Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 50 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 36) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / 10. Zeugenvernehmung

Rz. 311 Die Vernehmung des Zeugen in der Hauptverhandlung kann hier nicht in ihrer ganzen Breite dargestellt werden. Sinnvoll erscheint es dagegen, ausgewählte Punkte der Zeugenvernehmung herauszunehmen und diese detaillierter zu erläutern. a) Zeugenvernehmung durch Videoübertragung Rz. 312 Für die Vernehmung besonders schutzbedürftiger Zeugen wurde die Möglichkeit geschaffen,...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Ablehnung der Beiordnung

Rz. 46 Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung Muster 41.8: Ablehnung der Beiordnung An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ beantrage ich, die Bestellung zum Pflichtverteidiger zurückzunehmen. Begründung: _____ (Darlegen des wichtigen Grundes i.S.d. §§ 49 Abs. 2, 48 Abs. 2 BRAO ) (Rechtsanwalt)mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 24 In einem schwierigen steuerstrafrechtlichen Mandat will Rechtsanwalt R nach Rücksprache mit seinem Mandanten den Steuerberater S, der als ausgewiesener Spezialist auf dem Gebiet des Umsatzsteuerrechts gilt, als weiteren Verteidiger hinzuziehen.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 281 Der vom Gericht bestellte Sachverständige S verschweigt, dass er im Auftrag der Justizbehörden handelt, weil er befürchtet, sonst nicht an die erforderlichen Angaben zu kommen. Infolgedessen belehrt er den Zeugen Z auch nicht ordnungsgemäß. Außerdem war er in der gleichen Sache bereits zuvor auf Seiten der Ermittlungsbehörde tätig. Der Rechtsanwalt R erfährt hiervon ...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Besondere Zustellungsvollmacht gem. §§ 145a Abs. 2 und 116a Abs. 3 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 17 Schriftliche Ladungen des Beschuldigten – z.B. zur richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung sowie Ladungen des Angeklagten zur Hauptverhandlung – dürfen nur dann dem Verteidiger zugestellt werden, wenn er eine ausdrückliche Zustellungsvollmacht zu den Akten gereicht hat, § 145a Abs. 2 StPO. Dabei ist zu beachten, dass die besonde...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Herr A hatte eine Auseinandersetzung mit Herrn B, infolge derer Herr B leicht verletzt wurde. Wenige Tage später erfährt Herr A von der Staatsanwaltschaft, dass Herr B gegen ihn eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung erstattet hat. Kurze Zeit später wird er von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. Herr A bittet nunmehr Rechtsanwalt R, de...mehr

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§ 41 Strafrecht / 9. Öffentlichkeit – Antrag auf Ausschluss

a) Typischer Sachverhalt Rz. 305 Herr A, der wegen Misshandlung seiner Ehefrau vor Gericht steht, fragt den Verteidiger V, ob die gesamte Hauptverhandlung öffentlich sei oder ob man nicht zumindest für die Zeit der Vernehmung seiner Ehefrau die Öffentlichkeit ausschließen könne. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 306 Die nach § 169 GVG gewährleistete Öffentlichkeit der mündlichen Hau...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag des Rechtsanwalts auf Beiordnung

a) Rechtliche Grundlagen Rz. 47 Nach Zustellung der Anklageschrift hat der Angeschuldigte im Zwischenverfahren gem. § 141 Abs. 2 Nr. 4 StPO einen Anspruch auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO vorliegt und er noch keinen Verteidiger beauftragt hat. Über das Antragsrecht ist der Angeschuldigte zu belehren. Allerding...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Sachleitungsentscheidung und ihre Beschwerdemöglichkeit

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 302 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Beschränkte Berufung

Rz. 383 Die beschränkte Berufung ist in kostenrechtlicher Hinsicht interessant, denn hat sie in ihrem beschränkten Rahmen vollumfänglich Erfolg, sind die notwendigen Auslagen der Beteiligten der Staatskasse aufzuerlegen, § 473 Abs. 3 StPO. aa) Typischer Sachverhalt Rz. 384 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm di...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Muster: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels

Rz. 374 Muster 41.56: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels Muster 41.56: Einlegung des unbestimmten Rechtsmittels An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____ Rechtsmittel ein. (Rechtsanwalt)mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 224 Gemäß § 51 Abs. 1 S. 1 StGB ist die Untersuchungshaft auf die erkannte Freiheitsstrafe anzurechnen. Daher verändert sich die verfassungsrechtliche Abwägung zwischen Strafverfolgungspflicht des Staates und dem Freiheitsanspruch des Beschuldigten, je länger die U-Haft währt.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 430 Das Amtsgericht hat den Angeklagten Herrn B wegen gefährlicher Körperverletzung im Adhäsionsverfahren zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 7.500 EUR verurteilt. Herr B empfindet die Höhe des Schmerzensgeldes als unbillige Härte und möchte die Adhäsionsentscheidung des Amtsgerichtes anfechten.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 233 Die Zuständigkeit des anzurufenden Gerichts richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / 4. Anmerkungen zum Muster

Rz. 218 Zur Durchführung der fürsorglich beantragten mündlichen Verhandlung ist das OLG ebenso wenig verpflichtet wie das LG.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 219 Herr A befindet sich inzwischen schon seit sechs Monaten in Untersuchungshaft, ohne dass das Hauptverfahren gegen ihn eröffnet wurde.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 239 Rechtsanwalt R hat jeweils für Herrn A und Herrn B in verschiedenen Verfahren das Mandat übernommen. Beide befinden sich in Untersuchungshaft. Während Herr A sich in seiner Einzelzelle langweilt, muss sich Herr B den ganzen Tag mit seinem lautstarken Zellengenossen Z herumärgern. Herr A bittet seinen Rechtsanwalt, sich darum zu kümmern, dass er so schnell wie möglich...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 60 Nachdem das Mandat von Herrn A beendet war, stellte sich heraus, dass dieser eine Erbschaft gemacht hatte, von der er die Gebühren eines Wahlverteidigers ohne Weiteres hätte bestreiten können. Da die gesetzliche Vergütung für den Wahlverteidiger wesentlich höher liegt als für den Pflichtverteidiger, bietet es sich an, nunmehr den Mandanten noch (ergänzend) in Anspruch...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

Rz. 200 Es erscheint zweckmäßig, sich zwei Strafprozessvollmachten unterzeichnen zu lassen – eine für die Vertretungsanzeige gegenüber Staatsanwaltschaft bzw. Gericht, eine für die Handakte zur jederzeitigen Legitimation.mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Anmerkungen zum Muster

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§ 41 Strafrecht / b) Mangelhafte Anklageschrift wegen Nichtbeachtung des § 200 Abs. 2 S. 1 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 259 Nach § 200 Abs. 2 S. 1 StPO ist auch das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift mitzuteilen. Davon kann im Fall der Anklage vor dem Strafrichter nach dem pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft abgesehen werden, § 200 Abs. 2 S. 2 StPO. Wegen der Informationsfunktion der Anklageschrift ist das wesentliche Ergebnis d...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 358 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 414 Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle machte Herr A einen leicht alkoholisierten Eindruck auf die Polizisten. Eine um 4.49 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine BAK von 0,89 Promille im Mittelwert und 0,51 mg/L Benzoylecgonin. Das Amtsgericht verurteilte daraufhin Herrn A wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe, es ordnete den Führerscheine...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Präsente Beweismittel (§ 245 StPO)

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 348 Die Vorschrift des § 245 Abs. 1 und 2 StPO stellt eine Ergänzung des § 244 StPO dar und verlangt die Sonderbehandlung von solchen Beweismitteln, auf die das Gericht ohne Weiteres zugreifen kann, sog. präsente Beweismittel. Dazu zählen ordnungsgemäß geladene und erschienene, d.h. erkennbar anwesende und vernehmungsfähige Zeugen und Sachverstän...mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Anzeige der Verteidigung und Antrag auf Akteneinsicht (§ 147 Abs. 1 StPO)

1. Typischer Sachverhalt Rz. 67 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt wie oben (siehe Rdn 1) dargestellt. Der Rechtsanwalt nimmt eine Vollmacht von Herrn A entgegen und veranlasst das nun weiter Erforderliche. 2. Muster: Anzeige der Mandatsannahme gegenüber der Staatsanwaltschaft Rz. 68 Zunächst zeigt der Verteidiger unter Beifügung einer auf ihn lautenden Vollmacht der Staatsanwal...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 384 Herr A wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis unter gleichzeitiger Anordnung einer Sperre entzogen. Aus der Urteilsbegründung ergibt sich, dass bei der Strafzumessung offensichtlich von einem zu hohen Monatseinkommen des Herrn A ausgegangen wurde. Das Amtsgericht hat ferner nicht berücksichtig...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 244 Nach Einlieferung in die Haftanstalt wurden Herrn A sämtliche Gegenstände, die er bei der Festnahme bei sich trug, abgenommen. Die Anstaltsleitung teilt ihm mit, dass er die Sachen nicht in seiner Zelle aufbewahren darf, weil die Gefahr zu groß sei, dass einige Dinge gestohlen werden, oder dass mit wertvollen Gegenständen ein unzulässiger Tauschhandel vorgenommen wir...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 450 Herr A wurde im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Während dieser Kontrolle wurde bei Herrn A mit einem standardisierten Messverfahren eine Atemalkoholkonzentration umgerechnet von 0,7 Promille festgestellt. Am nächsten Tag bittet Herr A Herrn Rechtsanwalt R um Hilfe.mehr

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§ 41 Strafrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 247 Herr A erscheint in der Kanzlei mit einem Schreiben des Gerichts, in dem etwas von einer Anklage wegen Körperverletzung steht und nachgefragt wird, ob er vor der Eröffnung des Hauptverfahrens bestimmte Anträge stellen wolle. Herr A will wissen, was es damit auf sich hat. Der Verteidiger erklärt ihm, dass gegen ihn Anklage erhoben wurde und sich das Verfahren augenbli...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 229 In der Regel erhalten die Untersuchungsgefangenen bei der Aufnahme in die JVA ein Merkblatt über die Haftbedingungen und die Hausordnung. Oftmals stimmen diese Regeln aber mit den Anforderungen, die die OLG-Rechtsprechung in dem entsprechenden Bezirk an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft stellt, nicht überein. Daher sollte regelmäßig die aktuelle einschlägige OL...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 205 Herr A hatte aus drei Personenkraftwagen Autoradios bzw. Navigationsgeräte entwendet. Kurz danach nahm ihn die Polizei vor seiner Wohnung mitsamt der Beute fest. Der Amtsrichter erließ Haftbefehl. Die daraufhin beantragte und durchgeführte Haftprüfung blieb ohne Erfolg. Rechtsanwalt R erwägt nun, dagegen Haftbeschwerde zu führen.mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Anmerkungen zum Muster

Rz. 243 Die Zuständigkeit für den Antrag richtet sich nach § 119 Abs. 6 i.V.m. § 126 StPO.mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 388 Herr A wurde wegen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, obwohl er bereits einen Großteil des Schadens wiedergutgemacht hatte. Rechtsanwalt R möchte erreichen, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Pflichtverteidigervergütung gem. Nr. 4100 ff. RVG-VV

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 50 Ausgangspunkt ist der Sachverhalt (siehe Rdn 36) mit der Abänderung, dass der Verteidiger im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt wurde. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 51 Grundsätzlich erhält der Pflichtverteidiger erst für Tätigkeiten nach der gerichtlichen Bestellung eine Vergütung aus ...mehr

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§ 41 Strafrecht / 8. Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Anordnungen bzw. Sachleitungsverfügungen des Vorsitzenden Richters

a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen Rz. 300 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[139] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vors...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 364 Herr A hatte sich nacheinander vor zwei unterschiedlichen Gerichten zu verantworten. Vor dem Amtsgericht X wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten mit Bewährung verurteilt, das Amtsgericht Y erkannte auf eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten mit Bewährung und einer gesonderten Geldstrafe. Aus den beiden Einzelentscheidungen wurde nachträglich eine Gesamts...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 189 Gegen Herrn A wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft angeordnet. Von der JVA aus nimmt er mit Rechtsanwalt R Kontakt auf. Dieser will Herrn A alsbald in der JVA aufsuchen und wird dazu vorher mit der JVA einen Besuchstermin vereinbaren.mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins

Rz. 192 Muster 41.23: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins Muster 41.23: Antrag auf Erteilung eines Einzelsprechscheins An die Staatsanwaltschaft/Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ stelle ich den Antrag, mir einen auf mich lautenden Einzelsprechschein zu erteilen, damit ich prüfen und entscheiden kann, ob ich das mir angetragene Manda...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 237 Zur Ablehnung einer Besuchserlaubnis vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, § 119 StPO Rn 9 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Einfache Beschwerde gegen Durchsuchung und Beschlagnahme gem. § 304 StPO

a) Typischer Sachverhalt Rz. 358 Anlässlich einer Hausdurchsuchung werden bei Herrn A u.a. zwölf Aktenordner von der Polizei mitgenommen. Diese will der Mandant zurückhaben, weil es sich dabei ausschließlich um private Dinge handelt. b) Rechtliche Grundlagen Rz. 359 Die Beschwerde[183] nach §§ 304 ff. StPO ist eine Tatsachen- und Rechtsbeschwerde. Das Gericht hat die Tatsacheng...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Einlegung der Revision

Rz. 395 Muster 41.61: Einlegung der Revision Muster 41.61: Einlegung der Revision An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ lege ich gegen das Urteil des Amtsgerichts _____ vom _____ Revision ein. Ich beantrage bereits jetzt, mir mit der Zustellung des Urteils auch das Hauptverhandlungsprotokoll zu übersenden und erneute Akteneinsicht zu gewähre...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Aussetzung nach der Generalklausel des § 265 Abs. 4 StPO

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 335 Im Gegensatz zu Abs. 3 steht bei § 265 Abs. 4 StPO die Entscheidung über die Aussetzung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts. Sie erfolgt allerdings von Amts wegen, ist also auch ohne entsprechenden Antrag der Verteidigung auszusprechen. Obwohl die Vorschrift als Generalklausel verstanden werden kann, ist sie nach h.M. weit auszulegen. Zwe...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 370 Herr A wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt auf zwei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Ferner erhielt er die Auflage, einen Geldbetrag in Höhe von 1.000 EUR in monatlichen Raten von 50 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen. Nach Verlust des Arbeitsplatzes konnte er die Auflage nicht mehr erfüllen. Kurz danach wird die Strafaussetzung ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 396 Der Bitte um spätere Zustellung wird in der Regel nachgekommen. Der Rechtsanwalt erhält damit die Möglichkeit, die Monatsfrist vollständig auszuschöpfen.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 196 Rechtsanwalt R hat bei dem Anbahnungsgespräch in der JVA mit Herrn A noch kein Mandatsverhältnis begründet, weil er prüfen will, ob er an der Übernahme des Mandats durch eine Kollision gehindert ist. Nach negativer Überprüfung entschließt er sich, das Mandat zu übernehmen und teilt dies Herrn A schriftlich mit.mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Anmerkungen zum Muster

Rz. 29 Zu Nr. 9 vgl. auch Reisert, Anwaltsgebühren im Straf- und Bußgeldrecht, § 1 Rn 38 ff.mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 290 Der Angeklagte A bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vor Gericht. In einer Verhandlungspause hört er, wie der Vorsitzende Richter V bei einem Kaffee den Schöffen in der Cafeteria erklärt, dass die weitere Verhandlung an sich überflüssig sei, weil der Angeklagte A ja sicher der Täter sei, und dass er lüge wie gedruckt.mehr

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§ 41 Strafrecht / VII. Durchsuchung und Beschlagnahme

Rz. 124 Der 8. Abschnitt der StPO [54] regelt insbesondere die Sicherstellung und Beschlagnahme von Gegenständen (§§ 94 ff. StPO), die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), die Online-Durchsuchung (§ 100b StPO), die akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO), die Erhebung von Verkehrsdaten (§ 100g StPO), technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten (§ 100i...mehr

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§ 41 Strafrecht / Literaturtipps

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