Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Factoring: Die Funktionswei... / 4 Funktionsweise und Auswirkungen auf das Rechnungswesen

Beim Factoring sind grundsätzlich drei Parteien beteiligt. Zum einen das Unternehmen, das seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen veräußert (Anschlusskunde), der Kunde des Unternehmens, der die Lieferung oder Leistung erhalten hat (Endabnehmer) und die Factoringgesellschaft (Factor), die die Forderung des Unternehmens erwirbt. Sofern der Factor die Forderungen inklus...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die EuGH-Entscheidungen 202... / [Ohne Titel]

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Ehrenamtliche Tätigkeit für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 4 Nr. 26 Buchst. a UStG)

Rz. 25 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. a UStG ist die ehrenamtliche Tätigkeit für juristische Personen des öffentlichen Rechts ohne weitere Voraussetzungen, d. h. insbesondere unabhängig von der Höhe des Entgelts umsatzsteuerfrei. Dabei ging der Gesetzgeber davon aus, dass öffentlich-rechtliche Körperschaften i. d. R. ohnehin kaum mehr als eine angemessene Vergütung bezahlen. "Tätig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Sonstige ehrenamtliche Tätigkeit (§ 4 Nr. 26 Buchst. b UStG)

Rz. 30 Nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG ist eine ehrenamtliche Tätigkeit unter sonstigen Voraussetzungen (d. h. wenn sie nicht für eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt wird) nur steuerfrei, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit nur in Auslagenersatz und in einer angemessenen Entschädigung für Zeitversäumnis besteht. Für den nicht-öffentlichen Bereich kommt e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 4 Nr. 26 [Ehrenamtliche Tätigkeit]

1 Allgemeines 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 26 UStG beruht auf staats-, sozial- und kulturpolitischen Erwägungen und befreit ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen bzw. öffentlichkeitsnahen Bereichen von der USt. Die Vorschrift unterscheidet zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und anderen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Einzelfälle

Rz. 39 Durch das Betreuungsgesetz v. 12.9.1990[1] wurden mWv 1.1.1992 die Gebrechlichkeitspflegschaft und die Entmündigung abgeschafft. Seither kann das Amtsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für Volljährige, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen könn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 5 § 4 Nr. 26 UStG hat keine unmittelbare Grundlage im Unionsrecht.[1] Die Regelung beruht inhaltlich vielmehr auf der Protokollerklärung des Rates und der EU-Kommission zu Art. 4 der 6. EG-Richtlinie .[2] Danach soll es den Mitgliedstaaten freistehen, "Personen, die ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben, sowie die Geschäftsführer, Verwalter, Aufsichtsratsmitglieder und Abwick...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Die Vorschrift geht auf § 50d der Umsatzsteuer-Durchführungsbestimmungen 1951 (UStDB) [1] zurück. Steuerfrei war danach die ehrenamtliche Tätigkeit, wenn das Entgelt für diese Tätigkeit oder bei Ausübung mehrerer ehrenamtlicher Tätigkeiten das Entgelt für jede dieser Tätigkeiten nicht mehr als 1.200 DM jährlich betrug. Ein Nachweis, dass das Entgelt einen Unkostenersatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 § 4 Nr. 26 UStG beruht auf staats-, sozial- und kulturpolitischen Erwägungen und befreit ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen bzw. öffentlichkeitsnahen Bereichen von der USt. Die Vorschrift unterscheidet zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen/Organisationen. Ehrenamtliche Tätigkeiten für juris...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick über die Steuerbefreiung

Rz. 10 Der Umfang und der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 UStG bestimmen sich ausschließlich nach objektiven Gesichtspunkten. Begünstigt sind nur ehrenamtliche Tätigkeiten. Werden diese für juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgeübt[1], sind sie ohne weitere Voraussetzungen steuerfrei. Rz. 11 Werden die ehrenamtlichen Tätigkeiten in einem ande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Nachweis der Steuerbefreiung

Rz. 8 Ein besonderer buchmäßiger Nachweis ist für die unter § 4 Nr. 26 UStG fallenden Umsätze nicht vorgesehen. Deshalb sind die allgemeinen Bestimmungen über die Aufzeichnungspflichten[1] zu beachten. Rz. 9 einstweilen freimehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ehrenamtliche Tätigkeit

Rz. 12 Die Anwendung von § 4 Nr. 26 UStG setzt voraus, dass die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird und der Betroffene nicht in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis steht. Die Vorschrift zeigt, dass z. B. auch eine öffentlich-rechtliche Tätigkeit – z. B. als ehrenamtliches Mitglied in einem staatlichen Prüfungsausschuss – grundsätzlich der Umsatzbesteuerung unterliegt. Den...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Vorbemerkung, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 § 4 Nr. 26 UStG beruht auf staats-, sozial- und kulturpolitischen Erwägungen und befreit ehrenamtliche Tätigkeiten in öffentlichen bzw. öffentlichkeitsnahen Bereichen von der USt. Die Vorschrift unterscheidet zwischen ehrenamtlichen Tätigkeiten für juristische Personen des öffentlichen Rechts und anderen Einrichtungen...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Übertragung eines nach dem 31.12.2018 ausgestellten Gutscheins über eine elektronische Dienstleistung in einer Leistungskette

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob sich das für die Annahme eines Einzweck-Gutscheins bestehende Erfordernis, dass der Ort der Leistung feststehen muss (§ 3 Abs. 14 Satz 1 UStG und Art. 30a Nr. 2 MwStSystRL) nur auf die Ausgabe ("Verkauf eines Gutscheins an Kunden" i.S. des Abschn. 3.17 Abs. 1 Satz 11 UStAE) oder auch auf eine vorausgehende Übertragung ("Verkauf eines G...mehr

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Katalogleistung / 2.5 Verlagerung des Orts nach § 3a Abs. 6 UStG

In bestimmten Fällen kann sich der Ort einer sonstigen Leistung, die ansonsten nach § 3a Abs. 1 UStG an dem Ort ausgeführt wäre, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen oder seine Betriebsstätte unterhält, noch nach § 3a Abs. 6 UStG verlagern. Im Zusammenhang mit den Katalogleistungen des § 3a Abs. 4 Satz 2 Nr. 1–10 UStG kommt eine solche Verlagerung dann infrage, wenn ...mehr

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Katalogleistung / 2.4 Sonderregelung für elektronische Dienstleistungen, Telekommunikationsdienstleistungen und Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen nach § 3a Abs. 5 UStG

Bis zum 31.12.2014 war als Sonderfall in § 3a Abs. 5 UStG nur eine Verlagerung des Orts der sonstigen Leistung in den Fällen geregelt, in denen ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer eine elektronisch ausgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt hatte. In diesem Fall wurde der Ort der sonstigen Leistung an den Sitzort bzw....mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1 Allgemeine Voraussetzungen nach § 9 Abs. 1 UStG

Führt ein Unternehmer steuerfreie Umsätze aus, ist für damit im Zusammenhang stehende Umsätze der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Nur in den in § 15 Abs. 3 UStG abschließend aufgeführten Fällen kann trotz steuerfreier Ausgangsumsätze des Unternehmers ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Der Gesetzgeber hat dem Unternehmer aber die Möglichkeit eingeräumt, bestimmte steuerbef...mehr

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Katalogleistung / 1 Die einzelnen Katalogleistungen

In § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG werden in insgesamt noch 11 anwendbaren Nummern einzelne sonstige Leistungen aufgeführt, deren Ort sich bei dem Leistungsempfänger befindet, wenn dieser kein Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person ist, der keine USt-IdNr. erteilt wurde und der Leistungsempfänger sein...mehr

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Unternehmensgründung / Zusammenfassung

Begriff Nur einen Unternehmer können die Rechtsfolgen des Umsatzsteuergesetzes treffen: Er schuldet im Regelfall die Umsatzsteuer für ausgeführte Leistungen und kann für Leistungsbezüge den Vorsteuerabzug vornehmen. Dabei beginnt die Unternehmereigenschaft schon mit den Vorbereitungshandlungen und nicht erst mit der Ausführung von Leistungen. Damit kann der Unternehmer für L...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 4.3 Lösung

Sowohl M als auch U sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens tätig werden. Da der jeweiligen Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, handelt es sich auch um einen entgeltlichen Vorgang (Leistungsaustausch). Da zumindest U mit seiner Beratungsleistung eine sonstige Leistung ausführt, handelt es sich um einen tauschähnlichen Umsatz n...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 1 Problematik

Führt der Unternehmer einen im Inland steuerbaren und steuerpflichtigen Umsatz aus, muss der Steuerschuldner prüfen, wann die von ihm geschuldete Umsatzsteuer entsteht und diese Steuer gegenüber dem Finanzamt angemeldet werden muss. Der Meldezeitraum ist von verschiedenen Voraussetzungen abhängig: Zeitpunkt der Ausführung der jeweiligen Leistung. Für den Steuerpflichtigen anzu...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.2 Leistung an Unternehmer für dessen Unternehmen

Um für eine in § 9 Abs. 1 UStG aufgeführte Leistung zur Umsatzsteuer optieren zu können, muss diese Leistung an einen anderen Unternehmer [1] für dessen Unternehmen ausgeführt worden sein. Ob der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, bestimmt sich dabei nach den allgemeinen Grundsätzen des § 2 Abs. 1 und 2 UStG sowie § 2b UStG. So ist insbesondere bei Leistungen an juristis...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 1.1 Optionsfähige steuerfreie Umsätze

Der Unternehmer kann nicht bei allen steuerfreien Umsätzen[1], die den Vorsteuerabzug nicht schon grundsätzlich nach § 15 Abs. 3 UStG ermöglichen, auf die Steuerfreiheit verzichten. In Anwendung des Art. 137 MwStSystRL sind in § 9 Abs. 1 UStG nur bestimmte steuerfreie Umsätze zur Option zugelassen. Die steuerfreien Umsätze, für die eine Option nach § 9 Abs. 1 UStG möglich ist...mehr

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Katalogleistung / 2.3 Der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer und hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet

Wird eine in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer erbracht, der seinen Sitz oder seinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet hat, ergibt sich aus § 3a Abs. 4 Satz 1 UStG für diese sonstige Leistung keine Rechtsfolge. Regelmäßig ist der Ort der sonstigen Leistung dann dort, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.[1] Wird d...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.1 Vorteile der Option bei Grundstücksverkäufen

Erfolgt der Verkauf des Grundstücks innerhalb von 10 Jahren nach Fertigstellung oder Anschaffung sowie nach Durchführung von größeren Instandsetzungsmaßnahmen, kann sich für den Unternehmer eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 8 UStG ergeben, wenn der Verkauf steuerbar ausgeführt wird. Eine Option bei dem steuerbaren Verkauf eines Grundstücks muss deshalb vor allem in ...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 1 Problematik

Die Bestimmung des Orts von Leistungen und die Steuererhebung sind in der Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Um auch bei grenzüberschreitenden Leistungen eine Erhebung der in einem anderen Mitgliedstaat entstehenden Umsatzsteuer zu gewährleisten, müssen in der Zusammenfassenden Meldung bestimmte Leistungen erfasst werden. Sind bei einer Lieferung die Voraussetzungen ...mehr

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Zusammenfassende Meldung: E... / 2.3 Lösung

Abgabefrist der Zusammenfassenden Meldung Regelfall ist, dass der leistende Unternehmer monatliche Zusammenfassende Meldungen abgeben muss.[1] Allerdings kann U im Rahmen einer Vereinfachungsregelung quartalsweise Zusammenfassende Meldungen abgeben, wenn er in den letzten 4 Quartalen innergemeinschaftliche Lieferungen und innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte von jeweils n...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 3.3 Lösung

B ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens tätig wird, ein Entgelt erhält B für die von ihm ausgeführte Leistung ebenfalls. Mit der Errichtung des Rohbaus führt B eine Werklieferung aus[1], da er offensichtlich das Material für die von ihm erbrachte Leistung stellt. Der Ort der Lieferung ist nach § 3 Abs. 5a i. V. m. § 3 Abs. 7 Satz 1 UStG dort...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 2 Ausübung der Option

Die Ausübung der Option zur Umsatzsteuerpflicht ist an keine bestimmte Form gebunden.[1] Der Unternehmer muss auch nicht gegenüber dem Leistungsempfänger zur Steuerpflicht optieren, es genügt, wenn er den betreffenden Umsatz in seiner Voranmeldung und Erklärung als steuerpflichtigen Umsatz behandelt. Allerdings ist die Option bei einer Leistung an einen vorsteuerabzugsberech...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 4 Übersicht über die zu meldenden Angaben

Der Unternehmer hat neben den Angaben zu seiner Person und der zugehörigen USt-IdNr. für den jeweiligen Meldezeitraum die beispielhaft dargestellten Sachverhalte wie folgt in der Zusammenfassenden Meldung zu erfassen:mehr

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Katalogleistung / 2.1 Der Leistungsempfänger ist ein Unternehmer

Wird eine in § 3a Abs. 4 UStG aufgeführte sonstige Leistung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erbracht, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt [1], eine Ortsbestimmung nach § 3a Abs. 4 UStG scheidet aus. Wird eine in § 3a Abs. 4 UStG aufgeführte Leistung an eine Betriebsstätte eines die Leistung empfangenen Untern...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3 Option bei der Lieferung von Grundstücken

Bei der Lieferung von Grundstücken kann es sich grundsätzlich um eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung nach § 1 Abs. 1a UStG oder um einen steuerbaren Umsatz handeln. Liegt eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung i. S. d. § 1 Abs. 1a UStG vor, tritt der Erwerber insoweit in die Rechtsposition des Veräußerers ein und muss dann ggf. bei einer Änderung der Verhältnisse i...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / 3.2 Einschränkungen der Optionsmöglichkeit bei Zwangsversteigerung und Lieferung von Grundstücken

Bei der Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist zu beachten, dass bei der Lieferung des Grundstücks durch den Vollstreckungsschuldner an den Ersteher der Verzicht auf die Steuerbefreiung nur bis zur Aufforderung zur Abgabe von Geboten im Zwangsversteigerungstermin zulässig ist.[1] Durch diese zeitliche Beschränkung soll die nachträgliche Option auf die Steuerpflicht bei de...mehr

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Unternehmensgründung / 3.1 Vorgründungsgesellschaft bei Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft (von der ersten Idee zur Gründung einer Kapitalgesellschaft bis zum Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags oder der Satzung) stellt eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) dar, soweit es sich um eine aus mehreren Gesellschaftern zu gründende Kapitalgesellschaft handelt, oder ein Einzelunternehmen, wenn es sich später um eine Kapi...mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 2.3 Lösung

R ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der im Rahmen seines Unternehmens eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG erhalten hat. Die Lieferung an ihn ist steuerbar und steuerpflichtig ausgeführt worden. Das Möbelhaus ist auch Unternehmer und musste damit für die Lieferung eine Rechnung gegenüber R ausstellen. Praxis-Tipp Verpflichtung zur Rechnungsausstellung und Frist beachten Der...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 1 Problematik

Bei der Einräumung von Eintrittsberechtigungen zu einer Veranstaltung richtet sich der Leistungsort grundsätzlich nach dem Veranstaltungsort, d. h. dem Ort, an dem die Veranstaltung tatsächlich stattfindet (sog. Veranstaltungsortprinzip). Dieses Prinzip findet unabhängig davon Anwendung, ob es sich bei dem Leistungsempfänger um einen Unternehmer handelt, der die Veranstaltun...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 3 Meldezeitraum und Inhalt

Meldezeitraum für innergemeinschaftliche Warenlieferungen und für Lieferungen des mittleren Unternehmers im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte [1] ist der Kalendermonat, wenn in einem Kalendervierteljahr die Summe aller Bemessungsgrundlagen 50.000 EUR überschreitet. Für die Meldung der im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtigen sonstigen Leistungen, für die...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.5 Steuerschuldner

Besonderheiten können sich ergeben, wenn der Sachverhalt einen Auslandsbezug aufweist. Findet bei einem grenzüberschreitenden Umsatz bzw. ausländischen Leistungsort kein Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, muss sich derjenige, der die Veranstaltungsleistung erbringt bzw. die Eintrittsberechtigung einräumt, dort umsatzsteuerlich registrieren. Grundsätzlich ist der leistende Un...mehr

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Katalogleistung / 2 Der Ort der Leistung bei einer Katalogleistung

Wird von einem Unternehmer eine sonstige Leistung ausgeführt, die in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführt ist, ist der Ort der sonstigen Leistung, die gegenüber einem Nichtunternehmer im Drittlandsgebiet ausgeführt wird, am Wohnsitz oder Sitz des Leistungsempfängers.[1] Ist der Leistungsempfänger ein im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Nichtunternehmer, bestimmt sich der Ort der...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 3 Rechnungserteilung

Der liefernde Unternehmer muss gem. § 14 a Abs. 3 UStG eine Rechnung ausstellen, die neben den allgemeinen Anforderungen des § 14 Abs. 4 UStG folgende zusätzliche Angaben enthält: die USt-IdNr. des leistenden Unternehmers (Rechnungsausstellers) und die USt-IdNr. des Leistungsempfängers (Rechnungsempfängers) sowie einen Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung (z. B. "steue...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 5 Haftungsrisiko und Vertrauensschutzregelung

Den Status des Abnehmers (Steuerpflichtiger i. S. der Erwerbsteuer) und die Verwendung des Gegenstandes im Rahmen des Unternehmens des Erwerbers kann der liefernde Unternehmer lediglich durch die Dokumentation der ausländischen USt-IdNr. des Erwerbers belegen. Bestellen ein Unternehmer oder eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, mit einer in einem anderen Mitgli...mehr

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Option zur Umsatzsteuer / Zusammenfassung

Begriff Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG schließen grundsätzlich den Vorsteuerabzug aus. Nur in bestimmten Fällen ist durch § 15 Abs. 3 UStG ein Vorsteuerabzug dennoch möglich (z. B. bei grenzüberschreitenden Leistungen). Um auch in anderen Fällen steuerfreier Ausgangsleistungen eine Vorsteuerabzugsberechtigung aus Vorleistungen zu erhalten, kann der Unternehmer unter besti...mehr

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Katalogleistung / 2.2 Der Leistungsempfänger ist kein Unternehmer und hat seinen Sitz oder Wohnsitz im Drittlandsgebiet

Wird eine in § 3a Abs. 4 Satz 2 UStG aufgeführte sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer erbracht, der seinen Sitz oder Wohnsitz nicht im Gemeinschaftsgebiet, sondern im Drittlandsgebiet hat, ist der Ort der sonstigen Leistung dort, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz oder seinen Wohnsitz hat.[1] Diese Rechtsfolge ergibt sich in den folgenden Fällen: Der Leistungsempfän...mehr

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Katalogleistung / Zusammenfassung

Begriff Katalogleistungen sind bestimmte sonstige Leistungen, die zu einem von den allgemeinen Grundsätzen abweichenden Ort der sonstigen Leistung führen können. Wird eine solche sonstige Leistung an einen Nichtunternehmer mit Wohnsitz oder Sitz im Drittlandsgebiet ausgeführt, ist der Ort der Leistung im Drittland. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die Katalogleistunge...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 1 Allgemeines

Die gegenseitigen Verpflichtungen zum Informationsaustausch der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten basieren im Wesentlichen auf Zusammenfassenden Meldungen der Unternehmen. Durch den EU-weiten Informationsaustausch (MIAS/VIES) und Abgleich der von den betreffenden Steuerpflichtigen jeweils gemeldeten Daten wird die Besteuerung im jeweiligen Bestimmungsland sichergestellt. I...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.7 Verpflegungsleistungen

Ein besonderes Augenmerk sollte man auf die Verpflegungsleistungen, die regelmäßig mit Veranstaltungsleistungen einhergehen, legen. Ob es sich bei der Verpflegung um eine eigene Leistung handelt, hängt davon ab, welchen Beitrag diese zu der Veranstaltungsleistung leistet und welchen Umfang sie einnimmt. Bei geringfügigen Verpflegungsleistungen, die das allgemeine Wohlbefinde...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.6 Steuerfreiheit

Für die Veranstaltung von Kursen und sonstigen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder lehrender Art, wie die Veranstaltung von Seminaren oder fachlichen Kongressen, kommt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG in Betracht. Hierunter fallen alle Leistungen, die als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.[1] Dazu muss die L...mehr

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Zusammenfassende Meldung / 5.3 Falsche Angaben zum Zeitpunkt der Abgabe – Berichtigung

Im Unterschied zur nachträglichen (objektiven) Änderung muss der Unternehmer unrichtige oder unvollständige Angaben in einer Zusammenfassenden Meldung rückwirkend für den gleichen Meldezeitraum berichtigen. Typische Berichtigungsnotwendigkeiten ergeben sich bei einer falsch übertragenen USt-IdNr. des Abnehmers oder Leistungsempfängers und bei nicht oder im falschen Meldezeit...mehr

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Innergemeinschaftliche Lief... / 7 Fallbeispiele

Praxis-Beispiel Steuerfreiheit, Rechnung, Meldung, Nachweis Die Firma Meier & Co. GmbH verkauft an einen Abnehmer FR in Frankreich Geräte. Sowohl die Meier & Co. GmbH als auch der Abnehmer verwenden die USt-IdNr. ihrer jeweiligen Ansässigkeitsstaaten. Die Lieferung der Meier & Co. GmbH ist als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei in Deutschland (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V...mehr

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Veranstaltungsleistungen in... / 2.3 B2B-Konstellationen

In B2B-Konstellationen greift grds. das Empfängerortprinzip. Diese Grundregel gilt auch für Online-Seminare und Veranstaltungsleistungen, die nicht in der Einräumung einer Eintrittsberechtigung bestehen. Die Steuerbarkeit richtet sich demnach nach dem Sitz des Unternehmens, das die Leistung empfängt. Liegt in einer B2B-Beziehung ein Präsenzseminar vor, gilt nach § 3a Abs. 3 Nr...mehr