Fachbeiträge & Kommentare zu Urlaubsanspruch

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2 Urlaubsanspruch und Gewährungsgrundsätze (Absatz 1)

14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1) Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in d...mehr

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Urlaub: Erteilung / 8 Verzicht auf den Urlaubsanspruch

Der Arbeitnehmer kann im Regelfall weder wirksam auf den Urlaubsanspruch noch auf den im Falle der Beendigung ggf. greifenden gesetzlichen Abgeltungsanspruch verzichten, wenn in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außer Streit steht, dass noch Urlaubsansprüche offen sind.[1] Rechtsunwirksam ist auch der Verzicht auf den Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch, wenn dieser ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.2 Gewährung des Urlaubs (Absatz 1 Satz 2)

Der Urlaub muss im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden; es genügt also nicht, wenn der Urlaub lediglich bis zum Ende des Urlaubsjahres angetreten wird. Der Urlaub kann dabei auch in Teilen genommen werden, muss aber mindestens aus ganzen Tagen bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2). Der fällige Urlaubsanspruch ist vom Arbeitnehmer durch Kundgabe seines Urlaubsw...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.3 Urlaubsübertragung (Absatz 2)

Im Vergleich zu den früheren Regelungen sind die Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr im TV-V erheblich vereinfacht worden. Die Regelung der Übertragung knüpft an die Regelung des Bundesurlaubsgesetzes. Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 TV-V muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt werden. Dies richtet sich zunächst nur an die Adresse des Arbeitge...mehr

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Urlaub: Erholungszweck und ... / 1.1 Begriff und Zweck des Erholungsurlaubs

Begriff des Erholungsurlaubs "Erholungsurlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes wird als die zeitweilige Freistellung des Arbeitnehmers von der vertraglichen Arbeitsverpflichtung unter Fortzahlung der Vergütung zu Zwecken der Erholung definiert.[1] Dies ist die durchgängig im Bundesurlaubsgesetz geltende Definition, auch wenn dort stellenweise nur vom "Urlaub" die Rede ist....mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.2 Andere Verteilung der Arbeitszeit (Absatz 3 Satz 2)

Bei anderer Verteilung der Arbeitszeit in der Kalenderwoche erhöht oder vermindert sich der Urlaubsanspruch entsprechend. Praxis-Beispiel Der Arbeitnehmer ist an den Tagen Montag bis Mittwoch beschäftigt. Wenn er 5 Tage pro Woche arbeiten würde, hätte er 30 Urlaubstage im Kalenderjahr; bei 3 Tagen die Woche vermindern sich die 30 Urlaubstage um 3/5 auf 18 Urlaubstage pro Jahr...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.1 Vorbemerkungen

Urlaub im arbeitsrechtlichen Sinn ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung ("Erholungsurlaub") gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. § 14 regelt darüber hinaus auch den Zusatzurlaub für Wechselschicht- und Schichtarbeit. Seine Rechtsgrundlage findet der Urlaubsanspruch im TV-V sowie im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), das neben d...mehr

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Urlaub: Erteilung / 7 Urlaubserteilung bei Kündigung

Mit dem Ausspruch einer Kündigung gehen regelmäßig besondere Probleme hinsichtlich der Urlaubsgewährung einher: Bereits erfolgte Urlaubsfestlegung Hat der Arbeitgeber den Urlaub bereits festgelegt und kommt es danach zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wird die Festlegung des Urlaubszeitpunkts nur hinfällig, wenn sie sich auf einen nach der Beendigung des Arbeitsverhä...mehr

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Urlaub: Erteilung / 6 Schadensersatz bei unterbliebener Urlaubsgewährung

Soweit kein Sonderfall eintritt, etwa aufgrund der neuen Rechtsprechung des BAG zur Übertragung von Erholungsurlaub im Krankheitsfall oder aufgrund von speziellen tariflichen oder einzelvertraglichen Sonderregeln, verfällt nicht genommener Erholungsurlaub entweder mit dem Schluss des Kalenderjahres oder spätestens nach Auslaufen des Übertragungszeitraums. Gewährt hingegen der...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.1 5-Tage-Woche (Absatz 3 Satz 1)

Bei Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 5 Tage in der Kalenderwoche beträgt der Urlaubsanspruch 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.mehr

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Urlaub: Erteilung / 4 Wirkung der Festlegung

Sobald der Urlaub gewährt und damit erfüllt wurde, erlischt er.[1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer den Urlaub von sich aus beantragt hat oder ob der Arbeitgeber ihn einseitig festgelegt hat. Durch die Freistellungserklärung in einem Kündigungsschreiben kann ein Arbeitgeber allerdings nur dann wirksam Urlaub gewähren, wenn er dem Arbeitnehmer die Urlaubsvergütu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1.2 Ende des Arbeitsverhältnisses

Bei Ende des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubsjahres wird der Urlaubsanspruch je nach der Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate gezwölftelt. Damit ergibt sich unter Berücksichtigung von § 5 BUrlG folgender Urlaubsanspruch: 1 Fettgedruckt ...mehr

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Urlaub: Erteilung / 2.1 Festlegung durch Arbeitgeber

Die zeitliche Festlegung des Urlaubs im Hinblick auf den Beginn und die Dauer ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 2 BUrlG, wonach Urlaub "zu gewähren" ist. Urlaubsgewährung bedeutet: Der Arbeitgeber macht dem Arbeitnehmer auf eine für diesen unmissverständliche Art und Weise erkennbar, dass und für welchen Zeitraum er ihn zum Zwecke der Erholung ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.3 Urlaubsregelung an Feiertagen (Absatz 3 Sätze 3 und 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist Absatz 3 um eine Regelung ergänzt worden, die Arbeitnehmer betrifft, die auch an gesetzlichen Feiertagen arbeiten müssen. Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, regeln die Feiertagsgesetze der Länder. Ostersonntag und Pfingstsonntag sind keine gesetzlichen Feiertage. Der Urlaubsanspruch beträgt im Regelfa...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / 1.5 Anrechnung auf Urlaubstage

Die Anrechnung von Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation auf Urlaub ist in § 10 BUrlG geregelt. Seit dem 1.1.1999 untersagt diese Bestimmung die Anrechnung, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach § 9 EFZG besteht. Zu berücksichtigen ist, dass § 10 BUrlG unmittelbar nur für den gesetzlichen Urlaub gilt. Soweit Tarifvertrag, Arbeitsvertra...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.8 Auszubildende

Der Erholungsurlaub der Auszubildenden richtet sich nach der Dauer des Erholungsurlaubs der Arbeitnehmer. Während dies bis zum 29. Februar 2012 in § 9 Abs. 1 TVAöD – Allgemeiner Teil – geregelt war, ist durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 31. März 2012 zum TVAöD – Allgemeiner Teil – die Regelung wegen unterschiedlicher Inhalte in die Besonderen Teile des TVAöD verschob...mehr

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Urlaub: Erteilung / 9 Streitigkeiten

Ordentliches Klageverfahren Lehnt der Arbeitgeber die Erteilung des beantragten Urlaubs ohne zureichende Gründe ab, steht dem Arbeitnehmer kein Recht zur Selbstbeurteilung zu (s. o.). Der Arbeitnehmer muss vielmehr seinen Urlaubsanspruch gerichtlich geltend machen. Es steht ihm hierbei zunächst die Leistungsklage im ordentlichen Klageverfahren zur Verfügung. Der Zulässigkeit ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.5 Ermäßigung der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 4)

Der Anspruch ermäßigt sich nach Absatz 1 Satz 4 um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat. Die Regelung bezieht sich auf die Sonderzahlung insgesamt, auch soweit diese über 100 v. H. hinausgeht. Anspruch au...mehr

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Entgeltfortzahlung: Maßnahm... / Zusammenfassung

Überblick Der weitaus größte Teil der Arbeitsausfälle im Jahr entsteht wegen Urlaubs, Krankheit und Feiertagen. Neben den Regelungen zur Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit und an Feiertagen enthält das EFZG auch Regelungen zur Fortzahlung bei Kuren. Insoweit ist aber auch das BUrlG einschlägig. Für Auszubildende gilt zudem die Pflicht zur Freistellung für die Teilnahm...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.3 Widerruf der Urlaubsgenehmigung/Rückruf aus dem Urlaub

Ein einmal genehmigter Urlaub bindet den Arbeitgeber grundsätzlich. Die zeitliche Festlegung des Urlaubs kann nur einvernehmlich rückgängig gemacht werden. Auch bei Übernahme der Mehrkosten für den Arbeitnehmer und seine Familie[1] braucht sich der Arbeitnehmer hierauf nicht einzulassen. Eine Vereinbarung, welche den Arbeitnehmer verpflichtet, die zeitliche Festlegung des Ur...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

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Urlaub: Erteilung / 3 Zusammenhängende Gewährung

§ 7 Abs. 2 BUrlG bestimmt, dass Urlaub zusammenhängend zu gewähren und zu nehmen ist. Dieser Grundsatz gilt zunächst einmal nur für den Urlaub des jeweils laufenden Urlaubsjahres. Von dem Grundsatz der Unteilbarkeit des Erholungsurlaubs darf nach dem Gesetz nur dann abgewichen werden, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilu...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.5 Gewährung von Zusatzurlaub durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Absatz 4 Satz 3)

Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeit oder Wechselschichtarbeit leisten, ohne die Voraussetzungen des Satzes 3 oder 4 zu erfüllen (z. B. bei Leistung von Schichtarbeit nur im Vertretungsfall), soll bei annähernd gleicher Belastung die Gewährung zusätzlicher Urlaubstage durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt werden (Satz 3). Es handelt sich hierbei um eine Tariföffnun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1 Grundsatz der Zwölftelung

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält der Arbeitnehmer als Urlaub für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 3. Eine entsprechende Regelung enthält § 26 Abs. 2 Buchst. b TVöD. Wie in § 48 Abs. 5 BAT bzw. § 44 Abs. 1 BMT-G II ist auf den Beschäftigungsmonat abzustellen, der nicht mit dem...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.1.1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses während des Urlaubsjahres erhält der Arbeitnehmer für jeden vollen Beschäftigungsmonat ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs. Dies bedeutet, dass die Berechnung auf TV-V-Basis nahezu durchgängig die günstigere Regelung darstellt. Lediglich bei einer Einstellung zum 1. Juni ergibt sich auf der Grundlage des Bundesurlaubsgesetzes ein höherer Tei...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5.4 Zusatzurlaub bei Schichtarbeit (Absatz 4)

Aufgrund des 9. Änderungstarifvertrages vom 31. März 2012 zum TV-V ist die bis zum 29. Februar 2012 geltende Fassung von Absatz 3 geändert worden. Die bisherige Fassung enthielt sowohl Regelungen zur Dauer des Erholungsurlaubs als auch Regelungen zum Zusatzurlaub. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und damit größerer Praxisfreundlichkeit sind die Regelungen zum Zusatzurlaub...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 4 Verjährung von Urlaubsansprüchen

Grundsätzlich unterliegen alle Ansprüche einer Verjährung, somit auch der Urlaubsanspruch. Für ihn spielt die Verjährung bislang aber keinerlei Rolle: Weit vor Ablauf jeder gesetzlich vorgesehenen Verjährungsfrist erlischt ein Urlaubsanspruch – entweder sofort mit Ende des Kalenderjahres, für den der Urlaubsanspruch entstanden war, oder mit Ablauf des 3-monatigen Übertragung...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.2 Mitwirkungsobliegenheiten bei Langzeiterkrankungen

Die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers verpflichtet diesen auch dazu, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen. Nur wenn der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat, verfällt der Urlaubsanspruch. Bei der Frage, ob diese Mitwirkungsobliegenheit auch greift, wenn der Mitarbeiter langzeiterkrankt ist, gil...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.1 Verfall des Urlaubs nur nach Hinweis

Der EuGH hat akzeptiert, dass das nationale Recht den Verfall von Urlaubsansprüchen am Ende des Urlaubsjahres oder eines sich daran anschließenden Kalenderjahres anordnet.[2] Der EuGH fordert aber, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub wahrzunehmen. Daraus folgert er nicht, dass der Arbeitgeber ihn zum Ende des Jahres seinerseits auch ohne Antrag...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 1 Befristung und Übertragung

Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Erholungsurlaub besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG grundsätzlich nur während des jeweiligen Urlaubsjahres. Der Urlaubsanspruch ist damit grundsätzlich auf das Kalenderjahr befristet. Am Jahresende offener Resturlaub wird ausnahmsweise bis zum Ende des gesetzlichen Übertragungszeitraums, d. h. bis zum 31....mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 3 Verfall infolge Ausschlussfristen

Anwendbarkeit auf Urlaubsansprüche Tarifverträge enthalten oftmals Ausschlussfristen für die Geltendmachung von Ansprüchen. Das BAG neigt schon in ständiger Rechtsprechung der Auffassung zu, dass der gesetzliche Mindesturlaub nicht von tariflichen (oder erst recht nicht von vertraglichen) Ausschlussklauseln erfasst wird.[1] In der rechtswissenschaftlichen Literatur ist das um...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2.2.1 Verlängerter Übertragungszeitraum

Ist der Arbeitnehmer infolge Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub bis zum Jahresende oder bis zum Ablauf des gesetzlich vorgesehenen Übertragungszeitraums am 31.3. des Folgejahres zu nehmen, so gilt nach der Rechtsprechung des EuGH ein verlängerter Übertragungszeitraum.[1] Das BAG hat mit Urteil vom 24.3.2009 als Reaktion auf die EuGH-Urteile aufgegeben § 7 Abs. 3 BUrlG...mehr

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Urlaub: Übertragung und Ver... / 2 Urlaubsverfall und Mitwirkungsobliegenheit

Der Urlaub verfällt zum Ende des Urlaubsjahres bzw. des Übertragungszeitraums nur, wenn der Arbeitgeber seine diesbezüglichen Hinweispflichten erfüllt hat: Er muss den betreffenden Mitarbeiter vor dem Verfall rechtzeitig konkret dazu auffordern, seinen Urlaub zu nehmen und darauf hinweisen hat, dass der Urlaub anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder Übertragungszeitra...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitgeberhaftung für Lohn... / 9.3 EU-Entsenderichtlinie

Jeder in das EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die im Zielstaat geltenden zwingenden gesetzlichen und u. U. tarifvertraglichen Ansprüche der einheimischen Arbeitnehmer (z. B. Mindestlohn, Urlaubsansprüche, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etc.). Damit gelten die entsprechenden Regelungen des Beschäftigungsstaates, insbesondere zum Mindestlohn, auch für A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sonderurlaub / 2.4 Folgen des Sonderurlaubs

Während des Sonderurlaubs ruht das Arbeitsverhältnis. Zwar bestehen grundsätzlich die vertraglichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis weiter, allerdings ruhen die Hauptleistungspflichten. Der Arbeitgeber kann in der Zeit des Sonderurlaubs von dem Beschäftigten keine Arbeitsleistung und der Beschäftigte vom Arbeitgeber keine Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis ve...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Stufenweise Wiedereingliede... / 1.3 Urlaub

Ebenso wie die Hauptleistungspflichten ruhen, ist auch der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers während der Wiedereingliederung nicht erfüllbar, da der Arbeitgeber den Arbeitnehmer mangels bestehender Arbeitspflicht nicht von dieser befreien kann.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
4-Tage-Woche / 5 Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch hängt von der Anzahl der Arbeitstage ab (nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt dieser unter Zugrundelegung einer 6-Tage-Woche 24 Arbeitstage). Bei einer 4-Tage-Woche steht den Arbeitnehmern ein gesetzlicher Mindesturlaub von 16 Arbeitstagen pro Kalenderjahr zu. Zu regeln ist bei Umstellung auf eine 4-Tage-Woche, was mit einem vertraglich gewährt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.1 Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft

Ein Gesellschafter muss zunächst Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, damit er überhaupt steuerbare (und steuerpflichtige) Leistungen an die Gesellschaft erbringen kann. Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erlangt ein Gesellschafter nur, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Die Frage, ob natürliche Personen selbstständig oder nicht ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.3 Ertragsteuerrechtliche Mitunternehmerschaft

Wenn ein Gesellschafter ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmer behandelt wird und somit trotz einer Arbeitnehmerstellung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt[1], bedeutet dies – für sich allein gesehen – nicht, dass er damit auch automatisch Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Insoweit weicht die umsatzsteuerliche Beurteilung von den ertragsteuerlichen Regelungen ab. Auch e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wintergeld und Beitragserst... / 2 Zuschuss-Wintergeld

Für einen Anspruch auf Zuschuss-Wintergeld können Guthaben aus flexiblen Arbeitszeitregelungen eingebracht werden. Hierunter fallen z. B. Guthaben auf tarifvertraglichen Arbeitszeitkonten[1], aber auch alle anderen Formen von Zeitguthaben, z. B. auf anderweitigen betrieblichen "Ansparkonten". Soweit Urlaubsansprüche in Zeitguthaben umgewandelt werden können[2], können auch d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 5.4.3 Lohnfortzahlung und Urlaubsanspruch

Für ein unabhängiges Beschäftigungsverhältnis spricht die Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall sowie die Einräumung eines Urlaubsanspruchs, der nicht zwingend mit der Zahlung eines Urlaubsgelds verbunden sein muss, und der Anspruch auf sonstige Sozialleistungen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmer und Selbststän... / 6 Zusammenfassung: Kriterien für Nichtselbstständigkeit

Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis gegeben ist, innerhalb dessen eine Person als Arbeitnehmer in das Unternehmen des Arbeitgebers eingegliedert ist, muss nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls entschieden werden. Dabei kann man zunächst von dessen arbeitsrechtlicher Beurteilung und sozialversicherungsrechtlicher Behandlung ausgehen.[1] Eine ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaub ist für das Baugewerbe in § 8 BRTV geregelt. Mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigungstagen im Baugewerbe – zurzeit sind es 12 – erwirbt der Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen Urlaubstag. Bei einer ganzjährigen Beschäftigung ergibt dies einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Grundsätzlich kann der Arbeiter das Urlaubsentgelt nur in Anspruch nehmen, wenn er seine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / Zusammenfassung

Begriff Das Baugewerbe ist ein Wirtschaftszweig, der Planungs- und Ausführungsleistungen erbringt, die zur Errichtung von Bauwerken dienen. Zum Baugewerbe gehören hauptsächlich Bauunternehmen, welche die verschiedenen Gewerke ausführen. Die Baustoffindustrie, Baubehörden und Bauforschungsinstitute sowie Bauträgergesellschaften werden regelmäßig nicht zum Baugewerbe gezählt. St...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Baugewerbe / 1.2.2 Aufgaben der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse im Insolvenzfall

Die Sozialpartner des Baugewerbes haben sich mit der ULAK darauf verständigt, dass die ULAK das Beitrags- und Meldeverfahren nur in den Fällen übernimmt, in denen der letzte Bauarbeitgeber in Insolvenz gefallen ist. Im Einzelnen ist folgende Verfahrensweise abgesprochen worden: Die ULAK entnimmt den Zeitraum der Zuordnung der Urlaubsabgeltung, soweit vorhanden, der letzten Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 1.1 Urlaubsanspruch

Der Urlaubsanspruch ist höchstpersönlich und erlischt deshalb mit dem Tod des Arbeitnehmers. Dies gilt auch für den wegen langjähriger Krankheit übertragenen Urlaubsanspruch. Nach dem Tod des Arbeitnehmers wandelt sich der (nicht mehr verwirklichte) Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um, der den Erben zusteht.[1] Dies gilt auch für den Zusatzurla...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Todesfall / 2 Beitragspflicht der Urlaubsabgeltung

Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zuweilen vor, dass an den Ehegatten/Lebenspartner bzw. die unterhaltsberechtigten Angehörigen des verstorbenen Arbeitnehmers noch ein Betrag in Höhe der Abgeltung für die verfallenen Urlaubsansprüche gezahlt wird. Die Höhe dieser Leistung bemisst sich nach dem bis zum Todestag entstandenen (aber mit dem Tod entfallenden) Urlaub...mehr