Fachbeiträge & Kommentare zu Untersuchungshaft

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, AsylbLG § 3a Bedarfss... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelungen zu den Bedarfssätzen der Grundleistungen waren zuvor in § 3 enthalten. Im Zuge der Neufestsetzung der Geldleistungssätze nach dem AsylbLG werden die Regelungen zu den Grundleistungen neu strukturiert und auf zwei Paragraphen aufgeteilt. Die Grundnorm des § 3 regelt weiterhin Art und Umfang der durch die Grundleistungen abgedeckten Bedarfe und trifft Fest...mehr

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AGS 01/2024, Verhandeln im ... / II. Verhandeln im Termin?

1. Verhandeln erforderlich Das LG teilt die Auffassung des AG, dass die (Vernehmungs-)Terminsgebühr Nrn. 4103, 4102 Nr. 3 VV festzusetzen ist. Nr. 4102 Nr. 3 VV sehe eine Terminsgebühr für Termine außerhalb der Hauptverhandlung vor, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der einstweiligen Unterbringung verhandelt worden sei. Bei der am 4.8.2022 ...mehr

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AGS 01/2024, Verhandeln im ... / Leitsatz

Hat sich der Beschuldigte in einem Termin nach § 115 StPO zur Sache eingelassen und hat der Verteidiger einen Antrag zur Fortdauer der Untersuchungshaft gestellt, liegt ein Verhandeln i.S.d. Nr. 4102 Nr. 3 VV vor. LG Augsburg, Beschl. v. 23.11.2023 – 8 Qs 307/23mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwartschaftsversicherung (... / 1 Berechtigter Personenkreis

Eine Anwartschaftsversicherung ist möglich, wenn der Leistungsanspruch nach § 16 Abs. 1 SGB V aus folgenden Gründen ruht: beruflich bedingter Auslandsaufenthalt, Ableistung einer gesetzlichen Dienstpflicht nach dem Soldatengesetz Ableistung eines Entwicklungsdienstes als Entwicklungshelfer sowie Untersuchungshaft oder Freiheitsentziehung wegen Straftaten. Hinweis Tätigkeit bei ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Anwartschaftsversicherung (... / 2 Beginn

Die Anwartschaftsversicherung beginnt grundsätzlich, wenn der zum Leistungsruhen führende Tatbestand eintritt. Speziell beim Ruhen der Leistungen wegen Untersuchungshaft oder sonstigen Maßnahmen, die der Freiheitsentziehung wegen Straftaten dienen,[1] beginnt die Anwartschaftsversicherung unmittelbar. Das gilt in allen Fällen, bei denen von vornherein ein Freiheitsentzug von ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Haftentlassener / Zusammenfassung

Begriff Haftentlassene sind Personen, die nach Verbüßung einer Untersuchungshaft, einer Freiheitsstrafe oder von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung wieder in das "normale" gesellschaftliche Leben sowie in das Arbeitsleben integriert werden müssen. Die Sozialversicherungspflicht dieser Personen ist davon abhängig, welcher Tatbestand im Anschluss an di...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Arbei... / 1.2 Sonstige Versicherungspflichtige

Zu den sonstigen Versicherungspflichtigen gehörenmehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Strafgefangener / Zusammenfassung

Begriff Strafgefangene sind Personen, die im Vollzug von Untersuchungshaft, von Freiheitsstrafen und von freiheitsentziehenden Maßnahmen der Besserung und Sicherung stehen oder einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht sind. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Gemäß FinMin Bayern, Erlass v. 31.7.1979, 32 – S ...mehr

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Ersatzzeiten / 2.6 Verfolgungszeiten

Verfolgte i. S. des § 1 BEG erhalten Zeiten der Verfolgung als Ersatzzeiten angerechnet. Hierunter fallen zum einen die Zeiten der Freiheitseinschränkung[1], wenn der Verfolgte in der Zeit vom 30.1.1933 bis 8.5.1945 den Judenstern getragen oder unter menschenunwürdigen Bedingungen gelebt hat. Zum anderen sind auch die Zeiten der Freiheitsentziehung[2] Ersatzzeit, wenn es sich ...mehr

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AGS 12/2023, Teilweise Kost... / III. Differenzmethode

Die Ermittlung der im Zusammenhang mit dieser Verurteilung entstandenen Kosten habe nach der sog. Differenzmethode zu erfolgen. Nach dieser müsse der Kostenbeamte auf ein fiktives Verfahren nur wegen der rechtskräftig verurteilten Taten abstellen und bei jeder Auslagenposition prüfen, ob diese auch in diesem fiktiven Verfahren angefallen wäre (exemplarisch KK-StPO/Gieg, 9. A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Unterbrechung der Ausbildung

Rz. 81 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Ausbildung wird erst unterbrochen, wenn das Kind nicht mehr am Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen im Hinblick auf die Ausübung des angestrebten Berufs arbeitet. Unschädlich ist es aber, wenn die Arbeit an der Ausbildung nicht möglich oder unzumutbar ist (BFH/NV 2006, 2067). Deshalb wird während eines Ausbildungsabschnitt...mehr

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B. AVB D&O / IV. Einstweilige Verfügung auf Abwehrdeckung

Rz. 21 Die Erlangung von Leistungen des Versicherers im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes stellt die Ausnahme dar. Benötigt wird eine Leistungsverfügung, bei der grundsätzlich die Gefahr der Vorwegnahme der Hauptsache besteht. In der Praxis ergehen im Bereich des Versicherungsrechts Leistungsverfügungen bei der Personenversicherung, so im Bereich der Kranken- oder Kranke...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 2.1 Beispiele für Gründe in der Person des Arbeitnehmers

Folgende nicht abschließend aufgeführte Gründe können für eine personenbedingte Kündigung in Betracht kommen[1]: Aids/HIV Alkoholsucht Alter Arbeitserlaubnis Arbeitsunfall Berufskrankheit Drogensucht Druckkündigung Eheschließung, Ehescheidung Ehrenamt/politische Betätigung Fehlende oder mangelhafte Eignung Freiheitsstrafe Führerscheinentzug Krankheit Untersuchungshaft In all diesen Fällen k...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / I. Sachverhalt

Der ehemalige Angeklagte wurde im Rahmen eines zunächst gegen andere Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahrens am 17.2.2021 wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorläufig festgenommen und befand sich seit dem 18.2.2021 in Untersuchungshaft, bis er im Oktober 2021 von deren weiterem Vollzug verschont wurde. Hintergrund der Ve...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / II. Auswirkungen einer Selbstbelastung

1. Grundsätzlich Annahme von grober Fahrlässigkeit Das OLG hat – anders als das LG – grobe Fahrlässigkeit i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG verneint. Ein grob fahrlässiges Verhalten i.S.v. § 5 Abs. 2 StrEG liege vor, wenn der Beschuldigte die Strafverfolgungsmaßnahme durch sein Verhalten herausgefordert habe. Er müsse in ungewöhnlichem Maße die Sorgfalt außer Acht gelassen haben, die e...mehr

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AGS 10/2023, Ausschluss der... / III. Bedeutung für die Praxis

Das StrEG sieht, wenn der Beschuldigte unrechtmäßig in Untersuchungshaft gekommen ist, ggf. eine Entschädigung von inzwischen 75,00 EUR/Tag vor. Allerdings muss der Beschuldigte zunächst die Hürde des § 5 Abs. 2 StrEG überspringen, der dann, wenn der Beschuldigte die Zwangsmaßnahme selbst grob fahrlässig verursacht hat, einen Ausschlussgrund enthält (dazu eingehend Burhoff, ...mehr

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Elterliche Sorge / 8.1 Grundsätze

Voraussetzung für ein Ruhen der elterlichen Sorge ist die längere tatsächliche Verhinderung der Ausübung der elterlichen Sorge oder ihrer Bestandteile, z. B. der Personensorge, jedoch mit der Aussicht, dass die elterliche Sorge wieder ausgeübt werden kann.[1] Die Fälle sind beispielsweise Strafhaft ohne laufenden Kontakt Ausnahmsweise Untersuchungshaft Auswanderung Kriegsgefangen...mehr

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§ 11 Strafrecht / U. Muster: Angehörigenbesuchsrecht in der Untersuchungshaft

Rz. 21 Muster 11.21: Angehörigenbesuchsrecht in der Untersuchungshaft Muster 11.21: Angehörigenbesuchsrecht in der Untersuchungshaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr/-e Sohn/Tochter/Vater/Mutter _________________________ hat mich beauftragt, sie/ihn in dem aktuellen Strafverfahren zu verteidigen. Wie Ihnen bereits bekan...mehr

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§ 11 Strafrecht / T. Muster: Untersuchungshaft

Rz. 20 Muster 11.20: Untersuchungshaft Muster 11.20: Untersuchungshaft _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, durch den Beschluss des Amtsgerichts _________________________ wurde ich Ihnen als Pflichtverteidiger/-in beigeordnet. Die Beiordnung erfolgte zunächst deswegen, weil gegen Sie ein Haftbefehl erlassen und daher die Unters...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 5 Strafgefangene

Der Anspruch auf Leistungen für Strafgefangene ruht auch, solange Versicherte sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft befinden, nach § 126 a StPO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit einstweilen untergebracht sind (z. B. in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzo...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.3 Pflichten des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis

Rz. 251 Ein Arbeitnehmer muss die Arbeitsleistung im Zweifel in Person erbringen, er kann sich keines Ersatzmannes bedienen. Durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers werden der Ort, die Art und die Zeit der Arbeitsleistung konkretisiert. Der Arbeitgeber hat sein Weisungsrecht nach billigem Ermessen auszuüben. Eine Verletzung der Arbeitspflicht durch den Arbeitnehmer wird dur...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.3 Personenbedingte Kündigung

Rz. 295 Die Abgrenzung von personenbedingten und verhaltensbedingten Kündigungen ist oftmals schwierig. Bei verhaltensbedingten Kündigungen liegt eine willensgesteuerte Verhaltensweise des Arbeitnehmers vor (der Arbeitnehmer kann, will aber nicht). Bei einer personenbedingten Kündigung dagegen liegt der Grund in einem nicht steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, d. h., er ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / h) Freiheitsstrafe/Untersuchungshaft

Rz. 269 Beruht eine Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers auf der Verbüßung einer Freiheitsstrafe oder der Verhängung von Untersuchungshaft, kann grds. auch dies ein Grund für eine ordentliche personenbedingte Kündigung sein (BAG v. 23.5.2013 – 2 AZR 120/12, Rn 21; BAG v. 24.3.2011 – 2 AZR 790/09, NZA 2011, 1084; BAG v. 25.11.2010 – 2 AZR 984/08, Rn 12). Es hängt von der zei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.3 Beschlagnahme, Durchsuchung, vorläufige Festnahme

Rz. 16 Die Beschlagnahme[1] und die Durchsuchung[2] sind wie die Untersuchungshaft[3] grundsätzlich der Anordnung des Richters vorbehalten. Bei Gefahr im Verzug sind zu Beschlagnahmen gem. §§ 98 Abs. 1, 111e, 111f StPO, zu Durchsuchungen gem. § 105 Abs. 1 StPO, zur Durchsicht von Papieren gem. § 110 StPO und zur vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO auch die Finanzbeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.3.2 Ermittlungsverfahren ohne gerichtliche Beteiligung

Rz. 6 Beginnt die Finanzbehörde oder die Staatsanwaltschaft mit der Einleitung[1] ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren, so fallen ihnen die Aufwendungen der Ermittlungen zur Last, wenn sie das Verfahren – ohne gerichtliche Beteiligung – einstellen.[2] Der Grund für die Verfahrenseinstellung ist insoweit unerheblich. Mit Beginn der Ermittlungen kann sich der nunmehr...mehr

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Personenbedingte Kündigung:... / 13 Untersuchungshaft

Grundlage der Kündigung muss nicht zwingend nur eine rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilung sein. Auch die Erwartung, der Arbeitnehmer werde für längere Zeit an der Erbringung seiner Arbeitsleistung gehindert sein, kann die Kündigung rechtfertigen. Eine für lange Zeit erwartete Untersuchungshaft kann daher einen personenbedingten Kündigungsgrund darstellen.[1] Entschei...mehr

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Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.1.4 Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 31 Die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zeiten der Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeiten ergeben sich grundsätzlich aus Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 (i. d. F. ab 1.7.2020) und Satz 3 (i. d. F. ab 1.7.2020), Abs. 2 und Abs. 4. Für Zeiten der Arbeitslosigkeit bis zum 31.12.1997 sind darüber hinaus die Übergangsregelungen des § 252 Abs. 2 Nr. 1, Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.3.3 Begriffsbestimmung "Unterbrechung"

Rz. 60 Eine Unterbrechung i. S. v. Abs. 2 liegt vor, wenn einer der in Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3 oder Nr. 3a genannten Anrechnungszeitentatbestände spätestens am letzten Tag des auf die versicherte Beschäftigung (selbständige Tätigkeit etc.) folgenden Kalendermonats eingetreten ist. Ein unmittelbarer Anschluss an den Anrechnungszeitentatbestand oder eine Umrahmung de...mehr

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AGS 07/2023, Nochmals: Term... / III. Verfahrensgebühr Nrn. 4104, 4105 VV

Nach Auffassung des OLG war auch die Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV festzusetzen. 1. Teil 4 Abschnitt 1 VV Zutreffend sei das LG davon ausgegangen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abrechnen könne. Diese Gebührentatbestände – und nicht diejenigen in Anlage Teil 4 Abschnitt 3 VV – würden nach ganz überwiegender Auffassung, der sich der Senat anschl...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / VII. Beispielsfälle

Beispiel 1 Gegen den Beschuldigten ist ein Sicherungsverfahren anhängig. In diesem bestellte der Vorsitzende der Strafkammer den Rechtsanwalt am 24.9.2022 zum Pflichtverteidiger. Der Rechtsanwalt nimmt am 6.10.2022 Akteneinsicht. Nachdem der Beschuldigte aufgrund eines Unterbringungsbefehls der Strafkammer vom 31.10.2022 am 28.11.2022 festgenommen und anschließend im Maßrege...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Katalog der erfassten Tätigkeiten

Abgegolten werden durch den (Haft-)Zuschlag u.a. die Schwierigkeiten bzw. Erschwernisse, die der Rechtsanwalt hat, um Zugang zu seinem Mandanten zu bekommen, um sich mit diesem zu besprechen, insbesondere also Besuche in der Justizvollzugsanstalt. Es werden aber auch die besonderen Verfahren, die ggf. durch eine Inhaftierung ausgelöst werden, wie also z.B. Haftbeschwerden, B...mehr

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AGS 04/2023, Anwendungsbere... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. Eine Terminsgebühr (Nrn. 4102 f. VV) für Termine außerhalb der Hauptverhandlung erhält der Rechtsanwalt für die Teilnahme an polizeilichen, staatsanwaltschaftlichen oder richterlichen Vernehmungsterminen (Nr. 1, 2), für die Teilnahme an Terminen, in denen über die Anordnung oder Fortdauer der Untersuchungshaft oder der ei...mehr

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AGS 04/2023, Der (Haft-)Zus... / 2. Nicht auf freiem Fuß

Die Gebühr mit Zuschlag setzt nur voraus, dass der Beschuldigte sich nicht auf freiem Fuß befindet. Weshalb der Mandant nicht auf freiem Fuß ist, ist für das Entstehen der Zuschlagsgebühr unerheblich (s. IV., 1.). In der Praxis wird am häufigsten der Fall der Untersuchungshaft des Beschuldigten sein. Die Vorschrift gilt jedoch – wie schon § 83 Abs. 3 BRAGO – auch dann, wenn d...mehr

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Infektionsschutz / 2.5.1 Personen, die tätig sind

Bei Personen, die in den genannten Einrichtungen grundsätzlich tätig sind, besteht die Verpflichtung bis spätestens zum Ablauf des 15.3.2021 einen entsprechenden Nachweis vorzulegen (zur Abgrenzung s. Gliederungspunkt 1.3). Kommen diese Personen dieser Verpflichtung nicht nach oder bestehen Zweifel an der Echtheit oder inhaltlichen Richtigkeit des Nachweises, besteht zunächs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 312 Arbeit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 312 regelt die Pflicht von Arbeitgebern, Zwischenmeistern und anderen Auftraggebern von Heimarbeitern, Justizvollzugsanstalten sowie von Leistungsträgern und Unternehmen, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge für Bezieher von Sozialleistungen oder Krankentagegeld zu entrichten haben, zur Ausstellung von Arbeitsbescheinigungen. Abs. 1 verpflichtet den Arbeitgeber zur A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 142 Anwart... / 2.2 Regelanwartschaftszeit nach Abs. 1

Rz. 7 Die Zeitkomponente erfordert 12 Monate Versicherungspflicht innerhalb der Rahmenfrist von grundsätzlich 2 Jahren, die im Einzelfall nach § 143 zu bestimmen ist. Dabei entspricht ein Monat 30 Kalendertagen (§ 339 Satz 2). § 339 Satz 1 und die §§ 187 ff. BGB sind nicht einschlägig. Zur Erfüllung der Anwartschaftszeit sind daher nicht zurückgelegte Versicherungspflichtzei...mehr

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§ 1 Forderungspfändung / 2. Örtliche Zuständigkeit

Rz. 15 Örtlich ist grds. das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht zuständig, bei dem der Schuldner im Inland seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, d.h. das Gericht am Wohnort des Schuldners (§§ 13–19 ZPO). Bei einem Soldaten ist § 9 BGB zu beachten.[21] Rz. 16 Hilfsweise ist das Amtsgericht zuständig, bei dem nach § 23 ZPO gegen den Schuldner Klage erhoben werden kann (Geric...mehr

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Jung, SGB VIII § 34 Heimerz... / 2.7 Maßnahmen im Rahmen des Strafvollzuges

Rz. 42 Hilfe zur Erziehung ist an mehreren Stellen mit dem Jugendstrafrecht verschränkt, welches ebenfalls grundsätzlich dem Erziehungsgedanken und der sozialen Förderung des Jugendlichen verpflichtet ist (vgl. auch die Komm. zu § 30). Es handelt sich hierbei noch um die Fortwirkung der früheren Fürsorgeerziehung. So kann ein Richter einem straffällig gewordenen Jugendlichen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstrafverfahren: Strat... / 3.1 Entwicklung einer Verteidigungsstrategie

Bei mehreren Beschuldigten sollte von Beginn an bedacht werden, dass sich die Interessen, die zu Beginn des Verfahrens ggf. noch im Gleichklang erscheinen, mit der weiteren Entwicklung des Strafverfahrens unterschiedlich entwickeln können. Je mehr einzelne Organe eines Unternehmens in den Fokus der Steuerfahndung geraten, umso mehr werden diese geneigt sein, einen unabhängig...mehr

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AGS 02/2023, Zusätzliche Ve... / I. Sachverhalt

Die Rechtsanwältin des Beschuldigten war Pflichtverteidigerin. Der Beschuldigte befand sich in Untersuchungshaft. Die Rechtsanwältin hat bei der Staatsanwaltschaft zum Verfahrensabschluss den Erlass eines Strafbefehls unter gleichzeitiger Aufhebung des Haftbefehls angeregt. Als Rechtsfolge hat sie eine sechsmonatige Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung vorgeschlagen. Die Staa...mehr

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AGS 02/2023, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2022/2023

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2020/2021 wurde zuletzt in AGS 2022, 145 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Es sind auch die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen enthalten. Der Stand des Beitrags ist Anfang Februar 2023. Hinweismehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Wirecard-Skandal: D&O-Versicherung muss PR-Kosten für den Ex-Vorstandsvorsitzenden übernehmen

Zusammenfassung Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main muss der D&O-Versicherer des ehemaligen Wirecard-Vorstandsvorsitzenden auch diejenigen PR-Kosten übernehmen, die mit dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen ihn zusammenhängen. Sachverhalt Seit Beginn des Strafprozesses gegen drei Ex-Wirecard Verantwortliche berichtet die nationale und internationale Pre...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / III. Terminsgebühr

Rz. 193 Die Terminsgebühr entsteht für die Teilnahme an gerichtlichen Terminen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Dabei gilt die Besonderheit im Vergleich zu Teil 3 VV RVG, dass sie für jeden Hauptverhandlungstag gesondert entsteht und der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch dann erhält, wenn er zu einem anberaumten Termin erscheint, dieser aber aus Gründen, die er nicht z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.2 Kriegsgefangenschaft

Rz. 18 Der Begriff der Kriegsgefangenschaft ist im völkerrechtlichen Sinne (Genfer Abkommen über die Behandlung von Kriegsgefangenen i.d.F. v. 12.8.1949, BGBl. II 1954 S. 781, 838) und i.S.d. Verwaltungsvorschriften zum Heimkehrergesetz i.d.F. v. 24.1.1956 (BAnz. Nr. 21 v. 31.1.1956) auszulegen (BSG, Urteile v. 22.11.1974, 1 RA 85/74; v. 11.5.1983, 11 RA 28/82; v. 28.11.1985...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 250 Ersatz... / 2.5.7 Freiheitseinschränkung, Freiheitsentzug, Verfolgungsmaßnahmen

Rz. 31 Zeiten der Freiheitseinschränkung i.S.d. Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) sind Zeiten, in denen ein Verfolgter einen Judenstern tragen musste oder unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Illegalität gelebt hat (§ 47 Abs. 1 BEG). Der Begriff der Freiheitsentziehung wird in § 43 BEG beschrieben. Danach ist unter einer Freiheitsentziehung insbesondere eine polizeili...mehr

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§ 35 Strafsachen / c) Beschuldigter befindet sich nicht auf freiem Fuß

Rz. 66 Befindet sich der Beschuldigte nicht auf freiem Fuß, so entstehen sämtliche Gebühren (mit Ausnahme der zusätzlichen Gebühren) "mit Zuschlag" (Vorbem. 4 Abs. 4 VV). Dem Anwalt steht also in diesen Fällen von vorneherein ein höherer Gebührenrahmen zur Verfügung, unabhängig davon, ob tatsächlich ein erhöhter Aufwand dadurch entstanden ist, dass sich der Mandant nicht auf...mehr