Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Hygienemanagement für exter... / Zusammenfassung

Überblick Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit und externe Dienstleister gehören zu dem Personenkreis mit erhöhtem Infektionsrisiko, da sie im Laufe des Tages mit Personengruppen aus verschiedenen Firmen in Kontakt treten. Diese Situation erfordert, besonders in den Wintermonaten, den Einsatz geeigneter Strategien für die Prävention des Auftretens und der Weiterverbreitu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Aufwendungsersatzanspruch d... / 2 Eigenmächtiges Handeln

Eine unberechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag des Verwalters liegt vor, wenn der von ihm abgeschlossene Vertrag zur Durchführung etwa einer Erhaltungs-, also Instandsetzungs- oder Instandhaltungsmaßnahme, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer nicht entspricht. In diesem Fall kann der Verwalter nur einen Verwendungsersatz verlangen. Der Verwalter h...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Reaktion des Arbeitgebers

Rz. 14 Der Arbeitgeber hat den Sachverhalt in eigener Verantwortung zu prüfen, wozu grundsätzlich auch die Anhörung des betroffenen Arbeitnehmers notwendig ist. Das Initiativrecht des Betriebsrats nach § 104 BetrVG schafft keinen neuen Kündigungs- oder Versetzungsgrund, sondern setzt einen solchen voraus. Es müssen also die in § 104 BetrVG niedergelegten Voraussetzungen für e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 6 Eine vorläufige Einstellung oder Versetzung kann nur vorgenommen werden, wenn dies aus sachlichen Gründen dringend erforderlich ist (§ 100 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Diese Voraussetzung ist dann gegeben, wenn es mit einem ordnungsgemäßen betrieblichen Ablauf nicht vereinbar ist, dass ein Arbeitsplatz für längere nicht vorhersehbare Zeit unbesetzt bleibt[1], wenn also ein v...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pausenräume, Bereitschaftsr... / 1.3 Liegeräume

Liegemöglichkeiten sind nach Anhang 4.2 ArbStättV und ASR A 4.2 ausdrücklich und verpflichtend vorgesehen, spielen allerdings im betrieblichen Alltag kaum eine Rolle. Das Arbeitsstättenrecht zielt dabei auf Schwangere und stillende Mütter ab. Allerdings gehört diese Zielgruppe kaum zu den Nutzern, weil gerade Schwangere bei nennenswerten gesundheitlichen Belastungen in aller...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.5 Wahlbewerber

Rz. 14 Für Wahlbewerber beginnt der Schutz vom Zeitpunkt der Einreichung des Wahlvorschlags mit ausreichender Zahl von Stützunterschriften (§ 14 Abs. 4 BetrVG) beim Wahlvorstand an.[1] Wenn, wie dies die h. M. tut, für den Beginn des besonderen Kündigungsschutzes auf die Anbringung der letzten Stützunterschrift auf dem Wahlvorschlag abgestellt wird, ist eine objektive Überpr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 7 Rechtswirkungen der gerichtlichen Entscheidung

Rz. 33 Unterliegt der Arbeitgeber mit beiden Anträgen oder nur mit dem Feststellungsantrag, endet kraft Gesetzes die vorläufige personelle Maßnahme mit Ablauf von 2 Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung (§ 100 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) und darf ab diesem Zeitpunkt nicht weiter aufrechterhalten werden (§ 100 Abs. 3 Satz 2 BetrVG). Eine Kündigungserklärung ist nicht erforderlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wohnungseigentum: Allgemein... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zum einen um die Frage, ob nach einer typisierenden Betrachtungsweise die Nutzung bzw. der Gebrauch einer Wohnung durch eine Allgemeinarztpraxis mehr stört als ein Wohnen. Das bejaht das LG mit der ganz h. M. Zum anderen geht es um die Frage der Verwirkung. Verwirkung Bei der Frage der Verwirkung knüpft das LG, wohl bewusst, an eine BGH-Entschei...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pausenräume, Bereitschaftsr... / Zusammenfassung

Begriff Pausenräume gehören zum betrieblichen Alltag der meisten Betriebe. Sie sind in vielen Fällen unverzichtbar, aber rechtlich nicht immer ein Muss. Unter Bereitschaftsräumen werden Räume verstanden, in denen Beschäftigte Zeiten vor und nach Arbeitseinsätzen verbringen, z. B. bei Wachdiensten. Liegemöglichkeiten sind eigentlich für schwangere und stillende Mütter vorgese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 3.1 Hauptabschnitt 4: "Kontext der Organisation"

Im Hauptabschnitt 4 der Norm wird gefordert, dass eine Organisation Maßnahmen zu ergreifen hat, um ein Verständnis über sich und ihr Umfeld zu schaffen. Ferner hat sie die Bedürfnisse ihrer interessierten Parteien (Stakeholder) zu analysieren und den Anwendungsbereich sowie die Prozesse ihres Qualitätsmanagementsystems festzulegen. Der Hauptabschnitt 4 der ISO 9001:2015 enth...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Pausenräume, Bereitschaftsr... / 2.2 Bereitschaftsräume

Ein Bereitschaftsraum muss in der Ausstattung einem Pausenraum entsprechen. Ergänzend kommt hinzu, dass Liegemöglichkeiten vorhanden sein müssen, wenn Beschäftigte in den Nachtstunden oder mehr als 12 Stunden lang Bereitschaftsdienst haben. In diesen Fällen sind nach ASR A4.2" zusätzliche Anforderungen an die zweckentsprechende Ausstattung von Bereitschaftsräumen im Rahmen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 § 103 BetrVG ergänzt zunächst den besonderen Kündigungsschutz des § 15 KSchG . Dieser regelt, dass dem dort und in § 103 Abs. 1 BetrVG genannten Personenkreis nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden kann. Die ordentliche Kündigung, also auch eine ordentliche Änderungskündigung, ist unzulässig (Ausnahmen: § 15 Abs. 4, Abs. 5 KSchG). Im Abs. 3 ist darüb...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Waschräume, Waschgelegenheiten / 2.4 Anzahl von Wasch- und Duschplätzen

Die erforderliche Anzahl von Wasch- und Duschplätzen ist nach den Angaben in Abschn. 6.2 Abs. 2 ASR A4.1 zu bestimmen. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle: die ausgeübten Tätigkeiten entsprechend der Kategorisierung (A, B, C) gemäß Abschn. 6.1 ASR A4.1; die Gleichzeitigkeit der Nutzung: Bei niedriger Gleichzeitigkeit nutzen die Beschäftigten die Waschräume zu unterschi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Ordentliche Kündigung bei Betriebsstillegungen und Stillegung einer Betriebsabteilung

Rz. 65 Ausnahmsweise ist nach § 15 Abs. 4, 5 KSchG eine ordentliche Kündigung von in § 15 Abs. 1–3 KSchG genannten Personen im Fall der Stilllegung des ganzen Betriebs oder einer Betriebsabteilung zulässig. Die Kündigung bedarf in diesen Fällen nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG, es ist aber nach allgemeiner Auffassung ein Anhörungsverfahren nach § 102 A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.4.6 Einverständnis des betroffenen Arbeitnehmers

Rz. 30 Ist der betroffene Arbeitnehmer mit der Versetzung einverstanden, bedarf diese nicht der Zustimmung des Betriebsrats seines Beschäftigungsbetriebs nach § 103 Abs. 3 BetrVG und § 99 Abs. 1 BetrVG, sondern lediglich der Zustimmung des Betriebsrats des aufnehmenden Betriebs nach § 99 BetrVG. Das Einverständnis muss für die konkrete beabsichtigte Versetzung vorliegen. Nic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Mitteilung

Rz. 5 Die Pflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf die reine Mitteilung. Der Betriebsrat hat daher nur ein Informationsrecht. Die Mitteilung hat "rechtzeitig" zu erfolgen, der Betriebsrat muss also die Möglichkeit haben, sich nach der Unterrichtung durch den Arbeitgeber noch zu äußern und die Arbeitnehmer zu unterrichten.[1] Bei Einstellungen, Versetzungen und (ordentlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 4.1 Unternehmenskultur und Mitarbeiterführung

Vorgesetzte können viel dazu beitragen, dass es der Belegschaft gut geht. Ihr Verhalten ist ausschlaggebend, ob sich die Mitarbeiter wohl oder gestresst fühlen. Sie vermitteln Anerkennung und Wertschätzung oder sie erzeugen Druck. Die Führungsetage ist dafür verantwortlich, dass die Mitarbeiter sicher arbeiten und dabei gesund bleiben. Bei Burnout ist das oft nicht einfach, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom: Ursachen u... / 4.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitsschutzgesetz konsequent umzusetzen. Dazu gehört an erster Stelle die Gefährdungsbeurteilung (GFB) am Arbeitsplatz. Berücksichtigt werden müssen dabei auch psychomentale Belastungen. Denn v. a. psychische Fehlbelastungen können Krankheiten wie das Burnout-Syndrom mitverursachen. Burnout-Risiken können durch Präventionsmaßnahmen g...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Arbeiten 4.0: Bedürfnisse, ... / 1.3 Definitionen

Um Arbeiten 4.0 besser zu verstehen, sollen die häufigsten in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe erläutert werden. Die Definitionen entstammen dem Glossar des "Grünbuchs: Arbeiten 4.0" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.[1] Das "Grünbuch" wirft einen Blick in die Arbeitswelt von heute und morgen und initiierte 2015 eine grundlegende Diskussion über das Arbe...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Qualitätsmanagement nach IS... / 2 Prozessmodell der ISO 9001:2015

Das Fundament der Qualitätsanforderungen der ISO 9001:2015 bildet ein Prozessmodell, das sich am bekannten PDCA-Zyklus orientiert. Dabei steht PDCA (plan, do, check, act) für P = Planen, D = Durchführen, C = Prüfen und A = Handeln. Im Prozessmodell der Norm, das in Abbildung 1 gezeigt wird, werden folgende Hauptprozesse für ein wirksames Qualitätsmanagementsystem dargelegt, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss / 1.2.2 Steuerrecht

Einzelunternehmen, welche die Schwellenwerte nicht überschreiten und handelsrechtlich keinen Jahresabschluss aufstellen, sind hierdurch nicht auch steuerrechtlich von der Verpflichtung zur Buchführung und Aufstellung von Jahresabschlüssen befreit. Wer nach außersteuerlichen Gesetzen, hier also nach dem Handelsrecht, zur Buchführung und damit zur Aufstellung von Jahresabschlü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bestätigungsvermerk / 3.2 Eingeschränkter Bestätigungsvermerk

Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk gem. § 322 Abs. 2 Nr. 2 HGB ist dann zu erteilen, wenn wesentliche Beanstandungen gegen abgrenzbare Teile des von den gesetzlichen Vertretern aufgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts oder der Buchführung bestehen; oder wenn abgrenzbare Teile der Rechnungslegung aufgrund besonderer Umstände nicht mit hinreichender Sicherheit beur...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Verlangen des Betriebsrats

Rz. 11 Der Betriebsrat kann aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses gem. § 33 BetrVG die Versetzung oder Entlassung eines Arbeitnehmers verlangen. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann nur die Versetzung beantragt werden, wenn dies zur Herstellung des Betriebsfriedens ausreichend ist. Verlangt der Betriebsrat die Versetzung, kann er nicht die Zuweisung eines bes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 5 Gerichtliche Entscheidung

Rz. 16 Weigert sich der Arbeitgeber, der vom Betriebsrat beantragten Maßnahme nachzukommen, kann dieser das Arbeitsgericht anrufen mit dem Antrag, den Arbeitgeber zu verpflichten, die von ihm verlangte Maßnahme durchzuführen.[1] Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren. Der betroffene Arbeitnehmer ist am Verfahren beteiligt, d. h. er ist insbesondere nach § 83 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Entscheidung über die Aufhebung personeller Maßnahmen

Rz. 2 Der Betriebsrat kann beim Arbeitsgericht beantragen, eine Einstellung oder Versetzung aufzuheben, wenn der Arbeitgeber sie ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführt hat[1], die Zustimmung nicht fingiert (§ 99 Abs. 3 Satz 2 BetrVG) oder nicht gerichtlich ersetzt ist (§ 99 Abs. 4 BetrVG), eine vorläufige Einstellung oder Versetzung aufrechterhält, obwohl er nach Bestre...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 70 Neben der sachlichen Verflechtung ist eine personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwingend erforderlich. Eine solche liegt vor, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft von einem einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen getragen werden.[1] Eine entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.3 Übergang des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft

Rz. 245 Ob und unter welchen konkreten Voraussetzungen bei Begründung einer (echten) Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft (einheitlich) übergeht, kann nicht schematisch beantwortet werden, sondern ist vielmehr anhand des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden.[1] Der BFH[2] geht von der Einheit des Firmenwerts...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.1 Personengruppentheorie

Rz. 94 Beherrschungsidentität ist auch dann anzunehmen (vom Fall der faktischen Beherrschung abgesehen; vgl. Rz. 134ff.), wenn zwar die Beteiligten nicht alle sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen beteiligt sind, aber die an beiden Unternehmen beteiligten Personen (Doppel-Gesellschafter) an beiden Gesellschaften jeweils zusammen über mehr als 50 % der Stimmrechte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.8.2 Erfasste Einkünfte

Rz. 181 Der Tatbestand ist eingeschränkt und erfordert sorgfältige Interpretation. Im Einzelnen werden erfasst: Veräußerung von unbeweglichem Vermögen, die, isoliert betrachtet, nicht steuerbar oder nur stpfl. nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wäre (Rz. 186); Veräußerung von Sachinbegriffen und Rechten, die, isoliert betrachtet, der Besteuerung als Einkünfte aus Vermietung und Verpa...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.2 Erscheinungsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 9 Die in der Praxis relevanten Formen der Betriebsaufspaltung lassen sich nach unterschiedlichen Kriterien gliedern. Als zentrale Unterscheidungsmerkmale gelten[1]: Art der ausgeübten Tätigkeit bzw. Aufteilung betrieblicher Funktionen, Rechtsform der beteiligten Unternehmen, Zeitpunkt der Entstehung bzw. Aufspaltung, Anzahl der Spaltvorgänge. Rz. 10 Stellt man auf die Art der...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.2 Unbebaute und bebaute Grundstücke

Rz. 39 Die Rspr.[1] hat für bebaute und unbebaute Grundstücke[2] bisweilen eine sachliche Verflechtung angenommen: wenn das überlassene Grundstück auf die Bedürfnisse des Betriebs zugeschnitten ist, insbesondere wenn aufstehende Baulichkeiten für Zwecke des Betriebsunternehmens hergerichtet oder gestaltet sind (zu denken ist hierbei insbesondere an Fabrikationsgrundstücke) wei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.1 Ehegatten

Rz. 113 Die bloße eheliche Beziehung zum Mehrheitsgesellschafter ist für die Annahme einer personellen Verflechtung nicht ausreichend. Soweit Ehegatten sowohl an den zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sind, können diese wie einander fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe – dies gilt auch bei unterschiedlich hohen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.1 Begriff und Motive der Betriebsaufspaltung

Rz. 1 Der Begriff der Betriebsaufspaltung (auch Betriebsspaltung, -abspaltung, -teilung oder Doppelgesellschaft genannt) ist weder gesetzlich definiert noch bestehen gesetzliche Bestimmungen, die die Besteuerungsfolgen einer Betriebsaufspaltung beinhalten. Sie ist ein Gebilde, das regelmäßig Folge eines Aufteilungsvorgangs ist. Ein 1985 unternommener Versuch, eine gesetzlich...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.3 Personengesellschaft

Rz. 73 Nach deutschem Recht wird eine Personengesellschaft steuerlich als "transparent" behandelt, d. h., sie ist für die Ertragsteuern nicht selbst Steuersubjekt. Steuersubjekte sind lediglich die Gesellschafter, denen die von der Personengesellschaft erzielten Gewinne anteilig zugerechnet werden. Für die Anwendung der DBA bedeutet dies, dass eine Personengesellschaft zwar ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 6 Abschreibungsbemessungsgrundlage bei Aufstockung (§ 4 Abs. 3 UmwStG)

Rz. 111 § 4 Abs. 3 UmwStG regelt die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen in Fällen, in denen die Buchwerte der übertragenen Wirtschaftsgüter in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft nach § 3 UmwStG aufgestockt wurden. Zu bemessen sind die Abschreibungen beim übernehmenden Rechtsträger in den Fällen des § 7 Abs. 4 S. 1, Abs. 5 EStG nach der bisherig...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.2 Nur-Betriebsgesellschafter

Rz. 104 Sofern die Betriebskapitalgesellschaft einen oder mehrere nicht an der Besitzunternehmung beteiligte Gesellschafter hat, ist Beherrschungsidentität regelmäßig gegeben, wenn die Doppelgesellschafter zusammen (Personengruppe) über die Anteilsmehrheit und damit über die (einfache) Mehrheit der Stimmrechte an der Betriebs-GmbH verfügen (Rz. 77); auf die konkrete Ausübung...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.6 Faktische Beherrschung

Rz. 134 Beherrschungsidentität kann in Ausnahmefällen auch dann vorliegen, wenn die Person oder Personengruppe zwar eines der beiden Unternehmen beherrscht, jedoch am anderen Unternehmen nicht über ausreichende gesellschaftsrechtliche Einflussrechte (z. B. kein die Mehrheit vermittelnder Anteilsbesitz, Geltung des Einstimmigkeitsprinzips) verfügt, sie aber gleichwohl aufgrun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.4 Einbringung eines Teilbetriebs

Rz. 250 Als zumindest mit dem Erfordernis der sachlichen Verflechtung beim Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung regelmäßig unvereinbar erscheint auf den ersten Blick die Einbringung eines Teilbetriebs[1] nach § 20 UmwStG.[2] Dies folgt aus dem Umstand, dass die Einbringung eines Teilbetriebs die Einbringung sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen voraussetzt[3], während ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.4 Testamentsvollstreckung

Rz. 154 Bisher hat der BFH die Begründung eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens durch Testamentsvollstreckung (§§ 2197ff. BGB) abgelehnt, wenn an Besitz- und Betriebsgesellschaft nicht dieselben Personen beteiligt sind.[1] Der Testamentsvollstrecker ist Inhaber eines privaten Amts – damit ist er weder Vertreter des Erblassers noch des Erben – und hat als solc...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.4 Ständiger Vertreter

Rz. 101 Neben der inländischen Betriebsstätte bildet auch der inländische ständige Vertreter nach § 13 AO einen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht.[1] Während der ständige Vertreter nach inländischem Recht einen selbstständigen Anknüpfungstatbestand für die beschr. Steuerpflicht bildet, mit der Folge, dass keine GewSt-Pflicht eintritt, weil keine inländische...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.1 Beherrschungsidentität bei Beteiligung nur derselben Personen an Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft

Rz. 86 Für das Vorliegen eines einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillens genügt es auch, dass die Gruppe von Personen, die das Besitzunternehmen tatsächlich beherrscht, auch in der Lage ist, in der Betriebsgesellschaft ihren Willen durchzusetzen (sog. Beherrschungsidentität).[1] Hieran hat auch die geänderte Rspr. des BFH[2] zur umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 4 Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen (§ 49 Abs. 3, 4 EStG)

Rz. 435 § 49 Abs. 3 und 4 ÉStG enthalten Sonderregelungen für die Besteuerung von Schifffahrt- und Luftfahrtunternehmen. Zum Anknüpfungspunkt, der diese Einkünfte zu inländischen Einkünften macht und daher der beschr. Steuerpflicht unterwirft, vgl. Rz. 105. Die Regelungen haben nur Bedeutung, soweit mit dem betroffenen Staat kein DBA abgeschlossen worden ist, das Schiff- und...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.3 Nur-Besitzgesellschafter

Rz. 107 Ist am Besitzunternehmen (Bruchteilsgemeinschaft, GbR, OHG, KG) neben der mehrheitlich bei der Betriebsgesellschaft beteiligten Person bzw. Personengruppe mindestens ein weiterer Gesellschafter beteiligt (Nur-Besitzgesellschafter) und gilt für das Besitzunternehmen qua Gesetz[1] oder (Gesellschafts-)Vertrag (daher kommt der Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags bei...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.1 Allgemeines

Rz. 31 Eine sachliche Verflechtung zwischen beiden Unternehmen liegt vor, wenn das Besitzunternehmen der Betriebskapitalgesellschaft materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. R. unmittelbar auf Basis einer schuldrechtlichen oder dinglichen Grundlage zur Nutzung überlässt, die für die Betriebsgesellschaft eine wesentliche Betriebsgrundlage [1] bilden. Denkbar ist auc...mehr