Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1.1 Lieferungen und sonstige Leistungen, für die der leistende Unternehmer die Steuer schuldet

Rz. 75 Unternehmer, die auf eine von ihnen ausgeführte Lieferung oder sonstige Leistung statt zutreffend den allgemeinen Steuersatz fälschlicherweise (irrtümlich oder bewusst) den ermäßigten Steuersatz angewendet haben, schulden gleichwohl die USt zum allgemeinen Steuersatz. Die Steuer berechnet sich in diesem Fall ausgehend vom tatsächlich vereinnahmten Preis für die Warenl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.14 Übergangs- und Vereinfachungsregelungen

Rz. 67e Die Verwaltung hat sich im BMF-Schreiben v. 30.6.2020 [1] zu weiteren mit dem Übergang auf die abgesenkten Steuersätze verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen in bestimmten Branchen geäußert und weitere Vereinfachungsregelungen getroffen. Dies betrifft ein vereinfachtes Verfahren bei der Erstattung von Pfandbeträgen (Rz. 31 des BMF v. 30.6.2020); die Umsatzbesteuerung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.3 Bis 5.4.2022 geltendes Unionsrecht bezüglich der Steuersätze

Rz. 96 Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Vorgaben des Unionsrechts hinsichtlich der Höhe und der Anwendung der MwSt-Sätze zu beachten. Diese Vorgaben ergeben sich aus Art. 96 bis 129 MwStSystRL und des Anhangs III der MwStSystRL i. d. F. ab 1.6.2009. Die dort aufgeführten Regelungen galten bis 5.4.2022. MWv 6.4.2022 sind die Regelungen der Art. 96 bis 129 MwStSys...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 7 Wie der pauschale Vorsteuerabzug beantragt werden muss und welche Vorsteuerpauschalen es gab

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht die freie Wahl zwischen dem pauschalen Vorsteuerabzug und dem Abzug nach den tatsächlichen Werten. Allerdings muss der pauschale Vorsteuerabzug beim Finanzamt beantragt werden. Eine besondere Form ist jedoch nicht vorgeschrieben. Das bedeutet, dass der Antrag jederzeit gestellt werden kann, solange der Steuerbescheid noch nicht bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.6 Forderungen nach Steuerermäßigungen für umweltfreundliche Produkte und gesunde Lebensmittel

Rz. 23a Als Konkretisierung des von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen am 11.12.2019 erklärten "Green Deal", der insbesondere für die Wirtschaft eine nachhaltige Wachstumsstrategie skizziert, hat die EU-Kommission am 20.5.2020 ihre Strategie für gesündere und nachhaltigere Lebensmittel unter dem Titel "Vom Hof auf den Tisch (From Farm to Fork)" veröffentlicht. Hierzu em...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Keine Gesamtrevision der USt-Ermäßigungstatbestände in Sicht

Rz. 39 Allerdings hat auch die von Herbst 2013 bis Herbst 2017 amtierende Bundesregierung (Koalition aus CDU/CSU und SPD) keine grundlegende Neuregelung der USt-Ermäßigungen in der 18. Legislaturperiode vorgenommen. Bis auf punktuelle Änderungen, nämlich der Einbeziehung von Hörbüchern in die Steuerermäßigung, enthielt der Koalitionsvertrag vom November 2013[1] keinerlei Aus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Anteil der USt zum ermäßigten Steuersatz am Umsatzsteueraufkommen

Rz. 4 Für das Jahr 2017 geht die Bundesregierung davon aus, dass etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf Umsätze zum allgemeinen Steuersatz entfallen.[1] Dies bedeutet, dass 7,8 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens auf Umsätze zum ermäßigten Steuersatz entfallen. Von dem Umsatzsteueraufkommen zum ermäßigten Steuersatz entfielen etwa 75 % auf Nahrungsmittel, Milc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Forderungen nach einem einheitlichen Steuersatz

Rz. 10 Im Verlauf der Diskussion im Vorfeld der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 war zunächst zwar mehrfach die Forderung nach einem einheitlichen Steuersatz erhoben worden. Der Vorteil eines einheitlichen Steuersatzes läge in erster Linie in seinem Vereinfachungseffekt, weil zahlreiche Abgrenzungsschwierigkeiten, die mit jeder Differenzierung zwangsläufig ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Forderungen nach Einführung eines erhöhten Steuersatzes (sog. Luxussteuersatz)

Rz. 18 Seit Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 sind auch wiederholt Überlegungen angestellt worden, einen erhöhten Steuersatz (sog. Luxussteuersatz) einzuführen. Erhöhte Steuersätze sind früher in mehreren EU-Mitgliedstaaten (z. B. Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien) auf bestimmte Konsumgüter des gehobenen Bedarf (z. B. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Anteil der USt zum allgemeinen Steuersatz am Umsatzsteueraufkommen

Rz. 3 Im Jahr 2017 schätzte die Bundesregierung den Anteil des Umsatzsteueraufkommens nach dem allgemeinen Steuersatz auf etwa 92,2 % des gesamten Umsatzsteueraufkommens.[1] In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion im Jahr 2018 räumte die Bundesregierung ein, dass sich das Umsatzsteueraufkommen statistisch nicht auf den Regelsteuersatz und den ermäßig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Kommission sollte Vorschläge zum Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes erarbeiten

Rz. 38 Die von Herbst 2009 bis Herbst 2013 amtierende Bundesregierung sah laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009[1] Handlungsbedarf bei den ermäßigten MwSt-Sätzen. Danach sollte eine Kommission eingesetzt werden, die sich u. a. mit dem Katalog der ermäßigten MwSt-Sätze befasst. Auch der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, eine strukturelle Neuor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.1 Vergebliche Vorschläge der EU-Kommission im Jahr 2003

Rz. 92 Das derzeitige MwSt-System in der EU stellt im Grunde lediglich eine Übergangsregelung dar, die später durch das sog. endgültige MwSt-System abgelöst werden soll. Weil ein Übergang zum endgültigen MwSt-System auf absehbare Zeit jedoch nicht realistisch ist, hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Vorschläge bezüglich der Anwendung der Steuersätze im Rahmen der sog. Übergan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Besteuerung der Schallplattenumsätze

Rz. 21 Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 712/68 richteten sich dagegen, dass der Umsatz von Schallplatten dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt, während zahlreichen anderen Lieferungen und sonstigen Leistungen im kulturellen Bereich teils Steuerermäßigung, teils Steuerbefreiung gewährt wird. Das BVerfG hat auch diese Verfassungsbeschwerden als unbegründet zurückgewiesen....mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 4 Vorteile des pauschalen Vorsteuerabzugs (gültig bis 31.12.2022)

Sinn und Zweck ist die Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens. Es muss nicht darauf geachtet werden, ob Rechnungen und Quittungen die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug erfüllen. Es spielt also keine Rolle, ob die Rechnung eine fortlaufende Rechnungsnummer enthält oder ob der Steuersatz oder der Umsatzsteuerbetrag nicht oder nicht zutreffend ausgewiesen sind. Die Pausc...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 5.1 Keine Buchführungspflicht

Die Vorsteuer darf nur dann nach Durchschnittswerten pauschaliert werden, wenn der Unternehmer/Freiberufler nicht buchführungspflichtig ist. Freiberufler sind nie buchführungspflichtig. Bei Gewerbetreibenden gelten die Grenzwerte des § 141 AO (Gewinngrenze von 60.000 EUR und Umsatzgrenze von 600.000 EUR). Aber: Auch wenn Sie einen der Grenzwerte überschritten haben, sind Sie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Forderungen nach Einführung weiterer ermäßigter Steuersätze

Rz. 14 Bei der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 hat sich der Gesetzgeber – um eine praktikable Gesetzesanwendung nicht infrage zu stellen – für eine Beschränkung auf zwei Steuersätze entschieden und sich nachdrücklich gegen weitere Steuersätze ausgesprochen. Entscheidend dazu beigetragen hat der Eindruck, den der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags bei ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Belastungswirkung der USt mit zwei Steuersätzen

Rz. 20 Untersuchungen über die Belastungswirkungen der deutschen USt mit den bis 31.12.2022 vorhandenen zwei Steuersätzen haben ergeben, dass die MwSt-Belastung der privaten Haushalte im Großen und Ganzen proportional zum Einkommen verläuft, also weder progressiv noch regressiv ist. Dieses Ergebnis ist auf die Struktur der – unterschiedlich besteuerten – Verbrauchsausgaben u...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.2 Weitere Informationen über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 116 Eine umfangreiche Zusammenstellung der EU-Kommission enthält zahlreiche Informationen und Tabellen über die Anwendungen der MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten.[1] Dort sind – neben den aktuellen MwSt-Sätzen in den EU-Mitgliedstaaten – folgende Aufstellungen abrufbar: Besteuerung von Gegenständen und Dienstleistungen der Kategorien von Anhang III der MwStSystRL in de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.4 BMF-Schreiben

Rz. 36 Bei den bisherigen Anhebungen der USt-Sätze hat die Verwaltung in einem sog. BMF-Einführungsschreiben zu den zahlreichen mit der Umstellung verbundenen umsatzsteuerlichen Fragen Stellung genommen.[1] Auch zu den durch die befristete Absenkung der USt-Sätze im zweiten Halbjahr 2020 aufgeworfenen Fragen hat das BMF nach rekordverdächtig schneller Abstimmung mit den ober...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Tabellarische Übersicht über die Steuersätze in Deutschland seit Einführung der MwSt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.4 Gescheiterter Vorschlag der EU-Kommission v. 18.1.2018 zur Festlegung der MwSt-Sätze

Rz. 106f Zunächst hat die EU-Kommission ihre Ankündigungen aus ihrem Aktionsplan v. 7.4.2016 (Rz. 106d) eingehalten und am 4.10.2017 Vorschläge zur Änderung der MwStSystRL sowie zweier Durchführungsverordnungen vorgelegt, mit denen sie den Übergang zum generellen Bestimmungslandprinzip bei innergemeinschaftlichen Lieferungen einleiten wollte. Hierbei sollte es sich um die gr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10.1 Übersicht über die MwSt-Sätze in den EU-Mitgliedstaaten

Rz. 114 Die Umsatzsteuersätze der EU-Mitgliedstaaten (Stand 1.1.2023) ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht. Die Übersicht geht zurück auf eine Zusammenstellung der EU-Kommission (Stand: 23.3.2022)[1], die zum 1.1.2023 von der DATEV aktualisiert worden ist.[2] Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzugsrecht (Nullsteuersatz) sind hier nicht aufgeführt. Übersicht über die MwS...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.7 Erhöhungen des allgemeinen Steuersatzes

Rz. 27 Durch Art. 5 des Gesetzes zur Finanzierung eines zusätzlichen Bundeszuschusses zur gesetzlichen Rentenversicherung v. 19.12.1997[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.4.1998 von bisher 15 % auf 16 % erhöht worden. Gegen diese Maßnahme legte ein Ehepaar mit sechs Kindern Verfassungsbeschwerde ein. Die Beschwerdeführer rügten darin die Verletzung ihrer Rechte aus Art. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.3 Umstellungsaufwand

Rz. 35 Für die betroffenen Unternehmer bedeutete die befristete Steuersatzsenkung einen erheblichen Umstellungsaufwand, der sehr kurzfristig zu bewältigen war. In der Literatur wird kritisiert, dass eine nur auf sechs Monate befristete Steuersatzsenkung bei den Unternehmen für umfangreiche Abrechnungsprobleme sorgen wird und einen unvertretbaren Umstellungsaufwand bei der Ne...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.4 Weitere Erhöhung der Steuersätze nicht auszuschließen

Rz. 28 Obwohl die Bundesrepublik Deutschland mit der Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes von 16 auf 19 % zum 1.1.2007 beim Vergleich der EU-Mitgliedstaaten (Rz. 114) in das Mittelfeld aufgerückt ist, sind für die Zukunft weitere Erhöhungen der Umsatzsteuersätze nicht auszuschließen. Die Notwendigkeit hierzu kann sich aus vielerlei Gründen ergeben. In erster Linie sind künf...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2 Änderung der MwStSystRL zum 1.6.2009

Rz. 94 Auch in den nachfolgenden Jahren konnten sich die EU-Mitgliedstaaten nicht auf eine grundlegende Neuregelung des EU-Rechts in Bezug auf die Steuersätze oder gar auf eine weitgehende Harmonisierung der Steuersätze und deren Anwendung verständigen. In ihrer Mitteilung v. 5.7.2007[1] an den Rat und das Europäische Parlament vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass...mehr

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Vorsteuerabzug, Durchschnit... / 9 Zur teilweisen Pauschalierung der Vorsteuer sind bis 31.12.2022 folgende Berufsgruppen berechtigt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.7 Vorschläge, bestimmte Waren von der Steuerermäßigung auszunehmen

Rz. 23c Im September 2017 kam ein vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenes Klimaschutzgutachten zu dem Ergebnis, dass der große Fleischkonsum in Deutschland, der die hohen Tierbestände fördert, wegen der damit verbundenen Ausdünstungen und Fäkalien für das Klima schädlich sei. Das Umweltbundesamt schlug deshalb vor, den ermäßigten Steuersatz für Fleisch, Wurst und Milchprodu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Bisherige Vorstellungen der EU-Kommission zu einer Steuersatzharmonisierung

Rz. 106a Im Mittelpunkt der Strategie der EU-Kommission seit Beginn der 2000er-Jahre standen Vereinfachung, Modernisierung, einheitlichere Anwendung der geltenden Regelungen sowie eine verstärkte Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.[1] Die EU-Kommission konzentrierte ihre Kräfte darauf, die Besteuerung nach dem derzeitigen MwSt-System (der "Übergangsregelung") möglichst p...mehr

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Rechnungsabgrenzung bzw. Pe... / 7 Umsatzsteuer und Rechnungsabgrenzung

In die Bemessung eines transitorischen Rechnungsabgrenzungspostens sind nur Ausgaben und Einnahmen einzubeziehen, die zugleich auch Aufwand und Ertrag darstellen. Daher ist die Umsatzsteuer i. d. R. nicht einzubeziehen, da diese erfolgsneutral ist. Etwas anderes kann für nicht abziehbare Vorsteuer (§ 15 Abs. 2 UstG) gelten. Diese ist ggf. mit dem Hauptbetrag abzugrenzen. Sow...mehr

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Spenden für technische Hilfe zur Reparatur kriegsbeschädigter Infrastruktur in der Ukraine

Kommentar Die Finanzverwaltung hatte schon im März 2022[1] umsatzsteuerrechtliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten veröffentlicht. Diese bis zum 31.12.2023 (vorerst) befristeten Maßnahmen werden jetzt noch ergänzt um Hilfeleistungen, die zur Beseitigung von Schäden an der kriegsbeschädigten Infrastruktur dienen: Bei unentgeltlichen Leistung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Einschränkung von Grundrechten durch die AO

Rz. 10 § 413 AO benennt mit den Grundrechten auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person gem. Art. 2 Abs. 2 GG, des Briefgeheimnisses sowie des Post- und Fernmeldegeheimnisses gem. Art. 10 GG und der Unverletzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG die Grundrechte (unter Angabe ihres Artikels) , die "nach Maßgabe dieses Gesetzes", also durch die oder aufgrund der AO,...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.1.6.1 Angaben nach dem Telemediengesetz (TMG)

Die erforderlichen Inhalte nach TMG können § 5 TMG entnommen werden. Im Einzelnen sind anzugeben: Name und Anschrift des Anbieters, § 5 Nr. 1 TMG Der Anbieter ist verpflichtet, den Namen und die Anschrift, unter der er niedergelassen ist, anzugeben. Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) und juristische Personen (z. B. GmbH) müssen die Firmenbezeichnung, einschließlich de...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.2 Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung gem. § 14 Abs. 4 UStG

.............. Hörgeräte Großhandel ....................... OHG Würzburger Str. 3 97070 Würzburg Frau ........................ Hörgeräteakustikermeisterin Tannenstraße 1 63743 Aschaffenburgmehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.1 Umsatzsteuerliche Vorschriften

Auch bei der Rechnungsstellung müssen inhaltliche und formale Fehler vermieden werden. Die Vorschriften der § 14 und § 14 a UStG müssen pedantisch eingehalten werden, weil die Gefahr besteht, dass sich der Kunde u. U. darauf beruft, dass die zivilrechtliche Fälligkeit der Forderung nicht besteht. Die Kunden werden immer spitzfindiger, wenn es darum geht, Gründe zu finden, ni...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 3.2 Vorgehensweise

Das Mahnverfahren kann der Unternehmer ohne anwaltliche Hilfe selbst betreiben, wenn er will. Praxis-Tipp Vor der Beantragung des Mahnbescheids empfiehlt sich unbedingt folgende Prüfung: Wurde dem Schuldner eine ordnungsgemäße Rechnung im Sinne des § 14 UStG ausgestellt? Eine fehlerhafte Rechnung berechtigt den Schuldner nämlich, die Zahlung zurückzuhalten und der Gläubiger ri...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung der Leistungen der selbstständigen Lehrer (§ 4 Nr. 21 Buchst. b UStG)

Rz. 77 Nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind umsatzsteuerfrei die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an Hochschulen und öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen oder an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, soweit diese die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 B...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Steuerbefreiung der Leistungen der Schulen (§ 4 Nr. 21 Buchst. a UStG)

Rz. 16 Nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG sind folgende Umsätze steuerfrei: die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von privaten Schulen und von anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen, wenn sie als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, oder wenn die zuständige Landesbehörde beschein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 21 [Private Schulen, sonstige Einrichtungen]

1 Allgemeines 1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Einzelfälle

Rz. 55 Entsprechend der Zielsetzung der Arbeitsförderung sollen die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Fertigkeiten und Fähigkeiten gefördert und die Teilnehmer umfassend bei ihren beruflichen Eingliederungsbemühungen unterstützt werden. Je nach Bedarf sollen passgenaue Unterstützungsangebote unterbreitet werden, die der Aktivierung, der Erzielu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Selbstständige Lehrer

Rz. 79 Selbstständige Lehrer können nach geltender Verwaltungsauffassung als Träger einer privaten Schule bzw. von allgemein- oder berufsbildenden Einrichtungen nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG oder als Honorarkraft an einer solchen Einrichtung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG steuerfreie Leistungen erbringen. Betreibt ein selbstständiger Lehrer nicht selbst eine Bildungseinrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vergütungsberechtigte

Rz. 6 Vergütungsberechtigte nach § 4a Abs. 1 UStG sind ausschließlich: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen[1], und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rz. 7 Zu den Vergütungsberechtigten gehören insbesondere auch die bis zum 31.12.2019 in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4a Steuervergütung für Leistungsbezüge zur Verwendung zu humanitären, karitativen oder erzieherischen Zwecken im Drittlandsgebiet

1 Allgemeines Rz. 1 Zweck der Vorschrift § 4a UStG ist es, dass ins Drittlandsgebiet ausgeführte Güter, die dort zu bestimmten Hilfsleistungen, vor allem in Katastrophenfällen, verwendet werden, von der inländischen USt entlastet werden. Die Entlastung wird durch eine Vergütung der USt herbeigeführt, die gesondert beantragt werden muss. Vergütungsberechtigt sind nur die Körpe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Voraussetzungen der USt-Vergütung im Einzelnen

Rz. 9 Die Voraussetzungen für die Vergütung sind nicht erfüllt, wenn die Lieferung des Gegenstands an den Vergütungsberechtigten nicht der USt unterlegen hat. Dies ist z. B. der Fall bei stfreien Lieferungen, bei Lieferungen durch Privatpersonen sowie bei unentgeltlichen Lieferungen, zu denen insbesondere Sachspenden gehören. Unbeachtlich ist, ob die der Lieferung an den Ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Wirkung der Bescheinigung

Rz. 31 Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG bindet Finanzbehörden und Finanzgerichte gleichermaßen. Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut, wonach die bezeichneten Leistungen unter den dort genannten Voraussetzungen steuerfrei sind, wenn die vorgesehene Bescheinigung mit dem dort bezeichneten Inhalt erteilt worden ist. Materiell-rechtliche Vor...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.2 Zuständigkeiten und Modalitäten für die Erteilung der Bescheinigung

Rz. 39 Die Modalitäten über die Ausstellung der Bescheinigungen und die Zuständigkeit hierfür sind in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. I. d. R. ist für jeden Einrichtungsbereich eine zuständige Landesbehörde bestimmt. Über die Zuständigkeit ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu entscheiden. Das bedeutet, dass i. d. R. die Behörde zuständig ist, welche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Vorschrift § 4a UStG ist es, dass ins Drittlandsgebiet ausgeführte Güter, die dort zu bestimmten Hilfsleistungen, vor allem in Katastrophenfällen, verwendet werden, von der inländischen USt entlastet werden. Die Entlastung wird durch eine Vergütung der USt herbeigeführt, die gesondert beantragt werden muss. Vergütungsberechtigt sind nur die Körperschaften, Pe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Bescheinigung der Landesbehörde

Rz. 30 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG setzt voraus, dass die Privatschule oder andere betreffende Einrichtung allgemeinbildend oder berufsbildend ist und dass sie entweder die Voraussetzungen des Doppelbuchst. aa erfüllt, oder dass eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde mit dem nach Doppelbuchst. bb vorgesehenen Inhalt vorliegt. Das Erfordernis ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen

Rz. 49 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG kommt nur für Leistungen der dort genannten Einrichtungen in Betracht, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen. Unter dieser Voraussetzung gilt die Steuerbefreiung für alle Leistungen, nicht nur – wie nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG – für Unterrichtsleistungen. Für die Annahme eines Schul- und Bildungszweck...mehr