Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 3 Mindestbemessungsgrundlage bei verbilligten Leistungen an Angehörige

Erbringt der Unternehmer verbilligte Leistungen an Angehörige, kann das Finanzamt bei der Berechnung der Umsatzsteuer statt dem vereinbarten niedrigen Entgelt eine höhere sog. Mindestbemessungsgrundlage ansetzen.[1] Dies hat auch Auswirkung auf die Rechnungstellung. Praxis-Beispiel Mindestbemessungsgrundlage in der Rechnung Unternehmer U vermietet ab 1.1.01 seine Eigentumswohn...mehr

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Gutschrift / 3 Widerspruch gegen die Gutschrift

Die Wirksamkeit des Widerspruchs gegen die Gutschrift durch den Leistenden setzt den Zugang beim Gutschriftsaussteller voraus. Ein nur teilweiser Widerspruch gegen die Gutschrift ist nicht wirksam.[1] Allerdings führt ein wirksamer Widerspruch gegen eine Gutschrift nicht zur Beseitigung der Steuergefährdung nach § 14c Abs. 2 UStG.[2] Auch in diesem Fall schuldet der Gutschri...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 2 Rechnung über Teil- bzw. Dauerleistungen

Als Rechnung kann auch ein Vertrag anzusehen sein, der die in § 14 Abs. 4 UStG genannten Pflichtangaben enthält. Im Vertrag fehlende Angaben müssen in anderen Unterlagen enthalten sein, auf die im Vertrag hinzuweisen ist. Bei Teilleistungen/Dauerleistungen (z. B. Miet- oder Pachtvertrag, Wartungsvertrag, Pauschalvertrag mit einem Steuerberater) reicht es aus[1] wenn der Umsat...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 10 Rechnungen über kurzfristige Beherbergungsleistungen und kurzfristige Vermietung von Campingflächen

Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden sowie die kurzfristige Vermietung von Campingflächen gilt der ermäßigte Steuersatz von derzeit 7 %.[1] Für nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen gilt jedoch der Regelsteuersatz von derzeit 19 % (auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind)....mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend werden Besonderheiten bei der Rechnungstellung betrachtet, die bei elektronischen Rechnungen, Teilleistungen, Dauerleistungen, verbilligten Leistungen an Angehörige, Anzahlungen, innergemeinschaftlichen Leistungen, in Reverse-Charge-Fällen, bei Reiseleistungen, Differenzbesteuerungsfällen und bei Beherbergungsumsätzen zu beachten sind. Gesetze, Vorschri...mehr

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Gutschrift / 3.2 Auswirkung beim Gutschriftsausssteller (Leistungsempfänger)

Der spätere Widerspruch des Gutschriftsempfängers gegen die Gutschrift ist sehr gefährlich für den Gutschriftsaussteller. Ggf. muss der Gutschriftsaussteller den Vorsteuerabzug in dem Besteuerungszeitraum an das Finanzamt zurückzahlen, indem der Widerspruch bei ihm eingegangen ist.[1] Wichtig Widerspruch kann zeitlich unbefristet erfolgen Für den Widerspruch gegen eine Gutschr...mehr

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Sonderfälle bei der Rechnun... / 4 Rechnungserteilung bei Anzahlungen

Rechnungen über Zahlungen vor Leistungsausführung sind zulässig. Neben den Pflichtangaben aus § 14 Abs. 4 UStG muss in der Rechnung ein Hinweis enthalten sein, dass damit Voraus- oder Anzahlungen abgerechnet werden, auf den voraussichtlichen Zeitpunkt oder den Kalendermonat der Leistung, auf die Höhe der Anzahlung und den darauf entfallenden Umsatzsteuerbetrag. Durch die Erteilu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.1.6.5.3 Ahndung der Gefährdung von Abzugsteuern nach § 380 AO und der Schädigung der USt nach §§ 26a Abs. 1 und 26c UStG

Rz. 35 Erfolgt eine Selbstanzeige wegen der Verletzung der Anmeldepflicht von Abzugsteuern, so schließt diese eine Ahndung der Verletzung der Einbehaltungs- und Abführungspflicht nach § 380 AO nicht aus.[1] Rz. 36 Gleiches gilt für die Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26a Abs. 1 UStG bzw. für die banden- oder gewerbsmäßige Schädigung des USt-Aufkommens nach § 26c UStG.[2]...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.3 Umfang der Sperrwirkung

Rz. 243 Da § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO den persönlichen Umfang der Sperrwirkung nicht weiter präzisiert, ist davon auszugehen, dass er ebenso zu bestimmen ist wie im Rahmen des § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO.[1] Die damit verbundenen Probleme im Hinblick auf die Benennung der Prüfungsadressaten bei Kapitalgesellschaften können sich auch im Rahmen einer Nachschau auswirken. Rz. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.2 Nachschau

Rz. 240 Im Hinblick auf die ausdrücklich aufgeführte Umsatzsteuer- und Lohnsteuer-Nachschau nimmt Nr. 1e ausdrücklich vollinhaltlich Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften der §§ 27b UStG, 42g EStG.[1] Der Terminus "Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften" erfasst bundesrechtlich – vorbehaltlich zukünftiger gesetzlicher Regelungen – zzt. ausschließlich di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.2 Steuerart

Rz. 105 Der Inhalt der Selbstanzeigeerklärung hat sich auf alle unverjährten Steuerhinterziehungen einer Steuerart zu erstrecken. Der Begriff der Steuerart ist in § 371 Abs. 1 AO nicht näher definiert. Der Gesetzgeber benutzte in den Materialien die Formulierungen "einzelne hinterzogene Steuer" bzw. "verkürzte Steuer" und stellt auf das Beispiel "Einkommensteuer" ab.[1] Es b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.6.1 Allgemeines

Rz. 238 Durch den mit Wirkung zum 1.1.2015 eingefügten § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO wird klargestellt, dass eine strafbefreiende Selbstanzeige auch dann ausgeschlossen ist, wenn ein Amtsträger der Finanzbehörde zu einer rechtmäßigen Umsatzsteuer-Nachschau nach § 27b UStG, Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG oder sonstigen Nachschau nach anderen steuerrechtlichen Vorschriften...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Unechte Mitgliederbeiträge

Tz. 4 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Bezüglich der Mitgliederbeiträge, die erhoben werden, ist zu prüfen, ob sie zum Teil aus echten und zum Teil aus unechten Beitragsteilen bestehen. Unechte Mitgliederbeiträge erfüllen die Voraussetzungen für steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (Anhang 5), weil das Mitglied eine Gegenleistung vom Verein erhält (die Kegelbahn wird o...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsätze im Zweckbetrieb

Tz. 11 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Getätigte Umsätze aus der Vermietung von Kegelbahnen an Mitglieder des Vereins (Sportkegler) sind dem ermäßigten Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) zu unterwerfen, weil die Entgelte im Zweckbetrieb "eigener Art" (s. § 65 AO, Anhang 1b) zu erfassen sind. Hierzu s. auch AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2). Auswir...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießscheiben

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen, die ein Schützenverein aus dem Verkauf von Schießscheiben, Munition und Leistungsabzeichen für Leistungs- und Meisterschaftsschießen erzielt, sind dem Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb unbezahlter Sport" (s. § 67a AO, Anhang 1b) zuzuordnen, weil die Verwirklichung des Satzungszweckes "Schießsport" nur durch die Unterhaltung eines solch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Nutzung in den einzelnen Tätigkeitsbereichen

Tz. 5 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Nutzung der Kegelbahnen erfolgt bei einem Sportkegelverein im Regelfall gegen Entgelt und somit nicht im ideellen Tätigkeitsbereich, sondern in dem Tätigkeitsbereich Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen", s. §§ 65, 67a AO, Anhang 1b und ggf. im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. In Letzterem wird Steuerpflicht ausgel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021

Tz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Mit BMF-Schreiben vom 23.07.2021, AZ: III C 2 – S 7030/21/10008:001, hat die Finanzverwaltung Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021 im Bereich der Umsatzsteuer bekanntgegeben. Im BMF-Schreiben finden sich Regelungen zur Überlassung von Wohnraum: es wird gem. § 163 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen bis zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießsport

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) ist als Förderung der Allgemeinheit insbesondere die "Förderung des Sports" anzuerkennen. Die Förderung des Schießsports (Gewehr, Pistole und Revolver, Wurftaubenschießen, Schießen auf laufende Scheiben, Armbrustschießen, Bogenschießen, Schießen mit Vorderladerwaffen – vgl. hierzu auch die Sportordnung des Deu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kindergärten

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Kindergärten sind im Bereich der Bildung und Erziehung bzw. der Jugendpflege angesiedelt und dienen damit den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO (s. Anhang 1b) und stellen gemäß § 68 Nr. 1b AO Zweckbetriebe dar. Kindergärten fördern die Erziehung und Jugendpflege und sind daher, wenn sie von einer steuerbegünstigten Körpersch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Nutzungsüberlassung von Sportanlagen an Endverbraucher

Tz. 9 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Leistungsentgelte an Endverbraucher sind, weil keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG (Anhang 5) greift, in vollem Umfang steuerpflichtig (s. Abschn. 4.12.11 Abs. 1 UStAE) und mit dem Regelsteuersatz von derzeit 19 % (s. § 12 Abs. 1 UStG, Anhang 5) zu versteuern. Die Vermietung von Kegelbahnen durch einen gemeinnützigen Kegelvere...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Umsätze im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb

Tz. 15 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Umsätze, die aus der Vermietung der Kegelbahnen an Freizeitkegler erzielt werden, sind wegen des Wettbewerbs- und Konkurrenzgedankens zu anderen Unternehmen im Tätigkeitsbereich "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" zu erfassen, weil die Voraussetzungen für einen Zweckbetrieb nicht mehr erfüllt sind, insbesondere wegen der We...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 42 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Satzung und tatsächliche Geschäftsführung müssen miteinander im Einklang stehen (sog. materielle Satzungsmäßigkeit). D. h., die tatsächliche Geschäftsführung muss auf die selbstlose, ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten (gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen) Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprec...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Vorsteuerabzug

Tz. 17 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Vorsteuerbeträge, die entrichtet wurden, sind abzugsfähig, soweit die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für dessen Abzug vorliegen (s. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG, Anhang 5). Tz. 18 Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Betreffen die Vorsteuerbeträge mehrere Tätigkeitsbereiche eines Kegelsportvereines, ist eine Aufteilung in die jeweiligen Tätigkei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schießstand

Stand: EL 124 – ET: 11/2021 Die Einnahmen aus der Vermietung eines Schießstandes können in die Tätigkeitsbereiche "Vermögensverwaltung", Zweckbetrieb oder "steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" einzuordnen sein. Nach einem RFH-Urteil vom 25.02.1944, RStBl 1944, 183 soll die Vermietung eines Schießstandes eine vermögensverwaltende Betätigung darstellen. Die erzi...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.9.1 Aufzeichnungspflichten

Rz. 104 Verletzt der Steuerpflichtige seine Aufzeichnungspflichten, ist das Finanzamt dem Grunde nach zur Schätzung nach § 162 Abs. 1, 2 AO berechtigt.[1] Rz. 105 § 4 Abs. 3 EStG begründet selbst keine generelle und umfassende eigenständige Aufzeichnungspflicht für Einnahmenüberschussrechner.[2] Diese Vorschrift schreibt lediglich vor, dass der Gewinn durch den Überschuss der ...mehr

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Billigkeitsmaßnahmen i. Z. m. der Flutkatastrophe

Kommentar Die Finanzverwaltung[1] hatte aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Billigkeitsmaßnahmen für die Umsatzsteuer geregelt. Teile dieser Billigkeitsmaßnahmen waren damals bis zum 31.10.2021 befristet gewesen. Die Finanzverwaltung hat diese Frist jetzt bis zum 31.12.2021 verlängert. Von der Verlängerung bis 31.12.2021 sind erfasst: Unentgeltliche Verwendung von Inve...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 EStG

Rz. 20 Da § 4 Abs. 1 EStG keine Aussage über den persönlichen Anwendungsbereich enthält, ist der Kreis der Steuerpflichtigen, die den Gewinn nach dieser Vorschrift festzustellen haben, mittelbar anhand einer Negativabgrenzung zu den Anwendungsbereichen des § 5 Abs. 1 EStG und § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG abzuleiten. Klammert man diejenigen Personen aus, die den Gewinn nach § 5 ESt...mehr

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Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.6.5 Sondergewinne

Rz. 184 Allgemeines Mit der Erfassung besonderer Tätigkeitsbereiche und außerordentlicher Geschäftsvorfälle, die in den Abs. 4–6 nicht berücksichtigt wurden,[1] wird die zuvor kritisierte Besteuerungslücke weitgehend vermieden.[2] Rz. 185 Die verschiedenen Arten von Sondergewinnen sind erschöpfend in § 13a Abs. 7 Satz 1 Nrn. 1–4 EStG aufgezählt.[3] Sondergewinne sind Gewinne (...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.3 Annäherungen der Einnahmenüberschussrechnung an den Betriebsvermögensvergleich

Rz. 79 Die Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist dem Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG teils durch Gesetzgebung, teils durch Rechtsprechung in verschiedener Hinsicht angenähert. Die Zielsetzung ist dabei nicht ausschließlich auf die Angleichung des steuerlichen Totalgewinns, sondern auch auf die Angleichung des Periodengewinns gerichtet. Um die P...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.1.2 Vorgehensweise beim Wechsel

Rz. 246 Aufstellung einer Eröffnungs- bzw. Übergangsbilanz Beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich hat der Steuerpflichtige eine sog. Anfangs- oder Übergangsbilanz (teilweise auch: Eröffnungsbilanz[1]) zu erstellen, in welcher das gesamte Betriebsvermögen – dies umfasst alle Vermögensgegenstände (positive Wirtschaftsgüter) und Schulden (negative Wirtschaftsgüter) – ordnun...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.5.2 Zweite Stufe: Korrekturen des Unterschiedsbetrags beim Betriebsvermögensvergleich

Rz. 57 Gründe für die Korrektur Da der Gesetzgeber von einem Vermögensvergleich ohne Buchführung ausgeht, beruhen seine Korrekturen auf der Annahme, dass in der Steuerbilanz die tatsächlichen Wertveränderungen des Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf die Art der Veranlassung wiedergegeben werden. Da bei der Gewinnermittlung jedoch nur betriebliche Wertänderungen zu berücksich...mehr

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Qualifizierte elektronische Signatur und elektronischer Datenaustausch (zu § 14 Abs. 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ändert Abschn. 14.4 UStAE . Mitte 2017 wurde das Signaturgesetz aufgehoben und national teilweise durch das Vertrauensdienstegesetz (VDG) [1] ersetzt. Das VDG regelt nationale Ergänzungen zur unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen eIDAS-Verordnung.[2] Aufgrund dieser Veränderung nimmt die Finanzverwaltung Anpassungen im UStAE vor. Grundsätzl...mehr

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Vorsteuerabzug einer nicht unternehmerisch tätigen Bruchteilsgemeinschaft (zu § 15 UStG)

Kommentar Der Vorsteuerabzug bei Leistungsbezügen durch eine Bruchteilsgemeinschaft bzw. durch die Bruchteilsgemeinschafter ist umsatzsteuerrechtlich Veränderungen unterworfen. Unter Bezugnahme auf schon vor Jahren veröffentlichte Rechtsprechung des BFH ändert die Finanzverwaltung ihre Rechtsauffassung, gewährt aber bis 31.12.2021 noch eine Übergangsregelung. Die rechtliche P...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Regelungsinhalt und Systematik

Rz. 8 Gesetzessystematisch beinhaltet § 21a UStG ein besonderes Erhebungsverfahren der EUSt sowie teilweise Ausnahmen von den in § 21 UStG enthaltenen allgemeinen Vorschriften für die EUSt. Auch für die Regelung des besonderen Besteuerungsverfahrens nach § 21a UStG sind wegen § 21 Abs. 2 UStG die Vorschriften für Zölle sinngemäß anzuwenden, soweit § 21a UStG nicht hiervon ab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung (Abs. 1)

Rz. 22 Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Sonderregelung nach § 21a UStG und für ihre Anwendung jeweils durch Beantragung in der Zollanmeldung sind durch § 21a Abs. 1 UStG geregelt.[1] Rz. 23 Um das vereinfachte Verfahren nach § 21a UStG nutzen zu können, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein: Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), aus dem Drittlands...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 21a Sonderregelungen bei der Einfuhr von Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro

1 Allgemeines 1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 2020[1] in das UStG zeitgleich mit der umfassenden Neuregelung zum elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen des s.g. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingefügt. Sie betrifft jedoch nicht unmittelbar den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern die Importe von geringwertigen Warensendungen aus de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Abgrenzung zu anderen Vorschriften

Rz. 20 Die Sonderregelung von § 21a UStG (Special Arrangement) ist ein vereinfachtes Verfahren, das statt der Nutzung des besonderen Besteuerungsverfahrens für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR nach § 18k (IOSS) oder der allgemeinen Zollregistrierung (d. h. dem zollrechtlichen Normalverfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Aufschubkonto (Abs. 3)

Rz. 36 Liegen die Bedingungen von § 21a Abs. 3 UStG vor, wird die entstandene EUSt in entsprechender Anwendung von Art. 110 Buchst. b UZK aufgeschoben und dem Aufschubkonto der gestellenden Person (Rz. 14) belastet. Die gestellende Person als Zahlungsverpflichteter muss die EUSt damit nicht sofort, sondern bei Fälligkeit (Rz. 11) an die Zollverwaltung entrichten. Dagegen mus...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Zustellungsstörungen (Abs. 6)

Rz. 54 In § 21a Abs. 6 UStG werden Regelungen für die Fälle getroffen, in denen die Sendungen noch nicht oder endgültig nicht zugestellt werden konnten. Um eine vollständige Steuererhebung zu ermöglichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass die gestellende Person nicht mit EUSt für Sendungen belastet werden, die dem Sendungsempfänger noch nicht zugestellt werden konnten, w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 2020[1] in das UStG zeitgleich mit der umfassenden Neuregelung zum elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen des s.g. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingefügt. Sie betrifft jedoch nicht unmittelbar den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern die Importe von geringwertigen Warensendungen aus dem Drittland. Es handelt sich um eine Sonde...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Entrichtung der EUSt an die gestellende Person und Haftung (Abs. 4)

Rz. 42 Durch § 21a Abs. 4 UStG wird Art. 369z Abs. 1 Buchst. b und Abs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG umgesetzt. Der Sendungsempfänger, der aufgrund der hier über § 13a Abs. 2 i. V. m. § 21 Abs. 2 UStG entsprechend anwendbaren zollrechtlichen Vorschriften nach Art. 77 Abs. 3 UZK Steuerschuldner ist (Rz. 9), hat die EUSt an die gestellende Person zu entrichten.[1] Die gestelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Monatliche Anmeldung (Abs. 5)

Rz. 48 Durch § 21a Abs. 5 UStG wird die monatliche Anmeldung der im Rahmen dieser Sonderregelung erhobenen EUSt durch die gestellende Person und deren Abführung an die Zollverwaltung geregelt. Hierzu hat die gestellende Person in einer zusammenfassenden Erklärung spätestens am 10. des auf die Einfuhr folgenden Monats insbesondere folgende Informationen zu übermitteln: 1. welc...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Anmeldeverfahren (Ab. 2)

Rz. 32 Das Anmeldeverfahren wird durch § 21a Abs. 2 UStG geregelt. Danach hat die gestellende Person (Rz. 14), sofern sie von der Sonderregelung nach § 21a UStG Gebrauch macht (i. d. R. der Beförderer, d. h. Post- bzw. Expresskurierdienstleister)[1], die jeweiligen Sendungen in direkter oder indirekter Stellvertretung (Art. 18 UZK) für Rechnung der jeweiligen Person, für die...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehung der Vorschrift Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das JStG 2020[1] in das UStG zeitgleich mit der umfassenden Neuregelung zum elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen des s.g. Mehrwertsteuer-Digitalpakets eingefügt. Sie betrifft jedoch nicht unmittelbar den elektronischen Geschäftsverkehr, sondern die Importe von geringwertigen Warensendungen aus dem Drittland. ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für Schwimmunterricht

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Der BFH wollte wissen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch die Erteilung von Schwimmunterricht erfasst. Weiter fragte der BFH, ob sich die Anerkennu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit

Leitsatz Der Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen für Leistungen im Zuge der Erstellung einer kostenlos nutzbaren Touristenattraktion (hier: Hängeseilbrücke) kann dann in Betracht kommen, wenn die Eingangsleistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer entgeltlichen Leistung (hier: Parkraumbewirtschaftung) stehen. Normenkette § 2 Abs. 3 Satz 1, § 15 Abs. 1 Satz 1 US...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL

Leitsatz Dem EuGH werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen sich ein Steuerpflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils Mensing vom 29.11.2018 – C‐264/17 (EU:C:2018:968) darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegenständen, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lief...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.11 Leistungsempfänger als Steuerschuldner nach § 13b UStG

Teil H des Hauptvordrucks nimmt die vom Leistungsempfänger aufgrund von ihm gegenüber ausgeführten Leistungen geschuldeten Steuerbeträge auf ( Reverse-Charge-Verfahren ). Die Leistungen, für die der Leistungsempfänger die USt schuldet, sind abschließend in § 13b Abs. 1 und Abs. 2 UStG aufgeführt. In der Steuererklärung werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen nur teilweise...mehr

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Umsatzsteuererklärung 2021 / 2.5 Umsätze land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

In den Zeilen 47–53 sind die Umsätze von Land- und Forstwirten anzugeben, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden. Die Land- und Forstwirte müssen folgende Angaben machen: In Zeile 48 sind die steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen an Abnehmer mit einer zutreffenden USt-IdNr. einzutragen, die in 2021 ausgeführt wurden. In den Zeilen 49–51 sind di...mehr