Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

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Umsatzsteuer in Schweden / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Bezugszeitraum für die Aufstellungen ist normalerweise ein Quartal. Die Meldungen können unter folgenden Bedingungen jährlich abgegeben werden (nach Zustimmung durch den National Tax Board): das Buchführungsjahr ist das Kalenderjahr, der Jahresumsatz übersteigt nicht 200.000 SEK, der Wert innergemeinschaftlicher Lieferungen übers...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6 Zusammenfassende Meldungen

6.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Registrierte Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen bewirken und innergemeinschaftliche Erwerbe tätigen, sind verpflichtet, für diese Umsätze pro Kalenderquartal bis zum 25. des Folgemonats eine Zusammenfassende Meldung einzureichen. Ab 1.1.2012 gilt eine Umsatzgrenze von 250.000 PLN (bisher 500.0...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats einzureichen. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Österreich / 3.5 Sicherheitsgarantien

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Umsatzsteuer in Schweden / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 6.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind quartalsweise einzureichen. Kürzere Zeiträume sind nicht vorgesehen. Für Mehrwertsteuerzwecke registrierte Steuerpflichtige müssen ihre Zusammenfassende Meldung spätestens am zehnten Tag des zweiten auf das Ende des Meldezeitraums folgenden Monats bei der Steuerverwaltung einreichen. 7.2 Weitere ...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Allgemeine Informationen zur Rechnungserteilung wurden im Offiziellen Bulletin des Impôts 3 CA Nr. 136 v. 7.8.2003 veröffentlicht. Alle Unternehmer müssen eine Rechnung ausstellen, wenn sie Umsätze an einen anderen Unternehmer oder eine juristische Person ausführen. Eine Rechnung muss u. a. auch ausgestellt werden durch Personen, die ge...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Rechnungen müssen an Unternehmer und juristische Personen ausgestellt werden. Bei Werklieferungen und Werkleistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (Bauleistungen) müssen Rechnungen auch an Nichtunternehmer ausgestellt werden. Steuerpflichtige können nur eingeschränkt von der Pflicht zur Rechnungsstellung befreit werden (z. B. Ban...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Allgemeine Informationen über das luxemburgische Mehrwertsteuersystem erteilt folgende Behörde: Bureau d'imposition 19 de l'Administration de l'Enregistrement et des Domaines 14, avenue de la gare boîte postale 31 L-2010 LUXEMBOURG-VILLE Tel.: (+352) 449 05-1 Fax (+352) 29 11 93 Detaillierte Informationen können auch der Webseite (zweisprac...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 5.2 Befreiung von der Pflicht zur Rechnungserteilung

Nichtunternehmer dürfen keine Rechnungen ausstellen.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 10 Pauschalregelungen

Es existieren keine weiteren vereinfachten Verfahren.mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums einzureichen. Steuerpflichtige, die MwSt für mehrere Unternehmen (Niederlassungen, Abteilungen) zentral an den Staat zahlen, und Landwirte müssen innerhalb von 25 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Zusammenfassende Meldung einreichen. 7.2 ...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Unternehmer aus Dänemark, den Färöer-Inseln, Grönland, Island, Polen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Deutschland, Österreich wenden sich an die Auslandsabteilung der Steuerverwaltung in Malmö: Skatteverket Utlandsenheten SE-205 31 Malmö Tel: + 46 771 778 778 Fax: + 46 40 14 62 03 E-Mail: skattekontor.malmo@skatteverket.se Für die Unte...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 4 Bestellung von Steuervertretern durch ausländische Unternehmer mit Sitz in der EU

EU-Unternehmer können keine Fiskalvertreter benennen.mehr

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Umsatzsteuer in der Slowaki... / 11 Reverse-Charge-Verfahren

Für Lieferungen von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten, Metallen, Mobiltelefonen und integrierten Schaltkreisen bei einem Entgelt ab 5.000 EUR geht ab 1.1.2014 die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. Das Reverse-Charge-Verfahren gilt auch für Lieferungen von Grundstücken sowie für die Ausübung eines Sicherungsrechts und die Übertragung eines Rechts, wenn dam...mehr

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 4.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Unternehmer, einschließlich Personen, die ein Neufahrzeug liefern und dafür rechtlich einem Unternehmer gleichgestellt sind, müssen anderen Unternehmern oder juristischen Personen, die keine Unternehmer sind, für gelieferte Gegenstände oder Dienstleistungen sowie für die Lieferung eines Neufahrzeugs an eine Privatperson eine Rechnung ausstellen. Unternehmer, die Gegenstände i...mehr

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Umsatzsteuer in Frankreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen In Frankreich ist eine monatliche Warenverkehrserklärung abzugeben, die steuerlichen und statistischen Zwecken dient. Die Erklärung kann auch von Dritten (Buchprüfern, Zollagenten, Durchfuhrspediteuren usw.) im Namen des Unternehmers eingereicht werden und nur gelegentliche Geschäfte betreffen. Diese nehmen dann selbst die erf...mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Die Meldungen sind für jedes Vierteljahr abzugeben. 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Österreich / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben oder Vereinfachungen sind nicht vorgesehen.mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ausländische Unternehmer können bei folgender Behörde Auskünfte erhalten: Finanzamt beim Finanzministerium der Republik Litauen (Valstybinė mokesčių inspekcija prie Finansų ministerijos) Vasario 16 .osios str. 15 LT - 2600 Vilnius Tel.: + 370 5 255 3190 Fax: + 370 5 212 56 04 E-Mail: vmi@vmi.lt Über die Website der litauischen Steuerbehörden...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ausländische Unternehmer können sich bei folgender Behörde über die estnischen MwSt-Vorschriften informieren: Estonian Tax and Customs Board Narva mnt 9j Tallinn 15176 EESTI (Estland) Fax: +372 676 2709 E-Mail: emta@emta.ee Andere allgemeine Anfragen zur MwSt können an den Auskunftsdienst zu gerichtet werden (Tel.: +372 1811), der montags b...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Jeder registrierte Unternehmer hat eine Erklärung abzugeben. 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen Der Steuerzeitraum beträgt normalerweise einen Monat. Die fällige Mehrwertsteuer und die Mehrwertsteuererklärung sind spätestens bis zum fünfzehnten des zweiten Monats nach dem Ende des jew...mehr

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Umsatzsteuer in Polen / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Stelle Auskünfte zum polnischen Mehrwertsteuersystem: Polnisches Finanzministerium: www.mf.gov.pl Die Webseite enthält allgemeine Informationen zur polnischen MWSt, zu den Gesetzesvorschriften und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Die Vollversion der Webseite existiert...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Ein ausländischer Unternehmer erhält bei folgender Behörde Auskünfte zum kroatischen Mehrwertsteuersystem: Republic of Croatia MINISTRY OF FINANCE Tax Administration-Central Office 10 000 Zagreb, Boškovićeva 5 Tel. +385-1-480-9000 E-Mail: maja.horcicka@porezna-uprava.hr Internet: http://www.porezna-uprava.hr/en/index.asp Auf dieser Website ht...mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Unternehmer müssen binnen bestimmter Fristen (meist bis zum 15. des auf die Leistung folgenden Monats) Rechnungen erstellen (vgl. im Einzelnen VAT Information Leaflet 1/06 auf der Webside von Revenue). Die Pflicht zur Rechnungstellung ist gegeben, wenn der Empfänger des Umsatzes eine der folgenden Personen oder Einrichtungen ist: ein and...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Jeder Unternehmer muss die fällige Steuer regelmäßig erklären und entrichten; Jahreserklärungen abgeben; ordnungsgemäß Bücher führen. 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen Grundsätzlich hat der Unternehmer bei der für ihn zuständigen Finanzverwaltung bis zum 15. Tag jedes Monats eine Erklär...mehr

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Umsatzsteuer in Luxemburg / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in den Niederl... / 7 Elektronische Rechnungsstellung

Die elektronische Rechnungsstellung ist zulässig. Verlangt wird eine fortgeschrittene elektronische Signatur; deren Anforderungen sind: Sie ist ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet; sie ermöglicht die Identifizierung des Unterzeichners; sie wird mit Mitteln erstellt, die der Unterzeichner unter seiner alleinigen Kontrolle halten kann; sie ist so mit den Daten, auf die sie...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8 Zusammenfassende Meldungen

8.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Zusammenfassende Meldungen sind vierteljährlich spätestens am 20. des Monats nach dem jeweiligen Kalenderquartal einzureichen. 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen Solche Angaben sind nicht erforderlich.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung

Jeder Inhaber einer MWSt-Nummer muss eine Mehrwertsteuererklärung abgeben.mehr

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Umsatzsteuer in Irland / 7 Zusammenfassende Meldungen

7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen Für MwSt-Zwecke registrierte irische Lieferer können zwischen vierteljährlichen und monatlichen Meldungen wählen. Unternehmer, deren Lieferungen von Gegenständen in einem der vorangegangenen vier Quartale den Schwellenwert von 100.000 EUR überschreiten, sind jedoch verpflichtet, monatliche an Stelle von vierteljährlichen Meldu...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 5 Rechnungen

5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung Die Rechnungsstellung wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt: Beschluss Nr. 780 der Regierung der Republik Litauen vom 29.55.2002 sowie Artikel 78, 79 und 80 des MwSt-Gesetzes. Diese Dokumente sind auf der Website des Finanzamts www.vmi.lt oder des Parlaments der Republik Litauen www.lrs.lt einsehbar. Unternehmer müssen in folge...mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 2.6 Kleinunternehmergrenze

Die Steuerfreibetrag für Kleinunternehmer gilt für Umsätze bis 40.000 EUR.mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 10 Pauschalregelungen

Pauschalregelungen zur Ermittlung der Steuerschuld existieren nicht.mehr

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Umsatzsteuer in Estland / 8.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Irland / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

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Umsatzsteuer in Litauen / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Die geschuldete MwSt und die MwSt-Erklärung sind spätestens am 25. Tag des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats zu zahlen bzw. einzureichen. Ist Steuerzeitraum ein Kalenderhalbjahr, müssen Zahlung und Einreichung spätestens am 25. Tag des ersten Monats nach Ende des Halbjahrs erfolgen. Die Formulare sind (nur) in litauischer Sprac...mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 2 Mehrwertsteuerregistrierung

2.1 Zentralstelle für allgemeine Auskünfte Informationen über das Mehrwertsteuersystem können telefonisch oder schriftlich bei den regionalen Finanzämtern eingeholt werden. Auskünfte speziell gegenüber ausländischen Unternehmern erteilt: Uudenmaan verovirasto (Finanzamt der Provinz Uusimaa) Yritysverotoimisto (Unternehmenssteuern) Opastinsilta 12, PL 30 00052 VERO Telefon: +358 10...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Registrierte Unternehmer müssen in jedem Fall periodische Mehrwertsteuererklärungen einreichen oder ihre Einkommensteuererklärung in einigen Fällen durch die Mehrwertsteuererklärung ergänzen. 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen Die Mehrwertsteuer kann auf zweierlei Weise erklärt werden...mehr

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Umsatzsteuer in Schweden / 6.4 Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung der Steuerschuld

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Umsatzsteuer in Polen / 5 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

5.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung In Polen für MwSt-Zwecke registrierte Unternehmer müssen regelmäßige MwSt-Erklärungen einreichen. 5.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen. Die Unternehmer müssen grundsätzlich für jeden Kalendermonat bis zum 25. des Folgemonats eine MwSt-Erklärung einreichen und geschuldete Zahlungen leist...mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Jeder Unternehmer hat für den betreffenden Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung abzugeben, in der alle Informationen zur Festsetzung der MwSt oder des Gesamtwerts der Umsätze enthalten sind. In der Erklärung ist auch der Steuerbetrag und der Vorsteuerbetrag, getrennt nach Steuersätzen zu erklären, sowie der Gesamtwert steuerfr...mehr

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Umsatzsteuer in Lettland / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Jeder Steuerpflichtige muss bei der Steuerverwaltung eine MwSt-Erklärung einreichen, auch wenn er im Steuerzeitraum keine steuerbaren Umsätze bewirkt hat. 6.2 Zeitraum, auf den sich die Erklärungen und die entsprechenden Zahlungen beziehen. Steuerpflichtige müssen innerhalb von 15 Tagen nach Ende des Steuerzeitraums eine Steuererklär...mehr

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Umsatzsteuer in Slowenien / 6 Periodische Mehrwertsteuererklärungen

6.1 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung Steuerpflichtige, die für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind, müssen spätestens am letzten Werktag des auf das Ende des Steuerzeitraums folgenden Monats eine Mehrwertsteuererklärung bei der Steuerverwaltung einreichen, und zwar unabhängig davon, ob sie für den Steuerzeitraum, auf den sich die Mehrwertsteuererklärung bezieht, Meh...mehr

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Umsatzsteuer in Litauen / 10 Pauschalregelungen

Neben der Kleinunternehmerregelung gibt es eine Pauschalregelung für Land- und Forstwirte.mehr

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Umsatzsteuer in Kroatien / 7.2 Weitere Pflichtangaben in den Meldungen

Weitere Pflichtangaben sind nicht vorgesehen.mehr