Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.9 § 10 EUStBV i. V. m. Art. 105 ZollBefrVO: Behältnisse und Verpackungen; Verpackungsmittel zum Verstauen und Schutz von Waren während der Beförderung

Rz. 134 Gem. Art. 105 der ZollBefrVO ist die Einfuhr von Verpackungsmitteln zum Verstauen und Schutz von Gegenständen während ihrer Beförderung abgabenfrei. Verpackungsmittel i. S.d. Vorschrift sind Seile, Stroh, Planen, Papier und Pappe, Holz, Kunststoff, Säcke, Matten, Gewebe und ähnliche Gegenstände (Holzwolle, Plastikfolie, Metallbänder)[1], die zum Verstauen und zum Schu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Weitere Befreiungstatbestände aufgrund internationaler Abkommen

Rz. 235 Aus den Art. 128 Abs. 1 Buchs. b bis f ZollBefrVO ergeben sich weitere Privilegierungsmöglichkeiten aufgrund internationaler Abkommen. Art. 128 Abs. 1 Buchst. b ZollBefrVO erlaubt weitere Befreiungen zugunsten internationaler Organisationen. Sog. Sitzabkommen[1] bzw. Rechtsverordnungen, die auf Grundlage des Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13.2.1946 über Vorrechte u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.13 Art. 86 ZollBefrVO: Warenmuster und -proben

Rz. 88 EUStfrei sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 86 ZollBefrVO Warenmuster und -proben von geringem Wert, die lediglich dazu bestimmt sind, Aufträge für Waren entsprechender Art zu beschaffen. Diese Gegenstände nehmen nicht teil am Güterumsatz und an der Preisbildung (§ 5 Abs. 2 Nr. 1 UStG), sondern dienen der Absatzförderung. Muster und Proben, die auf Ausstellungen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Absehen von der Steuerfestsetzung, § 15 EUStBV

Rz. 230 Die EUSt entsteht von vornherein nach § 15 EUStBV nicht, wenn sie weniger als 10 EUR beträgt und als Vorsteuer (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG) abgezogen werden kann. Die gleichmäßige Erhebung der Steuern darf nämlich nicht dazu führen, dass die Kosten für ihre Erhebung, Einziehung und Entrichtung den Steuerbetrag erheblich übersteigen. Nicht nur der Verwaltungsaufwand, sonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Menschliche Organe, menschliches Blut und Frauenmilch

Rz. 9 Die Einfuhr von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch ist EUStfrei gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Nr. 17 Buchst. a UStG. Rz. 10 Unter menschlichen Organen sind ausschließlich die natürlichen Organe und Organteile zu fassen. Nicht hierunter fallen künstliche Organe/Organteile (z. B. Herzschrittmacher, künstliche Gliedmaßen). Ebenfalls ist nicht EUSt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.14 Art. 234 UZK-DA: Ausstellungs-, Kunstgegenstände, Versteigerungsgut

Rz. 185 Gem. Art. 234 Abs. 1 UZK-DA wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben bewilligt für Waren, die im Rahmen einer öffentlich zugänglichen Veranstaltung, die nicht ausschließlich dem Zweck der kommerziellen Veräußerung der Waren dient, ausgestellt oder verwendet werden sollen oder auf einer solchen Veranstaltung aus in die vorübergehende Verwendung überführt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.4 § 17 ZollV: Diplomaten- und Konsulargut

Rz. 206 Diplomaten- und Konsulargut ist nach zwischenstaatlichen Abkommen, insbesondere nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen v. 18.4.1961[1] und dem Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen v. 24.4.1963[2] abgabenfrei, wenn Gegenseitigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 6 UStG gewährleistet ist. Begünstigte Personen sind die Leiter und Mitglieder der diplomatischen und...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.11 Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)

Rz. 223 Die Kleinsendungs-Einfuhrmengen-Verordnung (KF-VO)[1] regelt die Befreiung von der EUSt bei nicht kommerziellen Kleinsendungen. § 5 Abs. 2 UStG bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die KF-VO. Für die EUSt hat die KF-VO Vorrang vor der ZollBefrVO. Die KF-VO hat die Bestimmungen des § 51 AZO über die außertarifliche Zollfreiheit von Geschenksendungen mWv 1.1.1975 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.1 § 14 ZollV: Mund- und Schiffsvorrat

Rz. 201 Die Regelung der Zollfreiheit für Mund- und Schiffsvorrat ist nach Art. 132 Buchst. b ZollBefrVO den Mitgliedstaaten überlassen. § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG regelt, dass durch Rechtsverordnung geregelt werden darf, dass Gegenstände, die an Bord von Verkehrsmitteln als Mundvorrat eingeführt werden, EUStfrei eingeführt werden können. Gem. § 14 Abs. 1 ZollV frei von Einfuhrabg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.6 § 7 EUStBV i. V. m. Art. 87 bis 89 ZollBefrVO: Werbedrucke

Rz. 125 Gem. Art. 87 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Werbedrucken (z. B. Kataloge, Preislisten, Gebrauchsanweisungen oder Merkblätter) und von Werbegegenständen vorbehaltlich der Art. 88f. ZollBefrVO zollfrei. Werbedrucke, die für eine Ware (a) oder eine Dienstleistung (b) werben und von einer im Drittland ansässigen Person ausgehen, sind demnach zollfrei. Befreit sind auch We...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7.7 § 20 ZollV: Betriebsstoffe für Schiffe

Rz. 211 Betriebsstoffe für Schiffe sind nach Maßgabe des § 20 ZollV abgabenbefreit. Die Befreiung beruht auf § 5 Abs. 2 Nr. 7 UStG. Danach sind frei von Einfuhrabgaben i. S. d. Art. 4 Nr. 10 ZK – jetzt Art. 5 Nr. 20 UZK – Schweröle und Schmierstoffe, die auf Wasserfahrzeugen, die ausschließlich in der gewerblichen Schifffahrt und bei damit verbundenen Hilfstätigkeiten wie Lot...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.2 Historische Entwicklung

Rz. 54 Die EUStBV trat zum 1.1.1993 mit Verwirklichung des Binnenmarkts in Kraft.[1] Wichtigste Neuerung war die Herausnahme sämtlicher EUStBefreiungen, die aufgrund der Einfuhr aus Mitgliedstaaten gewährt worden waren.[2] Aufgrund des zum 1.1.1994 in Kraft getretenen Zollkodex (ZK) wurden die Vorschriften durch die 1. ÄndVO v. 9.2.1994[3] an die neue Rechtslage angepasst. Di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.10 Einreise-Freimengen-Verordnung (EF-VO)

Rz. 217 Steuerbefreiungen dürfen schutzwürdige Interessen der inländischen Wirtschaft nicht verletzen und nicht zu unangemessenen Steuervorteilen führen. Diese Funktion übernimmt § 5 Abs. 2 UStG. Sie bildet die Rechtsgrundlage u. a. auch für die Einreise-Freimengen-Verordnung, EF-VO. Aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d ZollVG ergibt sich die nationale Ermächtigung für die EF-VO....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 26 Das Unionsrecht sieht in der Zusammenarbeits-VO[1] ein gestuftes System der Auskunftserteilung zwischen den Finanzbehörden der Mitgliedstaaten für die Zwecke der Umsatzbesteuerung vor (§ 18a UStG Rz. 172ff.). Dieses System beruht auf seinen ersten Stufen ausschließlich auf dem Austausch von Daten.[2] Die Auskunftsersuchen nach Art. 7 der Verordnung beinhalten dann wei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Ausländische Streitkräfte

Rz. 233 Nach Art. 131 ZollBefrVO ist es den Mitgliedstaaten bis zum Erlass unionsrechtlicher Bestimmungen freigestellt, Streitkräften, die nicht ihrer Hoheit unterstehen und aufgrund internationaler Übereinkünfte in ihrem Gebiet stationiert sind, Zollbefreiungen anzuordnen. Nach Art. 131 Abs. 1 ZollBefrVO können demnach Gegenstände der drittländischen Streitkräfte Abgabenbefr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Die Grenzen der Auskunftserteilung

Rz. 45 Zur Wahrung der hoheitlichen Rechte der einzelnen Mitgliedstaaten und wegen der nicht vollständig übereinstimmenden Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten lässt die Zusammenarbeits-VO bestimmte Beschränkungen der Übermittlung von Informationen zu. Nach Art 54 Abs. 2 sind die Behörden eines Mitgliedstaats nicht zu solchen Ermittlungen oder zur Übermittlung von Information...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson

Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. ZollBefrVO einfuhrabgabenbefreit. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV sind Art. 29 bis 31 VO (EWG) Nr. 918/83 (ZollBefrVO a. F.) ausgeschlossen von der EUStBefreiung (Art. 29 bis 31 ZollBefrVO a. F. entsprechen Art. 25 bis 27 ZollBefrVO n.F). Demnach sind Sendu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1.3 Bedeutung

Rz. 55 Grundsätzlich stellt die EUStBV für den Zoll eine Arbeitsvereinfachung dar, weil sie die überwiegende Anzahl der zollbefreiten Gegenstände auch von der EUSt befreit. Allerdings dienen Zölle anderen wirtschaftspolitischen Zielen als die EUSt. Bei der Zollerhebung geht es u. a. um den Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft. Die EUSt soll dagegen im Ergebnis wie d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Art. 44ff. ZollBefrVO: Wissenschaftliche Instrumente und Apparate

Rz. 141 Wissenschaftliche Instrumente und Apparate nach Art. 44 bis 52 ZollBefrVO [1] sind gem. § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV von der EUStBefreiung ausgenommen. Anders als bei von Art. 43 ZollBefrVO erfassten wissenschaftlichen Instrumenten und Apparate, fallen hierunter solche, die für nicht kommerzielle Zwecke eingeführt werden. Im Gegensatz zu Art. 43 ZollBefrVO müssen die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 § 12a EUStBV: Freihafenlagerung

Rz. 214 EUStfrei ist nach § 12a EUStBV die Einfuhr von Gegenständen, die als Unionswaren ausgeführt und vorübergehend in einem Freihafen (Freizone) aufgrund einer besonderen Zulassung gelagert worden sind.[1] Die besondere Zulassung zur Freihafenlagerung erfordert, dass der Lagerhalter darlegt und auf Verlangen nachweist, welche Gegenstände gelagert werden sollen, welche Anl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.3 Art. 17 ff. ZollBefrVO: Erbschaftsgut

Rz. 69 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 17 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Erbschaftsgut vorbehaltlich der Art. 18 bis 20 ZollBefrVO abgabenfrei. Unter Erbschaftsgut sind nach Art. 17 Abs. 2 ZollBefrVO alle Waren i. S. d. Art. 2 Abs. 2 Buchst. c ("Übersiedlungsgut"), die den Nachlass des Verstorbenen bilden. EUStfrei einführen können das Erbschaftsgut Erben (auch Miterben)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.9 Art. 74ff. ZollBefrVO: Gegenstände zugunsten von Katastrophenopfern

Rz. 80 Von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 74 Abs. 1, 75 ZollBefrVO grundsätzlich Waren, die von staatlichen oder anderen von den zuständigen Behörden anerkannten Organisationen der Wohlfahrtspflege eingeführt werden, um unentgeltlich an die Opfer von Katastrophen verteilt zu werden, die das Gebiet eines oder mehrerer Mitgliedstaaten berühren oder ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.7 Art. 59 ZollBefrVO: Vergleichssubstanzen für die Arzneimittelkontrolle

Rz. 77 Die nach Art. 59 ZollBefrVO gewährte Begünstigung betrifft nach Art. 2 der DVO Nr. 3915/88 v. 15.12.1988[1] nur Sendungen, die vom "Centre Collaborateur OMS, Stockholm" an ermächtigte Empfänger gerichtet sind. Sie müssen entsprechend ausgezeichnet sein. Seit 1995 (Beitritt Schwedens zur EU) liefert die OMS nur Unionswaren in andere EU-Mitgliedsstaaten. Die EUStBefreiu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.4 Art. 222 UZK-DA: Medizinisch-chirurgisches und Labormaterial

Rz. 166 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung bewilligt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer anderen medizinischen Einrichtung, die dringenden Bedarf für diese Ausrüstung hat, zur Verfügung gestellt wird, um Unzulänglich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.6 Art. 224 UZK-DA: Materialien für Infrastrukturen in Grenzzonen

Rz. 169 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 224 UZK-DA für Ausrüstung in Grenzzonen (Buchst. a) und für Infrastrukturgüter für Grenzzonen (Buchst. b) gewährt. Unter Art. 224 Buchst. a UZK-DA fallen u. a. auch Zugtiere einschließlich der Wagen und Gerätschaften, wenn sie grenznahen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder der Fischzucht zuzuord...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.9 Art. 227 UZK-DA: Pädagogisches und wissenschaftliches Material

Rz. 175 Die vollständige Einfuhrabgabenbefreiung von pädagogischen und wissenschaftlichen Materialien wird gem. Art. 227 UZK-DA gewährt. Sie hat völkerrechtlich ihre Grundlage in Anlage B.5 Istanbuler Übereinkommen v. 26.6.1990.[1] Da Art. 227 UZK-DA "auf jegliche Waren zu pädagogischen oder wissenschaftlichen Zwecken" erfasst, erübrigt sich ein Rückgriff auf die frühere Lis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.19 Art. 112 ZollBefrVO: Waren zum Bau, zur Unterhaltung oder Ausschmückung von Gedenkstätten oder Friedhöfen für Kriegsopfer

Rz. 100 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 112 ZollBefrVO sind Gegenstände aller Art, die von den zuständigen Behörden (z. B. GZD, BMF) hierzu zugelassenen Organisationen (z. B. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge) zur Verwendung beim Bau, bei der Unterhaltung oder beim Ausschmücken von Friedhöfen, Gräbern und Gedenkstätten für die im Inland bestatteten ausländischen K...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.17 Art. 106 ZollBefrVO: Streu und Futter für Tiere während der Beförderung

Rz. 95 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 106 ZollBefrVO ist EUStfrei die Einfuhr von Streu und Futter jeder Art, die für Tiere während ihrer Beförderung in das Inland auf den Transportmitteln mitgeführt werden. Danach sind zum Füttern und Versorgen von Tieren Vorräte abgabenfrei, die mit den Tieren eingeführt werden, soweit sich die Mengen auf das für die Beförderung Notw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 §§ 2-10 EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Modifizierte EUStBefreiungen

Rz. 103 Nach § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV sind die EUStBefreiungen nach der ZollBefVO vorbehaltlich der §§ 2 bis 10 EUStBV zu sehen. Dementsprechend modifizieren die §§ 2-10 EUStBV den § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV die Befreiungen nach der ZollBefrVO. 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung Rz. 104 Grunds...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.13 Art. 233 UZK-DA: Austauschproduktionsmittel

Rz. 183 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 233 UZK-DA für Austauschproduktionsmittel bewilligt, die einem Kunden vom Lieferanten oder Ausbesserer bis zur Lieferung oder Reparatur gleichartiger Waren vorübergehend zur Verfügung gestellt werden. Die Frist zur Beendigung beträgt 6 Monate (Art. 237 Abs. 1 UZK-DA).[1] Unter Austauschproduktionsmittel ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.8 § 9 EUStBV i. V. m. Art. 104 ZollBefrVO: Amtliche Veröffentlichungen, Wahlmaterialien

Rz. 132 Art. 104 ZollBefrVO befreit die dort genannten Dokumente von den Eingangsabgaben. Die Gegenstände werden bei ihrer Einfuhr zum freien Verkehr abgefertigt (Art. 201 UZK) und unterliegen keiner zollamtlichen Überwachung hinsichtlich ihrer Verwendung. Verschiedene im Postverkehr versandte Gegenstände, nämlich Schriftstücke, Akten, Urkunden, Manuskripte und Datapostsendun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 § 1 Abs. 1 2. Hs. EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Keine EUSt-Befreiungen

Rz. 136 Dass – ausnahmsweise anders als im zollrechtlichen Bereich – keine Befreiung von der EUSt erfolgt, ergibt sich für einige Vorschriften direkt aus § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV. 3.4.1 Art. 25-27 ZollBefrVO: Sendungen von Privatperson an Privatperson Rz. 137 Waren in sog. Kleinsendungen nicht kommerzieller Art sind gem. Art. 25 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 26f. Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Art. 41 ZollBefrVO: Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden

Rz. 139 Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden sind unter den in Art. 41 ZollBefrVO [1] genannten Voraussetzungen abgabenfrei. Nach § 1 Abs. 1 letzter Hs. EUStBV ist die Anwendung des Art. 41 ZollbefrVO (vormals Art. 45 ZollBefrVO) ausgeschlossen. Jedoch regeln die aufgrund der RL 2007/74/EG v. 20.12.2007 über die Befreiung von aus Drittländern kommenden Reisenden eingefüh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. ZollBefrVO: Vollständige EUStBefreiungen

Rz. 56 Nach § 1 Abs. 1 1. Hs. EUStBV sind grundsätzlich die Gegenstände auch EUStfrei, die nach der ZollBefrVO zollfrei sind. 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Art. 57f. ZollBefrVO: Instrumente und Apparate zur medizinischen Forschung, Diagnose und Behandlung

Rz. 142 Die EUStBefreiung erstreckt sich gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ausdrücklich nicht auf die nach Inkrafttreten der ZollBefrVO durch ÄndVO Nr. 1315/88 ÄndVO Nr. 1315/88 v. 3.5.1988, ABlEG Nr. L 123/2 und 148/32 eingefügten Art. 63a und 63b ZollBefrVO a. F. (VO (EWG) 918/83), nun Art. 57 und Art. 58 der neuen ZollBefrVO (VO (EG) 1186/2009). Unter Art. 57 ZollBefrVO fällt die Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.1.2 Art. 208f. UZK-DA: Paletten und Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung hierfür

Rz. 152 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Paletten bewilligt. Was unter Paletten zu verstehen ist, ist in Art. 1 Nr. 42 UZK-DA legal definiert. Im Grundsatz sind unter Paletten Vorrichtungen zu fassen, auf deren Böden sich eine gewisse Gütermenge zu einer Verladeeinheit zusammenfassen lässt, um als solche befördert oder mit mechanischen Geräten bewegt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 § 12b EUStBV: Freihafenveredelung

Rz. 215 Die Einfuhr von Gegenständen ist auch dann EUStfrei, wenn die Gegenstände in einem Freihafen (Freizone) veredelt worden sind, sofern die bei der Veredelung verwendeten Gegenstände als Unionswaren ausgeführt wurden.[1] Zur Begründung des Antrags auf Bewilligung einer Freihafenveredelung hat der Inhaber des Freihafenbetriebs alle rechtlichen und tatsächlichen Verhältni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.10 Art. 81 ZollBefrVO: Auszeichnungen und Ehrengaben

Rz. 82 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 81 ZollBefrVO ist die Einfuhr folgender Gegenstände: Auszeichnungen, die von Regierungen dritter Länder an Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Inland verliehen werden; Pokale, Gedenkmünzen und ähnliche Gegenstände mit im Wesentlichen symbolischem Wert, die von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz im Zollgebiet der Gemeinscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.3 Art. 221 UZK-DA: Ausrüstungen für Katastropheneinsätze

Rz. 165 Die Vorschrift intendiert eine schnelle und unbürokratische Unterstützung in Krisenzeiten durch die internationale, abgabenfreie Lieferung von Hilfs- und Unterstützungsgütern aller Art. Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Material für Katastropheneinsätze bewilligt, sofern die Waren im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.8 Art. 60 ZollBefVO: Pharmazeutische Erzeugnisse für internationale Sportveranstaltungen

Rz. 78 Nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 60 ZollBefrVO sind pharmazeutische Erzeugnisse für die Human- oder Veterinärmedizin, die zur Behandlung von Menschen oder Tieren, die zur Teilnahme an internationalen Sportveranstaltungen in das Inland kommen, bestimmt sind, EUStfrei. Die Abgabenbefreiung gilt nur für die während des Aufenthalts im Rahmen der Sportveranstaltung, zu ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.5 Art. 223 UZK-DA: Lebende Tiere

Rz. 168 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Tiere gem. Art. 223 UZK-DA bewilligt, die einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person gehören. Tiere i. S. d. Vorschrift sind alle lebenden Tiere aller Art. Seit Inkrafttreten des UZK dürfte die jeweilige Aktivität für die beabsichtigte Verwendung der Tiere unerheblich sein.[1] Lebende T...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Andere Formen der Zusammenarbeit

Rz. 59 Als weitere Form der Zusammenarbeit der Finanzbehörden verschiedener Mitgliedstaaten sieht es die Zusammenarbeits-VO in Art. 29 und 30 auch vor, dass gleichzeitige steuerliche Prüfungen in zwei oder mehr Mitgliedstaaten durchgeführt werden können. Möglich ist damit z. B. die umsatzsteuerliche Prüfung zusammenhängender Geschäftsvorfälle bei mindestens zwei Unternehmern...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.14 Art. 90 ff. ZollBefrVO: Waren für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen

Rz. 90 EUStfrei nach § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 90 ZollBefrVO ist vorbehaltlich der Art. 91-94 ZollBefrVO Waren/Gegenstände, die Gebrauchs- und Verbrauchsgüter auf Ausstellungen oder Ähnlichem (i. S. d. Art. 90 Abs. 2) sind, und die der Darstellung ihrer objektiven Eigenschaften dienen und nicht der Reklame. Nicht begünstigt sind privat veranstaltete Ausstellungen in Läd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Inhalt der Meldung

Rz. 27 Der Inhalt der Meldung ergibt sich aus § 2 FzgLiefgMeldV [1]; im Ergebnis ist er aber auch dem amtlichen Vordruck zu entnehmen und auch Bestandteil des entsprechenden Datensatzes. Die Verordnung nennt hier insgesamt zwölf Punkte, wobei insbesondere die Angabe von Name und Anschrift der Vertragspartner sowie konkrete Identifizierungsmerkmale des verkauften Fahrzeugs gef...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.16 Art. 102 ZollBefrVO: Sendungen an die für Urheber- oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stelle

Rz. 94 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 102 ZollBefrVO ist EUStfrei die Einfuhr von Markenzeichen, Mustern, Modellen oder Zeichnungen sowie von diesbezüglichen Hinterlegungsunterlagen, Dokumenten über die Anmeldung von Patenten oder dgl., die bestimmt sind für die für Urheberrechtsschutz oder gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Stellen (z. B. Patentamt).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.20 Art. 113 ZollBefrVO: Särge, Urnen und Gegenstände zur Grabausstattung

Rz. 101 EUStfrei gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 113 ZollBefrVO sind: Särge mit Verstorbenen und Urnen mit der Asche Verstorbener sowie Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände, Blumen, Kränze und sonstige Gegenstände zur Grabausschmückung. Rz. 102 Die Abgabenfreiheit ist hinsichtlich des Art. 113 Buchst. b ZollBefrVO davon abhängig, dass diese Gegenstän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5.2.12 Art. 231f. UZK-DA: Test- und Erprobungswaren, Messgeräte und Warenmuster

Rz. 181 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gem. Art. 231 UZK-DA bewilligt für Waren, die Gegenstande von Tests, Experimenten oder Vorführungen sind (a), im Rahmen eines Kaufvertrags mit Erprobungsvorbehalt eingeführt (b) und dieser Erprobung unterzogen werden (b), zur Durchführung von Tests, Experimenten oder Vorführungen ohne Gewinnabsicht (c) verwendet ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.18 Art. 107ff. ZollBefrVO: Treib- und Schmierstoffe in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern

Rz. 96 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 107 ZollBefrVO ist die Einfuhr von Treib- und Schmierstoffen in Straßenkraftfahrzeugen und Spezialcontainern vorbehaltlich der Art. 108 bis 110 ZollBefrVO abgabenfrei. Die Abgabenbefreiung beruht auf dem Internationalen Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge v. 4.6.1954[1] und dem Internationalen Zoll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 § 4 EUStBV i. V. m. Art. 42-52 ZollBefrVO: Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen und kulturellen Charakters

Rz. 111 Gem. § 1 Abs. 1 EUStBV ist die EUSt-Befreiung für Art. 52 bis 59b ZollBefrVO a. F.[1], d. h. in der aktuellen ZollBefrVO für die Art. 44 und 52 ZollBefrVO [2], ausgeschlossen. Die Steuerbefreiung gilt demnach unter Vorbehalt des § 4 EUStBV von vornherein nur für Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters i. S. d. Art. 42 und 43 ZollBefrV...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.5 § 6 EUStBV i. V. m. Art. 61-80 ZollBefrVO: Gegenstände für Organisationen der Wohlfahrtspflege; Gegenstände für Behinderte und Blinde

Rz. 120 Gegenstände für allgemeine Zwecke für Organisationen der Wohlfahrtspflege, Art. 61 ZollBefrVO, sind vorbehaltlich der Einschränkung des Art. 61 Abs. 1 S. 1 ZollBefrVO (Missbrauch, Wettbewerbsverzerrung) und der Art. 62 bis 65 ZollBefrVO zollfrei. Art. 61 Abs. 1 Buchst. a ZollBefrVO befreit die Einfuhr von lebenswichtigen Gegenständen durch staatliche oder andere von d...mehr