Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerschuldner

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rohertrag

Rz. 26 [Autor/Stand] Der Erlasstatbestand bezieht sich in erster Linie auf bebaute Grundstücke, die entgeltlich überlassen sind. Das sind Grundstücke, die vermietet bzw. nicht gewerblich eigengenutzt sind. Einzubeziehen sind aber auch bebaute Grundstücke, die benutzbar wären, aber ungenutzt sind. § 34 GrStG macht an einer maßgeblichen Minderung des tatsächlichen Rohertrags f...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Besteuerung

Rz. 1420 Die Verordnung sieht vor, dass das Ergebnis der Tätigkeit der Vereinigung nur bei den Mitgliedern zu besteuern ist (Art. 40 EWIV-VO). Der Verordnungsgeber hat sich also für das Transparenz- oder Mitunternehmerprinzip entschieden. Aus diesem Grund kann auf der Ebene der EWIV keine Körperschaftsteuer anfallen, wohl aber auf der Ebene der Mitglieder Einkommen- oder Kör...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Gemischt genutzte Grundstücke (Abs. 3)

Rz. 66 [Autor/Stand] Bei nur teilweiser eigengewerblicher Nutzung ist die Rohertragsminderung für diesen Teil nach den Grundsätzen des Absatzes 2 und für die andere Nutzung nach Absatz 1 zu ermitteln und sodann für den ganzen Steuergegenstand ein einheitlicher Prozentsatz der Ertragsminderung zu berechnen. Das Gesetz gibt damit eine klare Abfolge der Berechnung vor. Im erste...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Haftungsvoraussetzungen – Gesellschaftsschuld

Rz. 157 Voraussetzung der Haftung der Gesellschafter einer GbR ist zunächst, dass eine wirksame Verbindlichkeit der Gesellschaft selbst besteht. Spätestens seit der Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR ist zwischen der Verbindlichkeit der Gesellschaft und deren Gesellschaftern zu unterscheiden. Der durch das MoPeG eingeführte § 713 BGB n.F. weist nunmehr die für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Vorschrift geht zurück auf das Grundsteuergesetz v. 7.8.1973.[2] § 33 Abs. 1 GrStG 1973 sah den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung vor und erfasste sowohl Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch bebaute Grundstücke. War der normale Rohertrag um mehr als 20 % gemindert und hatte der Steuerschuldner die Minderung nicht z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Kein Erlass bei Fortschreibung (Abs. 4)

Rz. 70 [Autor/Stand] Die Vorschrift stimmt wortgleich mit § 33 Abs. 4 GrStG überein. Ein Grundsteuererlass aufgrund der Minderung des normalen Rohertrags oder bei Minderung der Ausnutzung ist bei bebauten Grundstücken ausgeschlossen, wenn im Erlasszeitraum die wesentliche Ertragsminderung durch eine Fortschreibung des Grundsteuerwerts berücksichtigt werden kann. § 34 Abs. 4 ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Besteuerungsfolgen bei der GmbH & atypisch Still

Rz. 466 Demgegenüber wird die GmbH & atypisch Still als Mitunternehmerschaft klassifiziert und damit wie eine gewerbliche Personengesellschaft mit der GmbH und dem stillen Gesellschafter als Mitunternehmer behandelt.[819] Im Fall einer atypisch stillen Gesellschaft erzielt der stille Gesellschafter demnach als Mitunternehmer gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 2 ESt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 9 [Autor/Stand] Während die Finanzbehörden der Länder für die Feststellung der Grundbesitzwerte und für die Steuermessbetragsfeststellung zuständig sind, obliegt die Festsetzung der Grundsteuer den hebeberechtigten Gemeinden. Sie sind auch zuständig für die Prüfung und Gewährung des Grundsteuererlasses. Der Erlass wird nur auf Antrag des Steuerschuldners bei der zuständi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / IV. Rechtsbehelf gegen die Grundsteuerfestsetzung

Rz. 190 [Autor/Stand] Der Bescheid der Gemeinde über die Festsetzung der Grundsteuer bestimmt die für das einzelne Grundstück zu zahlende Grundsteuer. Dabei wird die Grundsteuer in der Regel für das Kalenderjahr festgesetzt (vgl. § 27 GrStG Rz. 55 ff.). Rz. 191 [Autor/Stand] Die Grundsteuer wird regelmäßig zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Rechtsbehelf gegen den Grundsteuermessbetragsbescheid

Rz. 180 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag richtet sich nach den Vorschriften der Abgabenordnung, da der Bescheid vom zuständigen Lage- bzw. Belegenheitsfinanzamt erlassen wird. Folglich gelten hierfür die Vorschriften zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren nach §§ 347 ff. AO. Der statthafte Rechtsbehelf gegen de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Erklärung zur Anzeige als Vertreter gem. § 18k UStG

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Sofern der Vertreter die Registrierung für sich als Vertreter gem. § 18k UStG anzeigt, ist neben der Teilnahme als Vertreter am Besteuerungsverfahren IOSS auch zu bestätigen, dass der Mitgliedstaat der Identifizierung über alle Änderungen der Registrierungsangaben informiert wird und zwar spätestens bis zum 10. Tag des Monats, der auf den Mon...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1 Überblick

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Durch die Einfügung des § 21a UStG wird Art. 2 Nr. 31 der Richtlinie (EU) 2017/2455 des Rates vom 05.12.2017 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG und der Richtlinie 2009/132/EG in Bezug auf bestimmte mehrwertsteuerliche Pflichten für die Erbringung von Dienstleistungen und für Fernverkäufe von Gegenständen (ABl. L 348 vom 29.12.2017, 7) i. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Inhalt der Steuererklärung

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer muss in der Steuererklärung seine IOSS-Identifikationsnummer bzw. im Fall der Vertretung durch einen Vertreter gem. § 18k UStG muss dieser ergänzend auch seine Vertreter-Identifikationsnummer angeben. Daneben ist der Besteuerungszeitraum (Jahr und Monat), für den die Steuererklärung abgegeben wird, anzugeben. Falls es innerhal...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.2 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie einleitend erwähnt, richtet sich diese Vorschrift an alle Unternehmer, die Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ausführen. Die folgenden Steuerpflichtigen können die Sonderregelung in Anspruch nehmen (§ 18k Abs. 1 S. 1 und 3 UStG; vgl. Erläuterungen zu den Mehrwertste...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.2.7 Steuerschuldnerschaft bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft

Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge Steuerschuldner; dieses im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile (§ 20 Abs. 2 ErbStG). Des Weiteren bestimmt § 20 Abs. 2 ErbStG, dass der überlebende Ehegatte für die gesamte Erbschaftsteuer Steuerschuldner ist. Damit sollen die Zugriffsmöglichskeiten auf das Gesamtgut sichergestellt werden.[1]mehr

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Erbschaftsteuer: Anrechnung... / 2.2 Antragstellung

Damit das Finanzamt die ausländische Steuer anrechnet, ist ein entsprechender Antrag zu stellen. Die Anrechnung erfolgt also nicht von Amts wegen. Der Antrag kann noch bis zur Bestandskraft der Steuerfestsetzung gestellt werden.[1] Den Antrag kann jeder Steuerschuldner stellen, darüber hinaus auch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter oder der Nachlasspfleger.[2]...mehr

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Umsatzsteuer 2024: Wichtige... / 1.3.3 Änderungen des Umsatzsteuerrechts (ursprünglich geplant) zum 1.1.2024

Hinweis Inkrafttreten zum 1.1.2024 Die folgenden Änderungen sollten zum 1.1.2024 in Kraft treten. Nachdem die Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im Jahr 2024 voraussichtlich nicht mehr erfolgen wird, muss abgewartet werden, welche Regelungen rückwirkend zum 1.1.2024 in Kraft gesetzt werden. a) Steuerbefreiung für Verfahrenspfleger nach § 4 Nr. 16 UStG Nach der neu in §...mehr

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Verjährung im Steuerstrafre... / II. Abgrenzung zur steuerlichen Festsetzungsverjährung

Zu unterscheiden von der Strafverfolgungsverjährung ist die Festsetzungsverjährung im steuerrechtlichen Sinne. Für hinterzogene Steuern und für leichtfertig verkürzte Steuern gelten jeweils verlängerte Festsetzungsfristen nach § 169 Abs. 2 S. 2 AO. Diese beträgt für hinterzogene Steuern zehn und für leichtfertig verkürzte Steuern fünf Jahre. Beachten Sie: Die Festsetzungsfris...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / 2. Verpflichtung zur Regelung im nationalen Recht

Berücksichtigung von Bereicherungen ist umsetzungsbedürftig: Hiermit setzt der EuGH seine vorstehend dargestellte, bisherige Rechtsprechung zur Frage eines "Rückzahlungserfordernisses" konsequent fort. Grundsätzlich müssen Steuern dem Abgabenpflichtigen ohne Einschränkungen erstattet werden (beim Erstattungsanspruch handelt es sich um einen unionsrechtlich geschützten Anspru...mehr

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‚Schütte‘-Urteil des EuGH: ... / b) Rückzahlung

Rückzahlung nicht zwingend vorgegeben: Zur Rückzahlung hat sich der Gerichtshof ebenfalls bereits in früheren Entscheidungen geäußert. In diesen stellte er fest, dass sich aus dem Unionsrecht nicht (per se) die Anforderung ergebe, dass L – wenn er eine Steuer berichtigen will, die er gem. Art. 203 MwStSystRL allein wegen des gesonderten Ausweises auf einer Rechnung schuldet ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 2.11.4 Anzeigepflichten bei Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs

Erwirbt der Veräußerer das Eigentum an einem veräußerten Grundstück zurück, wird nach § 16 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG auf Antrag sowohl für den Rückerwerb als auch für den vorausgegangenen Erwerbsvorgang die Steuer nicht festgesetzt oder eine bereits erfolgte Steuerfestsetzung aufgehoben, wenn der Rückerwerb innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer für den vorausgeg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.5.4 Zuordnung von Kosten für den Vermögensübergang

Grunderwerbsteuerpflichtige Immobilientransaktionen führen beim Steuerschuldner stets zu der Frage nach der ertragsteuerlichen Behandlung der gezahlten Grunderwerbsteuer. Ob die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe zu einer sofortigen Ertragsteuerminderung führt oder als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren ist, ist dabei grundsätzlich abhängig von der Art der Transaktion....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuer Check-up 2024 / 2.9.10 Bankenhaftung bei Kontokorrentkonto

Nach § 13c UStG haftet ein Abtretungsempfänger für die Umsatzsteuer auf eine steuerpflichtige Leistung des leistenden Unternehmers, wenn dieser die festgesetzte Steuer nicht oder nicht vollständig entrichtet hat. Der Abtretungsempfänger kann ab dem Fälligkeitszeitpunkt der Steuer, frühestens bei Vereinnahmung, in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Vereinnahmung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rückzahlung von Arbeitslohn... / 4 Rückzahlung bei Nettolohnvereinbarung

In den Fällen einer Nettolohnvereinbarung ist ebenso nach den zuvor beschriebenen Grundsätzen zu verfahren. Weil auch in diesen Fällen der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist, zahlt das Finanzamt eine, sich durch die Arbeitslohnrückzahlung ergebende, Einkommensteuererstattung an ihn und nicht an den Arbeitgeber aus.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.7 Rückgriffsanspruch des Arbeitgebers

Ist der Arbeitgeber für Lohnsteuer im Haftungswege in Anspruch genommen worden, so hat er gegenüber dem Arbeitnehmer als dem Steuerschuldner regelmäßig einen Rückgriffsanspruch, sofern dieser nicht im Einzelfall (z. B. bei einer Nettolohnvereinbarung) ausgeschlossen ist. Dieser Anspruch ist ein arbeitsrechtlicher und kein öffentlich-rechtlicher Anspruch. Steuerpflichtiger gel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten

Leitsatz 1. Können Tabakwaren, die infolge einer unrechtmäßigen Einfuhr in das Gebiet der Gemeinschaft gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/­EWG – RL 2008/118 – (Amtsblatt der Europäischen Union 2009, Nr. L 9, 12) als in den steuerrechtlich freien Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 3.5.3 Nachforderungs- statt Haftungsbescheid

Steuerübernahme nach betriebsindividuellem Pauschsteuersatz Die in einer größeren Zahl von Fällen nachzuerhebende Lohnsteuer kann auch mit einem betriebsindividuellen Pauschsteuersatz berechnet werden.[1] Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber dies beantragt. In diesem Fall ergeht kein Haftungsbescheid, sondern ein Nachforderungsbescheid (= Steuerbescheid gemäß § 155...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeugeinzelbesteuerung

Rz. 3 Da die für die Erwerbsbesteuerung neuer Fahrzeuge in Betracht kommende Erwerbergruppe (insbesondere Privatpersonen) weder USt-Voranmeldungen noch USt-Jahreserklärungen abzugeben braucht, hat sie den innergemeinschaftlichen Erwerb des neuen Fahrzeugs in einem besonderen Verfahren zu besteuern, der sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG). Die Steuerschuld ents...mehr

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Weilbach, GrEStG § 19 Anzei... / 2 Anzeigepflicht – Voraussetzung, Rechtsnatur –

Rz. 3 § 19 GrEStG bezweckt, der zuständigen Finanzbehörde die Ermittlung grunderwerbsteuerrechtlich relevanter Erwerbsvorgänge zu ermöglichen (Thüringer FG v. 24.1.2018, 4 K 823/15, Rn. 36). Die Vorschrift regelt dazu eine gesetzliche Anzeigepflicht nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO (BFH v. 27.9.2017, II R 41/15, BFH/NV 2018, 393) und zählt abschließend die Fälle auf, in denen...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 6 Abtretung einer Forderung und Umsatzsteuerhaftung

Forderungsabtretung bedeutet die Übertragung der Forderung durch einen Vertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger (Zedent) und dem neuen Gläubiger (Zessionar). Die Abtretung ist eine abstrakte Verfügung über die Forderung. Mit der Abtretung geht die Forderung genauso auf den neuen Gläubiger über, wie sie bei diesem bestand.[1] Um Steuerausfällen bei der Umsatzsteuer entgegenzu...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 3. Steuerschuldner bei Zweckzuwendung

Rz. 342 Bei einer Zweckzuwendung gibt es keinen Erwerber, der besteuert werden kann. Deshalb ist hier derjenige Steuerschuldner, der die Zweckzuwendung ausführen muss (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 3 ErbStG).mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Steuerschuldner der Ersatzerbschaftsteuer, Erbersatzsteuer

Rz. 343 Die Ersatzerbschaftsteuer schuldet die Familienstiftung oder der Familienverein (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 4 ErbStG).mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / VI. Steuerberechnung und Steuerschuldnerschaft

Rz. 843 Nach § 11 Abs. 1 GrEStG beträgt der Steuersatz 3,5 vom Hundert. Allerdings haben die Länder nach Art. 105 Abs. 2a S. 2 GG die Befugnis zur Bestimmung des im jeweiligen Land anzuwendenden Steuersatzes, von der die Länder in weitem Umfang Gebrauch gemacht haben. Die ländereigenen Regelungen beschränken sich dabei aber jeweils auf solche steuerbaren Rechtsvorgänge, die ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Bekanntgabe

Rz. 381 Der Steuerbescheid muss grundsätzlich dem Steuerschuldner bekannt gegeben werden (§ 124 Abs. 1 AO).[486] Hat ein Testamentsvollstrecker, ein Nachlassverwalter oder ein Nachlasspfleger die Steuererklärung abgegeben, muss ihm der Steuerbescheid bekannt gegeben werden (§ 32 Abs. 1 S. 1 ErbStG). In dem Bescheid muss klar zum Ausdruck kommen, dass der Testamentsvollstreck...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Erwerber

Rz. 340 Der Erwerber ist immer Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 ErbStG). Erwerber ist, wer bereichert ist. Gemeint ist die Bereicherung erster Stufe, also der Erwerb. Dafür ergeben sich die Kriterien in erster Linie aus dem ErbStG, da es den Steuertatbestand und die Entstehung der Steuer regelt.mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / l) Finanzamt; Sozialversicherungsrecht

Rz. 120 Der Nachlasspfleger hat sämtliche an ihn gerichteten und bei ihm eingehenden Steuerbescheide zu prüfen, um im Interesse der Erben ggf. Rechtsmittel einzulegen. Der Nachlasspfleger ist berechtigt, wenn ihm die eigene Sachkunde fehlt, einen Steuerberater zu beauftragen. Üblich und sachgemäß ist, den bislang mandatierten Bevollmächtigten weiter zu beauftragen. Rz. 121 De...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / b) Weitergabe des Erwerbs

Rz. 387 Gibt der Steuerschuldner den Erwerb ganz oder teilweise weiter, bevor er die Steuer bezahlt hat, kann das Finanzamt in Anspruch nehmen, der den Erwerb erhalten hat, vorausgesetzt, er hat unentgeltlich erworben. Gemäß § 20 Abs. 5 ErbStG haftet er für die Steuer aber der Höhe nach begrenzt auf den Wert dessen, was er erhalten hat.mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 2. Schenker

Rz. 341 Bei einer Schenkung ist auch der Schenker Steuerschuldner (§ 20 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 ErbStG). Er und der Beschenkte sind Gesamtschuldner (§ 44 AO). Normalerweise muss sich das Finanzamt an den Beschenkten halten.[456] Hält sich das Finanzamt ermessensgerecht an den Schenker, der zahlt, hat er damit nicht zwangsläufig die Steuer i.S.d. § 10 Abs. 2 ErbStG übernommen. Davo...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / e) Entrichtung der Steuer

Rz. 270 Der Steuerschuldner, d.h. die Stiftung und bei Zuwendungen unter Lebenden auch der Stifter bzw. Zustifter (§ 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG), hat die Steuer nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, der im Allgemeinen eine Zahlungsfrist von einem Monat einräumt, zu entrichten. Die Steuer auf begünstigtes Betriebsvermögen ist auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden, soweit dies ...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / f) Antrag

Rz. 355 Angerechnet wird nur auf Antrag, dann aber immer. Denn auf die Anrechnung besteht ein Rechtsanspruch.[463] Der Antrag ist nicht fristgebunden. Er kann also bis zur Bestandskraft des Erbschaftsteuerbescheides gestellt werden; dies ist bis zum Ende des finanzgerichtlichen Verfahrens in der I. Instanz möglich.[464] Antragsberechtigt sind der Steuerschuldner und die Pers...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / a) Inhalt

Rz. 378 Die Steuer wird durch einen schriftlichen Bescheid festgesetzt (§§ 155, 157 AO). Dieser muss den Steuerschuldner und die Steuer nach Art und Betrag nennen und eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. Außerdem muss der Bescheid inhaltlich bestimmt sein (§ 119 Abs. 1 AO). Rz. 379 Mehrere Steuerfälle, z.B. mehrere Schenkungen zwischen denselben Beteiligten, können in einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entsprechende Geltung des EStG für die Zuschlagsteuern (§ 51a Abs 1 S 1 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 51a Abs 1 EStG enthält die Definition der Zuschlagsteuern. Zuschlagsteuer ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird; die Zuschlagsteuer ist somit dadurch gekennzeichnet, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt ist. Für die Zuschlagsteuern ist die ESt Maßstabsteuer. Rn. 81 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Auf die Festsetzung und die Erh...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.8.6 Übernahme von Steuern (Lohnsteuer)

Tz. 831 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Übernimmt der Arbeitgeber ohne vorherige klare und eindeutige Vereinbarung im Anstellungsvertrag St-Belastungen des Ges-GF, liegt insoweit eine vGA vor. Dies kann zB nach einer LSt-Außenprüfung der Fall sein, bei der zusätzliche, bisher nicht versteuerte geldwerte Vorteile zugunsten des Ges-GF festgestellt wurden. Beispiel: Bei einer LSt-Auße...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Fehlende Aktivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 323 Das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers fehlt in den Fällen, in denen der Anspruch, der mit dem Prozess verfolgt werden soll, nicht der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegt, wie z.B. die Feststellung des Erbrechtes nach dem Erblasser.[398] Allerdings hat der Testamentsvollstrecker eine Klagebefugnis bzgl. des Erbrechts, sofern Unklarheiten b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Grundsätzlich ist gegen jeden Verwaltungsakt eine Klage zu erheben. Allerdings können hinsichtlich unterschiedlicher Steuerarten und verschiedener Besteuerungszeiträume sowohl der streitige Sachverhalt als auch die streitigen Rechtsfragen miteinander zusammenhängen beziehungsweise gleich oder ähnlich sein. Infolgedessen erlaubt die Vorschrift des § 43 FGO aus prozessök...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.3 Umfang der Übermittlungspflicht

Rz. 23 Zu den von der beklagten Finanzbehörde nach § 71 Abs. 2 FGO vorzulegenden Akten zählen alle Akten, die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage erheblich und für die Entscheidung des Rechtsstreits von Bedeutung sein können.[1] Inwieweit Akten für die Entscheidung des Rechtsstreits bedeutsam sein können, kann das FG aber nur beurteilen, wenn es dessen Akteninhalt k...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.3 Besonderheiten bei Organschaftsverhältnissen

Rz. 78 Bei Organschaftsverhältnissen ist der Organträger auch Steuerschuldner der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, soweit ihm die Bemessungsgrundlagen zuzurechnen sind. Lediglich für das sogenannte eigene Einkommen ist die Organgesellschaft Steuerschuldner (Versteuerung von Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter nach § 16 KStG)[1]. Die Obergesellschaft hat dah...mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.4 Ausweis bei publizitätspflichtigen Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften

Rz. 59 Für nach dem Publizitätsgesetz rechnungslegungspflichtige Unternehmen sind die Vorschriften für den Inhalt der GuV-Rechnung, ihre Gliederung und für einzelne Posten, wie sie für Kapitalgesellschaften gelten (mit Ausnahme der Gliederungserleichterungen des § 276 HGB aufgrund der Größenkriterien der publizitätspflichtigen Unternehmen), sinngemäß anzuwenden (§ 5 Abs. 1 S...mehr