Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Umsätze

Rz. 70 Ein in § 9 UStG aufgeführter steuerfreier Umsatz kann nur als steuerpflichtig behandelt werden, wenn er an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird. Dieses Tatbestandsmerkmal entspricht dem in § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs: Die Vorleistungen müssen von einem Unternehmer für das Unternehmen des Leistungsempfän...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.6 Veräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen

Rz. 442 Die Übertragung des Unternehmens oder des in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betriebs muss an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgen. Die Unternehmereigenschaft bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 UStG; nicht von Bedeutung ist, ob der Erwerber ein Einzelunternehmen, eine Personengemeinschaft oder eine juristisch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.8 Einbringung

Rz. 454 Eine Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG liegt auch dann vor, wenn ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb in eine Gesellschaft eingebracht wird (§ 1 Abs. 1a S. 2 2. Alt. UStG). Dies entspricht auch Art. 19 MwStSystRL bzw. früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie. Die Regelung hat nur eine klarstellende Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.5.1 Erwerber tritt in die Rechtsposition des Veräußerers ein

Rz. 461 § 1 Abs. 1a S. 3 UStG regelt, dass der erwerbende Unternehmer an die Stelle des Veräußerers tritt. Damit wird die Einzelrechtsnachfolge[1] des Erwerbers festgeschrieben, die sich aus Art. 19 MwStSystRL (früher Art. 5 Abs. 8 der 6. EG-Richtlinie) ergibt.[2] Hintergrund ist die Vermeidung eines unbesteuerten Letztverbrauchs. Rz. 462 Da der Erwerber in die Rechtsposition...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Allgemeines

Rz. 143 § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG sieht eine sinngemäße Anwendung des § 17 Abs. 1 UStG über die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Fälle vor, in denen das vereinbarte Entgelt uneinbringlich geworden ist. Das bedeutet, dass der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag, und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist (L...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Geschäftsveräußerung bis zum 31.12.1993

Rz. 392 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterlag bis zum 31.12.1993 grundsätzlich als steuerbarer Umsatz der USt, soweit die allgemeinen Voraussetzungen des § 1 UStG erfüllt waren. Wurde ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb entgeltlich an einen anderen Unternehmer übertragen, fü...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Unionsrechtlicher Direktanspruch in der USt (u. a. als Ausfluss des § 17 UStG)

Rz. 212 Nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG berechtigt nur die in einer Rechnung ausgewiesene USt zum Vorsteuerabzug, die für die in Rechnung gestellte Leistung auch gesetzlich geschuldet wird. Folge dieser dem Unionsrecht nach dem EuGH-Urteil Genius Holding[1] entsprechende Rechtslage ist, dass der Leistungsempfänger eine gezahlte und nur in Rechnung gestellte, nicht aber gese...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.1 Anzahlungen, Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen

Rz. 182 Bei Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen entsteht nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG die USt bereits mit dem Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Vereinnahmung. Für den Zahlenden ergibt sich in diesen Fällen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 UStG beim Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem USt-Ausweis die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs ebenfalls ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2.1.2 Kontokorrentverhältnis

Rz. 151 Forderungen aus Lieferungen oder sonstigen Leistungen gehen häufig in ein Kontokorrentverhältnis i. S. d. § 355 HGB ein. Dieser Vorgang berührt nach der Rechtsprechung des BGH nicht den selbstständigen Bestand der Einzelforderung. Das Entgelt ist nach Auffassung der Verwaltung noch nicht erbracht.[1] Mindert sich die Einzelforderung bereits in diesem Stadium, ist ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferung oder sonstige Leistung

Rz. 37 Eine wirtschaftliche Tätigkeit kann nur dann unter die Anwendung des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallen, wenn eine Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt wird. Dabei wird der Begriff der "Lieferung" oder der "sonstigen Leistung" an dieser Stelle nicht näher definiert, insoweit gelten die allgemeinen Definitionen des § 3 UStG. Dabei ist es für die Steuerbarkeit nicht en...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.3 Die Ausnahmegebiete

Rz. 500 Obwohl dem deutschen Hoheitsgebiet zuzurechnen und damit grundsätzlich Inland i. S. d. Gesetzes, sind bestimmte Gebiete von dem Anwendungsbereich des UStG in § 1 Abs. 2 S. 1 UStG ausgenommen worden. Umsätze in diesen Gebieten sind damit nicht steuerbar, unter besonderen Voraussetzungen können aber Umsätze in Teilen dieser Gebiete wieder nach § 1 Abs. 3 UStG wie ein U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Rechtsfolgen

Rz. 383 Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 1a oder § 1b UStG vor, unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb der USt im Inland (steuerbarer Umsatz). Ob der Umsatz dann auch steuerpflichtig ist, bestimmt sich ausschließlich nach § 4b UStG, allerdings ist die Steuerbefreiung auf Ausnahmetatbestände beschränkt, regelmäßig ist der innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Änderungsvorschriften der AO

Rz. 35 Die Anwendungsbereiche der Änderungsvorschriften der AO und des § 17 UStG unterscheiden sich grundsätzlich. Die punktuellen Berichtigungsgrundlagen der AO (§§ 129, 172ff. AO), die die bereits ursprünglich unzutreffende Steuerfestsetzung betreffen, sind von der Änderungsgrundlage des § 17 UStG für materiell-rechtlich nachträglich unrichtig werdende Steuerfestsetzungen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Keine Rückwirkung

Rz. 37 Nach § 17 Abs. 1 S. 8 UStG sind die Berichtigungen der Steuer und/oder des Vorsteuerabzugs für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in dem die Änderung der Bemessungsgrundlage bzw. der in § 17 Abs. 2 und 3 UStG als sinngemäß gleich zu behandeln erklärte Vorfall eingetreten ist. Materiell-rechtlich würde der Vorgang an sich zurückwirken auf die Entstehung des Steueran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.10 Leistungsaustausch bei Erbfolge

Rz. 306 Mit dem Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Es liegt insoweit Gesamtrechtsnachfolge vor, der oder die Erben treten nach der Rechtsprechung des BFH sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.3 Im Inland

Rz. 379 Der innergemeinschaftliche Erwerb muss im Inland ausgeführt werden. Dabei wird über § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG nicht festgelegt, wo ein innergemeinschaftlicher Erwerb räumlich ausgeführt wird. Insoweit ist auf die Vorschrift zur Bestimmung des Orts des innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 3d UStG zurückzugreifen. Der Inlandsbegriff ergibt sich dabei aus der Definition d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 374 In § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG wird festgelegt, dass der Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs der USt unterliegt, ohne den Steuertatbestand als solchen zu definieren. Dies entspricht auch der gesetzgeberischen Vorgehensweise bei den anderen Steuertatbeständen wie der Lieferungen und sonstigen Leistung bzw. der Einfuhr, die Definition der Rechtsbegriffe in a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.1 Lieferungen, sonstige Leistungen, innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 195 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist entsprechend § 17 Abs. 1 UStG eine Berichtigung der USt und des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Dazu gehören auch die Ablehnung der Vertragserfüllung durch den Insolvenzverwalter[1] bzw. früher d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 Zwischenvermietung

Rz. 138 Die zur Vermeidung einer Vorsteuerberichtigung gem. § 15a UStG notwendige Dauer der Anwendung des § 9 UStG auf die gem. § 4 Nr. 12 UStG steuerfreien Vermietungsumsätze von 10 Jahren führt erfahrungsgemäß nicht dazu, dass die aus den Herstellungskosten eines Mietgebäudes (sofort) abziehbaren Vorsteuern von den in diesen 10 Jahren anfallenden USt auf die Mieten übertro...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Getrennte Berichtigungspflichten für Steuer und Vorsteuer

Rz. 40 Grundsätzlich sind in den Fällen des § 17 UStG sowohl die Steuer als auch der Vorsteuerabzug zu berichtigen. Ausnahmen hiervon gelten für die Fälle des § 17 Abs. 3 UStG, die ausschließlich die Berichtigung des Vorsteuerabzugs bei Veränderungen in der EUSt zum Gegenstand haben. Im übrigen Bereich kann sich die Berichtigung in Einzelfällen ebenso beschränken, und zwar m...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Zivilrechtliche Fragen

Rz. 194 Allein der leistende Unternehmer hat die Entscheidung zu treffen, ob er einen der in § 9 UStG erwähnten steuerfreien Umsatz als steuerpflichtig behandeln will. Er wird dabei die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile abwägen, die sich aus der Anwendung des § 9 UStG ergeben. Seine Leistungsempfänger können von ihm nicht verlangen, dass er § 9 UStG anwendet oder nicht (me...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.11.3 Steuerbare Leistungen ohne Entgelt

Rz. 330 Wird dem Personal von seinem Arbeitgeber eine Leistung erbracht, die nicht im überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers ausgeführt worden ist und für die das Personal auch keine Gegenleistung aufgewendet hat, kann dies in Abhängigkeit der Art der erbrachten Leistung zu unterschiedlichen Rechtsfolgen führen. Nach der Rechtsprechung des BFH[1] kann sich ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.3 Umtausch

Rz. 193 Bei einem vereinbarten sowie einem nach § 480 BGB verlangten Umtausch wird nicht die ursprüngliche Lieferung rückgängig gemacht. Die Lieferung bleibt bestehen.[1] Lediglich der Leistungsgegenstand wird ausgetauscht. Nur bei Preisabweichungen zwischen den Gegenständen ist eine höhere oder niedrigere Bemessungsgrundlage gegeben. Insoweit ist eine Berichtigung nach Abs....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Vorrang anderer Steuerbefreiungen

Rz. 7 Gelangt das Gold im Rahmen der Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder in ein Drittland, kommt die Steuerbefreiung nicht nach § 4 Nr. 4 UStG, sondern nach § 6a UStG bzw. § 6 UStG in Betracht. Von daher unterliegt z. B. die Deutsche Bundesbank der Pflicht der Abgabe Zusammenfassender Meldungen (§ 18a UStG), wenn sie Gold an eine Zentralbank in einem anderen EU-...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.6 Folgen der Änderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 127 Hat sich die Bemessungsgrundlage geändert, so haben zu berichtigen der Unternehmer, der den Umsatz ausgeführt hat, den dafür geschuldeten Steuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 1 UStG) und der Unternehmer, an den dieser Umsatz ausgeführt worden ist, den dafür in Anspruch genommenen Vorsteuerbetrag (§ 17 Abs. 1 S. 2 UStG). Nicht in jedem Fall sind sowohl Steuerbetrag als auch Vors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.3.1.1 Konkurs

Rz. 162 Ging der Eröffnung des Konkursverfahrens oder des Gesamtvollstreckungsverfahrens eine Sequestration voraus, so bestand bereits bei ihrer Anordnung die Uneinbringlichkeit.[1] Rz. 163 Eine Uneinbringlichkeit kann auch noch weiter vor der Eröffnung des Konkursverfahrens zurückliegen als die Einsetzung eines Sequesters. Erfolglose Vollstreckungsversuche, die Abgabe einer ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.4 Entwicklung des Einfuhrtatbestands

Rz. 20 Auch die Regelung zur Einfuhr von Gegenständen unterlag im Zeitablauf verschiedenen Veränderungen, die im Wesentlichen den veränderten zollrechtlichen Bedingungen bzw. der Einführung des Binnenmarkts geschuldet waren. So war im UStG 1951 in § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. "die Einfuhr von Gegenständen in das Inland (Ausgleichsteuer)", im UStG 1967 "die Einfuhr von Gegenst...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.6 Weitere Ergänzungen der Vorschrift

Rz. 23 Zum 1.1.1993 wurde der Europäische Binnenmarkt eingeführt und deshalb waren auch inhaltliche Änderungen in § 1 UStG notwendig: Eingeführt wurde der neue Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Inland gegen Entgelt in § 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG. Dieser Steuertatbestand ist bis heute inhaltlich unverändert im UStG enthalten. Aufgenommen wurde die notwendige ter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5 Rückgängig gemachte Umsätze

7.3.5.1 Lieferungen, sonstige Leistungen, innergemeinschaftlicher Erwerb Rz. 195 Nach § 17 Abs. 2 Nr. 3 UStG ist entsprechend § 17 Abs. 1 UStG eine Berichtigung der USt und des Vorsteuerabzugs vorzunehmen, wenn eine steuerpflichtige Lieferung, sonstige Leistung oder ein steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb rückgängig gemacht worden ist. Dazu gehören auch die Ableh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4 Einzelfälle

7.1.4.1 Aufrechnungslagen Rz. 172a Allein das Bestehen einer Aufrechnungslage schließt nicht aus, dass eine Forderung uneinbringlich i. S. d. § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG wird. Zu berichtigen sind bei Uneinbringlichkeit von Forderung und Gegenforderung sowohl der Steuerbetrag als auch der vorgenommene Vorsteuerabzug. Zur Beurteilung der Uneinbringlichkeit im Hinblick auf eine mögli...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.4.5 Laufende Zahlungen

Rz. 175a Eine Uneinbringlichkeit kann nicht angenommen werden, wenn laufende Zahlungen des Leistungsempfängers dokumentieren, dass er nicht zahlungsunfähig ist.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.4 Einzelfälle zur Einheitlichkeit der Leistung bzw. Haupt- und Nebenleistung

Rz. 165 Absatzförderung in der Automobilindustrie: Zur Absatzförderung in der Automobilindustrie werden häufig verbilligte Darlehen ausgegeben. Die darlehensgebenden Autobanken gehören regelmäßig zu dem Automobilkonzern und gewähren sowohl dem Autokäufer als auch dem Autohändler verbilligte Darlehen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] sind die Fälle zu unterscheiden, in...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.2 Änderungen bei unentgeltlichen Umsätzen

Rz. 117 Der Anwendungsbereich des § 17 Abs. 1 UStG umfasst auch unentgeltliche Wertabgaben, da diese (z. B. durch § 3 Abs. 1b UStG) den entgeltlichen Leistungen gleichgestellt werden.[1] Als steuerpflichtige unentgeltliche Umsätze kommen alle unter die Bemessungsgrundlagen des § 10 Abs. 4 UStG fallenden in Betracht: Die einer entgeltlichen Lieferung gleichgestellte unentgeltl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Maßgeblichkeit des Leistungsorts

Rz. 514 Neben der allgemeinen Definition der Begriffe "Inland" und "Ausland" enthält § 1 Abs. 2 UStG in S. 3 der Vorschrift noch eine allgemeine Feststellung, die eigentlich aus den allgemeinen Grundsätzen des Gesetzes ableitbar wäre und deshalb nur klarstellenden Charakter hat: Wird ein Umsatz im Inland ausgeführt, so kommt es für die Besteuerung nicht darauf an, ob der Unt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.2 Begriff der Uneinbringlichkeit

Rz. 146 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Uneinbringlichkeit ist im Umsatzsteuerrecht wie im Einkommensteuerrecht nicht definiert und auch sonst nicht genau fixiert worden. Er ist vielmehr durch die Verwaltung und Rechtsprechung anhand des Sinns und Zwecks der Anwendungsvorschrift kasuistisch ausgelegt worden, ohne dass eine endgültige Klärung des Begriffs in den Fällen vor ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Allgemeines

Rz. 387 Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung – entgeltlich oder unentgeltlich ausgeführt – an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der USt. Die Regelung zur Geschäftsveräußerung wurde mWv 1.1.1994 in § 1 Abs. 1a UStG durch das StMBG[1] mit aufgenommen und ist seitdem inhaltlich unverändert geblieben. Rz. 388 Die Rege...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.9.2.1 Leistungen der Gesellschafter bei Gründung

Rz. 260 Die Einlage eines Gesellschafters kann sich auf die Zahlung eines Geldbetrags beschränken, kann aber auch in der Einlage von Gegenständen bestehen (Sacheinlage). Die Zahlung eines Geldbetrags bei Gründung einer Gesellschaft kann grundsätzlich nicht zu einem umsatzsteuerrechtlich relevanten Vorgang führen, da die Zahlung eines Geldbetrags keine Leistung im wirtschaftl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.3 Eigenverbrauchstatbestände in der Entwicklung

Rz. 16 Bis zum 1.4.1999 war in § 1 Abs. 1 UStG auch der Eigenverbrauch geregelt, der zuerst noch wenig spezifiziert war und sich nur auf die Entnahme von Gegenständen richtete: § 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG 1951 (Steuerbare Umsätze): Zitat Der USt unterliegen die folgenden Umsätze: Der Eigenverbrauch. Solcher liegt vor, wenn ein Unternehmer im Inland Gegenstände aus seinem Unternehmen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Stellung im Unionsrecht

Rz. 25 § 1 UStG regelt als Grundnorm die Steuerbarkeit von Umsätzen im Inland. Zur Ausfüllung der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen sind die Definitionen der folgenden Rechtsvorschriften heranzuziehen. Insoweit ist die Vorschrift des § 1 UStG nicht einzeln zu betrachten, sondern nur im Kontext mit den weiteren Vorschriften des Ersten Abschnitts des UStG zu sehen. Rz. 26 § ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Anwendungsbereich/Ort einer Personenbeförderung

Rz. 11 § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG kommt nur zum Tragen, wenn die betreffende Leistung der Personenbeförderung steuerbar ist, also der Ort der Leistung im Inland liegt und wenn die Leistung nicht steuerfrei ist. Der Ort einer Personenbeförderung [1] liegt dort, wo die Beförderung tatsächlich bewirkt wird.[2] Damit können grundsätzlich nur im Inland vorgenommene Beförderungen steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Allgemeines

Rz. 32 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG stellt den Haupttatbestand des Umsatzsteuerrechts dar. Ein Umsatz unterliegt der USt, wenn die in der Norm aufgeführten 5 Tatbestandsvoraussetzungen alle gleichermaßen erfüllt sind. Fehlt es an einer Voraussetzung, kann der Umsatz nicht der deutschen USt unterliegen. Voraussetzungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG sind: Es muss eine Lieferung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Einfuhr im Inland

Rz. 360 Bis zum 31.12.2003 unterlag die Einfuhr von Gegenständen (aus dem Drittlandsgebiet) in das Inland oder die österreichischen Gebiete Jungholz und Mittelberg der EUSt.[1] Die bis zum 31.12.2003 geltende Fassung setzte voraus, dass der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die bezeichneten Gebiete gelangte. Der EUSt unterlag damit der tatsächliche Vorgang des Gelangens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Nichterbringung der Leistung

Rz. 183 § 17 Abs. 2 Nr. 2 UStG gilt in erster Linie für die Fälle der Anzahlungen, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen, also in den Fällen der Mindest-Istversteuerung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG ohne folgende Leistung. Sie kommt jedoch darüber hinaus auch in anderen Fällen zur Anwendung, wenn z. B. auf eine Vorausrechnung hin die bestellte Leistung bereits ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2.2 Historische Entwicklung des Inlandsbegriffs

Rz. 495 Der Begriff des "Inlands" unterlag in der Vergangenheit diversen Veränderungen – jeweils in Abhängigkeit von der politischen Situation. Eine territoriale Abgrenzung musste in jedem UStG vorgenommen werden, da – unabhängig des Gehalts der einzelnen Regelungen – ohne Abgrenzung des Anwendungsbereichs keine Umsetzung der Regelungen erfolgen kann.[1] Rz. 496 In der Durchf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG regelt die Steuerermäßigung für bestimmte urheberrechtliche Leistungen. Die Vorschrift entspricht wörtlich § 12 Abs. 2 Buchst. d UStG 1967/1973 und ist seither nicht verändert worden. Der gesamte Kulturbereich sollte bei Einführung des UStG 1967 begünstigt werden. Insofern steht auch § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG in einem sachlichen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5.1 Leistung als Oberbegriff

Rz. 56 § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG verwendet den Begriff der Leistung nicht, sondern definiert die Vorgänge, die unter das UStG fallen mit den umsatzsteuerrechtlichen Begriffen der Lieferung und sonstigen Leistung. Die Lieferung ist dabei über § 3 Abs. 1 UStG definiert und erfasst die Verschaffung der Verfügungsmacht über einen Gegenstand. Lieferungen stellen einen Teilbegrif...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.4 Hilfsgeschäft

Rz. 53 In den Rahmen des Unternehmens fallen nicht nur die Grundgeschäfte des Unternehmers (Geschäfte, auf die die Tätigkeit des Unternehmens ausgerichtet ist), sondern auch alle Tätigkeiten, die die Haupttätigkeit des Unternehmers mit sich bringt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob diese Hilfsgeschäfte nachhaltig, d. h. mit der Absicht, auf Dauer Einnahmen zu erzielen, ausg...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.5.2 Steuerpflichtige Umsätze

Rz. 198 Nur bei steuerpflichtigen Umsätzen kann deren Rückgängigmachen eine Berichtigung der Steuer und des Vorsteuerabzugs erfordern. Ohne Steuerpflicht kann es weder einen Steueranspruch noch einen Vorsteuerabzug gegeben haben. Die Voraussetzung der Steuerpflicht hätte sich im Übrigen bei der sinngemäßen Anwendung des Abs. 1 bereits aus dieser Vorschrift ergeben. Entfällt b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 Änderungen bei ähnlichen Fällen (Abs. 2)

Rz. 22 Abs. 2 lässt folgende Fallgruppen wie eine Änderung der Bemessungsgrundlage behandeln: Wird das Entgelt für eine steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung uneinbringlich (Abs. 2 Nr. 1), so sind wegen der hierin zu sehenden Änderung der Bemessungsgrundlage USt und Vorsteuerabzug wie im Grundfall des Abs. 1 anzupassen, und zwar ebenfalls in der Voranmeldung für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Aktueller Gesetzestext

Rz. 1 Der vorstehend abgedruckte Gesetzestext des § 9 UStG gilt unverändert seit dem 1.1.2004 (Rz. 18). Die Vorschrift gehört damit zu den gesetzgeberisch stabilen Normen des UStG, das sonst an vielen Stellen ständig geändert wird. Es gibt zu § 9 UStG im Vergleich zu anderen Normen relativ wenig Rechtsprechung; auch die Zahl der Verwaltungsanweisungen ist eher gering. Rz. 1a...mehr