Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.1 Gründe für den Wechsel

Rz. 288 Die Regelung in § 24 Abs. 4 UStG gibt jenen Land- und Forstwirten, denen die Besteuerung nach Durchschnittssätzen nachteilig erscheint, die Möglichkeit, eine andere Besteuerungsform zu wählen, nämlich die Regelbesteuerung oder (sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind) die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG. In der Regel wird für einen Land- und Fors...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht

Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG 1967 ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) darauf gestützt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Allgemeines und 600.000 EUR-Umsatzgrenze

Rz. 97a Vor dem Hintergrund der Vertragsverletzungsklage C-57/20, Kommission/Deutschland, (Rz. 9) ist in § 24 Abs. 1 S. 1 UStG eine Vorjahres-Umsatzgrenze von 600.000 EUR eingeführt worden, die nach § 27 Abs. 32 UStG für Umsätze ab dem 1.1.2022 gilt (Rz. 26a). In Umsetzung des Art. 296 Abs. 2 MwStSystRL (Rz. 32ff.) ist dadurch der Anwendungsbereich der Durchschnittsatzbesteu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4.2 Vorsteuerabzug

Rz. 298 Den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG kann der Land- und Forstwirt für gesondert in Rechnung gestellte Steuerbeträge für solche Leistungen in Anspruch nehmen, die nach dem Zeitpunkt des Wechsels zur Regelbesteuerung an ihn ausgeführt worden sind. Dagegen sind solche Vorsteuerbeträge vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, die noch zzt. der Durchschnittssatzbesteuerung an ihn ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Rechtsentwicklung von 1968 bis 1991

Rz. 16 Seit der Einführung der Durchschnittssatzbesteuerung in § 24 UStG mit Wirkung ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) sind viele Anhebungen und bislang eine einzelne Absenkung der Durchschnittssätze und Vorsteuerpauschalen erfolgt (Rz. 6). Daneben sind die nachfolgenden Gesetzesänderungen hervorzuheben. Rz. 17 Als Reaktion auf die Preis- und damit Einkommensverluste, die der deutschen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Rechtsentwicklung bis 1967

Rz. 14 Sonderbestimmungen hinsichtlich der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Sachverhalte sind fast so alt wie das deutsche Umsatzsteuerrecht selbst. § 76 Abs. 2 des Warenumsatzstempelgesetzes v. 26.6.1916[1] und das UStG v. 26.7.1918 [2] setzten die Land- und Forstwirtschaft den Gewerbebetrieben gleich. Doch bereits mit den §§ 4, 51 und 52 der Durchführungsbestimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Die Optionserklärung

Rz. 289 Spätestens bis zum 10. Tag eines Kalenderjahrs kann der Land- und Forstwirt gem. § 24 Abs. 4 S. 1 UStG gegenüber dem FA in Ausübung seines Gestaltungsrechts erklären, dass seine Umsätze vom Beginn des vorangegangenen Kalenderjahrs an nicht nach den Durchschnittssätzen des § 24 UStG, sondern nach den allgemeinen Vorschriften des Gesetzes besteuert werden sollen. Es ha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Aktiv bewirtschafteter Betrieb

Rz. 98 Die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG, d. h. die Anwendung der Durchschnittssätze nach § 24 Abs. 1 UStG, setzt grds. voraus, dass der land- und forstwirtschaftliche Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG noch aktiv bewirtschaftet wird.[1] Danach ist also grds. die Besteuerung nach den allgemeinen Regelungen des UStG vorzunehmen, wenn der bislang sel...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen beruhte einerseits auf der Bestrebung des Gesetzgebers,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.6 Öffentliche Zuwendungen

Rz. 247 Im Fall der Gewährung von Zuwendungen aus öffentlichen Kassen (wie Bund, Ländern und Kommunen) an land- und forstwirtschaftliche Betriebe ist nach den allgemeinen Grundsätzen zu prüfen, ob die Zahlung Entgelt i. S. d. § 10 Abs. 1 UStG für eine steuerbare Leistung des Land- und Forstwirts ist, oder ob es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuss handelt.[...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.2 Wirkung der Durchschnittssätze

Rz. 102 Bei den Umsätzen, für die nach § 24 Abs. 1 UStG Durchschnittssätze festgesetzt werden (Rz. 154ff.), entfällt grds. eine Zahllast an das FA, da Vorsteuerbeträge in Höhe der USt auf die Ausgangsumsätze festgesetzt werden. Dies entspricht dem mit der Durchschnittssatzbesteuerung verfolgten Zweck, den pauschalierenden Land- und Forstwirten die Ermittlung der Steuer und i...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.9 Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten pauschalierender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

5.9.1 Aufzeichnungspflichten Rz. 274 Unternehmer, die ihre Umsätze nach den Durchschnittssätzen des § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 3 UStG versteuern – für die USt und Vorsteuer nach Durchschnittssätzen pauschal festgesetzt und gleich hoch sind, sodass keine Zahllast entsteht –, sind nach § 67 S. 1 UStDV insoweit von den Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG bezüglich ihrer Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Folgen der Option

7.4.1 Allgemeines Rz. 295 Mit Beginn des Kalenderjahres, für das er zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG (Regelbesteuerung) optiert hat, gelten für den Land- und Forstwirt alle Rechte und Pflichten, die mit dieser von ihm gewählten Besteuerungsform verbunden sind. Insbesondere verlangt die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften des UStG die Erfüll...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5 Widerruf der Option

7.5.1 Ausübung des Widerrufs Rz. 311 Hat ein Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert (Rz. 289ff.), bindet ihn diese Option nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre (Rz. 293ff.). Die ausgeübte Option kann nach § 24 Abs. 4 S. 3 UStG mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen werden. Der optierende Lan...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.3 Vermietungs- und Verpachtungsumsätze

Rz. 218 Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BFH zu Abschn. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII Nr. 5 MwStSystRL[1] erfordert die Anwendung des Durchschnittssatzes nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG auf die Vermietungsumsätze eines Land- und Forstwirts, dass das überlassene Wirtschaftsgut dem Grunde oder der vorhandenen Anzahl nach dem betriebsgewöhnlichen, d....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.5.1 Ausübung des Widerrufs

Rz. 311 Hat ein Land- und Forstwirt wirksam nach § 24 Abs. 4 S. 1 UStG zur Regelbesteuerung optiert (Rz. 289ff.), bindet ihn diese Option nach § 24 Abs. 4 S. 2 UStG für mindestens fünf Kalenderjahre (Rz. 293ff.). Die ausgeübte Option kann nach § 24 Abs. 4 S. 3 UStG mit Wirkung vom Beginn eines Kalenderjahrs an widerrufen werden. Der optierende Land- und Forstwirt kehrt also ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 Missbräuchliche Gestaltungen und Scheingeschäfte

Rz. 244 Nicht ohne Grund geht Abschn. 24.2 Abs. 7 UStAE auf Fragen des Rechtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG ein. Denn im Laufe der Zeit sind verschiedene Gestaltungen aufgetreten, mit denen Land- und Forstwirte versucht haben, Nachteile der Pauschalierung abzufedern bzw. deren Vorteile verstärkt zu nutzen. Teilweise ist dabei ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.8 Geschäftsveräußerung im Ganzen und Gesellschaftsgründung

Rz. 271 Die Geschäftsveräußerung an einen anderen Unternehmer, die Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe sowie die Einbringung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe oder Teilbetriebe in Gesellschaften sind nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbar.[1] Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung liegt auch dann vor, wenn einzelne Wirtschaftsgüter...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Richtlinienkonforme Auslegung

Rz. 41 § 24 UStG gilt zwar seinem Wortlaut nach für die "im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze". Durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist jedoch geklärt, dass unter Berücksichtigung der Pauschalregelung nach Art. 295 bis 305 MwStSystRL (Rz. 30ff.) eine dahingehende richtlinienkonforme Auslegung des § 24 UStG vorzunehmen ist, won...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Bodennutzung

Rz. 46 Unter Landwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren (Urproduktion) und die Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse.[1] Hierzu rechnet der Ackerbau, also die Erzeugung von Kulturpflanzen (z. B. Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben) auf dafür bearbeiteten Äckern. Nach Anhang VII Nr. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.2 Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 52 Gemäß § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UStG gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben auch die Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe, soweit ihre Tierbestände nach den §§ 51 und 51a BewG zur landwirtschaftlichen Nutzung gehören. Ab dem 1.1.2025 ändert sich insoweit der Gesetzesfolgenverweis (Rz. 26b). Für die Beantwortung der Frage, ob ein Tierzucht- bzw. Tierhaltungsbetrieb ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 147 Landwirtschaftliche Dienstleistungen i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 5 MwStSystRL i. V. m. Anhang VIII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind Dienstleistungen, die vom Land- und Forstwirt mithilfe seiner Arbeitskräfte und/oder der normalen Ausrüstung seines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG erbracht we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.3 Sonstige landwirtschaftliche Betriebe

Rz. 69 Neben den in Rz. 46ff. genannten Formen der Bodennutzung gehören zu den landwirtschaftlichen Betrieben nach § 24 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UStG auch die Binnenfischerei, die Teichwirtschaft, die Fischzucht für die Binnenfischerei und die Teichwirtschaft, die Imkerei, die Wanderschäferei und die Saatzucht, wenngleich die Naturkräfte hier teilweise in geringerem Maße genutzt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Lieferung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse

Rz. 169 Der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG kommt nach den vorstehenden Ausführungen u. a. für jene Umsätze in Betracht, für die ausdrücklich die Anwendung von § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG ausgeschlossen ist (Rz. 160ff.). Dabei handelt es sich um die Lieferung von Sägewerkserzeugnissen, die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind (Rz. 161), die Lieferung von...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.6.1 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse

Rz. 133 Landwirtschaftliche Erzeugnisse i. S. d. Art. 295 Abs. 1 Nr. 4 MwStSystRL i. V. m. Anhang VII MwStSystRL, die der Pauschalierung nach § 24 Abs. 1 UStG unterliegen, sind die vom Land- und Forstwirt in seinem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb i. S. d. § 24 Abs. 2 UStG (Rz. 44ff.) im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen (Ur-)Erzeugertätigkeit selbst produzie...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Land- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen

Rz. 186 Weiterhin gilt der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG – unter Beachtung der Ausführungen in Rz. 147ff. und in Rz. 168 – für landwirtschaftliche Dienstleistungen. Insofern ist (in nicht abschließender Aufzählung) das Folgende zu bemerken: Rz. 187 S. zu Abbauverträgen, also der Gestattung des Abbaus von Bodenbestandteilen, Rz. 84ff. zur Behandlung der Um...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Zweck, Bedeutung und Kritik der Vorschrift

1.1 Zweck und Bedeutung der Vorschrift Rz. 1 Durch das UStG v. 18.10.1967 [1] wurde mWv 1.1.1968 in Deutschland das Mehrwertsteuersystem eingeführt. An die Stelle der bis dahin geltenden Steuerbefreiung trat die Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG. Die Einführung der Besteuerung nach Durchschnittssätzen beruhte einerseit...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

2.1 Rechtsentwicklung bis 1967 Rz. 14 Sonderbestimmungen hinsichtlich der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Sachverhalte sind fast so alt wie das deutsche Umsatzsteuerrecht selbst. § 76 Abs. 2 des Warenumsatzstempelgesetzes v. 26.6.1916[1] und das UStG v. 26.7.1918 [2] setzten die Land- und Forstwirtschaft den Gewerbebetrieben gleich. Doch bereits mit den §§ 4, 51 un...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufbewahrung von Unterlagen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren (§ 41 Abs 1 Satz 9 EStG; > Lohnkonto Rz 54). Etwas anderes gilt für Abrechnungsunterlagen, die ein Unternehmer mit seinen Geschäftsbüchern aufbewahren muss. Hier bestimmt sich die Aufbewahrungsfrist nach § 147 Abs ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 9 Muster / X. Muster: Protokoll über Vergütungsvereinbarung

Rz. 12 Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Muster 9.10: Protokoll über Vergütungsvereinbarung Protokoll über die Besprechung einer individuellen Vergütungsvereinbarung Umfang der Vergütungsvereinbarung: _________________________ in Sachen _________________________ (Anliegen des Mandanten/Aktenzeichen/Kündigung vom _________________________) gesamte Tätigkeit für __...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / I. Beratungshilfe

Rz. 92 Das Beratungshilfegesetz gewährt Rechtsuchenden auch Beratungshilfe in den Angelegenheiten, für deren Entscheidung die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sind (§ 2 Abs. 2 BerHG).[111] Beratungshilfe wird für die Beratung (nicht nur für eine Erstberatung) und "soweit erforderlich" für eine Vertretung geleistet.[112] Den Begriff der Erforderlichkeit definiert § 2 Abs....mehr

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Bemessungsgrundlage bei Geldspielgeräten (zu § 10 Abs. 1 UStG)

Kommentar Bei den Umsätzen aus Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit sind nach der Rechtsprechung des EuGH [1] nicht die eingeworfenen Beträge als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, sondern nur der Kasseninhalt; die an die Spieler ausgezahlten Gewinne dürfen damit nicht mit in der Bemessungsgrundlage erfasst werden. Bei den Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit wird ein Ausl...mehr

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Bulgarien / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 123 Die Besteuerung der durch Körperschaften erzielten Gewinne ist im Körperschaftsteuergesetz (Закон за корпоративното подоходно облагане) geregelt. OOD unterliegen der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt 10 %. Bemessungsgrundlage ist das in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Finanzergebnis (Gewinn oder Verlust vor Steuern), angepasst entspr...mehr

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Norwegen / I. Besteuerung der Gesellschaft

Rz. 183 Die AS ist körperschaftsteuerpflichtig, nicht aber vermögensteuerpflichtig, weil die Vermögensteuer nur von natürlichen Personen erhoben wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 22 %. Eine Gewerbesteuer wird in Norwegen nicht erhoben. Wenn die AS in Norwegen Umsätze von mehr als 50.000 NOK in einem Zeitraum von zwölf Monaten tätigt, unterliegen die Umsätze der...mehr

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England und Wales1 England ... / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 551 Die Ltd. ist als juristische Personen eigenständiger Steuerschuldner verschiedener Steuern. Das englische Steuerrecht folgt sowohl im Bereich der Ertragsbesteuerung, der Umsatzbesteuerung sowie für die Stempelsteuern und kommunalen Steuern dem Trennungsprinzip, d.h., die Gesellschaft und der Gesellschafter werden als selbstständige und getrennt zu betrachtende Steuer...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 9 Rechnungen bei Reiseleistungen und bei der Differenzbesteuerung

Bei der allgemeinen Umsatzbesteuerung ist immer das für die Leistung erzielte Entgelt zu besteuern. Dagegen werden bei Reiseleistungen[1] und bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG (insbesondere Gebrauchtwagenverkauf, Second-Hand-Shops) nur die Marge bzw. die Differenz zwischen Verkaufspreis und Eingangspreis besteuert. In derartigen Rechnungen ist jeweils auf die Sond...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / 3.1 Wann sollte der Gutschriftsempfänger (Leistender) der Gutschrift widersprechen?

Der Widerspruch des Gutschriftempfängers ist unverzüglich erforderlich, wenn in der Gutschrift der Umsatzsteuerausweis zu hoch erfolgt (z. B. Abrechnung über steuerfreie Leistungen bzw. nicht steuerbare Leistungen wie z. B. Geschäftsveräußerungen im Ganzen oder wenn statt dem ermäßigten Steuersatz der Regelsteuersatz ausgewiesen wird), der Umsatzsteuerausweis unberechtigt erfo...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 8 Rechnungstellung beim Reverse-Charge-Verfahren

In bestimmten in § 13b UStG geregelten Fällen wird – anstatt des Leistenden – der Leistungsempfänger Steuerschuldner (Reverse-Charge-Verfahren). Der Leistungsempfänger erhält aus der auf ihn überwälzten Umsatzsteuer den Vorsteuerabzug[1], sofern er aufgrund seiner Ausgangsumsätze überhaupt zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Der Leistende muss in seiner Rechnung auf die Überwäl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle bei der Rechnun... / 6.3 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer ohne USt-IdNr. (sog. Versandhandelsregelung)

Die Ausstellung einer Rechnung und damit der gesonderte Ausweis der Umsatzsteuer ist auch erforderlich, wenn ein ausländischer EU-Unternehmer im Inland steuerpflichtig an deutsche Abnehmer ohne USt-IdNr. liefert, sog. Versandhandelsregelung des § 3c UStG (bis 30.6.2021). Dies gilt seit dem 1.7.2021 dann nicht mehr, wenn der Unternehmer am besonderen Besteuerungsverfahren nac...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 7 Sonstige Leistungen an EU-Empfänger mit USt-IdNr.

Erbringt ein im Inland ansässiger Unternehmer sonstige Leistungen an einen Unternehmer für dessen Unternehmen, unterliegen diese i. d. R. der Umsatzsteuer des EU-Lands, in dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt.[1] Dies gilt ebenso, wenn der Leistungsempfänger eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person mit erteilter USt-IdNr. ist. Für die ggf. im ande...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / Zusammenfassung

Begriff Gutschriften im umsatzsteuerrechtlichen Sinn sind Rechnungen, bei denen die Abrechnung über die Leistung durch den Leistungsempfänger erfolgt (davon zu unterscheiden ist die sog. kaufmännische Gutschrift). Eine ordnungsgemäße Gutschrift berechtigt den Aussteller unter den Voraussetzungen des § 15 UStG grundsätzlich zum Vorsteuerabzug. Zwingende Voraussetzung hierfür ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderfälle bei der Rechnun... / 1.1 Gleichstellung von elektronischen und Papierrechnungen

Schon immer zulässig ist die Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Weg vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers. Nach § 14 Abs. 3 UStG a. F. wurden jedoch auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen für umsatzsteuerliche Zwecke nur anerkannt, wenn die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts durch eine qualifizierte elektronische Signatur, eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / 1 Wann kann der Leistungsempfänger mit einer Gutschrift abrechnen?

Die am Leistungsaustausch Beteiligten können branchenunabhängig frei vereinbaren, ob der leistende Unternehmer oder der Leistungsempfänger abrechnet; jedoch muss die Vereinbarung vor der Abrechnung getroffen worden sein. Da diese Vereinbarung formlos ist, kann sie auch mündlich erfolgen oder sich aus Verträgen oder sonstigen Geschäftsunterlagen ergeben.[1] Wichtig Dokumentati...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 6.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)

In Rechnungen über eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung [1] an Abnehmer mit USt-IdNr. muss der Lieferer auf die Steuerfreiheit hinweisen (allgemeine Bestimmungen über Rechnungsangaben in § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG) und seine USt-IdNr. sowie die des Leistungsempfängers angeben. Des Weiteren ist der Rechnungsteller verpflichtet, spätestens am 15. Tag des Monats, der au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutschrift / 2 Vorsteuerabzug beim Gutschriftsaussteller

Eine Gutschrift wird nur dann als zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung anerkannt, wenn sie dem leistenden Unternehmer übermittelt worden ist. Übermittlung bedeutet, dass die Gutschrift dem leistenden Unternehmer so zugänglich gemacht wird, dass er von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.[1] Widerspricht der Gutschriftsempfänger (Leistender) später der Gutschrift, entfällt ...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 6.2 Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge

Wird von Deutschland aus in das übrige Gemeinschaftsgebiet ein neues Fahrzeug geliefert [1], ist die Lieferung i. d. R. steuerfrei.[2] Dafür muss der Erwerber in seinem Land den Erwerb der Umsatzsteuer unterwerfen (auch wenn er als Privatperson erwirbt). Damit der Erwerber hiervon Kenntnis hat, muss der Lieferer des neuen Fahrzeugs in seiner Rechnung die für die Abgrenzung ei...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 6 Rechnungen über innergemeinschaftliche Lieferungen

Bei der Rechnungstellung für innergemeinschaftliche Lieferungen sind neben den normalen Rechnungsangaben des § 14 Abs. 4 UStG zusätzliche Angaben zu machen[1]: 6.1 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit ausländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) In Rechnungen über eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung [1] an Abnehmer mit USt-IdNr. muss ...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 6.4 Innergemeinschaftliches Reihen-Dreiecksgeschäft

Liegt ein innergemeinschaftliches Reihengeschäft vor (mehrere Unternehmer liefern EU-grenzüberschreitend denselben Gegenstand), bei dem die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte [1] greift[2], ist in der Rechnung des letzten Lieferers darauf hinzuweisen, dass die Umsatzsteuerschuld des Bestimmungslands auf dessen Rechnungsempfänger überwälzt wird...mehr