Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Wohnungseigentum: Filmaufna... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 28.6.2023, 1292 C 9285/22 WEGmehr

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Veräußerungsbeschränkung: W... / 4 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 31.3.2023, 980a C 20/22 WEGmehr

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Nachschuss-Beschluss: Beleg... / 6 Entscheidung

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Nachschuss-Beschluss: Heizk... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 19.5.2023, 1290 C 12005/22 WEGmehr

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Steckersolargeräte (Balkonk... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, die Berufung habe offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg! Der angefochtene Beschluss entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung. Es seien nur formale Mängel zu prüfen (Hinweis auf BGH, Urteil v. 21.7.2023, V ZR 215/21, NZM 2023, 730 Rn. 22). Ob ein Rückbauanspruch bestehe, sei nämlich in dem beabsichtigten Hauptsacheverfahren zu klären. Eine ordnungsmäßige Verwalt...mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 6 Entscheidung

AG Schwerin, Urteil v. 7.10.2022, 14 C 299/22 WEGmehr

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Gemeinschaft nach Bruchteil... / 6 Entscheidung

AG München, Urteil v. 31.3.2022, 1293 C 17126/20mehr

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Streitverkündung: Gegenüber... / 3 Das Problem

Der Verwalter B erstellt einen Wirtschaftsplan, der Vorgaben der Gemeinschaftsordnung widerspricht. Denn diese schreibt bei den Kosten eine Trennung nach Wohnungs- und Teileigentum vor. Ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG wird aus diesem Grund vom AG rechtskräftig für ungültig erklärt. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K hatte bereits vor dem AG-Urteil dem Verwal...mehr

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Beschwer: Anfechtung der Vo... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um den Begriff der "Beschwer". Daneben geht es um die Frage, wie man seit dem 1.12.2020 einen Vorschuss-Beschluss fassen sollte. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges die Berufung im Urteil zugelassen hat. An dieser ...mehr

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Beschwer: Abklemmen einer H... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es zentral um die Frage, wie die Beschwer zu berechnen ist, wenn einem Wohnungseigentümer ein Teil seiner Heizung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ihrer Funktion beraubt wird. Beschwer Die Berufung ist gem. § 511 Abs. 2 ZPO nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder das Gericht des ersten Rechtszuges ...mehr

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat Erfolg! Der Beschluss widerspreche den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Die WE Nr. 12 werde in der Teilungserklärung beschrieben als "Miteigentumsanteil zu 90,46/1.000stel, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Dachgeschoss gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Wohnung samt dem darüber liegenden Speicher bzw. Spitzboden." Der Speiche...mehr

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Tagesordnung: Aufnahme von ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Grundsätzlich habe ein Wohnungseigentümer zwar einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunkts und Behandlung in der nächsten ordentlichen Versammlung, wenn sachliche Gründe vorlägen, den Gegenstand zu erörtern und zum Gegenstand der Abstimmung zu machen. Dieser Anspruch könne auch eingeklagt werden. Dieser Anspruch sei aber gegen die Gemeinschaft der Wohn...mehr

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Bauliche Veränderung: Umwid... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern um die Frage, ob ein Beschluss nach § 20 Abs. 1 WEG, der gegen eine Vereinbarung verstößt, möglich ist. Nutzungsvereinbarungen Es wird die Auffassung vertreten, dass Nutzungsvereinbarungen Beschlüssen nach § 20 Abs. 1 WEG, welche diese tangieren, bereits auf Kompetenzebene entgegenstünden. Es wird aber auch jeglicher Bezug von Nutzungsve...mehr

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Versammlung: Beschlussfähig... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Altvereinbarung zur Beschlussfähigkeit der Versammlung nach dem 30.11.2020 noch anwendbar ist. Beschlussfähigkeit Nach § 25 Abs. 3 WEG a. F. war eine Versammlung nur beschlussfähig, wenn die erschienenen stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetr...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen unter TOP 3, gegen ein Urteil teilweise Berufung einzulegen (das LG setzt für das Berufungsverfahren später einen Streitwert von 5.000 EUR fest). Ferner fassen die Wohnungseigentümer folgenden Beschluss: "Die Eigentümerversammlung weist die Verwaltung an, für neu zu vergebende anwaltliche Mandate in Angelegenheiten der WEG (…) einschließlic...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Urteil des EuGH zur Abgrenzung von Arzneimitteln und Medizinprodukten

Zusammenfassung Die Einordnung eines Produktes als Arzneimittel oder Medizinprodukt bereitet Herstellern und Händlern oftmals große Probleme. Der EuGH hat sich mit der komplexen Abgrenzungsfrage auseinandergesetzt, ohne hierbei die erhoffte Rechtsklarheit zu schaffen. Sachverhalt Ausgangspunkt der Entscheidung war ein Feststellungsbescheid des Bundesinstituts für Arzneimittel ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 8.1 Erforderliche Betriebsratsschulung, § 37 Abs. 6 BetrVG

Nach der Rechtsprechung des BAG ist die Vermittlung von Kenntnissen dann erforderlich, wenn diese unter Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse im Betrieb und im Betriebsrat notwendig sind, damit der Betriebsrat seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben sach- und fachgerecht erfüllen kann.[1] Die Schulung muss zum einen für die Teilnehmer erforderlich ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 3 Entstehen/Begründung

In aller Regel liegt der Begründung einer Grunddienstbarkeit eine rechtsgeschäftliche Bestellung zugrunde. Sie wird nach § 873 BGB durch dinglichen Vertrag bestellt, dessen Grundlage in aller Regel eine vertraglich vereinbarte schuldrechtliche Bestellungsverpflichtung darstellt. Ein häufiger, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums äußerst praxisrelevanter Fall, ist di...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 10 Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zinsschranke

In jüngster Vergangenheit äußerte die Steuergerichtsbarkeit vermehrt Zweifel hinsichtlich der Frage, inwieweit die Regelungen zur Zinsschranke im Einklang mit dem Grundgesetz stehen. So nahm der BFH zunächst in einem summarischen AdV-Beschluss v. 18.12.2013[1] Stellung und sah es als erwiesen an, dass gewichtige Gründe für eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlu...mehr

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Betriebsrat / 12.2 Wirtschaftsausschuss

Grundsätzliches In Unternehmen mit in der Regel mehr als 100 ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu bilden (§ 106 Abs. 1 Satz 1 BetrVG). Die Errichtung ist zwingend vorgeschrieben.[1] Wird er vom Betriebsrat trotz Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vorsätzlich nicht errichtet, kann darin ein grober Verstoß gegen das BetrVG gesehen werden m...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 4 Erlöschen/Aufhebung

Mit der Verjährung des Beseitigungsanspruchs erlischt die Grunddienstbarkeit nach § 1028 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann insgesamt, wenn die Ausübung der durch sie gewährten Berechtigung aufgrund der Beeinträchtigung der Anlage gar nicht mehr möglich ist; wird die Dienstbarkeit durch die Anlage nur teilweise beeinträchtigt, dann erlischt sie nur hinsichtlich des von der Beeinträc...mehr

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Betriebsrat / 6 Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, hat das Betriebsratsmitglied Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsbefreiung ist vor Ablauf eines Monats zu gewähren; ist dies aus betriebsbedingten Gründen nicht möglich, ist die aufgewendete Zeit wie...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.2 An- und Abmeldepflicht

Liegen die Voraussetzungen des Abs. 2 vor, so ist das Betriebsratsmitglied nach dem Wortlaut des Gesetzes von seiner beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien. Es bedarf keiner Zustimmung des Arbeitgebers zur Arbeitsbefreiung des Betriebsratsmitglieds.[1] Für die Erfüllung von Betriebsratsaufgaben während der Arbeitszeit ist deshalb ausreichend, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Mitteilungspflicht im Bewerbungsverfahren – Fragerecht des Arbeitgebers?

Rz. 22 Im Bewerbungsverfahren hat die Arbeitnehmerin ein Interesse, eine bestehende oder geplante Schwangerschaft nicht zu offenbaren, da sie andernfalls befürchten muss, wegen der Schwangerschaft die Stelle nicht zu erhalten. Umgekehrt mag der Arbeitgeber ein Interesse haben, niemanden einzustellen, der die Arbeit wegen schwanger- und mutterschaftsbedingter Ausfallzeiten im...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 7 Benachteiligungsverbot

Der Schutz des Arbeitsplatzes und der beruflichen Weiterentwicklung, § 37 Abs. 4 und 5 BetrVG Die Mitglieder des Betriebsrats dürfen wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden (§ 78 Satz 2 BetrVG). Das Betriebsratsmitglied darf somit auch nicht von allgemein begünstigenden Regelungen ausgenommen werden. Praxis-Beispiel Die Arbeitnehmer erhalten wegen der ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8.4 Rechtsfolgen der erteilten Auskunft

Welchen Nutzen die erteilte Auskunft für den Arbeitnehmer hat, verrät das Gesetz nicht. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG soll sie der Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes dienen. Hier ist zu unterscheiden, worüber die Auskunft erteilt worden ist. Durch die neuere Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist die Bedeutung der Auskunft jedoch ganz erheblich aufg...mehr

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Betriebsrat / 5.1 Generalklausel: § 37 Abs. 2 BetrVG

Erforderlich i. S. v. § 37 Abs. 2 BetrVG ist immer die Teilnahme an Betriebsratssitzungen, an Ausschusssitzungen, wenn das Betriebsratsmitglied dem Ausschuss angehört, und an Sitzungen anderer Gremien, denen das Betriebsratsmitglied angehört. Aber auch außerhalb solcher Sitzungen ist das Betriebsratsmitglied von der Arbeit zu befreien, wenn es bei gewissenhafter Überlegung u...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 5.3 Verbot der Minderung des Arbeitsentgelts

Für die Zeit der Arbeitsversäumnis hat das Betriebsratsmitglied den Anspruch auf Fortzahlung seines Arbeitsentgelts. Anspruchsnorm ist insoweit § 611 Abs. 1 BGB. Soweit die Arbeitsleistung nicht erbracht wird, genügt nicht eine ordnungsgemäße Abmeldung, sondern notwendig ist, dass das Betriebsratsmitglied während der Arbeitsbefreiung Betriebsratsaufgaben erledigt hat, für de...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 8.3 Escape-Klausel und schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung

Analog zu § 8a Abs. 2 KStG a. F. regelt § 8a Abs. 3 KStG, unter welchen Umständen die Escape-Klausel des § 4h Abs. 2 Buchst. c EStG auf Kapitalgesellschaften anwendbar ist. Der Eigenkapitalquotenvergleich ist demnach nur zulässig, wenn keine schädliche Gesellschafterfremdfinanzierung vorliegt und die Körperschaft nachweist, dass Vergütungen für Fremdkapital der Körperschaft ...mehr

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Entgelttransparenz / 8.1.3 Vergleichstätigkeit

Mit dem Auskunftsanspruch muss der Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG eine Vergleichstätigkeit benennen. Das bedeutet, dass er eine Tätigkeit benennen muss, die nach § 4 Abs. 1 EntgTranspG entweder eine gleiche Tätigkeit ist oder die nach § 4 Abs. 2 EntgTranspG eine gleichwertige Tätigkeit ist. Die Benennung der gleichen bzw. gleichwertigen Arbeit ist zunächst Sache d...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Grunddienstbarkeit (WEMoG) / 2 Grundsätze

Eine Grunddienstbarkeit steht nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach § 8 WEG also den Miteigentümern in Gemeinschaft und nicht der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als rechtsfähigem Verband.[1] Nutzungsdienstbarkeit Wesen der Nutzungsdienstbarkeit ist die Nutzung des "dienenden...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 2.3 Betriebe ohne Betriebsrat und das BetrVG

Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, so entfällt grundsätzlich die Anwendung des BetrVG weitgehend. Die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber können nicht ausgeübt werden (z. B. in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten). Deshalb darf der Arbeitgeber allein entscheiden.[1] Auch der Abschluss einer Betriebsvereinbarung ist in e...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 3.1 Begriff

Das wichtigste betriebsverfassungsrechtliche Organ auf der Arbeitnehmerseite ist der Betriebsrat. Er wird von den volljährigen Arbeitnehmern des Betriebs – ausgenommen die leitenden Angestellten (vgl. § 5 Abs. 3 BetrVG) – gewählt. Der Betriebsrat ist die gesetzliche Interessenvertretung (Repräsentant)[1] der Arbeitnehmer des Betriebs innerhalb der Betriebsverfassung, hat aber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.2.4 Arbeitsverpflichtung

Rz. 21 Der Freistellungsanspruch besteht nur, wenn die Verpflichtung zur Arbeitsleistung und die Stillzeit tatsächlich kollidieren. § 7 Abs. 2 will den stillenden Müttern nicht allgemein eine Entlastung durch Verminderung ihrer Arbeitszeit gewähren.[1] Eine Freistellung zum Zweck des Stillens kann nur erfolgen, wenn ohne das Stillen eine Arbeitsleistung zu erbringen wäre und...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 1.1 EBITDA bei Personengesellschaften

Bei Personengesellschaften ermittelt sich der maßgebliche Gewinn somit wie folgt:[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gesellschafterbeschluss im schriftlichem Umlaufverfahren: Kein Widerruf der Stimmabgabe nach Zugang

Zusammenfassung Die Stimmabgabe im Rahmen einer Gesellschafterversammlung ist nach Zugang nicht frei widerrufbar. Das gilt auch dann, wenn ein wichtiger Grund für die Änderung des Abstimmungsverhaltens vorliegt. Sachverhalt Die Beklagte ist ein geschlossener Immobilienfonds in der Rechtsform einer Publikums-Kommanditgesellschaft. Die Gesellschafterversammlung der Beklagten fas...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.2.3 Aufzinsung/Abzinsung

Nachdem die Auf- oder Abzinsung von unverzinslichen oder niedrig verzinslichen Verbindlichkeiten oder Kapitalforderungen nach § 4h Abs. 3 Satz 4 EStG ebenfalls zu Zinserträgen oder Zinsaufwendungen führen kann, kommt der Definition dieser Begriffe und vor allem dem Umfang der umfassten Auf- und Abzinsungen entscheidende Bedeutung zu. Das BMF-Schreiben liefert Anhaltspunkte, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.1 § 15 KSchG

Gem. § 15 KSchG ist die Kündigung unzulässig, es sei denn, dass Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen. Es müssen also die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung gegeben sein (§ 626 BGB). Da nach § 626 Abs. 1 BGB eine außerordentliche Kündigung allenfalls dann in Betracht komme...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 1.2 Individualrechtlicher Anspruch auf mobiles Arbeiten?

Das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG regelt nur die kollektivrechtlichen Fragen der Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Es trifft keinerlei Aussage dazu, ob einerseits der Arbeitgeber mobile Arbeit anordnen kann und andererseits der Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Ermöglichung von mobiler Arbeit hat. Beides ist grundsätzlich nicht der Fall.[1] Verschieden...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.2 Stilltätigkeit

Rz. 30 Die Freistellung ist nur zu gewähren, wenn die Zeit tatsächlich – zumindest auch – zum Stillen genutzt wird. Kein Anspruch besteht, wenn die Mutter ihr Kind während der Arbeitszeit auf andere Weise füttern oder betreuen möchte, ohne es zu stillen. Rz. 31 Sofern gestillt wird, ist der Freistellungsanspruch nicht auf den reinen Stillvorgang beschränkt. Hinzu kommt die Ze...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zinsschranke / 3.2.1 Zinsaufwand

Nach § 4h Abs. 3 Satz 2 EStG i. d. F. vor Inkrafttreten des Kreditzweitmarktförderungsgesetz waren Zinsaufwendungen definiert als Vergütungen für Fremdkapital, die den maßgeblichen Gewinn gemindert haben. Nach dem BMF-Schreiben zählen zum Fremdkapital alle als Verbindlichkeit passivierungspflichtigen Kapitalzuführungen in Geld, die nach steuerlichen Kriterien nicht zum Eigenk...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
BR-Mitbestimmung: Mobile Ar... / 4 Umfang des Mitbestimmungsrechts

Sowohl aus dem Wortlaut des § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG, als auch aus der Gesetzesbegründung ergibt sich eindeutig, dass das Mitbestimmungsrecht nur die Ausgestaltung der mobilen Arbeit betrifft. Die Ausgestaltung betrifft das "Wie" der mobilen Arbeit, nicht aber die Frage, ob diese Möglichkeit für Arbeitnehmer überhaupt geschaffen werden soll. Die Einführung der mobilen Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.3.1 Grundsatz

Rz. 23 Es ist Sache der stillenden Frau zu entscheiden, wie oft und wie lange sie ihr Kind stillt. Im Rahmen dieser Entscheidung hat sie allerdings – insbesondere hinsichtlich der Lage der Stillzeiten – auf die Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen und muss dazu zumutbare organisatorische Maßnahmen ergreifen.[1] Soweit das Stillen außerhalb der Arbeitszeit möglich ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 10.2 Zustimmungsverfahren nach § 103 BetrVG

Gem. § 103 Abs. 1 BetrVG bedarf die außerordentliche Kündigung der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung (Einverständnis) des Betriebsrats. Durch die Zustimmung des Betriebsrats soll verhindert werden, dass der Arbeitgeber durch eine willkürliche außerordentliche Kündigung eine geschützte Person aus dem Betrieb entfernt und diese nach längerer Verfahrensdauer dem Betrieb entf...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Betriebsrat / 13.4 Persönliche Kosten

Zu den persönlichen Kosten der Betriebsratsmitglieder gehören die ihnen entstandenen Aufwendungen, etwa Fahrtkosten, Telefonauslagen und sonstige Aufwendungen, wobei grds. die allgemeine betriebliche Reisekostenregelung anwendbar sein wird.[1] Hierzu zählen auch die Kosten für Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gem. § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Persönliche Kosten der Betrieb...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 4 Persönlicher Geltungsbereich

Nach § 2 Abs. 1 i. V. m. § 5 Abs. 2 EntgTranspG gilt das Gesetz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wobei der allgemeine Arbeitnehmerbegriff, wie er sich aus § 611a BGB ergibt, zugrunde zu legen ist. Ferner gilt es für die zu ihrer Berufsbildung (§ 26 BBiG) Beschäftigten. Hier ist der sich aus § 26 BBiG ergebende weite Begriff der zur Berufsbildung Beschäftigten zugrunde...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 8 Der individuelle Auskunftsanspruch

Der 2. Abschnitt des Gesetzes gibt dem Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch. Nach § 10 Abs. 1 EntgTranspG hat der Arbeitnehmer zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebotes einen Auskunftsanspruch, der im Einzelnen in den §§ 11–16 EntgTranspG geregelt ist. Dieser Auskunftsanspruch hat 2 Zielrichtungen (§ 11 Abs. 1 ­EntgTranspG): Angabe zu den Kri...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Entgelttransparenz / 6 Anforderung an Entgeltsysteme

§ 4 Abs. 4 EntgTranspG stellt darüber hinaus Anforderungen an Entgeltsysteme auf. Verwendet der Arbeitgeber für das Entgelt, das den Beschäftigten zusteht, ein Entgeltsystem, müssen dieses Entgeltsystem als Ganzes und auch die einzelnen Entgeltbestandteile so ausgestaltet sein, dass eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts ausgeschlossen ist. Dazu muss es insbesondere 1...mehr