Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeit

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 5 Teilzeitarbeit

Während der Elternzeit ist (entgeltliche) Teilzeitarbeit bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden)[1] im Durchschnitt des einzelnen (Lebens-)Monats[2] beim eigenen Arbeitgeber oder – mit Zustimmung des Arbeitgebers – auch bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbstständige Tätigkeit bis zu 32 Wochenstunden möglich.[3] Bei der Berec...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.4 Geltendmachung der Ansprüche auf Teilzeitarbeit

Der Arbeitnehmer muss in beiden Fällen des Teilzeitanspruchs die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens 3 Monate vor deren Beginn in Textform[1] (dazu zählt insbesondere eine E-Mail) geltend machen.[2] Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB, d. h. der Tag der Geltendmachung ist nicht einzubeziehen; zwischen Zugang und geltend ge...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 2.2 Fortgesetzte Teilzeitbeschäftigung nach Ende der Elternzeit

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.3 Geringfügige Beschäftigung

Erfüllen Teilzeitbeschäftigungen die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung, sind sie kranken-, arbeitslosen- und pflegeversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. Vom Arbeitgeber sind ggf. pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, vom Arbeitnehmer Beitragsanteile zur Rentenversicherung zu entrichten.mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.3 Überstunden

Teilzeitbeschäftigte sind – wie Vollzeitarbeitnehmer – zur Ableistung von Mehrarbeit oder Überstunden nur verpflichtet, wenn dies tarif- oder einzelvertraglich vereinbart ist. Ohne eine solche Vereinbarung besteht keine Verpflichtung, Arbeitszeiten oberhalb der vereinbarten Wochenarbeitszeit zu leisten. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 NachwG gehört die Verpflichtung zur Leist...mehr

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Teilzeitarbeit / 6 Sonderformen der Teilzeitarbeit

Für die Dauer der Elternzeit hat der Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 15 Abs. 7 BEEG einen besonderen Anspruch auf Verringerung seiner Arbeitszeit. Dieser Anspruch hat gegenüber dem allgemeinen Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Vorrang. Dem Teilzeitwunsch des jeweiligen Elternteils kann der Arbeitgeber hier nur dringende betriebliche Gründe entgegenhalten. Das Pflege...mehr

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Elternzeit / 1.4.2 Teilzeitbeschäftigung

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wegen einer zulässigen Teilzeitbeschäftigung ist auf die Dauer der Elternzeit beschränkt. Wird nach dem Ende der Elternzeit weiterhin eine Teilzeitbeschäftigung bei dem bisherigen Arbeitgeber ausgeübt, würde Krankenversicherungspflicht eintreten. Für diese Teilzeitbeschäftigung kann jedoch weiterhin Versicherungsfreiheit bean...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Steuerklassenwahl bei verheirateten Arbeitnehmern

Übt ein Ehe-/Lebenspartner eine Teilzeitbeschäftigung mit dem Lohnsteuerabzug entsprechend der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aus und ist der andere Ehe-/Lebenspartner gleichfalls berufstätig, können sie wählen, ob beide nach der Steuerklasse IV – ggf. mit "Faktor"[1] – oder ob einer nach der Steuerklasse III und der andere nach der Steuerklasse V besteuert werden w...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.2 Allgemeiner Kündigungsschutz

Liegen die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen des allgemeinen Kündigungsschutzes nach § 1 Abs. 1 und § 23 KSchG vor, ist die verhaltens-, personen- oder betriebsbedingte Kündigung von teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern wie bei Vollzeitarbeitnehmern nur rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Der allgemeine Kündigungsschutz gilt auch für Teilzeitarbeit...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.2 Verteilung und Lage der regelmäßigen Arbeitszeit

Bei der Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten auf bestimmte Wochentage und bei einer Festlegung von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit auf bestimmte Uhrzeiten (Lage der Arbeitszeit) sind die Vertragsparteien frei. Das Arbeitsrecht gibt insoweit keine bestimmten Teilzeitmodelle vor. Als Beispiele für besonders häufige Teilzeitmodelle seien...mehr

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Teilzeitarbeit / Lohnsteuer

1 Minijob bis 538 EUR 1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. A...mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Minijob bis 538 EUR

1.1 Lohnsteuerpauschalierung Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.2 Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Wird die pauschale Lohnsteuer bzw. die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abgewälzt, sodass ihm ein entsprechend geringerer Betrag ausgezahlt wird, mindert die abgewälzte Pauschalsteuer den pauschal zu besteuernden Arbeitslohn nicht. Der Pauschalbesteuerung unterliegt somit stets der vereinbarte (Brutto-)Arbeitslohn einschließlich der ggf. übernommenen Pa...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.4 Auswirkung des Mindestlohngesetzes

Der Mindestlohn stieg zum 1.1.2024 auf 12,41 EUR pro Stunde. Damit kann ein Minijobber 10 Stunden pro Woche arbeiten, um 538 EUR Monatslohn zu erhalten (12,41 EUR x 13[1] x 10 Stunden : 3[2] = 537,76 EUR, aufgerundet: 538 EUR)= 10 Std.).mehr

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Teilzeitarbeit / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbeschäftigung umgewandelt oder umgekehrt, ...mehr

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Teilzeitarbeit / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung 1.1 Teilzeitbeschäftigung Der arbeitsrechtliche Begriff der Teilzeitarbeit findet sich im Sozialversicherungsrecht nicht wieder. Die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung von Beschäftigten in Teilzeit wird nach den grundsätzlich für Beschäftigte geltenden Regelungen vorgenommen. Wird eine Vollbeschäftigung in eine Teilzeitbesch...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.6 Verlängerung der Arbeitszeit

Der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Erhöhung seiner vertraglichen Arbeitszeit. Teilt er jedoch dem Arbeitgeber seinen Wunsch nach einer Erhöhung der Arbeitszeit durch eine entsprechende Anzeige in Textform mit, muss dieser ihn bei der Besetzung eines passenden Arbeitsplatzes gegenüber einem gleich geeigneten vollzeitbeschäftigten Arbei...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.8 Änderung der Arbeitszeitverteilung durch den Arbeitgeber

Bei Vorliegen betrieblicher Interessen kann der Arbeitgeber die zunächst vereinbarte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern.[1] Die betrieblichen Interessen müssen nunmehr allerdings erheblich überwiegen und es bedarf der einmonatigen Ankündigung. Eine Veränderung der Arbeitszeit selbst ist dagegen nicht möglich. Die Schriftform ist für dieses Änderungsverlangen nicht gefo...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.1 Der Erörterungsanspruch des Arbeitnehmers

Seit dem 1.1.2019 gilt gemäß § 7 Abs. 2 TzBfG die Verpflichtung des Arbeitgebers, mit dem Arbeitnehmer dessen Wunsch nach Veränderung von Dauer und/oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zu erörtern. Dies gilt unabhängig vom Umfang der Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann zu diesem Gespräch ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung (Betriebs- oder Personalrat) zur...mehr

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Teilzeitarbeit / 2.7 Gerichtliche Geltendmachung

Verweigert der Arbeitgeber seine Zustimmung zur gewünschten Arbeitszeitverringerung, muss der Arbeitnehmer diese einklagen. Mit Rechtskraft des obsiegenden Urteils gilt die Zustimmung dann als erteilt.[1] Eine Klagefrist ist im Gesetz nicht vorgesehen. Verringerungs- und Verteilungswunsch des Arbeitnehmers hängen regelmäßig voneinander ab (einheitliches Vertragsangebot). Desh...mehr

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Elternzeit / 5.1 Teilzeitbeschäftigung

Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätzlich versicherungspflicht...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.1 Lohnsteuerpauschalierung

Übt der Arbeitnehmer eine Teilzeitbeschäftigung aus, unterliegen die dafür bezogenen Vergütungen nach den allgemeinen Vorschriften dem vollen individuellen Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber kann von der Versteuerung nach den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) absehen, wenn er die Lohnsteuer vom Arbeitslohn bzw. Arbeitsentgelt mit dem einheitlichen Pauschsteuers...mehr

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Teilzeitarbeit / 4 Berücksichtigung von Abzugsbeträgen

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag und der Altersentlastungsbetrag werden bei einer Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe gewährt. Wählt der Arbeitgeber jedoch die pauschale Lohnsteuererhebung, ist der Abzug dieser Freibeträge nicht möglich. Teilzeitbeschäftigte können wie Vollzeitbeschäftigte die Zulagen (Vergünstigungen) des 5. Vermögensbildungsgesetzes in Anspruch nehmen. Wird di...mehr

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Teilzeitarbeit / 1.5 Arbeit auf Abruf

Teilzeitbeschäftigungen können auch in Form einer Arbeit auf Abruf gestaltet werden. Die entsprechende Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gilt kraft Gesetzes eine fiktive wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart.[1] Der auf Basis dieser f...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Arbeitgeberpflichten nach dem TzBfG

Förderung von Teilzeitarbeit Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Teilzeitarbeit nach Maßgabe des TzBfG zu ermöglichen. Dies gilt auch für Arbeitnehmer in leitenden Positionen.[1] Ausschreibung von Teilzeitarbeitsplätzen Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitsplatz auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, sofern dieser sich für eine Teilzeitbesetzung eignet. Die T...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2 Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses

2.1 Grundsätze Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 2.3 Ausnahme: Entgegenstehen von betrieblichen Gründen

Der Arbeitgeber kann die beabsichtigte Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.[1] Da es sich hierbei um eine Einwendung des Arbeitgebers handelt, trägt er die Darlegungs- und Beweislast. Ob einem mit dem Verlangen nach Verringerung der Arbeitszeit verbundenen Wunsch auf Festlegung der Lage der Arbeitszeit genügend gewichtige betrieblich...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsgestaltung

Zusammenfassung Überblick Die Beschäftigungsform der Teilzeitarbeit gehört unter betrieblichen und individuellen Aspekten gleichermaßen zum "Standardrepertoire" in der Praxis. Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Formen der Teilzeitarbeit mit der Zielsetzung herausgebildet, die Arbeitszeit zu flexibilisieren. Neben der "klassischen" Teilzeitarbeit mit verkürzter tägliche...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 1.4 Arbeitsvergütung

Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Höhe der Arbeitsvergütung frei vereinbaren. Bei Vereinbarungen mit Teilzeitbeschäftigten ist jedoch das Verbot der Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG zu beachten. Das bedeutet, dass der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf die anteilige Vergütung hat,...mehr

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Teilzeitarbeit / 4 Arbeitsplatzteilung (Job-Sharing)

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen, sog. Job-Sharing.[1]mehr

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Teilzeitarbeit / 1.4 Beschäftigung im Übergangsbereich

Bei Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR haben Arbeitnehmer lediglich einen reduzierten Arbeitnehmer-Beitragsanteil entsprechend den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereichs zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag beträgt im unteren Teil des Übergangsbereichs etwa 28 % und nimmt mit höherem Arbeitsentgelt gleitend ab. An...mehr

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Teilzeitarbeit / Arbeitsrecht

1 Teilzeitarbeitsverhältnisse Auf Teilzeitarbeit finden die allgemeinen, für die Vollzeitarbeit geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Das Teilzeitarbeitsverhältnis wird wie jeder andere Arbeitsvertrag durch Angebot und Annahme geschlossen.[1] Die Vertragsparteien können also grundsätzlich frei darüber entscheiden, ob, für welchen Zeitraum, in welcher Stundenhöhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 1.3 Minijobs ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung

Hat ein Arbeitnehmer ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung 2 Minijobs, sind die Arbeitsentgelte zusammenzurechnen. Bei Überschreiten der Minijob-Grenze entfällt die Möglichkeit der Pauschbesteuerung mit 2 %. Der Arbeitnehmer muss beide Arbeitgeber ermächtigen, die ELStAM abzurufen, alternativ besteht die Möglichkeit der Pauschalierung mit 20 % pauschaler Lohnsteuer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit / 2 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR

Erhält der Arbeitnehmer einen Bruttoarbeitslohn von mehr als 538 EUR, aber weniger als 2.000 EUR, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sozialversicherungsrechtliche Regelung im Übergangsbereich (bis 30.6.2019: Gleitzone) angewendet werden. Im Lohnsteuerrecht gibt es keine Regelung zum Übergangsbereich; der Arbeitslohn ist dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. Die ...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Stufenweise Wiedereingliederung

Arbeitsunfähigen Versicherten ist es nach ärztlicher Feststellung möglich, durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit wieder in das Erwerbsleben eingegliedert zu werden. Während dieser Wiedereingliederung wird in den meisten Fällen Krankengeld weiter gezahlt. Sollte für die stufenweise Wiedereingliederung Arbeitsentgelt gezahlt werden, gelten die Vorschriften über...mehr

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Teilzeitarbeit / 5 Aufwendungsausgleichsgesetz

Bei der Feststellung nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG), welche Arbeitgeber an der Entgeltfortzahlungsversicherung zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers (U1) teilnehmen, werden Teilzeitkräfte bei der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer nicht voll, sondern entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nur anteilig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Altersteilzeit / 4 Wirkung der Altersteilzeit

Wie die Arbeitszeit verteilt wird, bleibt den Arbeitsvertragsparteien überlassen. Der ältere Arbeitnehmer kann täglich mit verminderter Stundenzahl oder an bestimmten Tagen der Woche oder im wöchentlichen oder monatlichen Wechsel arbeiten. Der höchstzulässige Verteilzeitraum für Altersteilzeitvereinbarungen liegt grundsätzlich bei 3 Jahren. Beim Blockmodell arbeitet der Arbei...mehr

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Arbeitslosengeld: Beendigun... / 2.3 Verantwortung und Mitwirkung des Arbeitnehmers

Grundsätzlich gilt bei der Prüfung des wichtigen Grundes das Amtsermittlungsprinzip, d. h. die Agentur für Arbeit hat den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln. Dabei hat sie alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für den Arbeitnehmer günstigen Umstände zu berücksichtigen.[1] Das Gesetz überträgt es allerdings dem Arbeitslosen die für die Beurteilung eines wichtigen Gru...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.3 Kündigungsverbot nach § 11 TzBfG

§ 11 TzBfG bestimmt, dass die Kündigung wegen der Weigerung eines Arbeitnehmers, von einem Vollzeit- in ein Teilzeitarbeitsverhältnis oder umgekehrt zu wechseln, unwirksam ist. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer damit nicht zwingen, seine Rechte aus den §§ 8, 9 TzBfG in Anspruch zu nehmen oder einer Änderung der Arbeitszeit zuzustimmen. Die Vorschrift gilt unabhängig vom ...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.4 Besonderer Kündigungsschutz

Hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes gelten für den Teilzeitbeschäftigten keine Besonderheiten. Soweit er unter das Schwerbehindertenrecht oder das Mutterschutzgesetz fällt, Elternzeit oder Pflegezeit beantragt hat oder freiwilligen Wehrdienst ableistet, gelten für ihn die gleichen Voraussetzungen wie für den Vollzeitarbeitnehmer. Lediglich bei der Ermittlung der B...mehr

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Teilzeitarbeit: Vertragsges... / 2.1 Grundsätze

Für die Beendigung des Teilzeitarbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Vollzeitarbeitsverhältnis. Es kann unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sowohl ordentlich als auch außerordentlich gekündigt oder einvernehmlich aufgehoben werden. Das Teilzeitarbeitsverhältnis unterliegt bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen dem allgemeine...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.3 Vergütung von Aushilfen

Vielfach wird in der Praxis mit Aushilfskräften eine geringere Vergütung vereinbart als diejenige, die dauerhaft beschäftigten Arbeitnehmern gezahlt wird. Diese Praxis begegnet regelmäßig rechtlichen Bedenken. Die Zahlung einer unterschiedlichen Vergütung scheidet jedenfalls dann aus, wenn das Arbeitsverhältnis in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt und beiderseitige ...mehr

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Praxis-Beispiele: Schwerbeh... / 1 Teilzeitanspruch

Sachverhalt Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer möchte seine Arbeitszeit auf 20 Stunden pro Woche reduzieren, gleichmäßig verteilt auf die Tage von Montag bis Freitag, jeweils 4 Stunden, beginnend um 8 Uhr. Die Verkürzung soll bereits zum Beginn des folgenden Monats erfolgen. Der Mitarbeiter begründet es damit, dass er sich mehr um seine Familie kümmern wolle. Der Arbeitgeber ...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 15 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Zusammentreffen Schutzfrist und Elternzeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnen die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG für mehrere Arbeitnehmerinnen jeweils während einer laufenden Elternzeit. Im Übrigen ist die Ausgangssituation unterschiedlich: Arbeitnehmerin A: Sie beendet die laufende Elternzeit nicht. Arbeitnehmerin B: Sie beendet die laufende Elternzeit unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist. Arbeitnehmerin C: Si...mehr

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Teilzeitarbeit / 3 Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Vereinbarung muss eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festlegen. Dabei genügt die vertragliche Festlegung einer "Mindestdauer" mit i.Ü. variabler Bandbreite; die Grenzen einer solchen Regelung ergaben s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterbrechung der Beschäfti... / 2 Unterbrechung wegen Elternzeit

Die Inanspruchnahme von Elternzeit im Anschluss an den Bezug von Mutterschaftsgeld begründet für den Arbeitgeber seit 1.1.2024 zusätzliche Meldepflichten. Neben der durch den Bezug von Mutterschaftsgeld eingetretenen Unterbrechung der Beschäftigung ist der Beginn und das Ende der Elternzeit separat zu melden. Die Pflicht zur Meldung des Beginns und des Endes der Elternzeit is...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 6 Kündigungsschutz

Während der Elternzeit fällt der Arbeitnehmer unter besonderen Kündigungsschutz. Die Kündigung kann nur ausgesprochen werden, wenn eine behördliche Zulassung vorliegt.[1] Ansonsten ist die Kündigung nach § 134 BGB (Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot) nichtig.[2] Kündigungsschutz besteht gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG auch, wenn keine Elternzeit genommen wird, aber während de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit / 1.4.1 Beitragszuschuss

Oft üben Arbeitnehmer in der Elternzeit eine grundsätzlich versicherungspflichtige (Teilzeit-)Beschäftigung aus. Von der dann eingetretenen Versicherungspflicht können sie sich unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.[1] Der von der Krankenversicherungspflicht während der Elternzeit Befreite hat Anspruch auf einen Beitragszuschuss des Arbeitgebers für die private Kr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort zur Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat"

Die Buchreihe "Das arbeitsrechtliche Mandat" will Praktikern aus den Unternehmen und den mit dem Arbeitsrecht befassten anwaltlichen Beratern in zentralen Gebieten des Arbeitsrechts einen aktuellen und profunden rechtlichen Einstieg in die Materie ermöglichen. Darüber hinaus will sie der betrieblichen Praxis, der (Fach-)Anwaltschaft und der Arbeitsgerichtsbarkeit praktisch e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Elternzeit: Sozialversicher... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr