Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.1 Nicht ausreichende Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Sozialauswahl

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG widersprechen mit der Begründung, der Arbeitgeber habe bei der Auswahl des zu kündigenden Arbeitnehmers soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend beachtet. Hierzu ist der Betriebsrat leicht in der Lage, da der Arbeitgeber ihm unaufgefordert die Gründe mitzuteilen hat, die ihn zur Auswa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7.2.4 Fristbeginn bei Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 17 Hat das FG die Revison nicht zugelassen, ist zunächst gegen das FG-Urteil Nichtzulassungsbeschwerde einzulegen.[1] Wird auf diese Beschwerde die Revision vom BFH zugelassen, wird das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren regelmäßig – ohne Revisionseinlegung – unmittelbar in das Revisionsverfahren übergeleitet[2], wenn der BFH nicht ausnahmsweise bei Verfahrensmängeln die...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.4 Beschäftigungsverlangen

Der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine Weiterbeschäftigung verlangt. Dies kann formfrei erfolgen. Die bloße Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist noch kein Weiterbeschäftigungsverlangen. Der Arbeitgeber hat zwar ein großes Interesse daran, bald zu erfahren, ob er den Arbeitnehmer weiterzubeschäftigen hat. Ei...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.5 Durchsetzung des Weiterbeschäftigungsanspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Weiterbeschäftigungsklage ist eine ohne weiteres zulässige sog. Leistungsklage. Nach Ablauf der Kündigungsfrist kann der betriebsverfassungsrechtliche Weiterbeschäftigungsanspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchgesetzt werden. Anders als bei dem...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.1 Voraussetzungen

Der Weiterbeschäftigungsanspruch stellt nach den Grundsätzen des Großen Senates geringe formale, jedoch hohe materielle Anforderungen: Die Beschäftigungsinteressen des Arbeitnehmers überwiegen. Das ist anzunehmen bei offensichtlich unwirksamer Kündigung oder bei erstinstanzlichem Obsiegen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess (der in der Praxis relevante Fall). Es dürfe...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 3 Anfechtung und Widerruf

Wie jede Willenserklärung können auch die in der Ausgleichsquittung enthaltenen Erklärungen angefochten werden. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Ausgleichsquittungen nach den §§ 312, 355 BGB besteht nicht. Beim Arbeitsverhältnis handelt es sich nicht um eine besondere "Vertriebsform", auf die allein sich diese Vorschrift beziehen.[1] Soweit Tarifverträge den Widerruf vors...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 1.3.3 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

Der Betriebsrat kann der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG mit der Begründung widersprechen, der betroffene Arbeitnehmer könne auf einem anderen freien Platz im Unternehmensbereich weiterbeschäftigt werden. Der Betriebsrat muss mitteilen, in welchem Bereich freie Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen. Es reicht aus, wenn der Arbeitsplatz mit Ablauf der K...mehr

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Ausgleichsquittung: Inhalt ... / 2.1 Erfassbare Ansprüche

Unter Berücksichtigung der oben dargelegten Einschränkung, wonach der Verzicht auf Ansprüche in Ausgleichsquittungen zweifelsfrei und klar formuliert sein muss und nicht überraschend sein darf, können in der Ausgleichsquittung alle Ansprüche des Arbeitnehmers erfasst und ausgeschlossen werden, auf die der Arbeitnehmer verzichten kann. Dies sind insbesondere Ansprüche auf Loh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Form der Revisionseinlegung

Rz. 12 Die Revision ist schriftlich einzulegen, Abs. 1 S. 1. Eine Erklärung zur Niederschrift ist[1] nicht vorgesehen; sie ist unzulässig. Schriftform bedeutet grundsätzlich handschriftliche Unterzeichnung, und zwar mit einem die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug.[2] Der Name muss nicht voll ausgeschrieben oder lesbar sein. ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 4.1 Allgemeines

Rz. 16 Die Rechtsschutzgarantie[1] sichert den Zugang zum Verfahren. Das Recht auf Gehör gewährleistet den angemessenen Ablauf des Verfahrens. Wer bei Gericht formell ankommt, soll auch substanziell ankommen, also wirklich gehört werden. Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Anspruch auf rechtliches Gehör vor Gericht. Dieser verfassungsrechtliche Grundsatz ist für jedes Geric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4 Anhörung der Beteiligten (S. 2)

Rz. 5 Die Pflicht zur vorherigen Anhörung (S. 2) bedeutet, dass der BFH die Beteiligten von dem (ersten) Beschluss unterrichten muss, dass er beabsichtigt, die Revision ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss als unbegründet zurückzuweisen. Der BFH ist nicht verpflichtet, in der Anhörungsmitteilung die Gründe für seine Entscheidung zu dieser Verfahrensweise mitzuteilen. Da...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Beitritt zum Revisionsverfahren

Rz. 6 Das BMF bzw. die oberste Landesbehörde kann dem Revisionsverfahren beitreten, soweit Bundesrecht bzw. Landesrecht oder eine von den Landesfinanzbehörden verwaltete Abgabe streitig ist. Soweit bundesrechtliche Abgaben von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden, steht das Beitrittsrecht sowohl dem BMF als auch der obersten Landesbehörde zu. Die Vorschrift soll diesen ...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.2 Erkennendes Gericht

Rz. 9a Erkennendes Gericht ist das Gericht, das das angefochtene Urteil gefällt hat, d. h. die Besetzung bei der abschließenden Entscheidung.[1] Maßgebend für die Ordnungsmäßigkeit der Besetzung ist der für diesen Zeitpunkt geltende Geschäftsverteilungsplan.[2] Die Besetzung bei der Entscheidung ergibt sich aus dem Sitzungsprotokoll, dem als öffentliche Urkunde erhöhte Bewei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 5 Kurzbegründung (S. 3, 4)

Rz. 6 S. 3 sieht vor, dass der Beschluss eine kurze Begründung enthalten soll. Die Voraussetzungen des Verfahrens nach § 126a FGO sind in dem Beschluss festzustellen. Dies gilt auch dann, wenn von einer Begründung ganz abgesehen wird. Aus der Begründung müssen die Beteiligten erkennen können, aus welchen Gründen der BFH die Revision als unbegründet ansieht. Dazu können wenige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.4 Zurückverweisung in Beiladungsfällen (Abs. 3 S. 2)

Rz. 24 Dürr, in Schwarz/Pahlke/Keß, FGO, § 123 Das Unterlassen der notwendigen Beiladung i. S. v. § 60 Abs. 3 FGO durch das FG begründet einen Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen ist und deren Einhaltung nicht der Disposition der Beteiligten unterliegt.[1] Die Sache ist regelmäßig an das FG zurückzuüberweisen, damit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.6.5.2 Verletzung der Hinweispflicht

Rz. 52 Die Hinweispflicht nach § 76 Abs. 2 FGO betrifft weniger die Sachaufklärung durch das FG, sondern das verfassungsrechtliche Gebot eines fairen Verfahrens, effektiven Rechtsschutzes und das Verbot von Überraschungsentscheidungen[1] durch entsprechenden Schutz und Hilfestellung durch das Gericht.[2] Inhalt und Umfang dieser Hinweispflichten sind von der Sach- und Rechts...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 5.2 Einzelfälle

Rz. 36 Dem Schutzzweck entsprechend ist § 119 Nr. 4 FGO weit auszulegen. Ein Mangel in der Vertretung liegt z. B. vor, wenn der Beteiligte deshalb nicht zu Wort kommen konnte, weil er z. B. keinen gesetzlichen Vertreter hatte oder zu Unrecht als prozessfähig angesehen worden ist.[1] Das gilt auch für die Fälle mangelnder Prozessführungsbefugnis oder mangelnder Beteiligungsfäh...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 3.1 Hinzurechnung der verdeckten Gewinnausschüttung zum Einkommen

Die Auswirkung der verdeckten Gewinnausschüttung auf das Einkommen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG. Danach darf sich keine Minderung des Einkommens bei der GmbH ergeben. Daher ist als Erstes bei einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung zu prüfen, inwieweit das Einkommen der GmbH zu erhöhen ist. Diese Hinzurechnung führt zu einer Korrektur außerhalb der Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Das Revisionsverfahren ist im 1. Unterabschnitt[1] des Abschn. V des 2. Teils (Rechtsmittel und Wiederaufnahme des Verfahrens) nur unvollständig geregelt. Deshalb wird zur Ergänzung auf die entsprechende Anwendung der §§ 63 – 94a FGO (Verfahren im ersten Rechtszug) und §§ 95 – 114 FGO (Urteile und andere Entscheidungen) verwiesen. Ohne dass es einer ausdrücklichen Verwe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 4.2 Vertretungszwang

Rz. 24 Dem Vertretungszwang nach § 62 Abs. 4 FGO unterliegt nicht nur die Einlegung der Revision, sondern – wie alle Prozesshandlungen vor dem BFH – auch die Revisionsbegründung in vollem Umfang.[1] Der Vertretungszwang erstreckt sich auch auf den Antrag auf Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist[2] und auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versä...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.6 Rechtsfolge fehlender Angaben

Rz. 9 Das Fehlen hinreichend konkreter Angaben über das Rechtsmittel (Rz. 4ff.), über die angefochtene FG-Entscheidung (Rz. 6) oder über die Beteiligten (Rz. 7) führt zur Unzulässigkeit der Revision. Die Heilung dieser Mängel ist nur innerhalb der Revisionsfrist möglich.[1] Dabei ist entscheidend, ob die maßgeblichen Angaben innerhalb der Revisionsfrist dem BFH bekannt werde...mehr

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Weiterbeschäftigungsansprüc... / 2.3 Durchsetzung, Zwangsvollstreckung und Abwehr des Anspruchs

Die Verbindung der Kündigungsschutzklage mit einer Klage auf Weiterbeschäftigung kommt in der Praxis häufig vor. Die Ursache liegt darin, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf tatsächliche Beschäftigung mit dem Zugang einer fristlosen Kündigung oder dem Ablauf der Kündigungsfrist endet. Daran ändert auch die Erhebung der Kündigungsschutzklage zunächst nichts. Auch bei erst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3.5 Weitere inhaltliche Anforderungen

Rz. 8 Die Revision ist in deutscher Sprache einzureichen.[1] Kurze, der Verdeutlichung dienende fremdsprachliche Passagen sind unschädlich. Davon macht auch der BFH in Urteilen Gebrauch.[2] Die Revision oder die – i. d. R. gesondert eingereichte – Revisionsbegründung muss einen bestimmten Antrag enthalten, die Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt, und ggf. die...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 1.2 Verhältnis zu § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO

Rz. 3 Die absoluten Revisionsgründe stellen gleichzeitig auch Verfahrensmängel i. S. v. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO dar, die die Zulassung der Revision begründen. In der Praxis dürfte aber der Fall, dass sich das FG selbst einen Verfahrensmangel bescheinigt und aus diesem Grund die Revision zulässt, kaum vorkommen. Absolute Revisionsgründe sind daher, wenn das FG die Revision nic...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 1.4 Zulässigkeit i. e. S.

Rz. 5 Als Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. führt § 124 Abs. 1 S. 1 FGO nur die gesetzliche Form und Frist für Einlegung und Begründung der Revision an. Die Aufzählung ist nicht abschließend.[1] Die wesentlichen von Amts wegen zu prüfenden Zulässigkeitsvoraussetzungen i. e. S. sind: formgerechte Einlegung und Begründung der Revision – Schriftform [2]; Einhaltung der Fristen...mehr

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Schwarz/Pahlke, FGO § 119 F... / 2.1 Allgemeines

Rz. 4 Die Vorschrift dient dem in Art. 101 Abs. 1 GG normierten Verbot, jemanden seinem gesetzlichen Richter zu entziehen. Damit soll im Interesse der Unabhängigkeit der Rspr. und des Vertrauens in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gefahr vorgebeugt werden, dass die Justiz durch eine Manipulation der Recht sprechenden Organe sachfremden Einflüssen ausgesetzt wird, in...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7.3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 20 Die Revisionsfrist ist eine gesetzliche Frist i. S. v. § 56 Abs. 1 FGO, sodass bei Versäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden kann. Dies ist der Fall, wenn der Revisionskläger ohne Verschulden verhindert war, die Revisionsfrist einzuhalten. Verschuldet ist die Säumnis, wenn die nach den Umständen gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde. Jedes ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.7.1 Monatsfrist – Berechnung

Rz. 14 Die Revision ist binnen eines Monats vom Beginn der Frist (Rz. 15ff.) einzulegen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist, die – anders als die Revisionsbegründungsfrist (vgl. Rz. 29) – nicht verlängert werden kann. Mit der Versäumung der Frist geht die Befugnis, Revision einzulegen, verloren. Unter den Voraussetzungen des § 56 FGO (schuldlose Verhinderung an der Fris...mehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 4 Die Entscheidung

Das OLG meint ja! Es gehöre zu den Pflichten eines Notars, AGB-Klauseln, die zu Zweifeln an ihrer Wirksamkeit Anlass geben könnten, einer näheren Prüfung zu unterziehen. Im Fall hätte der Notar darauf hinweisen müssen, dass das jedem einzelnen Wohnungseigentümer als Erwerber zustehende Recht zur Abnahme in Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum durch die Regelung unterlauf...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Mange... / 6 Entscheidung

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Schadensersatzpflicht (§ 94... / 6 Entscheidung

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Beschlussersetzungsklage: V... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 31.10.2022, 2-09 S 41/21mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 6 Entscheidung

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 6 Entscheidung

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 6 Entscheidung

VG Frankfurt/Oder, Urteil v. 20.6.2022, 5 K 1122/19mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 6 Entscheidung

AG Hamburg-St. Georg, Urteil v. 24.3.2023, 980b C 35/19 WEGmehr

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Bauträgervertrag: Unwirksam... / 6 Entscheidung

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Bauliche Veränderung: Beein... / 6 Entscheidung

AG Ahrensburg, Urteil v. 23.5.2023, 37a C 21/22mehr

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Zustimmung zur Veräußerung:... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 15.6.2023, 2-13 S 92/22mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 6 Entscheidung

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 6 Entscheidung

LG Frankfurt a. M., Urteil v. 30.3.2023, 2-13 S 14/22mehr

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Bauträger: Durchsetzung von... / 4 Die Entscheidung

Das OLG sieht es wie K und meint, dieser sei prozessführungsbefugt! Dies gelte auch, soweit K Rechte verfolge, die auf die mangelfreie Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums gerichtet seien. § 9a Abs. 2 WEG stehe der Geltendmachung dieser Rechte durch K nicht entgegen. Dabei könne offenbleiben, ob die Geltendmachung primärer Mängelrechte aus einem Bauträgervertrag (= N...mehr

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Sondernutzungsrecht: Kampf ... / 4 Die Entscheidung

Das VG meint, es gebe schon keine rechtlichen Beziehungen des K zur Gemeinde B! Zwar sei das Sondernutzungsrecht im Grundbuch eingetragen. Es vermittele K aber lediglich eine schuldrechtliche Rechtsposition. Auch ein im Grundbuch eingetragenes Sondernutzungsrecht sei wie jede andere Vereinbarung weder ein dingliches noch ein grundstücksgleiches Recht. Es handele sich um eine...mehr

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Wohnungseigentümer: Ermächt... / 4 Die Entscheidung

Das LG bejaht die Frage! § 9a Abs. 2 WEG stehe einer Ermächtigung nicht entgegen. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sei vielmehr berechtigt, einen Wohnungseigentümer zu ermächtigen, einen aus dem gemeinschaftlichen Eigentum folgenden Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums geltend zu machen (Hinweis u. a. auf B...mehr

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Gebührenstreitwert: Klage a... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, der Gebührenstreitwert bestimme sich gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG i. V. m. §§ 3 ff. ZPO nach dem Angreiferinteresse. Dieses betrage nach § 9 Satz 1 ZPO den 3,5-fachen Wert der jährlichen Mieteinnahmen bei einer Nutzung als Wohnung (Hinweis auf LG Braunschweig, Urteil v. 22.11.2016, 6 S 11/16). Die monatlichen Netto-Mieteinnahmen für die ca. 200 m2 großen Räumlic...mehr

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Gebrauch des Wohnungseigent... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall nimmt ein Wohnungseigentümer einen anderen Wohnungseigentümer auf Einwirkung auf das Verhalten seiner Mieter in Anspruch. Eine solche Klage ist zwischen Wohnungseigentümern auch nach der WEG-Reform 2020 möglich und hat Erfolg, wenn die Mieter, für die der vermietende Wohnungseigentümer einzustehen hat, den Rahmen des Zumutbaren überschreiten. Im Verhä...mehr

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Haushaltsnahe Dienstleistungen / 4 Die Entscheidung

Der BFH meint, K könne eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zustehen! Nach der Rechtsprechung müssten die Leistungen eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen bzw. damit im Zusammenhang stehen. Dazu gehörten hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt würden und in regelmäßige...mehr

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WEG-Streitigkeit: Erzwingun... / 4 Die Entscheidung

Das KG Berlin meint, der Zulässigkeit der Klage vor den staatlichen Gerichten stehe die Schiedsvereinbarung nicht entgegen. Bei dem in Rede stehenden Problem handele es sich nämlich nicht um eine WEG-Streitigkeit. Die Auseinandersetzung betreffe keine Binnenstreitigkeit i. S. v. § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG. Die Streitigkeit betreffe auch kein sich aus der Gemeinschaft der Wohnungs...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / Zusammenfassung

Überblick Die umsatzsteuerliche Behandlung von innergemeinschaftlichen Reihengeschäften und innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften führt in der Praxis regelmäßig zu Herausforderungen. Aufgrund einer Änderung der MWSt-Systemrichtlinie zum 1.1.2020 wurden die innergemeinschaftlichen Reihengeschäfte auch im deutschen UStG neu geregelt.Danach gibt es seit 1.1.2020 eine einhe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorratsvermögen / 4 Wie der Wareneinsatz ermittelt wird

Wareneinsatz ist die Ware, die während des Wirtschaftsjahres verbraucht wurde, um Erlöse zu erzielen. Der Wareneinkauf führt zu einer Umschichtung innerhalb des Betriebsvermögens bzw. einem Aktivtausch in der Bilanz. Der Wareneinkauf wird über das Aufwandskonto "Wareneingang" (SKR 03: 3200/SKR 04: 5200) erfasst. Der Warenbestand erhöht sich, das Bankkonto reduziert sich. Bei ...mehr