Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 65 Nicht selten kommt es vor, dass sich Hauptverhandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken (Umfangsverfahren). Da der zum Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt laufende Kosten abzudecken hat, kann er in der Regel nicht erst das Ende eines langen Verfahrens abwarten, bis die ihm zustehende Vergütung zur Festsetzung und Auszahlung kommt. Aus diesem Grund steht ...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Ablehnung von Staatsanwälten

Rz. 297 Über die Möglichkeit einer Ablehnung von Staatsanwälten besteht Streit, denn die StPO benennt keine rechtliche Grundlage für die Ablehnung. Da die überwiegende Meinung[137] die analoge Anwendung der §§ 22 ff. StPO ablehnt, gelten folgende Grundsätze: Die Prozessbeteiligten haben kein Recht auf Ablehnung eines ausgeschlossenen oder befangenen Staatsanwalts; der Vertei...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls

Rz. 110 Muster 41.19: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls Muster 41.19: Anregung auf Erlass eines Strafbefehls An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ rege ich an, das Verfahren gegen meinen Mandanten im Strafbefehlswege zu erledigen. Der Sachverhalt ist aufgeklärt. Mein Mandant hat diesen bereits frühzeitig eingeräumt. _____ würde ei...mehr

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§ 41 Strafrecht / F. Rechtsmittel

Rz. 357 Die Strafprozessordnung kennt die Rechtsmittel der einfachen, sofortigen und weiteren Beschwerde (§§ 304 ff. StPO), der Berufung (§§ 312 ff. StPO) sowie der Revision (§§ 333 ff. StPO). Das Ordnungswidrigkeitengesetz sieht die der Revision entsprechende Rechtsbeschwerde nach § 79 OWiG vor. Wesentliches Merkmal aller Rechtsmittel ist der sog. Devolutiveffekt, dh eine no...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 190 Bei einem schon bestehenden Mandatsverhältnis gilt der Grundsatz des ungehinderten Verkehrs zwischen Verteidiger und Mandanten. Gespräche zwischen diesen beiden und deren Korrespondenz untereinander dürfen nicht überwacht und kontrolliert werden. Der Nachweis der Verteidigerbestellung in Form einer Vollmacht oder Pflichtverteidigerbestellung ist dafür i.d.R. Vorausse...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Vertretung des abwesenden Angeklagten (§§ 233, 234, 329 Abs. 1, 350 Abs. 2 S. 1, 387 Abs. 1, 411 Abs. 2 S. 1 StPO)

Rz. 16 Grundsätzlich gebieten der Grundsatz des rechtlichen Gehörs, die Möglichkeit des Angeklagten, sich ohne Beschränkungen verteidigen zu können, sowie die Wahrheitserforschungspflicht des Gerichts die ununterbrochene Anwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung. § 230 Abs. 1 StPO schreibt daher die grundsätzliche Anwesenheit des Angeklagten vor und lässt nur wenig...mehr

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§ 41 Strafrecht / (3) Muster: Revisionsbegründung

Rz. 412 Muster 41.63: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe) Muster 41.63: Revisionsbegründung (Relative Revisionsgründe) An das Landgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ gebe ich zu der mit Schriftsatz vom _____ gegen das Urteil des Landgerichtes vom _____, zugestellt am _____, eingelegten Revision die nachfolgende Revisionsbegründung ab und ste...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Terminierung der Hauptverhandlung

Rz. 269 Bereits die Terminierung der Hauptverhandlung kann Auswirkungen auf den inhaltlichen Ausgang des Verfahrens haben, nämlich dann, wenn aus Sicht des Verteidigers zu kurzfristig terminiert wird und damit zu wenig Vorbereitungszeit verbleibt oder die Hauptverhandlung auf bereits anderweitig verplante Tage gelegt wird. Der Strafverteidiger sollte daher das Gericht bitten...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 381 Anders als bei der Staatsanwaltschaft ist eine Begründung der Berufung durch den Verteidiger oder Angeklagten im Gegensatz zur Revision nicht vorgeschrieben. Liegen allerdings die Voraussetzungen einer Annahmeberufung nach § 313 Abs. 1 StPO vor, ist eine Begründung indes ausnahmelos anzuempfehlen. Im Übrigen kann die Begründung innerhalb der von § 317 StPO gesetzten ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Aussetzung gem. § 246 Abs. 2 StPO

Rz. 330 Die Aussetzungsmöglichkeit nach § 246 Abs. 2 StPO knüpft an § 222 Abs. 1 StPO an, der die rechtzeitige Namhaftmachung geladener Zeugen und Sachverständiger regelt. § 246 Abs. 2 StPO will sicherstellen, dass die Verteidigung ausreichend Zeit hat, die Glaubhaftigkeit und sachliche Zuverlässigkeit der Aussage von (zu) spät benannten Zeugen und Sachverständigen zu überpr...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Antrag auf schriftliche Haftprüfung

Rz. 204 Gemäß § 117 StPO kann der Beschuldigte, solange er in Untersuchungshaft ist, jederzeit die gerichtliche Prüfung beantragen, ob der Haftbefehl aufzuheben oder dessen Vollzug nach § 116 StPO auszusetzen ist. Ist die Untersuchungshaft nach mündlicher Verhandlung aufrechterhalten worden, hat der Beschuldigte einen Anspruch auf eine weitere mündliche Verhandlung nur, wenn...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO)

Rz. 334 Muster 41.47: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO) Muster 41.47: Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung wegen veränderter Sach- und Rechtslage (§ 265 Abs. 3 StPO) An das Landgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ wird beantragt, die Hauptverhandlung gem. § 265 Abs. 3 StPO ausz...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Ladungsfristen und der Aussetzungsantrag

Rz. 270 Die vom Vorsitzenden Richter angeordnete und von der Geschäftsstelle bewirkte Ladung ist die förmliche Aufforderung, zur Hauptverhandlung zu erscheinen.[117] Im Normalfall wird der Angeklagte mit der Ladung auch über die geladenen Zeugen bzw. Sachverständigen unterrichtet, § 222 Abs. 1 S. 1 StPO. Die Ladung bedarf einer förmlichen Zustellung durch entsprechende Zuste...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 415 Die ausgeführte Sachrüge ist der Teil der Revisionsbegründung, der das tatrichterliche Urteil in materiell-rechtlicher Hinsicht angreift. Zwar ist die Begründung der Sachrüge nicht unbedingt erforderlich, denn auch eine unausgeführte allgemeine Sachrüge löst die uneingeschränkte Pflicht des Revisionsgerichts aus, von Amts wegen die vorinstanzliche Entscheidung vollst...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Asservate

Rz. 80 Nach § 147 Abs. 4 StPO a.F. durften Beweisstücke dem Verteidiger nicht mitgegeben werden. Die Neufassung enthält diese Beschränkung nicht mehr. Allerdings dürfen amtlich verwahrte Beweisstücke ohnehin nicht aus deren Gewahrsam entlassen werden. Diese sind nur zu besichtigen.[36] Im Interesse des Geheimnisschutzes werden Disziplinar- und Steuerakten dem Verteidiger nic...mehr

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§ 41 Strafrecht / 3. Muster: Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b Alt. 2 StPO)

Rz. 152 Muster 41.22: Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b Alt. 2 StPO) Muster 41.22: Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen (§ 81b Alt. 2 StPO) An die Landespolizeibehörde _____ Nach dem nun abgeschlossenen Ermittlungsverfahren _____ gegen _____ stelle ich unter Vollmachtsanzeige im Namen und im Auftrag meines Mandanten den Antrag, s...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 211 Herrn A wird vorgeworfen, einen versuchten Totschlag begangen zu haben. Seit mehr als drei Monaten hat Herr A nichts mehr über neue Ermittlungsergebnisse gehört, obwohl er in der mündlichen Haftprüfung einen Zeugen benannt hatte, der bezeugen könne, dass er in Notwehr und damit gerechtfertigt gehandelt habe. Der Haftrichter hatte Haftfortdauer angeordnet, weil er die...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 213 In Ergänzung des Sachverhalts (siehe Rdn 211): Die Beschwerdekammer beim Landgericht hat den Haftbefehl aufrecht und in Vollzug gelassen. Die Staatsanwaltschaft hatte mitgeteilt, dass an der Glaubwürdigkeit des Tatopfers auch aufgrund des Verletzungsbildes keinerlei Zweifel gehegt werden könnten. An der Verzögerung des Verfahrens treffe die Staatsanwaltschaft auch ke...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Muster: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht

Rz. 464 Muster 41.72: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Muster 41.72: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und Akteneinsicht Stadt _____ Ordnungsamt- Bußgeldstelle - Az: _____ lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom _____ – Aktenzeichen _____ –, mir zugestellt am _____, Einspruch ein. Zugleich beantrage ich nochmalige Akteneinsicht. Eine Begründung des Einspruchs w...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Antrag auf Unterbrechung

Rz. 274 Nach § 222a Abs. 1 StPO ist der Verteidigung spätestens bis zur Hauptverhandlung die Besetzung des Gerichts – einschließlich der Frage des Vorsitzes und der Ergänzungsrichter bzw. Ergänzungsschöffen – mitzuteilen, sofern es sich um ein erstinstanzliches Verfahren vor dem Land- bzw. Oberlandesgericht handelt. Dieser Mitteilungspflicht entspricht das Recht der Verteidi...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verdunkelungsgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO)

Rz. 169 Der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr besteht, wenn das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, dass durch bestimmte Handlungen auf sachliche oder persönliche Beweismittel eingewirkt und damit die Ermittlung der Wahrheit erschwert werden wird. Für die Annahme der Verdunkelungsgefahr genügt allein die lediglich erweisliche Gelegenheit zu Verdunk...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Der Status des Sachverständigen

Rz. 278 Unabhängig davon, ob man den Sachverständigen als "Berater des Richters" oder als "Gehilfen des Richters"[123] bezeichnen mag oder nicht, ist er jedenfalls kein Zeuge, sondern der auf seinem Wissensgebiet sachkundige Helfer des erkennenden Gerichts, der dem Gericht bezüglich einer zu beweisenden Einzeltatsache seine Sachkunde zur Verfügung stellt.[124] Der Sachverstä...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 87 Anhand der Aktenlage konnte Rechtsanwalt R feststellen, dass in mehreren Zeugenvernehmungen der von Herrn A geschilderte Sachverhalt bestätigt wurde. Zwar berichtete Frau C zunächst das Gleiche wie Herr B, der den Vorfall bestreitet. Aufgrund weiterer Nachfragen gab diese aber schließlich an, sich nicht mehr zu erinnern. Wegen der Sachverhaltsschilderung von Herrn A u...mehr

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§ 41 Strafrecht / cc) Muster: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid

Rz. 465 Muster 41.73: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Muster 41.73: Begründung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid Stadt _____ Ordnungsamt – Bußgeldstelle Aktenzeichen _____ reiche ich die mir überlassenen Akten zurück und begründe gleichzeitig den am _____ eingelegten Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom _____ – Aktenzeichen _____ – wie folgt: _____ (...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Sofortige Beschwerde gem. § 311 StPO

Rz. 363 Im Gegensatz zur einfachen Beschwerde unterliegt die sofortige Beschwerde einer Einlegungsfrist von einer Woche und dem Abhilfeverbot, § 311 Abs. 2, 3 StPO. Sie ist nur statthaft, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Eine "weitere" sofortige Beschwerde gibt es nicht. Die Fristbindung und die nach Rechtskraft eintretende formelle Rechtskraft dienen dem Int...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Besetzungsrüge

Rz. 277 Die Anforderungen an die Besetzungsrüge sind in § 222b StPO geregelt. Es sind dabei Besonderheiten hinsichtlich der Form, der Frist, aber auch des Inhalts zu beachten. Die Besetzungsrüge ist spätestens bis zur Vernehmung des ersten Angeklagten zur Sache zu erheben. Alle Beanstandungen sind gleichzeitig vorzubringen. Die Rüge ist außerhalb der Hauptverhandlung zwingen...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Beteiligungsrechte

Rz. 419 Die Rechte des Nebenklägers sind in § 397 StPO beschrieben; er besitzt insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters bzw. Sachverständigen, das Fragerecht, das Beanstandungsrecht nach §§ 238 Abs. 2, 242 StPO, das Beweisantragsrecht sowie das Recht, Erklärungen abzugeben. Diese relativ starken Rechte sollte der anwaltliche Vertreter der Nebenklage auch ausüben, s...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Dringender Tatverdacht

Rz. 156 Der Begriff des dringenden Tatverdachts ist schwer zu fassen und wird allgemein dann angenommen, wenn eine hohe oder große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.[69] Bei der gerichtlichen Überprüfung im Wege der Haftprüfung, Haftbeschwerde oder weiteren Haftbeschwerde ist die jeweils aktuelle Verfahrens- und Beweis...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 57 Rechtsanwalt R wurde in einem sehr umfangreichen und komplizierten Fall beigeordnet, der ihn zu zahlreichen und langen Haftbesuchen veranlasst hat. Die Hauptverhandlung bei der Schwurgerichtskammer dauerte 12 Tage. Es wurde jeweils von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr verhandelt. Es wurden 40 Zeugen – teilweise über mehrere Stunden hinweg – gehört, fünf Sachverständige (ein psy...mehr

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§ 41 Strafrecht / 1. Typischer Sachverhalt

Rz. 140 Herr A ist des sexuellen Missbrauchs eines Kindes verdächtig. Er bestreitet die Tat. Für das angebliche Tatgeschehen gibt es außer dem Kind keine weiteren Zeugen. Rechtsanwalt R überlegt deshalb, ob er zur Frage des dringenden Tatverdachts ein Gutachten eines zur Beurteilung kindlicher Zeugenaussagen befähigten Sachverständigen beantragen soll. Er fragt sich ferner, ...mehr

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§ 41 Strafrecht / III. Muster: Antrag im Nebenklageverfahren

Rz. 421 Muster 41.65: Antrag im Nebenklageverfahren Muster 41.65: Antrag im Nebenklageverfahren An das Amtsgericht _____ Az. _____ In der Strafsache gegen _____ wegen _____ erklärt der durch die Tat nebenklageberechtigte Verletzte _____, dass er sich dem Strafverfahren gegen den Angeklagten als Nebenkläger anschließt. Ich beantrage namens und in Vollmacht meines Mandanten:mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 58 Aufgrund dieser Umstände sollte der Pflichtverteidiger überlegen, einen Antrag auf Bewilligung einer Pauschvergütung zu stellen, die über die gesetzlichen Gebühren hinausgeht.[24] Die Pauschgebühr kann dabei für das ganze Verfahren oder auch nur für einzelne Verfahrensabschnitte beantragt werden. Über diesen Antrag entscheidet das Oberlandesgericht, zu dessen Bezirk d...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Verlesung von Vernehmungsprotokollen

Rz. 316 Der Strafverteidiger gerät oftmals in Situationen, in denen das Gericht während der Hauptverhandlung auf einen ursprünglich erwarteten Zeugen nicht zurückgreifen kann oder in denen Zeugen bei ihrer Aussage hinsichtlich ihres genauen Inhalts unsicher werden und deshalb die Vernehmungsprotokolle – sei es auch nur auszugsweise – zum Zwecke des Urkundenbeweises verlesen ...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Anbahnungsgespräch und Bestätigung der Mandatsannahme

Rz. 6 Typischer Sachverhalt: Herr A trägt bei dem Anbahnungsgespräch mit Rechtsanwalt R vor, dass er mit Herrn B tatsächlich eine körperliche Auseinandersetzung gehabt habe. Zu den Schlägen sei es aber nur gekommen, weil Herr A Frau C, der Freundin von Herrn B, zu Hilfe habe kommen wollen, nachdem diese von ihrem Freund bedrängt und lautstark beleidigt worden war. Daraufhin ...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 284 Der Dolmetscher ist, anders als der Sachverständige, nicht nur Helfer des Gerichts, sondern Helfer aller Prozessbeteiligten. Seine Bedeutung kann daran ermessen werden, dass eine Verhandlung unter Missachtung des § 185 GVG einen absoluten Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO darstellt. Die Durchführung eines Strafverfahrens mit einem ausländischen Angeklagten, welche...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Mandatsbedingungen

Rz. 28 Muster 41.6: Mandatsbedingungen Muster 41.6: Mandatsbedingungen Mandatsbedingungen In Verbindung mit dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin/den Rechtsanwälten _____ wird hiermit in Sachen _____ wegen _____ Folgendes vereinbart: 1. Bei Auftragserteilung ist ein angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 9 RVG). 2. Die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts wird für Fälle le...mehr

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§ 41 Strafrecht / b) Muster: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 212 Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Muster 41.28: Beschwerde gegen die Entscheidung im Haftprüfungsverfahren wegen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortd...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Ablehnung von Beweisanträgen gem. § 244 Abs. 4 StPO

Rz. 345 Die Vorschrift des § 244 Abs. 4 StPO bezieht sich auf die Vernehmung von Sachverständigen und bietet dafür weitere Ablehnungsgründe. Das bedeutet, dass die Vernehmung eines Sachverständigen aus den Gründen des § 244 Abs. 3 StPO sowie aus denen des § 244 Abs. 4 StPO abgelehnt werden kann. § 244 Abs. 4 StPO differenziert dabei zwischen Gründen für jeden Sachverständige...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO

Rz. 89 Zu einem möglichen Informationsschreiben an den Mandanten vgl. etwa Sattler, AnwaltFormulare Mandanteninformationen, § 11 Rn 10. Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO Muster 41.16: Antrag gem. § 170 Abs. 2 StPO An die Staatsanwaltschaft _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ wird beantragt, das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO einzustelle...mehr

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§ 41 Strafrecht / 2. Revisionsantrag und -begründung

Rz. 397 Gemäß § 337 Abs. 1 StPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht. Rz. 398 Der Revisionsantrag und dessen Begründung können seitens des Angeklagten nur in Form einer von dem Verteidiger oder einem Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle angebracht werden, § 345 Abs. 2 StPO....mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 376 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 41 Strafrecht / bb) §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO

Rz. 94 Mit den §§ 153 Abs. 1, 153a Abs. 1 StPO soll im Rahmen der notwendigen, aber auch gewollten Verfahrensökonomie das Strafen im Bereich der kleineren und mittleren Kriminalität zurückgedrängt werden. Die Einstellung des Verfahrens ist mithin eine Art verurteilungslose Friedensstiftung.[41] Rz. 95 Dennoch unterscheiden sich beide Einstellungsarten erheblich: Während die E...mehr

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§ 41 Strafrecht / 5. Die Hauptverhandlungshaft gem. § 127b StPO

Rz. 225 § 127b Abs. 1 Nr. 1 StPO ermöglicht die vorläufige Festnahme eines auf frischer Tat Betroffenen oder Verfolgten durch die Staatsanwaltschaft oder ihre Hilfsbeamten, wenn eine unverzügliche Entscheidung im beschleunigten Verfahren wahrscheinlich ist. Der Haftbefehl darf aus diesen Gründen indes nur ergehen, wenn der Beschuldigte der Tat dringend verdächtig ist und die ...mehr

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§ 41 Strafrecht / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 302 Nach § 238 Abs. 1 StPO kommt dem Vorsitzenden die Leitung der Verhandlung zu, es sei denn, das Gesetz hat bestimmte, wichtige Entscheidungen dem Gericht als Ganzes übertragen. Hält nun der Verteidiger eine getroffene Maßnahme für unzulässig, kann er eine Entscheidung des Gerichts verlangen, § 238 Abs. 2 StPO. Dies bedeutet in der Praxis, dass sich das Gericht zur Ber...mehr

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§ 41 Strafrecht / e) Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO)

Rz. 175 Voraussetzung der Sicherungshaft nach § 112a StPO ist der dringende Tatverdacht bezüglich einer Straftat des abschließenden und nicht analogiefähigen Kataloges in § 112a Abs. 1 Nr. 1 oder 2 StPO. Dazu kommt, dass bestimmte Tatsachen die Gefahr begründen müssen, dass der Beschuldigte weitere erhebliche Straftaten gleicher Art begehen wird, die Haft zur Abwendung der G...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Sitzungspolizeiliche Anordnungen

Rz. 300 Im Bereich der Sitzungspolizei besitzt der Verteidiger kaum Einwirkungs- bzw. Verteidigungsmöglichkeiten. Dies mag an der gesetzgeberischen Vorstellung liegen, dass sitzungspolizeiliche Maßnahmen den Ausgang des Verfahrens inhaltlich nicht berühren.[139] Nach § 176 GVG obliegt die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung dem Vorsitzenden. Versteht man unter Ordnun...mehr

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§ 41 Strafrecht / f) Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 112 Abs. 1 S. 2 StPO)

Rz. 180 Die Untersuchungshaft darf gem. § 112 Abs. 1 S. 2 StPO nicht angeordnet werden, wenn sie zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung außer Verhältnis steht. Die Verhältnismäßigkeit ist nach h.M. keine Haftvoraussetzung, die Unverhältnismäßigkeit ist vielmehr ein Haftausschließungsgrund.[84] Gemäß § 120 Abs. 1 S. ...mehr

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§ 41 Strafrecht / c) Muster: Haftbeschwerde

Rz. 209 Muster 41.27: Haftbeschwerde Muster 41.27: Haftbeschwerde An das Amtsgericht _____ Az. _____ In dem Ermittlungsverfahren gegen _____ wegen _____ lege ich gegen den Haftfortdauerbeschluss des Amtsgerichts _____ vom _____ Beschwerde ein und beantrage, ohne mündliche Verhandlung durch das Beschwerdegerichtmehr

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§ 41 Strafrecht / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 365 Wenn jemand mehrere Straftaten begangen hat, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheits- und/oder Geldstrafen verwirkt, ist gem. § 53 Abs. 1 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. § 55 Abs. 1 StGB ermöglicht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung, wenn ein rechtskräftig Verurteilter, bevor die gegen ihn erkannte Strafe vollstreckt, verjährt oder e...mehr