Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

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§ 23 Schiedsverfahren in Er... / Literaturtipps

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / b) Verfahren

Rz. 91 Solange der Vorerbe Besitz an der Sache hat, steht ihm ein Trennungsrecht, bei wesentlichen Bestandteilen eines Nachlassgegenstandes zugleich ein Aneignungsrecht zu.[122] Dabei ist zu beachten, dass der Vorerbe auch nach dem Eintritt des Nacherbfalls – obwohl er aufhört, Erbe zu sein (§ 2139 BGB) – noch berechtigter Besitzer des Nachlasses ist. Denn nach einhelliger M...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Bestehen eines Scheidungs- oder Eheaufhebungsgrundes

Rz. 496 Als weitere Voraussetzung für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts verlangt § 1933 BGB das Vorliegen eines Scheidungsgrundes (§§ 1565–1568 BGB). Die Ehe muss gescheitert sein; die Voraussetzungen des § 1565 BGB müssen für den Zeitpunkt des Erbfalls vorliegen.[581] Für die Prognose, ob zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen einer Scheidung der Ehe vorg...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 1. Allgemeines

Rz. 176 Die Beurkundungsvorschriften für Verfügungen von Todes wegen finden sich teils im BGB, teils im BeurkG. In erster Linie sind es verfahrensrechtliche Vorschriften, teilweise beinhalten sie auch materielles Recht. Zunächst gelten die allgemeinen Regeln über die Beurkundung von Willenserklärungen nach §§ 6 ff. BeurkG. Darüber hinaus sind Besonderheiten geregelt in §§ 27...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / c) Haftungsbeschränkung zugunsten Minderjähriger

Rz. 270 § 1629a BGB sieht eine Haftungsbeschränkung zugunsten des Kindes vor. Die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs werden durch zwei Vermutungstatbestände gewahrt (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (hier: Erbengemeinschaft) bzw. Personengesellschaft ...mehr

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§ 22 Handelsregister und Er... / Literaturtipps

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / ff) Genehmigungsvorbehalt nach § 1854 Nr. 8 BGB (§§ 1908i Abs. 2, 1804 BGB a.F.) bei Schenkung

Rz. 198 Genehmigungspflichtig sind trotz eines entsprechenden Wunsches des Betreuten Schenkungen, die über Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, die nach den Lebensverhältnissen des Betreuten üblich sind.[265] In § 30 BtOG wurde geregelt, dass ein Berufsbetreuer kein Geld oder keine geldwerten Leistungen als Schenkung oder als Zuwendung aufgrund Verfügung von Todes wegen[266] an...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / VII. Beweislast

Rz. 237 Soll eine lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahme abgebrochen werden, so muss zur Überzeugung des entscheidenden Gerichts der volle Beweis erbracht werden, dass seitens des entscheidungsunfähigen Patienten ein Beendigungsverlangen besteht.[317] Eine starke Gegenmeinung sieht es hingegen als angezeigt, die Behandlung irreversibel bewusstloser Patienten dann e...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / 2. Erklärungen des Vertragspartners

Rz. 174 Für die Erklärungen des Vertragspartners, die keine Verfügungen von Todes wegen sind, gelten die allgemeinen Anfechtungsvorschriften der §§ 119 ff. BGB, insbesondere die eingeschränkte Motivirrtumsanfechtung des § 119 Abs. 2 BGB. Damit gelten auch die Fristen der §§ 121, 124 BGB. Die Anfechtungserklärung kann formlos abgegeben werden; sie ist eine empfangsbedürftige ...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / b) Grunderwerbsteuer

Rz. 135 Die Schenkung eines Grundstücks unter Lebenden ist ebenso grunderwerbsteuerfrei wie der Grundstückserwerb von Todes wegen, § 3 Nr. 2 GrEStG. Allerdings unterliegen Schenkungen unter einer Auflage insoweit der Grunderwerbsteuer, als der Wert der Auflage bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass der Erwerb...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Auswirkungen auf wechselbezügliche testamentarische und erbvertragliche Verfügungen

Rz. 270 Da die Nichtigkeit einer wechselbezüglichen Verfügung gem. § 2270 Abs. 1 BGB die Unwirksamkeit der korrespondierenden Verfügung zur Folge hat, kann mit einer zuvor beschriebenen Feststellungsklage nicht nur auf das künftige Erb- und Pflichtteilsrecht des potenziellen Erben selbst Einfluss genommen werden, sondern auch die Verfügung des anderen Testators zu Fall gebra...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 5. Abweichende Teilung in Ausnahmefällen?

Rz. 121 Dass sich der einzelne Miterbe – und sei sein Anteil noch so klein – mit seinem Auseinandersetzungsanspruch nach § 2042 Abs. 1 BGB und der Möglichkeit, gem. § 753 BGB Grundvermögen in die Zwangsversteigerung zu bringen, gegenüber Familieninteressen an der Erhaltung langjährigen Familienbesitzes durchsetzen kann, ist immer wieder Gegenstand der Kritik an der gesetzlic...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 6. Anfechtung der Ausschlagung wegen Irrtums über die Zugehörigkeit einzelner Verbindlichkeiten zum Nachlass (Irrtum über nicht bestehende Nachlassüberschuldung)

Rz. 240 Hierzu das KG in seinem Beschl. v. 16.3.2004:[263] Zitat 1. Ein Irrtum über die Zugehörigkeit von Rechten oder Verbindlichkeiten zum Nachlass kann gem. §§ 119 Abs. 2, 1954 Abs. 1 BGB zur Anfechtung einer Erbausschlagung wegen Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses berechtigen, wenn er zur Vorstellung einer tatsächlich nicht bestehenden Übersch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Allgemeines

Rz. 146 Der Schenkungsbegriff des § 2325 Abs. 1 BGB deckt sich mit dem des § 516 Abs. 1 BGB. Danach sind zwei Voraussetzungen für das Vorliegen einer Schenkung maßgebend: zum einen die objektive Bereicherung des Dritten und zum andern das Einigsein zwischen Erblasser und Zuwendungsempfänger über die objektive Unentgeltlichkeit der Zuwendung. Rz. 147 Entscheidend ist grundsätz...mehr

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§ 20 Teilungsversteigerung / b) Ausgleich von Aufwendungen unter Ehegatten

Rz. 138 Bei der Auseinandersetzung einer ursprünglichen Ehegattengrundstücksgemeinschaft ist zu fragen, wie höhere Aufwendungen eines Ehegatten für die Anschaffung, Bebauung und Unterhaltung des Grundstücks berücksichtigt werden können. Demjenigen Ehegatten, der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Grundstücks allein getragen hat, steht nach § 748 BGB ein Ausgleichsanspr...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / VI. Prozessführung in der Testamentsvollstreckung

Rz. 172 Die §§ 2212, 2213 BGB regeln das Prozessführungsrecht des Testamentsvollstreckers sowohl für Aktiv- als auch für Passivprozesse, wenn ein Recht für oder gegen den Nachlass geltend gemacht wird. Nicht unter diese Vorschriften fallen allerdings Prozesse, welche der Testamentsvollstrecker aus eigenem Recht, also z.B. auf Vergütung, führt,[316] bzw. Prozesse, welche sich...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / b) Muster: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft)

Rz. 212 Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Muster 3.7: Vor- und Nacherbschaft (befreite Vorerbschaft) Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, setze meine Ehefrau _________________________, geb. am _________________________, zu meiner alleinigen Erbin meines gesamten Vermögens ein. Die Alleinerbin ...mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / 1. Verfügungsmacht des Testamentsvollstreckers

Rz. 345 Unterliegt das betreffende Grundstück der Verwaltung des Testamentsvollstreckers, so hat ausschließlich er das Verfügungsrecht darüber (§§ 2205, 2211 BGB). Ist Testamentsvollstreckung angeordnet, so haben die Erben keine Verfügungsmacht, und zwar ab dem Erbfall und nicht erst ab der Annahme des Testamentsvollstreckeramtes.[331] Dem Grundbuchamt steht bezüglich der Befu...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 2. Testamentsablieferungspflicht

Rz. 174 Nach § 2259 BGB ist jeder, der ein Testament in Besitz hat, verpflichtet, dieses unverzüglich, nachdem er von dem Tod des Erblassers Kenntnis erlangt hat, an das Nachlassgericht abzuliefern. Abzuliefern sind alle nicht in Verwahrung des Nachlassgerichts befindlichen Schriftstücke in Urschrift, die sich äußerlich oder inhaltlich als letztwillige Verfügung des betreffe...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Praktische Anwendung und Grenzen

Rz. 275 In der Praxis kommen Verschaffungsvermächtnisse bei Gesamthands- oder Miteigentum vor oder bei Herausgabevermächtnissen, bei denen ein Inbegriff von Gegenständen oder ein Bestand von Zubehörstücken herauszugeben ist. Die Erben oder sonstigen Bedachten können aber nicht unbegrenzt mit einem Verschaffungsvermächtnis belastet werden. Eine Grenze bildet insoweit die besc...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / (1) Wesentliche Änderungen im Überblick

Rz. 197 Die seit 1.8.2002 geltenden Vorschriften des Beurkundungsrechts bei Verfügungen von Todes wegen beinhalten folgende wichtige Neuerungen:mehr

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§ 10 Erbrecht und Grundbuch / a) Schweigepflicht des Notars

Rz. 162 Der Notar unterliegt gem. § 18 Abs. 1 S. 1 BNotO der Verschwiegenheit. Davon kann nur der Auftraggeber selbst entbinden, im Falle seines Todes die Aufsichtsbehörde (§ 18 Abs. 1 S. 2 BNotO). Da E nicht mehr lebt, hätte die Aufsichtsbehörde (der Präsident des Landgerichts, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat) den Notar von seiner Verschwiegenheitspflicht zu ...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / c) Indirekte Sterbehilfe – Schmerztherapie mit ggf. lebensverkürzender Auswirkung

Rz. 244 Auch eine Schmerztherapie, die mit einer lebensverkürzenden Auswirkung als unbeabsichtigter Nebenfolge einhergeht, wird für straflos erachtet und kann unproblematisch in einer Patientenverfügung angeordnet werden. Ein behandelnder Arzt darf in Übereinstimmung mit einem entsprechenden Patientenwillen schmerzstillende Medikamente selbst dann verabreichen, wenn diese al...mehr

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§ 7 Nachlassgerichtliches V... / 3. Muster: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben

Rz. 146 Muster 7.25: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben Muster 7.25: Ausschlagung der Erbschaft durch gesetzlichen Erben An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Am _________________________ ist, wie Sie aus beiliegender Sterbeurkunde ersehen können, mein Vater _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________, verstor...mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / b) Selbsttötung der versicherten Person

Rz. 55 Nach § 161 Abs. 1 VVG wird der Versicherer von der Leistung frei, wenn die versicherte Person (ohne Vorliegen einen krankhaften Störung) Selbstmord begangen hat. Die ALB[48] relativieren dies zugunsten des Bezugsberechtigten. Den Lebensversicherer trifft danach nur noch eine eingeschränkte Leistungspflicht im Falle der Selbsttötung der versicherten Person. Rz. 56 Entsc...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / d) Zustimmung des vertraglich Bedachten

Rz. 100 Die Zustimmung des vertraglich Eingesetzten zu einer späteren Verfügung von Todes wegen gibt dem Erblasser seine Testierfreiheit wieder zurück. Die Zustimmung bedarf der notariellen Beurkundung, weil darin eine ganze oder teilweise Aufhebung des Erbvertrags zu sehen ist, §§ 2290, 2291 Abs. 4, 2276 BGB.[125] Unter Ehegatten/Lebenspartnern genügt die Form des gemeinsch...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / b) Muster: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht

Rz. 30 Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Muster 17.7: Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht Ich bestimme meine beiden Kinder _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, und _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, zu meinen Erben zu jeweils gleichen Teilen...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Das Zuwendungsverbot in § 14 HeimG als Verbotsnorm

Rz. 374 Der Leitung, den Beschäftigten oder sonstigen Mitarbeitern eines Heims ist es nach § 14 Abs. 5 HeimG [443] untersagt, sich von oder zugunsten von Heimbewohnern oder Bewerbern um einen Heimplatz Geld oder geldwerte Leistungen für die Erfüllung der Pflichten aus dem Heimvertrag über das nach § 5 HeimG vereinbarte Entgelt hinaus versprechen oder gewähren zu lassen, ausge...mehr

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§ 24 Internationales Erbrecht / ee) Widerruflichkeit der Rechtswahl

Rz. 19 Wählte ein Ausländer für im Inland belegenes Grundeigentum deutsches Erbrecht, so stellte sich die Frage, nach welchem Recht sich der Widerruf dieser Rechtswahl bemaß. In Betracht kam das nach dem Heimatrecht des Erblassers zu ermittelnde Erbstatut oder das gewählte deutsche materielle Recht. Die h.M. stellte für die Frage der Wirksamkeit der Rechtswahl entsprechend d...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / 4. Muster: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB

Rz. 277 Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB Muster 17.25: Stundung des Pflichtteils nach § 2331a BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – _________________________ Antragsteller: _________________________ (Erbe) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ Antragsgegner: _________________________ (Pflichtteilsberechtigter) Prozessbevollmäch...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 99 Außer der Nachlasssicherung und Nachlassverwaltung kann es Aufgabe des Nachlasspflegers sein, die Erben zu ermitteln. Vorrangig ist nach einer Verfügung von Todes wegen zu suchen. Testamentarische Erben können neben hinterlegten Testamenten auch aus Verfügungen des Erblassers hervorgehen, die dieser in seinem Bankschließfach oder Zuhause aufbewahrt hat. Insbesondere di...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Grundbuchberichtigung auf den Erben

Rz. 86 Will der Gläubiger gegen den Erben in ein Grundstück vollstrecken, das noch auf den Erblasser im Grundbuch lautet, so ist u.U. zuvor eine Grundbuchberichtigung erforderlich, bspw. wenn eine Zwangshypothek zu Lasten des Nachlassgrundstücks eingetragen werden soll. Vor ihrer Eintragung ist der Erbe nach § 39 GBO voreinzutragen. Wenn sich der Gläubiger vor oder nach erfo...mehr

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§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 1. Allgemeines

Rz. 233 Die Tätigkeit des Nachlassverwalters entspricht in weiten Zügen der des Insolvenzverwalters: Er hat den Nachlass in Besitz zu nehmen, um daraus die Gläubiger zu befriedigen. Bis dies geschehen ist, hat er den Nachlass zu verwalten. Falls sich herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, hat der Nachlassverwalter unverzüglich Nachlassinsolvenz anzumelden; gem. § ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / hh) Nachträgliche Vereinbarung bzw. Anordnung der Ausgleichungspflicht

Rz. 209 Eine Schenkung ist nur dann auszugleichen, wenn dies bei der Gewährung der Schenkung angeordnet wurde, § 2050 Abs. 3 BGB. Nachträglich kann der Erblasser einseitig durch Rechtsgeschäft unter Lebenden diese Anrechnungspflicht nicht mehr bestimmen. Dies geht nur durch Verfügung von Todes wegen, indem er ein Vermächtnis zu Lasten des Beschenkten und zugunsten der anderen...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Allgemeines Akteneinsichtsrecht

Rz. 36 Für alle FG-Verfahren und damit auch für die verschiedenen Nachlassverfahren bestimmt § 13 FamFG, dass jedem die Einsicht in die Nachlassakten gestattet werden kann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht (§ 31 FamFG). Dies gilt auch für die Erteilung unbeglaubigter oder beglaubigter Abschriften aus den Nachlassakten. Dabei entscheidet das Nachlassgericht nach...mehr

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§ 4 Erbvertrag und Erbschaf... / aa) Vertragsmäßigkeit – Wechselbezüglichkeit

Rz. 30 Vertragsmäßig bedacht sein kann neben dem Vertragspartner auch ein Dritter, und zwar sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person. Von der Vertragsmäßigkeit einer angeordneten letztwilligen Verfügung zu unterscheiden ist die Frage der Wechselbezüglichkeit (Korrespektivität). Korrespektiv können Verfügungen von Todes wegen nur sein, wenn mindestens zwei Pers...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / cc) Indexierung nach der BGH-Rechtsprechung

Rz. 192 Nach der BGH-Rechtsprechung ergäbe sich folgende Berechnung:mehr

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§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Anspruchsschreiben an den Versicherer

Rz. 44 Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer Muster 25.8: Anspruchsschreiben an den Versicherer per Einschreiben mit Rückschein An die _________________________-Lebensversicherung Lebensversicherungsvertrag Nr. _________________________ Versicherungsnehmer: _________________________ Versicherte Person: _________________________ Ausweislich beigefügter Vollmacht vertret...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Beim Irrtum in Bezug auf das Hinzutreten eines Pflichtteilsberechtigten, § 2079 BGB

Rz. 323 Die Wirkung der Anfechtung reicht nur so weit, als der Anfechtungsberechtigte begünstigt wird. Er erlangt den vollen gesetzlichen Erbteil. Die Anfechtung wirkt nicht auch zugunsten anderer gesetzlicher Erben, z.B. nicht zugunsten von Ausgeschlossenen, weil die einzelne Verfügung nur insoweit von der Anfechtung erfasst wird, als sie sich nachteilig für den Pflichtteil...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / b) Bankkonten und Vollmachten

Rz. 81 Zur Sicherung des Nachlasses gehört auch die Sicherung der vorhandenen Bankguthaben, d.h. die Information der kontoführenden Banken über die Annahme des Amtes, wobei insbesondere bei vorhandenen Gemeinschaftskonten häufig Probleme hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Anteils des Nachlasses am Kontoguthaben auftreten. Ferner ist zu klären, inwieweit noch Kontovo...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / 7. Übernahmerecht

Rz. 140 Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstands an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben solle, den betreffenden Gegenstand zu übernehmen, und zwar entweder zum Verkehrswert oder zu einem vom Erblasser festgesetzten Übernahmepreis. Rz. 141 Das Übernahmerecht unterscheidet sich von der reinen Teilungsa...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters

Rz. 552 Muster 11.37: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters Muster 11.37: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – _________________________ Betreff: Antrag auf Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO in der Nachlasssache des am _______________________...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / a) Grundsätzliches

Rz. 174 Nach § 2325 BGB kann derjenige, der zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten zählt, von den Erben als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Dem Wortlaut zufolge ergibt dies, dass zum realen Nachlass (= die zum Zeitpunkt des Todes noch vorhandenen Gegenstände...mehr

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§ 2 Vorsorgevollmacht, Betr... / a) Postmortale und transmortale Vollmacht

Rz. 71 Die postmortale und transmortale Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, auch nach dem Versterben des Vollmachtgebers unabhängig von Ermittlung und Willen der Erben und unabhängig von der Vorlage eines Erbscheins oder eines Testaments mit Eröffnungsvermerk rechtsgeschäftlich tätig zu werden. Aufgrund von ihm geschlossener Verträge scheiden Nachlassgegenstände au...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 328 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / a) Allgemeines

Rz. 234 Unter einem Vermächtnis versteht man die Zuwendung eines Vermögensvorteils im Gegensatz zur Erbeinsetzung in der Weise, dass der Vermächtnisnehmer nicht in die Rechtsstellung des Erblassers, d.h. in alle Rechte und Pflichten (Von-Selbst-Erwerb) einrückt, sondern lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem/den Beschwerten auf Übertragung des Zugewandten e...mehr

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§ 8 Erbenfeststellungsklage / c) Verhältnis zwischen Leistung und Entgelt beim Erbvertrag

Rz. 385 Eine erbvertragliche Bindung zugunsten des Heimträgers kann ein "Versprechen" i.S.d. Leistungsbegriffs in § 5 HeimG sein. Deshalb kann ein Erbvertrag, in dem der Träger eines Altenheims zum – alleinigen – Vertragserben eingesetzt wird und dieser sich verpflichtet, den Erblasser bis zu seinem Tod unentgeltlich in seinem Heim aufzunehmen, zu versorgen und zu pflegen, n...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Allgemeines

Rz. 91 Um die Frage der Haftung des Erben beantworten zu können, muss primär geklärt werden, ob die fragliche Verbindlichkeit eine Nachlassverbindlichkeit darstellt. Erblasserschulden sind eindeutige Nachlassverbindlichkeiten. Sie rühren vom Erblasser her und bestanden bereits ihm gegenüber (§ 1967 Abs. 2 S. 1 BGB). Deshalb ist der Erbe mit der Annahme der Erbschaft verpflic...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Pflichtteilsberechtigung des eingetragenen Lebenspartners

Rz. 95 Der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist nach § 10 Abs. 6 LPartG pflichtteilsberechtigt, wenn die Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Erbfalls bestand (§ 10 Abs. 6 S. 1 LPartG)[67] und der überlebende Partner durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde. § 10 Abs. 6 S. 2 LPartG bestimmt dabei, dass hinsichtlich des Pflichtteil...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ee) Außerordentliches Auseinandersetzungsverlangen

Rz. 84 Die Vorschrift des § 1629a BGB wahrt die Interessen von Gläubigern und des Rechtsverkehrs durch zwei Vermutungstatbestände (§ 1629a Abs. 4 BGB) und durch ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kindes, mit dem es seine Mitgliedschaft in einer Gesamthandsgemeinschaft (hier: Erbengemeinschaft) bzw. Personengesellschaft beenden kann. Rz. 85 Nach § 1629a Abs. 1 BGB hat d...mehr