Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 252 Der VN ist beweisbelastet, auch für die klar feststellbare Höhe der Gesamtkosten und der auf den VR anfallenden Kosten nach § 286 ZPO.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 235 Das Unfallkrankenhaustagegeld (UKT) ist als Summenversicherung ausgestaltet und unabhängig von tatsächlich angefallenen Krankenhauskosten, Zuzahlungen oder einem konkreten materiellen Schaden der VP zu zahlen.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe und Dauer der Leistung

Rz. 238 UKT wird für jeden Kalendertag der vollstationären Heilbehandlung bezahlt. Der Aufnahmetag und der Entlassungstag werden als jeweils ein Tag gerechnet. Der Anspruch besteht für Behandlungen, die innerhalb des vereinbarten Zeitraums vom Unfalltag an gerechnet erfolgen. Für Tage der Beurlaubung aus einer vollstationären Heilbehandlung besteht kein Anspruch auf Krankenh...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Kappungsgrenze (Ziff. 3.2.2)

Rz. 275 Das Bestehen einer Krankheit oder eines Gebrechens alleine ist für die Berücksichtigung einer Mitwirkung nicht ausreichend. Eine Leistungskürzung erfolgt nur dann, wenn der Anteil mindestens 25 % beträgt. Hinweis Wird lediglich eine Mitwirkung von 20 % festgestellt, hat der VR die volle Leistung zu erbringen. Viele VR vereinbaren höhere Schwellenwerte als 25 %. Hier s...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / F. Fälligkeit der Leistung (Ziff. 9)

I. Erklärung der Leistungspflicht (Ziff. 9.1) Rz. 290 Der VR ist verpflichtet, auf einen Leistungsantrag und nach Vorlage der zur Beurteilung der Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang er seine Leistungspflicht anerkennt; für die Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate, § 187 VVG, Ziff. 9...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 158 Grundsätzlich sind alle Infektionen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Infektion ist die Übertragung, das Haftenbleiben und Eindringen von Mikroorganismen (z.B. Viren, Bakterien, Pilzen, Parasiten) in den menschlichen Körper und die Vermehrung in ihm.[284]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / e) Beweisfragen

Rz. 118 Der VR ist insbesondere für die Kausalität zwischen Kriegsereignis und Unfall beweispflichtig. Für das Eingreifen der Überraschungsklausel, insbesondere wenn Kriegsbeginn und Tag der tatsächlichen Kenntnisnahme auseinanderfallen, ist der VN beweispflichtig.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 121 Nach § 4 (3) a AUB 61 sind nur Fluggäste in einem Propeller-, Strahlflugzeug oder einem Hubschrauber versichert. Mit § 2 I (4) a AUB 88 wird der Versicherungsschutz für Fluggäste von Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen, Luftfahrzeugen ohne Motor sowie beim Fallschirmspringen ausgeschlossen, auf alle anderen Fluggäste hingegen erweitert. In Ziff. 5.1.4 AUB 10/08/99 sin...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 164 Der Ausschluss von Infektionen und die Wiedereinschlüsse sind in Ziff. 5.2.4 AUB 10/08/99, § 2 II (3) AUB 88/94 und § 2 (2) und (3) AUB 61 inhaltlich vergleichbar geregelt. In Ziff. 5.2.4 AUB 10/08/99 werden ausdrücklich auch Insektenstiche und – bisse genannt. Ebenso wurden bisher auch die Schleimhäute ausdrücklich erwähnt. § 2 (2) b AUB 61 schließt auch Wundinfektio...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 260 Der VN ist beweisbelastet für die klar feststellbare Höhe der Kosten, die Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze durch den Rettungsdienst bzw. für die ärztliche Anordnung des Transports der VP zum Krankenhaus und die fehlende Leistungspflicht eines anderen Verpflichteten nach § 286 ZPO.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 169 Ziff. 5.2.5 AUB 10/08/99 beinhalten im Gegensatz zu § 2 II (4) AUB 94/88 und § 2 (3) c AUB 61 bereits den Wiedereinschluss für Kinder, Ziff. 5.2.5 S. 2 AUB 99, und stellen auf das Zehnte Lebensjahr ab. § 2 (3) c AUB 61 spricht ohne praxisrelevanten Unterschied von Einführen statt Einnehmen.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Höhe der Leistung

Rz. 243 Bei unfallbedingtem Tod besteht Anspruch auf die vereinbarte Todesfallsumme. Problematisch ist die Höhe, wenn der Tod wegen einer Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen nicht ausschließlich auf den Unfall zurückzuführen ist. Im Ergebnis erfolgt eine Kürzung entsprechend des jeweiligen Mitwirkungsanteils,[399] basierend auf einer groben Schätzung unter Berücksichtigu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Änderungen der Berufstätigkeit bzw. der Beschäftigung (Ziff. 6.2)

1. Allgemeines Rz. 299 Mit § 181 VVG besteht für die private Unfallversicherung eine Sonderregelung zur Gefahrerhöhung. Danach können nur solche geänderten Umstände als Gefahrerhöhung gelten, die vorher ausdrücklich als Gefahrerhöhung vereinbart wurden. In der Praxis bedeutet dies, dass eine am Beruf der VP orientierte Gefahreneinteilung vorgenommen wird. Andere Kriterien wer...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 126 Nach den allgemeinen Beweisregeln hat der VR das Vorliegen des Ausschlusstatbestandes darzulegen und zu beweisen. Der Ausschluss greift also nicht ein, wenn unklar bleibt, ob die VP an einem Motor-Cross-Rennen teilgenommen hat oder den Unfall auf der Fahrt zu einem solchen Rennen erlitt.[244]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 132 Der Ausschluss findet sich in Ziff. 5.1.6 AUB 10/08/99 und § 2 I (6) AUB 94/88 und wird seit den AUB 88 wortgleich verwendet. In § 2 (3) c AUB 61 waren nur Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die schädigende Wirkung von Strahlen geringerer Härte und Folgen einer K...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 234 Der VN muss seine konkrete, zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, den Grad der Beeinträchtigung und deren Umfang sowie die ärztliche Behandlung nach § 286 ZPO beweisen.[387]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Subsidiarität (Ziff. 2.7.1 letzter Satz)

Rz. 249 Der Anspruch ist mit einer Subsidiaritätsklausel ausgestattet. Ein Anspruch entsteht nicht, wenn und soweit ein Dritter (z.B. Krankenversicherer) zur Kostenerstattung verpflichtet ist. Bestreitet der Dritte seine Leistungspflicht, ist der VR zur Leistung verpflichtet.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 127 Der Ausschluss soll die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausnehmen. Er überschneidet sich teilweise mit dem Ausschluss von Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Ziff. 5.2.2 AUB, umfasst aber auch z.B. die über die reine Strahlung hinausgehenden Auswirkungen einer Explosion eines Kernkraftwerks.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / ee) Einnahme von Medikamenten

Rz. 93 Die Einnahme von Medikamenten kann zu sog. Nebenwirkungen führen, die in Packungsbeilagen beschrieben werden. Hier finden sich regelmäßig z.B. Hinweise auf ein beeinträchtigtes Reaktionsvermögen. Unerheblich ist, ob das Medikament vom Arzt verordnet war oder ohne ärztlichen Rat eingenommen wurde, ebenso wenig die Verabreichungsweise, also ob es z.B. geschluckt oder ge...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in und zu Sonderbedingungen

Rz. 251 Bisher gab es eine Empfehlung nur in Form einer Sonderbedingung.[411] Die Sonderbedingung zu den AUB 99 ist der nun eingeführten Regelung der Ziff. 2.7 AUB sehr ähnlich.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden

Rz. 178 Unter einem Bauch- oder Unterleibsbruch (sog. Hernien) versteht man das Vortreten eines Eingeweides aus der Bauchhöhle in eine abnorme Ausstülpung des Bauchfells. Es handelt sich regelmäßig um eine anlagebedingte (angeborene) oder krankheitsbedingte Bindegewebsschwäche. Dazu zählen u.a. der Leistenbruch, der Zwerchfellbruch, der Bauchdeckenbruch und der Nabelbruch. H...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Beweisfragen

Rz. 240 Der VN ist beweisbelastet. In der ersten Alternative ist er für die medizinisch notwendige, vollstationäre Heilbehandlung und deren Dauer beweisbelastet nach § 286 ZPO und in der zweiten Alternative für die ambulante Operation und die Beeinträchtigung der Ausübung des Berufs nach § 286 ZPO. Für die Kausalität gilt die Beweiserleichterung des § 287 ZPO.[393]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 181 Die Ausschlussklausel wurde in den AUB 2014 sprachlich verändert. Die Ausnahme wurde präzisiert, inhaltlich ist es bei den Regelungen der Ziff. 5.2.7 AUB 10/08/99, § 2 III (1) AUB 94/88, § 10 (3) AUB 61 geblieben.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 145 Gesundheitsschädigungen durch Strahlen sind nicht versichert. Der Zweck ist das nicht überschaubare und das unkalkulierbare Risiko einer Strahlenbelastung auszuschließen, welches sich aus einer erweiterten Auslegung des Begriffs "Plötzlichkeit" durch das Reichsgericht ergab.[265] Zu beachten sind teilweise Überschneidungen mit Ziff. 5.1.6 AUB (Kernenergie).mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Subsidiarität (Ziff. 2.8.1.2)

Rz. 257 Der Anspruch ist mit einer Subsidiaritätsklausel ausgestattet. Es gilt hier das zu Ziff. 2.7.1 letzter Satz AUB Gesagte.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / E. Leistungsbegrenzung

Rz. 261 Die tatsächlich zu erbringende Leistung des VR kann durch die Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen oder eine Kürzung entsprechend der Regelungen zu Obliegenheitsverletzungen beeinflusst werden. Während die Mitwirkungsregelungen unfallspezifisch sind, sind die Sanktionen einer Obliegenheitsverletzung (Ziff. 8 AUB) ohne spartenspezifische Besonderheiten. Deshalb wi...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Obliegenheiten (Ziff. 7)

1. Grundsätzliches Rz. 279 Für Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit besteht mit § 181 VVG eine besondere halbzwingende gesetzliche Regelung über die Gefahrerhöhung für die Unfallversicherung. Sie geht §§ 23 ff. VVG vor. Die Anzeigepflicht muss ausdrücklich und in Textform vereinbart sein. Die Musterbedingungen sehen dies in Ziff. 6.2 AUB für eine Berufsänderung vor, ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 147 Ziff. 5.2.2 AUB enthält selber keinen Wiedereinschluss. Als Ausnahme gelten aber nach Ziff. 5.2.3 AUB solche Gesundheitsschäden, die im Rahmen einer Heilmaßnahme oder eines Eingriffs durch strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Maßnahmen eingetreten sind, sofern diese durch ein versichertes Unfallereignis veranlasst waren.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 110 Ziff. 5.1.2 AUB 10/08/99 stimmt nahezu wörtlich mit der Regelung des § 2 I (2) AUB 94/88 überein, die ihrerseits weitgehend unverändert die Ausschlussregelung des § 3 (2) AUB 61 übernommen hat.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / e) Beweisfragen

Rz. 149 Der VR muss beweisen, dass die Gesundheitsschädigung durch Strahlen verursacht ist, der VN im Fall der Ausnahme, dass die strahlendiagnostische und strahlentherapeutische Maßnahme unfallbedingt war.[267]mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 233 Tagegeld ist in Ziff. 2.3 AUB 10/08/99, § 7 III AUB 94/88, § 8 III AUB 61 inhaltlich gleich geregelt. Die Ausnahme bildet § 8 III (2) AUB 61, wonach ohne ärztliche Behandlung Tagegeld beansprucht werden kann, wenn die Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit ärztlich bescheinigt wird. Ebenfalls nur in den AUB 61 ist für den Fall der ärztlichen Behandlung ohne Beeinträch...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundsätzliches

Rz. 106 Es sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die der VP dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Dies ist gerechtfertigt wegen des selbstverschuldeten erhöhten Unfallrisikos, das mit einer vorsätzlichen Straftat regelmäßig verbunden ist, sei es bei Ausführung der Straftat selbst oder bei einer sich anschließenden ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / e) Beweisfragen

Rz. 156 Der VR hat zu beweisen, dass die Gesundheitsschädigung durch eine Heilmaßnahme oder einen Eingriff hervorgerufen wurde. Der VN muss den Wiedereinschluss beweisen, also dass die Heilmaßnahme oder der Eingriff durch einen Unfall im Sinne der AUB veranlasst wurde.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Ambulante Operation

Rz. 237 Die Regelung verbindet das Erfordernis der ambulanten Operation mit der daran anschließenden Arbeitsunfähigkeit für einen vom VR festgeschriebenen Zeitraum. Damit wird eine gewisse Schwere des Eingriffs erforderlich. Mit einer Kopie des OP-Berichts und der Krankschreibung ist der Nachweis erbracht. Für nicht Berufstätige muss der Arzt bescheinigen, dass die allgemein...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. (Haftungsbegründende) Kausalität

Rz. 54 Die Gesundheitsschädigung muss durch das Unfallereignis entstanden sein, Ziff. 1.3 AUB. Es gilt die Adäquanztheorie.[108] Das Unfallereignis muss im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen und ganz unwahrscheinlichen und nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet sein, die Gesundheitsschädigung herbeizuführen....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Muster: Klage gegen Unfallversicherer

Rz. 307 Die Musterklage betrifft den Fall einer Ablehnung durch den VR in einem frühen Regulierungsstadium. Aus Kostengründen kann hier auf die Leistungsart Krankenhaustage- und Genesungsgeld geklagt werden. Bestätigt das Gericht das Eingreifen des Ausschlusstatbestands nicht, dann können weitere Leistungen geltend gemacht werden, vielfach außergerichtlich, im Zweifel durch ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Hinzuziehung des Arztes, Befolgung der ärztlichen Anordnungen und Unterrichtung des VR (Ziff. 7.1)

Rz. 280 Nach einem Schadenfall ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der VR zu unterrichten. Es besteht freie Arztwahl, ein Heilpraktiker reicht nicht.[452] Zur Hinzuziehung eines Arztes zählt auch die Pflicht zur Fortführung der Heilbehandlung bis zu deren Abschluss. Ein Arztwechsel ist ohne Rechtsnachteil möglich. Maßstab für die Behandlung ist der objektive Stand de...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / c) Voraussetzungen der Ausnahme

Rz. 159 Für drei Einzelfälle besteht ein Wiedereinschluss. Versichert sind als erstes Tollwut und Wundstarrkrampf, unabhängig vom Übertragungsweg. Rz. 160 Als zweite Ausnahme sind Infektionen versichert, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen in den Körper gelangten, die nicht geringfügig sind. Geringfügigkeit wird in Ziff. 5.2.3 AUB 2020/2014 definiert. Dan...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Synopse der Bedingungen

Rz. 309 Hinweis Die nachfolgende Übersicht soll einer zügigen Orientierung dienen, in welchem Bedingungswerk unter welcher Ziffer oder welchem Paragraphen eine Regelung zu finden ist. Da in der Praxis ohnehin der konkret vereinbarte Bedingungstext geprüft werden muss, wurde die Darstellung auf die wesentlichen Inhalte der Absätze beschränkt und nicht jeder Satz einzeln in de...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Typizität der Mitwirkung

Rz. 271 Zwei Entscheidungen des BGH zur Kausalität haben Auswirkungen auf die Frage der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen, die sog. Nussschokoladen-Entscheidung[435] und die Facettengelenkarthrose-Entscheidung.[436] Beide Entscheidungen lassen geringste Einwirkungen ausreichen um ein Unfallereignis zu bejahen und verweisen auf die Frage der Mitwirkung von Krankheiten ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Allgemeines

Rz. 62 Mit Ziff. 1.4.1 AUB 2020 werden die Fälle einem Unfall gleichgestellt, sog. Unfallfiktion, in denen sich die VP durch eine erhöhte Kraftanstrengung entweder Kraftanstrengungen sind mangels Einwirkung von außen keine Un...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Erhöhte Kraftanstrengung

Rz. 68 Ziff. 1.4.1 AUB definiert eine erhöhte Kraftanstrengung als eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person. Rz. 69 Zunächst ist die situationsbezogene Beurteilungsgrundlage zu betrachten. Als Anknü...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Beizubringende Unterlagen (Ziff. 9.1)

Rz. 292 Nach Ziff. 9.1 AUB hat der VN den Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen zu erbringen. Bei der Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich den Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrads notwendig ist. Mit dieser Regelung wird § 187 Abs. 1 VVG konkretisiert. Welche Unterlagen im Einzelfall zum Nachw...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Unterschiede in den Bedingungsgenerationen

Rz. 116 § 2 II (3) AUB 94/88 und § 3 (1) AUB 61 sind materiell gleich und beinhalten als weiteren Ausschluss die Teilnahme an inneren Unruhen. Hier greift regelmäßig bereits der Ausschluss nach Ziff. 5.1.2 AUB (Straftaten).[235] Rz. 117 Die AUB 10/08/99 enthalten bereits die Überraschungsklausel, inhaltlich nur durch eine vierte Einschränkung abweichend von den AUB 2020/2014....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

Rz. 120 Die Regelung gilt für drei Personengruppen. Der Unfall ist ausgeschlossen, wenn die VP ihnmehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Invaliditätsleistung und Tod (Ziff. 2.1.1.4 und Ziff. 2.1.2.3)

Rz. 200 Die VP darf nicht innerhalb eines Jahres unfallbedingt verstorben sein. Dann scheidet eine Invaliditätsleistung aus, Ziff. 2.1.1.4 AUB. Die Todesfallleistung und die Invaliditätsleistung schließen sich also gegenseitig aus. Hinweis Die Todesfallfrist und die Eintrittsfrist zur Invalidität korrespondierten in den bisherigen AUB miteinander. Durch die einseitige Verände...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / bb) Bewertung außerhalb der Gliedertaxe (Ziff. 2.1.2.2.2)

Rz. 206 Sofern die Invalidität nicht nach der Gliedertaxe bewertet werden kann, bemisst sie sich nach Ziff. 2.1.2.2.2 AUB, also danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unter ausschließlicher Berücksichtigung medizinischer Gesichtspunkte beeinträchtigt ist. Es geht um den Funktionsausfall bzw. die Funktionsbeeinträchtigung der betroffenen Kö...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Grundregelung

Rz. 65 Der Versicherungsschutz bei erhöhten Kraftanstrengungen gilt nicht für jeden Teil des Körpers. Erfasst sind Gelenke an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Es wird, ohne inhaltliche Änderung zu der früheren AUB, in den AUB 2020/2014 ausdrücklich klargestellt, dass Meniskus und Bandscheiben nicht von der U...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / a) Beispiele der AUB 2020/2014

Rz. 71 Problematisch sind die eingeführten Beispiele im Bedingungstext: Beispiel 1 ist in der Schadenpraxis ein klassischer Abgrenzungsfall zum Unfallereignis, da in diesen Fällen oftmals der abgestützte Gegenstand in Bewegu...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Bedingungsgenerationen

Rz. 6 Die folgenden Ausführungen orientieren sich an den aktuellen AUB aus dem Jahr 2020. Viele Aspekte ziehen sich aber – im Ergebnis gleich – auch durch die früheren Bedingungsgenerationen und können, selbst wenn sich die Rechtsprechung auf andere Bedingungswerke bezieht, gleich gehandhabt werden. Die wichtigsten Besonderheiten anderer Bedingungswerke werden genannt, zum T...mehr