Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / 4. Sachverständige

a) Der Status des Sachverständigen Rz. 278 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters"[123] bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Besuchsregelung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 234 Besuche des Untersuchungsgefangenen durch Freunde und Verwandte etc. sind in bestimmten zeitlichen Abständen gestattet.[106] Jeder Besucher benötigt eine Besuchserlaubnis, die bei der Staatsanwaltschaft bzw. dem Haftrichter zu beantragen ist. Bei der Beantragung ist eine Kopie des Lichtbildausweises oder Vergleichbares beizufügen. Jeder Unters...mehr

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§ 41 Strafrecht / 7. Mitwirkung von anderen Personen (§ 138 Abs. 2 StPO)

a) Typischer Sachverhalt Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 25 Gerade in schwierigen Rechtsfragen kann es vorkommen, dass sich Verteid...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Sofortige Beschwerde gegen Bewährungswiderruf

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 370 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Mitteilung der Mandatsübernahme

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 193 Nach Annahme des Mandats lässt sich der Rechtsanwalt eine schriftliche Vollmacht erteilen. In seltenen Fällen kann es ratsam sein, die Mitteilung der Mandatsübernahme dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft gegenüber zu unterlassen und die Verteidigung zunächst auf das Innenverhältnis zu beschränken.[91] In der Regel wird die Mandatsübernahme ...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Der Adhäsionsantrag

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 422 Das Adhäsionsverfahren[218] verfolgt den für den Verletzten praktischen Zweck, über mögliche aus der Straftat erwachsende vermögensrechtliche Ansprüche innerhalb des Strafverfahrens zu entscheiden.[219] Dies ist aber nur möglich, soweit der Anspruch nicht bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde und er der Zivilgerichtsbarkeit unterfällt...mehr

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§ 41 Strafrecht / 6. Ausschließung und Ablehnung von Gerichtspersonen

a) Typischer Sachverhalt Rz. 290 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt. b) Rechtliche Grundlag...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Antrag auf Einstellung des Verfahrens

1. Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts a) Typischer Sachverhalt Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schl...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Einzelheiten

1. Beteiligungsrechte Rz. 419 Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO beschrieben; er besitzt insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters bzw. Sachverständigen, das Fragerecht, das Beanstandungsrecht nach §§ 238 Abs. 2, 242 StPO, das Beweisantragsrecht sowie das Recht, Erklärungen abzugeben. Diese relativ starken Rechte sollte der anwaltliche Vertreter der Neben...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Aussetzung wegen verspäteter oder unvollständiger Akteneinsicht

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 326 Die Aussetzung des Verfahrens zum Zwecke der Akteneinsicht ist im Gesetz nicht geregelt.[159] Gleichwohl ist anerkannt, dass in bestimmten Fällen eine Aussetzung wegen verspäteter bzw. unvollständiger Akteneinsicht in Betracht kommen kann.[160] Dabei geht es um einen angemessenen Zeitraum, der zwischen Übersendung der Akten und der Hauptverha...mehr

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§ 41 Strafrecht / 8. Mandatsbedingungen

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 27 Es kann sich für den Rechtsanwalt im Rahmen des Mandatsverhältnisses empfehlen, an Stelle der gesetzlichen Regelungen vertragliche Vereinbarungen mit dem Mandanten zu treffen, etwa dass Kostenerstattungsansprüche an den Rechtsanwalt abgetreten werden oder dass sich die Haftung des Rechtsanwalts für fahrlässig verursachte Schäden auf eine von de...mehr

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§ 41 Strafrecht / g) Modifizierte Beweisanträge

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 352 Hinter dem Begriff des modifizierten Beweisantrages verstecken sich drei einander ähnliche Formen des Beweisantrages. Hierbei ist – terminologisch nicht einheitlich – zwischen bedingtem Beweisantrag, Hilfsbeweisantrag und Eventualbeweisantrag zu unterschieden. Modifizierte Beweisanträge sind für den Verteidiger taktische Instrumente, um das G...mehr

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§ 41 Strafrecht / IV. Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 483 Die Verteidigung in OWi-Verfahren ist grundsätzlich ähnlich zu führen wie in Strafverfahren. Jedoch gibt es einige Besonderheiten, die es insoweit zu berücksichtigen gilt. So verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten beispielsweise sehr schnell, sodass es immer oberste Priorität haben muss, mögliche verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu prüfen oder für den Fall, dass n...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 341 Ein Beweisantrag[170] sollte so kurz und knapp wie möglich formuliert sein. Langatmige Umschreibungen vergrößern lediglich die Möglichkeit, Fehler zu machen und dadurch dem Gericht die einfache Möglichkeit zur Ablehnung zu eröffnen. Es sollte zunächst die konkrete Beweisbehauptung aufgestellt werden, die mit der Angabe des bestimmten Beweismittels unterlegt wird. Ers...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 373 Stehen wahlweise Berufung oder Revision als Rechtsmittel zur Verfügung, genügt es zunächst, lediglich die Anfechtung des Urteils schlechthin zu erklären und die Art des Rechtsmittels einer späteren Erklärung vorzubehalten.[189] Diese kann bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegeben werden. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem dann...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 88 Die Staatsanwaltschaft unterliegt dem Legalitätsgrundsatz. Sie ist demnach zur Aufnahme von Ermittlungen gem. § 152 Abs. 2 StPO verpflichtet und muss Anklage erheben, wenn die Ermittlungen einen ausreichenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage bieten, § 170 Abs. 1 StPO. Dies ist der Fall, wenn gegen den Beschuldigten ein hinreichender Tatverdacht i.S.v. § 203 ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 14. Plädoyer (§ 258 StPO)

Rz. 354 Das Plädoyer, das nur unzureichend mit dem Begriff des Schlussvortrages übersetzt werden kann, steht nicht nur der Staatsanwaltschaft sowie dem Verteidiger zu, sondern auch dem Neben- und dem Privatkläger, § 397 Abs. 1 bzw. § 385 Abs. 1 StPO.[182] Das Plädoyer dient der umfassenden und abschließenden Würdigung der rechtlichen und tatsächlichen Ergebnisse der Verhandl...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 268 Herrn A wird die Eröffnung des Hauptverfahrens[115] mitgeteilt. Gleichzeitig wird er aufgefordert, an einem bestimmten Termin vor Gericht zu erscheinen. Herr A will wissen, was dies bedeutet. Er ist deshalb über die weiteren Verfahrensschritte, deren Vorbereitung und Ablauf zu informieren. Zudem muss mit ihm eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Herr A ist d...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Rechtliche Grundlagen

Rz. 359 Die Beschwerde[183] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsachengrundlage der angefochtenen Entscheidung sowie die richtige Rechtsanwendung nachzuprüfen. Zwar hat das mit der Beschwerde angerufene Gericht von Amts wegen alle ihm zugänglichen Tatsachen zu bewerten. Eine Begründung der Beschwerde wäre deshalb an sich entb...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Allgemeines zur Untersuchungshaft

Rz. 154 Nach der Rechtsprechung des BVerfG darf die Untersuchungshaft[68] nur angeordnet werden, wenn und soweit der legitime Anspruch der staatlichen Gemeinschaft auf vollständige Aufklärung der Tat und auf rasche Bestrafung des Täters nicht anders gesichert werden kann als durch die vorläufige Inhaftierung eines Verdächtigen. Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen dem ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 141 Erwägt die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren ein Sachverständigengutachten – etwa zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten oder zur Glaubwürdigkeit eines kindlichen oder jugendlichen Zeugen bei Sexualdelikten oder anderen schwierigen Beweisfragen, zu deren Beantwortung die Hilfe eines Sachverständigen erforderlich ist – einzuholen, hat der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 248 Das Zwischenverfahren [108] ist ein eigenständiger Verfahrensabschnitt innerhalb des Strafverfahrens und hat den Zweck, dass ein Gericht als eine von der Staatsanwaltschaft getrennte, unabhängige Instanz in einem nichtöffentlichen Verfahren überprüft, ob gegen den Angeschuldigten nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens ein hinreichender Tatverdacht besteht. Es ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Vergütungsvereinbarung

Rz. 30 Die Vorschrift des § 3a RVG (zum Gebührenrecht siehe ansonsten Rdn 35 ff.) gestattet die Vereinbarung einer die gesetzlichen Gebühren übersteigenden Vergütung. Da der gesetzliche Gebührenrahmen – besonders im Ermittlungsverfahren oder in Verfahren mit einer Vielzahl von Hauptverhandlungstagen – mit der Tätigkeit des Strafverteidigers oftmals in keinem angemessenen Ver...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 201 Herr A befindet sich in Untersuchungshaft. Ihm wird vorgeworfen, 1 kg Haschisch nach Deutschland verbracht zu haben, um dieses gewinnbringend zu veräußern. Dies ergebe sich aus der Aussage eines anderen Beschuldigten Herrn B, der von A 50 g Haschisch bezogen haben will. Es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, da der beschuldigte Herr A ledig und ohne Arbeit sei un...mehr

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§ 41 Strafrecht / gg) Rücknahme des Einspruchs

Rz. 469 Der Einspruch kann in jedem Verfahrensstadium zurückgenommen werden, selbst innerhalb der Hauptverhandlung, in diesem Fall jedoch nur noch mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Sollte die Staatsanwaltschaft jedoch nicht an der Hauptverhandlung teilnehmen – so der Regelfall –, ist für die Rücknahme gem. § 75 Abs. 2 OWiG ihre Zustimmung nicht erforderlich. Sollte die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 12. Aussetzung des Verfahrens

Rz. 324 Die Aussetzung der Hauptverhandlung[156] und ihre Beantragung durch den Verteidiger ist ein zweischneidiges Schwert. Der Verteidiger sollte nicht nur die Vorteile sehen, die eine Aussetzung mit sich bringen kann, sondern ebenso die Nachteile. Die Aussetzung der Hauptverhandlung wird in verschiedenen Vorschriften behandelt, etwa §§ 138c Abs. 4, 145 Abs. 3, 217 Abs. 2, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einlegung der Berufung

Rz. 375 Die Berufung[191] ist ein umfassendes Rechtsmittel, das sich gegen ein noch nicht rechtskräftiges Urteil richtet und zur Nachprüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch ein höheres Gericht führt. Sie ist gem. § 312 StPO zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts, sowie gegen die Urteile des Jugendrichters und des Jugendschöffeng...mehr

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§ 41 Strafrecht / 7. Sitzordnung

Rz. 298 Die Frage der Sitzordnung scheint eine vermeintlich unwichtige Angelegenheit zu sein. Doch sollte man die – auch psychologischen – Wirkungen der richtigen Sitzordnung nicht unterschätzen. Es muss daher selbstverständlich sein, dass der Angeklagte Anspruch auf einen Platz im Sitzungssaal hat, der seiner Würde und seinem Anspruch auf Gleichbehandlung mit den übrigen Ve...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft

Rz. 68 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwaltschaft gegenüber schriftlich an, dass er die Verteidigung von Herrn A übernommen hat. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ist dem Schreiben – soweit bekannt – voranzustellen, damit es dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Staatsanwaltschaft zügig zugeordnet werden kan...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 109 Für den Fall, dass eine Einstellung des Verfahrens weder aus Rechtsgründen noch aus Gründen der Opportunität in Betracht kommt, stellt sich für den Verteidiger regelmäßig die Frage, ob nicht eine Erledigung des Verfahrens im Strafbefehlswege[48] angestrebt werden sollte. Das Strafbefehlsverfahren stellt eine Ausnahme vom Prinzip der Mündlichkeit und Öffentlichkeit des...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Rechtliche Grundlagen

Rz. 418 Die Nebenklage[215] setzt die Erhebung der öffentlichen Anklage voraus, an die sich der Nebenklageberechtigte in jeder Lage des Verfahrens anschließen kann, § 396 StPO. Damit dient die Nebenklage nicht dem Zweck, ein Strafverfahren in Gang zu bringen, sondern es soll dem Betroffenen als Verletztem die Möglichkeit geben, das Strafverfahren unter Anwendung bestimmter B...mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Gesetzliche Vergütung des Wahlverteidigers

Rz. 35 Speziell zu strafrechtlichen Gebührenfragen vgl. Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 5. Aufl. 2017; Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 8. Aufl. 2017, S. 2591 ff.; Leipold, Anwaltsvergütung in Strafsachen, S. 115 ff.; Gerold/Schmidt, RVG, 24. Aufl. 2019; Hartung/Schons/Enders, RVG, 3. Aufl. 2017; Reisert, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht, 2. Aufl...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 433 Der Rechtsanwalt von Herrn A versicherte diesem, fristgerecht Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil einzulegen. Leider ließ er trotzdem die Berufungseinlegungsfrist verstreichen. Herr A wendet sich nun an einen anderen Rechtsanwalt und fragt, ob er jetzt überhaupt noch etwas gegen das Urteil machen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / jj) Muster: Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 477 Muster 41.75: Einlegung der Rechtsbeschwerde Muster 41.75: Einlegung der Rechtsbeschwerde An das Amtsgericht _____ Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen _____ wegen _____ Az: _____ lege ich namens und in Vollmacht des/der Betroffenen gegen das am _____ verkündete Urteil des Amtsgerichts _____ Rechtsbeschwerde ein. Zugleich beantrage ich die Gewährung von Akteneinsicht. (Rec...mehr

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§ 41 Strafrecht / (1) Typischer Sachverhalt

Rz. 409 Herr A wird unter Freispruch vom Vorwurf des Raubes wegen dreifachen Erwerbs von jeweils 3 g Haschisch zu einer Gesamtgeldstrafe verurteilt. Das Urteil stützte sich maßgeblich auf die Ergebnisse der Telefonüberwachung, die bei dem Verkäufer des Haschischs geschaltet war. Der Verteidiger hatte der Verwertung der Ergebnisse aus der Telefonüberwachung widersprochen. Das...mehr

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§ 41 Strafrecht / 11. Zulässige und unzulässige Fragen

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 320 Das rechtliche Gehör wäre nicht umfassend gewährleistet, wenn der Angeklagte und sein Verteidiger im Rahmen der Hauptverhandlung keine Fragen an Zeugen und Sachverständige richten könnten. Daher sieht die Verfahrensordnung ein solches Fragerecht ausdrücklich vor, § 240 Abs. 2 StPO . Entscheidend ist, dass der Verteidiger zum passenden Zeitpunkt...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Dolmetscher

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 284 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländis...mehr

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§ 41 Strafrecht / (4) Anmerkungen zum Muster

Rz. 413 Zu 1. Verfahrensrüge, Widerspruch: Weitergehend zur Widerspruchslösung des BGH vgl. Peter, 1x1 der Hauptverhandlung, S. 269 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 67 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche.mehr

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§ 41 Strafrecht / II. Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 449 Da weit mehr als 95 % aller Ordnungswidrigkeiten straßenverkehrsrechtliche Verstöße betreffen, bietet sich folgender Ausgangsfall an:[234] 1. Typischer Sachverhalt Rz. 450 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet vo...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 108 Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hat sich Herr A einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt sowie unerlaubten Entfernens vom Unfallort strafbar gemacht. Aufgrund der Tatsache, dass nur ein unbedeutender Sachschaden entstanden, der Mandant nicht vorbestraft ist und er den Sachverhalt frühzeitig eingeräumt hat, möchte der Rechtsanwalt R anregen, das Verfahren geg...mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 153 Zu den Aufbewahrungsfristen bis zur Löschung vgl. etwa für BaWü § 38 Abs. 4 PolG.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Strafunmündigkeit (§ 19 StGB)

Rz. 263 Nach § 19 StGB ist schuldunfähig, wer bei Begehung der Tat noch nicht 14 Jahre alt ist. Die materiell-rechtlich zur fehlenden Schuld führende Strafunmündigkeit bedeutet prozessual ein endgültiges Prozesshindernis, selbst wenn der Täter mittlerweile das 14. Lebensjahr vollendet hat. Problematische Fälle des § 19 StGB können insbesondere bei ausländischen Mandanten vor...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 305 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Aussetzung wegen Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers (§ 145 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 328 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass dem Angeklagten in den vom Gesetz dafür vorgesehenen Fällen ein angemessen vorbereiteter Verteidiger zur Seite steht. Wurde dem Angeklagten ein Pflichtverteidiger beigeordnet und hat dieser den Hauptverhandlungstermin aus den in § 145 Abs. 1 StPO genannten Gründen nicht wahrgenommen, hat das Gericht dem...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Untervollmacht

Rz. 23 Muster 41.4: Untervollmacht Muster 41.4: Untervollmacht Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsanwälte _____ In Sachen _____ wegen _____ Az. _____ erteile/n ich/wir Herrn/Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin/Rechtsreferendar/Rechtsreferendarin _____ Untervollmacht. (Unterschrift)mehr

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§ 41 Strafrecht / X. Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 147 Im Rahmen eines gegen Herrn A eingeleiteten Ermittlungsverfahrens nahmen ihm die Beamten der Kriminalpolizei unter Berufung auf § 81b Alt. 2 StPO Fingerabdrücke ab. Der Vergleich mit den am Tatort gefundenen Fingerabdrücken ergab, dass eine Tatbeteiligung des Herrn A mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Mangels hinreichende...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Berufung in vollem Umfang

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 381 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der ...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Aussetzung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 332 Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 StPO entspringt ebenfalls dem Gedanken der Waffengleichheit und verschafft dem Angeklagten einen wirklichen Anspruch auf Aussetzung, soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen vorliegen.[165] Rz. 333 Dreh- und Angelpunkt dieser Aussetzungsvariante ist die Abweichung der Sach- und Rechtslage von dem in der Ankla...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Beschwerde gegen die Ablehnung der Aufhebung des Haftbefehls wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

a) Typischer Sachverhalt Rz. 211 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer...mehr