Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuer

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Estland sah bis 2021 keine Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern. Dies basiert auf Art. 90 Abs. 2 MwStSystRL. Nach Art. 29 Mehrwertsteuergesetz wurde dies in Reaktion auf EuGH-Rechtsprechung zum 01.01.2022 geändert. Nunmehr ist eine Berichtigung möglich, wenn eine Forderung mindestens 12 Monate, maximal aber 3 ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 45 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Lettland sieht die Möglichkeit vor, die Umsatzsteuer wegen Uneinbringlichkeit zu mindern (vgl. Art. 105 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren hängt von der Höhe der Forderung ab. Bei Nettoforderungen von weniger als 430 EUR ist nachzuweisen, dass Schritte zur Geltendmachung der Forderung ohne Erfolg blieben. Es darf keine Forderung an eine nahe...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung zum 01.01.2013 wurden neue Regelungen für die Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit geschaffen. Diese neuen Regelungen kommen für Forderungen zur Anwendung, die nach dem 01.01.2013 uneinbringlich werden. Sie wurden in den Folgejahren nochmals angepasst. Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das alte wie auch das n...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 46 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Griechenland gestattet es grundsätzlich nicht, die Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit zu vermindern (vgl. Rundschreiben 1080/2017 vom 09.06.2017 mit Bekräftigung dieser Rechtslage trotz zahlreicher Anträge angesichts der Finanzkrise). Dies entspricht Art. 90 Abs. 2 Mehrwertsteuersystemrichtlinie. In Ausnahmefällen (Liquidation des Kunden nac...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.17 Kein offener Umsatzsteuer-Ausweis bei Differenzbesteuerung

Rz. 167 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei Anwendung der Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer niemals offen ausgewiesen werden (§ 14a Abs. 6 S. 2 UStG). Das Verbot des gesonderten Ausweises der Steuer in einer Rechnung gilt auch dann, wenn das Autohaus – wie im Beispielsfall – das Fahrzeug an einen anderen Unternehmer liefert, der eine gesondert ausgewiesene Steuer aus dem ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.1 Nichtzahlung von Umsatzsteuer zum Fälligkeitszeitpunkt (§ 26a Abs. 1 UStG)

Rz. 10 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine Vorauszahlung, ein Unterschiedsbetrag oder eine festgesetzte Steuer muss zum Fälligkeitszeitpunkt entrichtet werden. Wegen der Fälligkeitszeitpunkte verweist § 26a Abs. 1 UStG auf § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 und 2 UStG, § 18 Abs. 4c S. 2 UStG, § 18 Abs. 4e S. 4 UStG, § 18 Abs. 5a S. 4 UStG, § 18i Abs. 3 S. 3 UStG, § 18j Abs. 4 S. 3 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alefs, Dienstleistungen: Neuerungen bei der Umsatzbesteuerung ab 2010, StWK 21/2009 Gruppe 8, 311. Becker/Müller-Lee, Mehrwertsteuer-Paket: Klärungsbedarf nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2009/Praktische Auswirkungen ab dem 01.01.2010, UStB 2009, 320. Kronenthaler, Mehrwertsteuerpaket 2010: Neue Spielregeln treten zum 01.01.2010 in Kraft, PIStB 2009, 331. Nieskoven, Neue Spielr...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.4 Sonderregelung für Einfuhrumsatzsteuer

Rz. 47a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld nicht direkt bei der Zollbehörde vorzunehmen, sondern stattdessen den Betrag in der Umsatzsteuermeldung anzugeben und – soweit berechtigt – zeitgleich als Vorsteuer geltend zu machen (vgl. Art. 23 Mehrwertsteuergesetz). Das Verfahren gilt zunächst für alle Einfuhren jener Güter, die in...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Axmann/Hammerl, Bestimmung des umsatzsteuerlichen Leistungsorts für E-Dienstleistungen / BFH-Urteil XI R 36/19 als herber Dämpfer für die deutsche Finanzverwaltung, NWB 2023, 894. Bader/Sodenkamp, Umsatzsteuerlicher Leistungsort beim Verkauf von Eintrittskarten/Konsequenzen aus dem BMF-Schreiben vom 10.06.2013 für sog. Zwischenhändler, NWB 2013, 2859. Broderson/von Loeffelho...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.4 Checkliste

Rz. 56b Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Überprüfung der Kunden-USt-IdNr. Viele Unternehmer prüfen bei Vertragsschluss die ausländische USt-IdNr. des Kunden qualifiziert und fordern auf diesen Zeitpunkt das amtliche Bestätigungsschreiben an. Bis zur (Aus-)Lieferung der Ware vergeht i. d. R. noch einige Zeit; auf eine erneute Abfrage verzichten die Lieferanten dann. Das ist falsch! B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die USt ist eine Verbrauchsteuer. Sie unterwirft als eine der ältesten Steuerarten den ganz überwiegenden Teil der Liefer- und Leistungsvorgänge im Wirtschaftsleben der Besteuerung. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund, das UStG ist zustimmungspflichtiges Bundesgesetz (Art. 105 Abs. 2 GG). Das Aufkommen aus der USt steht dem Bund und den...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Muster einer Abrechnung der Gemeinschaft an die Mitglieder

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abrechnungen der Gemeinschaft an Mitglieder müssen – soweit zur Steuerpflicht der Umsätze optiert wurde – als Rechnungen den Anforderungen des § 14 UStG genügen und insbesondere die Umsatzsteuer je Leistung unter Angabe des Steuersatzes und -betrages ausweisen. Wie eine derartige Abrechnung aussehen kann, zeigt folgendes Abrechnungsmuster: Rz...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Angabe der eigenen USt-IdNr. sowie die des Abnehmers in der Rechnung über eine i. g. Leistung sind Mitvoraussetzungen für die Steuerbefreiung bzw. Nicht-Steuerbarkeit. Die USt-IdNr. kann jedoch von den Beteiligten nur dann vorbehaltlos verwendet werden, wenn sich der Unternehmer von deren Richtigkeit und Gültigkeit überzeugt hat. Die Über...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DStV, EU-Kommissions-Vorschlag von Rechtsvorschriften zum endgültigen Mehrwertsteuersystem für den unionsinternen Handel zwischen Unternehmen (B2B); COM(2017) 566 final, COM(2017) 567 final, COM(2017) 568 final, COM(2017) 569 final, Stellungnahme S 01/18 vom 16.02.2018, www.dstv.de > Interessenvertretung > Steuern. Hacke, Teures Steuersystem/Steuern: Erhebung kostet Finanzver...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die litauische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pridetines vertes mokestis".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 6.1 Registrierungspflicht

6.1.1 Im Vereinigten Königreich ansässige Personen Rz. 71 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Für im Vereinigten Königreich ansässige Personen besteht insbesondere eine Pflicht zur Registrierung zur Umsatzsteuer, wenn deren steuerbare Umsätze den Registrierungsgrenzwert überschreiten oder eine Überschreitung des Registrierungsgrenzwertes innerhalb der nächsten 30 Tage erwartet wird, vgl....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.9 EU-Mitgliedstaaten müssen Richtigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer garantieren

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ein deutscher Unternehmer, der vor einer i. g. Lieferung die USt-IdNr. abfragt und dabei die Antwort "gültig" erhält, darf auf die Seriosität seines ausländischen Geschäftspartners vertrauen (EuGH vom 14.03.2013, Rs. C-527/11, Ablessio SIA, BFA/NV 2013, 889). Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des EuGH haben die Mitgliedstaaten e...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die griechische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros prostithemenis aksias (FPA)".mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die bulgarische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Danak varhu dobavenata stoinost" (DDS).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die zyprische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Foros Prostithemenis Axias" (FPA).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die estnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Käibemaks".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die finnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Arvonlisävero".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die polnische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Podatek od towarow i uslug".mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2 Bezeichnung der Steuer

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die lettische Bezeichnung der Umsatzsteuer lautet "Pievienotās vertibas nodoklis".mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.2 Auch weiterhin aktuell: Fehler beim An- und Verkauf von Jahreswagen

Rz. 11a Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Vermehrt decken Betriebsprüfungen derzeit Fahrzeugankäufe und -verkäufe auf, die von deutschen Kfz-Händlern nicht – wie es richtig wäre – zunächst der Erwerbs- und dann der Regelbesteuerung, sondern fälschlicherweise der Differenzbesteuerung unterworfen wurden. Die Verkäufer sind i. d. R. Werksangehörige der (auch) im EU-Ausland ansässigen H...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerregistrierung Es kann eine Strafe von 500 BGN bis 5.000 BGN entstehen sowie ein Zuschlag i. H. v. 100 % der Umsatzsteuer. Verspätete oder fehlerhafte Umsatzsteuermeldung In diesen Fällen kann eine Strafe von 500 BGN bis 10.000 BGN festgesetzt werden. Keine Umsatzsteueraufzeichnungen In di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Umsatzsteuer (Abs 2 S 3).

Rn 6 Diese ist idR ohne weitere Prüfung zu berücksichtigen, wenn die Erklärung nach Abs 2 S 3 vorliegt (BGH NJW 03, 1534). Dies gilt auch bei einer GmbH (Ddorf Rpfleger 04, 184; Brandbg JurBüro 19, 259, 260). Die Richtigkeit der Erklärung wird grds nicht überprüft (Karlsr OLGR Karlsr 02, 288; Ddorf JurBüro 02, 590). Die bloße Geltendmachung der Umsatzsteuer ersetzt die Erklä...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift/Gesetzeszweck

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG befreit die dort genannten Schul- und Berufsbildungsmaßnahmen privater Schulen im Interesse der Verbraucher von der Umsatzsteuer. Staatliche Schulen werden nicht in § 4 Nr. 21 angeführt, da sie – soweit sie überhaupt gegen Entgelt tätig sind – nach § 2b UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegen (vgl. BFH vom 27.08.1998,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.1 Überblick über die Vorschrift

Rz. 1 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (kurz: USt-IdNr.) ist "das" zentrale Kontrollinstrument für die Umsatzbesteuerung des i. g. Waren- und Dienstleistungsverkehrs. 1.1.1 Bedeutung für Warenlieferungen Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ohne die USt-IdNr. wäre eine vereinbarungsgemäße Besteuerung des i. g. Handels nicht möglich. Derzeit gilt für ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 9.2 Differenzbesteuerung

Rz. 39 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In Frankreich besteht eine Differenzbesteuerung für den Handel mit Gebrauchtwaren, Kunstgegenständen, Antiquitäten und Sammlerstücken (vgl. Art. 297 A bis 297 G CGI). Die Regelung hat zur Folge, dass Umsatzsteuer nur auf die Marge zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis – jeweils inkl. USt – erhoben wird. Zugleich ist der Vorsteuerabzug aus ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Nachweis des Leistungsdatums sicherstellen

Rz. 251 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es ist zu erwarten, dass die Finanzverwaltung die korrekte Anwendung der USt-Sätze zu einem Prüfungsschwerpunkt machen wird. Die Mandanten sind daher dazu anzuhalten, das jeweilige Leistungsdatum genauestens zu dokumentieren und wenn möglich auch zu belegen.mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.9 Reparaturen

Rz. 230 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Kfz-Reparaturen sind grundsätzlich dann ausgeführt, wenn der Kunde das Fahrzeug abholt ("Schlüsselrückgabe"). Praxis-Beispiel Sachverhalt Auftragsannahme am 30.06.2020, Abholung am 01.07.2020 Beurteilung Maßgebend ist der Zeitpunkt der Abholung. Das Datum der Auftragsannahme ist ohne Bedeutung. Steuersatz Der neue abgesenkte USt-Satz (16 Prozent) k...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.5 Besonderheiten einzelner Branchen

Rz. 250 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zu den besonderen Auswirkungen der USt-Absenkung vgl. die Branchenschwerpunkte Handel (allgemein) Kfz-Handel Dienstleistungen (allgemein) Gastronomie Rechtsanwälte Steuerberater in eigener Sachemehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Adam, Die doppelte Berichtigung der Umsatzsteuer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens, UR 2020, 492. Feil/Greisl/Kupke, Aktuelle Entwicklungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Gutscheinen, BB 2012, 3113. Ebbinghaus/Hinz, Unternehmenssanierung und Umsatzsteuer unter Erhalt des Rechtsträgers, UR 2014, 249. Englisch, Das neue MwSt-Sonderregime für Gutscheine, ifst-Schrif...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2.3.5 Keine Berichtigung des Vorsteuerabzugs des wirtschaftlich nicht begünstigten Leistungsempfängers, § 17 Abs. 1 S. 2 und 3 UStG

Rz. 90 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 17 Abs. 1 S. 3 UStG bezieht sich unmittelbar auf Satz 2 der Vorschrift und regelt, dass der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug aus der empfangenen Leistung nicht berichtigen muss, wenn er wirtschaftlich durch die Änderung der Bemessungsgrundlage für den Umsatz seines Leistungsgebers nicht begünstigt ist, d. h., für seinen Eingangsumsatz ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.3 Begrenzung der Haftung (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS, Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag der im Fälligkeitszeitpunkt nicht entrichteten USt (§ 13c Abs. 2 S. 3 UStG) und auf die im vereinnahmten Betrag der abgetretenen, verpfändeten oder gepfändeten Forderung enthaltene USt (§ 13c Abs. 1 S. 1 letzter HS UStG) begrenzt (zweifache Begrenzung, vgl. Abschn. 13c.1. Abs. 41 UStAE; BMF vom 24.05....mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2 Juristische Personen

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Auf Antrag erhalten juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine USt-IdNr., wenn sie diese für i. g. Erwerbe benötigen. HINWEIS Eine juristische Person erhält damit die USt-IdNr. primär zur Besteuerung der i. g. Erwerbe! Nur dann, wenn dazu eine USt-IdNr. erteilt wurde, wird dies...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.18.1 Lieferungen in das Ausland

Rz. 70 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Von der Durchschnittssatzbesteuerung werden auch eigentlich steuerbefreite Umsätze i. S. v. § 4 Nr. 1–7 UStG erfasst, somit also insbesondere Ausfuhrlieferungen in das Drittland oder i. g. Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Diese Umsätze, die bei Anwendung der Regelbesteuerung und Erbringung eines vollständigen Buch- und Belegnach...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6 Einfuhren bis zu 135 GBP

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Seit dem 01.01.2021 greifen Sonderregelungen für Einfuhren, die u. a. den Ort der Lieferung und die Erhebung der Umsatzsteuer besonders regeln. Der Ort der Lieferung liegt im Vereinigten Königreich, wenn ein Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit Waren in Großbritannien einführt, sich die Waren im Zeitpunkt des Verkaufs ("point of ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

DLG, Vorsicht Umsatzsteuer – Grundlagen, die Sie kennen sollten, DLG-Merkblatt 429, 2018. Horn, Abgrenzung der Land- und Forstwirtschaft vom Gewerbebetrieb aus umsatzsteuerlicher Sicht, HLBS-Report 2011, 158. Hörster, Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht, NWB 2022, 18. Klenk, Landwirtschaftlicher Betrieb und Gewerbebetrieb des Pauschallandwirts, ...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13.1 Erklärungspflichten

Rz. 99 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer ist verpflichtet, für jeden Kalendermonat (Voranmeldungszeitraum) eine USt-Voranmeldung an das FA auf elektronischem Weg zu übermitteln. Lag der Umsatz eines Steuerpflichtigen im letzten Kj. unter 110.000,00 EUR, ist der Voranmeldungszeitraum das Kalenderquartal. In der USt-Voranmeldung ist die geschuldete USt selbst zu berech...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.4.9 Umtausch von Gegenständen (Rz. 45 des BMF-Schreibens)

Rz. 247 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Beim Umtausch eines Gegenstands wird die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. An ihre Stelle tritt eine neue Lieferung. Wird ein vor dem 01.07.2020 gelieferter Gegenstand nach diesem Stichtag aber vor dem 01.01.2021 umgetauscht, ist auf die Lieferung des Ersatzgegenstands der ab 01.07.2020 geltende USt-Satz von 16 Prozent bzw. 5 Proze...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 13 Straf- und Bußgeldvorschriften

Rz. 68 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten die folgenden Vorschriften: Verspätete Umsatzsteuerzahlung Wird die Umsatzsteuer zu spät entrichtet, fallen Zinsen mit einem täglichen Satz von 0,03 % an. Zusätzlich können Strafzuschläge von 20 % bis 100 % (bis 30.04.2023: 10 % bis 50 %) der Umsatzsteuer festgesetzt werden. Rz. 69 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Unternehmen, die Umsatzsteue...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Weitere Meldepflichten in der Umsatzsteuer

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bereits in der Vergangenheit bestand eine Verpflichtung, ein Zusatzformular (Nr. 394) mit Details zu allen lokalen Eingangs- und Ausgangstransaktionen abzugeben. Seit dem 01.07.2016 wurde die Meldepflicht erweitert. Sie erfasst seitdem auch grenzüberschreitende Eingangsleistungen. Abgabetermin ist jeweils der 30. Tag des auf die Meldeperiode fo...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.6.2 Umsatzsteuer in der Gastronomie war bis zum 31.12.2023 abgesenkt (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG)

Rz. 182 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Bundesrat hatte am 7.10.2022 zahlreichen Änderungen bei den sogenannten Verbrauchsteuern zugestimmt. Der Bundestag hatte die Änderungen am 22.10.2022 beschlossen, um u. a. die Gastronomie und die mittelständischen Brauereien zu entlasten (ausführlich hierzu Rz. 135 ff.).mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Dänemark grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 27 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott, Liquidation, Tod oder aus ähnlichen Gründen zahlungsunfähig ist. Alternativ akzeptieren die Behör...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 18.2 Verspätete Registrierung zur Umsatzsteuer

Rz. 114 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Besteht eine Pflicht zur Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke im Vereinigten Königreich und wird dies HMRC nicht binnen vorgeschriebener Fristen angezeigt, kann HMRC Verspätungszuschläge ("late registration penalties") festsetzen. Der Verspätungszuschlag wird anhand des potenziell verlorenen Umsatzsteueraufkommens ("potential lost reve...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 44 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Norwegen grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor (vgl. Art. 4–7 Mehrwertsteuergesetz). Allerdings muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass der Schuldner wegen Bankrott zahlungsunfähig ist. Der Vorgang ist der Steuerbehörde gesondert zu melden. Rz. 45 Stand: 6. A. –...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich, sieht das Recht in Belgien grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Es sind Nachweise zu führen, wobei regelmäßig ein Konkursverfahren o. ä. vorliegen muss (vgl. Art. 77 Mehrwertsteuergesetz). Rz. 50 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Andere Entgeltanpassungen (Preisänderung, Rückzahlung, Rück...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 10.2 Berichtigung der Umsatzsteuer bei Uneinbringlichkeit oder aus anderen Gründen

Rz. 47 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ist eine Forderung uneinbringlich aus anderen Gründen, sieht das Recht in Malta grundsätzlich die Möglichkeit einer Umsatzsteuerberichtigung vor. Bei Uneinbringlichkeit ist ein Antrag zu stellen und Nachweise vorzulegen (vgl. Schedule 7 Mehrwertsteuergesetz sowie Schedule 10 Art. 10 Mehrwertsteuergesetz). In der Regel ist ein erfolgloses geri...mehr