Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2 Ort und Zeitpunkt der echten Werklieferung

Rz. 43 Der Ort der echten Werklieferung bestimmt sich nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG. Eine echte Werklieferung i. d. S. liegt vor, wenn der Werkunternehmer die zur Erstellung des Werks erforderlichen Teile zum Bestimmungsort transportiert, wo er sie zur Herstellung des Auftragsgegenstands verwendet (Rz. 27 u. 44). Der Ort der Werklieferung liegt dort, wo sich der Liefergegenstand...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vorangehende und folgende Lieferungen bei Reihengeschäften (Satz 2)

Rz. 22 Der Begriff des Reihengeschäfts ergibt sich aus § 3 Abs. 6a S. 1 UStG. Danach liegt ein Reihengeschäft vor, wenn mehrere Unternehmer über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen und der Gegenstand bei der Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Bei Reihengeschäften ist die Beförderung oder Versendung imm...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Verhältnis zum Unionsrecht

Rz. 2 Art. 31 und 36 MwStSystRL enthalten die unionsrechtlichen Regelungen zum umsatzsteuerlichen Ort der Lieferung. Sie sind am 1.1.2007 in Kraft getretenen; ihr Inhalt entspricht dem bis zum 31.12.2006 geltenden Art. 8 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie. Rz. 3 § 3 Abs. 7 S. 1 UStG ist mit dem Unionsrecht vereinbar. Dagegen finden sich für die Regelungen des § 3 Abs. 7 S. 2 Nrn. 1 ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Der Ort der Lieferung wurde erstmals durch § 4 UStDB 1938 geregelt. Sein Wortlaut wurde unverändert in § 4 UStDB 1951 sowie in § 3 Abs. 6 UStG 1967 übernommen: Zitat Eine Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Erst im Zuge der Anpassung an das EU-Recht wurde § 3 Abs. 6 UStG durch den am 1.1.1997 in Kr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5 Lieferzeitpunkt bei Dauerlieferungen (Änderung der Steuersätze)

Rz. 21 Bei bestimmten Dauerlieferungen, z. B. bei Zeitungs- und Zeitschriftenlieferungen, Lieferungen fortlaufender Unterrichtswerke oder Strom-, Gas- und Wärmelieferungen, können sich die Steuersätze im Verlauf des vereinbarten Lieferzeitraums ändern. Von der Finanzverwaltung wird als für den Steuersatz maßgeblicher Lieferzeitpunkt der Tag angenommen, an dem die letzte Lieferun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Kauf auf Probe/Auswahlsendungen bei Versandhäusern

Rz. 54 Die Geschäftsbedingungen inländischer Versandhandelsunternehmen gestatten es ihren Abnehmern häufig, Artikel zur Ansicht zu bestellen oder bestellte Artikel bei Nichtgefallen binnen einer bestimmten Frist zurückzusenden. Fraglich ist, ob und zu welchem Zeitpunkt aus umsatzsteuerlicher Sicht Lieferungen stattfinden: Beispiele: Kauf "auf Probe" Ein Versandhaus verschickt ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Bestimmung des Lieferzeitpunkts

Rz. 5 Die Feststellung des Orts der Lieferung ist entscheidend für die Frage, ob eine Lieferung im Inland oder im Ausland ausgeführt worden ist. Maßgebend ist hierfür allein der Ort, an dem sich der Liefergegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Die Staatsangehörigkeit des Lieferers ist insoweit ebenso unbedeutend wie sein Wohnsitz, Aufenthaltso...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Saatgutvermehrung

Rz. 67 Auch bei Saatgutvermehrungsverträgen fallen Übergabe der Ware und Verschaffung der Verfügungsmacht oft zeitlich nicht zusammen. Wird die endgültige Abnahme des vermehrten Saatguts durch den Züchter von einer Anerkennung nach durchgeführten Bearbeitungsmaßnahmen (z. B. Nachtrocknen, Reinigen, Verlesen) abhängig gemacht, wird die Lieferung des Landwirts erst im Zeitpunk...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4 Insolvenz des Werkunternehmers

Rz. 20 Fällt der Werkunternehmer in Insolvenz und lehnt der Insolvenzverwalter die weitere Erfüllung des Werkvertrags nach § 103 InsO ab, ist neubestimmter Leistungsgegenstand das teilfertige Bauwerk. Diese Leistung ist im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung ausgeführt.[1] Die Finanzverwaltung hat sich dieser Auffassung in Abschn. 3.9 Abs. 1 S. 1 UStAE angeschlossen. Handelt es ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Grenzüberschreitender Versand von Werbedrucksachen (Re-Mailing)

Rz. 53 Bei der Frage, ob im Rahmen sog. Mailingaktionen Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt werden, ist auf die Umstände jedes einzelnen Falls abzustellen. Aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um festzustellen, ob der Steuerpflichtige dem Verbraucher mehrere selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Einlagerung von Getreide

Rz. 63 Der Zeitpunkt der Übergabe des Gegenstands und der Verschaffung der Verfügungsmacht können bei der Lagerung von Getreide durch Landwirte auseinanderfallen. Praxis-Beispiel Ein Landwirt verkauft im Dezember 01 das von ihm erzeugte Getreide ab Hof an einen Landhändler und schließt gleichzeitig mit dem Käufer einen Verwahrungsvertrag (§ 688 BGB) auf bestimmte Zeit ab. Dar...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3 Ort bei (bloßen) Montagelieferungen

Rz. 48 Hat der Lieferer den funktionsfähigen Liefergegenstand in seinem Betrieb vollständig hergestellt und befördert oder versendet er ihn an den Abnehmer, gilt die Lieferung nach § 3 Abs. 6 S. 1 UStG mit dem Beginn der Beförderung bzw. mit der Übergabe des Gegenstands an den beauftragten Beförderungsunternehmer als bewirkt.[1] Rz. 49 Wird der Gegenstand einer Werklieferung ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5 Lieferungen in ein Konsignationslager

Rz. 68 Inländische Konsignationslager werden z. B. von ausländischen Lieferanten eingerichtet, um Lieferungen an inländische Kunden zu vereinfachen oder zu beschleunigen. Warenlieferungen über ein Konsignationslager sind i. d. R. Beförderungs- oder Versendungsfälle mit Ort im Inland. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen sich der Ort der Lieferung im Ausland befinden kann...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.3 Insolvenz des Werkbestellers

Rz. 19 Fällt der Besteller einer Werklieferung vor deren Fertigstellung in Insolvenz, beschränkt sich nach den zum Konkursrecht ergangenen und für Insolvenzfälle fortgeltenden Grundsätzen der BFH-Rechtsprechung[1] der Leistungsaustausch zwischen Werkunternehmer und Werkbesteller auf den bereits gelieferten Teil. Die Finanzverwaltung hat sich der Auffassung des BFH in Abschn....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Nicht bewegte Lieferungen (Satz 1)

2.1 Bestimmung des Lieferzeitpunkts Rz. 5 Die Feststellung des Orts der Lieferung ist entscheidend für die Frage, ob eine Lieferung im Inland oder im Ausland ausgeführt worden ist. Maßgebend ist hierfür allein der Ort, an dem sich der Liefergegenstand im Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Die Staatsangehörigkeit des Lieferers ist insoweit ebenso unbedeut...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Werk- und Montagelieferungen

4.1 Abgrenzung der Werklieferung von der Montagelieferung Rz. 25 Eine Werklieferung liegt vor, wenn der Lieferer aufgrund eines Werkvertrags die Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands übernommen hat, und dabei selbstbeschaffte Hauptstoffe verwendet (§ 3 Abs. 4 UStG Rz. 1ff.). Werklieferungen werden insbesondere im Bau- und Baunebengewerbe ausgeführt. Rz. 26 Der Ort der Werkli...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonderfälle

5.1 Grenzüberschreitender Versand von Werbedrucksachen (Re-Mailing) Rz. 53 Bei der Frage, ob im Rahmen sog. Mailingaktionen Lieferungen oder sonstige Leistungen ausgeführt werden, ist auf die Umstände jedes einzelnen Falls abzustellen. Aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers ist das Wesen bzw. sind die charakteristischen Merkmale des fraglichen Umsatzes zu ermitteln, um f...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Der Ort der Lieferung wurde erstmals durch § 4 UStDB 1938 geregelt. Sein Wortlaut wurde unverändert in § 4 UStDB 1951 sowie in § 3 Abs. 6 UStG 1967 übernommen: Zitat Eine Lieferung wird dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Erst im Zuge der Anpassung an das EU-Recht wurde § 3 Abs. 6 USt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Lieferung durch Übertragung wirtschaftlichen Eigentums

2.3.1 Allgemeines Rz. 13 In folgenden Fällen fällt die Lieferung mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO) zusammen: Veräußerung von Grundstücken (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 170ff.), Kauf unter Eigentumsvorbehalt (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 176f.), Abschluss von Leasingverträgen (§ 3 Abs. 1 UStG Rz. 180ff.), Vereinbarung von Treuhandverhältnissen (§ 3 Abs. 1 USt...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Werklieferungen in der Bauwirtschaft

Rz. 14 Bei Werklieferungen im Baugewerbe (z. B. bei der Erstellung eines Gebäudes auf dem Grundstück des Auftraggebers) wird es sich im Allgemeinen um nicht bewegte Lieferungen handeln, deren Ort nach § 3 Abs. 7 S. 1 UStG zu bestimmen ist. Insoweit ist entscheidend, ob der fertigerstellte Liefergegenstand selbst (also z. B. das Gebäude) befördert oder versendet wird. Die Bef...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rechnungsabgrenzung / 3.7 Umsatzsteuer auf erhaltene Anzahlungen

Auch ein für Umsatzsteuer auf Anzahlungen gebildeter Rechnungsabgrenzungsposten stellt keinen "klassischen" Rechnungsabgrenzungsposten dar; er soll ebenfalls die Gewinnwirkung der Umsatzsteuer neutralisieren. Dies gilt steuerrechtlich generell; handelsrechtlich besteht wiederum ein Aktivierungsverbot. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a UStG unterliegen Anzahlungen bereits bei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 1. § 25f UStG als Spezialnorm des UStG

Die Vorschrift des § 25f UStG wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 neu in das UStG aufgenommen.[1] Sie setzt im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum Umsatzsteuerbetrug um.[2] Verlust des Vorsteuerabzugs und Versagung der Steuerbefreiung: Die Vorschrift sieht nachteilige Konsequenzen für einen Unternehmer vor, der an einer Lieferkette beteiligt ist, in der ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / II. Einzelheiten zu § 25f UStG

Unter den Voraussetzungen des § 25f Abs. 1 Satz 1 UStG können dem Unternehmer bestimmte Rechte versagt werden, die ihm üblicherweise im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit zustehen, sofern er die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt: Vorsteuerabzug trotz Besitz einer formell ordnungsgemäßen Rechnung Umsatzsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 4. Nichtanwendung der Vereinfachungen für Dreiecksgeschäfte

In § 25f Abs. 2 UStG wird die Anwendung eines Teils der Vereinfachungsregelungen für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte i.S.v. § 25b UStG ausgeschlossen: Der Erwerb des mittleren Unternehmers gilt nicht mehr nach § 25b Abs. 3 als besteuert und der letzte Abnehmer verliert den Vorsteuerabzug aus der auf ihn verlagerten Steuerschuld nach § 25b Abs. 5 UStG. Im Übrigen ble...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen bei Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung (USTB 2023, Heft 2, S. 55)

StB Axel Jansen[*] § 25f UStG und die der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsprechung erfordern hohe Sorgfalt der Unternehmer bei der Prüfung neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen. Allein die mögliche Kenntnis der Umsatzsteuerhinterziehung durch einen anderen Unternehmer in der Lieferkette reicht aus, um dem Unternehmer den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen oder die...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Versagung des Vorsteuerabzugs

Bei positiver oder möglicher Kenntnis des Unternehmers, dass er in einen Umsatzsteuerbetrug involviert ist, wird ihm der Vorsteuerabzug aus der Eingangsrechnung seines Vorlieferanten versagt. Dies gilt selbst dann, wenn nicht der Vorlieferant, sondern ein anderer Beteiligter in der Lieferkette die Umsatzsteuerhinterziehung begangen hat. Allerdings ist anzunehmen, dass das "K...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / IV. Hinweise für die Praxis

1. Sensibilisierung im Unternehmen Die im vorherigen Kapitel dargestellten Punkte können von einer zukünftigen Betriebsprüfung mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, der verfügbaren Zeit für Prüfungshandlungen und den zwischenzeitlich erlangten Erkenntnissen naturgemäß gründlicher geprüft werden, als von Unternehmern und deren Mitarbeitern im Tagesgeschäft.[58] Hier gil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / I. Grundlagen der Vorschrift

1. § 25f UStG als Spezialnorm des UStG Die Vorschrift des § 25f UStG wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 neu in das UStG aufgenommen.[1] Sie setzt im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum Umsatzsteuerbetrug um.[2] Verlust des Vorsteuerabzugs und Versagung der Steuerbefreiung: Die Vorschrift sieht nachteilige Konsequenzen für einen Unternehmer vor, der an ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 5. Kumulativer Verlust der Steuerbefreiung und des Vorsteuerabzugs

Mehrfache Versagung des Vorsteuerabzugs in Lieferkette zulässig: Unter den Voraussetzungen des § 25f UStG verliert der betroffene Unternehmer sowohl den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen als auch die Steuerbefreiung für seine nachfolgende innergemeinschaftliche Lieferung. Er zahlt den Umsatzsteuerschaden damit doppelt, einschließlich der Steuer auf seine Marge aus dem We...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 3. Rechtsprechung zur Betrugsbekämpfung

Die MwStSystRL selbst enthält keine ausdrücklichen Vorschriften zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug. Möglichkeiten der Mitgliedstaaten Maßnahmen gg. Steuerhinterziehung zu ergreifen: Die Mitgliedstaaten haben allerdings nach Art. 131 die Möglichkeit, für die Anwendbarkeit von Steuerbefreiungen die Bedingungen "zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 3. Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

Sofern der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Umsatzsteuerbetrug in der Lieferkette erfolgt ist, verliert er die Steuerbefreiung für seine innergemeinschaftliche Lieferung. Dies gilt auch dann, wenn der Betrug nur auf einer vorgelagerten Umsatzstufe stattgefunden hat und nicht bei dem im EU-Ausland ansässigen Abnehmer. Sofern feststeht, dass die EU-Kunden ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / [Ohne Titel]

StB Axel Jansen[*] § 25f UStG und die der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsprechung erfordern hohe Sorgfalt der Unternehmer bei der Prüfung neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen. Allein die mögliche Kenntnis der Umsatzsteuerhinterziehung durch einen anderen Unternehmer in der Lieferkette reicht aus, um dem Unternehmer den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen oder die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / V. Fazit

§ 25f UStG und die der Vorschrift zugrunde liegende Rechtsprechung erfordern hohe Sorgfalt der Unternehmer bei der Prüfung neuer und bestehender Geschäftsbeziehungen. Allein die mögliche Kenntnis der Umsatzsteuerhinterziehung durch einen anderen Unternehmer in der Lieferkette reicht aus, um dem Unternehmer den Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen oder die Steuerbefreiung se...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Umsatzsteuerbetrug

Das System der "Allphasenumsatzsteuer mit Vorsteuerabzug"[10] sieht die Entlastung des Unternehmers von der Umsatzsteuer vor, die er an seinen Vorlieferanten entrichtet hat (Vorsteuerabzug). Grenzüberschreitende Lieferungen (Ausfuhren und innergemeinschaftliche Lieferungen) sind von der Umsatzsteuer befreit und sehen die Erstattung der Vorsteuern an den liefernden Unternehme...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 1. "Wusste oder hätte wissen müssen"

Ein Unternehmer, der "wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit der von ihm erbrachten Leistung oder seinem Leistungsbezug an einem Umsatz beteiligt, bei dem (...) ein anderer Beteiligter (...) in eine begangene Hinterziehung von Umsatzsteuer (....) einbezogen war" wird von den zuvor genannten Nachteilen betroffen (§ 25f Abs. 1 UStG). Das "Wusste oder hätte wissen mü...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / III. Sichtweise der Finanzverwaltung

Orientierung an d. Verwaltungsanweisung empfohlen: Der durch das BMF-Schr. v. 15.6.2022[52] neu eingeführte Abschnitt 25f UStAE soll die zum Teil unbestimmten Regelungen des Gesetzes konkretisieren und die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtern. Unternehmer mit entsprechenden Sachverhalten sollten sich an der Verwaltungsanweisung orientieren, um durch Beachtung d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 1. Sensibilisierung im Unternehmen

Die im vorherigen Kapitel dargestellten Punkte können von einer zukünftigen Betriebsprüfung mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln, der verfügbaren Zeit für Prüfungshandlungen und den zwischenzeitlich erlangten Erkenntnissen naturgemäß gründlicher geprüft werden, als von Unternehmern und deren Mitarbeitern im Tagesgeschäft.[58] Hier gilt es, im Unternehmen ein Bewusstse...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 2. Mögliche Einzelmaßnahmen

Jedes Unternehmen muss für sich ermitteln, welche Maßnahmen geeignet sind, um die Einbindung in Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Dabei sind die Größe, Organisation und das Ausmaß der Einbindung in internationale Lieferketten ebenso zu berücksichtigen wie Besonderheiten der jeweiligen Branche. Es muss aber daran erinnert werden, dass Umsatzsteuerbetrug auch in reinen Inlands...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Fahrzeugüberlassung an A

Auch mit A Vereinbarung über Gehaltsverzicht: Des Weiteren wies der BFH darauf hin, dass QM mit A auch eine Eigenbeteiligung vereinbart hatte, die von dessen Brutto-Tantieme in Abzug gebracht werden sollte. Damit sei für die Fahrzeugüberlassung an A (auch) ein Verzicht auf einen Teil des Gehalts vereinbart worden. Dass der vereinbarte Abzug aufgrund der vorzeitigen Auflösung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / aa) Unentgeltliche Fahrzeugüberlassung

Anschaffung: Ginge man davon aus, dass die Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer für private Zwecke einen unentgeltlichen Umsatz darstellt, dürfte bei Firmenwagen, die der Steuerpflichtige "erworben" (also dem Unternehmen zugeordnet) hat,[105] keine Besteuerung gem. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG erfolgen, wenn er keinen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten vornehmen durfte.[106]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Anderer Sachverhalt?

Andere Rechtsfolge, wenn "Leistungseigenverbrauch": Möglich wäre allenfalls, dass QM das Fahrzeug nicht "anschaffte" (erwarb), sondern lediglich "mietete".[15] Dann hätte mit der Überlassung an A für private Zwecke (bei Unentgeltlichkeit) nicht "die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands" i.S.d. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG (Art. 26 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL) ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / e) Zuordnung zum Unternehmen in Anschaffungsfällen

Bei Unentgeltlichkeit evtl. keine Zuordnung zum Unternehmen: Eine weitere positive Konsequenz aus dem BFH-Urteil dürfte sein, dass die Firmenfahrzeuge im Fall der "Anschaffung" immer dem Unternehmen zugeordnet werden können, da auch die Überlassung an die Arbeitnehmer zur privaten Nutzung eine wirtschaftliche Tätigkeit (entgeltliche Umsätze) darstellt. Fände die Privatnutzun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Steuerbarer Vorgang, obwohl kein Vorsteuerabzug?

Kein steuerbarer Vorgang in DE: Es wird aber bereits nicht klar, warum das FG auch für den Fall, dass keine entgeltliche Leistung vorliege, überhaupt die Frage nach dem Ort der Leistung stellte.[13] Bevor nämlich geprüft werden kann, wo ein Vorgang der Mehrwertsteuer unterfällt, muss erst einmal geprüft werden, ob er der Mehrwertsteuer unterfällt. Letzteres wäre aber bei ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 4. Bemessungsgrundlage

BMG = Kosten des Leistenden: Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage stellte der BFH fest, dass sie sich nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG richte. Der Wert der Arbeitsleistung und der Eigenbeteiligung stelle also die Bemessungsgrundlage für die Fahrzeugüberlassung dar. Es sei nicht zu beanstanden, wenn QM zur Ermittlung dieses Werts die Kosten (vorsteuerbelastet und nicht vorsteuerb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 1. Überlassung des Fahrzeugs an A ist keine entgeltliche Leistung

Keine entgeltliche Vermietung: Zur Begründung führte das FG aus, bei der Fahrzeugüberlassung an A handele es sich nicht um eine entgeltliche Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG.”[51] Bestätigt für Zahlung und sonstige Vorteile: Das FG begründete in dieser Entscheidung näher, warum "Zahlung und Verzicht" seitens des A nicht vorlagen[52] (nachdem es dies de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 5. Überlassung des Fahrzeugs an B

Entgeltliche Vermietungsleitung: Die Fahrzeugüberlassung an B sah das FG aufgrund der Zuzahlung als Dienstleistung gegen Entgelt an, die als Vermietungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar ist.[63] Aber nur zum Teil im Inland: Eine entgeltliche und damit im Inland steuerbare Leistung sollte nach Ansicht des FG aber nur insoweit vorliegen als ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 3. Ort der Fahrzeugüberlassung

Leistungsort = Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL: Die Überlassung der Fahrzeuge an A und B war auch als entgeltliche Vermietungsleistung gem. Art. 56 Abs. 2 MwStSystRL, § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 UStG in Deutschland steuerbar. Mietzins nicht zwingend = Geldzahlung: Außerdem merkte der BFH an, der Mietzins, dessen Entrichtung Voraussetzung für das Vorliegen einer Vermietungsleistung im ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / 5. Aufgrund der Vorlagefrage: Begrenzung des Prüfungsumfangs des EuGH

Vorlagefrage betraf allein den Leistungsort: Vor dem Hintergrund dessen, dass das FG es für zweifelhaft hielt, dass mit der Überlassung des Fahrzeugs auch für private Zwecke an A überhaupt eine entgeltliche Leistung vorlag, ist es erstaunlich, dass es nicht fragte, ob die Überlassung im konkreten Fall eine entgeltliche Leistung i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL, § 1 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / a) Sachverhalt

Fragestellung: Im vorliegenden Fall[1] ging es kurz gesagt, um die Frage, wo in dem Fall, dass ein Angestellter (A = Arbeitnehmer) eines Steuerpflichtigen (QM = Arbeitgeber) ein Dienstfahrzeug, das ihm der Arbeitgeber (nicht nur für einen kürzeren Zeitraum) zur Erfüllung seiner Arbeitspflichten zur Verfügung stellt, auch für private Zwecke nutzen darf, diese Überlassung für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überlassung von Firmenwagen... / b) Registrierungspflicht und One-Stop-Shop

Registrierung im Ausland ...: Nachteilig war für QM im vorliegenden Fall das Erfordernis, die entgeltlichen Umsätze in Deutschland melden und sich dafür extra hier registrieren lassen zu müssen.[103] Das stellte zusätzlichen Aufwand dar und wäre bei der Beurteilung als unentgeltlicher Umsatz nicht erforderlich gewesen. ... kann vermieden werden: Dieser Zusatzaufwand dürfte ab...mehr