Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatz

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Budgetierung: So navigieren... / 3.3 Abweichungen erkennen

Mit der Aufstellung des Budgets ist dessen Aufgabe nicht beendet. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Planwerte auch erreicht werden. Dazu müssen regelmäßige Vergleiche der realen Situation mit den Planwerten stattfinden. Auch hier gilt, dass die Arbeit auf Detailebene effizienter ist. Es ist also sinnvoller, die Entwicklung der Kostenarten je Kostenstelle zu beobachten u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Umsätze

Rz. 12 Unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG fallen im Einzelnen die Überlassung von Filmen zur Auswertung, Überlassung von Filmen zur Vorführung, Filmvorführungen, unter der Voraussetzung, dass die Filme nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 5 JÖSchG oder nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 JuSchG gekennzeichnet sind oder vor dem 1.1.1970 erstaufgeführt wurden. Rz. 13 Ein er...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Bis zum 31.12.1993 unterlagen die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung sowie die Filmvorführung ohne Einschränkung dem ermäßigten Steuersatz. Durch Gesetz v. 23.6.1993[1] war § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG dahin gehend geändert worden, dass die Steuerermäßigung mWv 1.1.1994 [2] auf Filme beschränkt werden sollte, die nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 JÖSchG ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Überlassung von Filmen zur Auswertung

Rz. 17 Ob der Begriff Überlassung auch Lieferungen umfasst, mag nach allgemeinem Sprachgebrauch zweifelhaft sein. Aus der Entstehung der Vorschrift und aus der Systematik des § 12 Abs. 2 UStG ergibt sich m. E. jedoch eindeutig, dass die Lieferung von Filmen nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG nicht begünstigt ist. Den Tatbestand der "Überlassung von Filmen zur Auswertung" ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Filmvorführungen

Rz. 25 Unter einem Film ist eine bewegte Bildfolge zu verstehen, die durch Aneinanderreihung vieler, in kurzer Zeitfolge nacheinander aufgenommener Einzelbilder geschaffen wird. Eine Folge von feststehenden Bildern, wie sie in Lichtbildervorführungen (Dia-Vorträgen) dargeboten wird, kann dagegen nicht als Film behandelt werden.[1] Ebenso sind als einheitliche Leistung anzuse...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Filmkennzeichnung nach dem JÖSchG oder Erstaufführung vor dem 1.1.1970

Rz. 43 Das Jugendschutzkriterium der Kennzeichnung bzw. der Erstaufführung gilt zwar für alle begünstigten Umsätze, sowohl für die Überlassung von Filmen – zur Auswertung oder Vorführung – als auch für die Filmvorführungen. Da die Überlassung von Filmen zur Auswertung und Vorführung – durch Produzent und Filmverleih – gleichzeitig nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG steuer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG sollen die in der Filmindustrie erbrachten Leistungen steuerbegünstigt werden, was neben kulturpolitischen Zielsetzungen seinen Hintergrund im Wettbewerb der Filmwirtschaft mit den Rundfunk- und Fernsehanstalten hat, deren im hoheitlichen Bereich bewirkte Umsätze nicht steuerbar sind. Rz. 2 Begünstigt sind alle Zweige der Filmwirtsc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Überlassung von Filmen zur Vorführung

Rz. 24 Die Überlassung von Filmen zur Vorführung ist ebenso wie die Überlassung zur Auswertung gleichzusetzen mit der Überlassung von Rechten an Filmen zu deren Vorführung und fällt daher gleichzeitig unter die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG. Auch hier handelt es sich also nur um sonstige Leistungen, die in der Übertragung urheberrechtlich geschützter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff des Films

Rz. 15 Wesentliches Kennzeichen eines Films ist die Darstellung von Bewegungsabläufen. Besteht ein Vortrag aus einer Aneinanderreihung von Standbildern, liegt keine Filmvorführung vor. Dia-Shows bzw. Tonbildschauen sind deshalb keine Filmvorführungen. Auch eine analoge Anwendung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG auf Dia-Multivisionsvorführungen kommt nicht in Betracht, da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.2 Unmittelbar mit dem Betrieb zoologischer Gärten verbundene Umsätze

Rz. 51 Begünstigt sind insoweit nur die vom Inhaber eines zoologischen Gartens selbst ausgeführten Umsätze. Ein Unternehmer, der nicht selbst einen zoologischen Garten, sondern z. B. ein Delphinarium betreibt, kann die Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen.[1] Rz. 52 Der Gesetzgeber begünstigt nicht schlechthin Leistungen dieser Art, sondern nur solche, die mit dem Betrie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Umsätze

Rz. 14 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG sind nur steuerermäßigt (abschließende Aufzählung) die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller und die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze. Rz. 15 Während das Gesetz von Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller oder von mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Umsätze

Rz. 19 Unter die Steuerermäßigung fallen die Eintrittsberechtigungen für: Theater, Konzerte und Museen sowie die den Theatervorführungen und Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler. Rz. 20 Mit dem Begriff der Eintrittsberechtigung [1] wurden die bis 15.12.2004 im Gesetz enthaltenen Begriffe der Leistungen der begünstigten Einrichtungen bzw. der Veranstaltung von T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Umsätze

Rz. 20 Nach der Vorschrift ist steuerbegünstigt: die Vermietung der in der Anl. 2 (mit Ausnahme der in der Nr. 49 Buchst. f, den Nrn. 53 und 54) bezeichneten Gegenstände. Rz. 21 Damit kommt die Steuerermäßigung in Betracht, wenn ein in der Anl. 2 (ohne Nr. 49 Buchst. f, Nr. 53 und 54) zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG aufgeführter, nach dem Zolltarif abzugrenzender Gegenstand an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Begünstigte Umsätze

Rz. 8 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG unterliegen nur die folgenden, abschließend aufgeführten Tätigkeiten dem ermäßigten Steuersatz: die Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker und die in § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 2 UStG bezeichneten Leistungen der Zahnärzte. Rz. 9 Für entsprechende unentgeltliche Wertabgaben gilt die Steuerermäßigung gleichermaßen.[1] Für die Zahntechniker g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 6 UStG regelt eine Steuerermäßigung, für die der deutsche Gesetzgeber bislang von der Übergangsregelung nach Art. 370 i. V. m. Anh. X Teil A Nr. 1 MwStSystRL Gebrauch macht. Danach dürfen die Mitgliedstaaten die nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL eigentlich – ohne Vorsteuerabzug – von der USt zu befreienden Dienstleistungen, die Zahntechniker im R...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines/Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 2 UStG auch die Vermietung von Gegenständen, die in der Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 UStG (im Folgenden: Anl. 2) aufgeführt sind und für welche die Steuerermäßigung für Lieferungen (einschl. der den Lieferungen gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben), Einfuhren und innergemeinschaftliche Erw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG regelt – wie § 4 Nr. 20 UStG als Korrespondenzvorschrift für die Steuerbefreiungen – die Steuerermäßigung für bestimmte kulturelle Leistungen. Die Vorschrift geht auf § 12 Abs. 2 Buchst. e UStG 1967/1973 zurück, wonach folgende Umsätze steuerermäßigt waren: "die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG regelt – wie § 4 Nr. 20 UStG als Korrespondenzvorschrift für die Steuerbefreiungen – die Steuerermäßigung für bestimmte kulturelle Leistungen. Die Vorschrift geht auf § 12 Abs. 2 Buchst. b UStG 1967/1973 zurück, wonach folgende Umsätze steuerermäßigt waren: "die Leistungen der Theater, Orchester und Museen sowie die Veranstaltungen von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Abgrenzung zu § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG

Rz. 5 Hinsichtlich der unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze gilt die Steuerermäßigung nur, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. [1] Da die Steuerermäßigung eine Steuerpflicht der Umsätze voraussetzt, kommt § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG für die zoologischen Gärten als subsidiäre Vorschrift nur in Bet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch Art. 7 Nr. 8 Buchst. b, Art. 18 Abs. 2 des StEntlGesetzes 1999/2000/2002 v. 24.3.1999[1] war der Begriff "Eigenverbrauch" in § 12 Abs. 2 Nr. 6 mWv 1.4.1999 gestrichen worden. Nach der amtlichen Gesetzesbegründung[2] handelte es sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Reform der Eigenverbrauchsbesteuerung. Rz. 7 Für unentgeltliche Wertabgaben aus der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 Zirkusbegriff

Rz. 16 Der Begriff des Zirkus oder der Zirkusvorführung ist im Gesetz nicht näher definiert. Der BFH ist bisher vom herkömmlichen Bild des Zirkus ausgegangen[1] und umschreibt als "Zirkusvorführungen" die Darbietungen von Reitkunst, Tierdressur (besonders bei Pferden, Elefanten, Raubtieren) sowie Artistik im Rahmen eines zirzensischen (auch musikalischen) Gesamtprogramms.[2]...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Eintrittsberechtigung für Theater usw.

Rz. 23 Die Begriffe Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sind nach den Merkmalen abzugrenzen, die für die Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 20 UStG) maßgebend sind. Das Gleiche gilt für den Umfang der ermäßigt zu besteuernden Leistungen.[1] Rz. 24 Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann nach der Verwaltungsauffassung ab dem 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Steuerbegünstigte Tätigkeiten als Zahntechniker

Rz. 16 Der Begriff der "Leistungen aus der Tätigkeit als Zahntechniker" ist im Gesetz nicht näher definiert worden. Die Formulierung "…aus der Tätigkeit als …" setzt aber zumindest voraus, dass es sich um Leistungen handelt, die hauptsächlich und gewöhnlich aus der beruflichen Tätigkeit des Zahntechnikers heraus bewirkt werden, bzw. typisch für das Berufsbild des Zahntechnik...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller

Rz. 32 Die Steuervergünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG für die Schausteller ist tätigkeits- und nicht personenbezogen. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift; denn danach sind nicht allgemein die Leistungen eines Schaustellers begünstigt, sondern lediglich die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller. Notwendig ist daher, dass der jeweilige Umsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Darbietungen ausübender Künstler

Rz. 63 Umsätze aus Auftritten als Solist mit selbst gestaltetem Programm (z. B. Auftritte von Kabarettisten, Sprachimitatoren usw.) unterlagen nach altem Recht dann der Steuerermäßigung für die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten, wenn der Leistungsaustausch zwischen dem Solisten und dem Publikum stattfindet.[1] Rz. 64 Das BMF[2] hat auf das EuGH-Urteil v. 23....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Theaterbegriff

Rz. 46 "Theater" bezeichnet alle Formen szenischer Darstellung sowie die künstlerische Kommunikation zwischen Darstellern und Zuschauern.[1] Hierzu zu zählen ist als eine Form der "Kleinkunst" auch die "Rezitation", unter der der künstlerische Vortrag verstanden wird. Deren Ziel ist es, literarische Werke mithilfe von Sprache hörbar zu machen, wobei Interpretationstechniken ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Einzelfälle

Rz. 79 Leistungen der Artisten (z. B. der Akrobaten und Jongleure) sind nicht nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG begünstigt. Deren Darbietungen sind insbesondere nicht als Theatervorführungen anzusehen. Artisten können, soweit sie nicht als Schausteller auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen tätig werden[1], auch nicht die Steuerermäßi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Abgrenzung zu § 4 Nr. 20 UStG

Rz. 9 Die Steuerermäßigung gilt für die Leistungen der Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre und Museen sowie die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer sowie für Leistungen von Einzelkünstlern, wenn diese Leistungen nicht bereits nach § 4 Nr. 20 UStG steuerbefreit sind. Da die Steuerermäßigung eine Steuerpflicht der Umsätze vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Begünstigte Gegenstände

Rz. 27 Die Steuerermäßigung beschränkt sich auf diejenigen Gegenstände der Anl. 2, deren Gebrauch im Rahmen einer Vermietung (oder einer der Vermietung gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgabe) überlassen werden kann. Hierbei handelt es sich in erster Linie um die Vermietung von Tieren , Nr. 1 der Anl. 2 – hinsichtlich der Vermietung von Pferden jedoch nur für Umsätze bis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Der Vermietung gleichgestellte unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 25 Unter die Steuerermäßigung fallen infolge der Gleichstellungsfiktion gem. § 3 Abs. 9a UStG auch die der entgeltlichen sonstigen Leistung "Vermietung" gleichgestellten unentgeltlichen Wertabgaben aus dem Unternehmen.[1] Dies können folgende mit einer Vermietung vergleichbare unentgeltliche Wertabgaben sein: Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands der A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Begriff des zoologischen Gartens

Rz. 47 Der Begriff des zoologischen Gartens nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG ist im Wesentlichen gleichbedeutend mit dem nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, weil die Steuerermäßigung für die zoologischen Gärten gilt, die nicht die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen.[1] Tierparks sind – im Gegensatz zu Aquarien und Terrarien – jedoch keine zoologischen Gärten i. S....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Veranstaltung (von Theatervorführungen und Konzerten) durch andere Unternehmer

Rz. 59 Der seit dem 16.12.2004 in der Vorschrift verwendete Begriff der Eintrittsberechtigung für Theater und Konzerte schließt auch die Veranstaltung entsprechender Vorführungen und Darbietungen ein.[1] Die Veranstaltung von Theatervorführungen und Konzerten durch andere Unternehmer ist i. d. R. die Organisation und Durchführung der Aufführungen von Theaterstücken, Opern un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht

Rz. 8 Aufgrund der Überschneidung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG mit § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG stellt sich die Frage, ob dem Unternehmer (zoologischer Garten), der die Voraussetzungen beider Vorschriften erfüllt, ein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerermäßigung zusteht. Wegen der mit der Steuerfreiheit verbundenen Versagung des Vorsteuerabzugs[1] kann insbes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Leistungen der Zahnärzte

Rz. 25 Die Steuerermäßigung erstreckt sich auf die Leistungen, die nach § 4 Nr. 14 Buchst. a S. 2 UStG ausdrücklich von der Steuerbefreiung ausgeschlossen sind. Insoweit handelt es sich um eine gleitende Verweisung, d. h., der Umfang der Steuerermäßigung variiert mit dem Umfang der nach § 4 Nr. 14 UStG von der Steuerbefreiung ausgenommenen Umsätze. Rz. 26 Die Aufzählung nach ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Unter die Steuerermäßigung fallende Leistungen

Rz. 35 Unter die Steuerermäßigung fallen alle (typischen) Leistungen aus der Tätigkeit des Schaustellers, also insbesondere die Entgelte für Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die der Unternehmer auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen (z. B. Kirchweihfeste oder Feste mit langer Tra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Museen

Rz. 55 Museen sind als wissenschaftliche Sammlungen und Kunstsammlungen zu verstehen (so die Definition in § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 3 UStG). Wissenschaftliche Sammlungen sind insbesondere zoologische, botanische, technische, volkskundliche, geschichtliche oder heimatkundliche Sammlungen. Kunstsammlungen sind Sammlungen bildender Künste, wie z. B. Gemälde-, Skulptur- oder Bild...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Weitere Vorbemerkungen

Rz. 9 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG unterliegen dem ermäßigten Steuersatz die Zirkusvorführungen, die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller sowie die unmittelbar mit dem Betrieb der zoologischen Gärten verbundenen Umsätze als weitere kulturelle Leistungen. Die Begriffe "Zirkusvorführungen", "Schausteller" und "zoologische Gärten" sind im Gesetz nicht näher de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Leistungen der Schausteller

3.2.1 Begriff des Schaustellers Rz. 30 Gemäß § 30 UStDV (Vorschrift zur näheren Bestimmung des Umfangs einer Steuerermäßigung) gelten als Leistungen aus der Tätigkeit des Schaustellers i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die der Unternehmer auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Leistungen der zoologischen Gärten

3.3.1 Begriff des zoologischen Gartens Rz. 47 Der Begriff des zoologischen Gartens nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG ist im Wesentlichen gleichbedeutend mit dem nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG, weil die Steuerermäßigung für die zoologischen Gärten gilt, die nicht die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllen.[1] Tierparks sind – im Gegensatz zu Aquarien und Terrarien – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Kein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerpflicht

Rz. 12 Aufgrund der Überschneidung von § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG mit § 4 Nr. 20 UStG stellt sich die Frage, ob dem Unternehmer, der die Voraussetzungen beider Vorschriften erfüllt, ein Wahlrecht zwischen Steuerbefreiung und Steuerermäßigung zusteht. Wegen der mit der Steuerfreiheit verbundenen Versagung des Vorsteuerabzugs[1] kann insbesondere dann ein Interesse an de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Orchester

Rz. 51 Ab 16.12.2004 verwendet die Vorschrift statt "Orchester" den Konzertbegriff, allerdings ohne inhaltliche Änderung.[1] Eine gesetzliche Definition ist jedoch nicht vorhanden. Nach dem Sprachgebrauch und der Verkehrsauffassung ist unter einem Orchester ein aus einer größeren Anzahl von Instrumenten zusammengesetzter Klangkörper zu verstehen. Auf die Art der instrumental...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Vermietung lebender Tiere (Nr. 1 der Anl. 2)

Rz. 34 Steuerbegünstigt ist die Vermietung sämtlicher lebenden Tiere, die in Nr. 1 der Anl. 2 aufgeführt sind[1] , also die Vermietung – nicht die Verpachtung – landwirtschaftlicher Nutz- und Zuchttiere, gleichgültig, ob diese, wie Anhang III Kategorie 11 MwStSystRL es vorsieht, zur landwirtschaftlichen Erzeugung eingesetzt oder zu anderen Zwecken genutzt werden. Rz. 35 Die St...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 Theatervorführungen

Rz. 71 Unter Theatervorführungen i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG sind nicht nur die Vorführungen von Theaterstücken aller Art (Dramen, Lustspiele, Tragödien, Schwänke usw.), Opern, Operetten, Ballette und Musicals zu verstehen, sondern auch Darbietungen der Pantomime und Tanzkunst, der Kleinkunst, des Kabaretts, des Varietés sowie Puppenspiele und Eisrevuen.[1] Auf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Zirkusvorführungen

3.1.1 Zirkusbegriff Rz. 16 Der Begriff des Zirkus oder der Zirkusvorführung ist im Gesetz nicht näher definiert. Der BFH ist bisher vom herkömmlichen Bild des Zirkus ausgegangen[1] und umschreibt als "Zirkusvorführungen" die Darbietungen von Reitkunst, Tierdressur (besonders bei Pferden, Elefanten, Raubtieren) sowie Artistik im Rahmen eines zirzensischen (auch musikalischen) ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Begriff des Schaustellers

Rz. 30 Gemäß § 30 UStDV (Vorschrift zur näheren Bestimmung des Umfangs einer Steuerermäßigung) gelten als Leistungen aus der Tätigkeit des Schaustellers i. S. v. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die der Unternehmer auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Kammermusikensembles

Rz. 53 Die Kammermusikensembles wurden bis 15.12.2004 in § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG genannt, um zu verdeutlichen, dass neben den Orchestern auch kleinere Musikergruppen unter die Steuervergünstigung fallen können. Der Begriff ist seit 16.12.2004 durch "Eintrittsberechtigung für Konzerte" ersetzt. Abschn. 4.20.2 Abs. 1 UStAE enthält für die Orchester und Kammermusikense...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Vermietung von Erzeugnissen des grafischen Gewerbes (Nr. 49 der Anl. 2)

Rz. 41 Der ermäßigte Steuersatz gilt auch für die Vermietung von Büchern, Broschüren usw. [1] durch sog. Leihbüchereien, soweit nicht die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 UStG anzuwenden ist. Entgegen der üblichen Bezeichnung liegt hier keine Leihe, bei der der Verleiher dem Entleiher den Gebrauch einer Sache unentgeltlich zu gestatten hat[2], sondern eine Vermietung vor. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Chöre

Rz. 54 Der Begriff der Chöre ist ebenso wie "Orchester" und "Kammermusikensembles" seit 16.12.2004 durch "Eintrittsberechtigung für Konzerte" ersetzt, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung des Anwendungsbereichs der Steuerermäßigung verbunden ist.[1] Zu den Chören gehören alle Gesangsgruppen, die aus zwei oder mehr Mitwirkenden bestehen.[2] Es mag dahin stehen, ob nach d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken (Nr. 53 und 54 der Anl. 2) – nur bis 31.12.2013

Rz. 45 Schließlich konnte (für Umsätze, die vor dem 1.1.2014 bewirkt werden) der ermäßigte Steuersatz für die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken in Betracht kommen, die von Nr. 49 Buchst. f, Nr. 53 und 54 der Anl. 2 des UStG umfasst werden[1], z. B. die Vermietung durch Kunsthändler an Museen, Kunstausstellungen, Galerien oder zu sonstigen Ausstellungszwec...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Begriff der Vermietung

Rz. 23 Der in der Vorschrift verwendete Begriff der Vermietung ist grds. nach bürgerlichem Recht zu beurteilen.[1] Eine erweiternde wirtschaftliche Auslegung für Zwecke der Umsatzbesteuerung ist nicht zulässig.[2] Rz. 24 Somit ist der bürgerlich-rechtliche Begriff der Miete gem. § 535 BGB maßgeblich. Danach ist Miete die entgeltliche Gewährung des Gebrauchs der vermieteten Sa...mehr