Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Abkürzungsverzeichnis

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 1 Belege und deren Funktion

Nicht nur für die klassischen Papierbelege sondern auch für elektronische Unterlagen gilt der alte Buchhaltergrundsatz "keine Buchung ohne Beleg". Jeder Geschäftsvorfall muss grundsätzlich durch einen Originalbeleg nachgewiesen werden. Liegt kein Fremdbeleg vor, muss ein Eigenbeleg erstellt werden. Auch dieser sogenannte Eigenbeleg weist den Zusammenhang zwischen den realen ...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 4 Aufbewahrungspflicht – Belegsicherung

Eine Aufbewahrungspflicht besteht nur insoweit, als auch eine Aufzeichnungspflicht besteht. Sofern Aufzeichnungen für steuerliche Zwecke geführt werden müssen, sind sie insoweit auch aufbewahrungs- und vorlagepflichtig. Das gilt grundsätzlich auch für Unternehmer, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG im Rahmen einer Einnahme-Überschussrechnung ermitteln. Dabei ist zu beacht...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / Zusammenfassung

Überblick Im BMF, Schreiben v. 14.11.2014 wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger DV-Buchhaltung und der Datenzugriff erstmals einheitlich in einem Dokument beschrieben. Mit BMF, Schreiben v. 28.11.2019, IV A 4- S 0316/19/10003 :001, hat der BMF diese Grundsätze teilweise neu gefasst, aktualisiert und tiefergehend erläutert. Dabei wurde der "alte" Buchhaltergrundsatz "keine Bu...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 3 Erfassungsgerechte Aufbereitung der Buchungsbelege

Die Buchungsbelege – klassisch wie elektronisch – müssen erfassungsgerecht aufbereitet sein. Die Aufbereitung ist bei Fremdbelegen besonders wichtig, da der Unternehmer i. d. R. keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Dokumente hat. Werden für Vorgänge elektronische Meldungen ausgestellt und versandt, stellen diese Dateien mit ihrem vollständigen Inhalt die Belegfunktio...mehr

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Grundsätze ordnungsmäßiger ... / 14 Kassensicherungsverordnung: Beschreibung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme und deren Belegführung

Die BMF, Schreiben v. 14.11.2014 und vom 28.11.2019 beschreiben allgemein und abstrakt die Voraussetzungen an die Belege bei der Verwendung digitaler Buchhaltungs- und Archivierungssysteme. Aufgrund der Ermächtigung in § 146a Abs. 3 AO wurde die Kassensicherungsverordnung vom 26.9.2017[1] erlassen, welche die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme und deren Bele...mehr

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Vordrucke zum innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (zu § 18 Abs. 5a UStG)

Kommentar Die Finanzverwaltung hat überarbeitete Vordrucke [1] für den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge durch Nichtunternehmer bekannt gegeben. Nach § 1b UStG haben auch Nichtunternehmer oder Unternehmer, die Fahrzeuge für ihren privaten Bedarf erwerben, einen innergemeinschaftlichen Erwerb zu besteuern, wenn das Fahrzeug "neu" i. S. d. Regelung ist und bei der ...mehr

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Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eines bei Überlassung von elektronischen Zahlungskarten erhobenen Kartenpfandes

Leitsatz Bei dem im Rahmen eines bargeldlosen Zahlungssystems für die Überlassung elektronischer Zahlungskarten in Stadien erhobenen Kartenpfand handelt es sich nicht um pauschalierten (durch die Kartenrückgabe auflösend bedingten) Schadensersatz, sondern um eine steuerbare sonstige Leistung, die nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG als Umsatz im Zahlungs- und Überweisungsverkehr s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.4 Die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG

Rz. 31 Durch die Neufassung des § 18b UStG mWv 1.1.2010 wurden die Erklärungspflichten der Unternehmer dahingehend erweitert, dass auch die im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, vom leistenden Unternehmer im...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.5 Lieferungen nach § 25b Abs. 2 UStG

Rz. 33 Bereits seit dem 1.1.1997 sind bestimmte Lieferungen im Rahmen eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts zu melden; es handelt sich um die Zwischenlieferung des mittleren Unternehmers in einem solchen Dreiecksgeschäft.[1] Voraussetzung eines innergemeinschaftlichen Reihengeschäfts sind: Drei Unternehmer müssen über denselben Gegenstand Umsatzgeschäfte abschließen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.2 Erklärungspflichtige

Rz. 21 Zur Bestimmung des erklärungspflichtigen Unternehmers ist auf die Vorschrift des § 2 UStG abzustellen, wie aus der Verweisung in § 18b S. 1 UStG zu ersehen ist. Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Unternehmer i. S. d. § 2 UStG, also auch Unternehmer, die nur steuerfreie Umsätze erbringen.[1] Allgemein gelten hier dieselben Regeln wie bei § 18a UStG [2], sodass z. B....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Der Erklärungszeitpunkt

Rz. 35 Das Gesetz unterscheidet bei dem Erklärungszeitpunkt zunächst zwischen den innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 18b S. 2 UStG) und den in § 18b S. 1 Nr. 2 und 3 UStG genannten Leistungen (§ 18b S. 3 UStG). Die Angaben über innergemeinschaftliche Lieferungen – Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 1 UStG – sind gem. § 18b S. 2 UStG in dem USt-Voranmeldungszeitraum oder Erkl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 18b Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen im Besteuerungsverfahren

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz...mehr

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Umsatzsteuervergünstigung für NATO-Hauptquartiere (zu § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. d UStG)

Kommentar Aufgrund des Art. 14 Abs. 2 des Ergänzungsabkommens zum Protokoll über die NATO-Hauptquartiere[1] sind Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Hauptquartier ausführt, sowie Lieferungen und sonstige Leistungen an ein Hauptquartier unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Voraussetzungen für diese Umsatzsteuerbefreiungen entsprechen wei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Die Berichtigungspflicht

Rz. 40 Gem. § 18b S. 5 und 6 UStG ist der Unternehmer dazu verpflichtet, die ursprünglichen USt-Voranmeldungen und/oder USt-Jahreserklärungen zu berichtigen, wenn er nachträglich feststellt, dass seine Angaben zu seinen Umsätzen i. S. d. § 18b S. 1 UStG unzutreffend sind. Als "unverzüglich" kann hier wohl entsprechend § 18a Abs. 10 UStG ein Zeitraum von einem Monat nach Kenn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 19 § 18b UStG steht zunächst in einem gewissen Zusammenhang mit der Pflicht zur Abgabe der ZM nach § 18a UStG, denn die Erklärungspflichten nach dieser Vorschrift ermöglichen auch einen Datenabgleich mit den in dieser Meldung gemachten Angaben. Die Möglichkeit eines Abgleichs ist vor allem deshalb wichtig, weil die ZM direkt beim BZSt abzugeben ist, die USt-Voranmeldunge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Sanktionen

Rz. 44 Verstöße gegen die sich aus § 18b UStG ergebenden Pflichten stellen keine (isolierte) Ordnungswidrigkeit nach § 26a UStG oder den weiteren Bußgeldvorschriften der AO (§§ 377ff. AO) dar[1]. Insbesondere in den einzeln aufgezählten Tatbeständen des "umsatzsteuerlichen Ordnungswidrigkeitstatbestands" des § 26a Abs. 2 UStG fehlt eine entsprechende Sanktionsregelung, wie s...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Zweck und Hintergrund der Regelung

Rz. 9 Die Regelung des § 18b UStG hat eine besondere Erklärungspflicht für Angaben in USt-Voranmeldungen und -erklärungen zum Inhalt; sie begründet eine (zusätzliche) Erklärungspflicht für alle Unternehmer, welche die Tatbestandsmerkmale der Regelung verwirklichen; diese sind Teil der regelmäßig abzugebenden USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen. I.E. sollen mit den hier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen

Rz. 26 Gem. § 18b UStG hat der Unternehmer in den amtlichen Vordrucken zur Abgabe der USt-Voranmeldung und USt-Jahreserklärung – zusätzlich zu den sonstigen nach § 18a UStG erforderlichen Angaben – die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG gesondert anzugeben. Gemeint sind mit diesem durch § 18b UStG gebotenen Erklärung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgend ist die Vorschrift mehr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Übersicht der Regelung

Rz. 18 § 18b UStG regelt die Erklärungspflichten des Unternehmers gegenüber der Finanzbehörde hinsichtlich seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Allgemeines

Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner Lieferungen i. S. d. § 25b Abs. 2...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 15 § 18b UStG ist die inländische Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben in Art. 250, 251 MwStSystRL [1]. Gem. Art. 252 MwStSystRL hat ein Steuerpflichtiger eine Steuererklärung für den Zeitraum abzugeben, der von dem jeweiligen Mitgliedstaat festzulegen ist. Dieser Besteuerungszeitraum darf insgesamt ein Jahr nicht übersteigen, er soll aber zwischen einem und drei Mona...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Die gesonderte Erklärung der Bemessungsgrundlagen

2.1.1 Allgemeines Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger die Steuer dort schuldet, und seiner Lieferungen i. S...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 18b UStG wurde mit der Gesamtregelung des neuen europäisch ausgerichteten Umsatzsteuerrechts durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz [1] mWv 1.1.1993 in das UStG eingefügt. Die Regelung beruht auf dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 3.4.1992[2] und wurde unverändert aus diesem Entwurf in das UStG übernommen. Rz. 2 Nachfolgen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Inhalt der Regelung

2.1 Die gesonderte Erklärung der Bemessungsgrundlagen 2.1.1 Allgemeines Rz. 20 Gemäß § 18b S. 1 UStG hat der Unternehmer die Bemessungsgrundlagen seiner innergemeinschaftlichen Lieferungen, seiner im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten steuerpflichtigen sonstigen Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 2 UStG, für die der in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Leistungsempfänger ...mehr

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Betreutes Wohnen in einer Seniorenresidenz: Umsatzsteuerbefreiung

Leitsatz Die an die hilfsbedürftigen Bewohner erbrachten Betreuungsleistungen einer Seniorenresidenz zählen – mit Ausnahme der Bereitstellung eines Telefonanschlusses – zu den eng mit der Sozialfürsorge verbundenen Leistungen. Die Bewohner des betreuten Wohnens zählen zu den hilfsbedürftigen Personen und die Seniorenresidenz als Einrichtung im Sinne des § 4 Nr. 16 Satz 1 USt...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Anspruch auf Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG

Bei der Berechnung der 410 EUR-Einkünftegrenze für eine sog. Pflichtveranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind die maßgeblichen Einkünfte (im Streitfall: aus Gewerbebetrieb) im Hinblick auf die Behandlung von Vorsteuerbeträgen (als BA) nach Maßgabe des § 9b Abs. 1 EStG zu ermitteln. Entscheidend ist dabei allein die nach dem USt-Recht zu beurteilende Berechtigung des Steue...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Umsatzsteuerhinterziehung durch unberechtigten Vorsteuerabzug

Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG kann der Unternehmer die in einer Eingangsrechnung ausgewiesene Vorsteuer abziehen, die ihm ein anderer Unternehmer für Lieferungen oder sonstige Leistungen erteilt hat. Leistungsempfänger i.S.d. Umsatzsteuerrechts ist grundsätzlich derjenige, der aus dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis als Auftraggeber berechtigt und verpfli...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Verkürzte Steuer als erlangtes Etwas

Bei der Steuerhinterziehung kann die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB darstellen, weil sich der Täter die Aufwendungen für diese erspart (vgl. BGH v. 13.7.2010 – 1 StR 239/10, wistra 2010, 406; v. 23.5.2019 – 1 StR 479/18, AO-StB 2020, 12; Fischer, StGB, 68. Aufl. 2021, § 73 Rz. 20; Eser / Schuster in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 73 St...mehr

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Steuerbarkeit und Leistungsaustausch bei der Vermietung von Parkplätzen

Sachverhalt Bei dem dänischen Vorabentscheidungsersuchen ging es um den Leistungsaustausch und die Frage, ob Kontrollgebühren, die für die Übertretung von für das Parken auf privaten Grundstücken geltenden Vorschriften erhoben werden, ein Entgelt für erbrachte Dienstleistungen i. S. v. Art. 2 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL darstellen, sodass ein steuerbarer und steuerpflichtige...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 3.2 Steuerrechtliche Rechnungslegung

Rz. 109 Gemäß § 155 Abs. 1 InsO i. V. m. §§ 140 ff. AO ist der Insolvenzverwalter auch zur steuerrechtlichen Buchführung und Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet. Infolge seines Verwaltungs- und Verfügungsrechts ist der Insolvenzverwalter Vermögensverwalter i. S. d. § 34 Abs. 3 AO oder Verfügungsberechtigter nach § 35 AO und hat deshalb alle steuerlichen Pflichten im Ra...mehr

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Bei Abschluss eines Zeitschriftenabonnements beigegebene Sachprämie DVD unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz

Leitsatz Die Beigabe von Sachprämien bei Zeitschriften-Neuabonnenten und von DVDs zu Programmzeitschriften stellt jeweils eine selbstständige Lieferung dar. Voraussetzung ist, dass die DVD und die Zeitschrift unterschiedlichen Zwecken dienen, der Preis der DVD den Preis der Zeitung übersteigt, der Inhalt der DVD nicht extra für die Zeitschrift entwickelt wurde und die DVD un...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.1 Besonderheiten bei Kleinunternehmern

Umsatzsteuerrechtliche Kleinunternehmer haben bei den Betriebseinnahmen "lediglich" die Zeilen 11, 12 und 17 bis 21 auszufüllen und dabei Angaben zu machen, die zum Teil auch der Umsatzsteuererklärung zu entnehmen sind. Die Daten können wie folgt ermittelt werden: Zeile 11: Hier ist die Summe der steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu erfassen. Soweit die Erläuterun...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten (zu § 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.5 Abs. 2 und Abs. 3 UStAE. Bei Geschäften mit Edelmetall oder anderen Metallen wird häufig mit Gewichtskonten für die beteiligten Personen gearbeitet. Dabei werden von einem Vertragspartner überlassene Metalle auf einem Gewichtskonto erfasst, teilweise entsteht durch die Vermengung Miteigentum der beteiligten Personen. Frühe...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 2. Anwendung der Rechtslage bei Reihengeschäften

Die Bestimmung der verfügungsberechtigten Person in einem Reihengeschäft anhand der Ortbestimmung gem. § 3 Abs. 6 bis 8 UStG führt zu folgenden Ergebnissen: Ausgangsfall Unternehmer C aus der Schweiz bestellt Waren beim Händler B in Hamburg. B kauft die Waren beim Großhändler A aus Japan. C verkauft die Waren an einen Kunden D in Düsseldorf. Die Waren werden direkt von Tokio ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Wie schreibt man eine Vergütungsrechnung?

Rz. 78 Es soll hier die äußere Form einer anwaltlichen Vergütungsrechnung erläutert werden. Wenn einige Grundregeln beachtet werden, ist es gar nicht so schwierig, eine geordnete und übersichtliche Berechnung zu Papier zu bringen, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. Versetzen Sie sich bei der Erstellung einer Vergütungsrechnung doch einmal in die Lage des Auftraggebers...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 6. Fazit und Ausblick

Eine sehr umfangreiche Überarbeitung der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen steht bevor. Nicht nur § 4 Nr. 21 und Nr. 22a UStG müssen komplett novelliert werden, sondern auch eine lange Liste von Bildungsleistungen, bei denen bisher sowohl Rechtsprechung als auch Finanzverwaltung in Deutschland sehr großzügig waren (Tanzkurse, Museumsführer usw.),[9] droht bald gestriche...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 1. Aktuelle Rechtslage

Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG kann ein Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach gefestigter Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ist der Einfuhrgegenstand nur dann "für das Unternehmen" eines Unternehmers eingeführt, wenn der Unternehmer die Verfügungsmacht über den...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 1. Ausgangssachverhalt und Entscheidung des EuGH

Das besprochene Urteil betrifft die Steuerbefreiung von Bildungsleistungen. Die Entscheidung des EuGH ist eher beunruhigend als überraschend. Der EuGH setzt seinen 2019 eingelegten harten Kurs fort, weshalb das Urteil nicht zu überraschen vermag. Dennoch wird das Eis immer dünner. Eine drastische Einschränkung der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen nach § 4 Nr. 21 und Nr...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 5. Neue Relevanz bei der Unterscheidung der Bildungsart

Bisher keine Unterscheidung bei der Bildungsart getroffen: In all seinen Urteilen zu der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen hat der EuGH nie sehr scharf unter den drei Säulen des Bildungswesens i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL unterschieden. Der Schul- und Hochschulunterricht ist aber nur eine davon. Daneben bestehen auch gleichrangig die "Erziehung von Kinder...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 3. Zweifelsfragen

Die Bestimmung der verfügungsberechtigten Person in einem Reihengeschäft anhand der Ortbestimmung gem. § 3 Abs. 6 bis 8 UStG führt zu eindeutigen und in der Regel auch rechtlich gewollten Ergebnissen und ist daher vor dem Hintergrund der Rechtsklarheit grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings zeigen insbesondere die Alternativen 4 und 5 des obigen Beispielsfalles, dass eine str...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin, StBin Ellen Kirchhainer[*] Der Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist Gegenstand sowohl nationaler und europäischer Rechtsprechung als auch lebhafter Diskussionen in der Fachliteratur. Ist die Verfügungsmacht am Gegenstand der Einfuhr legitime Voraussetzung für das Recht zum Vorsteuerabzug und anhand welcher Tatbestandsmerkmale lässt sich ...mehr

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Insolvenzordnung, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Kommentar Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter, vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Die Finanzverwa...mehr

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Betriebseinnahmen nach EStG / 2.4 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG und §§ 4 Abs. 1, 5 Abs. 1 EStG

Rz. 17 Nur erfolgswirksame Wertzugänge können Betriebseinnahmen darstellen. Im Falle einer Darlehensaufnahme oder Darlehensgewährung handelt es sich um eine erfolgsneutrale Vermögensumschichtung.[1] Beim Betriebsvermögensvergleich ergibt sich dadurch eine erfolgsneutrale Bilanzverlängerung bzw. ein Aktivtausch.[2] Bei der Überschussrechnung wird dieser Geschäftsvorfall nicht...mehr