Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmensnachfolge

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Erbrecht und Gesellschaftsrecht

Rz. 225 So wichtig die sorgfältige Konstruktion und Formulierung des Unternehmertestamentes ist, so wenig kann sie ihre eigentlich beabsichtigte Wirkung entfalten, wenn es an der Abstimmung von Testament und Gesellschaftsvertrag hapert. Insoweit gilt der eherne Grundsatz "Gesellschaftsrecht geht dem Erbrecht vor!" [312] D.h.: Bei Personengesellschaften bestimmt allein der Ges...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / F. Vor- und Nachteile von Mediation

Rz. 70 Als einer der Vorteile der Mediation gegenüber dem Gerichtsverfahren wird die Zeitersparnis genannt. Die zeitlich kostenaufwendige Vorbereitung durch überbordende Schriftsätze entfällt. Als privater Dienstleister steht ein Mediator relativ zeitnah zur Verfügung. Auch wenn die Mediation nicht zu einem Ergebnis in Form eines juristischen Vertragswerkes führt, werden im ...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / I. Auf die Familie kommt es an

Rz. 4 Es ist klug, bei der Gestaltung der Nachfolge in Familienunternehmen das Augenmerk auf die Familie zu richten. Ob das Gewollte nämlich erreicht wird, hängt wesentlich von ihr ab. Die Familie schafft die Voraussetzungen, und sie setzt um. Zu einem erheblichen Teil liegen hier die Förderung, Auswahl und Unterstützung der Nachfolger. Hier werden Muster geprägt, die die Zu...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 2. Das Dilemma der Nachfolge

Rz. 14 Konflikte und Tabus erschweren die Nachfolgeentscheidung. Nicht selten verschulden sie Stillstand: In der Familie stockt die Kommunikation und im Unternehmen werden strategische Entscheidungen und Investitionen verschoben. Einige Konflikte und Tabus lassen sich auf charakteristische Paradoxien in Familienunternehmen zurückführen. Rz. 15 "Wie man’s macht, macht man’s ve...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / X. Familiengesellschaft

Rz. 205 Ein weiteres (beinahe "klassisches") Instrument der Unternehmensnachfolge stellt die Implementierung einer Familiengesellschaft (typischerweise als Holding) dar.[299] Auf diese Weise kann das Familienvermögen gebündelt und in dieser gebündelten Form an mehrere Vermögensnachfolger (und auch mehrfach über Generationen hinweg) übertragen werden. Auch eine schrittweise B...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / 4. Regeln und Plattformen

Rz. 83 Regeln und Plattformen unterstützen die Unternehmerfamilie dauerhaft bei der Umsetzung ihrer Ziele. Regeln geben z.B. gute Praxis der Kommunikation weiter. Sie veranschaulichen, worauf es in der Kooperation ankommt,[33] und formulieren Mechanismen für die Konfliktlösung. Entlastend wirken Entscheidungsregeln, insbesondere enthalten sie Qualifikationsanforderungen oder...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XI. Stiftung

Rz. 212 Eine Alternative zur Übergabe des Unternehmens an einen oder mehrere bestimmte Nachfolger, sei es unentgeltlich, teilentgeltlich oder zu einem angemessenen Kaufpreis, bildet die Übertragung auf eine Stiftung. Auf diese Weise wird der Unternehmensträger (theoretisch unendlich) katapultiert. Die Eigentümerstellung wird daher unabhängig vom Leben bzw. Sterben bestimmter...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / I. Verlust der Gesellschafterstellung für die Erben – Fortsetzungsklausel

Rz. 19 Wird eine Personengesellschaft nach dem Tod des Erblassers nicht mit seinen Erben fortgesetzt, also in den Fällen der Auflösung der Gesellschaft oder auch bei Fortsetzung unter den verbleibenden Gesellschaftern (sog. Fortsetzungsklausel), fällt in den Nachlass des ausscheidenden Gesellschafters lediglich ein Abfindungsanspruch nach § 738 Abs. 1 S. 2 BGB. Dieser ist au...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Sekundärgüterrecht

Rz. 69 Bei der Darstellung güterrechtlicher Verträge gewissermaßen "vor der Klammer" stehen die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Eheleuten außerhalb des Güterrechts und die hier nicht umfassend dargestellt werden können.[79] Rz. 70 Im Kontext der Unternehmensnachfolge erwähnenswert sind zunächst unternehmensbezogene Gesellschaftsverträge zwischen Familienmitgliedern. Hi...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Grundsätzliche Notwendigkeit

Rz. 22 Gewöhnlich verbinden Schenker und Beschenkter mit der geplanten Unternehmensnachfolge bestimmte Erwartungen, z.B. die, dass der Beschenkte das Unternehmen mit vollem Einsatz fortführt, dass er nicht vor dem Schenker verstirbt, seine Ehe nicht geschieden wird, er Abkömmlinge hinterlässt oder das Geschenk nicht von Gläubigern des Beschenkten gepfändet wird bzw. in ander...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / I. Familie versus Unternehmen

Rz. 24 Das Zusammenwirken von Unternehmen und Familie ist auf den ersten Blick von einem gemeinsamen Interesse getragen: geht es dem Unternehmen gut, geht es auch der Familie gut. Bei genauerer Betrachtung sind an der Schnittstelle von Unternehmen und Familie aber wichtige Entscheidungen zu fällen, in denen widerstreitende Interessen offenbar werden. Die Unternehmensnachfolg...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Ausgleichungs- und Anrechnungsbestimmungen

Rz. 64 Schließlich ist bei der Gestaltung von Schenkungsverträgen auch zu berücksichtigen, wie sich die lebzeitigen Zuwendungen auf die gesetzliche Erbfolge und etwaige Pflichtteilsansprüche auswirken und ob diese Auswirkungen im konkreten Fall auch tatsächlich gewünscht sind. In den meisten Fällen werden der Schenker und – jedenfalls dann, wenn die Familie in die Planungsüb...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / III. Einheit versus Vielfalt

Rz. 36 Die Einheit einer Unternehmerfamilie bestimmt ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Sie steht in einem natürlichen Spannungsverhältnis zur Vielfalt der Familienmitglieder. Für den Generationswechsel typisch ist es, dass die Zahl der Familienmitglieder steigt. Mit dem Wachstum der Familie nimmt die Vielfalt in der Familie zu. Entfremdung bedroht ihren Zusammenhalt...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Erstgespräch

Rz. 14 Die nächste Phase ist das sogenannte Erstgespräch oder erste Gespräch, in dem alle Beteiligten mit dem Mediator zum einen den spezifischen Auftrag an den Mediator klären, zum anderen über die geplante Dauer der Mediation, die voraussichtlichen Kosten der Mediation, sowie die Aufteilung der Kosten eine Einigung erzielt wird. Der Mediator informiert hier über den Prozes...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / VI. Übertragung gegen Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 143 Oftmals sind die zur Übertragung anstehenden Vermögensgegenstände, z.B. Gesellschaftsanteile, noch mit Verbindlichkeiten belastet. In dieser Situation liegt es oft im Interesse des Schenkers, dass die zum Erwerb des Vermögens eingegangenen Verbindlichkeiten vom Beschenkten mit übernommen, er – der Schenker – also von diesen freigestellt wird. Dies ist insbesondere da...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / III. Einbeziehung von Beratern

Rz. 66 Viele Unternehmen verfügen zumeist über eine langjährig gewachsene juristische und steuerliche Beratung. Es ist durchaus üblich, dass die Kontaktaufnahme zum Mediator bei Unternehmensnachfolgen über eine beteiligte Partei oder auch über einen Berater einer der Parteien geschieht. Eine genaue Rechtskenntnis des Feldes, in dem sich die Beteiligten bewegen, und eine Über...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / XII. Formelle Aspekte

Rz. 218 Gehören zum Vermögen des zu übertragenden Einzelunternehmens auch Immobilien, bedarf die Übertragung (insgesamt, da es sich um ein einheitliches Rechtsgeschäft handelt) der notariellen Beurkundung.[309] Die Heilung eines etwaigen formunwirksamen Schenkungsvertrages durch Vollzug kommt insoweit nicht in Betracht. Im Falle der beabsichtigten Übertragung von GmbH-Geschäf...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. GbR

Rz. 22 Die Testamentsvollstreckung kann sich grundsätzlich auch auf den, der Sondererbfolge unterliegenden, Anteil an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts beziehen.[31] Im Rahmen der Abwicklungsvollstreckung gelten bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts dabei grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie bei einem Einzelunternehmen. Was die Verwaltungsvollstreckung anbelan...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Gesellschaftsanteile

Rz. 88 Auch bei Gesellschaftsanteilen steht im Falle des Ertragsnießbrauchs dem Nießbraucher lediglich der entnahmefähige Gewinn bzw. bei Kapitalgesellschaften die ausgeschüttete Dividende zu.[108] Da der Nießbraucher hier keine Gesellschaftsrechte wahrnehmen kann,[109] stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Besteller des Nießbrauchs verpflichtet ist, sein Stimmrecht im...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 5. Grenzen der Gestaltung im Recht des Nachscheidungsunterhalts

Rz. 46 In den Kernbereich der Scheidungsfolgen fallen:mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / bb) Anteil an Kapitalgesellschaften

Rz. 204 Ungeachtet der grundsätzlich unterschiedlichen Besteuerung von Asset bzw. Share Deal zählen die Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft[297] als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Aus diesem Grunde gilt hinsichtlich der Wahlrechtsausübung im Falle der Verrentung des Kaufpreises dasselbe wie bei der Veräußerung eines Einzel...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 3. Modifikation des Zugewinnausgleichs

Rz. 80 In der Mehrzahl der Fälle von Unternehmerehen dürfte eine Modifikation des Zugewinnausgleichs geeignet sein, um angemessene Ergebnisse zu erzielen. Drei Grundkonzepte bieten sich an:mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / b) Anschlussunterhalt nach Kindesbetreuung wegen Krankheit, Alters oder Erwerbslosigkeit

Rz. 53 Bei diesem Unterhaltsanspruch wird der Unterhaltsgrund des Kindeswohls von dem Unterhaltsgrund der nachwirkenden ehelichen Solidarität gewissermaßen gleitend abgelöst, so dass die Qualität des Schutzbedürfnisses sich ändert. Auch bei dem Anschlussunterhalt geht es aber noch um die Honorierung der Leistung des Berechtigten in der Betreuung der Kinder.[57] Ein Totalauss...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / a) Vorbehaltsnießbrauch an Kapitalvermögen

Rz. 93 Bildet Kapitalvermögen (z.B. im steuerlichen Privatvermögen gehaltene Anteile an der das Familienunternehmen tragenden Kapitalgesellschaft) den Gegenstand des Nießbrauchs, so handelt es sich insoweit um einen Nießbrauch an Rechten, der ertragsteuerlich nur dann relevant ist, wenn das Vermögen, an dem der Nießbrauch besteht, überhaupt einen Ertrag abwirft, im Regelfall...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 20 Auch die Übertragbarkeit von GmbH-Geschäftsanteilen und Aktien kann durch die jeweilige Satzung der Gesellschaft eingeschränkt sein (vgl. oben § 4 Rdn 271 für die GmbH und § 4 Rdn 289 ff. für die AG). Vinkulierungsklauseln und andere Regelungen, die die Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen und Aktien an die Zustimmung der Gesellschaft, der Geschäftsführung/des Vorsta...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / 2. Beaufsichtigende Testamentsvollstreckung

Rz. 15 Die lediglich beaufsichtigende Testamentsvollstreckung ist in § 2208 Abs. 2 BGB geregelt. Danach kann der Testamentsvollstrecker vom Erben die Ausführung der angeordneten Verfügungen verlangen und muss sie nicht selbst vornehmen. Der Testamentsvollstrecker ist dann nur beaufsichtigend tätig. Eine Verpflichtungs- oder Verfügungsbefugnis steht ihm demgemäß nicht zu und ...mehr

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§ 21 Mediation in der Unter... / II. Einzelgespräche/Shuttle

Rz. 63 Einzelgespräche des Mediators mit einzelnen Medianten können in mehreren Phasen der Mediation eingesetzt werden und stattfinden. Bei Familienunternehmen kommt es vor, dass die einzelnen Beteiligten, und das betrifft nicht nur die der älteren Generation, sich bereits im Vorfeld des eigentlichen Mediationsverfahrens zunächst allein ein Bild vom zu erwartenden Rahmen mac...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Gesellschaftsgründung

Rz. 40 Der Testamentsvollstrecker darf neue Gesellschaften nur gründen, wenn sichergestellt ist, dass sich hieraus keine Verbindlichkeiten ergeben, die mit der Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, unvereinbar sind. Ebenso dürfen durch die Neugründung für die Erben keine weitergehenden persönlichen Verpflichtungen begründet werden. Das vorausgeschickt, ka...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Anrechnung auf den Pflichtteil, § 2315 BGB

Rz. 71 In vielen Fällen ist der Schenker der Auffassung, dass er dem Beschenkten durch die Übergabe des Unternehmens einen so großen Anteil seines Vermögens bereits lebzeitig zuwendet, dass eine Vermögensbeteiligung von Todes wegen (durch Erbeinsetzung oder Vermächtnisanordnung) nicht mehr erforderlich ist bzw. unter Berücksichtigung der übrigen Angehörigen wirtschaftlich ga...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Gestaltung einer Vergütungsregelung

Rz. 48 Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Muster 10.1: Erfolgsabhängige Vergütung Der Testamentsvollstrecker erhält neben dem Ersatz seiner Aufwendungen eine einmalige Gebühr von _________________________ % des bei meinem Tod vorhandenen Bruttonachlasses und für jedes Jahr der Verwaltung eine jährlich nachträglich zahlbare Gebühr von _________________________ % der jährl...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / III. GmbH

Rz. 32 An GmbH-Anteilen ist eine Testamentsvollstreckung grundsätzlich zulässig. Der Testamentsvollstrecker verwaltet dabei den Geschäftsanteil kraft eigenen Rechts und unter Ausschluss der Erben.[47] Etwas anderes gilt nur, wenn es die Satzung vorsieht. Im Rahmen der Verwaltungsbefugnis kann der Testamentsvollstrecker grundsätzlich alle Rechtshandlungen, die ein Gesellschaft...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Grundlagen

Rz. 29 Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ist bei Kapitalgesellschaften um einiges unproblematischer möglich, als bei Personengesellschaften. Die Gründe hierfür liegen in den von vorneherein bestehenden Haftungsbeschränkungen. Befindet sich im Nachlass ein Anteil an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder Genossenschaft), hat der Testamentsvollstrecker grundsätzlic...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / I. Stille Gesellschaft

Rz. 35 Eine stille Gesellschaft wird durch den Tod eines stillen Gesellschafters grundsätzlich nicht aufgelöst, § 234 Abs. 2 HGB. Bei Zustimmung des Geschäftsinhabers kann demnach eine Verwaltung der Beteiligung durch einen Testamentsvollstrecker erfolgen.[51] Bei Auflösung der stillen Gesellschaft muss der Testamentsvollstrecker das Guthaben des stillen Gesellschafters befr...mehr

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§ 22 Familienstrategie und ... / C. Spannungsfelder: Unternehmen – Familie – Individuum

Rz. 22 Zwischen Unternehmen, Familie und Individuum liegen Spannungsfelder, die für alle Unternehmerfamilien Konfliktpotential bergen: Abb. 2: Spannungsfelder im Familienunternehmen Rz. 23 Je besser die Unternehmerfamilie in den Spannungsfeldern ihre spezifische Balance finden und halten kann,...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 2. Besonderheiten beim Nießbrauch an Unternehmen und Gesellschaftsanteilen

Rz. 81 Gegenstand eines Nießbrauchs können auch Unternehmen bzw. Gesellschaftsanteile[96] sein. Bei einzelkaufmännischen Unternehmen wird man im Regelfall von einem Nießbrauch an Sachen bzw. an einer Sachgesamtheit auszugehen haben,[97] bei Gesellschaftsanteilen liegt demgegenüber ein Nießbrauch an Rechten vor. Rz. 82 Grundsätzlich zu unterscheiden ist in diesem Bereich zwisc...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / cc) Vertragliche Rücktrittsrechte

Rz. 50 Während das Widerrufsrecht es dem Schenker lediglich ermöglicht, das Geschenk zurückzufordern, der Vertrag als solcher (inklusive der Rückforderungsmöglichkeit) aber in Kraft bleibt, führt die Ausübung eines vertraglich vorbehaltenen Rücktrittsrechts dazu, dass der Schenkungsvertrag hinfällig wird und rückabgewickelt werden muss.[56] Die Rechtsfolgen des Rücktritts ri...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / ee) Absicherung durch Vollmachten

Rz. 56 Als weitere flankierende Maßnahme kann zugunsten des Schenkers eine (erforderlichenfalls notarielle[62]) Vollmacht erteilt bzw. vereinbart werden, die ihn in die Lage versetzt, auch ohne Mitwirkung des Beschenkten die Rückübertragung des Schenkungsgegenstandes an sich selbst zu bewirken und alle hierfür erforderlichen rechtsgeschäftlichen Erklärungen abzugeben. Von be...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Zuwendungsnießbrauch im Rahmen der Unternehmensübergabe

Rz. 104 Beim Zuwendungsnießbrauch wird das Nießbrauchsrecht nicht zugunsten des Übergebers, sondern zugunsten eines Dritten, z.B. des Ehegatten des Übergebers, bestellt. In zivilrechtlicher Hinsicht ergeben sich keine Besonderheiten gegenüber den obigen Ausführungen zum Vorbehaltsnießbrauch. Es ist allerdings darauf zu achten, dass der ins Auge gefasste Nießbraucher selbst a...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / c) Pflichtteilsverzicht

Rz. 72 Die gegenüber der soeben erwähnten Anrechnungsbestimmung nach § 2315 BGB deutlich weitergehende und damit empfehlenswertere Absicherung gegen spätere Pflichtteilsansprüche des Beschenkten stellt ein Pflichtteilsverzichtsvertrag dar. Durch diesen werden künftige Pflichtteilsansprüche des Beschenkten nach dem Tod des Schenkers vollständig ausgeschlossen.[81] Der Schenke...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / II. Verstoß ehevertraglicher Bestimmungen gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) und Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Rz. 25 Wurden Eheverträge lange Zeit unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Vertragsfreiheit gesehen, in deren Ausübung die Eheleute in einer partnerschaftlich geprägten Vereinbarung die persönlichen und wirtschaftlichen Grundlagen ihrer Ehe frei und eigenverantwortlich regeln, so sind durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2001[11] die von der pri...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Gesellschaftsumwandlung

Rz. 41 Der Testamentsvollstrecker ist grundsätzlich berechtigt, an einer Umwandlung der Gesellschaft mitzuwirken, wenn dadurch für die Erben keine weitergehenden Verpflichtungen begründet werden.[57] Das setzt voraus, dass der Testamentsvollstrecker aufgrund letztwilliger Verfügung im Hinblick auf die Verwaltung der Gesellschaftsinnenseite entsprechend ermächtigt ist und sei...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 2. Unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB)

Rz. 66 Führt die Wirksamkeitsprüfung zu dem Ergebnis, dass eine Regelung nicht von Anfang sittenwidrig war, der durch die vertragliche Regelung Begünstigte sich jedoch wegen unangemessener Benachteiligung des anderen Teils nicht auf die Klausel berufen kann, so muss das Gericht im Wege der sogenannten Ausübungskontrolle Anpassungen vornehmen, die den aktuellen Belangen der B...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / Literaturtipps

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / 1. Unwirksamkeitsfalle des § 1614 BGB

Rz. 21 Gemäß § 1614 Abs. 1 BGB kann auf Verwandtenunterhalt (Eltern, Kinder) für die Zukunft nicht verzichtet werden. Gemäß der Verweisungsnorm des § 1360a Abs. 3 BGB gilt dies auch für den Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten. Die Vorschrift steht einer vertraglichen Konkretisierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs zwar nicht entgegen, erfasst aber Ausgestaltungen ...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / 4. Gestaltung von Versorgungsverträgen

Rz. 134 Wie bei allen anderen vertraglichen Vereinbarungen auch, so muss insbesondere bei Versorgungsverträgen klar und eindeutig geregelt werden, welchen konkreten Umfang die gegenseitigen Rechte bzw. Pflichten haben sollen. Insbesondere die Frage der Abänderbarkeit sollte unbedingt ausdrücklich geregelt werden. Soweit eine dauernde Last gewollt ist, also die Änderung insbe...mehr

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§ 11 Pflichtteilsrecht in d... / 2. Aufnahme als nicht persönlich haftender Gesellschafter

Rz. 45 In Bezug auf nicht persönlich haftende Gesellschafter ist ergänzend Folgendes anzumerken: Die unentgeltliche Einräumung der Stellung eines nicht persönlich haftenden Gesellschafters – vor allem eines Kommanditisten – kann ohne Weiteres eine ergänzungspflichtige Zuwendung darstellen.[74] Ob die Einräumung der Kommanditistenstellung durch Aufnahme in eine bestehende Gese...mehr

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§ 15 Eheverträge zur Sicher... / c) Sonstige Modifikationen des Zugewinnausgleichs

Rz. 99 Grundsätzlich unterliegen alle Berechnungsparameter des Zugewinnausgleichs der Disposition der Ehevertragsparteien. Im Kontext der Unternehmerehe kommen folgende weitere Modifikationen in Betracht:mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / II. Vollmachtslösung

Rz. 8 Die eingangs geschilderte Problematik kann im Wege der sog. Vollmachtslösung umgangen werden. Danach erteilt der Erblasser dem späteren Testamentsvollstrecker lebzeitig widerrufliche, transmortale (also über den Tod hinauswirkende) Vollmacht. In dieser Konstellation führt der Testamentsvollstrecker dann als Bevollmächtigter alle Geschäfte im Namen und mit Wirkung für d...mehr

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§ 7 Gestaltung der Unterneh... / (2) Verkauf von Kapitalgesellschaftsanteilen

Rz. 197 Verkauft eine Kapitalgesellschaft von ihr gehaltene Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, so ist der hierbei erzielte Gewinn gemäß § 8b Abs. 2 KStG grundsätzlich steuerfrei. Allerdings gelten (seit dem Veranlagungszeitraum 2004) 5 % des Veräußerungsgewinns als sog. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG).[286] Rz. 198 Ist der Verkäufer von ...mehr

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§ 10 Testamentsvollstreckun... / 1. Weisungsgeberlösung

Rz. 14 Im Rahmen der sog. Weisungsgeberlösung gibt der Testamentsvollstrecker das Unternehmen an die Erben im Außenverhältnis auf Grundlage des § 2217 BGB frei. Demnach führen im Außenverhältnis die Erben das Unternehmen als Inhaber und nicht der Testamentsvollstrecker. Sie und nicht der Testamentsvollstrecker haften demnach auch persönlich für alle eingegangenen Verbindlich...mehr