Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Meldepflichtiger

Rz. 32 Meldepflichtiger ist nach § 3 FzgLiefgMeldV der Unternehmer nach § 2 UStG und der Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG , der die Lieferung des Fahrzeugs ausführt; mithin also der Verkäufer.[1] Der Fahrzeuglieferer, der nicht Unternehmer ist, wird unter den Voraussetzungen des § 2a UStG wie ein solcher behandelt. Rz. 33 Als meldepflichtige Unternehmer i. S. d. § 18c UStG sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Historische Entwicklung

Rz. 2 Im UStG 1967 fand sich bereits eine dem § 5 Abs. 1 (Nr. 1 und 2) entsprechende Regelung.[1] Seitdem war und ist § 5 UStG in seinen Absätzen und Ziffern immer wieder Änderungen und Anpassungen unterworfen. Wichtige Änderungen zu den einzelnen Absätzen bzw. Ziffern werden im Rahmen der nachfolgenden Kommentierung jeweils zu Beginn des jeweiligen Befreiungstatbestandes erl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Gold für Zentralbanken

Rz. 19 Steuerbefreit sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 UStG Goldlieferungen an die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank, Zentralbanken anderer Staaten oder an die Zentralbanken entsprechender Währungsbehörden anderer Staaten.[1] Sofern für Goldlieferungen auch die Voraussetzungen der Steuerbefreiung als Anlagegold (§ 25c Abs. 1 und 2 UStG) erfüllt sind...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Ausländischer Unternehmer mit deutscher Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Rz. 88 Probleme kann u. U. das Vorlageverlangen gegenüber einem ausländischen Unternehmer mit deutscher USt-IdNr. bereiten. Soweit dieser einen inländischen Empfangsbevollmächtigten bestellt hat, kann die Finanzbehörde das Vorlageverlangen an diesen richten. Ist das nicht der Fall, dann verbleibt nur die Möglichkeit, den Unternehmer anzuschreiben und dazu aufzufordern, die U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 § 5 Abs. 1: Unmittelbare gesetzliche EUStBefreiungen

Rz. 5 § 5 Abs. 1 UStG regelt unmittelbar gesetzliche Befreiungstatbestände von der EUSt. 2.1 Abs. 1 Nr. 1 Rz. 6 Abs. 1 des § 5 UStG enthielt bereits bei seiner Einführung im UStG 1967 auch heute noch geltende Befreiungstatbestände. Im UStG 1980 wurden folgende Steuerbefreiungen in Abs. 1 neu eingefügt: Menschliche Organe (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 UStG) und Gegenständ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Die Erzwingung der Vorlagepflicht

Rz. 96 Das Vorlageverlangen nach § 18d UStG kann als Verwaltungsakt (Rz. 77) durch die Festsetzung eines Zwangsgelds [1] erzwungen werden, sofern der Vorlagepflichtige einem berechtigten Verlangen zur Vorlage von Urkunden nicht nachkommt. Nicht erzwungen werden kann allerdings das Betreten der Geschäftsräume durch Amtsträger der Finanzbehörde gegen den Willen des Vorlagepflic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 19 Mit der FzgLiefgMeldV v. 18.3.2009 ist – sehr spät nach Einführung der gesetzlichen Bestimmung – eine Verordnung i. S. d. § 18c UStG geschaffen worden. In Kraft trat diese Regelung zum 1.7.2010. Das BZSt musste dann einen geeigneten Datensatz – ein Meldeformular – zur elektronischen Abgabe bereitstellen. Ein entsprechendes Dokument ist über die Homepage des BZSt zugän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Rechtsbehelfe

Rz. 108 Ein Schreiben an einen Unternehmer zur Vorlage von Urkunden nach § 18d UStG stellt einen Verwaltungsakt dar (Rz. 77), es ist als solcher immer mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Der zulässige Rechtsbehelf gegen eine solche Anordnung ist der Einspruch.[1] Da dieser keine aufschiebende Wirkung entfaltet, ist der Vorlagepflichtige trotz des Einspruchs verpfli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Die Verordnung (EWG...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Die Möglichkeit zur Verwendung der erhaltenen Informationen

Rz. 51 Die aufgrund der Regelung der Zusammenarbeits-VO erlangten Informationen dürfen von den beteiligten Finanzbehörden grundsätzlich nur unter bestimmten Beschränkungen verwendet werden. Zunächst unterliegen sämtliche Informationen, welche im Rahmen der Durchführung dieser Verordnung in irgendeiner Form übermittelt werden, gemäß Art. 55 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO der "...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Luftfahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände für diese Luftfahrzeuge

Rz. 25 § 5 Abs. 1 Nr. 2 UStG i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 UStG regelt entsprechend den Wasserfahrzeugen[1] die EUStFreiheit bei der Lieferung von Luftfahrzeugen, ihrer Ausrüstungs- und Versorgungsgegenständen. § 8 Abs. 2 Nr. 1 UStG fordert für die steuerbefreiten Luftfahrzeuge, dass sie zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind, die im entgeltlichen Luftverkehr übe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Grundlagen

Rz. 16 § 18d UStG beruhte in seiner ersten Fassung auf einer Verweisung auf Art. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. 27.1.1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung.[1] Diese Regelung sah auch bereits die Möglichkeit der Erteilung von unmittelbaren Auskünften vor, der Wortlaut war den neuen Regelungen zur Zusamme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung

Rz. 24 Der Regelungsbereich des § 18d UStG lässt sich nur im Zusammenhang mit den Art. 7ff. der Zusammenarbeits-VO.[1] erläutern, denn die Regelung beruht auf dieser für die deutschen Behörden und den Gesetzgeber bindenden EU-Verordnung.[2] § 18d UStG ist die inländische Umsetzung der sich aus der Zusammenarbeits-VO[3] ergebenden EU-rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Inhalt, Verfahren und Zuständigkeit

Rz. 31 Gemäß Art. 7 Abs. 1 der Zusammenarbeits-VO erteilt auf Antrag der ersuchenden Behörde die ersuchte Behörde[1] die in Art. 1 Zusammenarbeits-VO genannten Auskünfte, einschließlich solcher, die konkrete Einzelfälle betreffen. Zum Zweck der Auskunftserteilung führt die ersuchte Behörde die zur Beschaffung dieser Informationen notwendigen behördlichen Ermittlungen durch.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.1 EUStBV und ZollBefrVO

Rz. 53 Durch Verweis aus der EUStBV regeln die Vorschriften der ZollBefrVO, die Vorschriften der Art. 250ff. UZK über die vorübergehende Verwendung von Gegenständen, die Regelungen der Art. 203 ff. UZK über die Zollbefreiung von Rückwaren und die nationalen Vorschriften (§§ 14 – 21 ZollV) über außertarifliche Zollbegünstigungen die Befreiung der betreffenden Gegenstände von ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.9 § 13 EUStBV: Fänge deutscher Fischer (Sonderfall)

Rz. 216 Unionsrechtlich beruht die EUStFreiheit auf Art. 143 Abs. 1 Buchs. j MwStSystRL. Aus § 5 Abs. 2 UStG ergibt sich keine Ermächtigungsgrundlage. Da in Art. 143 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL keine Einschränkung auf die Nationalität vorgesehen ist, ist die Einschränkung in § 13 EUStBV auf deutsche Fischer rechtswidrig.[1] EUStfrei nach § 13 EUStBV eingeführt werden können f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Wertpapiere

Rz. 7 Die Einfuhr von Wertpapieren ist EUStfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 UStG i. V. m. § 4 Nr. 8 Buchst. e UStG. Rz. 8 EUStfrei sind Wertpapiere, soweit sie ausgegeben (emissioniert) sind, weil sie dann erst gegenständlich sind. Hierzu gehören z. B. Aktien, Kuxscheine bergrechtlicher Gesellschaften, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen auf den Inhaber, Zins-, Gewinnanteil- und Ern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Amtliche im Inland gültige Wertzeichen

Rz. 24 EUStfrei sind nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 8 i UStG im Inland gültige amtliche Wertzeichen zum aufgedruckten Wert (z. B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, Invalidenmarken).[1] Voraussetzung ist – wie bei den gesetzlichen Zahlungsmitteln –, dass sie nicht zu Sammlerzwecken geliefert werden. Dies ist wiederum der Fall, soweit sie zum aufgedruckten Wer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.6 Der Abschluss des Auskunftsbegehrens

Rz. 92 Das Ergebnis der Feststellungen des Vorlageverlangens und der eventuellen Prüfung wird in standardisierter Form auf den dafür vorgesehenen Vordrucken niedergeschrieben oder elektronisch eingegeben.[1] Dies erfolgt in deutscher Sprache. Die Vordrucke werden dann an das BZSt übersandt bzw. elektronisch überspielt und von dort nach Überprüfung auf Vollständigkeit und Pla...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Unmittelbare Verwendung zu einer innergemeinschaftlichen Lieferung

Rz. 36 Weitere Voraussetzung ist, dass die Gegenstände im Anschluss an die Einfuhr unmittelbar zur Ausführung einer innergemeinschaftlichen Lieferung verwendet werden. Das ist der Fall, wenn die Beförderung oder Versendung in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Einfuhr endet und die Gegenstände direkt und in der Beschaffenheit, die sie im Zeitpunkt der Überlassung in den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 § 12a, b EUStBV: Freihäfen

Rz. 213 Die Ermächtigungsgrundlage für die EUStFreiheit ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 3 und 4 UStG. Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden Regelungen über die Freihafenlagerung und -veredelung dadurch erforderlich, dass Freihäfen seit 1.1.1994 zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören, nicht aber zum Inland i. S. v. § 1 Abs. 2 S. 1 UStG. §§ 12a und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 EUSt-Schuldner

Rz. 32 Aufgrund der Gesetzesänderung zum 1.1.1997 wird im Rahmen des § 5 Abs. 1 Nr. 3 UStG nicht mehr auf den Anmelder, sondern auf den EUStSchuldner abgestellt. Wer Schuldner der EUSt ist, bestimmt sich gem. § 13a Abs. 2 UStG i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG sinngemäß nach den Vorschriften der Zölle. Schuldner der EUSt ist der Anmelder. Bei indirekter Vertretung schuldet die EUSt a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.1 Lieferung vor der Einfuhr, § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV

Rz. 196 Die EUStFreiheit ist gem. § 12 S. 1 Nr. 1 EUStBV ausgeschlossen, wenn die Ware im umsatzsteuerlichen Drittgebiet – auch an einen Abnehmer im Erhebungsgebiet – Gegenstand einer Lieferung (§ 3 UStG) war. Durch diese Regelung sollen unberechtigte Steuervorteile verhindert werden. Es könnten ansonsten steuerbare Umsätze ins Ausland verlagert werden, ohne dass es bei der ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Überblick

Rz. 51 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV ist EUStfrei – vorbehaltlich der §§ 1a bis 10 EUStBV – die Einfuhr der Gegenstände, die nach Kapitel I und III der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 zollfrei eingeführt werden können, in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften sowie der Durchführungsvorschriften dazu; ausgenommen sind die Artikel 27 bis 31, 45, 52 bis 59b, 63a und 63b der Verordn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Gesetzliche Zahlungsmittel

Rz. 20 Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 4 Nr. 4 b UStG ist die Einfuhr von gesetzlichen Zahlungsmitteln EUStfrei. Die Steuerbefreiung gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden (§ 4 Nr. 4 Buchst. b S. 2 UStG). Rz. 21 Unter den Begriff der gesetzlichen Zahlungsmittel fallen kursgültige Münzen und Banknoten in EUR und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 § 1 Abs. 3 EUStBV

Rz. 200 Nach § 1 Abs. 3 EUStBV ist die Einfuhr von Gegenständen EUStfrei, die nach §§ 12, 14 bis 22 ZollV zollfrei sind. § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ZollVG ist Ermächtigungsgrundlage für die §§ 14-16, 19-21 ZollV (Bordbedarf auf Schiffen, Luftfahrzeugen und internationalen Zügen).[1] Hinsichtlich des Diplomatengutes (§§ 17, 18 ZollV) greift § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchs. e ZollVG. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.2 § 15 ZollV: Speisewagenvorräte

Rz. 203 Die Regelung der Speisewagenvorräte ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Speisewagenvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG abgabenfrei, soweit Gegenseitigkeit besteht. Das Erfordernis der Gegenseitigkeit ergibt sich auch aus § 15 ZollV. Abgabenfrei sind danach Speisewagenvorräte in Eisenbahnzügen, die mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 § 5 Abs. 2: Befreiung aufgrund Ermächtigung

Rz. 50 Nach § 5 Abs. 2 UStG kann das BMF durch Rechtsverordnung für die dort abschließend aufgeführten Gegenstände EUStFreiheit oder EUStErmäßigung anordnen. Dies ist insbesondere durch den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) [1] geschehen. Daneben existieren weitere zu beachtende Verordnungen: die Einreise-Freimengen-VO (EF-VO)[2] und die Kleinsendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.8 § 21 ZollV: Betriebsstoffe für Luftfahrzeuge

Rz. 212 Luftfahrtbetriebsstoffe können abgabenfrei eingeführt werden, um dem Verkehrsbedürfnis des grenzüberschreitenden Luftverkehrs gerecht zu werden (§ 21 ZollV). Rechtlich stützt sich die EUStFreiheit auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Frei von Einfuhrabgaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 ZK – jetzt Art. 5 Nr. 20 UZK – sind gem. § 21 Abs. 1 ZollV Treibstoffe im Hauptbehälter von Luftfahr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.6 § 19 ZollV: Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge

Rz. 210 Nach § 19 ZollV sind Betriebsstoffe für Schienenfahrzeuge unter den dort genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Die EUStBefreiung findet ihre Grundlage in § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Abgabenfrei sind danach bestimmte Betriebsstoffe, die in Fahrzeugen im öffentlichen Schienenverkehr aus einem Drittland eingeführt werden und für die unmittelbare Verwendung auf diesen Fahrzeu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Gesonderte Regelungen/Internationale Abkommen

Rz. 232 Neben § 5 UStG existieren völkerrechtliche Verträge, die EUStrechtliche Befreiungen für andere Staaten und internationale Organisationen regeln. Eine abschließende Auflistung der Regelungen ist angesichts der Fülle nicht möglich. Die in der Praxis wichtigsten werden an dieser Stelle dargestellt. 5.1 Ausländische Streitkräfte Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den M...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.11 Art. 82ff. ZollBefrVO: Geschenke im Rahmen zwischenstaatlicher Beziehungen

Rz. 84 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 82 ZollBefrVO sind EUStfrei Gegenstände, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland eingeführt werden, die einem Drittland einen offiziellen Besuch abgestattet haben und die Gegenstände bei diesem Anlass von amtlichen Stellen des Empfangslands als Geschenk erhalten haben; die von Personen eingeführt werden, die der Bundesre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.11 Art. 229f. UZK-DA: Gegenstände für die Ausfuhrproduktion

Rz. 179 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 229f. UZK-DA für Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören und zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässige Person verwendet werden, wobei mindestens 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.3 § 16 ZollV: Bordvorräte der Luftfahrzeuge

Rz. 205 Die Regelung der Abgabenfreiheit der Bordvorräte für Luftfahrzeuge ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 132 Buchst. b ZollbefrVO). Bordvorräte sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abgabenfrei. Abgabenfrei sind Lebensmittel und Tabakwaren, die in einem Luftfahrzeug als Bordvorrat eingeführt und n...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.5 § 18 ZollV: Gegenstände für die Ausstattung drittländischer Dienststellen

Rz. 208 Die Zollbefreiung von Ausstattungen ausländischer Dienststellen ist den Mitgliedstaaten überlassen (Art. 129 Abs. 1 Buchst. a, b und d ZollbefrVO). Ausstattungen ausländischer Dienststellen sind nach zwischenstaatlichem Brauch gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG bei Gegenseitigkeit abgabenfrei. Nach § 18 ZollV sind abgabenfrei Baubedarf, Betriebsmittel und andere Dienstgegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Art. 21f. ZollBefrVO: Ausstattung, Ausbildungsmaterial und Haushaltsgegenstände von Schülern und Studenten

Rz. 71 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 21 und 22 ZollBefrVO die Einfuhr von Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Studentenzimmers gehörende Gebrauchsmöbel von zu Studierzwecken in das Inland einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Studienzeit. Als Schüler und Studenten werden gem. Art. 21 Abs. 2 Buch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.12 Art. 85 ZollBefrVO: Gegenstände zum persönlichen Gebrauch von Staatsoberhäuptern

Rz. 86 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 85 Buchst. a ZollBefrVO Geschenke an Staatsoberhäupter und Gegenstände, die von Staatsoberhäuptern eines anderen Staates sowie von den sie offiziell vertretenden Persönlichkeiten (z. B. UNO-Generalsekretär) während ihres offiziellen Aufenthalts in der Bundesrepublik ge- oder verbraucht werden sollen. Ob si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 8 § 18c UStG ist die inländische Umsetzung von Unionsrecht, des Art. 254 MwStSystRL.[1] Danach sind bei der Lieferung von neuen Fahrzeugen unter den in Art. 138 Abs. 2 Buchst. a MwStSystRL angegebenen Voraussetzungen durch einen Unternehmer mit einer USt-IdNr. an einen Käufer ohne USt-IdNr. oder durch einen Steuerpflichtigen i. S. d. Art. 9 Abs. 2 MwStSystRL durch die Mi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 §§ 1 Abs. 2a EUStBV, 12 EUStBV: Modifizierte EUStBefreiung von Rückwaren

Rz. 190 Die Überführung von Gegenständen in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr nach § 1 Abs. 2 Buchst. a S. 1 EUStBV ist grundsätzlich EUStfrei, wenn für die Gegenstände gem. der Art. 203ff. UZK als Rückwaren keine Zollabgabe zu zahlen ist. Unionsrechtlich beruht die Steuerfreiheit der Einfuhr auf Art. 143 Abs. 1 Buchst. e MwStSystRL. Rz. 191 Nicht-Unionswaren (Art. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV)

Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw. Erlassfälle: Erstattung oder Erlass zu hoch bemessener Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträge (Art. 117 UZK), Erstattung oder Erlass bei Ungültigerklärung einer Zol...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Überblick

1.1 Inhalt Rz. 1 § 5 UStG regelt als eigenständige Rechtsnorm Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung bei einer Einfuhr von Gegenständen i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Hierzu teilt sich § 5 UStG in 3 Absätze. Aus Abs. 1 ergeben sich die unmittelbaren gesetzlichen Steuerbefreiungen. Die beiden weiteren Absätze enthalten Verordnungsermächtigungen. Abs. 2 ermächtigt das Bundesmi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Regelung

2.1 Einführung Rz. 24 Der Regelungsbereich des § 18d UStG lässt sich nur im Zusammenhang mit den Art. 7ff. der Zusammenarbeits-VO.[1] erläutern, denn die Regelung beruht auf dieser für die deutschen Behörden und den Gesetzgeber bindenden EU-Verordnung.[2] § 18d UStG ist die inländische Umsetzung der sich aus der Zusammenarbeits-VO[3] ergebenden EU-rechtlichen Verpflichtungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2 Art. 219ff. UZK-DA: Andere Gegenstände als Beförderungsmittel

Rz. 158 Art. 219ff. UZK-DA befassen sich mit anderen Gegenständen als Beförderungsmittel. 3.5.2.1 Art. 219 UZK-DA: Persönliche Gebrauchs- und Sportgegenstände Rz. 159 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird nach Art. 219 UZK den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände (a) und zu Sportzwecken verwendete Waren (b) bewilligt, die durch ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der unionsrechtliche Informationsaustausch

2.2.1 Allgemeines Rz. 26 Das Unionsrecht sieht in der Zusammenarbeits-VO[1] ein gestuftes System der Auskunftserteilung zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten für die Zwecke der Umsatzbesteuerung vor (§ 18a UStG Rz. 172ff.). Dieses System beruht auf seinen ersten Stufen ausschließlich auf dem Austausch von Daten.[2] Die Auskunftsersuchen nach Art. 7 der Verordnung be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Vorlage von Urkunden

2.3.1 Allgemeines Rz. 66 Gemäß § 18d S. 1 UStG kann von einem Steuerpflichtigen zur Erfüllung der Auskunftsverpflichtung nach der Zusammenarbeits-VO die Vorlage von Büchern, Aufzeichnungen, Geschäftspapieren und anderen Urkunden verlangt werden. Dieser Gesetzeswortlaut entspricht vom Umfang der Vorlagepflicht her dem des § 97 Abs. 1 S. 1 AO, sodass insoweit (in Deutschland) a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Regelung

2.1 Allgemeines Rz. 19 Mit der FzgLiefgMeldV v. 18.3.2009 ist – sehr spät nach Einführung der gesetzlichen Bestimmung – eine Verordnung i. S. d. § 18c UStG geschaffen worden. In Kraft trat diese Regelung zum 1.7.2010. Das BZSt musste dann einen geeigneten Datensatz – ein Meldeformular – zur elektronischen Abgabe bereitstellen. Ein entsprechendes Dokument ist über die Homepage...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Regelung des § 18d UStG wurde mit einer ganzen Reihe weiterer Vorschriften zur Schaffung des Binnenmarktes durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 § 5 Abs. 3: Erstattung, Erlass oder Absehen von der Steuerfestsetzung (§§ 14, 15 EUStBV)

Rz. 227 Die §§ 14 und 15 EUStBV regeln die Erstattung und den Erlass bzw. das Absehen von der Steuerfestsetzung. 4.1 Erstattung und Erlass der EUSt (§ 14 EUStBV) Rz. 228 Gem. § 14 Abs. 1 EUStBV sind Vorschriften über Erlass und Erstattung der Art. 235 bis Art. 242 ZK – jetzt Art. 116 bis Art. 123 UZK – sinngemäß auf die EUSt anzuwenden. Der UZK regelt folgende Erstattungs- bzw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18c UStG wurde mit einer ganzen Reihe anderer Vorschriften durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mit Wirkung zum 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung und wurde unverändert aus diesem Entwurf übernommen.[2] Die Vorschrift hatte zunächst folgenden W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung

Rz. 104 Grundsätzlich von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 28 bis 34 ZollBefrVO Investitionsgüter und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören, der seine Tätigkeit im Drittlandsgebiet endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Inland auszuüben. Nach § 2 EUStBV sind jedoch bestimmte Sachverhalte ausgeschlossen. Die Steuer...mehr