Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Ergänzungsschulen

Rz. 21 Der Begriff der Ergänzungsschulen ist in § 4 Nr. 21 UStG nicht enthalten. Er wird nur in Abschn. 4.21.2 UStAE verwendet und ergibt sich daraus, dass es neben den Ersatzschulen, die als solche gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind, nach § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG noch andere Privatschulen und andere allgemeinbilden...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Als Ersatzschulen genehmigt oder erlaubt

Rz. 28 Die in der Vorschrift genannten Privatschulen bzw. anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen können unter den Voraussetzungen von § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG nur steuerfreie Leistungen erbringen, wenn sie als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesrecht erlaubt sind. Die Existenz der Genehmigung bzw. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Private Schulen und andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 91 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt schließlich u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an privaten Schulen und anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen erbringt. Insoweit müssen diese Schulen und Einrichtungen jedoch die Voraussetzungen des § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG erfüllen, d. h., sie müssen ent...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die Schulen den in der Vorschrift geregelten Status bes...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Ersatzschulen

Rz. 19 Der in § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. aa UStG angeführte Begriff der Ersatzschule ist – ebenso wie der Privatschulbegriff[1] – nicht näher definiert. Nach dem Gesetzeswortlaut muss es sich aber um Privatschulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen handeln, die als Ersatzschulen gem. Art. 7 Abs. 4 GG staatlich genehmigt oder nach Landesre...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Unterrichtsleistungen

Rz. 78 Eine Unterrichtsleistung eines selbstständigen Lehrers als Honorarkraft liegt vor, wenn er an der Bildungseinrichtung Kenntnisse im Rahmen festliegender Lehrprogramme und Lehrpläne vermittelt. Einzelne Vorträge oder einer Vortragsreihe fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Hingegen ist die Einbindung von Vorträgen in ein Lehrprogramm für die Befreiung der Unterricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Hochschulen

Rz. 87 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG greift u. a. dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an Hochschulen i. S. der §§ 1 und 70 des Hochschulrahmengesetzes (HRG) erbringt. Nach § 1 HRG sind Hochschulen die Universitäten, die Pädagogischen Hochschulen, die Kunsthochschulen, die Fachhochschulen und die sonstigen Einrichtungen des Bildungs...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Antragsverfahren

Rz. 22 Die Vergütung ist nur auf Antrag zu gewähren.[1] Der Vergütungsberechtigte hat die zu gewährende Vergütung selbst zu berechnen.[2] Bei dem Antrag auf Steuervergütung nach § 4a UStG handelt es sich somit um eine Steueranmeldung.[3] Ein besonderer Vergütungsbescheid ist daher nur in den Fällen vom FA zu erteilen, wenn es von der Anmeldung abweicht[4], d. h. die Vergütun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Öffentliche allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen

Rz. 89 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG gilt u. a. auch dann, wenn der selbstständige Lehrer Unterrichtsleistungen an öffentlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen erbringt. Zu diesen Schulen gehören insbes. die öffentlichen (staatlichen) Schulen wie Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Handelsschulen, Berufsschulen usw. Rz. 90 Die Finanzverw...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht

Rz. 93 Die in Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL genannte Verpflichtung, von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht von der Steuer zu befreien, ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau und wurde vom deutschen Gesetzgeber nicht bzw. nicht vollständig in innerstaatliches Recht umgesetzt. Umsätze einer selbstständigen Sprachlehrerin, die Vorschulkindern ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Vordruckmuster

Rz. 26 Der Antrag auf Vergütung ist nach § 4a Abs. 1 S. 2 UStG nach einem amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu stellen, in dem der Antragsteller die Vergütung selbst zu berechnen hat. Das BMF hatte mit Schreiben v. 3.7.2013[1] die Muster der ab dem 1.1.2014 zu verwendenden Vordrucke für das USt-Vergütung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Allgemeiner Überblick und Zweck der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 21 UStG regelt die Umsatzsteuerbefreiung für zwei Leistungsarten im Bereich der schulischen Bildung. Rz. 2 Nach Buchst. a der Vorschrift sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen von Privatschulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen steuerfrei, wenn die S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen

Rz. 22 Neben den Privatschulen führt § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG die anderen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtungen auf, die unter den weiteren Voraussetzungen der Vorschrift steuerfreie Leistungen erbringen können. Darunter sind nach dem Wortlaut des Gesetzes Einrichtungen zu verstehen, denen ebenso wie den Ergänzungsschulen kein unmittelbares öffentliches Inte...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Nachweis der Voraussetzungen

Rz. 19 Die Nachweisführung ist aufgrund der Ermächtigung in § 4a Abs. 2 UStG in § 24 Abs. 2 UStDV (Ausfuhrnachweis) und in § 24 Abs. 3 UStDV (Buchnachweis) näher geregelt. Der Nachweis, dass die Voraussetzungen für die Vergütung vorliegen[1], ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung. Als Belege für den Ausfuhrnachweis[2] kommen insbesondere Frachtbriefe, Konnossemente, Po...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Private Schulen

Rz. 17 Die Vorschrift definiert nicht, was unter privaten Schulen zu verstehen ist. Als Schule bezeichnet man heute im Allgemeinen eine auf gewisse Dauer berechnete, an fester Stätte, unabhängig vom Wechsel der Lehrer und Schüler in überlieferten Formen organisierte Einrichtung der Erziehung und des Unterrichts, die durch planmäßige und methodische Unterweisung eines größere...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Für die USt-Vergütung zu erfüllende Kriterien

Rz. 5 UStpflichtige inländische Vorlieferung, steuerpflichtiger innergemeinschaftlicher Erwerb oder steuerpflichtige Einfuhr, offener Ausweis der USt in der Rechnung und Bezahlung der USt mit dem Kaufpreis, Entrichtung der geschuldeten EUSt bzw. Entrichtung der geschuldeten Steuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb, Ausfuhr des Gegenstands in das Drittlandsgebiet, Verwendung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Wiedereinfuhr von Gegenständen

Rz. 25 Wiedereingeführte Gegenstände, für die bei der Ausfuhr eine Vergütung nach § 4a gewährt worden ist, sind nicht als Rückwaren einfuhrumsatzsteuerfrei.[1] Vergütungsberechtigte müssen deshalb bei der Wiedereinfuhr von Gegenständen erklären, ob der betreffende Gegenstand zur Verwendung für humanitäre, karitative oder erzieherische Zwecke in das Drittlandsgebiet ausgeführ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatz für Gas- und Wärmelieferung (zu § 28 Abs. 5 und Abs. 6 UStG)

Kommentar Zum 1.10.2022 war (derzeit befristet bis zum 31.3.2024) der Steuersatz für die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz[1] und von Wärme über ein Wärmenetz[2] auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % angesenkt worden. Das BMF[3] hatte ausführlich mit einem Schreiben zu den Anwendungsgrundsätzen Stellung genommen. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat jetzt ergänzend zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 4 Umsatzsteuer

Betriebsstätte i. S. d. Umsatzsteuerrechts ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient.[1] Eine solche Einrichtung oder Anlage kann jedoch nur dann als Betriebsstätte angesehen werden, wenn sie über einen ausreichenden Mindestbestand an Personal- und Sachmitteln verfügt, der für die Erbringung der betreffenden Dienstleistungen er...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Einkommensermittlung bei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (§ 8 Abs 1 S 3 KStG)

Tz. 490 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 § 8 Abs 1 S 3 KStG regelt die Ermittlung des zvE aus Werbesendungen bei inl öff-rechtlichen Rundfunkanstalten. Inl öff-rechtliche Rundfunkanstalten sind jur Pers d öff Rechts (ARD und ZDF), die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen (s Intemann, in R/H/vL, § 8 KStG Rn 77). Die Vorschrift gilt ab dem VZ 2001 (s § 34 Abs 6 S 1 KStG). Die Vorgängerre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang / V. BMF-Schreiben betr. Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)

Rz. 9 (BMF-Schr. v. 16.7.2001 – IV D 2 – S 0316 – 136/01.) Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (§ 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) Folgendes: I. Datenzugriff Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 03/2023, Berücksichtigu... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Grundsätze der Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren machen sich die damit befassten Rechtspfleger/Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und die mit Rechtsbehelfsverfahren befassten Gerichte häufig wenige Gedanken darüber, welchen Anwendungsbereich die Bestimmung des § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO überhaupt hat. Bei der ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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Photovoltaik in der Umsatzsteuer – zum Nullsteuersatz ab 2023 (zu § 12 Abs. 3 UStG)

Kommentar Seit dem 1.1.2023 unterliegt die Lieferung und Installation bestimmter Photovoltaikanlagen einem neuen Nullsteuersatz. Nachdem die Finanzverwaltung am 26.1.2023 einen Entwurf eines BMF-Schreibens vorgelegt hatte, ist jetzt mit Datum vom 27.2.2023 die endgültige Fassung des BMF-Schreibens veröffentlicht worden. Im Vergleich zu dem Entwurf haben sich noch einige Verä...mehr

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Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung von Erdbebenopfern in der Türkei und Syrien

Kommentar Die Erdbeben in der Türkei und in Syrien im Februar 2023 haben zu massiven Schäden und einer großen Betroffenheit der Bevölkerung geführt. Die Finanzverwaltung hat zeitnah ein umfassendes Schreiben zu steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und Syrien veröffentlicht. In diesem Schreiben sind überwiegend ertragsteuerrechtliche ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gestaltungsmodell zur Kfz-P... / 2. "Bisheriges Gestaltungsmodell": Vermeidung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung

Die steuerliche "Entstrickung" des Veräußerungserlöses aus dem betrieblichen Bereich durch vorgeschaltete Vermietung kann beachtliche Steuervorteile generieren. Hierbei wird auf die bisherigen Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung durch ertragsteuerliche Vermeidung der Versteuerung stiller Reserven bei einer Kfz-Veräußerung durch vorherige Vermietung Bezug genommen[8...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.1 Grundsatz: Ort des Leistungsempfängers

Sowohl für Telekommunikationsdienstleistungen als auch sonstige, elektronisch erbrachte Dienstleistungen, die an Privatkunden erbracht werden, richtet sich der Leistungsort nicht nach den Grundsätzen des „Unternehmersitzprinzips“,[1] sondern nach dem Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[2] Hintergrund dieser Regelung ist die Anknüpfung der Besteuerung an den Ort des Ve...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 1.1 Erlass eines Haftungsbescheids

Nach § 191 AO kann ein Haftungsbescheid ergehen, wenn kraft Gesetzes für eine Steuer gehaftet wird. Dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, ob es sich bei der Haftungsgrundlage um ein Steuergesetz oder um ein zivilrechtliches Gesetz handelt. Wie auch der Steuerbescheid wirkt der Haftungsbescheid nur deklaratorisch. Der Haftungsanspruch entsteht, sobald die gesetzlichen Vo...mehr

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Formelles Haftungsrecht / 4 Zahlungsaufforderung

In den Haftungsbescheid ist grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung nach § 219 AO aufzunehmen. Diese ist ein selbstständiger Verwaltungsakt, der nur unter den in § 219 AO aufgeführten Voraussetzungen (vergeblicher Vollstreckungsversuch in das bewegliche Vermögen; Lohnsteuerrückstände oder Steuerhinterziehung) ergehen darf. Für den Fall einer Haftung nach § 25d UStG galt § 219...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.3 Sonderfall: Zwischenschaltung eines weiteren Unternehmers, insbesondere Nutzung von Schnittstellen oder Internet-Portalen

In den Fällen, in denen der Unternehmer seine Software-Produkte nicht (nur) eigenständig, sondern unter Nutzung eines Internetportals, Marktplatzes oder einer Schnittstelle zum Download anbietet, z. B. unter Nutzung eines "App Stores", wird im Regelfall eine Leistungskette zwischen dem Unternehmer als Anbieter der App und dem Plattformbetreiber sowie diesem und dem Endkunden...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.2.2 Ausnahme: Unternehmersitzprinzip (Schwellenwertregelung für EU-Unternehmer)

Die Ortsverlagerung an den Ort des Leistungsempfängers tritt gem. § 3a Abs. 5 Satz 3 UStG ausnahmsweise nicht ein, wenn der leistende Unternehmer in nur einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist und der Gesamtbetrag der Entgelte für elektronisch erbrachte Dienstleistungen an private Endverbraucher mit Wohnsitz oder Sitz in anderen Mitgliedstaaten, einschließlich der innergemeinsch...mehr

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Elektronische Dienstleistun... / 2.1 Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung"

Der Begriff der "elektronisch erbrachten Dienstleistung" im umsatzsteuerlichen Sinne ist folgendermaßen definiert: Es handelt sich um "Dienstleistungen, die über das Internet oder ein ähnliches elektronisches Netz erbracht werden, deren Erbringung aufgrund ihrer Art im Wesentlichen automatisiert und nur mit minimaler menschlicher Beteiligung erfolgt und ohne Informationstech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuersatzermäßigung für Werbelebensmittel

Leitsatz Im Rahmen der zollrechtlichen Auslegung von § 12 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. Anlage 2 zum UStG ist der Verwendungszweck nur dann von Bedeutung, wenn er dem Erzeugnis nach seinen objektiven Merkmalen und Eigenschaften innewohnt, wobei übliche Verpackungen außer Betracht bleiben. Zur Verneinung der Steuersatzermäßigung reicht es daher nicht aus, dass sog. Werbelebensmittel un...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / Zusammenfassung

Überblick Das materielle Haftungsrecht ist in der AO (§§ 69 ff. AO), in anderen Steuergesetzen und auch in zivilrechtlichen Gesetzen geregelt. Die vertragliche Haftung ist z. B. geregelt in §§ 414, 765 BGB. Die Haftung nach Steuergesetzen ergibt sich hauptsächlich nach den §§ 69 ff AO. Andere Steuergesetze enthalten ebenfalls Haftungsvorschriften, z. B. § 10b Abs. 4, § 42d, ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 9 Sachhaftung

§ 76 AO normiert eine besondere Sachhaftung für Einfuhr- und Ausfuhrabgaben sowie Verbrauchsteuern.[1] Die Vorschrift gilt insbesondere – wenngleich eingeschränkt – für Zölle[2] sowie die Verbrauchsteuern nach den einzelnen Verbrauchsteuergesetzen.[3] Die Haftung gilt nicht für die Umsatzsteuer. Die Haftung entsteht bereits vor der Abgaben- oder Steuerschuld und ermöglicht d...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 8.1 Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Haftung nach § 75 AO sind: Übereignung eines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs im Ganzen und kein Erwerb aus der Insolvenzmasse (als negatives Tatbestandsmerkmal) Ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb werden hierbei wie folgt definiert: ein Unternehmen ist die organisatorische Zusammenfassung von Einrichtungen und dauernd...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Billigkeitserlass von Nachforderungszinsen bei unzutreffender zeitlicher Zuordnung von Umsätzen

Leitsatz 1. Unterjährige Zinsvorteile sind bei der Prüfung eines Liquiditätsvorteils im Rahmen des Billigkeitserlasses von Nachforderungszinsen zur Umsatzsteuer gemäß § 233a AO unbeachtlich. 2. Dem Erlass von Nachzahlungszinsen zur Umsatzsteuer steht nicht entgegen, dass es zu mehreren aufeinanderfolgenden jahresübergreifenden Umsatzverlagerungen kommt (Anschluss an BFH-Urtei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 4 Veräußerung

Die Übertragung eines Gebäudes, das im Unternehmen gehalten wird, stellt bei Belegenheit des Grundstücks im Inland eine steuerbare Lieferung dar. Diese ist allerdings steuerfrei, soweit der Vorgang unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt. Auch die Veräußerung eines Grundstücks bei dessen gleichzeitiger Bebauung, Sanierung oder sonstiger Veränderung ist ein steuerfreier Umsat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 2 Vermietung

Eine Immobilienvermietung ist generell als die Nutzungsüberlassung von Grundstücken oder Grundstücksteilen auf Zeit gegen einen Mietzins zu definieren, bei der das Eigentum an dem vermieteten Gegenstand beim Vermieter verbleibt, dieser dem Mieter aber den Gebrauch der Sache während der Mietzeit gewährt.[1] Die Vermietung und Verpachung von Gebäuden stellt eine sonstige Leistu...mehr

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Gebäude / 3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Hinsichtlich der privaten Nutzung einer im unternehmerischen Bereich gehaltenen Immobilie ist zu unterscheiden zwischen Immobilien, die vor dem 31.12.2010 angeschafft bzw. mit deren Herstellung begonnen wurde und solchen Immobilien, die nach dem 31.12.2010 angeschafft bzw. mit deren Herstellung begonnen wurde.[1] Anschaffung/Herstellung der Immobilie vor dem 31.12.2010: Sofer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / 1 Anschaffung bzw. Herstellung und Zuordnung zum ­Unternehmen

Hinsichtlich der Vorsteuerabzugsberechtigung des Erwerbers bei Anschaffung bzw. Herstellung von Immobilien ist zu beachten, dass ein leistungsempfangender Unternehmer den Vorsteuerabzug grundsätzlich dann geltend machen kann, wenn die Umsatzsteuer vom leistenden Unternehmer gesetzlich geschuldet wird, der Erwerber die Leistung von einem anderen Unternehmer für sein Unternehm...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gebäude / Zusammenfassung

Begriff Der Begriff des Gebäudes ist im EStG nicht näher umschrieben. Bei der Bestimmung der einkommensteuerrechtlichen Bewertungseinheit "Gebäude" sind vor allem die Erkenntnisse zu berücksichtigen, die im steuerlichen Bewertungsrecht entwickelt worden sind (R 7.1 Abs. 5 EStR). Bewertungsrechtlich ist ein Gebäude ein Bauwerk, das durch räumliche Umschließung Schutz gegen äuß...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 3 Abs. 7 [Ort der Lieferung]

1 Allgemeines 1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Der Ort der Lieferung wurde erstmals durch § 4 UStDB 1938 geregelt. Sein Wortlaut wurde unverändert in § 4 UStDB 1951 sowie in § 3 Abs. 6 UStG 1967 übernommen: Zitat Eine Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Erst im Zuge der Anpassung an das EU-Recht wurde §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 13 In folgenden Fällen fällt die Lieferung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) zusammen: Veräußerung von Grundstücken (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 170ff.), Kauf unter Eigentumsvorbehalt (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 176f.), Abschluss von Leasingverträgen (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 180ff.), Vereinbarung von Treuhandverhältnissen (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 315ff.), Ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Abgrenzung der Werklieferung von der Montagelieferung

Rz. 25 Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Lieferer aufgrund eines Werkvertrags die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat, und dabei selbstbeschaffte Hauptstoffe verwendet (§ 3 Abs. 4 UStG Rz. 1ff.). Werklieferungen werden insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe ausgeführt. Rz. 26 Der Ort der Werklieferung ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Art. 36 ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Systematische Einordnung

Rz. 4 Die Vorschrift enthält eine zentrale Regelung des UStG. Durch Satz 1 wird der Ort der Lieferung im Fall der unbewegten bzw. ruhenden Lieferung definiert, die in den Fällen anzuwenden ist, die nicht unter § 3 Abs. 6 UStG (Ort der bewegten Lieferung) oder eine vorrangig anzuwendende speziellere Vorschrift fallen. Darüber hinaus enthält Satz 2 eine auf das Reihengeschäft ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zivilrechtliche Eigentumsübertragung

Rz. 7 Der Lieferzeitpunkt ist ausschließlich nach umsatzsteuerlichen Gesichtspunkten zu bestimmen. Abzustellen ist auf den Zeitpunkt, zu dem dem Abnehmer die Verfügungsmacht am Liefergegenstand verschafft wird. Dieser Zeitpunkt fällt in den meisten Fällen mit der bürgerlich-rechtlichen Übereignung zusammen. Beim Haupttatbestand der Übereignung beweglicher Sachen, dem in § 92...mehr