Fachbeiträge & Kommentare zu Teilzeitarbeit

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 4.3.2 Unständige Entgeltbestandteile

Grundsätzlich können auch die unständigen Entgeltbestandteile während des Sabbatical-Gesamtzeitraums entsprechend der vereinbarten Teilzeitbeschäftigung anteilig gezahlt werden (§ 24 Abs. 2 TVöD). Hiervon kann jedoch abgewichen werden. Nach § 7 Abs. 1a Nr. 2 SGB IV muss das Wertguthaben dergestalt beschaffen sein, dass das monatlich fällige Arbeitsentgelt in der Zeit der Frei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 4.3.3 Stufenlaufzeit

Durch die Regelung der Stufenlaufzeit wird anerkannt und honoriert, dass ein Beschäftigter durch seine tatsächlich erbrachte Tätigkeit an beruflichen Kenntnissen und Erfahrungen hinzugewinnt und damit seine Tätigkeit für den Betrieb werthaltiger wird. Der kontinuierliche Hinzugewinn an Know-how wird durch eine kontinuierliche Entgeltsteigerung im Rahmen der Stufenlaufzeit ho...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Langzeitkonten / 4.4.2 Erholungsurlaub

Das Sabbatical ist ein Teilzeitmodell. Allein aufgrund der Teilzeit wird der Urlaubsanspruch nicht berührt. Arbeitet allerdings der Teilzeitbeschäftigte an weniger als an 5 Arbeitstagen, vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend (§ 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD). Arbeitet z. B. der Beschäftigte regelmäßig nur an 3 Tagen in der Woche, wird der Urlaubsanspruch nach der Formel e...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutzrecht: Überblick / 5.4 Zuschuss

Der Arbeitgeber leistet einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, wenn der monatliche Nettoverdienst 390 EUR übersteigt. Er ermittelt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeld von 13 EUR und dem tatsächlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt. Dabei wird der Nettoverdienst der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Schutzfrist vor de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 1.1 Ausgewertete Beiträge 2024

Wenke , Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei freiwilliger Vorauszahlung möglich? – Urteil des FG Düsseldorf v. 18.7.2024 – 14 K 1966/23 E zu noch nicht ausgeführten Handwerkerleistungen, NWB 2024, 2754; Briese , Steuerliche Aspekte einer Weiter-/Teilzeitbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Eintritt des altersbedingten Versorgungsfalls, GmbHR 2024, 1127; Wangl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.36 § 19 EStG (Nichtselbständige Arbeit)

• 2019 Rabatte von Dritten als Arbeitslohn / § 19 EStG Das FG Köln hat mit Urteil v. 11.10.2018, 7 K 2053/17 (Az. des BFH: VI R 53/18) entschieden, dass es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern gewährt. Zu begründen ist dies d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosigkeit / 4.4.1 Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer können ihre Arbeitsbereitschaft auch ohne besondere Gründe auf Teilzeitarbeit beschränken (Teilzeitprivileg). Voraussetzung ist, dass die in Betracht kommenden Teilzeitbeschäftigungen versicherungspflichtig sind, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassen und üblichen Arbeitsmarktbedingungen entsprechen (s. o.). Zur Vermeidung von Missbräuchen ist allerdings gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 2.1 Teilarbeitslosigkeit

Der Begriff der Teilarbeitslosigkeit umfasst analog zum Begriff der Arbeitslosigkeit 3 Merkmale: die Beschäftigungslosigkeit, die Eigenbemühungen und die Verfügbarkeit. Teilbeschäftigungslosigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer seine versicherungspflichtige Beschäftigung verloren hat, die er parallel zu einer oder mehreren weiteren, ebenfalls versicherungspflichtigen Beschäfti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nahtlosigkeitsregelung / 2.2 Leistungsminderung

Die geforderte mehr als 6-monatige Dauer der gesundheitlichen Einschränkung grenzt die dauerhafte Leistungsminderung von der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit ab. Der 6-Monats-Zeitraum ist dabei vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit ausgehend für die Zukunft zu beurteilen, bei späterem Eintritt der Leistungsminderung ab diesem Zeitpunkt. Die "15-Stunden-Grenze" entspricht zum ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Teilarbeitslosengeld / 1 Zweck

Das Teilarbeitslosengeld ist eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die nach dem Recht der Arbeitsförderung gezahlt wird. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer, die 2 oder mehr versicherungspflichtige Beschäftigungen nebeneinander ausüben. Bei Verlust einer dieser Beschäftigungen besteht Anspruch auf Teilarbeitslosengeld für die Dauer von bis zu 6 Monaten.[1] Mit dieser L...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / Zusammenfassung

Überblick Eine Sonderform des Arbeitsverhältnisses stellt die sogenannte geringfügig entlohnte Beschäftigung dar – auch Minijob genannt. Sie gehört zu den Teilzeitarbeitsverhältnissen, sodass zumindest arbeitsrechtlich grundsätzlich alle Merkmale der Teilzeitbeschäftigung auch für die geringfügig entlohnte Beschäftigung als vollwertigem Arbeitsverhältnis gelten. Im Gegensatz...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.3 Mehrarbeit/Überstunden

Eine gesetzliche Definition für "Mehrarbeit" oder "Überstunden" gibt es nicht. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden darunter regelmäßig die Arbeitsstunden verstanden, die ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus leistet. Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer zur Leistung von Überstunden oder Mehrarbeit nicht verpflichtet, wen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Sonderfälle / 1 Teilzeittätigkeit

Teilzeitarbeit mit geringerer täglicher Arbeitszeit Arbeitet ein Arbeitnehmer täglich, aber mit einer geringeren als der üblichen Stundenzahl, so gilt für die Berechnung des Urlaubs dieses Arbeitnehmers die gleiche Regelung wie bei Vollzeitbeschäftigten.[1] Da dem Urlaubsrecht immer die tageweise Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung zu eigen ist, führt allein d...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Neue, geänderte und neu gef... / 21.2 Bundesrecht

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Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.2 Änderung des BEEG

Neben einer Reihe von Änderungen bezüglich der Regelungen über das Elterngeld werden auch arbeitsrechtliche Regelungen des BEEG geändert, indem das Gesetz zukünftig anstelle der Schriftform lediglich die Textform von Erklärungen verlangt. Die Neuregelungen gelten jedoch nach § 28 Abs. 1b BEEG nur für Kinder, die nach dem 30.4.2025 geboren werden. Das führt dazu, dass für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 7 Das Freiwilligen-Teilzeitgesetz

Das "Gesetz zur Erweiterung der Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres und zur Umsetzung weiterer Änderungen" (Freiwilligen-Teilzeitgesetz)[1], das seit dem 29.5.2024 gilt, sieht die Möglichkeit von Freiwilligendiensten in Teilzeit vor. Freiwillige können ihren Dienst mit dem Fr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 8.1 Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte

EuGH, Urteile v. 29.7.2024, C-184/22 und C-185/22 Ein Arbeitgeber zahlte allen Arbeitnehmern, egal ob teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt, Mehrarbeitszuschläge erst dann, wenn eine Wochenarbeitszeit von 40 Stunden überschritten worden war. Das führte im Ergebnis dazu, dass der Vollzeitbeschäftigte ab seiner ersten Überstunde einen Mehrarbeitszuschlag erhielt, der Teilzeitbesch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.4 Textform für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze – Änderung des § 41 SGB VI

In Zusammenhang mit den Formerleichterungen im NachwG steht eine Änderung des § 41 SGB VI, mit der abweichend von § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform genügt. § 41 SGB VI wird um einen Abs. 2 erweitert, der lautet: Zitat Eine Vereinbarung, die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 1 Arbeit auf Abruf als Form der flexiblen Teilzeitarbeit

Eine vor allem von Arbeitgeberseite bevorzugte Form der flexiblen Teilzeitarbeit ist die sog. Arbeit auf Abruf. Kennzeichnend für diese Arbeitsform ist, dass die Arbeitszeit nicht auf der Grundlage eines bestimmten Arbeitszeitmodells geleistet wird, sondern kurzfristig nach dem jeweiligen betrieblichen Bedarf durch den Arbeitgeber eingeteilt wird ("Arbeitsabruf"). Mit der Ab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / Zusammenfassung

Überblick Unter flexibler Teilzeitarbeit versteht man in erster Linie die flexible Handhabung der Teilzeit-Arbeitszeiten, d. h. Umfang und/oder Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt, wie es bei "klassischen" Teilzeit-Vereinbarungen häufig der Fall ist (z. B. Vereinbarungen einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden, die a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing

Zusammenfassung Überblick Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.1 Regelung der Vergütung

Der Arbeitnehmer, der in einem Abrufarbeitsverhältnis beschäftigt ist, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da es sich um ein Teilzeitarbeitsverhältnis handelt, entsteht der Vergütungsanspruch entsprechend der Anzahl der vereinbarten (Mindest-)Arbeitsstunden. Dies gilt uneingeschränkt auch für besondere...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf Abruf

Zusammenfassung Überblick Unter flexibler Teilzeitarbeit versteht man in erster Linie die flexible Handhabung der Teilzeit-Arbeitszeiten, d. h. Umfang und/oder Lage und Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit sind nicht abschließend vertraglich festgelegt, wie es bei "klassischen" Teilzeit-Vereinbarungen häufig der Fall ist (z. B. Vereinbarungen einer Arbeitszeit von 20 Woche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6 Vertragsgestaltung

Ein Vertrag über die Arbeit auf Abruf sollte Regelungen zur Vergütung, zur Bezahlung von Ausfallzeiten und zum Urlaubsanspruch enthalten. 6.1 Regelung der Vergütung Der Arbeitnehmer, der in einem Abrufarbeitsverhältnis beschäftigt ist, hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts. Da es sich um ein Teilzeitarbeit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 2 Definition der Arbeit auf Abruf

Der Begriff "Arbeit auf Abruf" ist in § 12 Abs. 1 Satz 1 TzBfG definiert. Sie liegt dann vor, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Abrufarbeit wird auch gelegentlich als "kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit" (KAPOVAZ) bezeichnet. Praxis-Beispiel Die Vereinbarung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / Zusammenfassung

Überblick Flexible Teilzeitarbeit ist durch eine variable Verteilung der Wochenarbeitszeit geprägt. Die Arbeitszeit des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers wird also nicht nach einem festen Schema verteilt. Vielmehr können Dauer und Lage der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit nach betrieblichen und/oder individuellen Bedürfnissen unterschiedlich gestaltet werden. Dadurc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 5 Mindestarbeitseinsatz

Ist in der Vereinbarung die tägliche Dauer der Arbeitszeit nicht festgelegt, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer jeweils für mindestens 3 aufeinander folgende Stunden zur Arbeitsleistung in Anspruch zu nehmen.[1] Der Gesetzgeber hat mit dieser Vorschrift den Regelfall des Arbeitsabrufs definiert. Er ist dabei davon ausgegangen, dass nur dieser Mindestarbeits...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.3 Urlaubsanspruch

Wie alle Voll- und Teilzeitarbeitnehmer hat der Abrufarbeitnehmer gemäß § 3 Abs. 1 BUrlG Anspruch auf mindestens 24 Werktage Urlaub, soweit nicht tarif- oder einzelvertraglich ein höherer Anspruch vereinbart ist. Der gesetzlich geregelte Mindesturlaubsanspruch von 24 Werktagen bezieht sich auf die Werktage Montag bis Samstag, also eine 6-Tage-Urlaubswoche. Da bei der Arbeit ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3 Vertragsgestaltung

Gegenüber dem "normalen" Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnis können sich für die Vertragsparteien besondere Rechte und Pflichten ergeben. Wie jeder andere Arbeitnehmer ist auch der Job-Sharing-Partner an die Weisungen des Arbeitgebers gebunden. Lediglich die Verteilung der vereinbarten Arbeitszeit kann er im Unterschied zu anderen Arbeitnehmern grundsätzlich in Abstimmung mi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 4 Ankündigungsfrist und Zeitrahmen der Arbeitsleistung

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 TzBfG ist der Arbeitnehmer nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens 4 Tage im Voraus mitteilt und die Arbeitszeit innerhalb eines vom Arbeitgeber festgelegten Zeitrahmens erfolgt. Andernfalls ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Arbeitsleistung zu verweigern, die Arbeitspflicht entf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2 Umsetzung von Job-Sharing-Modellen im Einzelnen

Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten die Rahmenbedingungen für den von den Job-Sharing-Partnern festzulegenden Arbeitszeitplan und den Aufgabenbereich der am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmer festlegen. Außerdem sollten Vorkehrungen bei Nichteinigung der Job-Sharing-Partner getroffen werden, die dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, in solchen Fällen von seinem Direktion...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 6.2 Vergütung von Ausfallzeiten

Wie in einem Vollzeitarbeitsverhältnis kann der Abrufarbeitnehmer durch besondere Umstände gehindert sein, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Dies kann wegen einer Erkrankung, wegen eines gesetzlichen Feiertages oder wegen einer persönlichen Verhinderung (z. B. Arztbesuch) eintreten. Gemäß § 3 Abs. 1 EFZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.1 Vergütung

Jeder einzelne Job-Sharing-Partner hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für den Anspruch auf Zuschläge und Sondervergütungen gelten die allgemeinen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch für Arbeitnehmer im Job-Sharing gilt das Diskriminierungsverbot d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Arbeit auf ... / 3 Mindest-Arbeitszeitvolumen und maximal zulässige zusätzlich abrufbare Arbeitszeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen für die Arbeit auf Abruf im Arbeitsvertrag ein bestimmtes Mindest-Arbeitszeitvolumen vereinbaren. Die Vertragsparteien sind dabei in der Wahl der zeitlichen Bemessungsgrenze frei, d. h. sie können eine tägliche, wöchentliche oder jährliche Arbeitszeit vereinbaren. Im Rahmen dieser Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Arbeitsleistung unter...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2.2 Rechtsbeziehungen zwischen den Job-Sharing-Partnern

Zwischen den einzelnen Job-Sharing-Partnern bestehen keine vertraglichen Rechtsbeziehungen. Sie stehen nebeneinander in Einzelrechtsbeziehung zum Arbeitgeber. Es ist aber Teil der arbeitsvertraglichen Verpflichtung jedes am Job-Sharing beteiligten Arbeitnehmers, Absprachen mit dem oder den anderen Job-Sharing-Partner(n) über die Aufteilung der Arbeitszeit zu treffen und dies...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 4 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich stehen bei der Arbeitsplatzteilung jedem Vertragspartner die allgemeinen Kündigungsrechte und -beschränkungen zu, die auch in einem "normalen" Arbeitsverhältnis gelten. Für den Arbeitgeber stellt sich jedoch gelegentlich die Frage, was mit den übrigen Arbeitnehmern passiert, wenn ein Arbeitsplatzpartner kündigt oder er diesem kündigen muss. § 13 Abs. 2 TzBfG gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 1 Job-Sharing als Form der Arbeitsplatzteilung

Kernelement von Job-Sharing-Modellen ist die Aufteilung der zeitlichen Besetzung eines Arbeitsplatzes unter mehreren – mindestens 2 – Arbeitnehmern (Job-Sharing-Partner) auf der Grundlage von Absprachen der beteiligten Arbeitnehmer. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) spricht vor diesem Hintergrund von "Arbeitsplatzteilung"[1]: "Arbeitgeber und Arbeitnehmer können ve...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 2.1 Aufstellung eines Arbeitszeitplans

Das Verfahren zur Festlegung der von den einzelnen Job-Sharing-Partnern zu leistenden Arbeitszeiten (Arbeitszeitplan) sollte geregelt sein, um eine verbindliche und bedarfsgerechte Aufteilung der Arbeitszeiten zu gewährleisten. Dazu gehören folgende Komponenten: Festlegung einer Zeitspanne, für die der jeweilige Arbeitszeitplan aufzustellen ist (Planperiode, z. B. Wochenplan)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.2 Entgeltfortzahlung bei Fehlzeiten

Auch Job-Sharing-Partner haben – wie die übrigen Arbeitnehmer – einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen Der Anspruch des Job-Sharing-Partners auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmt sich nach denselben Grundsätzen, die für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer oder Teilzeitbeschäftigte mit...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Die Befristung von Arbeitsverhältnissen ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zulässig und wirksam. Grundsätzlich bedarf es für die Befristung eines sachlichen Grundes. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) enthält eine Aufzählung sachlicher Gründe. Diese ist jedoch nicht abschließend, auch andere, nicht im Gesetz genannte Gründe können die Zulässigke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristeter Arbeitsvertrag:... / Zusammenfassung

Überblick Ob und wie ein befristeter Arbeitsvertrag endet bzw. während seiner Laufzeit beendet werden kann, hängt naturgemäß davon ab, ob die Befristungsabrede wirksam ist oder nicht. Im Einzelfall kann sich für den Arbeitgeber sogar die Verpflichtung ergeben, das Arbeitsverhältnis trotz wirksamer Befristung fortzusetzen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.6.4 Vollzeitäquivalent

Das Vergleichsentgelt Teilzeitbeschäftigter ist in ein Vollzeitäquivalent um- bzw. hochzurechnen, um eine Vergleichbarkeit zwischen Teilzeit- und Vollzeitarbeitsverhältnissen herzustellen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.2 Mindestanzahl vergleichbarer Arbeitnehmer – Datenschutz

§ 12 Abs. 3 EntgTranspG erlangt bei der Auskunftserteilung die Beachtung des Schutzes personenbezogener Daten sowohl des Anspruchsstellers als auch derjenigen Beschäftigten, über deren Entgelt nach diesem Gesetz Auskunft zu geben ist. In Satz 2 ist die wichtige Einschränkung enthalten, dass ein Vergleichsentgelt nicht anzugeben ist, wenn weniger als 6 Beschäftigte des jeweils...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgelttransparenzgesetz: I... / 3.1.1 Unternehmensgröße

Der Anspruch besteht gemäß § 12 Abs. 1 EntgTranspG nur in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten bei demselben Arbeitgeber. Damit kommt es nicht auf die Anzahl der Beschäftigten in einem Konzern, der aus mehreren Schwestern- und/oder Tochtergesellschaften besteht, an. Alleinentscheidend ist der konkrete Vertragsarbeitgeber des Beschäftigten, der einen Auskunft...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 4.1.4 Inklusionsvereinbarung

§ 166 Abs. 1 Satz 1 SGB IX verpflichtet den Arbeitgeber, mit der SBV und den in § 176 SGB IX genannten Vertretungen (Betriebs- oder Personalrat) in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten des Arbeitgebers[1] eine verbindliche Inklusionsvereinbarung (früher: Integrationsvereinbarung) abzuschließen. Der Arbeitgeber ist nach § 166 Abs. 1 Satz 2 auf Verlangen der SBV verpflichtet, i...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 4.1 Dienstvereinbarung über die Flexibilisierung der Arbeitszeiten im Rahmen von § 7 Abs. 1 u. 2 ArbZG

Präambel Diese Dienstvereinbarung basiert auf § 6 Abs. 4 TVöD und soll die Öffnungsmöglichkeiten des § 7 Abs. 1 Nr. 1 lit. a und Abs. 2 Nr. 1 ArbZG nutzen, um im Rahmen von Bereitschaftsarbeit eine flexible Arbeitszeitgestaltung zu ermöglichen. Ziel ist es, betriebliche Erfordernisse mit den Interessen und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Einklang zu bringen und gle...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Drogist (Professiogramm) / 2 Arbeitszeitregime

Folgende Charakteristiken für die Arbeitszeiten sind bemerkenswert: Tätigkeit an Samstagen, Teilzeit üblich, Saisonarbeiten in touristischen Zentren sowie an Festtagen, bei Selbstständigkeit längere Arbeitszeiten zur Vor- und Nachbereitung des Tagesgeschäfts vor und nach der Ladenöffnungszeit sowie durch Tätigkeiten im Büro und zur Reinigung.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Bereitschaft / 2.2.2 Teilzeitbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sind grundsätzlich nicht zur Leistung von Bereitschaftsdienst verpflichtet – der TVöD enthält ausdrücklich keine Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers. Das gilt nicht nur für nach dem 1.10.2005 neu eingestellte Beschäftigte, sondern auch für Bestandsbeschäftigte. Lediglich aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung oder mit ihrer Zustimmung im Einzelfall kann d...mehr