Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3 Selbst genutztes Wohneigentum

Bedeutung hat die Verlängerung der steuerschädlichen Veräußerungsfrist für Grundstücke und die Einbeziehung des selbst hergestellten Gebäudes grundsätzlich nur für Eigentümer vermieteter Immobilien. Denn § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG enthält einen Ausnahmetatbestand für das selbstgenutzte Wohneigentum, um insbesondere die Mobilität von Arbeitnehmern nicht zu behindern. Die B...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.3 Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen

Der Steuerpflichtige hat, wenn er sich auf seine Erlassbedürftigkeit beruft, bei deren Aufklärung mitzuwirken.[2] Er hat insbesondere seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Einzelnen darzulegen und nachzuweisen oder zumindest glaubhaft zu machen. Jedenfalls sollte die ggf. noch ausstehende Einkommensteuererklärung für das letzte abgelaufene Kalenderjahr abgegeben werd...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.3 Geschäftliches Interesse des Steuerpflichtigen

Die Erteilung der verbindlichen Zusage setzt ein Interesse aufseiten des Steuerpflichtigen voraus. Die Klarheit über die künftige steuerliche Behandlung muss für geschäftliche Maßnahmen des Steuerpflichtigen von Bedeutung sein, da davon die Entscheidung abhängt, ob er den entsprechenden Sachverhalt künftig auch verwirklichen oder u. U. vermeiden will.[1] Praxis-Tipp Verbindli...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1 Gegenstand der verbindlichen Auskunft

Die verbindliche Auskunft ist ein Verwaltungsakt.[1] Der Auskunft ist der vom Antragsteller vorgetragene Sachverhalt zugrunde zu legen.[2] Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, eigens für die zu erteilende Auskunft Ermittlungen durchzuführen. Es soll aber dem Antragsteller Gelegenheit zum ergänzenden Sachvortrag geben, wenn dadurch eine Entscheidung in der Sache ermöglicht w...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7.3 Verlustrücktrag

Der Steuerpflichtige kann den Verlustrücktrag betragsgemäß nicht begrenzen. Jedoch kann auf den Verlustrücktrag verzichtet werden. [1] Wird der im Verlustabzugsjahr erzielte Gesamtgewinn durch Verlustrücktrag oder Verlustvortrag unter die Freigrenze von 1.000 EUR "gedrückt", bleiben die um den Verlustabzug geminderten Einkünfte steuerpflichtig.[2] Praxis-Beispiel Begrenzung de...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 5.1 Grundsatz

Die verbindliche Zusage tritt außer Kraft, wenn die Rechtsvorschriften, auf denen die Entscheidung beruht, geändert werden.[1] Rechtsvorschriften i. S. d. § 207 Abs. 1 AO [2] sind nur Gesetze und Durchführungsverordnungen. Ändern sich die Rechtsvorschriften, auf der die Zusage beruht, tritt die verbindliche Zusage automatisch außer Kraft. Ein ausdrücklicher Widerruf seitens d...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 6.3 Folgen des Widerrufs einer verbindlichen Auskunft für das Klageverfahren

Widerruft das Finanzamt eine verbindliche Auskunft, ist das Klageverfahren gegen eine Steuerfestsetzung, für die die verbindliche Auskunft ohne den Widerruf bindend wäre, bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens gegen den Widerruf gem. § 74 FGO auszusetzen. [1]mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8 Gebührenpflicht der Antragsbearbeitung

Der Gebührenzweck der Auskunftsgebühr für eine verbindliche Auskunft ist durch den der Finanzbehörde angefallenen Bearbeitungsaufwand und durch den Vorteil des Steuerpflichtigen, der sich aus der Bindungswirkung der verbindlichen Auskunft ergibt, gerechtfertigt. Geregelt ist die Gebührenpflicht für verbindliche Auskünfte des Finanzamts in § 89 Abs. 3–7 AO.[1] Die Gebührenpfli...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.1 Keine Auskunft bei bereits verwirklichten Sachverhalten

Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist ausgeschlossen, wenn der Sachverhalt im Wesentlichen bereits verwirklicht ist. Über Rechtsfragen, die sich aus einem bereits abgeschlossenen Sachverhalt ergeben, ist ausschließlich im Rahmen des Veranlagungs- oder Feststellungsverfahrens zu entscheiden. Das gilt auch, wenn der Sachverhalt zwar erst nach Antragstellung, aber vor ...mehr

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Festsetzungsverjährung/Zahl... / 1.4.1 Ablaufhemmung wegen offenbarer Unrichtigkeiten

Ist beim Erlass eines Steuerbescheids eine offenbare Unrichtigkeit i. S. d. § 129 AO unterlaufen, endet die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 2 Satz 1 AO insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe dieses Steuerbescheids. Das Gleiche gilt nach § 171 Abs. 2 Satz 2 AO in den Fällen des § 173a AO.[1] Praxis-Beispiel Ablaufhemmung bei offenbarer Unrichtigkeit Die Fests...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 6 Verbindliche Zusagen im Zusammenhang mit einem Sanierungserlass

In den Fällen, in denen eine verbindliche Zusage[1] zur Anwendung des Sanierungserlasses bis (einschließlich) zum 8.2.2017 erteilt wurde, ist diese nicht nach § 130 Abs. 2 Nr. 4 AO zurückzunehmen, wenn der Forderungsverzicht der an der Sanierung beteiligten Gläubiger bis zur Entscheidung über die Aufhebung oder Rücknahme der verbindlichen Auskunft oder verbindlichen Zusage g...mehr

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Gestaltungsmöglichkeiten be... / 3.3 Nur eigenbetrieblich genutzter Teil ist notwendiges Betriebsvermögen

Wird das vom Unternehmer-Ehegatten auf eigenem Grundstück neu errichtete Gebäude nur teilweise für eigenbetriebliche Zwecke genutzt, muss es nur anteilig im Umfang der betrieblichen Nutzung als notwendiges Betriebsvermögen bilanziert werden. Die Aufteilung ist grundsätzlich nach dem Größenverhältnis der für den einen oder anderen Zweck eingesetzten Nutzflächen vorzunehmen.[1...mehr

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Änderungsvorschriften / 1.1 Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte

Rechtswidrige Verwaltungsakte können nach Abs. 1 des § 130 AO mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit (also rückwirkend) ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Ein Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er im Zeitpunkt seines Erlasses ganz oder teilweise gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, ermessensfehlerhaft ist oder eine Rechtsgrundlage übe...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 6 Freigrenze

Der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften ist nach § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG nur steuerpflichtig, wenn er mindestens 1.000 EUR[1] beträgt. Bei der Vorschrift handelt es sich gesetzestechnisch um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag, d. h. im Fall eines Veräußerungsgewinns von 1.000 EUR oder mehr ist dieser in vollem Umfang steuerpflichtig, nicht nur der 1.000 ...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7.1 Ehegatten/Lebenspartner

Bei zusammenveranlagten Ehegatten sind Veräußerungsverluste des einen Ehegatten mit Veräußerungsgewinnen des anderen Ehegatten auszugleichen.[1] Dies gilt nur dann nicht, wenn der aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielte Gesamtgewinn des anderen Ehegatten steuerfrei bleibt, weil er die Freigrenze von 1.000 EUR[2] nicht überschreitet. Entsprechendes gilt auch für Lebenspa...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3 Bindungswirkung zugunsten des Steuerpflichtigen

Die wirksame Zusage bindet die Finanzbehörde.[1] Voraussetzung ist allerdings, dass sich der in späteren Veranlagungszeiträumen verwirklichte Sachverhalt mit dem in der verbindlichen Zusage zugrunde liegenden Sachverhalt – zumindest in wesentlichen Punkten – deckt. Die Bindungswirkung tritt nur zugunsten des Steuerpflichtigen ein.[2] Er kann jederzeit einen Steuerbescheid, in...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.6 Zulässigkeit mehrfacher Gebührenerhebung bei Organgesellschaft und Organträger

Der BFH hat entschieden, dass das Finanzamt zu Recht für eine verbindliche Auskunft, die gegenüber der Steuerpflichtigen als Organgesellschaft und inhaltsgleich gegenüber der Organträgerin ergangen ist, eine Gebühr sowohl gegenüber der Organgesellschaft als auch gegenüber der Organträgerin festgesetzt hat, wenn beide einen Antrag in Bezug auf den gleichen Sachverhalt gestell...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1 Voraussetzungen

Geregelt sind die Voraussetzungen der verbindlichen Zusage in § 204 AO und in AEAO zu § 204 AO.[1] Das Finanzamt muss nur auf Antrag des Steuerpflichtigen tätig werden. Dieser Antrag muss allerdings keine eigene Stellungnahme oder eigene rechtliche Würdigung des Sachverhalts beinhalten. Praxis-Tipp Unklarheiten gehen zulasten des Steuerpflichtigen Inhaltliche Unklarheiten gehe...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.1 Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommene Gebäude, Gebäudeteile oder Eigentumswohnungen

Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung ausgenommen sind Gebäude, selbstständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen oder im Teileigentum stehende Räume (Wirtschaftsgüter), die im genannten Zeitraum zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Dasselbe gilt bei Veräußerung eines teilweise zu eigenen Wohnzwecken genutzten und teilweise zu anderen Zwecken genutzten Gebäudes für den zu ei...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.2 Erlassnotwendigkeit

Ist ein Steuerpflichtiger auch gegenüber anderen Gläubigern stark verschuldet, stellt sich die Frage, ob es (allein) die Finanzbehörde ist, die ihn in seiner Existenz gefährdet oder nicht. Es besteht keine Erlassbedürftigkeit oder -notwendigkeit, wenn die Existenz des Steuerpflichtigen auch nach Erlass seiner Schuld gegenüber der Finanzbehörde ernsthaft gefährdet oder vernic...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 2.1.2 Antrag nur bei tatsächlicher Prüfung

Der Antrag kann nur gestellt werden, wenn der maßgebliche Sachverhalt für die Vergangenheit durch den Außenprüfer tatsächlich geprüft und im Prüfungsbericht dargestellt worden ist. Endet die Prüfung ohne Prüfungsbericht[1], ist eine verbindliche Zusage nicht zulässig. Praxis-Tipp Frühzeitig mit dem Betriebsprüfer über relevante Sachverhalte sprechen Steuerpflichtige sollten gg...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 1.2.4 Erlasswürdigkeit

Es ist nicht unbillig, wenn die Finanzbehörde einem Steuerpflichtigen eine Schuld nicht erlässt, wenn er seine wirtschaftliche Notlage selbst schuldhaft herbeigeführt hat, indem er leichtsinnig und nachlässig handelte oder sein Vermögen verschenkte oder verschwendete, oder wenn er seinen steuerlichen Pflichten (Steuererklärungspflichten, Zahlungspflichten) nicht nachkommt od...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 7 Verluste

Veräußerungsverluste können nur mit Veräußerungsgewinnen im gleichen Kalenderjahr ausgeglichen werden. Das bedeutet: Veräußerungsverluste können also nicht mit positiven Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden.[1] Der Ausgleich negativer Einkünfte aus anderen Einkunftsarten mit Veräußerungsgewinnen i. S. d. § 23 EStG ist aber nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 ESt...mehr

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Stundung und Fälligkeit von... / 2.4 Widerruf

Der Widerruf einer (rechtmäßigen) Stundung kommt vor allem in Betracht, wenn die Stundung mit einem Widerrufsvorbehalt, einer Auflage oder einer Bedingung versehen ist.[1] Das Finanzamt versieht Stundungen i. d. R. mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Dies bedeutet aber nicht, dass es nach Belieben die Stundung widerrufen kann. Zulässig ist dies nur bei einem sachlich zu rechtfe...mehr

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Steuerliche Förderung für B... / 2 Objektbeschränkung

Aufgrund der Objektbeschränkung[1] ist der Abzug von Aufwendungen nach § 10f Abs. 1 und 2 EStG auf die Lebenszeit des Steuerpflichtigen bezogen nur bei einem einzigen Gebäude/Gebäudeteil, bei einer einzigen Eigentumswohnung, bei einem einzigen Anteil an einem Gebäude/Gebäudeteil oder an einer Eigentumswohnung zulässig.[2] Anders als in den Fällen des § 10e EStG ist der Hinzu...mehr

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Verbindliche Zusage nach ei... / 3.2 Bindungswirkung bei mehreren Feststellungsbeteiligten

Betrifft die verbindliche Zusage eine einheitliche und gesonderte Feststellung, so können sich die anfechtungsberechtigten Feststellungsbeteiligten grundsätzlich nur einvernehmlich auf sie berufen. Geschieht dies nicht, so entfällt die Bindungswirkung auch dann, wenn sich einzelne Feststellungsbeteiligte unter Verstoß gegen ihre gesellschaftsrechtliche Treuepflicht von ihr l...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 4.1.4 Kein Anspruch auf einen bestimmten rechtmäßigen Inhalt einer verbindlichen Auskunft

Eine negative verbindliche Auskunft kann nur eingeschränkt durch das Finanzgericht überprüft werden. Im Rahmen einer verbindlichen Auskunft hat der Steuerpflichtige lediglich den Anspruch auf Mitteilung, wie das Finanzamt den Sachverhalt gegenwärtig beurteilt.[1] Die abschließende materiell-rechtliche Beurteilung, ob eine übernommene Rechtsauffassung des BMF mit dem Gesetz v...mehr

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Erlass von Ansprüchen aus d... / 3 Rechtsbehelfe

Gegen die (teilweise) Ablehnung eines Erlassantrags ist der Einspruch gegeben. Über ihn entscheidet die Behörde, die den Erlassantrag abgelehnt hat, also das Finanzamt. Im Fall der Ablehnung durch Einspruchsentscheidung sind die Ermessenserwägungen im Einzelnen darzulegen. Wird ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten, ist das Finanzamt nach § 367 Abs. 2 Satz 2 AO verfah...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2 Haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen (Abs. 2 S. 2, 1. Alt.)

Rz. 55 Seit dem Vz 2009 gilt auch für Pflege- und Betreuungsleistungen der einheitliche Höchstbetrag von 4.000 EUR. Voraussetzung ist, dass die Pflege- und Betreuungsdienstleistungen im inländischen oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Stpfl. oder im Haushalt der gepflegten oder betreuten Perso...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.4 Ort der Leistung (§ 35a Abs. 4 EStG)

Rz. 76 Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass das haushaltsnahe Arbeitsverhältnis, die Dienstleistung oder die Handwerkerleistung "in" einem inländischen oder in der EU bzw. im EWR liegenden Privathaushalt oder im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit diesem Privathaushalt (räumlich-funktionaler Zusammenhang)[1] ausgeübt wird (§ 35a Abs. 4 S. 1 EStG). Zum räuml...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 3.3.4 Zeitlicher Umfang der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

Von der Veräußerungsgewinnbesteuerung befreit sind Wirtschaftsgüter, die vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Fertigstellung bis zur Veräußerung (1. Alternative) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren (2. Alternative) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Wichtig Ununterbrochene Selbstnutzung Die ununterbrochene Selbstnutzung ist bei der 2. Alternati...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / III. Vergleich zu dem verworfenen Gesetzentwurf

Vor dem Hintergrund der systematischen Erwägungen des erkennenden Senats ist auch der in dem Urteil angeführte Gesetzentwurf für den § 35 EStG vom 15.2.2000 von Interesse, da dieser die Verankerung eines rechtsformspezifischen Aufteilungsschlüssels im Gesetzeswortlaut vorsah.[12] Dieser sollte sich ergeben aus dem Verhältnis des dem phG zuzurechnenden Gewinnanteils zzgl. der ...mehr

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Verbindliche Auskunft: Funk... / 8.1 Bagatellgrenze bei verbindlicher Auskunft

Beträgt der Gegenstandswert weniger als 10.000 EUR, wird keine Gebühr erhoben.[1] Maßgebend für die Bestimmung des Gegenstandswerts ist die steuerliche Auswirkung des vom Antragsteller dargelegten Sachverhalts. Diese wird in der Weise ermittelt, dass der Steuerbetrag, der bei Anwendung der vom Antragsteller vorgetragenen Rechtsauffassung entstehen würde, dem Steuerbetrag gege...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

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Allgemeiner Gewinnverteilun... / 1. Allgemeiner Gewinnverteilungsschlüssel i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG

Einer genaueren Betrachtung bedarf es hingegen hinsichtlich der i.R.d. Urteils vorgenommenen rechtsformspezifischen Auslegung des allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssels i.S.d. § 35 Abs. 2 S. 2 EStG. Technisch dient dieser der Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags (GewSt-Messbetrags) auf die phG einerseits und auf die Kommanditaktionäre, bei denen eine Anrechnung der GewSt n...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Allgemeiner Gewinnverteilun... / VI. Überlegungen zu Neuregelung

Orientierung an dem für Mitunternehmer geltenden Besteuerungsregime: Eine Neuregelung sollte sich nach der hier vertretenen Auffassung an dem für Mitunternehmer geltenden Besteuerungsregime orientieren: Zwar ist der phG kein Gesellschafter einer Personengesellschaft, jedoch sind auf ihn umfassend die für den Komplementär einer KG geltenden Vorschriften anzuwenden, wodurch diese...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.6 Erwerbsobliegenheit

Grundsätzlich muss eine volljährige Person selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen und die Grundbedürfnisse aus der Verwertung der ihr zur Verfügung stehenden Quellen, insbesondere der eigenen Arbeitskraft, befriedigen.[1] Folglich wird angenommen, dass eine volljährige, arbeitsfähige Person die Kosten der eigenen Lebensführung selbst erwirtschaften kann.[2] Wenn ei...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.1 Abweichen von den gesetzlichen Mindestbedingungen

Weichen die Vertragsparteien von den eben dargestellten Grundzügen unter den Voraussetzungen der §§ 74–75c HGB zum Nachteil des Arbeitnehmers ab, so ist eine solche Vereinbarung unwirksam.[1] Überschreitet die Wettbewerbsabrede den maximal zulässigen Zeitraum von 2 Jahren[2], so ist sie allerdings nur hinsichtlich des 2 Jahre überschreitenden Zeitraums unwirksam.[3] Enthält da...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 4.1 Änderung oder Aufhebung

Soweit vorläufig festgesetzt ist, kann die Festsetzung (jederzeit) nach Satz 1 des § 165 Abs. 2 AO aufgehoben oder geändert werden. Auf dieser Vorschrift beruhende Änderungsbescheide können auch unter Fortbestand der Ungewissheit und damit auch des Vorläufigkeitsvermerks ergehen.[1] Ist die Ungewissheit beseitigt, muss das Finanzamt den entsprechenden Änderungs- oder Aufhebun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorbehalt der Nachprüfung b... / 2 Wirkung

Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann der Bescheid jederzeit – also auch nach Eintritt der Unanfechtbarkeit – uneingeschränkt aufgehoben oder – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, auch mehrmals[1] – geändert werden. Allerdings sind die Bindung an eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung und die Grundsätze des Vertrauensschutzes[2] zu beachten.[3] Praxis-Beispie...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungskosten/Anliege... / 4.1 Grundsätzliche Behandlung

Werden bereits vorhandene Erschließungseinrichtungen ersetzt oder modernisiert, führen die sog. ­Ergänzungsbeiträge nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten des Grund und Bodens, sondern zu Erhaltungsaufwendungen, es sei denn, das Grundstück wird hierdurch ausnahmsweise in seiner Substanz oder in seinem Wesen verändert.[1] Der Charakter eines Grundstücks wird vornehmlich d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundlagenbescheide für den... / 1 Einheitliche und gesonderte Feststellung von Überschusseinkünften

Ist der Gegenstand der gesonderten Feststellung bei der Besteuerung mehreren Personen zuzurechnen (z. B. bei Bruchteils-, Güter- und Erbengemeinschaften sowie GbR), ist die Feststellung für alle Beteiligten zugleich einheitlich zu treffen.[1] Die steuerliche Erfassung der von diesen Personenmehrheiten erzielten Einkünfte, seien es Gewinneinkünfte oder seien es Überschusseink...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Nebentätigkeit / 3.2.7 Widerstreit mit dienstlichen Pflichten

Im öffentlichen Dienst hat der Arbeitgeber ein anerkennenswertes Interesse daran, dass die Nebentätigkeit eines Angestellten diesen nicht in einen Widerstreit mit seinen dienstlichen Pflichten bringt.[1] Berechtigte Interessen des Arbeitgebers können dann beeinträchtigt sein, wenn sich Nebentätigkeiten der Beschäftigten negativ auf die Wahrnehmung des Arbeitgebers in der Öff...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.9.1 Anrechnung von eigenen Einkünften und Bezügen

Hat der Unterhaltsempfänger andere eigene Einkünfte oder Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts bestimmt oder geeignet sind, vermindert sich der Höchstbetrag von 11.784 EUR, zuzüglich des Erhöhungsbetrags, um die eigenen Einkünfte und Bezüge, soweit diese den Betrag von insgesamt 624 EUR jährlich übersteigen, sowie um die vom Unterhaltsempfänger als Ausbildungshilfe aus öf...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorläufige Steuerfestsetzung / 2 Umfang

In der Regel bezieht sich die Ungewissheit von Tatsachen oder die Frage der Verfassungsmäßigkeit nur auf einen Teil der für die Besteuerung maßgeblichen Voraussetzungen. In diesen Fällen kann und muss das Finanzamt die Vorläufigkeit auf diesen Teil beschränken. Praxis-Beispiel Vorläufigkeit nur teilweise Das Finanzamt hält geltend gemachte umfangreiche Aufwendungen für doppelt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.5 Erwerbsobliegenheit

Bei Personen im erwerbsfähigen Alter ist davon auszugehen, dass sie ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen.[2] Hierzu hat die unterhaltene Person ihre Arbeitskraft als die ihr zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehende Quelle in ausreichendem Maße auszuschöpfen (sog. Erwerbsobliegenheit). Für Personen im erwerbsfähigen Alter sind daher – mange...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 5.2.4 Scheinrenditen aus der Beteiligung als stiller Gesellschafter

Hat der Anleger (typischer stiller Gesellschafter) die Wahl zwischen sofortiger Auszahlung und Wiederanlage der ihm in den Büchern des Unternehmers gutgeschriebenen "Gewinnanteile" und entscheidet er sich für die Wiederanlage, kann die darin liegende Schuldumschaffung (Novation) zu einem Zufluss der "Gewinnanteile" führen. Das gilt auch[1], wenn ein Anspruch des gutgläubigen...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 3.3 Ausschüttungen bei bestimmten Beteiligungen nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG

Nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG kann auf Antrag für Kapitalerträge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 EStG aus einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von der Anwendung des § 32d Abs. 1 EStG abgesehen werden, wenn der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum, für den der Antrag erstmals gestellt wird, unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25 % an der Kapitalgesellsch...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.5 Ausübung des Wahlrechts

Keine besondere Erklärung erforderlich Das entstehende Wahlrecht muss vom Arbeitnehmer zu Beginn der Verbotszeit lediglich ausgeübt werden, einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Er muss sich entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit berufen will mit der Folge der zulässigen Ausübung des Wettbewerbs oder aber, ob er sich an das Wettbewe...mehr