Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 4 Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes

Während einer Dienstreise ist ein Versicherter nicht bei allen Verrichtungen ununterbrochen unfallversicherungsrechtlich geschützt. Gerade bei längeren Dienstreisen lassen sich im Ablauf der einzelnen Tage in der Regel Verrichtungen unterscheiden, die mit der Tätigkeit für das Unternehmen wesentlich im Zusammenhang stehen, und solche, bei denen dieser Zusammenhang in den Hin...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Dienstreise / 1 Unfallversicherungsrechtliche Definition von Dienstreisen

Unfälle sind zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen.[1] Die Tätigkeit muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität). Diese Einwirkung muss einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versichert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonderausgaben / 3 Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben

Unter dem Begriff "Vorsorgeaufwendungen" werden die folgenden als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zusammengefasst: Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Beiträge zu privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Beiträge zu einer zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung, Beiträge zu bestimmten Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall. Unbedeute...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.3.1 Wiederkehrende Bezüge

Rz. 66 Für wiederkehrende Bezüge aus einer Veräußerung des Betriebs oder Mitunternehmeranteils ist die Sofortversteuerung der Normalfall; anzusetzen ist der nach §§ 12ff. BewG zu ermittelnde Barwert. Sie werden nur als nachträgliche (laufende) Einkünfte besteuert, wenn diese Art der Besteuerung ausdrücklich gewählt wird. Wird das Wahlrecht überhaupt nicht oder nicht ordnungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Krankenversich... / 4 Abgrenzung zur betrieblichen Altersversorgung

(Kranken-)Versicherungen durch Leistungen des Arbeitgebers stellen eine Form der betrieblichen Altersversorgung dar, wenn sie einem vom Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) umfassten Versorgungszweck dienen. Die Einrichtung einer betrieblichen Krankenversicherung stellt, da durch sie keines der Risiken Alter, Tod oder Invalidität abgesichert w...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 2.3 Ersatz steuerpflichtiger Einnahmen

Rz. 15 Entschädigungen für Einnahmen, die nicht zu den Einkünften nach § 2 Abs. 1 EStG gehört hätten, werden auch durch § 24 EStG nicht zu steuerpflichtigen Einkünften.[1] Deshalb fallen Entschädigungen wegen Körperverletzung nur unter § 24 EStG, soweit sie entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit (Verdienstausfall) ersetzen. Beträge fü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 5.5.1 Aktienoptionspläne

Rz. 183 Führenden Angestellten von Aktiengesellschaften wird in sogenannten Aktienoptionsplänen das Recht eingeräumt, innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist eine bestimmte Anzahl von Aktien des Arbeitgeberunternehmens oder einer anderen zum Konzern gehörenden Aktiengesellschaft zu erwerben. Der Preis, zu dem die Aktien erworben werden sollen, wird von vornherein bestimmt....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.3.4 Einschränkung bei unentgeltlich erworbenen Anteilen

Rz. 301 Die Regelung für unentgeltlich erworbene Anteile in § 17 Abs. 2 S. 6 Buchst. a) EStG (zum Begriff des unentgeltlichen Erwerbs vgl. Rz. 154ff.) ist nicht nur auf den unentgeltlichen Erwerb unter Lebenden, sondern auch auf den Erwerb von Todes wegen anwendbar. Danach ist ein Verlustabzug nicht möglich, soweit er aus Anteilen stammt, die innerhalb der letzten fünf Jahre ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.6.1 Begriff des Rechtsnachfolgers

Rz. 104 Der Begriff des Rechtsnachfolgers i. S. d. § 24 Nr. 2 EStG ist nicht vollständig geklärt; darunter verstanden wird sowohl der bürgerlich-rechtliche Einzel- als auch Gesamtrechtsnachfolger, insb.: der Erbe oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB); Testamentsvollstreckung hindert die Zurechnung und den Zufluss beim Erben auch dann nicht, wenn der Testament...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 2 Leistungen an Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Unterstützungszahlungen, die aus öffentlichen Kassen in besonderen Notfällen und als Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder an Arbeitnehmer des Bundes, der Länder oder an Arbeitnehmer von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts gezahlt werden, sind in vollem Umfang steuerfrei.[1] Für...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 1 Leistungen an Arbeitnehmer im privaten Dienst

Unterstützungen und Beihilfen, die an Arbeitnehmer anlässlich einer Notlage gezahlt werden, sind bis zu einem Betrag von 600 EUR je Arbeitnehmer im Kalenderjahr steuerfrei, wenn ein hinreichender Anlass für die Unterstützung vorliegt , z. B. bei Krankheit oder Unglücksfall, Tod naher Angehöriger oder Vermögensverlust durch höhere Gewalt wie Hochwasser, Feuer oder Diebstahl. Auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unterstützungsleistung / 1 Begriff

Unterstützungen sind besondere Zahlungen des Arbeitgebers anlässlich bestimmter außergewöhnlicher Ereignisse außerhalb des Arbeitsverhältnisses (typisch: Notfallunterstützungen bei Krankheit, Tod oder sonstigen Unglücksfällen). Zudem können auch dingliche Leistungen (z. B. das Zurverfügungstellen von Räumlichkeiten, Werkzeug oder Fahrzeugen) als Unterstützungsleistungen vers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.1 Beihilfen sind bis 600 EUR steuerfrei

Wird der Arbeitnehmer durch eine Notsituation finanziell belastet, kann der Arbeitgeber ihm mit einer steuerfreien Beihilfe unter die Arme greifen. Als solche Notsituationen gelten z. B. Krankheit bzw. Tod eines Familienangehörigen, Vermögensverluste durch höhere Gewalt (z. B. Hochwasser, Brand) oder die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft bzw. Haftung. Die Steuerbefreiung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderungen durc... / 2.4 Tod des Vermieters

Ist der ursprüngliche Vermieter verstorben, darf der Rechtsnachfolger erwarten, dass der Mieter zeitnah zu dessen Kenntnis von der Rechtsnachfolge seine Ansprüche geltend macht. Hinweis Verwirkung nach 4 Jahren Wer es als Mieter in Kenntnis des Eintritts der Rechtsnachfolge mehr als 4 Jahre unterlässt, gegen den Vermieter seine angeblichen Aufwendungsansprüche geltend zu mache...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauliche Veränderung des Ge... / 8.3 Anspruchsgegner

Werden bauliche Veränderungen ohne entsprechenden Gestattungsbeschluss vorgenommen, richtet sich der Anspruch auf Beseitigung der baulichen Veränderung gegen denjenigen Wohnungseigentümer, der die bauliche Veränderung durchgeführt hat. Dies gilt auch dann wenn er der Eigentümergemeinschaft gar nicht mehr angehört. Sein Sondernachfolger kann nur ausnahmsweise in Anspruch geno...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall

Zusammenfassung Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Lohnsteuerabzug nach Todesfall

1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des Gleitzeitguthabens des verstorb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3 Tod des Arbeitgebers

Das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis wird geprägt von der persönlichen Abhängigkeit des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber, dem das Direktionsrecht zusteht. Fehlt es an der wechselseitigen Beziehung, weil der Arbeitgeber verstorben ist, endet auch das Beschäftigungsverhältnis. Dies gilt ungeachtet dessen, dass über den Tod hinaus bis zum rechtlichen Ende des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Tod des Arbeitnehmers

Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich durch Vorlage des beim z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Arbeitsentgeltzahlung nach dem Tod des Arbeitnehmers

Arbeitsentgelt, das der verstorbene Arbeitnehmer bis zum Todestag erarbeitet hat, ist beitragsrechtlich der Beschäftigung des Arbeitnehmers zuzuordnen. Dies gilt unabhängig davon, ob und an wen (z. B. Erben) es ausgezahlt wird. Für die aus dem Arbeitsentgelt zu berechnenden Beiträge gelten die für die bisherige Beschäftigung maßgebenden Faktoren. Praxis-Beispiel Beitragspflic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Tod des Arbeitgebers

Der Tod des Arbeitgebers beendet dagegen das Arbeitsverhältnis nicht und stellt in der Regel auch keinen Grund zur Kündigung dar. Das Arbeitsverhältnis geht vielmehr auf den Rechtsnachfolger über.[1] Das Erlöschen einer Aktiengesellschaft beendet das Arbeitsverhältnis nicht automatisch. Auch wenn die Erben des Arbeitgebers das Unternehmen nicht fortführen wollen oder können,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers

Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen Versicherung begründet. Durch eine möglichst rasche Antragstellung auf Hi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.5 Entgeltfortzahlung

Eine Entgeltfortzahlung an die Witwe/den Witwer über den Tod des Arbeitnehmers hinaus ist gesetzlich nicht vorgesehen. Sie lässt sich in aller Regel auch nicht aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers herleiten. Verstirbt der Arbeitnehmer nach Erhebung einer arbeitsgerichtlichen Klage (Kündigungsschutzklage etc.), können die Erben den Prozess als Leistungs- oder ggf. Feststel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.4 Entgeltanspruch

Leistungsprämien und Gratifikationen, die als (mittelbares) Entgelt für die erbrachte Arbeitsleistung gewährt werden, entstehen anteilig auf den Todestag berechnet und gehen ebenfalls auf den Erben über.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.2 Zuschüsse zu Beerdigungskosten

Zuschüsse zu den Beerdigungskosten, die der Arbeitgeber des verstorbenen Arbeitnehmers an die Angehörigen zahlt, stellen ebenfalls kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des Gleitzeitguthabens des verstorbenen Arbeitnehmers ergebenden Lohnb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3.2 Steuerfreie Sterbegelder

Leistungen (Sterbegelder) aus Sterbekassen oder Sterbeversicherungen, die aufgrund früherer Beitragsleistungen gezahlt werden, sind steuerfrei. Gleiches gilt für Sterbegelder, die eine gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung auszahlt.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Lohnsteuer

1 Lohnsteuerabzug nach Todesfall 1.1 Lohnzahlung an Rechtsnachfolger Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, die erst nach dem Tod des ursprünglich Bezugsberechtigten zufließen, sind – unabhängig vom Rechtsgrund der Zahlungen – als Einkünfte des Erben bzw. der Hinterbliebenen anzusehen und nach dessen ELStAM zu versteuern. Das gilt z. B. auch für die sich bei Auszahlung des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Arbeitsrecht

1 Tod des Arbeitnehmers Der Tod des Arbeitnehmers beendet aufgrund der persönlichen Leistungsverpflichtung gemäß § 613 Satz 1 BGB das Arbeitsverhältnis. Schon entstandene, aber noch nicht erfüllte Ansprüche gegen den Arbeitgeber aus dem Arbeitsverhältnis gehen auf die Erben über (Lohn- und Gehaltsansprüche). Hinweis Nachweis der Erbenstellung Die Erbenstellung wird gewöhnlich d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3.1 Steuerbegünstigter Versorgungsbezug

Das Sterbegeld unterliegt als sonstiger Bezug dem Lohnsteuerabzug nach der Jahreslohnsteuertabelle; es ist regelmäßig als Versorgungsbezug zu behandeln.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Sozialversicherung

1 Versicherung von bisher Familienversicherten nach Tod des Arbeitnehmers Mit dem Tod des Versicherten endet auch seine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Für die bisher familienversicherten Angehörigen[1] wird – nachrangig gegenüber einem anderweitigen Versicherungsschutz – eine obligatorische Anschlussversicherung in Form einer freiwilligen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Versorgungsbezüge

Der nach dem Tod des Arbeitnehmers dem Hinterbliebenen (Witwe/r bzw. Kinder) zufließende Arbeitslohn aufgrund des früheren Dienstverhältnisses des Verstorbenen kann ein Versorgungsbezug [1] sein, wenn er nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder in anderen Fällen als Hinterbliebenenbezug gezahlt wird. Hinweis Arbeitsrechtlicher Anspruch auf Arbeitslohn im Ster...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / Zusammenfassung

Begriff Der Tod des Arbeitnehmers beendet das Arbeitsverhältnis und das Beschäftigungsverhältnis in jedem Fall. Daraus können sich jedoch Ansprüche für die Hinterbliebenen ergeben. Der Tod des Arbeitgebers (als natürliche Person) führt grundsätzlich zum Übergang des Arbeitsverhältnisses auf den Erben. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Aus arbeitsrechtliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.2 Abfindungsanspruch

Der Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan kann nur vererbt werden, wenn er zum Zeitpunkt des Todes des Arbeitnehmers bereits entstanden war; fehlt es an einer diesbezüglichen Regelung im Sozialplan, ist die Fälligkeit durch Auslegung zu ermitteln.[1] Dabei ist insbesondere die Überbrückungs- und Ausgleichsfunktion der Sozialplanansprüche zu berücksichtigen. Eine Sozialplan-...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich und erlischt deshalb mit dem Tod des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für den wegen langjähriger Krankheit übertragenen Urlaubsanspruch. Nach dem Tod des Arbeitnehmers wandelt sich der (nicht mehr verwirklichte) Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der den Erben zusteht.[1] Dies gilt auch für den Zusatzurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Sterbegeld begründet keine Beitragspflicht

Zahlt der Arbeitgeber beim Tode eines Arbeitnehmers dem Ehegatten/Lebenspartner, den Kindern oder den Eltern des Verstorbenen als Sterbegeld das Gehalt für den Sterbemonat und ggf. für weitere Monate, so ist das Sterbegeld – ungeachtet der lohnsteuerrechtlichen Beurteilung – kein Arbeitsentgelt, weil es nicht als Gegenleistung für geleistete Arbeit gezahlt wird. Praxis-Beisp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.3 Neue Ansprüche

Neue Ansprüche der Erben entstehen nur, soweit das besonders vereinbart war (z. B. betriebliche Altersversorgung als Hinterbliebenenversorgung für Witwen und Waisen). Der Tod des Arbeitnehmers ist in der betrieblichen Altersversorgung Anspruchsvoraussetzung für das Entstehen eines entsprechenden Versorgungsfalles, der Ansprüche der Hinterbliebenen nach Maßgabe der Versorgung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.2 Lohnzahlung an mehrere Erben

Sind mehrere Erben anspruchsberechtigt und nimmt der Arbeitgeber gleichwohl die Auszahlung nur an einen der Erben vor, wird dies aus steuerlicher Sicht nicht beanstandet. Der Erbe kann die von ihm an die Miterben weitergegebenen Beträge bei der Einkommensteuerveranlagung als negative Einnahmen geltend machen.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zuweilen vor, dass an den Ehegatten/Lebenspartner bzw. die unterhaltsberechtigten Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers noch ein Betrag in Höhe der Abgeltung für die verfallenen Urlaubsansprüche gezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach dem bis zum Todestag entstandenen (aber mit dem Tod entfallenden) Urlaub...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3 Sterbegeld

Sterbegelder werden regelmäßig von öffentlichen Arbeitgebern gezahlt. Private Arbeitgeber sind ggf. nach Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen zur Zahlung verpflichtet. Zahlt der Arbeitgeber Sterbegeld an den überlebenden Ehepartner des Verstorbenen, ist dieses lohnsteuerpflichtig. Hinweis Lohnsteuerliche Behandlung von Sterbegeldern nicht mehr strittig Die lohnsteuerlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Vereinfachungsregelung im Sterbemonat

Kann der Arbeitgeber den laufenden Arbeitslohn nicht mehr an den Arbeitnehmer auszahlen, weil dieser verstorben ist, darf im bzw. für den Sterbemonat die Lohnsteuer aus Vereinfachungsgründen gleichwohl nach den ELStAM des Verstorbenen erhoben werden.[1] Die so ausgezahlten Beträge sind jedoch in der Lohnsteuerbescheinigung für die Erben oder Hinterbliebenen anzugeben.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 3.3 Aufzeichnungspflicht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber muss im Lohnkonto die Zahlung des Sterbegeldes, die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge usw. sowie die erforderlichen Angaben für die zutreffende Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag[1] aufzeichnen und in der elektronisch zu übermittelnden Lohnsteuerbescheinigung angeben.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 4 Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der Beerdigung

Für den Fall, dass der Arbeitgeber die Kosten für die Beerdigung eines verstorbenen Arbeitnehmers anstelle der Erben trägt, liegt ein geldwerter Vorteil vor, der grundsätzlich bei den Erben als Arbeitslohn zu versteuern ist.[1] Diese Rechtsfolge tritt nur dann nicht ein, wenn die Erben nicht in der Lage gewesen sind, die Kosten der Beerdigung zu tragen und aufgrund dessen die...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 35 EStG enthielt für Vz von 1975 bis einschließlich 1998 eine ESt-Ermäßigung für Einkünfte, die infolge eines Erwerbes von Todes wegen der ErbSt unterlegen haben und ergänzend eine Belastung mit ESt erfolgte. Diese Doppelbelastung sollte vermindert werden. Hierbei erfolgte eine Kürzung der ESt um einen bestimmten Prozentsatz. Dies sollte im Ergebnis dem Fall nahe kom...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 4 Steuerfreie Bezüge

Neben der Steuerpflicht für die üblichen Dienstbezüge und Zulagen sind gesonderte Steuerbefreiungsvorschriften für bestimmte Leistungen des Dienstherrn an den Beamten zu beachten. Steuerfrei sind allgemein die Beihilfen in Krankheits-, Geburts- oder Todesfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden[1]. Das anlässlic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.8 Lebensversicherungsbeiträge zur Absicherung betrieblicher Schulden

Rz. 464 Schließt ein Kommanditist eine Versicherung auf den Lebens- oder Todesfall ab, so sind weder die Versicherungsprämien Betriebsausgaben, noch führen die Versicherungsleistungen zu Betriebseinnahmen, und zwar selbst dann nicht, wenn die Versicherung zur Absicherung betrieblicher Schulden der KG dient und die KG bezugsberechtigt ist.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.1.1 Behandlung der Geschäftsführergehälter

Rz. 440 Die einkommensteuerliche Behandlung der Geschäftsführergehälter richtet sich einmal danach, ob der Geschäftsführer seine Bezüge von der GmbH oder von der GmbH & Co. KG erhält, zum anderen, ob er Gesellschafter der GmbH & Co. KG ist. Rz. 441 Geschäftsführer ist zugleich Kommanditist Erhält der Geschäftsführer der GmbH, der an der GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbilanzen und Status / 14 Vermögensaufstellung über den Nachlass

Rz. 135 Der Tod einer Person kann mit der Erstellung von 2 unterschiedlichen Vermögensaufstellungen verbunden sein. Zum einen ist eine Aufstellung für die Erbschaftsteuer zu errichten. Zum anderen kann der Erbe ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände (Inventar) bei dem Nachlassgericht einreichen, um die beschränkte Erbenhaftung zu erhalten. 14.1 Inventar 14.1.1 Gesetzliche Gru...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 6 Pensionszahlungen als Arbeitslohn

Die Pension, die der Beamte im Ruhestand erhält, unterliegt als steuerpflichtiger Versorgungsbezug dem Lohnsteuerabzug. Gleiches gilt für die Witwen-/Witwerpension, die der überlebende Ehegatte nach dem Tod des bezugsberechtigten Ehegatten erhält sowie das Waisengeld. Die Pension rechnet zu den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen. Von Versorgungsbezügen werden als Versorgu...mehr