Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 14 § 18e UStG gibt dem Unternehmer, dem Lagerhalter und dem Betreiber einer elektronischen Schnittstelle die Möglichkeit, beim BZSt Informationen über ausländische Abnehmer inländische Auslagerer oder im Fall des § 18e Nr. 3 UStG über die Gültigkeit inländischer USt-IdNrn. einzuholen. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Gültigkeit der USt-IdNr., man spricht hier vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.4 Einzelheiten zur Anfrage

Rz. 34 Die geschilderten – auf den ersten Blick einfach erscheinenden – Anforderungen einer Bestätigungsanfrage können in der Praxis eine ganze Reihe von Fragen aufwerfen, insbesondere wenn sich z. B. nachträglich herausstellt, dass der ausländische Leistungsempfänger an einem vermeintlichen Umsatzsteuerbetrug beteiligt war. Hier ist natürlich nach den Rechtsfolgen einer dur...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Rechtsnatur und Wirkung einer Bestätigung

2.2.4.1 Allgemeines Rz. 48 Die Rechtsnatur einer positiven oder negativen Bestätigung durch das BZSt war bereits vor der "Heraufstufung" der Bedeutung der USt-IdNr. als materielle Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (Rz. 9) umstritten. Nach der früher auch hier und teilweise im Schrifttum vertretenen Auffassung soll es sich bei beiden For...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1 Die "Anfrage"

2.2.1.1 Inhalt Rz. 21 Die Möglichkeit einer "Anfrage" beim BZSt ist der Kern des § 18e UStG. Gem. § 18e Nr. 1 UStG bestätigt das BZSt dem Unternehmer i. S. d. § 2 UStG auf Anfrage die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen und die Anschrift der Person, der die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde. Dabei hat der Unternehmer einen – u. U. einklagbaren – A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Die "Beantwortung"

Rz. 39 Die Beantwortung einer Anfrage ist das zentrale zweite Element des Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG, denn ohne Antwort durch das BZSt ist jede Anfrage nutzlos.[1] Der anfragende Unternehmer muss über eine Mitteilung des BZSt verfügen, in der die von ihm übermittelten Daten seines Leistungsempfängers aus einem anderen Mitgliedstaat für übereinstimmend mit den bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.4 Weitere Probleme der Bestätigungsmitteilung

Rz. 56 Selbst bei Beachtung aller Sorgfaltsanordnungen ist ein Problem der Wirkung von positiven Bestätigungsmitteilungen in der Praxis allerdings unvermeidbar: Falls die Gültigkeit einer ausländischen USt-IdNr. vom BZSt bestätigt worden ist, die Finanzbehörde des anderen EU-Staates aber diese USt-IdNr. nachträglich löscht oder gar rückwirkend für ungültig erklärt, dann ist ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Bestätigung deutscher USt-IdNrn. in anderen Mitgliedstaaten

Rz. 68 Für die Bestätigung deutscher USt-IdNrn. in anderen Mitgliedstaaten ist ausschließlich die jeweils zuständige zentrale Behörde[1] in dem jeweiligen Mitgliedstaat der Ansässigkeit des anfragenden Unternehmers zuständig. Anfragen an das BZSt durch ausländische Unternehmer sind hier weder möglich noch vorgesehen, genauso wenig wie ein deutscher Unternehmer in einem ander...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Dokumentation

Rz. 65 In der Praxis ist die Dokumentation und Aufbewahrung der Bestätigungsmitteilungen des BZSt besonders wichtig, denn hier ist u. U. – z. B. im Rahmen einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung – Jahre später nachzuweisen, ob die Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen; dazu gehört auch das Vorliegen einer gültigen USt-IdNr. des Abnehmers. Allgemein richt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Einführung

Rz. 16 Die Bestätigungsanfrage nach § 18e UStG stellt einen wichtigen Bestandsteil – insbesondere des unionsweiten Kontrollverfahrens – zur Sicherung der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung von Leistungen dar. Im Ergebnis ist ein solcher Zugriff auf einen unionsweiten Datenbestand in einem Masseverfahren die einzige Möglichkeit, dass der Leistende die Richtigkeit der Ang...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4.3 Rechtslage seit dem 1.1.2020 und dem 1.7.2021

Rz. 55 Seit der Heraufstufung der Bedeutung der USt-IdNr. zur materiellen Voraussetzung der Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen zum 1.1.2020 (Rz. 9) kommt es m. E. auf die vorgenannten Erwägungen nicht mehr an. Fehlt es am Vorliegen einer USt-IdNr. oder ist diese unrichtig, dann ist die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung schlicht zu ve...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 12 § 18e UStG beruhte in seiner ersten Fassung (die deckungsgleich mit der heutigen Nr. 1 ist) nicht auf einer Vorgabe der 6. EG-Richtlinie, sondern auf Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates v. 27.1.1992.[1] Diese Regelung sah vor, dass die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten gewährleisten mussten, solchen Personen, die an innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.3 Einfache und qualifizierte Bestätigungsanfrage

Rz. 29 Zu unterscheiden ist weiter zwischen der einfachen und der qualifizierten Bestätigungsanfrage. Die deutsche Regelung entspricht hier mit der Möglichkeit der qualifizierten Bestätigungsanfrage der in Art. 31 Abs. 2 der Zusammenarbeits-VO genannten erweiterten Anfrage von Namen und Anschrift des Inhabers einer USt-IdNr. Rz. 30 Die einfache Bestätigungsanfrage muss nach A...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Inhalt der Bestätigung

Rz. 45 Der Inhalt einer Bestätigung ist zunächst davon abhängig, ob es sich um eine einfache oder qualifizierte Bestätigungsanfrage handelt. Erfolgte nur eine einfache Bestätigungsanfrage, dann wird lediglich die Gültigkeit der ausländischen USt-IdNr. bestätigt oder nicht bestätigt. Bei der qualifizierten Bestätigungsanfrage werden zusätzlich zu der zu überprüfenden USt-IdNr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Regelung

2.1 Einführung Rz. 16 Die Bestätigungsanfrage nach § 18e UStG stellt einen wichtigen Bestandsteil – insbesondere des unionsweiten Kontrollverfahrens – zur Sicherung der grenzüberschreitenden Umsatzbesteuerung von Leistungen dar. Im Ergebnis ist ein solcher Zugriff auf einen unionsweiten Datenbestand in einem Masseverfahren die einzige Möglichkeit, dass der Leistende die Richt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 Die Vorschrift des § 18e UStG wurde durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Der Grund zur Einfügung dieser Vorschrift bestand darin, dass durch die Schaffung des Umsatzsteuer...mehr

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Arzttätigkeit in ausländisc... / X. Umsatzsteuer

Die Leistungen der Ärzte an die Hotels können zu steuerbaren Umsätzen führen. Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG). Dabei ist Inland das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (§ 1 Abs. 2 S. 1 UStG). Das Gewährleisten der medizinischen Versorg...mehr

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Konsignationslager / 3.2 Nationale Umsetzung der Richtlinie

Die Umsetzung der o. g. EU-Richtlinie in das deutsche Umsatzsteuergesetz erfolgte durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften.[1] In dem ab 2020 gültigen § 6b UStG wird hiernach die Konsignationslagerregelung wie folgt definiert: Der Unternehmer oder ein vom Unternehmer beauftragter Dritter befö...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.2 Aufbewahrungspflichtige Personen

Rz. 53 Handelsrechtlich sind nur Kaufleute verpflichtet, ihre Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse etc. geordnet aufzubewahren. Steuerlich sind die Aufbewahrungspflichten für jeden Steuerpflichtigen zu beachten, der nach den §§ 140 und 141 AO zur Führung von Büchern verpflichtet ist. Nach § 146 Abs. 6 AO gelten die Ordnungsvorschriften und damit auc...mehr

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Konsignationslager / Zusammenfassung

Begriff Ein Konsignationslager ist dem Grunde nach ein Auslieferungslager eines Unternehmers. Während beim reinen Auslieferungslager der künftige Kunde noch nicht feststeht, ist dies beim Konsignationslager anders. Der Kunde steht grundsätzlich beim Verbringen des Gegenstandes in das Lager bereits fest. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung In folgenden Gesetzesfundstellen...mehr

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Konsignationslager / 5.2.1 Allgemeines

Als Lieferung gegen Entgelt gilt auch das Verbringen von Ware des Unternehmens aus dem Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet durch einen Unternehmer zu seiner Verfügung.[1] Ausgenommen hierbei ist das Verbringen zu einer nur vorübergehenden Verwendung.[2] Beim Verbringen von Ware in ein Konsignationslager ist stets von einer nicht nur vorübergehenden Verwendung auszugehen....mehr

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Konsignationslager / 5.2.3 Pro-forma-Rechnung

Eine Rechnung nach § 14 UStG und § 14a UStG kann für unternehmensinterne Vorgänge grundsätzlich nicht ausgestellt werden. Dennoch sollte aus innerbetrieblichen, verwaltungstechnischen Gründen ein Beleg mit Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (beider Staaten), der Auflistung der verbrachten Gegenstände und der Angabe der Bemessungsgrundlagen ausgestellt werden.mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 2.6.1 Überblick

Rz. 38 Das Handelsrecht sieht Aufbewahrungsfristen von 6 bzw. 10 Jahren vor. Für die steuerrechtlichen Regelungen gelten grundsätzlich die gleichen Fristen, es können sich aber durch Ablaufhemmungen tatsächlich längere Fristen ergeben. Rz. 39 Die Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gilt für die in § 257 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 HGB genannten Unterlagen, das sind die Handelsbücher, I...mehr

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Konsignationslager / 5.2.2 Konsignationslager im anderen EU-Mitgliedstaat

Zeitgleich zur Behandlung im Inland hat der Unternehmer einen innergemeinschaftlichen Erwerb[1] im anderen Mitgliedstaat (in dem das Konsignationslager liegt) zu besteuern.[2] Die Bemessungsgrundlage entspricht der für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung genannten Bemessungsgrundlage. Abb. 1: Konsignationslager im anderen Mitgliedstaat Praxis-Beispiel Verbringen v...mehr

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Konsignationslager / 4 Übergangsregelung der Finanzverwaltung bis Ende 2019

Bis zur Neuregelung ab dem Jahr 2020 galt faktisch ein Wahlrecht zum Einen eine in der Zielrichtung in Teilbereichen ähnliche Regelung wie die jetzige Neuregelung anzuwenden oder zum Anderen noch die Altregelung zu verwenden. Die Übergangsregelung der Finanzverwaltung[1] wird im Folgenden dargestellt. Die Altregelung ist im nachfolgenden Abschnitt erläutert. Die Übergangsrege...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / Zusammenfassung

Überblick Rechnungen können momentan auch – und müssen in Zukunft teilweise – in elektronischer Form erstellt und archiviert werden. Um die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu gewährleisten, sind gewisse Normen einzuhalten. Zu unterscheiden sind folgende Fälle: Erstellung elektronischer Belege, Empfang elektronischer Belege und Umwandlung von Papierbelegen in elektronische Bele...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 6.2 Ausnahmen: Wann keine elektronischen Rechnungen ausgestellt werden müssen

Für Sondergruppen von Rechnungen wie Kleinbetragsrechnungen [1] oder Fahrausweise [2] gilt eine Ausnahme von der Pflicht zur Ausstellung einer "elektronischen Rechnung" nach neuer Definition. Gleiches gilt für bestimmte, nämlich nach § 4 Nr. 8 bis Nr. 29 UStG, umsatzsteuerfreie Umsätze. Damit entfällt z. B. für umsatzsteuerfreie Vermietungen[3] zwischen inländischen Unternehmer...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 6 Zwingende Abrechnung mit E-Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern

Durch das sog. "Wachstumschanchengesetz"[1] wurde die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen im Inland ansässigen Unternehmern, wenn der Leistungsempfänger die Leistung für sein Unternehmen empfängt, zwingend eingeführt.[2] Eine Zustimmung des Rechnungsempfängers zur Erteilung einer elektronischen Rechnung ist daher nicht erforderlich. Dagegen gilt die neue Pflicht zur E...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 6.3 Zeitliche Anwendung

Zeitlich ist die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung mit den genannten Voraussetzungen grundsätzlich ab 1.1.2025 vorgeschrieben. Genauer gesagt gilt die Regelung für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze. D. h., wenn im Januar 2025 eine Rechnung für eine Lieferung im Dezember 2024 ausgestellt wird, gilt die Verpflichtung für die "neue" elektronische Rechnung noc...mehr

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Elektronische Rechnungsstel... / 6.1 Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit

Wie bisher auch muss die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der elektronischen Rechnung gewährleistet sein, wobei "Lesbarkeit" hier bedeutet, dass die XML-Datei maschinell auswertbar sein muss.[1] Hinweis Übermittlung einer menschenlesbaren Version nicht nötig Eine zusätzliche Übermittlung eines menschenlesbaren Dokuments neben dem maschin...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.6 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 22b Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für Unternehmer, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18j UStG (One-Stop-Shop, OSS – EU-Schedule) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr. Diese Unternehmer haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerungszeitraums elektronisch an da...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 16 Abs. 1e UStG)

Rz. 36c Sofern sich Unternehmer bzw. deren Vertreter, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a S. 2 UStG und § 3c Abs. 2 und 3 UStG, die im Gemei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.5 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 22a Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18i UStG (One-Stop-Shop, OSS – Non-EU-Schedule) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum das Kalendervierteljahr. Diese Unternehmer haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.7 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG (§ 16 Abs. 1e UStG)

Rz. 22c Die Vorschrift regelt den Besteuerungszeitraum für Unternehmer bzw. deren Vertreter, die von dem besonderen Besteuerungsverfahren des § 18k UStG (Import-One-Stop-Shop, IOSS) Gebrauch machen. Hier ist ausnahmslos der Besteuerungszeitraum der Kalendermonat. Diese Unternehmer oder ihre Vertreter haben die Steuererklärung innerhalb eines Monats nach Ablauf des Besteuerung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18j UStG (§ 16 Abs. 1d UStG)

Rz. 36b Sofern sich Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18j UStG zu subsumierenden Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen, ist bei der Berechnung der Steuer von der Summe der Lieferungen nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG innerhalb eines Mitgliedstaates und der innergemeinschaftliche...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Sonderfall: Verkürzter Besteuerungszeitraum bei dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18i UStG (§ 16 Abs. 1c UStG)

Rz. 36a Die im Drittland ansässige Unternehmer, die von diesem Verfahren Gebrauch machen, können sich beim BZSt im Inland für Zwecke aller ihrer unter § 18i UStG zu subsumierenden sonstigen Leistungen, die sie im Gemeinschaftsgebiet erbringen, erfassen lassen. Dann regelt § 16 Abs. 1c S. 2 UStG, dass bei der Berechnung der Steuer von der Summe dieser sonstigen Leistungen an ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.4 Verkürzter Besteuerungszeitraum bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a und 1b UStG)

Rz. 22 Macht ein im Drittlandsgebiet ansässiger Unternehmer, der elektronische Dienstleistungen (zum Begriff § 3a UStG Rz. 483) an in der EU ansässige Nichtunternehmer erbringt, vom Wahlrecht der Erfassung nur in Deutschland Gebrauch (sog. Einortregistrierung; § 18 Abs. 4c UStG, § 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.), ist gem. § 16 Abs. 1a UStG für diese Zwecke als Besteuerungszeitra...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Sonderfall: Steuerberechnung bei Einortregistrierung (§ 16 Abs. 1a, 1b UStG)

Rz. 36 Macht ein Drittlandsunternehmer, der als Steuerschuldner ausschließlich elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet nach § 3a Abs. 5 UStG erbringt und in keinem anderen Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst ist, gem. § 18 Abs. 4c UStG von seinem Wahlrecht der Einortregistrierung in Deutschland Gebrauch, so ist bei der Berechnung der Steu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Abzug der Vorsteuerbeträge (§ 16 Abs. 2 UStG)

Rz. 31 Von der nach § 16 Abs. 1 UStG so bezeichneten "Steuer" sind die in den Besteuerungszeitraum fallenden nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge abzusetzen. Dabei handelt es sich um die im Besteuerungszeitraum entstandenen Vorsteuerbeträge. Das bedeutet, dass alle Voraussetzungen des grundsätzlich nach Sollgrundsätzen erfolgenden Vorsteuerabzugs (Ausführung der Umsät...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Berechnung der Besteuerungsgrundlage, Hinzurechnungen (§ 16 Abs. 1 UStG)

Rz. 27 Bei der Berechnung der sog. "Steuer" ist gem. § 16 Abs. 1 S. 3 UStG zunächst von der Summe der Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 [1] und 5[2] UStG auszugehen, soweit für sie die Steuer in dem Besteuerungszeitraum im Rahmen der Soll- oder Regelbesteuerung (Rz. 29) entstanden ist. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 UStG. Rz. 28 Durch Art. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG)

Rz. 53 § 16 Abs. 5a UStG beinhaltet ein Verfahren für die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs neuer Fahrzeuge durch bestimmte Personen, die keine Unternehmer sind, ein (sog. Fahrzeugeinzelbesteuerung). Betroffen sind im Ergebnis nur Privatpersonen, nichtunternehmerisch tätige Personenvereinigungen und Unternehmer, die das Fahrzeug nicht für ihr Unternehmen erwerb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelmäßiger Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 6 Der Besteuerungszeitraum ist bei der Abschnittsbesteuerung (Rz. 2) das Kj. (§ 16 Abs. 1 S. 2 UStG). Dies gilt auch dann, wenn der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke seinen Gewinn nach einem vom Kj. abweichenden Wirtschaftsjahr ermittelt. Ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist dem Umsatzsteuerrecht im Gegensatz zu § 4a Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG fremd. Rz. 7 Der Besteuerungsz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.3 Anordnung durch das FA (§ 16 Abs. 4 UStG)

Rz. 18 Nach § 16 Abs. 4 UStG kann das FA einen kürzeren Besteuerungszeitraum als das Kj. bestimmen, wenn der Eingang der Steuer gefährdet erscheint oder wenn der Unternehmer damit einverstanden ist. Dass in § 16 Abs. 4 auch Abs. 3 UStG erwähnt ist, lässt den Schluss zu, dass das FA sowohl den vollen Besteuerungszeitraum (Kj.) als auch den schon nach § 16 Abs. 3 UStG verkürzten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.2 Ausübung der Unternehmertätigkeit nur in einem Teil des Kj. (§ 16 Abs. 3 UStG)

Rz. 13 Ein abgekürzter Besteuerungszeitraum kommt vor allem in Betracht, wenn der Unternehmer seine unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Kj. begonnen oder beendet hat. Die unternehmerische Tätigkeit beginnt nicht erst in dem Zeitpunkt, in welchem durch Bewirken von Umsätzen die ersten Einnahmen erzielt werden, sondern schon mit den ersten auf die Erzielung von Einnahmen g...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerberechnung bei der Einfuhrumsatzsteuer (§ 16 Abs. 7 UStG)

8.1 Allgemeines Rz. 67 § 16 Abs. 7 UStG verweist hinsichtlich der Berechnung der EUSt auf die besonderen Vorschriften der §§ 11 Abs. 5 und 21 Abs. 2 UStG. Zwar gehört die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Zollgebiet gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG zu den steuerbaren Umsätzen; die EUSt nimmt jedoch dadurch eine Sonderstellung ein, dass sie von den Zollstellen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Verkürzter Besteuerungszeitraum (§ 16 Abs. 1e, 3 und 4 UStG)

2.2.1 Allgemeines Rz. 9 Anstelle des Kj. als Regelbesteuerungszeitraum kommt ein verkürzter Besteuerungszeitraum in folgenden Fällen in Betracht: kraft Gesetzes, wenn ein Drittlandsunternehmer elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU erbringt und vom Wahlrecht der Einortregistrierung (One-Stop-Shop) gem. § 18 Abs. 4c UStG (§ 18 Abs. 4a-7 UStG Rz. 8ff.) Gebr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Grenzüberschreitende Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5 und 5c-E UStG)

4.1 Allgemeines Rz. 37 Nach § 16 Abs. 5 UStG werden Personenbeförderungsleistungen im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen, die nicht im Inland zugelassen sind, im Wege der Einzelbesteuerung (sog. Beförderungseinzelbesteuerung) an der Grenze zum Drittlandsgebiet (z. B. Schweiz) durch die Zolldienststelle erfasst. Dies gilt für Fahrten im Gelegenheitsverkehr, bei denen eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Umrechnung von Werten in fremder Währung (§ 16 Abs. 6 UStG)

7.1 Allgemeines Rz. 58 Ebenso wie der Unternehmer seine im Inland steuerbaren Leistungen in fremder Währung abrechnen kann, kann er eine Leistung beziehen, für die ihm in der Rechnung sowohl das Entgelt wie auch der Steuerbetrag in fremder Währung berechnet werden. Steuer und Vorsteuer sind in diesen Fällen gem. § 16 Abs. 6 in Euro umzurechnen. Auch aus einer in ausländischer...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 16 Steuerberechnung, Besteuerungszeitraum und Einzelbesteuerung

1 Allgemeines 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Die Existenz der Vorschrift des § 16 UStG ist m. E. heute eher verwirrend (zum ursprünglichen Sinn Rz. 4), weil sie untrennbar mit § 18 UStG und anderen Vorschriften verbunden ist und die Aussagen des § 16 UStG besser in § 18 UStG (oder natürlich umgekehrt) hätten integriert werden können. So aber ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Wesentlicher Inhalt, Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Die Existenz der Vorschrift des § 16 UStG ist m. E. heute eher verwirrend (zum ursprünglichen Sinn Rz. 4), weil sie untrennbar mit § 18 UStG und anderen Vorschriften verbunden ist und die Aussagen des § 16 UStG besser in § 18 UStG (oder natürlich umgekehrt) hätten integriert werden können. So aber springt der Anwender bei Recherche zum Besteuerungsverfahren ständig zwi...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 23 Gem. § 16 Abs. 1 S. 1 UStG hat der Unternehmer die Steuer nach vereinbarten Entgelten zu berechnen, soweit nicht § 20 UStG (Berechnung nach vereinnahmten Entgelten) gilt. Die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten oder nach der Sollbesteuerung folgt § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG, wonach die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen mit Ablauf des V...mehr