Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.3.3 Verwalter

Gegenüber der EnEV ist der Kreis der Verantwortlichen durch das GEG erweitert worden. Ausgehend von der Tatsache, dass Maßnahmen, die in energetischer Hinsicht das GEG tangieren, in aller Regel von Sonderfachleuten wie Architekten und Ingenieuren sowie Unternehmen und Bauleitern durchgeführt werden, gelten wie bereits erwähnt auch diese nach § 8 Abs. 2 GEG als Verantwortlich...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Risikomanagement: Krisenprä... / 4.3 Instrumente im Krisenmanagement

Eine professionelle Krisenprävention stellt dem Unternehmen einen passenden Werkzeugkasten an bewährten Instrumenten zur Verfügung. Sicheres Handeln in der Krise erfordert ein sicheres Beherrschen dieser Werkzeuge. Dazu müssen diese Werkzeuge nicht nur erlernt, sondern auch immer wieder, mindestens zu Übungszwecken, angewandt werden. Nur so ist gewährleistet, dass Führungskr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 5.2 Einzelbeitrag und Gesamtbeitrag

Die Beitragseinheiten je Gewerbezweig werden mit dem Beitragsfuß multipliziert. Ergebnis ist der Beitrag je Gewerbezweig bzw. Gefahrklasse. Formel: Beitragseinheiten (Entgelte × Gefahrklasse) × Beitragsfuß = Beitrag. Die Summe der Beiträge aller Gewerbezweige eines Unternehmens ergibt den Gesamtbeitrag zur Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Kalenderjahr. Berechnung des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 3 Kosten, Vergütungsanspruch

Die Betriebsversammlungen finden während der Arbeitszeit statt, soweit nicht die Eigenart des Betriebs eine andere Regelung dringend erfordert.[1] Den Arbeitnehmern entsteht durch die Teilnahme an diesen Betriebsversammlungen kein Verdienstausfall. Findet eine ordentliche Betriebsversammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der Arbeitszeit statt, so hat der teilnehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1 Nichtöffentlichkeit

Rz. 32 Nach § 42 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist die Betriebsversammlung "nicht öffentlich". Sie besteht nach Satz 1 aus den Arbeitnehmern des Betriebs. Das Gesetz gestattet indessen ausdrücklich auch die Teilnahme anderer Personen an der Betriebsversammlung; dabei werden genannt der Arbeitgeber[1], Beauftragte der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften[2] und Beauftragte der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.1 Ort

Rz. 57 Grundsätzlich findet die Betriebsversammlung als Präsenzveranstaltung im Betrieb statt. Nach § 40 Abs. 2 BetrVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen geeigneten Raum bereitzustellen. Stehen mehrere geeignete Räume im Betrieb zur Verfügung, so ist der Arbeitgeber allein zu der Entscheidung darüber berechtigt, welchen Raum er auswählt.[1] Er muss lediglich das Gebot d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 3.1 Niederschrift nach dem Nachweisgesetz

Ziel des Nachweisgesetzes ist mehr Information für den einzelnen Arbeitnehmer über seine wesentlichen Vertragsbedingungen durch stärkere Formalisierung. Es soll eine größere Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis über die beiderseitigen vertraglichen Rechte und Pflichten bewirken, insbesondere für Arbeitnehmer, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.[1] In erster Li...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.5 Fahrtkostenersatz

Rz. 40 Nach § 44 Abs. 1 Satz 3 BetrVG sind auch die notwendigen Fahrtkosten zu ersetzen. Zwar sieht § 44 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz BetrVG den Fahrtkostenersatz nur für die Fälle vor, in denen die Versammlung wegen der Eigenart des Betriebs außerhalb der – betrieblichen – Arbeitszeit stattfindet.[1] Die Bestimmung ist jedoch entsprechend anzuwenden, wenn Arbeitnehmer außerhal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Vollversammlung

Rz. 14 Die Betriebsversammlung findet grundsätzlich als Vollversammlung statt, d. h. mit allen Arbeitnehmern des Betriebs und der Nebenbetriebe und Betriebsteile, die nach § 4 BetrVG nicht als selbstständige Betriebe anzusehen sind.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 4 Zutrittsrecht von Koalitionsmitgliedern

An der Betriebsversammlung können die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften beratend teilnehmen. Sie haben ein selbstständiges Teilnahme- und Beratungsrecht, das nicht von einer Einladung abhängig ist. Beauftragte eines Arbeitgeberverbands dürfen dagegen nur teilnehmen, wenn sie vom Arbeitgeber zugezogen werden. Das wiederum ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber selbst nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.2 Zeitpunkt

Rz. 58 Der Betriebsrat entscheidet im Einberufungsbeschluss grundsätzlich frei über den Zeitpunkt der Betriebsversammlung. Er hat dabei die Vorgaben der §§ 43, 44 BetrVG und das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG zu beachten. Er ist daher verpflichtet, auf die betrieblichen Bedürfnisse Rücksicht zu nehmen.[1] Die Zustimmung des Arbeitgebers ist ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4.1 Rede-, Antrags- und Stimmrecht

Rz. 66 In der Betriebsversammlung haben alle Arbeitnehmer und der Arbeitgeber Rederecht und die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Das gilt auch für Vertreter der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften. Weder Arbeitgeber noch Gewerkschaftsvertreter haben jedoch ein Antrags- und Stimmrecht. Stimmberechtigt sind nur die teilnahmeberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs, einschließlic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.1 Versammlungen während der Arbeitszeit

Rz. 2 Auszugehen ist von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, wonach die regelmäßigen, zusätzlichen und die auf Wunsch des Arbeitgebers einberufenen Betriebsversammlungen sowie Wahlversammlungen nach § 17 BetrVG und § 14a BetrVG während der Arbeitszeit stattfinden.[1] Dadurch soll erreicht werden, dass möglichst viele Arbeitnehmer an der Betriebsversammlung teilnehme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.7.2 Prüfung älterer Heizungsanlagen

Die beiden Bestimmungen des § 60b GEG bezüglich der Heizungsprüfung und des § 60c GEG bezüglich des hydraulischen Abgleichs von Heizungssystemen sind am 1.10.2024 in Kraft getreten. Bis zum 30.9.2024 waren korrespondierende Regelungen in der EnSimiMaV [1] enthalten. Verstöße gegen die EnSimiMaV stellten keine Ordnungswidrigkeiten dar. Anders ist das aber seit 1.10.2024: Mit I...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3.1 Organisatorisch oder räumlich abgegrenzter Betriebsteil

Rz. 25 Was dabei unter Betriebsteil im Sinne dieser Norm zu verstehen ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Einigkeit herrscht jedoch darüber, dass hier nicht auf den Begriff des Betriebsteils aus § 4 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zurückgegriffen werden kann.[1] Insbesondere muss es sich nicht um ständige Funktionseinheiten handeln.[2] Rz. 26 Die organisatorische Abgrenzung folgt meist a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.3.3 Ordnungs- und Hausrecht

Rz. 62 Der Vorsitzende übt auch das Ordnungs- und Hausrecht in den Versammlungsräumen während der Betriebsversammlung aus.[1] Er hat dabei für einen störungsfreien und ordnungsgemäßen Ablauf zu sorgen. Dabei hat er insbesondere die Erörterung von Angelegenheiten zu unterbinden, die nicht zu den nach § 45 BetrVG zulässigen Inhalten einer Betriebsversammlung zählen und gegeben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.2 Abgrenzung

Rz. 6 Nicht alle Versammlungen von Arbeitnehmern eines Betriebs sind Betriebsversammlungen. Insofern ist zu differenzieren: 1.2.1 Spontane Versammlungen Rz. 7 Eine Betriebsversammlung liegt nur vor, wenn diese ordnungsgemäß einberufen wird.[1] Die spontane Versammlung auf der Arbeitsstelle ist im Gesetz nicht vorgesehen. Bei ihr handelt es sich daher nicht um eine Betriebsvers...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.3.2 Prüfungsmaßstab

Maßgeblicher Prüfungsmaßstab bei der Änderungskündigung ist nicht die Frage, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial gerechtfertigt ist, sondern ob die vom Arbeitgeber beabsichtigte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist oder nicht.[1] Dieser Prüfungsmaßstab gilt selbst dann, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht oder nicht rechtzeitig...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag (IAB) für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gem. § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Hintergrund: Gesetzliche Vorgaben Ein in An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 1.1 Geschlechtsbezogene Benachteiligungen

Im Bewerbungsverfahren ist das AGG zu beachten. Eine Benachteiligung eines Bewerbers durch den Arbeitgeber aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ist nach § 7 Abs. 3 AGG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 AGG eine Verletzung vertraglicher Pflichten. Von den vorbez...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umwelt- und Energiethemen i... / 1 Grundsätze

Deutschland richtet seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den "1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad" aus. Die Stromversorgung soll daher bereits im Jahr 2035 nahezu vollständig auf erneuerbaren Energien beruhen. Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) mit Inkrafttreten am 1.1.2024 grundlegend überarbeitet worden. Konkretisier...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.3 Betreiberpflichten

Die Betriebsbereitschaft von Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung sind nach § 58 Abs. 1 GEG vom Betreiber der Anlagen aufrechtzuerhalten. Heiztechnik, die den Energiebedarf senkt, darf nicht außer Betrieb genommen werden. Nach § 59 GEG sind die Anlagen sachgerecht zu bedienen und nach § 60 GEG fachkundig zu warten und instand zu hal...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 44 regelt den Zeitpunkt von Betriebs- und Abteilungsversammlungen und den Anspruch auf Entgeltzahlung der Arbeitnehmer, die an der Versammlung teilnehmen. Die Vorschrift hat zwingenden Charakter. Eine abweichende Regelung zur zeitlichen Lage von Betriebsversammlungen und der vorgesehenen Vergütungsansprüche ist weder durch Betriebsvereinbarung noch durch Tarifvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 5.4.3 Beschlüsse

Rz. 69 Zwar kann die Betriebsversammlung Beschlüsse fassen, diese haben aber keine verbindliche Wirkung. Sie verpflichten insbesondere den Betriebsrat nicht, ihnen zu entsprechen. Vielmehr kommt ihnen lediglich die Funktion zu, die Stimmung und Meinung in der Belegschaft nach außen zu bekunden und zu verdeutlichen. Allerdings ist der Betriebsrat verpflichtet, sich mit den ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 5.1 Notwendige Bestandteile (Arbeitsvertrag und Niederschrift)

Einbeziehung des TVöD Da nach der Gewerkschaftszugehörigkeit im Zusammenhang mit den Einstellungsverhandlungen nicht gefragt werden darf, wird der Einheitlichkeit halber bei tarifgebundenen Arbeitgebern stets ausdrücklich die Geltung des TVöD vereinbart. Dies ist der Weg, den auch TVöD-Anwender gehen, um die Geltung des TVöD für ihre Arbeitsverhältnisse zu vereinbaren. Diese ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESG-Controlling für KMU: Le... / 4.2 Indikatoren für ökologische Nachhaltigkeit

Die wichtigste Ressource in der Weinwirtschaft ist die Traube selbst. Ressourceneffizienz in der Weinwirtschaft bedeutet, bei möglichst geringem Ressourcenverbrauch (z. B. Wasser, Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) einen maximalen Output an Qualität, Quantität und Preis zu erzielen, selbstverständlich unter Berücksichtigung der Umwelt und sozialen Komponenten. Als landwirtsc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.3 Vergütung für Wegezeiten

Rz. 35 Findet die Betriebsversammlung während der persönlichen Arbeitszeit statt, so entsteht grundsätzlich keine zusätzliche Wegezeit.[1] Etwas anders gilt nur, wenn eine Betriebsversammlung außerhalb eines Betriebsgeländes stattfindet, Arbeitnehmer aus unselbstständigen Betriebsteilen zum Hauptbetrieb fahren müssen oder sie sonst längere Wege zum Ort der Betriebsversammlun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 4 Direktionsrecht des Arbeitgebers

Das Direktionsrecht gemäß § 106 GewO erlaubt es dem Arbeitgeber, den Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz und in den Pausen grundsätzlich zu verbieten. Während der Arbeitszeit, d. h. außerhalb der Pausen, ist der Konsum ohne ausdrückliche Gestattung des Arbeitgebers sowieso nicht erlaubt. Das Verbot des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz kann entweder einseitig mittels Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tätigkeitsschlüssel / 1 Aufbau und Inhalt

Seit dem 1.12.2011 ist der Tätigkeitsschlüssel 9-stellig anzugeben. Er setzt sich aus 5 einzelnen Schlüsseln zusammen. Folgende Inhalte sind zu melden: Ausgeübte Tätigkeit (Stellen 1 – 5)Anhand der im Betrieb ausgeübten Tätigkeit wird der gültige Schlüssel nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) ermittelt. Die 5. Stelle des Schlüssels der ausgeübten Tätigkeit kennz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsversammlung / 6 Teilnahmerecht von Politikern

Der Betriebsrat kann einen betriebsfremden Politiker ein Kurzreferat zu einem sozialpolitischen Thema von unmittelbarem Interesse für den Betrieb und seine Arbeitnehmer halten lassen. Hierzu bedarf es keines Einverständnisses des Arbeitgebers. Es liegt aber eine unzulässige parteipolitische Betätigung vor, wenn ein derartiges Referat gerade und nur zu Zeiten des Wahlkampfs v...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.1.2 Raumweise Regelung der Raumtemperatur

Wird die Zentralheizung mit Wasser als Wärmeträger betrieben, muss sie nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GEG mit einer raumweisen selbstständig wirkenden Regelung ausgestattet werden, die die Heizleistung selbstständig an die eingestellte Solltemperatur anpasst. Dies kann insbesondere mit manuell einstellbaren Thermostatreglern erfolgen. Von der Pflicht ausgenommen sind Fußbodenheizung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 2.2 Anlagentechnik

Die Begriffe Haus- und Anlagentechnik beschreiben diejenigen Anlagen und technischen Einrichtungen, die in einem Gebäude fest installiert sind und dessen Funktion und Betrieb gewährleisten (siehe auch Kap. D.II). Wesentliche Komponenten der Gebäudeausrüstung sind die Bereiche Sanitär Energieversorgung Klimatechnik Gas-, Wasser-, Abwassertechnik Sicherheitstechnik Wärmeversorgungs-...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 5 Inhalt des Arbeitsvertrags

Im TVöD-Arbeitsverhältnis bedürfen aufgrund der Geltung des TVöD nur einige wenige Punkte einer Regelung im Arbeitsvertrag. Die Muster-Arbeitsverträge enthalten: Datum des Arbeitsvertrags Vertragsparteien Beginn des Arbeitsverhältnisses Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Befristung Umfang der Arbeitszeit Einbeziehung des TVöD Entgeltgruppe Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Err...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.5.5 Übergangsfrist des § 71i GEG

Von großer Bedeutung ist die allgemeine Übergangsregelung des § 71i GEG. Sie regelt Fälle des Heizungsaustauschs nach den vorbeschriebenen Zeitpunkten des 30.6.2026 und 30.6.2028 bzw. der Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet auf Grundlage einer kommunalen Wärmeplanung. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass bestehend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Änderungskündigung: Vorauss... / 1.1 Kündigungsschutz und Beteiligungsrechte

Wie bei der Beendigungskündigung muss der Arbeitgeber auch bei der ordentlichen Änderungskündigung die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes einhalten. Eine ordentliche Änderungskündigung muss deshalb, wenn das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, durch das Vorliegen von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein. Die fehle...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umwelt- und Energiethemen i... / 3 Treibhausproblematik

Insbesondere die sog. Treibhausgase sind in Form des Treibhauseffekts für die fortschreitende Erderwärmung ursächlich. Zunächst ist der natürliche Treibhauseffekt elementar für die Bewohnbarkeit der Erde. Ohne natürlichen Treibhauseffekt wäre es schlicht eiskalt, denn er sorgt für Temperaturen, die die Erde bewohnbar machen, indem die Wärme, die von der Sonne zur Erde gelang...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Cannabis / 6.1 Unfallversicherung

Arbeitnehmer dürfen sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Arbeitgeber dürfen nach § 7 Abs. 2 DGVU Vorschrift 1 Arbeitnehmer, die erkennbar nicht in der Lage sind, eine Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Diskriminierung / 7.4 Sonstige Rechte des Arbeitnehmers

Daneben kann der Arbeitnehmer noch weitere Rechte ausüben, wenn er benachteiligt wird: Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 14 AGG bei einer (sexuellen) Belästigung und – bedeutsamer – Zurückbehaltungsrecht an seiner Arbeitsleistung unter den Voraussetzungen des § 273 BGB; in diesen Fällen hat der Arbeitgeber nach §§ 293, 298, 615 BGB gleichwohl die Vergütung weiterzuzahlen. Be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.2.3 Versammlungen von bestimmten Personengruppen mit bestimmten persönlichen Merkmalen

Rz. 11 Ebenfalls keine Betriebsversammlungen sind Versammlungen von Arbeitnehmergruppen, die sich von anderen Arbeitnehmern durch persönliche Merkmale unterscheiden und sich als solche versammeln.[1] Als einzige Formen einer an persönlichen Merkmalen der Beteiligten orientierten Versammlung sind die Jugend- und Auszubildendenversammlung nach § 71 BetrVG und die Schwerbehinde...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.1 Rechtsnatur und Dauer des Vergütungsanspruchs

Rz. 26 § 44 Abs. 1 Satz 2 und 3 BetrVG sind keine bloßen Lohnerhaltungsnormen; denn sie bewirken nicht lediglich, dass der Arbeitnehmer, der an einer Betriebsversammlung teilnimmt, vergütet wird, als hätte er seine normale Arbeitsleistung erbracht. Vielmehr stellen diese Bestimmungen eine eigene materielle Anspruchsgrundlage dar.[1] § 44 Abs. 1 Satz 2 BetrVG regelt allein ver...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Leitsatz Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist. Normenkette § 7g,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Energierecht (ZertVerwV) / 4.9.6.2 Zeitpunkt des Austauschs

Die Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG, also die 65 %-EE-Vorgabe, gilt gemäß § 71l Abs. 1 GEG nicht nach Ablauf eines Zeitraums von 5 Jahren seit Inkrafttreten des GEG, sondern erst im Zeitpunkt des Austauschs der Zentralheizung oder der ersten Etagenheizung. Auch für die Etagenheizungen gilt, dass Pflichten nach dem GEG erst mit irreparablem Ausfall entstehen.[1] Dem GEG ist bezügl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.2.1 Außerordentliche Betriebsversammlungen

Rz. 10 Außerordentliche Betriebsversammlungen, die auf Initiative des Betriebsrats oder eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufen werden, können gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 BetrVG demgegenüber nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber während der Arbeitszeit stattfinden. Die Einwilligung steht im Ermessen des Arbeitgebers. Sie kann nicht erzwungen werden.[1] Hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.3 Versammlungen ohne Vergütungsanspruch

Rz. 46 Die aus eigenem Beschluss des Betriebsrats oder auf Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Arbeitnehmer einberufenen außerordentlichen Betriebsversammlungen sind, wenn der Arbeitgeber einer Abhaltung während der Arbeitszeit nicht zustimmt, außerhalb der Arbeitszeit abzuhalten.[1] In diesem Fall steht den Arbeitnehmern weder eine Vergütung für die Zeit der Teilnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 2.3.2 Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer

Rz. 28 Die Abteilungsversammlung dient der Erörterung der besonderen Belange der Arbeitnehmer in einem organisatorisch oder räumlich abgegrenzten Betriebsteil und setzt sich aus dessen Mitgliedern zusammen. Sie dient also im Gegensatz zur Teilversammlung dem intensiven Austausch von besonderen Themen und Belangen, die in der großen Betriebsversammlung häufig nicht angesproch...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitsvertrag / 3.2 Arbeitsvertrag und gesonderte Niederschrift im öffentlichen Dienst

Die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes haben zur Durchführung des Nachweisgesetzes im Juli 2022 mit Rundschreiben entsprechende Hinweise herausgegeben. Bei der Abwägung zwischen der vollzähligen Aufzählung sämtlicher Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag oder einer Niederschrift neben dem Arbeitsvertrag haben sich die Vertreter der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes let...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.4 Wegfall des Vergütungsanspruchs

Rz. 37 Wird eine weitere Betriebsversammlung ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach § 43 Abs. 1 Satz 4 BetrVG einberufen, so besteht keine Lohnzahlungspflicht. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Fehlen eines besonderen Grunds für eine weitere Betriebsversammlung offensichtlich oder nicht offensichtlich war.[1] § 44 Abs. 1 Satz 1 BetrVG regelt die Anspruchsvoraussetzunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 1.1 Übersicht

Rz. 1 In den §§ 42–46 BetrVG ist die Betriebsversammlung normiert. Während die Befugnisse der Betriebsversammlung nur eine oberflächliche Regelung erfahren haben, sind die organisatorischen Fragen in den genannten Bestimmungen ausführlich und äußerst detailliert behandelt. Trotz ihrer geringen Befugnisse hat die Betriebsversammlung in der Praxis eine große Bedeutung. Sie ist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewerbungsverfahren: Diskri... / 2.2 Geltendmachung

Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG sind ausschließlich gegen den Arbeitgeber zu richten. Insbesondere begründen § 15 Abs. 1 und Abs. 2 AGG keine Ansprüche gegen Personalberatungsunternehmen, selbst wenn der Personalvermittler die endgültige Auswahl in alleiniger Verantwortung durchführt.[1] Der abgelehnte Bewerber muss gemäß § 15 Abs. 4 AGG die von ihm behaupteten A...mehr