Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.3 Mischbetriebe

Rz. 28 Ist Gegenstand des Gewerbebetriebs nicht ausschließlich dieser begünstigte Betrieb (gemischter Betrieb), muss der jeweilige Gewinn getrennt ermittelt werden, zum einen nach der Tonnage, zum anderen durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1, § 5 EStG. Dies erfordert regelmäßig eine klare und einwandfreie buchmäßige Zuordnung der Betriebseinnahmen und Betriebsaus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.3 Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses

Rz. 457 Eine Mitunternehmerschaft zwischen Landwirtsehegatten besteht auch dann, wenn zwischen ihnen ein Gemeinschaftsverhältnis besteht, dass mit einem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich vergleichbar ist. Gemeinschaftsverhältnisse dieser Art sind z. B. Güter-, Bruchteils- oder Erbengemeinschaften. Erwerben z. B. Eheleute gemeinsam einen land- und forstwirtschaftlichen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.2 Grund und Boden

Rz. 337 Die Steuerbegünstigung greift ein, wenn betrieblicher Grund und Boden für eine private Baumaßnahme der in § 13 Abs. 5 EStG genannten Art verwendet wird. Der für die Baumaßnahme entnommene Grund und Boden muss nicht zwangsläufig zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehören, denn der Gesetzeswortlaut schließt die Entnahme einer ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.6 Umrechnung in Vieheinheiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 und 4 EStG)

Rz. 109 Die Tierbestände sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG nach dem Futterbedarf in Vieheinheiten umzurechnen. Es gilt nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG i. V. m. § 51 Abs. 4 S. 1 BewG der Umrechnungsschlüssel nach der Anlage 1 zum BewG . Der Umrechnungsschlüssel ist rechtsverbindlich.[1] Er entspricht dem Umrechnungsschlüssel in R 13.2 Abs. 1 S. 5 EStR 2012. Rz. 110 Die Umr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.2 Zuwendungsnießbrauch

Rz. 475 Ist der Zuwendungsnießbrauch an dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb entgeltlich bestellt worden, werden die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erwirtschafteten Einkünfte dem Nießbrauchsberechtigten als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zugerechnet. Das laufende Nießbrauchsentgelt führt bei ihm zu Betriebsausgaben. Der Nießbrauchsverpflichtete er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.1 Allgemeines

Rz. 412 Dienstleistung ist jede berufliche Tätigkeit, die aufgrund einer Verpflichtung oder freiwillig erbracht wird. Diese kann sich aus Dienst- oder Werkvertrag oder entgeltlicher Geschäftsbesorgung ergeben. Dienstleistungen können nur selbstständig ausgeübte Tätigkeiten des Land- und Forstwirts sein, die keine nichtselbstständige Arbeitsleistung i. S. d. § 19 EStG darstel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.4.2 Rücklage nach § 3 ForstSchAusglG

Rz. 566 Stpfl., die Einkünfte aus dem Betrieb von Forstwirtschaft i. S. d. § 13 EStG beziehen und bei denen der nach § 4 Abs. 1 EStG ermittelte Gewinn der Besteuerung zugrunde gelegt wird, können nach § 3 Abs. 1 ForstSchAusglG eine den steuerlichen Gewinn mindernde Rücklage bilden. Entsprechendes gilt für natürliche Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermöge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.10.5 Imkerei

Rz. 170 Die Imkerei umfasst alle auf ein wirtschaftliches Ziel ausgerichtete Formen der Bienenhaltung zur Gewinnung von Honig und Wachs sowie Spezialformen der Bienenhaltung wie Königinnenzucht oder Bienenhaltung zu pharmazeutischen Zwecken. Eine selbst bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfläche erfordert die Imkerei nicht.[1] Rz. 171 Die Größe einer Imkerei und damit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2 Voraussetzungen der Gewinnermittlung nach der Tonnage

Rz. 19 Anstelle der Gewinnermittlung nach §§ 4, 5 EStG ist der Gewinn bei einem Gewerbebetrieb mit Geschäftsleitung im Inland, soweit er auf den Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr entfällt, auf unwiderruflichen Antrag des Stpfl. nach der in seinem Betrieb geführten Tonnage zu ermitteln, wenn die Bereederung dieser Handelsschiffe im Inland durchgeführt wir...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.5 Gecharterte Handelsschiffe

Rz. 33 Einkünfte aus gecharterten Handelsschiffen sind nur begünstigt, wenn gleichzeitig eigene oder ausgerüstete gecharterte Handelsschiffe im internationalen Verkehr betrieben werden (§ 5a Abs. 2 S. 3 EStG). Gecharterte Seeschiffe sind solche, die kraft Chartervertrags betrieben werden.[1] Hierzu gehören Charterverträge aller Art wie Zeit-, Reise-, Slot- oder bare-boat-Cha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.1 Allgemeines

Rz. 392 Unter Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Grund und Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie die Verwertung der dadurch gewonnenen Erzeugnisse zu verstehen.[1] Ebenfalls zur Land- und Forstwirtschaft gehört die Tierzucht und -haltung. Voraussetzung insoweit ist allerdings, dass die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.2 Verhältnis zu § 15a EStG

Rz. 84 Nach § 5a Abs. 5 S. 4 EStG ist für die Anwendung des § 15a EStG der nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG ermittelte Gewinn zugrunde zu legen. Mit dieser durch das SteuerbereinigungsG 1999 v. 22.12.1999[1] eingeführten Regelung schafft der Gesetzgeber 2 Regelungskreise, die (nahezu) keine Berührung miteinander haben. Zum einen ist der Gewinn nach § 5a EStG zu ermitteln, zum ander...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.1 Entstehungsgeschichte, Zweck

Rz. 1 § 5a EStG ist durch das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz v. 9.9.1998[1] in das EStG eingefügt worden. § 41a Abs. 4 EStG gestattet es Arbeitgebern unter weiteren Voraussetzungen, die gesamte LSt ihrer Arbeitnehmer für sich einzubehalten.[2] Im Gegensatz zu § 5a EStG ist für die Inanspruchnahme des § 41a EStG insbesondere das Führen der deutschen oder einer EU- bzw. EWR-Fl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.7 Entnahme einer vermieteten Wohnung für den Eigenbedarf (§ 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 330 Nach § 13 Abs. 4 S. 6 Nr. 2 EStG bleibt der Entnahmegewinn außer Ansatz, wenn eine vor dem 1.1.1987 einem Dritten entgeltlich zur Nutzung überlassene Wohnung und der dazugehörende Grund und Boden für eigene Wohnzwecke oder für Wohnzwecke eines Altenteilers entnommen wird, soweit nicht Wohnungen vorhanden sind, die Wohnzwecken des Eigentümers des Betriebs oder Wohnzwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.4 Wechsel der Gewinnermittlung

Rz. 524b Bei einem Wechsel der Gewinnermittlung von § 4 Abs. 3 EStG zu § 4 Abs. 1 EStG bzw. umgekehrt ist zum einen der Gewinn des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs um einen Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust zu korrigieren (R 4.6 EStR 2012). Es sind Zu- und Abrechnungen vorzunehmen, damit sich Geschäftsvorfälle aufgrund der unterschiedlichen Gewinnrealisierungsgru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.8 Außensteuergesetz

Rz. 18a § 5a EStG und eine Anwendung des AStG schließen sich nicht aus. Bei Einschaltung einer ausl. Gesellschaft in einem niedrig besteuernden Ausland sind deshalb die Regelungen des AStG auf ihre Einschlägigkeit zu prüfen.[1] Da die maritime Wirtschaft von einer großen Internationalisierung gekennzeichnet ist, können sich hierbei sehr komplexe Fragestellungen ergeben. Dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.4 Rheinische Hofübergabe

Rz. 479 Ein Sonderfall des Vorbehaltsnießbrauchs ist die "Rheinische Hofübergabe". Hierunter ist die Übertragung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs unter Vorbehaltsnießbrauch zu verstehen, wobei dessen Bewirtschaftung dem Übernehmer z. B. aufgrund eines Pachtvertrags oder eines Wirtschaftsüberlassungsvertrags überlassen wird. Da stille Reserven nur vom Eigentümer r...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.3 Rechtsfolgen beim Pächter

Rz. 490 Der Pächter erzielt aus dem gepachteten land- und forstwirtschaftlichen Betrieb Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Der von ihm gezahlte Pachtzins führt zu Betriebsausgaben. Tätigt der Pächter Aufwendungen auf Wirtschaftsgüter des Verpächters, zu denen er nicht verpflichtet ist, gilt § 12 Nr. 2 EStG.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.6 Vercharterte Handelsschiffe

Rz. 36 Zum Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr gehört auch ihre Vercharterung (§ 5a Abs. 2 S. 2 EStG). Vorausgesetzt wird, dass die Voraussetzungen des § 5a Abs. 2 S. 1 EStG vollen Umfangs erfüllt sind (Rz. 29) und das Seeschiff vom Vercharterer ausgerüstet worden ist. Das ist nicht gegeben im Falle der bare-boat-charter (vgl. aber im Fall des gecharterten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.5 Verfahren nach der Buchwertmethode

Rz. 504 Aus Vereinfachungs- und Billigkeitsgründen kann abweichend von den vorstehenden Grundsätzen auch nach der sog. Buchwertmethode verfahren werden, wenn die eiserne Verpachtung im Vorgriff auf eine spätere Hofübertragung in der Land- und Forstwirtschaft erfolgt, von Pächter und Verpächter ein gemeinsamer Antrag gestellt wird und mindestens einer von beiden, Pächter oder Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.2.7.5 Dienstleistungen

Rz. 425 Nach R 15.5. Abs. 10 EStR 2012 liegt, wenn der Land- und Forstwirt ohne Verwendung von eigenen Erzeugnissen oder eigenen Wirtschaftsgütern Dienstleistungen verrichtet, eine gewerbliche Tätigkeit vor. Es wird nicht danach unterschieden, ob die Dienstleistungen gegenüber Landwirten oder Nichtlandwirten erbracht werden. Bei den Nichtlandwirten kann es sich um Gewerbetre...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.2 Zurechnung des übernommenen Inventars

Rz. 493 Soweit es sich bei dem vom Pächter unter Rückgabeverpflichtung zur Nutzung übernommenen Inventar um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt, bleibt dieses im zivilrechtlichen und wirtschaftlichen Eigentum des Verpächters und ist ohne Rücksicht auf die Gewinnermittlungsart weiterhin ihm zuzurechnen; er muss es unverändert mit den Werten fortführen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.1 Verlustzuweisungsgesellschaften, § 15b EStG

Rz. 13 Nach Bejahung der Gewinnerzielungsabsicht kann sich die Frage der Anwendung des § 15b EStG sowie u. U. in Altfällen auch des § 2b EStG stellen. Betriebe, die von Beginn an den Gewinn nach § 5a EStG ermitteln, wie dies in der Zwischenzeit der rechtliche Normalfall ist, können mangels negativer Einkünfte nicht unter § 15b, § 2b EStG a. F. fallen. Lediglich solche Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.9.4 Jagd

Rz. 631 Das Jagdrecht (Rz. 180ff.) stellt ein gegenüber dem Grund und Boden selbstständiges nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut dar. Es gehört zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Bei entgeltlichem Erwerb gilt § 5 Abs. 2 EStG. Bei der Anschaffung land- und forstwirtschaftlicher Flächen, die einen Eigenjagdbezirk bilden, is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.4.5 Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO

Rz. 480 Beim Verwaltungs- und Nutznießungsrecht nach § 14 HöfeO – danach hat der überlebende Ehegatte eines verstorbenen Hofeigentümers das Recht, den Hof bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des Hoferben zu verwalten und zu nutzen – sind dem überlebenden Ehegatten die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft aus der laufenden Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 6.1 Umfang des Gewinns bei Personengesellschaften i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG

Rz. 81 Für Zwecke der Anwendung des § 5a EStG tritt die Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG, z. B. insbesondere eine Kommanditgesellschaft[1] als typische Rechtsform einer Schiffsgesellschaft, an die Stelle des Stpfl., § 5a Abs. 4a S. 1 EStG. Gesellschaft i. S. d. § 5a EStG ist auch die atypisch stille Gesellschaft als Mitunternehmerschaft. Sowohl der Antrag als auc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.3 Errichtung einer Wohnung

Rz. 344 Steuerbefreit ist die Entnahme des Grund und Bodens durch Errichtung einer Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnung. Die Bebauung mit einem Wohnhaus ist nicht erforderlich. Eine Wohnung kann auch durch Baumaßnahmen an einem bereits bestehenden Gebäude hergestellt werden. Dies ist dann der Fall, wenn durch die Baumaßnahmen erstmals eine Wohnung entsteht. Maßgebend ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.4 Wechsel zur normalen Gewinnermittlung

Rz. 78 Der Wechsel von der Gewinnermittlung nach § 5a EStG zurück zur herkömmlichen Gewinnermittlung wirft verschiedene Rechtsfragen auf, die teilweise noch ungeklärt sind.[1] Dies beruht insbesondere darauf, dass in der Vergangenheit eine Gewinnermittlung nach § 5a EStG als steuerlich regelmäßig sehr günstig anzusehen war. In Jahren, in denen sich bei einer Gewinnermittlung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.8.1 Allgemeines

Rz. 78 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nicht nur Einkünfte aus einer land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG, sondern auch solche aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltung i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG, wenn die in § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 4 EStG genannten Voraussetzungen vorliegen. Danach gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.3 Substanzerhaltungspflicht

Rz. 495 Der Verpächter muss den Anspruch gegen den Pächter auf Substanzerhaltung des eisern verpachteten Inventars als sonstige Forderung aktivieren.[1] Dabei muss zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung unter Berücksichtigung der Wiederbeschaffungskosten erfolgen. Der Anspruch beträgt bei Pachtbeginn 0 EUR und steigt aufgrund der jährlichen Abnutzung der verpachteten Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.1 Ort der Geschäftsleitung im Inland

Rz. 20 Ort der Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Das ist bei einer Gesellschaft der Ort, an dem alle zur Geschäftsführung gehörenden tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt.[1] Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.1.7 Umsatzgrenzen

Rz. 240 Nach R 15.5 Abs. 11 EStR 2012 sind gewerbliche Tätigkeiten, die nach R 15.5 Abs. 3 bis 8 EStR 2012 (Absatz von Erzeugnissen) dem Grunde nach die Voraussetzungen für eine Zurechnung zur Land- und Forstwirtschaft erfüllen, nur dann typisierend der Land- und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn die Umsätze aus diesen Tätigkeiten dauerhaft insgesamt nicht mehr als 1/3 des G...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.5.4.1 Allgemeines

Rz. 491 Eine Sonderform der Betriebsverpachtung ist die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Pächters, die eiserne Verpachtung nach § 582a BGB. Eiserne Verpachtung bedeutet, dass das Inventar vom Pächter zum Schätzwert mit der Pflicht zur Rückgabe zum Schätzwert bei Beendigung des Pachtverhältnisses übernommen wird. Der Begriff des Inventars be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.4 Überwiegender Einsatz im internationalen Verkehr

Rz. 29 Ein Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr ist bei eigenen oder gecharterten Schiffen gegeben, die im Wirtschaftsjahr überwiegend in einem inländischen Schiffsregister eingetragen sind (Registervoraussetzung) und in diesem Wirtschaftsjahr überwiegend zur Beförderung von Personen und Gütern mit oder zwischen inländischen und ausl. Häfen, innerhalb eines a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Nach § 52 Abs. 15 S. 1 EStG a. F. ist § 5a Abs. 1 bis 3, 4a bis 6 EStG erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet, Abs. 4 erstmals für das letzte Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.1999 endet (§ 52 Abs. 15 S. 2 EStG). Altbetriebe, die bereits vor 1999 Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt haben, k...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2 Dienstleistungsagenturen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen

2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haush...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2 Vermögensschau, Erfolgsanalyse oder Vorjahresvergleich: Was die BWA alles kann

Die BWA wird oft als eine Art Guckloch auf den Jahresabschluss benutzt. Das vorläufige Ergebnis steht im Mittelpunkt der Betrachtung. In der Tat beantwortet die kurzfristige Erfolgsrechnung die Frage, was Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum – z. B. in einem Monat oder Quartal – verdient haben. Sie ist die Grundform der BWA und spiegelt den aktuellen Unternehmenserfolg w...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.1 Kurzfristige Erfolgsrechnung: Schlüsselloch zum Unternehmenserfolg

Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird in der kurzfristigen Erfolgsrechnung dargestellt. Der Blick gilt hier meist dem vorläufigen Ergebnis – also dem Erfolg, der im betreffenden Zeitraum zustande gekommen ist. In der kurzfristigen Erfolgsrechnung werden unter anderem folgende Positionen aufgeführt: Umsatzerlöse Material- und Wareneinsatz Abschreibungen Personalkoste...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.5 Plan erfüllt? Der Soll-Ist-Vergleich

Jeder Unternehmer nimmt sich für ein neues Geschäftsjahr etwas vor: Dazu sollte gehören, die zentralen Kennziffern der BWA festzuzurren und Werte vorzugeben, an denen sich der betriebliche Alltag orientieren sollte. Diese Planzahlen können in jedem Bereich festgelegt werden – bei den einzelnen Kosten, beim Umsatz oder auch bei den Privatentnahmen. Anhaltspunkte für Planzahle...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.4 Früher war alles besser: Der Vorjahresvergleich

Analyse ist gut – Vergleich ist besser. Frei nach diesem Motto sollte man sich mindestens 2 weitere BWA-Spielarten genau ansehen: den Soll-Ist-Vergleich sowie den Vorjahresvergleich. Wer (noch) keinen Geschäftsplan zu seinen Kennzahlen hat, kann mit dem Vorjahresvergleich beginnen und daraus Zahlen für den Soll-Ist-Vergleich entwickeln. Im Vorjahresvergleich lassen sich sämtl...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 1 Warum die BWA-Analyse wichtig ist – vor allem in Krisenzeiten

So mancher kennt das: Im betrieblichen Alltag hat man den Eindruck, dass das Geschäft gut läuft. Die Auftragsbücher sind voll, die Kapazitäten ausgelastet. Am Jahresende dann die böse Überraschung: Das Ergebnis liegt weit unter den Erwartungen, die Personalkosten sind immens gestiegen, Kredite, die im Laufe des Jahres für Investitionen aufgenommen wurden, müssen bedient oder...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.2 Bewegungsbilanz findet Vermögen

An dieser Stelle macht so mancher den Realitätsabgleich: So viel sollen wir verdient haben? Wo ist denn dieser Ertrag geblieben? Auch diese Frage kann die BWA beantworten – mithilfe der Bewegungsbilanz. Hier wird übersichtlich dargestellt, wofür die finanziellen Mittel verwendet wurden und wo sie herkamen. Die Vermögens- und Kapitalpositionen – z. B. immaterielle Vermögensgeg...mehr

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Haushaltsscheck: In welchen... / 2.1 Keine Berechtigung zur Nutzung des Haushaltsscheckverfahrens

Beschäftigungen in privaten Haushalten, die durch Dienstleistungsagenturen oder andere Unternehmen begründet sind, fallen nicht unter das Haushaltsscheckverfahren. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bilden als zweckbezogene Personenverbände ein "eigenes Rechtssubjekt" und sind daher ebenfalls nicht zum Haushaltsscheckverfahren berechtigt. Die Beschäftigung muss durch ein...mehr

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Neue eRechnung ab 2025 (zu § 14 UStG)

Kommentar Zum 1.1.2025 soll in Deutschland die verpflichtende eRechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmern eingeführt werden. Obwohl die Regelung noch nicht verabschiedet ist, besteht wegen der umfangreichen Vorbereitungsarbeiten erhebliche Unsicherheit in der Praxis. Die Finanzverwaltung hat in einem an Verbände gerichteten Schreiben erste Hinweise zur neuen eRe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / Zusammenfassung

Überblick Das Haushaltsscheckverfahren kann angewendet werden, wenn eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt vorliegt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Beiträge und Erstattung von Meldungen zur Sozialversicherung. Doch kann das Verfahren gleichermaßen für alle im Privathaushalt Tätigen genutzt werden? Wann handelt es sich tatsächlich...mehr

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BWA: Praktische Tipps für d... / 2.3 Immer schön flüssig: Die Statische Liquidität

Die BWA-Variante "Statische Liquidität" dient als Assistent für die Liquiditätsplanung des Unternehmens. Der Begriff erscheint widersprüchlich – statische Liquidität heißt jedoch nichts anderes, als dass die Liquidität zu einem Abrechnungszeitpunkt festgehalten wird. In der Auswertung (Achtung, diese finden Sie bei Lexware im Kennzahlenauswertungsbereich) werden Bank und Kass...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haushaltsscheck: In welchen... / 2.2 Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine WEG für einen Minijobber nicht dieselben Vorteile beanspruchen kann, wie ein privater Haushalt. Der Streitsache lag der Sachverhalt zugrunde, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft Personen zur Überwachung und Säuberung der gemeinschaftlich genutzten Bereiche beschäftigte. Hier liege keine durch einen privaten Haushalt beg...mehr