Fachbeiträge & Kommentare zu Umsatzsteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gutscheine im Umsatzsteuerr... / 2.1 Definition und Grundkonzept

Als Gutscheine i. S. v. Entgeltminderungsgutscheinen gelten nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung allgemein schriftlich zugesicherte Rabatt- oder Vergütungsansprüche, z. B. in Form von Kupons, die ein Unternehmer zur Förderung seiner Umsätze ausgibt und die auf der gleichen oder nachfolgenden Umsatzstufe den Leistungsempfänger berechtigen, die Leistung im Ergebnis verb...mehr

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E-Rechnung: Umsetzung zeitn... / 2 Was ist eine E-Rechnung und was nicht?

Eine wichtige Änderung findet sich bereits in den Begriffsdefinitionen. Unterschieden wird künftig zwischen E-Rechnungen und sonstigen Rechnungen. § 14 Abs. 1 Satz 3 UStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes definiert eine E-Rechnung wie folgt: "Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfa...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9 Keine Anwendung von § 3c UStG und § 6a UStG

Rz. 147 § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG ordnet an, dass die sog. Versandhandelsregelung gem. § 3c UStG und die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen gem. § 6a UStG bei der Anwendung der Differenzbesteuerung nicht gelten. Damit hat das Ursprungslandprinzip uneingeschränkte Bedeutung, d. h. die Gegenstände – ausgenommen Neufahrzeuge, für die § 3c UStG lt. dessen Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Verbot des offenen Steuerausweises gem. § 14a Abs. 6 UStG

Rz. 141 Wie schon § 25a UStG 1990 verbot die bis Ende 2003 gültige Fassung des § 25a Abs. 6 S. 1 UStG dem Wiederverkäufer den offenen Ausweis von USt in Rechnungen dadurch, dass § 14 Abs. 1 UStG für nicht anwendbar erklärt wurde. Zum 1.1.2004 wurde dieser Satz aufgehoben (Rz. 4). Das Verbot des offenen Steuerausweises für unter § 25a Abs. 3 und 4 UStG fallende Umsätze findet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG

Rz. 122 Wenn die Lieferung des Gegenstands durch den Wiederverkäufer an ihm nahestehende Abnehmer zwar entgeltlich, aber zu einem Entgelt stattfindet, das niedriger ist als bei einem gem. § 3 Abs. 1b UStG trotz Unentgeltlichkeit steuerbaren Umsatz, ordnet § 25a Abs. 3 UStG die Geltung der sog. Mindestbemessungsgrundlage gem. § 10 Abs. 5 UStG in der Weise an, dass der Wert ge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge i. S. d. § 1 Abs. 2 und 3 UStG

Rz. 148 § 25a Abs. 7 Nr. 1 Buchst. b UStG erklärt die Differenzbesteuerung für nicht anwendbar in den Fällen der innergemeinschaftlichen Lieferung eines neuen Fahrzeugs i. S. d. § 1b Abs. 2 u. 3 UStG . Diese Lieferung von Neufahrzeugen in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist im Inland regelmäßig gem. § 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6a UStG als innergemeinschaftliche Lieferung st...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Option zur Differenzbesteuerung bei Umsätzen mit Kunstgegenständen und Antiquitäten gem. § 25a Abs. 2 UStG

Rz. 69 Ein Wiederverkäufer kann zur Differenzbesteuerung gem. § 25a Abs. 2 UStG optieren, wenn er folgende Gegenstände mit der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug erworben hat: Kunstgegenstände (Nr. 53 der Anlage 2), Sammlungsstücke (Nr. 49 Buchst. f und Nr. 54 der Anlage 2) oder Antiquitäten (Position 9706 00 00 des Zolltarifs; Rz. 1), die er selbst eingeführt hat (§ 25a Abs. 2 N...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 116 Bei den unentgeltlichen Wertabgaben gem. § 3 Abs. 1b UStG, die den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt werden und deren Ort gem. § 3f UStG im Inland liegt, also bei den Entnahmen von Gegenständen für private Zwecke[1], bei den Sachzuwendungen an das Personal[2] sowie bei den sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 12 Besonderheiten bei der Steuerschuldverlagerung gem. § 13b UStG

Rz. 152 Die Differerenzbesteuerung gilt auch bei den Lieferungen sicherungsübereigneter Gebrauchtgegenstände durch den Sicherungsgeber an den Sicherungsnehmer außerhalb des Insolvenzverfahrens, bei denen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG die Steuerschuld vom Sicherungsgeber auf den Sicherungsnehmer als Lieferungsempfänger übergeht. Lt. Abschn. 13b.13 Abs. 3 UStAE hat dann der Sic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Bemessungsgrundlage bei Gegenständen gem. § 25a Abs. 2 UStG

Rz. 127 § 25a Abs. 3 S. 3 bestimmt, dass der Einkaufspreis im Falle des § 25a Abs. 2 Nr. 1 UStG (Rz. 69) der Wert gem. § 11 Abs. 1 UStG zzgl. der EUSt ist, d. h., maßgeblich ist der Zollwert, der für die EUSt festzustellen ist. Weil der Zollwert ein Nettowert ist, kommt die EUSt für die Anwendung des § 25a UStG noch hinzu. Rz. 128 Bei den Kunstgegenständen, die an den Wiederv...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4 Nichtanwendbarkeit von § 25a UStG bei Umsätzen mit Edelsteinen und Edelmetallen sowie bei bestimmten anderen Umsätzen

Rz. 65 § 25a UStG ist nach Nr. 3 seines Abs. 1 keinesfalls anwendbar bei der Lieferung von Edelsteinen aus Positionen 7102 und 7103 des Zolltarifs und bei der Lieferung von Edelmetallen aus Positionen 7106, 7108, 7110 und 7112 des Zolltarifs, also z. B. bei Gold, Silber oder Platin. Rz. 66 Für die Lieferung aller anderen beweglichen körperlichen Gegenstände, also z. B. auch f...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Pauschalmarge (§ 25a Abs. 5 S. 3 UStG)

Rz. 134a Bei einer nach dem 31.12.2013 ausgeführten Lieferung eines Kunstgegenstands sind abweichend von dem regelmäßigen anzusetzenden Differenzbetrag zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis (Rz. 106ff.) gem. § 25a Abs. 3 S. 2 UStG i. d. F. ab dem 1.1.2014 (Rz. 1) 30 % des Verkaufspreises anzusetzen, wenn sich der Einkaufspreis des Kunstgegenstands nicht ermitteln lässt od...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Regierungsbegründung zum § 25a UStG in der ab dem 1.1.1995 geltenden Fassung

Rz. 13 Die Bundesregierung legte zur Umsetzung der Richtlinie v. 14.2.1994 in das deutsche UStG am 20.5.1994 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des UStG und anderer Gesetze vor [1], den die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP im Deutschen Bundestag am 25.5.1994 inhaltsgleich einbrachten.[2] Zur Begründung wurde dabei u. a. ausgeführt: Die Richtlinie 94/50/EG räume de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6 Bildung einer Gesamtdifferenz (§ 25a Abs. 4 UStG)

Rz. 129 Während unter der Geltung des § 25a UStG 1990 die Ermittlung der Marge für jedes einzelne Fahrzeug angesichts des Werts und der Größe von Fahrzeugen sicher ohne Weiteres möglich und zumutbar war, trägt § 25a Abs. 4 UStG seit 1995 dem Umstand Rechnung, dass bei einer Vielzahl von Gegenständen, die ein Wiederverkäufer, z. B. ein Trödler im Rahmen einer Haushaltsauflösu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG § 25a Differenzbesteuerung

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurd...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.3 Lieferung ohne Umsatzsteuer

Rz. 91 Gerade die Lieferung an den Wiederverkäufer ohne Entstehung von USt ist typisch dafür, dass ein Nichtunternehmer der Lieferer ist. Nichtunternehmer pflegen freilich selten neue Gegenstände zu liefern, vielmehr trennen sie sich im Allgemeinen nur gelegentlich von ihren gebrauchten Gegenständen. Bereits in Rz. 74 wurde dargestellt, dass § 25a UStG aber keine Qualifikati...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b: Anwendung der Differenzbesteuerung auf die Lieferung an den Wiederverkäufer

Rz. 50 Gem. § 25a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG ist die Differenzbesteuerung auf die Lieferung eines Gebrauchtgegenstands auch dann anzuwenden, wenn die Lieferung, welche zum Erwerb des Gebrauchtgegenstands durch den Wiederverkäufer führte, ihrerseits der Differenzbesteuerung unterlag. Damit werden also auch Geschäfte zwischen Wiederverkäufern von der Vorschrift umfasst. Rz. 5...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Lieferungen im Inland

Rz. 42 Die Umsätze sind nur steuerbar, wenn sie im Inland ausgeführt werden. Das Inland ist in § 1 Abs. 2 UStG definiert als Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Gebiets von Büsingen, der Insel Helgoland, der Freizonen des Kontrolltyps I nach § 1 Abs. 1 S. 1 ZVG (Freihäfen) , der Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Steuersatz und Steuerbefreiungen

Rz. 135 Gemäß § 25a Abs. 5 S. 1 UStG ist auf die Bemessungsgrundlage stets der allgemeine Steuersatz gem. § 12 Abs. 1 UStG (seit 1.1.2007 also 19 %) anzuwenden. Der ermäßigte Steuersatz i. H. v. 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 12 und 13 UStG sowie Nr. 53 der Anlage 2 zum UStG spielt keine Rolle. Rz. 136 Die Steuerbefreiungen, ausgenommen die Steuerbefreiung für die innergemeinschaft...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift

Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurde mit Wirkung ab dem 19.12.2006 die Zolltarifnummer in § 25a Abs. 2 S. 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.1 Wiederverkäufer

Rz. 76 Nur Wiederverkäufer können § 25a UStG anwenden. Der Wiederverkäufer wird in § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG durch eine Fiktion definiert: Zitat Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Rz. 77 Es muss sich also bei den Unternehmern, die § 25a UStG anwenden können, ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Lieferungen gegen Entgelt

Rz. 106 Der seit dem 1.4.1999 geltende S. 1 des § 25a Abs. 3 UStG spricht in seinem ersten Halbsatz vom "Umsatz", der nach dem Betrag bemessen wird, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Damit sind nur die entgeltlichen Lieferungen gemeint, denn die unentgeltlichen Lieferungen werden im folgenden Halbsatz durch die Nennung des § 3 Abs. 1b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Aufzeichnungspflichten

Rz. 144 Der Wiederverkäufer muss im Rahmen seiner Aufzeichnungspflichten gem. § 22 UStG Folgendes aufzeichnen: Die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG, die Einkaufspreise, die Bemessungsgrundlagen nach § 25a Abs. 3 und 4 UStG.[1] Rz. 144a Das FG Berlin hat in dem (rechtskräftigen) Urteil v. 21.12.1999[2] entschieden, dass die Nichtbeachtung der Aufzeichnung...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Systematische Einordnung der Vorschrift

Rz. 14 § 25a UStG ist im UStG im 6. Abschnitt bei den "Besonderen Besteuerungsformen" angesiedelt, was schon äußerlich zeigt, dass sich die Differenzbesteuerung vom Regelfall der Besteuerung von Umsätzen nach dem UStG unterscheidet. Diese Abweichung ist systematisch in Abs. 3 des § 25a UStG zu orten, denn dort ist, anders als bei der allgemeinen Regelung in § 10 UStG und ähn...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 39 Nach dem seit dem 1.4.1999 geltenden Einleitungssatz von § 25a Abs. 1 UStG gilt die Vorschrift nur für Lieferungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von körperlichen Gegenständen. Es muss sich also nach dieser gleichfalls zum 1.4.1999 neugefassten Vorschrift um Lieferungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens handeln, wobei es unerheblich ist, dass die Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7.2 Lieferung an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet

Rz. 88 Die Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG kann für alle Gegenstände in Anspruch genommen werden, die an den Wiederverkäufer im Gemeinschaftsgebiet geliefert worden sind. Anders als noch § 25a UStG 1990 ist § 25a UStG nicht nur auf im Inland erworbene, sondern auf alle im Gemeinschaftsgebiet angeschafften Gebrauchtgegenstände anwendbar. Das bedeutet aber auch, dass Erwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Vorsteuerabzug

Rz. 137 Weil der Wiederverkäufer typischerweise seine Einkäufe aus der Hand von Nichtunternehmern ohne Umsatzsteuerbelastung tätigt, hat er ohnehin keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug. Aber auch in den Fällen, in denen er steuerpflichtig beliefert wurde, beispielsweise durch Künstler, die Kunstwerke liefern (Rz. 70), oder wenn der Wiederverkäufer Einfuhrumsatzsteuer entrich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Option zur Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften

Rz. 149 § 25a Abs. 8 UStG gibt dem Wiederverkäufer das Recht, für jede Lieferung auf die Anwendung der Differenzbesteuerung zu verzichten. Der Umsatz ist dann nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern, d. h., es gelten die Bemessungsgrundlagen gem. § 10 UStG. Nur wenn er die Gesamtmargenbildung gem. § 25a Abs. 4 UStG wählt (Rz. 127ff.), hat er diese Optionsmöglichkeit ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Bewegliche körperliche Gegenstände

Rz. 74 Während § 25a UStG 1990 wenigstens noch in seiner Überschrift von Gebrauchtfahrzeugen sprach, ohne diese aber im Gesetzestext ausdrücklich zu definieren, vermeidet § 25a UStG 1995 das Wort "Gebrauchtgegenstand" völlig – anders übrigens als die Vorgabe gem. Art. 311 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL (s. unten Rz. 75a mit dem Hinweis auf die EuGH-Rspr.). Das deutsche Gesetz spric...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Die USt gehört nicht zur Bemessungsgrundlage

Rz. 124 Gem. § 25a Abs. 3 S. 2 UStG gehört die USt nicht zur Bemessungsgrundlage. Diese Formulierung ist identisch mit S. 2 von § 10 Abs. 4 UStG. Damit ist die USt aus dem als Bemessungsgrundlage ermittelten Betrag herauszurechnen [1] . Es handelt sich bei der Marge also um einen Bruttobetrag. Diese Regelung ist deshalb sachgerecht, weil in dem Verkaufspreis die USt enthalten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Rz. 146 Nach § 25a Abs. 7 Nr. 2 UStG unterliegt der innergemeinschaftliche Erwerb gem. § 1a UStG nicht der USt, wenn auf die Lieferung der Gegenstände an den Erwerber die Differenzbesteuerung im übrigen Gemeinschaftsgebiet angewendet wurde.[1] Dies ist systematisch die Binnenmarkt-Parallele zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs, wenn im Inland der Ankauf aus der Hand eines ande...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Rechtstatsächlicher Hintergrund der Vorschrift

Rz. 35 Die beim unternehmerischen Umsatz von Gebrauchtwaren auf das volle Entgelt anfallende USt wurde vor Einführung der Differenzbesteuerung vor allem im Gebrauchtwagenhandel verbreitet dadurch vermieden, dass der Händler ein Fahrzeug nicht als Eigenhändler umsetzte, sondern dem Käufer gegenüber nur als Agent des Verkäufers auftrat. Dies geschah erfahrungsgemäß überwiegend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrechtliche Vorgaben

Rz. 6 Während § 25a UStG 1990 noch einer ausdrücklichen EG-rechtlichen Grundlage entbehrte, beruhte der seit dem 1.1.1995 geltende § 25a UStG auf der Richtlinie 94/5/EG v. 14.2.1994.[1] Die dazu von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat abgegebene Protokollerklärung erlaubt die Anwendung einer Pauschalmarge im Kunsthandel als Vereinfachungsregel. Die seit dem ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.7 Umstände der Lieferung

2.7.1 Wiederverkäufer Rz. 76 Nur Wiederverkäufer können § 25a UStG anwenden. Der Wiederverkäufer wird in § 25a Abs. 1 Nr. 1 UStG durch eine Fiktion definiert: Zitat Als Wiederverkäufer gilt, wer gewerbsmäßig mit beweglichen körperlichen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert. Rz. 77 Es muss sich also bei den Unternehmern, die § 25a U...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Bemessungsgrundlage

3.1 Lieferungen gegen Entgelt Rz. 106 Der seit dem 1.4.1999 geltende S. 1 des § 25a Abs. 3 UStG spricht in seinem ersten Halbsatz vom "Umsatz", der nach dem Betrag bemessen wird, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt. Damit sind nur die entgeltlichen Lieferungen gemeint, denn die unentgeltlichen Lieferungen werden im folgenden Halbsatz durch...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte und Regelungszweck der Vorschrift Rz. 1 § 25a UStG in der zu Anfang der Kommentierung abgedruckten Fassung gilt seit dem 1.1.2014. Die Fassung des § 25a UStG, die zum 1.1.2004 durch das StÄndG 2003 (Rz. 5) in das Gesetz aufgenommen worden war, erlebte bis zum jetzt gültigen Text folgende Änderungen: Durch das Gesetz v. 13.12.2006[1], wurde mit Wirkung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Unter die Differenzbesteuerung fallende Umsätze

2.1 Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben Rz. 39 Nach dem seit dem 1.4.1999 geltenden Einleitungssatz von § 25a Abs. 1 UStG gilt die Vorschrift nur für Lieferungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von körperlichen Gegenständen. Es muss sich also nach dieser gleichfalls zum 1.4.1999 neugefassten Vorschrift um Lieferungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.2 Steuerlicher Status

Die OHG ist im Rechtsverkehr verselbstständigt.[1] Dies gilt aber im Steuerrecht nicht durchgängig. Die OHG gilt als rechtsfähige Personenvereinigung.[2] Gleichwohl ist die OHG selbst nicht einkommensteuerpflichtig. Vielmehr sind die Gesellschafter Träger des Gesellschaftsvermögens[3]; diese erzielen damit (anteilig) die Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb. Daraus folgt, dass d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Verhältnis zum Umsatzsteuergesetz

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der USt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197).mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.5.6 Verhältnis zum Umsatzsteuerrecht und Zollrecht

Rz. 57 Da verrechnungspreisrelevante Transaktionen üblicherweise zwischen Unternehmen (§ 2 UStG) stattfinden, wurde umsatzsteuerlichen Aspekten aufgrund der (vermeintlichen) Neutralität bei voller Vorsteuerabzugsfähigkeit traditionell wenig Beachtung in der Rechtsprechung und Fachliteratur zu Verrechnungspreisen geschenkt. Jedoch gewinnt eine korrekte umsatzsteuerliche und z...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ausschließliche Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Bezieht der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zur ausschließlichen Privatnutzung zu überlassen, ist der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb und den Verbindungskosten des Geräts unter den weiteren Voraussetzungen des § 15 Abs 1 UStG zulässig, wenn keine Ausschlussgründe nach § 15 Abs 2 iVm § 15 Abs 3 UStG vorliegen. Umsatzverste...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Internetnutzung durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Laptop ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Berufliche Nutzung mit Privatnutzung durch ArbN

Rz. 4/6 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Wird das Gerät für eine berufliche Nutzung des ArbN durch den ArbG bezogen, ist der Vorsteuerabzug auch dann zulässig, wenn der ArbN das Gerät auch privat nutzen darf (§ 15 Abs 1 Satz 1 UStG). Sowohl die aus den Anschaffungskosten als auch aus den Unterhaltskosten sowie der Verbindungsentgelte anfallenden Vorsteuerbeträge kö...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 4/3 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Telekommunikationsgeräte werden in der Praxis zum Einen zeitweise an ArbN überlassen, zum Anderen an ArbN übereignet. Vorangestellt werden im Folgenden die umsatzsteuerlichen Grundsätze. (Unentgeltliche) Sachzuwendungen von ArbG an seine ArbN stellen entweder als Vergütung für geleistete Dienste, für die der ArbN einen Teil seiner Arbeitsleis...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Ortmann-Babel/Bolik, Das "JStG 2018", DB 2018, 1876; Weiss/Brühl, Ausgewählte ertragstliche Aspekte des "JStG 2018", BB 2018, 2135; Nürnberg, Variable Az gem § 14 Abs 2 KStG-E, NWB 2018, 2856; Ortmann-Babel/Bolik, Letzte Änderungen des "JStG 2018" zum Zieleinlauf, DB 2018, 2891; Belcke/Westermann, Die Besteuerung öff Unternehmen: Praxisrelevante Hinw zu Organschaftsgestaltungen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Einführung

Tz. 1 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Das dt StR geht im Grundsatz davon aus, dass jedes Rechtssubjekt eigenständig für sich stpfl ist. Eine Ausnahme gilt für die Besteuerung sog Organschaften bei der KSt, bei der GewSt und bei der USt. Durch das Rechtsinstitut der Organschaft wird das Einkommen einer TG (OG) dem Einkommen des Gesellschafter-Unternehmens (OT) zugerechnet und bei ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe)

Rn. 1817 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für den Tausch mit Zuzahlung (Baraufgabe) wird der Gesetzeswortlaut des § 6 Abs 6 S 1 EStG (s Rn 1791) wie folgt ergänzt: Die Zuzahlung der Gegenseite ist vom gemeinen Wert des hingegebenen Gegenstandes abzuziehen, um die AK des erworbenen Gegenstandes zu bestimmen. Diese "Regel" wird auch für die handelsrechtliche Bilanzierung als zutreff...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr