Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.1 Allgemeines

Der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins kann im Angestelltenverhältnis oder selbstständig als freier Mitarbeiter tätig sein.[1] In beiden Fällen übt er als Hilfsperson des Vereins eine diesem im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG erlaubte Hilfeleistung in Steuersachen aus.[2] Wer Arbeitnehmer ist, ist unter Beachtung der Vorschriften von § 1 LStDV nach dem Gesamtbil...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.2 Verminderung des Urlaubsanspruchs nach BUrlG für Zeiten der Kurzarbeit "Null"

Die Rechtslage nach den gesetzlichen Bestimmungen Nach der gesetzlichen Rechtslage (zum TV COVID siehe unten) hängt die Entscheidung, ob der Urlaubsanspruch des Beschäftigten für das Kalenderjahr, in welchem Kurzarbeit angeordnet ist, verringert wird, vom Umfang der Kurzarbeit ab. Erbringt der Beschäftigte Arbeitsleistung während der Kurzarbeit (damit nicht Kurzarbeit Null), ...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 9.2.3 Keine Kürzung des Urlaubs nach TV COVID (bis 31.12.2022

Wichtig Keine Verminderung des Urlaubs wegen Kurzarbeit Abweichend von den vorstehend, Ziffer 9.2.2 geschilderten gesetzlichen Grundsätzen regelt der bis 31.12.2022 gültige TV COVID, dass eine Verminderung des Urlaubs durch Kurzarbeit nicht erfolgt. Nach § 9 TV COVID wird der Anspruch auf Erholungsurlaub durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht verringert. Dies ...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.1.3 Verminderung des Erholungsurlaubs

Rechtslage ab 1.1.2015 Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c) TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Diese Regelung erfasst nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur den über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgehenden tariflichen Mehrurlaub, nicht jedoch...mehr

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Kurzarbeit im öffentlichen ... / 8.1.3.5 Die arbeitsrechtlichen Regelungen zur Zuweisung von Urlaub an die Beschäftigten

Nach § 96 Abs. 4 SGB III gilt ein Arbeitsausfall nur dann als nicht vermeidbar, wenn in einem Betrieb alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um den Eintritt des Arbeitsausfalls zu verhindern. Als vermeidbar gilt nach Nr. 2 der genannten Vorschrift insbesondere ein Arbeitsausfall, der ‹durch die Gewährung von bezahltem Erholungsurlaub ganz oder teilweise verhindert we...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.5.2 Auswirkungen bei teilweiser Freistellung

§ 3 PflegeZG sieht für die Dauer der Pflegezeit, die Freistellung zur Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger und die Auszeit zur Sterbebegleitung einen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung vor: Der Beschäftigte kann vom Arbeitgeber – statt einer vollständigen Freistellung – auch eine bloß teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung verlangen (§ 3 Abs. 1 Satz 1, Abs...mehr

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Weisungsrecht, Direktionsrecht / 4.11 Übertragung des Weisungsrechts auf Dritte

Im Rahmen einer Abordnung, Zuweisung oder Personalgestellung gemäß § 4 TVöD können Beschäftigte dazu verpflichtet werden, ihre vertragsmäßige Arbeitsverpflichtung bei einem anderen Arbeitgeber auch außerhalb des Geltungsbereichs des TVöD nachzukommen. Durch diese Maßnahme ändert sich der Inhalt des Arbeitsvertrags nicht, insbesondere tritt der andere Arbeitgeber nicht in das...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.4 Mindesturlaubsvergütung

Hinweis Mindesturlaubsvergütung Im Bereich der Mindesturlaubsvergütung sah der Tarifabschluss 2021 aufgrund einer Entscheidung des EuGH eine Änderung ab 2023 vor. Die Änderung beinhaltet eine Absenkung der bei der Errechnung der Mindesturlaubsvergütung zu berücksichtigenden fiktiven Vergütung für alle Tatbestände (Krankheit, Kurzarbeit, Saison-KUG) von 14,25 % auf 12,5 %. Die...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.7 Urlaub bei Altersteilzeit

Vor Beginn der Altersteilzeit ist der gesamte dem Arbeitnehmer zustehende Urlaub zu gewähren. Eine Abgeltung durch den Arbeitgeber erfolgt nur dann, wenn der Urlaub vor Beginn des Altersteilzeit-Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt und genommen werden kann. Für die Urlaubsabgeltung sind keine Sozialkassenbeiträge zu entrichten, es entsteht daraus auch kein neuer Urlaubsan...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.8 Urlaubsabgeltungen (§ 8.6 BRTV)

In bestimmten Fällen hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Abgeltung seiner Urlaubsansprüche, das heißt Auszahlung seiner noch nicht beanspruchten Urlaubsvergütung. Tarifvertraglich besteht der Anspruch ausschließlich (keine weiteren Gründe möglich), wenn der Arbeitnehmer: länger als 3 Monate in Betrieben tätig war, die nicht dem BRTV unterliegen, länger als 3 Monate nicht i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 1 Einführung

Der "Bildungsurlaub" als Bildungsfreistellung von der Arbeitspflicht gegen Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Bestandteil im Gesamtzusammenhang der Erwachsenenbildung in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Bundesgesetz über Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit gibt es allerdings nicht, sondern es besteht eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene. Begrifflich wi...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3.3 Ausbildungsnachweiskarte

Nachdem das Unternehmen den neuen Auszubildenden durch eine Kopie des Ausbildungsvertrags bei der SOKA-BAU angemeldet hat, bestätigt diese dem Ausbildungsbetrieb schriftlich die registrierten Daten (Ausbildungsnachweis) unter Angabe der Erstattungszeiträume. Die Bestätigung dient gleichzeitig zur Vorlage für die Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen. Der Auszubi...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.3 Das Meldeverfahren

Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes richtet für jeden Arbeitnehmer ein persönliches Konto ein. Die Betriebe teilen der Urlaubskasse monatlich für jeden Kalendermonat bis zum 15. des folgenden Monats mit: den beitragspflichtigen Bruttolohn der Arbeitnehmer und die diesem zugrunde liegenden lohnzahlungspflichtigen Stunden, ggf. den Zeitpunkt des Ausscheidens des...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bildungsurlaub / 8 Mecklenburg-Vorpommern

Gesetz zur Freistellung für Weiterbildungen für das Land Mecklenburg-Vorpommern [1] Anspruchsberechtigung Arbeitnehmer und zur Berufsausbildung Beschäftigte. Für Auszubildende gilt der Freistellungsanspruch nur hinsichtlich der Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Weiterbildung, die zur Wahrnehmung eines Ehrenamts notwendig ist. Zweck Politische Bild...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.1.5 Urlaub für volljährige Arbeitnehmer im Auslernjahr (§ 8.10 BRTV)

Soweit Arbeitnehmer am 1.1. des Urlaubsjahres bereits das 18. Lebensjahr vollendet hatten und im laufenden Urlaubsjahr ihre Ausbildung beenden (sog. Auslernjahr), gelten die Zeiten der Ausbildung im Urlaubsjahr als Beschäftigungstage. Auf die Urlaubsdauer angerechnet werden die evtl. während der Ausbildungszeit im Urlaubsjahr bereits gewährten Urlaubstage. In diesem Auslernja...mehr

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Lohnabrechnung im Baugewerbe / 3.2.1 Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK)

Aufgabe der ULAK ist insbesondere die Sicherung der Auszahlung der Urlaubsansprüche der gewerblichen Arbeitnehmer. Außerdem erstattet sie den Arbeitgebern teilweise die Ausbildungsvergütungen für die gewerblichen und technisch/kaufmännischen Auszubildenden. Damit diese Leistungen erbracht werden können, haben die Arbeitgeber Beiträge an die Kassen abzuführen. Höhe und Verfah...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 5.1.4 Sonstige Arbeitsbedingungen (maximale Arbeitszeit & Co.)

Durch den Verweis des § 26 BBiG auf § 10 Abs. 2 BBiG sind auf das Orientierungspraktikum die Vorschriften und Grundsätze anwendbar, die üblicherweise für ein Arbeitsverhältnis gelten.[1] Dies umfasst Regelungen zum Arbeitsschutz (ArbSchG), zur Diskriminierung (AGG), zum Urlaubsanspruch (BurlG) sowie zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (EFZG), die somit auch für Orientie...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.1 Definition und Voraussetzungen

Pflichtpraktikanten, auch "echte Praktikanten" genannt, absolvieren ein Praktikum, das von einer Prüfungsordnung zwingend vorgesehen ist und meist Teil studien- oder ausbildungsbegleitender Programme ist. Das Tätigwerden dieser Praktikanten erfolgt ausschließlich im Rahmen der Prüfungsordnung, wobei das Studium oder die Ausbildung im Vordergrund steht. Kennzeichnend für Pfli...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

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Urlaub / 4 Urlaubsanspruch nach TVöD

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Beschäftigten. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Darüber hinaus soll nach Auffassung des EuGH dem Arbeitnehmer ein Zeitraum für Entspannung und Freizeit zur Verfügung gestellt werden.[1] Der Urlaubsanspruch bes...mehr

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Urlaub / 2.1 Urlaubsanspruch nach BUrlG

Das Bundesurlaubsgesetz legt die wesentlichen Grundzüge des Urlaubsrechts, von denen die Regelungen der §§ 26, 27 TVöD teilweise abweichen, wie folgt fest: Das Kalenderjahr ist das Urlaubsjahr. Der Urlaubsanspruch nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt seit dem 1.1.1995 pro Kalenderjahr mindestens 24 Werktage (= 20 Arbeitstage). Der Anspruch entsteht in voller Höhe nach Ablauf d...mehr

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Urlaub / 4.11 Arbeitgeberwechsel – Urlaubsanspruch aus mehreren Arbeitsverhältnissen

Wechselt ein Arbeitnehmer während des Urlaubsjahres die Beschäftigungsstelle, ist zu unterscheiden, ob der Beschäftigte aus dem vorherigen Beschäftigungsverhältnis weniger Urlaub erhalten hat, als er noch Urlaubsansprüche besaß oder ob er mehr als den ihm nach der Beschäftigungsdauer zustehenden Urlaub in dem Urlaubsjahr in Anspruch genommen hat. Hat der Arbeitnehmer exakt d...mehr

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Urlaub / 8.1.4 Urlaubsanspruch für Auszubildende, Studierende und Praktikanten

8.1.4.1 Auszubildende und Praktikanten Umfang des Urlaubsanspruchs seit der Tarifrunde 2018. Wie der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten unter Geltung des TVöD unterlag der Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten, bedingt durch die oben dargestellte Rechtsprechung, wegen mehrerer tariflicher Änderungen einem steten Wandel, der sein Ende in der Tarifrunde des Jahr...mehr

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Urlaub / 7.4.1 Ansammeln von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie mit Urlaubsansprüchen von Arbeitnehmern umzugehen ist, die in der Vergangenheit vermeintlich verfallen sind, der Arbeitgeber jedoch seiner Mitwirkungsobliegenheit nicht nachgekommen ist. In seiner Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht[1] mit Bezug auf die Entscheidungen des EuGH[2] klargestellt, dass für die Mitwirkungsobli...mehr

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Urlaub / 4.19.1 Keine Kürzung des Urlaubsanspruchs bei Kurzarbeit

Während des Kurzarbeitszeitraumes vermindert sich der Anspruch auf Erholungsurlaub auch dann nicht, wenn durch den Beschäftigten keine Arbeitsleistung zu erbringen ist oder sich die Arbeitsleistung auf weniger Wochenarbeitstage verteilt (§ 9 Abs. 1 Satz 1 TV COVID). Für die Dauer des Urlaubs sind die Beschäftigten von der Kurzarbeit auszunehmen (§ 9 Abs. 1 Satz 4 TV COVID). ...mehr

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Urlaub / 8.12 Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr

Zum Verständnis der "Zwölftelungsregelung" bei Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses im Urlaubsjahr ist das Verständnis für das Zusammenspiel der gesetzlichen und tariflichen Regelung von großer Bedeutung. Die tarifliche Regelung: Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis während des Urlaubsjahres, so erhält der Beschäftigte für jeden vollen Beschäftigungsmonat des Jahres 1...mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung...mehr

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Urlaub / 8.1.4.1 Auszubildende und Praktikanten

Umfang des Urlaubsanspruchs seit der Tarifrunde 2018. Wie der Urlaubsanspruch für die Beschäftigten unter Geltung des TVöD unterlag der Urlaubsanspruch der Auszubildenden und Praktikanten, bedingt durch die oben dargestellte Rechtsprechung, wegen mehrerer tariflicher Änderungen einem steten Wandel, der sein Ende in der Tarifrunde des Jahres 2018 fand. Mit Änderungstarifvertrag...mehr

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Urlaub / 7.3.4 Folgen für die Praxis

Bei dauererkrankten Beschäftigten, aber auch solchen, die erst zum Ende des Urlaubsjahres längerfristig erkranken, gilt nunmehr, dass der Urlaubsanspruch in die Zukunft übertragen wird. Hierbei stellt sich die Frage, ob der Urlaub unbefristet übertragen wird. Dauert die Erkrankung mehrere Jahre an, würde der Beschäftigte also einen ständig anwachsenden "Berg" von Urlaubstage...mehr

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Urlaub / 7.2 Urlaubsverfall bei Krankheit

Das BAG hat aufgrund der Rechtsprechung des EuGH diese oben dargestellte Auffassung korrigiert. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)[1] hatte auf Vorlage u. a. des LAG Düsseldorf[2] darüber zu entscheiden, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub bzw. Urlaubsabgeltung hat, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht genommen werden konnte. Das LAG Düsseldorf hatte dem EuGH die ...mehr

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Urlaub / 8.5 Urlaubsdauer bei Verteilung der Arbeitszeit auf mehr oder weniger als 5 Arbeitstage in der Kalenderwoche

Die Anzahl der Urlaubstage ist abhängig von der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf die Arbeitstage. Die Urlaubsdauer in § 26 Abs. 1 TVöD geht von einer Verteilung von 5 Arbeitstagen pro Woche aus. Jede andere Verteilung, unabhängig davon, ob mehr oder weniger Tage pro Woche zu arbeiten sind, führt zu einer Veränderung des Gesamtanspruchs auf Erholungsurlaub bezogen...mehr

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Urlaub / 9.1 Rechtsnatur

Der Abgeltungsanspruch soll nach früherer Rechtsprechung des BAG als Surrogat dem Beschäftigten ermöglichen, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aussetzen von der Arbeit sich von der geleisteten Arbeit zu erholen.[1] Er sei daher hinsichtlich Inhalt und Bestand wie der ursprüngliche Urlaubsanspruch zu behandeln. Danach bestand der Abgeltungsanspruch dann, wenn de...mehr

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Urlaub / 7.3.3 Verhältnis gesetzlicher – zusätzlicher Urlaub

Das BAG hat in seiner Entscheidung vom 24.3.2009 klargestellt, dass der zusätzlich gewährte Urlaub von den Vorgaben des EuGH nicht betroffen ist. Dieser Teil des Urlaubs kann also weiterhin "frei" geregelt werden. Dieser Spielraum besteht nicht nur im Wege der kollektivrechtlichen Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung), sondern auch per (Formular-)Arbeitsvertrag. Al...mehr

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Urlaub / 4.4 Festlegung des Urlaubanspruchs

Hinsichtlich der Festlegung des Urlaubs enthält der TVöD keine Regelungen. Es greift daher § 7 Abs. 1 BUrlG. Danach erfolgt die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Beschäftigten durch Kundgabe seines Urlaubswunsches geltend zu machen. Fällig wird der Urlaubsanspruch – von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 ...mehr

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Urlaub / 4.1 Entstehung des Anspruchs

Zu unterscheiden ist zwischen dem Entstehen und der Fälligkeit des Urlaubsanspruchs. Nach allgemeinen Grundsätzen entsteht ein Anspruch, wenn die in der Vorschrift genannten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Er wird fällig, wenn sich die Leistungspflicht des Schuldners aktualisiert, d. h. der Schuldner den Teilanspruch zu erfüllen hat. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbei...mehr

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Urlaub / 7.1 Grundsätze

Wie dargestellt (Gliederungsziffer 6.1) ist der Urlaubsanspruch auf das Kalenderjahr (Urlaubsjahr) befristet. Grundsätzlich verfällt der zum Ende des Kalenderjahres noch bestehende Urlaubsanspruch mit Ablauf des Kalenderjahres, wenn die Voraussetzungen für eine Übertragung des Restanspruchs auf Erholungsurlaub nicht vorliegen. Die Verfallsklausel des § 7 Abs. 3 BUrlG und des ...mehr

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Urlaub / 8.8.2 Elternzeit

Auch während der Elternzeit entsteht Urlaub, der nicht dem Fristenregime des § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz unterliegt.[1] Für jeden vollen Kalendermonat, in dem ein Beschäftigter Elternzeit erhält, kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch um 1/12 kürzen (§ 17 Abs. 1 BEEG), ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Die Kürzungsmöglichkeit des Urlaubs wegen Elternzeit ist eurapare...mehr

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Urlaub / 4.9 Urlaub und Freistellung

Die Urlaubsgewährung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Die Freistellungserklärung ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie ist schriftlich und mündlich möglich. Kommen für die Freistellung von der Arbeitspflicht verschiedene Möglichkeiten wie Bildungsurlaub, tariflicher oder betrieblicher Sonderurlaub, Freizeitausgleich oder Annahmeverzug in Betrac...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.6.1 Frühere Rechtsauffassung

Änderte sich bei einem Beschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit während des Urlaubsjahres, indem sich etwa die Wochenarbeitszeit saisonbedingt bis April auf 5 und ab Mai auf 6 Arbeitstage beläuft, so war nach Auffassung des BAG bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs sowohl bezüglich der Urlaubsdauer wie auch des Urlaubsentgelts immer die im Zeitpunkt der Urlaubsgewährung ...mehr

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Urlaub / 8.10 Kürzung des Urlaubs bei Ruhen wegen Erwerbsminderung

Der gesetzliche Mindesturlaub unterliegt bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung gem. § 33 Abs. 2 TVöD keiner Kürzung nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD . Insoweit ist die tarifliche Regelung wegen Verstoßes gegen § 12 BUrlG unwirksam[1] Ruht das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente, wie dies § 33 Abs. 2 TVöD vorsieht, so kann l...mehr

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Urlaub / 7.3.11 Verfall bei Krankheit während Altersteilzeit

In der Altersteilzeit besteht ein Urlaubsanspruch nur während der Arbeitsphase und ist auch dort zu nehmen. In der Freistellungsphase entsteht kein Urlaubsanspruch.[1] Soweit zu Beginn der Freistellungsphase noch ein Urlaubsanspruch besteht, verfällt er nach den allgemeinen Regelungen. Diese Regelung gilt auch in dem Fall, dass der Beschäftigte wegen Erkrankung gehindert war,...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 7.3.1 Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Arbeitsunfähigkeit

Der übertragene Anspruch ist bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis nach Genesung in Form bezahlter Freistellung zu erfüllen. Einflussmöglichkeiten bestehen für den Arbeitgeber nur hinsichtlich der zeitlichen Lage des Urlaubs. So könnten etwa dem Wunsch des gerade genesenen Beschäftigten, den aufgelaufenen Urlaub von insgesamt 4 Monaten "am Stück" nehmen zu wollen, dringende ...mehr

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Urlaub / 8.6.2 Aktuelle Rechtslage durch die Rechtsprechung des EuGH und BAG

Die Entscheidungen des EuGH Diese Berechnungsweise konnte nach der Rechtsprechung des EuGH (EuGH vom 22.4.2010, C-486/08 ["Tirol"-Entscheidung], vom 13.6.2013, C-415/12 [Bianca Brandes gegen Land Niedersachsen], und vom 11.11.2015, C-219/14 [Greenfield]) nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden. So steht nach Feststellung des EuGH "… die Inanspruchnahme des Jahresurlaubs zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.14 Zwölftelung bei Altersteilzeit im Blockmodell

Nach § 7 des Tarifvertrags zur Regelung der Altersteilzeitarbeit im öffentlichen Dienst (TV-ATZ) besteht für den Arbeitnehmer, der im Rahmen der Altersteilzeit im Blockmodell beschäftigt wird, kein Urlaubsanspruch für die Zeit der Freistellung von der Arbeit. Im Kalenderjahr des Übergangs von der Beschäftigung zur Freistellung hat der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 3 Verhältnis BUrlG zu TVöD

Anders als der BAT enthält der TVöD nur noch einige wenige Regelungen. Diese betreffen die Berechnung des Urlaubsentgelts und Zahlungszeitpunkt (§ 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Buchst. d TVöD) Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD) Berechnung der Urlaubsdauer (§ 26 Abs. 1 Satz 3–5 TVöD) Zusammenhängende Gewährung (§ 26 Abs. 1 Satz 6 TVöD) Urlaubsübertragung (§ 26 Abs. 2 Buchst. a TVöD...mehr

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Urlaub / 7.4 Hinweispflicht des Arbeitgebers – Mitwirkungsobliegenheit

Nach früherem urlaubsrechtlichem Verständnis ist der Urlaub am Ende des Urlaubsjahres verfallen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Übertragung des Urlaubs in das nächste Kalenderjahr nicht vorlagen. Das LAG München[1] hat diese Grundsätze des BAG neu überdacht und hat einen Schadensersatzanspruch in Form von Ersatzurlaub zugunsten des Arbeitnehmers zuerkannt, de...mehr

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Urlaub / 9.2 Das Abgeltungsverbot

Der Urlaub dient der Erholung des Arbeitnehmers, zur Erhaltung und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft. Um diesen Zweck zu erreichen, ist grundsätzlich der Urlaubsanspruch in natura durch Freizeit zu gewähren. Eine generelle Urlaubsabgeltung würde diesem Zweck zuwiderlaufen. Aus diesem Grund ist die Abgeltung von gesetzlichen Urlaubsansprüchen nur möglich, wenn der Urlaub ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 5 Urlaub und Erkrankung

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinne ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Ist ein Beschäftigter erkrankt, besteht keine Arbeitspflicht. Daher steht eine aufgrund Erkrankung bestehende Arbeitsunfähigkeit der Gewährung eines Urlaubs entgegen. Eine andere Frage ist, ob ein Beschäftigter tr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 9.3 Voraussetzung der Urlaubsabgeltung

Die Urlaubsabgeltung des gesetzlichen Grundurlaubs ist nur bei einer irgendwie gearteten Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Auf die Art der Beendigung, sei es Befristung, Kündigung, Aufhebungsvereinbarung, Erreichen der Altersgrenze oder Anfechtung, kommt es nicht an. Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegt vor bei einem Betriebsübergang oder bei der Alterst...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Urlaub / 8.6.3 Die Umsetzung der Rechtsprechung bezüglich der Urlaubstage

Eine Änderung des Beschäftigungsmodells wirkt sich wegen des im deutschen Urlaubsrecht geltenden Tagesprinzips auf die Urlaubsdauer nur aus, wenn sich dadurch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage in der Kalenderwoche ändert. Die abschnittsbezogene Berechnung ist wie folgt vorzunehmen: 1. Schritt: Ermittlung des Urlaubsanspruchs für jeden Teilabschnitt Bei einem Wechsel des ...mehr