende, mit der Gesetzeslage nicht in Einklang stehende Richtlinie, die keinen Vertrauenstatbestand begründen kann. 2. Eine Übergangsregelung der Finanzverwaltung kann nicht in Form einer typ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; kein Vertrauensschutz bei sorgfaltswidriger Nichtabfrage der USt-IdNr.

Leitsatz 1. Hat das FA nicht dargetan, dass ein Steuerbetrug begangen worden ist, kommt eine Versagung des Vorsteuerabzugs nach der sog. Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH nicht in Betracht. 2. Die Nichtabfrage der USt-IdNr. des Empfängers zeitnah zur ersten innergemeinschaftlichen Lieferung und darauffolgend in regelmäßigen Abständen während der laufenden Lieferbeziehung ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 2.2.3 Mitwirkung am Verwaltungsverfahren

Rz. 21 In Ergänzung zu § 51 Abs. 1 FGO i. V. m. § 41 Nr. 4 und Nr. 6 ZPO ist nach § 51 Abs. 2 FGO von der Ausübung des Amts als Richter, ehrenamtlicher Richter oder als Urkundsbeamter auch ausgeschlossen, wer bei dem vorangegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat. Die Vorschrift soll verhindern, dass jemand als Richter über eine Sache entscheidet, über die er bereits im...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Abgabezeitpunkt

Tz. 4 Stand: EL 115 – ET: 03/2020 Der Abgabezeitpunkt bestimmt sich sodann nach § 142 Abs. 2 AO (vgl. Anhang 1b): Soweit die Steuergesetze nichts anderes bestimmen, sind Steuererklärungen, die auf ein Kalenderjahr oder auf einen gesetzlich bestimmten Zeitpunkt bestehen, spätestens sieben Monate nach Ablauf des Kalenderjahres abzugeben. Die siebenmonatige Frist ergibt sich durc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Abkürzungsverzeichnis

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Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Hinzuschätzung von Umsätzen durch Sicherheitszuschlag

Leitsatz Bei formellen und materiellen Buchführungsmängeln besteht dem Grunde nach eine Schätzungsbefugnis für das Finanzamt. Aufgrund gerichtlicher Schätzungsbefugnis kann jedoch eine geringere Hinzuschätzung als das Finanzamt zunächst vorgenommen hat, angemessen sein. Sachverhalt Gestritten wurde über die Hinzuschätzung von Umsätzen sowie die (Nicht-)Anerkennung von Vorsteu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerpauschalierung für Betriebsveranstaltungen ist nicht auf Abschlussfeier von Führungskräften anwendbar

Leitsatz Das FG Münster entschied, dass der für Betriebsveranstaltungen geltende günstige Pauschsteuersatz von 25 % ausgeschlossen ist, wenn eine Veranstaltung nicht allen Betriebsangehörigen offenstand. Sachverhalt Im zugrundeliegenden Fall hatte ein Industrieunternehmen im Jahr 2015 eine Jahresabschlussfeier nur für seine angestellten Führungskräfte veranstaltet. Die Lohnst...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Widerlegung des Anscheinsbeweises für die private PKW-Nutzung durch den einzigen Kommanditisten einer GmbH & Co. KG

Leitsatz Streitig ist der Ansatz einer privaten Nutzungsentnahme eines alleinigen Kommanditisten einer GmbH & Co. KG, aufgrund fehlender Vergleichbarkeit des ausschließlich betrieblich genutzten PKW und des zur privaten Nutzung überlassenen PKW. Sachverhalt Die Klägerin erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Form einer GmbH & Co. KG an der X alleiniger Kommanditist ist und d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 6.8 Europatauglichkeit der gesetzlichen Entstrickungsregelungen ab 2006

Gegen die Besteuerung von Entstrickungsgewinnen wird regelmäßig vorgebracht, sie verstoße gegen die im EGV verbürgte Niederlassungsfreiheit wie auch gegen die Vorgaben der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23.7.1990 (Fusionsrichtlinie – FRL). Dabei wird insbesondere auf die Ausführungen des EuGH in den Urteilen vom 13.12.2005, Rs. C-411/03 (‹SEVIC Systems›), vom 11.3.2004,...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer Holding (Konzeptionskosten einer Holdingstruktur) bei angeblicher Dienstleistungskommission

Leitsatz 1. Die Finanzgerichte sind an eine ausdrückliche Billigkeitsentscheidung des Finanzamts, dass eine Gesellschaft nicht als Organgesellschaft zu behandeln ist, gebunden. 2. Um die Unternehmenseigenschaft einer Holdinggesellschaft zu begründen, müssen ihre steuerbaren Ausgangsleistungen an ihre Tochtergesellschaften grundsätzlich keine besondere "Eingriffsqualität" aufw...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Digitaler Wandel in der Ste... / 3 Big Data und künstliche Intelligenz

Die im Internet vorhandene Datenmenge betrug laut EMC Studie "Das digitale Universum" im Jahr 2010 1.227 Exabyte (das sind 1 Mrd. Gigabyte), im Jahr 2020 werden es 40.026 Exabyte sein. Die große Herausforderung ist es, diese Daten sinnvoll zu verarbeiten und nutzbar zu machen. Mithilfe von künstlicher Intelligenz werden Anwendungen entwickelt, die das Weltwissen zu spezifisch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz: So ... / Einsatzgebiete für Künstliche Intelligenz im Steuer-Bereich

Sind all diese Technologien heute schon im Einsatz? Es gibt diese Technologien und man könnte sie sicherlich auch alle anwenden, allerdings sind das meist keine Standard-Produkte, die einfach irgendwo eingekauft und dann direkt genutzt werden können. Wie bei einem ERP-System müssen auch die genannten Technologien an die betrieblichen Besonderheiten angepasst werden und das br...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Teleologische Reduktion des § 3c Abs. 2 EStG bei Zinsen auf Darlehen von ­Personengesellschaftern

Leitsatz § 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind. Normenkette § 3c Abs. 2, § 3 Nr. 40, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsätze 1 und 2 EStG Sachverhalt Eine GmbH & Co. KG hatte mit Mitteln aus Darlehen einiger Kommanditisten Aktien einer spa...mehr