Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerprüfung

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Verbindliche Zusage nach ei... / 5 Aufhebung und Änderung

5.1 Grundsatz Die verbindliche Zusage tritt außer Kraft, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden.[1] Rechtsvorschriften i. S. d. § 207 Abs. 1 AO [2] sind nur Gesetze und Durchführungsverordnungen. Ändern sich die Rechtsvorschriften, auf der die Zusage beruht, tritt die verbindliche Zusage automatisch außer Kraft. Ein ausdrücklicher Wider...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 1 Abgrenzung zur tatsächlichen Verständigung und zur verbindlichen Auskunft

Die Begriffe Zusage und Auskunft werden in der Praxis häufig verwechselt. Von der verbindlichen Zusage nach § 204 AO, die ein Verwaltungsakt[1] ist, sind zu unterscheiden die tatsächliche Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden konkreten, bereits abgeschlossenen Sachverhalt[2] und die verbindliche Auskunft mit Bindungswirkung nach § 89 Abs. 2 AO [3] übe...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.3 Form und Inhalt der Zusage

Form und Inhalt der Zusage sind in § 205 AO [1] geregelt. Die verbindliche Zusage muss ausdrücklich[2] und laut Gesetz schriftlich erfolgen und als verbindlich gekennzeichnet sein sowie eine Angabe dazu enthalten, für welche (zukünftigen) Zeiträume die Zusage gelten soll.[3] Eine das Finanzamt bindende Zusage kann grundsätzlich auch mündlich gegeben werden. Da bei mündlichen ...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 4 Kein Anspruch auf verbindliche Zusage

Die Erteilung und die Ablehnung der verbindlichen Zusage sind Verwaltungsakte.[1] Gegen diese kann Einspruch[2] eingelegt bzw. nach einer Einspruchsentscheidung Anfechtungs- und Verpflichtungsklage[3] erhoben werden. Achtung Verbindliche Zusage steht im Ermessen des Finanzamts § 204 AO stellt die Erteilung der verbindlichen Zusage bei Vorliegen der Voraussetzungen in das "pfli...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.3 Geschäftliches Interesse des Steuerpflichtigen

Die Erteilung der verbindlichen Zusage setzt ein Interesse aufseiten des Steuerpflichtigen voraus. Die Klarheit über die künftige steuerliche Behandlung muss für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein, da davon die Entscheidung abhängt, ob er den entsprechenden Sachverhalt künftig auch verwirklichen oder u. U. vermeiden will.[1] Praxis-Tipp Verbindli...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 5.1 Grundsatz

Die verbindliche Zusage tritt außer Kraft, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden.[1] Rechtsvorschriften i. S. d. § 207 Abs. 1 AO [2] sind nur Gesetze und Durchführungsverordnungen. Ändern sich die Rechtsvorschriften, auf der die Zusage beruht, tritt die verbindliche Zusage automatisch außer Kraft. Ein ausdrücklicher Widerruf seitens d...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 6 Verbindliche Zusagen im Zusammenhang mit einem Sanierungserlass

In den Fällen, in denen eine verbindliche Zusage[1] zur Anwendung des Sanierungserlasses bis (einschließlich) zum 8.2.2017 erteilt wurde, ist diese nicht nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO zurückzunehmen, wenn der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zur Entscheidung über die Aufhebung oder Rücknahme der verbindlichen Auskunft oder verbindlichen Zusage g...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3 Bindungswirkung zugunsten des Steuerpflichtigen

Die wirksame Zusage bindet die Finanzbehörde.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass sich der in späteren Veranlagungszeiträumen verwirklichte Sachverhalt mit dem in der verbindlichen Zusage zugrunde liegenden Sachverhalt – zumindest in wesentlichen Punkten – deckt. Die Bindungswirkung tritt nur zugunsten des Steuerpflichtigen ein.[2] Er kann jederzeit einen Steuerbescheid, in...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1 Voraussetzungen

Geregelt sind die Voraussetzungen der verbindlichen Zusage in § 204 AO und in AEAO zu § 204 AO.[1] Das Finanzamt muss nur auf Antrag des Steuerpflichtigen tätig werden. Dieser Antrag muss allerdings keine eigene Stellungnahme oder eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts beinhalten. Praxis-Tipp Unklarheiten gehen zulasten des Steuerpflichtigen Inhaltliche Unklarheiten gehe...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.2 Antrag nur bei tatsächlicher Prüfung

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn der maßgebliche Sachverhalt für die Vergangenheit durch den Außenprüfer tatsächlich geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt worden ist. Endet die Prüfung ohne Prüfungsbericht[1], ist eine verbindliche Zusage nicht zulässig. Praxis-Tipp Frühzeitig mit dem Betriebsprüfer über relevante Sachverhalte sprechen Steuerpflichtige sollten gg...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 5.2 Ausnahme: Rückwirkende Aufhebung oder Änderung

Eine erteilte verbindliche Zusage kann nach § 207 Abs. 3 AO rückwirkend nur aufgehoben oder geändert werden, wenn der Steuerpflichtige zustimmt oder er die verbindliche Zusage durch unlautere Mittel wie arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung[1] erwirkt hat. Auch wenn § 207 Abs. 3 AO die Vorschrift des § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO nicht ausdrücklich benennt, dürfte eine rückwirk...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3.1 Ohne Antrag auf verbindliche Zusage gilt Grundsatz der Abschnittsbesteuerung

Hat der Steuerpflichtige eine verbindliche Zusage nach § 204 AO oder nach§ 89 Abs. 2 AO eine verbindliche Auskunft nicht beantragt, hat das Finanzamt grundsätzlich das Recht und die Pflicht, aufgrund des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung, aus dem der Grundsatz der Abschnittsbesteuerung folgt, eine als unzutreffend erkannte Rechtsauffassung f...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3.2 Bindungswirkung bei mehreren Feststellungsbeteiligten

Betrifft die verbindliche Zusage eine einheitliche und gesonderte Feststellung, so können sich die anfechtungsberechtigten Feststellungsbeteiligten grundsätzlich nur einvernehmlich auf sie berufen. Geschieht dies nicht, so entfällt die Bindungswirkung auch dann, wenn sich einzelne Feststellungsbeteiligte unter Verstoß gegen ihre gesellschaftsrechtliche Treuepflicht von ihr l...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / Zusammenfassung

Überblick Im Anschluss an eine Außenprüfung soll die Finanzbehörde dem Steuerpflichtigen auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt in Zukunft steuerrechtlich behandelt wird, wenn die Kenntnis der künftigen steuerrechtlichen Behandlung für die geschäftlichen Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bede...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.4 Ablaufhemmung durch Steuerfahndung

Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit einer Steuerfahndung zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen i. S. d. § 208 Abs. 1 AO begonnen, läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 Satz 1 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind. Das Gleiche gilt nach Satz 2, wenn dem Steue...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 2 Abgrenzung zur verbindlichen Zusage und zur tatsächlichen Verständigung

In der Praxis muss die verbindliche Auskunft unterschieden werden von der verbindlichen Zusage nach einer Außenprüfung nach §§ 204 ff. AO (abgeschlossener, verwirklichter Sachverhalt hat Bedeutung für künftige Veranlagungszeiträume)[1] und der tatsächlichen Verständigung über einen der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt (d. h., der Sachverhalt liegt in der Vergan...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.6.2 Anpassungsfehler und Auswertungsversäumnisse

Solange die in einem Grundlagenbescheid gesondert festgestellten Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt im Folgebescheid nicht berücksichtigt sind, ist die dem Grundlagenbescheid zugedachte Aufgabe nicht erfüllt. Anders ausgedrückt: § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO verlangt die Änderung eines Steuerbescheids (Folgebescheids) immer dann, solange sich dessen Besteuerungsgrundlagen n...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.1 Abgrenzungsfragen

Steuerbescheide sind gem. § 173 Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit (rechtserhebliche) Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen (Nr. 1), es sei denn, dass das Finanzamt die ihm obliegende Ermittlungspflicht verletzt hat; zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen an deren nachträglichem Bekanntwerden ...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 1.2.2 Persönliche Härtegründe

Bei den persönlichen Stundungsgründen liegt die erhebliche Härte in den wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zeit der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs. Der Steuerpflichtige muss sich in einem derartigen (vorübergehenden) wirtschaftlichen Engpass befinden, dass die Zahlung der Schuld zu ernsthaften Schwierigkeiten oder gar zur Existenzgefährdung führen würde (sog. Stundungsbedü...mehr

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Änderungsvorschriften / 2.3 Erlass (eines Verwaltungsakts)

Grundvoraussetzung für jede – wie auch immer geartete – Berichtigung nach § 129 AO ist, dass es sich um Fehler des Finanzamts handelt. Berichtigungsfähig sind somit immer nur Fehler, die das Finanzamt zu verantworten hat. Unterlaufen dem Steuerpflichtigen Schreib-, Rechen- oder ähnliche offenbare Fehler, also ein mechanischer Fehler, in seinen Aufzeichnungen oder bei der Anf...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 3.2 Praktische Hinweise zum Antrag

Geht es bei Einzelfragen um eine vom Finanzamt benötigte Stellungnahme, sollte man vorher mit dem Sachbearbeiter klären, ob die Auskunft eine Gebühr auslöst und, falls ja, auch die Höhe der Gebühr. Auch bei detaillierten Auskünften sollte immer geklärt werden, ob die erbetene Auskunft überhaupt gebührenpflichtig ist. Denn es gilt seitens des Finanzamtes eine Mitwirkungspflich...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 5 Bindungswirkung einer erteilten Auskunft

Weicht der später verwirklichte Sachverhalt von dem der Auskunft zugrunde gelegten Sachverhalt nicht oder nur unwesentlich ab, ist die von der zuständigen Finanzbehörde erteilte verbindliche Auskunft für die Besteuerung des Antragstellers grundsätzlich bindend.[1] Die Bindungswirkung tritt daher nicht ein, wenn der tatsächlich verwirklichte Sachverhalt mit dem bei der Beantra...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.5.4 Folgeänderung aufgrund eines erfolgreichen Rechtsbehelfs

Hat ein Einspruch oder eine Klage gegen einen Steuerbescheid Erfolg (Gesetzeswortlaut: "… zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert wird, …"), weil sich das Finanzamt über die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts geirrt hat, können (bedeutet aber wie bei § 171 Abs. 3 AO "müssen"[1]) gem. § 174 Abs. 4 AO aus dem vom Finanzamt irrig beurteilten Sachverhalt durch Erlass o...mehr

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Änderungsvorschriften / 3.3.2 Korrektur zuungunsten des Steuerpflichtigen

Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. "Tatsachen" sind alle Sachverhalte, die für die Steuerfestsetzung bestimmend sind (Besteuerungsgrundlagen), d. h. Zustände, Vorgänge, Beziehungen und Eigenschaften materieller oder immaterieller Art.[1]...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / Zusammenfassung

Überblick Verprobungen sind in Betriebsprüfungen eine gängige Methode der Finanzverwaltung, wenn es darum geht, im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung Prüfungsfelder zu identifizieren oder Feststellungen zu plausibilisieren. Hiermit ist nicht nur die klassische Ausbeutelungskalkulation – in welcher der Betriebsprüfer anhand des Wareneinkaufs die Einnahmen berechnet – geme...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1 Diese Verprobungen nutzt die Finanzverwaltung

Die Prüfung der Vollständigkeit der Einnahmen stellt oftmals einen der Prüfungsschwerpunkte im Rahmen einer Betriebsprüfung dar. Zumindest gilt dies bei Betriebsprüfungen von den "klassischen"Betrieben wie Bäcker, Metzgern und Gastwirten. Außerdem gilt dies regelmäßig ebenso bei allen anderen bargeldintensiven Betrieben wie etwa Marktbeschickern oder kleineren Ladengeschäfte...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 2 Fazit: Die Betriebsprüfer verfügen auch über eigene Verprobungsmethoden

Die Verprobungsmöglichkeiten, die den Außenprüfern im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Verfügung stehen, sind vielfältig. Die relevantesten wurden vorstehend abgehandelt. Sicherlich haben einige Prüfer auch ihre eigenen Verprobungsmethoden. Der Artikel kann daher keine abschließende Vollständigkeit garantieren. Es sollte bedacht werden, dass es sich nur um Verprobungen hande...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 3 Automationsgestützte Prüfungsmethoden

In Zeiten einer zunehmend digitalen Betriebsprüfung, die bereits seit einigen Jahren kaum noch in einem wesentlichen Umfang als klassische Belegprüfung stattfindet, werden automationsgestützte quantitative Methoden im Rahmen einer Prüfung immer wichtiger. Die Finanzverwaltung ermittelt hier oftmals anhand mathematisch-statistischer Methoden, ob sich Auffälligkeiten ergeben. ...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.2.2 Was bei der offenen Ladenkasse verprobt wird

Die Führung einer offenen Ladenkasse ist in Deutschland nach wie vor zulässig. Es besteht keine Pflicht zur Führung einer elektronischen Kasse, auch wenn dies in der Praxis inzwischen die Regel ist. Eine Pflicht würde theoretisch selbst dann nicht bestehen, wenn Umsätze im Milliardenbereich erzielt werden. Es wäre daher zulässig, eine deutschlandweit agierende Supermarktkett...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobungen der Finanzverwaltung

Zusammenfassung Überblick Verprobungen sind in Betriebsprüfungen eine gängige Methode der Finanzverwaltung, wenn es darum geht, im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung Prüfungsfelder zu identifizieren oder Feststellungen zu plausibilisieren. Hiermit ist nicht nur die klassische Ausbeutelungskalkulation – in welcher der Betriebsprüfer anhand des Wareneinkaufs die Einnahmen b...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.3 Richtsätze für bestimmte Branchen aufgrund der amtlichen Richtsatzsammlung

Eine weitere Verprobungsmöglichkeit die in Betriebsprüfung angewandt wird, sind die Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlungen. Diese Richtsatzsammlung wird jährlich vom Bundesministerium für Finanzen veröffentlicht. [1] Die in der Richtsatzsammlung dargestellten Werte basieren auf Zahlen, die die Außenprüfer der Finanzverwaltung gesammelt haben.[2] Den Finanzämtern werden ...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 3.1 Zeitreihenanalyse

Bei der Zeitreihenanalyse wird geprüft, in welchen Abständen und in welchem Umfang Wareneinkäufe erfolgen und wie sich diese zu den Umsätzen verhalten.[1] Der BFH lässt diese Methode nur dann zu, wenn andere Schätzungsmethoden nicht eingesetzt werden können.[2] Dies gilt auch für die sog. Quantilschätzung, die einen Sonderfall des Zeitreihenvergleichs darstellt.[3]mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 3.4 Stichprobenverfahren

Es liegt auf der Hand, dass bei umfangreichen Buchführungen die Finanzverwaltung nicht alle Daten gleichermaßen überprüfen kann. Sie wendet deshalb Stichprobenverfahren an, bei denen ausgewählte Teilmengen analysiert werden, um Rückschlüsse auf den Gesamtbestand zu ziehen.[1] Diese Vorgehensweise hat durchaus etwas für sich. Auch der Abschlussprüfer des Jahresabschlusses eine...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.1.1 Entnahmen: Private Entnahmen sollten dokumentiert werden

Um nicht in Erklärungsnot zu geraten, sollte darauf geachtet werden, dass monatliche Entnahmen, die den Lebensstil des Steuerpflichtigen finanzieren, dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige kommt unweigerlich in Schwierigkeiten, wenn über Monate hinweg keinerlei liquide Mittel aus dem Betrieb entnommen worden sind. In diesen Fällen wird man die Bestreitung des Lebensunterh...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.2 Die Kassenführung muss unangreifbar sein

Gerade bei bargeldintensiven Betrieben ist eine ordnungsgemäße Kassenführung von erheblicher Bedeutung.[1] Die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung beginnt i. d. R. mit der Suche nach formellen Mängeln. Diese liegen wesentlich häufiger vor und sind auch deutlich einfacher zu entdecken als materielle Mängel. Eine fehlende Verfahrensdokumentation ist bereits ein...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 3.3 Struktur- und Verteilungsanalyse

Bei der Struktur- und Verteilungsanalyse werden Daten dahingehend untersucht, ob die aufgetretene Verteilung mit der erwarteten Verteilung übereinstimmt.[1] Auch diese reichen allein nicht aus, um die Rechtmäßigkeit der Buchhaltung zu erschüttern. Das Finanzamt wird jedoch in Fällen von Auffälligkeiten weiter "bohren".mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 3.2 Ziffernanalyse

Bei der Ziffernanalyse wird die Zahlenstruktur untersucht. Anwendung findet hierbei insbesondere der sog. Chii-Quadrat-Test, bei dem untersucht wird, ob etwa eine "Lieblingszahl" einer Person häufiger vorkommt, als dies nach der statistischen Verteilung zu erwarten wäre.[1] Die Methode bietet einen Anhaltspunkt für Manipulationen, reicht allein aber nicht aus, um die sachlic...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 4 Was tun bei Prüfungsfeststellungen

Praxis-Tipp Was tun bei Prüfungsfeststellungen? Hier kommt es stets auf den Einzelfall an. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Feststellungen gerechtfertigt sind oder nicht. Soweit diese gerechtfertigt sind, sollte versucht werden, eine Einigung mit dem Prüfer zu erwirken. Bei ungerechtfertigten Feststellungen sollte sorgsam abgewägt werden, ob man sich aus der misslic...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.1.2 Bei größeren privaten Einlagen muss die Mittelherkunft genannt werden

Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die privaten Einlagen in die betriebliche Sphäre gerichtet. Kleinere Beträge sind hier grundsätzlich unproblematisch, es sei denn, diese summieren sich zu großen Beträgen auf. Hingegen wird man bei größeren Beträgen die Frage der Mittelherkunft beantworten müssen. Besonders problematisch ist hier die Einzahlung von größeren Bargeldbeträ...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.2.1 Was bei der elektronischen Registrierkasse verprobt wird

Bevor es elektronische Kassen mit einer Vollspeichereinrichtung gab, musste darauf geachtet werden, dass jeder Tagesendsummenbon aufbewahrt wurde. Da bei den alten Kassen der Speicher durch die Z-Stellung auf Null gestellt wurde, konnte im Nachhinein nicht mehr nachgewiesen werden, wie hoch die Umsätze auf dem fehlenden Bon waren. Durch die fortlaufende und dauerhafte Sicher...mehr

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Betriebsprüfung: Verprobung... / 1.1 Private Lebensführung: Lebenshaltungskosten, private Anschaffungen

Der Lebenswandel des Steuerpflichtigen ist recht häufig ein Aspekt, der den Prüfer interessiert. Hier sollte deshalb gut abgewogen werden, welche Informationen dem Prüfer preisgegeben werden. Kommunikation, auch offene Kommunikation mit dem Prüfer ist wichtig, trotzdem sollte stets geprüft werden, was dem Prüfer gegenüber gesagt und herausgegeben wird. Sollte der Steuerpflic...mehr

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Vorbehalt der Nachprüfung b... / 3 Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung

Der Vorbehalt der Nachprüfung kann nach pflichtgemäßem Ermessen von Amts wegen oder auf Antrag des Steuerpflichtigen jederzeit aufgehoben werden.[1] Gegen die Ablehnung des Antrags ist der Einspruch möglich. Die Aufhebung bedarf, wie schon die Beifügung des Vorbehalts, i. d. R. keiner Begründung.[2] Nach Aufhebung des Vorbehalts ist eine Änderung des Bescheids nur noch nach ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 1 Voraussetzungen

Einzige Voraussetzung ist, dass "der Steuerfall nicht abschließend geprüft ist". Eine Begründung des Vorbehalts der Nachprüfung ist nicht erforderlich.[1] Mit "geprüft" ist jede Art der Prüfung gemeint, also nicht nur eine Außenprüfung im formellen Sinn der §§ 193ff. AO, sondern auch die Prüfung an Amtsstelle. Solange das Finanzamt eine (weitere) Prüfung für erforderlich häl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 1.1 Ungewisse Tatsachen

Ein Bescheid kann gem. § 165 Abs. 1 Satz 1 AO vorläufig ergehen, soweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind. Die Ungewissheit bezieht sich aber nur auf die Tatsachengrundlage eines Steuertatbestands; eine Unsicherheit in der steuerrechtlichen Beurteilung eines feststehenden Sachverhalts rechtfertigt die Anordnung der Vorläufi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 5 Aufbewahrung

Kopien der vom Arbeitgeber erstellten Beitragsnachweis-Datensätze sind bis zum Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger folgenden Kalenderjahres gesondert aufzubewahren.[1]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnsteuer-Anmeldung und Be... / 2.2 Trennung einzubehaltende und pauschale Lohnsteuer

Zu beachten ist die Trennung zwischen den im Regelverfahren (nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen) erhobenen Beträgen (Kennziffer 42) und der pauschal erhobenen Lohnsteuer (Kennziffer 41). Darüber hinaus wird die Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen nach § 37b EStG getrennt angemeldet (Kennziffer 44). Durch den getrennten Ausweis besteht für die Finanzverwaltun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wertermittlung einer Steuer... / 5.1 Bemessungsgrundlage

Bei diesem, in der Praxis immer noch vorherrschenden, Preisfindungsverfahren wird ausgehend vom Umsatz unter Anwendung eines individuellen Multiplikators ein Wert ermittelt. Der so ermittelte Wert stellt nicht den konkreten und richtigen Kaufpreis dar, sondern soll die Verhandlungsbasis für den auszuhandelnden Kaufpreis sein. Die Bemessungsrundlage beim Umsatzverfahren ist de...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen/Sommer, SGB I § 35 S... / 2.1.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Rz. 11 Nach § 35 Abs. 4 stehen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den Sozialdaten gleich. Die Ausweitung des Sozialgeheimnisses auch auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berücksichtigt die Tatsache, dass die Sozialleistungsträger im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung nach dem SGB auch Informationen über Firmen/Arbeitgeber (z. B. im Rahmen von Betriebsprüfungen) erhalten. Wie b...mehr