Fachbeiträge & Kommentare zu Transaktion

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Grundlagen

Tz. 134 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Enthält ein Abschluss wesentliche Fehler (zur Definition von Wesentlichkeit vgl. Tz. 12f.) oder absichtlich herbeigeführte unwesentliche Fehler, um eine bestimmte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu erreichen, steht ein Abschluss nicht im Einklang mit sämtlichen IFRS iSv. IAS 1.16 (IAS 8.41). Insofern sind zwingend Korrekt...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.7.2 Hintergrund zum Transfer Pricing Management Tool

Im Rahmen dieses Beitrags ist es uns nicht möglich, alle auf dem Markt verfügbaren Softwarelösungen zur Automatisierung des VP-Prozesses zu beschreiben. Daher greifen wir in diesem Abschnitt exemplarisch eine Softwarelösung für das operative VP-Management heraus, mit der wir gute Erfahrungen gemacht haben und die wir deshalb als einen Best-Practice-Ansatz vorstellen: das Tra...mehr

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Anlage 3 – Zusammenfassung des BEPS-Maßnahmenpakets

Aktionspunkt 1 – Herausforderungen für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft Der Bericht zu Aktionspunkt 1 kommt zu dem Schluss, dass eine strikte Trennung der digitalen Wirtschaft von der übrigen Wirtschaft nicht möglich ist, da die digitale Wirtschaft zunehmend die Wirtschaft an sich ist. Er befasst sich mit BEPS-Risiken, die durch die digitale Wirtschaft verschärft werd...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Kapitalflussrechnung

Tz. 61 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 7 regelt die Aufstellung von Kapitalflussrechnungen (cash flow statement). Gemäß IAS 29.33 ist die Kapitalflussrechnung, die in der funktionalen Währung eines Hochinflationslandes ausgedrückt ist, wie die Bilanz und die Gesamtergebnisrechnung in Maßeinheiten des Abschlussstichtags umzurechnen, da sie gem. IAS 7.1 ein integraler Teil des A...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.2 Welchen Funktionsumfang sollte die Software haben?

Um größtmögliche Effizienzgewinne zu erzielen, sollte vor einer Toolauswahl möglichst detailliert analysiert werden, wo im bisherigen Dokumentationsprozess die größten Ineffizienzen stecken und inwieweit diese bereits durch eine Prozessoptimierung behoben werden können. Anschließend ist zu bestimmen, welche Teilprozesse durch den Softwareeinsatz noch weiter optimiert werden ...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.4 IT – Softwarelösungen für die Automatisierung der VP-Prozesse

Autor: Jörg Hanken In der Praxis fällt auf, dass nur sehr wenige Unternehmen bislang in eine Systemlandschaft investiert haben, die das VP-Management einerseits erheblich effizienter macht und zugleich qualitativ stark voranbringt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sei angemerkt, dass die Autoren nicht ein voll-automatisiertes End-to-end-VP-Management ›erträumen‹. Das Ziel s...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.6 VP-Dokumentation

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Dokumentation‹ erläutert. Abb. 59: Verrechnungspreiszyklus – VP-Dokumentation Im Zusammenhang mit dem Thema VP-Dokumentation stellen sich folgende Fragen: Ist die VP-Dokumentation jeder Konzerngesellschaft im steuerrechtlichen Sinne ›verwertbar‹, vollständig, zeitnah erstellt sowie zentral verfügbar und wie ist der zugrunde liegende Prozess ...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.1 VP-Strategie-Entwicklung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Strategie-Entwicklung‹ erläutert. Abb. 5: Verrechnungspreiszyklus – VP-Strategieentwicklung Bei diesem Arbeitsschritt ist eine ganzheitliche VP-Strategie zu entwickeln, die unter Berücksichtigung des operativen Geschäftsmodells, des Produktportfolios und der konzernindividuellen Wertschöpfungskette die Anforderungen aus steuerlicher und aus...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Explizit eingeräumte Wahlrechte

Tz. 89 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 (einstweilen frei) Tz. 90 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Es muss je nach Wahlrecht untersucht werden, ob der Wechsel auf eine andere zulässige Alternative überhaupt zu einer verlässlicheren Darstellung führen kann. Zu Wahlrechten folgende Beispiele (vgl. Mujkanovic, PiR 2018, S. 178):mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.9.1 Wann und für wen lohnt sich eine VP-Dokumentationssoftware?

Die Anschaffung einer VP-Dokumentationssoftware ist unseres Erachtens erst ab einem bestimmten Reifegrad der VP-Dokumentation sinnvoll. Abbildung 45 fasst einzelne typisierte Entwicklungsstadien zusammen: Abb. 45: Entwicklungsstadien von VP-Dokumentationskonzepten Bereits ab Phase 5 bietet der Einsatz einer VP-Dokumentationssoftware gegenüber einer Dokumentationserstellung per...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung des IAS 29

Tz. 1 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 findet Anwendung auf Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist. Eine ausdrückliche Zielsetzung (objective) enthält IAS 29 zwar nicht, doch wird im Abschnitt "Anwendungsbereich" unter IAS 29.2 offenbar als Begründung für IAS 29 darauf hingewiesen, dass in hochinflationären...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.2.6 Modell 5: 1-Preis-System, VP gem. Steuern, Markup-2-Steuerung

Kurzbeschreibung: Im Falle dieses 1-Preis-Systems soll die betriebswirtschaftliche Steuerung aus Controllingsicht sinnvoll mit den gesetzlichen Anforderungen einer fremdüblichen Gewinnallokation aus steuerlicher Sicht in Einklang gebracht werden. In der internen Ergebnisrechnung wird dazu in allen verbundenen Unternehmen eine konsequente Trennung der Einflüsse der Verrechnung...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 22.3 Lösungsansätze: Zusammenfassung

Insgesamt zeigt sich, dass das Erreichen sowohl der steuerlichen als auch der Controllingziele zwar äußerst herausfordernd, aber durch die Entwicklung von ausgeklügelten Lösungen sowohl bei 2-Preis- wie auch bei 1-Preis-Systemen möglich ist. Dies haben wir für unterschiedliche Steuerungs-KPI, Transaktionsgruppen und Umsetzungsvarianten differenziert analysiert und fassen die...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 23 Gesamtfazit: Harmonisierbarkeit von Verrechnungspreisen und Ausblick

Zusammenfassend kann nach Ansicht der Autoren folgendes Fazit gezogen werden: Als übergeordneter Grundsatz sollte stets gelten, dass bei einer Optimierung bzw. Veränderung von Wertschöpfungsketten sowohl betriebswirtschaftliche als auch steuerliche Effekte (z. B. Verrechnungspreise, Umsatzsteuer, Zoll) berücksichtigt werden sollten. Die betriebswirtschaftliche Zielsetzung ist...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.4.7.1 Problemstellung

Die vorangegangenen Kapitel zum Verrechnungspreiszyklus haben deutlich gemacht, dass die Kalkulation von VP und das dazugehörige Monitoring von Margen insbesondere bei Warenlieferungen im Konzern mit einem aufwendigen Prozess verbunden sind. Die Ursachen dafür liegen oftmals in den folgenden Umständen begründet: Datenerfordernis und -verfügbarkeit: Die VP-Setzung für Warenlie...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Anwendungsbereich

Tz. 6 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 (einstweilen frei) Tz. 7 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 IAS 29 ist auf die Einzel- und Konzernabschlüsse von Unternehmen anzuwenden, deren funktionale Währung (functional currency) die eines Hochinflationslandes (zur Definition eines Hochinflationslandes vgl. Tz. 20ff.) ist (IAS 29.1). Damit ist der Standard auch auf die Einzelabschlüsse eines jeden...mehr

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Teil A: Ganzheitliches VP-M... / 4.2 VP-Modellierung

In diesem Kapitel wird das Thema ›VP-Modellierung‹ erläutert. Abb. 8: Verrechnungspreiszyklus – VP-Modellierung Unter VP-Modellierung verstehen wir die Identifizierung und Ausprägung der ›richtigen‹ Methoden für die sachgerechte Kalkulation von VP für alle denkbaren konzerninternen Transaktionen, die wie folgt beispielhaft aufgeführt werden: Lieferung von fertigen/halbfertigen ...mehr

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Teil D: Kombinierte Sicht: ... / 20 Warum wird überhaupt mit VP gesteuert?

Das Controlling hat u. a. die Aufgabe, solche Finanzkennzahlen zu entwickeln und an die Geschäftsführung zu berichten, die es erlauben, die Performance der Steuerungsobjekte (z. B. konsolidierte HK je Produkt/-gruppe, Tochtergesellschaft, Region, BU, Teilkonzern) beurteilen zu können. Diese Informationen sind Grundlage für relevante Geschäftsentscheidungen der Geschäftsführu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Grundlagen

Tz. 85 Stand: EL 49 – ET: 02/2023 Gem. IAS 8.14b kann außer bei Vorliegen von neuen bzw. geänderten Standards oder Interpretationen eine Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Änderung dazu führt, dass der Abschluss zuverlässige und relevantere Informationen über die Auswirkungen von Geschäftsvorfällen, sonstigen ...mehr

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Datenbasierte Entscheidungs... / 4.6 Check – Überprüfung der Zielerreichung

Die Überprüfung und Sicherstellung der strategischen Ziele, die mit einer M&A-Transaktion realisiert werden sollen, wird kaum ohne ein kontinuierliches Monitoring durch die Investoren sichergestellt werden können. Auch gilt es noch während des Ablaufs der M&A-Transaktion bis und mit zur Post-Merger-Integration zu kontrollieren, ob die ursprünglichen Ziele noch erreicht werde...mehr

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Datenbasierte Entscheidungs... / 4.5 Execution – Umsetzung der Entscheidung

Gemäß Engelhardt[1] können für die erfolgreiche Umsetzung einer M&A-Transaktion sowohl kurzfristige als auch langfristige Ziele gesetzt werden. Während kurzfristig im Vordergrund steht, dass die M&A-Transaktion überhaupt erfolgreich durchgeführt werden kann, gilt die erfolgreiche (Post Merger-)Integration des erworbenen Unternehmens in die eigene Organisation als wichtigstes...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenbasierte Entscheidungs... / 4.3 Risks & Benefits – Bewertung der Chancen und Risiken von Handlungsoptionen

Wenn es darum geht, die wesentlichen Chancen und Risiken für den Erwerber aus einer Unternehmensübernahme zu erkennen und zu bewerten, ist eine sogenannte Due Diligence-Prüfung unverzichtbar. Der Begriff Due Diligence weist dabei auf die nötige Sorgfalt bei der Entscheidung über eine Unternehmensübernahme hin, da ein Investor – vor dem Hintergrund fehlender Gewährleistungsre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenbasierte Entscheidungs... / 4.2 Options – Entwicklung von Handlungsoptionen

Während bei einem M&A zunächst die zwei grundlegenden Handlungsoptionen "Durchführung der Unternehmenstransaktion (Merger & Acquisition)" oder "Verzicht auf die Durchführung der Unternehmenstransaktion" vorliegen, werden im weiteren Verlauf sowie im Falle eines Entscheids für die Durchführung zahlreiche weitere Handlungsoptionen zu prüfen sein. Diese betreffen beispielsweise...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenbasierte Entscheidungs... / 4.1 Facts – Situationsanalyse und Erfassen entscheidungsrelevanter Informationen

Die strategische Zielplanung bildet den Ausgangspunkt für die systematische Vorbereitung einer potenziellen Übernahme im Rahmen einer M&A-Strategie. Eulerich weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein strategischer Handlungsrahmen auf Basis festgelegter strategischer Ziele auch bei unerwarteten Gelegenheiten für ein M&A nicht nur sinnvoll, sondern zugleich erfolgskrit...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Datenbasierte Entscheidungs... / 4 Beispiel für den Einsatz des FORDEC Entscheidungsmodells im Rahmen des strategischen Merger & Acquisitionsprozesses

Am Beispiel des strategischen M&A-Entscheids eines Unternehmens, das sich als strategischer Investor betätigen will, wird der Einsatz des FORDEC-Entscheidungsmodells im Kontext mit der Strategieentwicklung verdeutlicht. M&A-Transaktionen sind regelmäßig Projekte, die unter Zeitdruck bei gleichzeitig hoher Vertraulichkeit initiiert und realisiert werden und bei denen häufig e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Kritik und Reformüberlegungen

Rn. 6 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Regelung der faktischen UN-Verbindung in den §§ 311ff. AktG stieß zunächst in der Gesellschaftsrechtswissenschaft auf breite Ablehnung (vgl. Mestmäcker, in: FS Kronstein (1967), S. 129 (145ff.); AktG-GroßKomm. (1975), Vorbemerkungen zu §§ 311–318, Rn. 2; Kronstein, in: FS Geßler (1971), S. 219 (229ff.); Martens, DB 1970, S. 865; Zöllner, i...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das E-Government, dessen Ziel die Digitalisierung geschäftlicher Prozesse ist, bestimmt seit dem Jahr 2000 als zentrale Regierungsaufgabe die Verfahren innerhalb der Regierung und Verwaltung. Durch den verstärkten Einsatz von Onlineverfahren sollten zunächst möglichst alle Transaktionen zwischen UN, Mitarbeitern der Verwaltung, Bürgerinnen und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Tax Compliance Management S... / 4.2 Rollen und Aufgaben in Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens

In Bezug auf das Tax Compliance Management System eines Unternehmens nimmt der Steuerberater regelmäßig folgende Aufgaben ein: Hilfeleistung im Rahmen der Erfüllung von Buchführungspflichten Gerade kleine und mittelständische Unternehmen vertrauen in hohem Maße ihrem steuerlichen Berater, um ihren Buchführungspflichten gerecht zu werden. Dabei kann der Steuerberater diese Aufg...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / I. Einziehung (§§ 73 ff. StGB i.V.m. § 369 Abs. 2 AO)

Zwar ist in der Vorschrift des § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 StGB nur von der Verschiebung des Erlangten selbst die Rede und nicht von der Verschiebung des Werts des Erlangten. Die Vorschrift ist aber u.U. auch auf Fälle anwendbar, in denen ein Vermögensgegenstand verschoben wird, der dem Wert des Erlangten entspricht. Dafür sprechen nicht nur der Sinn und Zweck des § 73b Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1.3 Forderungsverkauf – echtes Factoring

Rz. 13 Bei einer Forderungsabtretung im Rahmen eines Forderungsverkaufs stellt sich die Frage, ob die Haftung des § 13c UStG eingreifen darf, weil der Abtretende dann eine ihm zufließende Gegenleistung in Geld erhält. Eine solche Abtretung ist z. B. bei der echten Forfaitierung und dem echten Factoring zu finden, u. U. auch bei entsprechend gestalteten Asset-Backet-Securitie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerhinterziehung und Bet... / IV. Fazit

Die h.M. sieht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) gegenüber dem Tatbestand des Betruges (§ 263 StGB), des Computerbetruges (§ 263a StGB) und des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) als exklusiv bzw. als die speziellere Strafnorm an (vgl. nur Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl. 2015, § 370 AO Rz. 129; Schott in Hüls/Reichling, Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernlagebericht: Inhalt ... / 3.5 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Rz. 93 Nach § 315 Abs. 2 Nr. 1 HGB ist in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten im Konzernlagebericht einzugehen auf: die Risikomanagementziele und -methoden des Unternehmens (Nr. 1a), einschließlich seiner eingesetzten Methoden zur Absicherung aller wichtigen Arten von Transaktionen, die im Rahmen der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften erfasst werden, sowie die P...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 13 Elektronische Aufzeichnung (Übermittlung) von Umsätzen

Die obligatorische Einführung der elektronischen MwSt E-tržby ("E-Sales", tschechische Abkürzung: EET) ist zunächst aufgeschoben und soll nunmehr ab 1.1.2021 Anwendung finden. Die Unternehmen können das System bereits auf freiwilliger Basis anwenden. EET meldet eine XML-Datei über das Internet an die Finanzverwaltung, um alle Transaktionen aufzuzeichnen. Dies erfolgt über ei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Tschechien / 2.2 Registrierung für Zwecke der Mehrwertsteuer - Führung einer MWSt-Nummer

Ausländische Unternehmer müssen für MwSt-Zwecke registriert sein, wenn sie in der Tschechischen Republik eine der tschechischen MwSt unterliegende wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und der Wert dieser Umsätze in den vorausgegangenen 12 Kalendermonaten über 1 Mio. CZK lag. Ausländische Unternehmer, die nicht in der Tschechischen Republik, sondern in einem anderen Mitgliedstaat...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain: mehr als nur fü... / 2.3 Wallet als digitale Geldbörse

Möchte ein Teilnehmer eine Transaktion mit einer Kryptowährung tätigen, benötigt er lediglich ein sog. Wallet, denn die Kryptowährung existiert rein digital. Das Wallet ist eine digitale Geldbörse und kann auf einem Computer, Smartphone, Tablet oder bestimmten USB-Sticks gesichert werden. Bei diesem Wallet verfügt der Inhaber, vergleichbar mit den Sicherheitsvorkehrungen des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain: mehr als nur fü... / 2.4 Zahlungen in einer Kette diverser Blöcke

Um einen einheitlichen Konsens und die Praktikabilität zu gewährleisten, wird diese Transaktion mit zahlreichen weiteren Blöcken zusammengefasst und in die Blockchain eingefügt. Damit solch ein Block erschaffen und in die Blockchain eingefügt werden kann, muss der jeweilige Netzwerkteilnehmer eine gewisse, nicht unbeträchtliche Rechenleistung aufbringen. Teilnehmer, welche ü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain: mehr als nur fü... / 2.2 Dezentralität und Proof-of-Work

Die Blockchain dient als Register, in dem alle jemals getätigten Transaktionen an mehreren Orten gleichzeitig, dezentral gespeichert werden. Dies birgt den Vorteil, dass die Blockchain schwer zu manipulieren ist und nicht durch einen Ausfall eines Teilnehmers – beispielsweise eines Rechners oder Servers – beeinträchtigt wird. Da aber jeder Teilnehmer der Blockchain dieses Re...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain: mehr als nur fü... / 1.2 Ursprung der Blockchain und somit des Bitcoins während der Finanzkrise

Der Ursprung der Kryptowährungen liegt im Jahr 2008, der Zeitpunkt, an dem die Weltwirtschaft mit den Folgen der Finanzkrise zu kämpfen hatte, die US-Investmentbank Lehman Brothers Inc. Insolvenz gem. des amerikanischen Chapter 11-Verfahrens beantragte und das Vertrauen in das globale Bankensystem verletzt war. Das digitale Zahlungssystem des Bitcoins, losgelöst von zentraler...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drohverlustrückstellung / 3.4 Drohende Verluste bei Bewertungseinheiten

Die Bildung von Bewertungseinheiten ist handels- und steuerrechtlich möglich. Es handelt sich um die zusammenfassende Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden, schwebenden Geschäften und mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen und Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten. Gemäß...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Blockchain: mehr als nur fü... / 5.1 Potenzial der Blockchain im Bereich der Finanzen und Fintechs

Das umfangreiche Potenzial der Blockchain bleibt auch außerhalb der Kryptomärkte oder Financial Services nicht verborgen. Vielmehr öffnen sich immer mehr Wirtschaftszweige, um von dieser neuen Technologie zu profitieren. Die Anwendungsbereiche sind weitreichend – hier nur ein kurzer, beispielhafter Ausschnitt: Die Blockchain lässt sich für intelligent vernetzte Haushalte (Sm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / 3. Gestaltungsüberlegungen

Rechtssichere Klarheit im Hinblick auf eine beabsichtigte Transaktion kann daher nur die Einholung einer verbindlichen Auskunft geben. Alternativ kann die Dealstruktur ggf. so gewählt werden, dass von vorneherein kein Anknüpfungspunkt für die doppelte GrESt besteht. Zu denken ist etwa daran, dass eine Beteiligung von weniger als 90 % übertragen oder das Grundstück selbst noch v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 12): Grunde... / IV. Fazit

GrESt ist und bleibt in Teilen Spezialmaterie, die aber jedem steuerlichen Berater, der mit der Betreuung von Transaktionen und Gestaltung befasst ist, in den Grundzügen vertraut sein muss. Nur so können Haftungsrisiken vermieden werden. In dem nächsten Beitrag der Kompakt-Aufsatzreihe "GmbH 2 Go" werden wir uns mit Gesellschafterdarlehen und deren etwaiger steuerlicher Berüc...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / IV. Objektiver oder objektivierter Wert

Rz. 14 In der Literatur[8] wird unter Bezugnahme auf ältere Rechtsprechung immer noch die Auffassung vertreten, der gemeine Wert sei ein objektiver Wert, den das Gut für jeden am Kauf Beteiligten habe. Das hat eine lange Tradition, stand ja schon in § 112 des Teils I Titel 2 des preußischen ALR zu lesen, der Nutzen, den die Sache einem jeden Besitzer gewähren könne, sei ihr ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / I. Zielsetzung und Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Rz. 1 Das gesetzlich vorgesehene vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) soll eine Möglichkeit eröffnen, ohne hohen Ermittlungsaufwand und Kosten für einen Gutachter einen objektivierten Unternehmens- bzw. Anteilswert auf der Grundlage der Ertragsaussichten,[1] also entsprechend den Vorgaben des § 11 Abs. 2 S. 2 BewG, zu ermitteln.[2] Es stellt eine Konkretisieru...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Verkäufe unter fremden Dritten

Rz. 26 Der Wert von Anteilen, für die kein Börsenkurs i.S.v. § 11 Abs. 1 BewG festgestellt werden kann,[76] wird gem. § 11 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 BewG vorrangig aus tatsächlich durchgeführten Verkäufen abgeleitet. Maßgeblich ist hierbei der tatsächlich erzielte, nicht der ursprünglich vereinbarte Erlös. Auch nach dem Bewertungsstichtag eintretende Kaufpreisminderungen sind zu ber...mehr

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§ 16 Gerichtliche Sicherung... / II. Arrestanspruch

Rz. 67 Im Antrag ist der Arrestanspruch gemäß § 916 ZPO konkret zu bezeichnen, wozu die Angabe seines Gegenstandes und seines tatsächlichen Grundes im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO gehört.[57] Insoweit ist die bestimmte Bezeichnung der Forderung nötig. Der genaue Geldbetrag ist anzugeben.[58] Hinsichtlich des Arrestanspruchs ist der Sachverhalt glaubhaft zu machen, wonach...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Grundsätzliches

Rz. 186 Inwieweit in der Leistung eines Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft eine freigebige Zuwendung an einen oder mehrere andere Gesellschafter gesehen werden kann, die zur Abkürzung des Leistungsweges direkt an die Gesellschaft erbracht wird, war bereits vor Einfügung des § 7 Abs. 8 ErbStG umstritten. Rz. 187 Nach Ansicht der Finanzverwaltung[345] und einem Teil der...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Zeitliche Relation zum Stichtag

Rz. 32 Soweit tatsächliche Verkäufe unter fremden Dritten festgestellt werden können, sind nach dem Gesetzeswortlaut nur in der Vergangenheit, also vor dem Zeitpunkt der Steuerentstehung, liegende Transaktionen zur Wertableitung in Betracht zu ziehen.[104] Weitere Voraussetzung für die Maßgeblichkeit des Verkaufspreises ist, dass die entsprechende Verkaufstransaktion innerha...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / IV. Widerruf einer Vollmacht

Rz. 22 Bei dem Widerruf handelt es sich um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung i.S.v. § 183 S. 1 BGB. § 1820 Abs. 5 BGB enthält für einen solchen Widerruf eine Spezialvorschrift nur für Vorsorgevollmachten, die "den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt". Sie stellt den Wider...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ermittlungen bei Kreditinstituten

Schrifttum: 1. Monographien: Becker, Der Bankenerlaß – Rechtmäßigkeit, Wirkbereich und Bedeutung für die Bank- und Steuerverwaltungspraxis, 1983; Carl/Klos, Bankgeheimnis und Quellensteuer im Vergleich internationaler Finanzmärkte, 1993; Kaligin, Betriebsprüfung und Steuerfahndung, 2. Aufl. 2022; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003; Lorscheider, Die Ermittlungsbef...mehr