Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Wie funktioniert die Vollst... / 2.2 Wenn sich der Schuldner zur Wehr setzen will

Will sich der Schuldner gegen die Ausstellung der Bescheinigung zur Wehr setzen, so sind gemäß § 1111 Abs. 2 ZPO die Vorschriften über die Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Erteilung der Vollstreckungsklausel entsprechend anzuwenden. Das Gesetz verweist also auf § 732 ZPO, wonach der Schuldner eine Erinnerung gegen die Ausstellung der Bescheinigung erheben kann. Mit de...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 9.2 Anschaffungsnahe Herstellungskosten gem § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Zu den Herstellungskosten eines Gebäudes gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von 3 Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden, wenn die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten). Zu diesen Aufwendungen gehören nicht die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.4 Mittelbare Beteiligung

Rz. 128 Für die personelle Verflechtung kann eine lediglich mittelbare Beteiligung ausreichend sein, sofern diese eine Beherrschungsidentität vermitteln kann.[1] Bei der Frage, ob eine mittelbare Beteiligung zur personellen Verflechtung führen kann, hat der BFH unter Rückgriff auf das Durchgriffsverbot differenziert entschieden. Rz. 129 Eine personelle Verflechtung hat der BF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.3.2.1 Personengruppentheorie

Rz. 94 Beherrschungsidentität ist auch dann anzunehmen (vom Fall der faktischen Beherrschung abgesehen; vgl. Rz. 134ff.), wenn zwar die Beteiligten nicht alle sowohl am Besitz- als auch am Betriebsunternehmen beteiligt sind, aber die an beiden Unternehmen beteiligten Personen (Doppel-Gesellschafter) an beiden Gesellschaften jeweils zusammen über mehr als 50 % der Stimmrechte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.2 Angemessenheit der Nutzungsvergütung

Rz. 203 Eine allgemeingültige Richtlinie oder Formel zur Ermittlung eines angemessenen Nutzungsentgelts existiert nicht[1], sodass hier mitunter ein erheblicher Ermessensspielraum besteht. Rz. 204 Unter Ausgleich der Interessen von Pächter und Verpächter sind insbesondere folgende Umstände bei der Ermittlung des Nutzungsentgelts zu berücksichtigen: Kapitalverzinsung, Vergütun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.2 Unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 244 Im Grundfall der Begründung einer unechten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) erfolgt diese grundsätzlich erfolgsneutral [1] auf Gesellschafts- bzw. Unternehmensebene. Es kommen jeweils die für die Gründung eines Unternehmens der betreffenden Rechtsform geltenden Regelungen zur Anwendung. Die Gründung des Besitz- und des Betriebsunternehmens erfolgt unabhängig voneinander. S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.2 Besitzgesellschaft bzw. -gemeinschaft

Rz. 179 Zum notwendigen Betriebsvermögen der Besitzpersonengesellschaft bzw. -gemeinschaft (für den Fall einer Bruchteilsgemeinschaft als Besitzgesellschaft im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung vgl. Rz. 264) gehören grundsätzlich alle Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens, einschließlich der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft (vgl. Rz. 185 f...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialwohnung / 3 Überlassung an Wohnberechtigte

§ 4 WoBindG regelt die wichtigste Verpflichtung, die dem Verfügungsberechtigten aufgrund der öffentlichen Förderung auferlegt ist: die Überlassung von Sozialwohnungen an Wohnberechtigte. Der begünstigte Personenkreis ist durch Einkommensgrenzen und ggf. die Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen abgegrenzt. Die Überlassung an Wohnberechtigte ist in § 4 WoBindG und § 27 W...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.3.1 Echte Betriebsaufspaltung

Rz. 233 Wird im Rahmen der Begründung einer echten Betriebsaufspaltung (Rz. 16) ein bisher einheitliches Personenunternehmen dergestalt aufgeteilt, dass ein Teil der Wirtschaftsgüter auf eine Betriebskapitalgesellschaft übertragen wird, sodass mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage beim jetzigen Besitzunternehmen verbleibt[1], ist zwischen der Behandlung der beim Besi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.1 Grundsätzee

Rz. 156 Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen der Betriebsaufspaltung kumulativ vor, betreibt neben der Betriebsgesellschaft auch das Besitzunternehmen einen Gewerbebetrieb, der auch der GewSt unterliegt.[1] Anders als bei der Betriebsverpachtung im Ganzen (vgl. Rz. 228, 228b) sind die hierfür entwickelten Grundsätze, denen zu Folge die GewSt-Pflicht regelmäßig erlischt, nic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.1 Besitzeinzelunternehmen

Rz. 169 Dem Umstand folgend, dass Besitz- und Betriebsunternehmen keine wirtschaftliche Einheit bilden, sondern vielmehr zwei zivil- und steuerrechtlich selbstständige Unternehmen sind (Rz. 2), können die Wirtschaftsgüter des einen Unternehmens nicht dem anderen zugerechnet werden; diese sind vielmehr nach den allg. Grundsätzen dem Betriebsvermögen des Besitz- oder dem des B...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 3.2 Steuerrecht: Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Abnutzung unterliegen, mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Eine eigene Definition der Anschaffungskosten hat das Steuerrecht nicht. Unter H 6.2 EStH "Anschaffungskosten" erfolgt jedoch der Verweis auf § 255 Abs. 1 HGB. Insoweit ist die handelsrechtliche Definition der A...mehr

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Anschaffungskosten, Besonde... / 6 Kaufpreisaufteilung: So werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten richtig auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Grundstücks sind aufzuteilen auf den Grund und Boden und das Gebäude. Der Anteil für den Grund und Boden unterliegt keiner Abnutzung. Hat das Gebäude unterschiedlich genutzte selbstständige Gebäudeteile, erfolgt eine weitere Aufteilung der Anschaffungskosten, auf das Gebäude und die einzelnen Gebäudeteile. Grundlage für die Auf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 1.3 Mögliche Rechtsformen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Besitz- bzw. Betriebsunternehmen können verschiedene Rechtsformen aufweisen. Nachfolgende Tabelle soll einen Überblick über die – in der Praxis bevorzugt verwendeten und steuerrechtlich möglichen – Rechtsformen geben:mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.4 Behandlung offener Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft/Teilwertabschreibung auf die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft

Rz. 191 Die Zurechnung der Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens führt dazu, dass auch die Ansprüche auf Ausschüttungen auf diese Anteile dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind und insoweit zu gewerblichen Betriebseinnahmen beim Besitzunternehmen führen[1]; entsprechendes gilt, wenn die Anteile im Sonderbetriebsvermögen der Ges...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.8.3 Nießbrauch und Treuhand

Rz. 149 Gem. § 1068 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1030 Abs. 1 BGB kann ein Nießbrauch an (mittelbar bzw. unmittelbar nutzungsfähigen) Rechten bestellt werden. Allerdings kommen dazu gem. § 1069 Abs. 2 BGB nur solche Rechte in Betracht, die übertragbar sind. Ein Gesellschaftsanteil, ob an einer OHG, KG oder GmbH bzw. AG, kann mit einem Nießbrauch belastet werden. Aufgrund der Unübert...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.3.3 Besonderheiten bei mehrfacher Betriebsaufspaltung

Rz. 190a Besonderheiten beim Umfang des Betriebsvermögens ergeben sich im Zusammenhang mit einer mehrfachen Betriebsaufspaltung, bei der jede "Unternehmensverbindung" gesondert daraufhin zu beurteilen ist, ob die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung gegeben sind (vgl. Rz. 18, 29); dementsprechend ist auch der Umfang des Betriebsvermögens gesondert und nicht einheitlich zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.1.2 Nachträgliche Erfassung der Betriebsaufspaltung und rückwirkende Korrektur

Rz. 229 Das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung wird oft rechtsfehlerhaft zunächst nicht erkannt. Vielfach wird das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung erst im Anschluss an die Durchführung einer steuerlichen Betriebsprüfung festgestellt und erkannt, sodass nachträglich und damit rückwirkend eine Betriebsaufspaltung angenommen werden muss, soweit die steuerlichen Veranlagung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 49... / 2.2.2.9 Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit zur Verpflichtung eines Berufssportlers, Buchst. g

Rz. 213 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] ist ein neuer Buchst. g an § 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG angefügt worden. Dadurch werden Einkünfte in die beschr. Steuerpflicht einbezogen, die aus der Verschaffung der Gelegenheit erzielt werden, einen Berufssportler im Inland vertraglich zu verpflichten. Die Neuregelung ist ab Vz 2010 anwendbar. Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.2.2 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 8 Der Steuerabzug bei beschr. Stpfl. ist europarechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden, auch wenn bei unbeschränkt Stpfl. kein Steuerabzug erfolgt. Die unbeschränkte und die beschr. Steuerpflicht beruhen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Hieraus folgen zwingend unterschiedliche Steuererhebungsmodalitäten. Ein unbeschränkt Stpfl. unterliegt unmittelbar der steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3.4 Substanzerhaltungsverpflichtung und Sachwertdarlehen

Rz. 217a Nicht selten kommt es vor, dass in den Pachtverträgen eine sog. Substanzerhaltungsverpflichtung (auch Pachterneuerungsverpflichtung genannt) vereinbart wird. Gem. dieser vertraglichen Vereinbarung ist die Betriebsgesellschaft verpflichtet, alte oder unbrauchbar gewordene Wirtschaftsgüter durch neue Wirtschaftsgüter zu ersetzen und bei Pachtende im ursprünglichen Zus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.2 Beteiligungen von Eltern und minderjährigen Kindern

Rz. 122 Nach den Grundsätzen der Gruppentheorie (Rz. 86ff.) sind die Anteile von Eltern und minderjährigen Kindern zusammenzurechnen, wenn sowohl die Eltern (bzw. ein Elternteil) als auch das Kind (bzw. mehrere Kinder) an beiden Unternehmen beteiligt sind.[1] In diesem Fall bilden sie wie fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe, die zur personellen Verflechtung führt....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.6 Faktische Beherrschung

Rz. 134 Beherrschungsidentität kann in Ausnahmefällen auch dann vorliegen, wenn die Person oder Personengruppe zwar eines der beiden Unternehmen beherrscht, jedoch am anderen Unternehmen nicht über ausreichende gesellschaftsrechtliche Einflussrechte (z. B. kein die Mehrheit vermittelnder Anteilsbesitz, Geltung des Einstimmigkeitsprinzips) verfügt, sie aber gleichwohl aufgrun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.5 Abzugssteuern nach § 50a Abs. 1 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 5)

Rz. 133 Die Abgeltungswirkung der Abzugssteuern kann bei beschr. Stpfl. zu einer höheren Steuer führen als die Steuerlast bei vergleichbaren Sachverhalten, die von unbeschränkt Stpfl. verwirklicht worden sind. Dies beruht darauf, dass der Steuerabzug von den Bruttoeinnahmen vorgenommen wird, ein Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten daher grundsätzlich nicht möglich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.1.4 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 58 Überlassene immaterielle Wirtschaftsgüter, wie z. B. (ungeschützte) Erfindungen [1], Patente [2], Gebrauchsmuster [3], Marken [4], Werberechte [5], Konzessionen [6] , Namensrechte (Rz. 59a) und Zeichenrechte [7], Kunden- [8] und Mandantenstamm [9] selbstständig übertragbare Kunden- und Lieferantenlisten [10] sowie der Firmenwert [11] können eine wesentliche Betriebsgrundlage dars...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.5.4 Steuerabzug bei Beschäftigung von Berufssportlern

Rz. 74 Durch das Jahressteuergesetz 2010[1] wurde der Steuerabzug erweitert auf Einkünfte aus der Verschaffung der Gelegenheit, einen Berufssportler über einen begrenzten Zeitraum vertraglich zu verpflichten. Die Verpflichtung zum Steuerabzug besteht ab Vz 2010. Eine Steuerabzugsverpflichtung besteht dann, wenn ein ausl. Sportverein Vergütungen von einem inländischen Sportve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 3 Sonderregelung für Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen (Abs. 1a)

Rz. 88b Für beschr. Stpfl. ist der Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG, einschließlich der Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, nach § 50 Abs. 1 S. 4 EStG ausgeschlossen. Europarechtlich liegt in dem Ausschluss von Pflichtbeiträgen zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ein Verstoß ge...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungskosten, Besonde... / 6.2 BMF stellt Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung bereit

Bundesfinanzministerium – Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück (Kaufpreisaufteilung) Das BMF stellt auf seiner Internetseite eine Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück zum Download bereit. Hierbei wird der Gesamtkaufpreis nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nach der Restwertmethode,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.3.1 Ehegatten

Rz. 113 Die bloße eheliche Beziehung zum Mehrheitsgesellschafter ist für die Annahme einer personellen Verflechtung nicht ausreichend. Soweit Ehegatten sowohl an den zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgütern als auch an der Betriebsgesellschaft beteiligt sind, können diese wie einander fremde Dritte eine geschlossene Personengruppe – dies gilt auch bei unterschiedlich hohen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.4 Organschaft

Rz. 197 Die körperschaftsteuerliche Organschaft setzt seit dem Vz 2001[1] nur noch die finanzielle Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG) der Betriebskapitalgesellschaft in das Besitzunternehmen sowie einen rechtswirksam abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrag (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG) voraus.[2] Zur Rechtswirksamkeit des abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.1 Gewerblichkeit

Rz. 161 Liegen die Voraussetzungen einer personellen und sachlichen Verflechtung kumulativ vor, ist die Vermietung oder Verpachtung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch das Besitzunternehmen keine (bloße) Vermögensverwaltung mehr, sondern eine gewerbliche Vermietung oder Verpachtung. Das Besitzunternehmen betreibt somit auch einen Gewerbebetrieb. Als weitere Folge der Betri...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 4.2 Beendigung der Betriebsaufspaltung

Rz. 253 Die Betriebsaufspaltung endet mit Wegfall der personellen oder der sachlichen Verflechtung.[1] Auf den Grund des Wegfalls kommt es dabei nicht an; mithin es ist ohne Bedeutung, ob der Wegfall der Tatbestandsvoraussetzung bewusst durch Handlungen herbeigeführt wird oder ob dies durch sonstige Ereignisse (häufig) ungewollt geschieht (Rz. 254).[2] Bereits eine kurze Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2 Abgeltung durch den Steuerabzug

Rz. 92 Soweit Einkünfte eines beschr. Stpfl. einem Steuerabzug (Quellensteuer) unterliegen, ist die Steuer mit diesem Steuerabzug grundsätzlich abgegolten. Es erfolgt dann keine Veranlagung; zu Ausnahmen von der Abgeltung Rz. 108ff. Rz. 93 Zweck der Abgeltung durch den Steuerabzug ist die Erleichterung des Verfahrens. I. d. R. hat ein Stpfl., der nur abzugspflichtige inländis...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 70 Neben der sachlichen Verflechtung ist eine personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung zwingend erforderlich. Eine solche liegt vor, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft von einem einheitlichen Geschäfts- und Betätigungswillen getragen werden.[1] Eine entsprechen...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4 Sonderregeln für EU- und EWR-Fälle

Rz. 119 Um europarechtliche Probleme des Steuerabzugs zu vermeiden, enthält Abs. 3 eine Sonderregelung für EU- und EWR-Fälle. Allgemein zu den europarechtlichen Problemen vgl. Rz. 8ff. Die Sonderregelung besteht darin, dass der Vergütungsgläubiger gegenüber dem Vergütungsschuldner die mit den Vergütungen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgab...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 5 Richtlinienkompetenz

Durch die "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (MVV-RL)" des G-BA wird festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringer (z. B. Ärzte oder Zahnärzte) Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zulasten der Krankenkassen erbringen und abrechnen dürfen. Gleichzeitig wi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gemeinsamer Bundesausschuss / 2 Rechtsform/Aufsicht/Haushalt

Der G-BA wird aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband gebildet. Er ist rechtsfähig. Hinsichtlich der Rechtsform fehlt es an einer gesetzlichen Aussage. In der Literatur wird der G-BA überwiegend als öffentlich-rechtliche Einrichtung eigener Art (sui generis) bezeichnet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Corona-Pandemie: Soziale Ab... / 1 Maßnahmen der Gesundheitsämter

Die Gesundheitsämter können verschiedene Schutzmaßnahmen ergreifen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern.[1] Dazu gehören die häusliche Quarantäne, berufliche Tätigkeitsverbote oder geschlossene Kindertageseinrichtungen oder Schulen. Betroffene Arbeitnehmer müssen nicht zwangsläufig krank und behandlungsbedürftig sein. Es reicht vielmehr bereits der Kon...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Nach § 1 Abs. 5 WEG sind das Grundstück und das Gebäude gemeinschaftliches Eigentum, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen. Nach § 5 Abs. 2 WEG sind Teile des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch dienen,...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 3 Gegenstand des Gemeinschaftseigentums

Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums sind die Räume und Gebäudeteile, die nicht gemäß vorstehender Regelung zum Sondereigentum erklärt sind. Zu gemeinschaftlichem Eigentum gehören insbesondere diejenigen Teile und Anlagen des Gebäudes, die für deren Bestand und Sicherheit erforderlich sind, also die Grund- und Umfassungsmauern sowie die tragenden Zwischenwände und das...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung einer rückgedeckten Pensionszusage - betriebliche Veranlassung

Leitsatz Eine Kapitalabfindung einer gegenüber dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer bestehenden Pensionszusage stellt bei betrieblicher Veranlassung keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn eine im Voraus getroffene klare und zivilrechtliche wirksame Vereinbarung zwischen dem Gesellschafter-Geschäftsführer und der Gesellschaft vorliegt. Eine betriebliche Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 5.1 Vereinbarte Kostentragungsregeln

Um abschließend beurteilen zu können, wer für diverse Einrichtungen finanziell aufzukommen hat, müssen immer die in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung vorgenommenen Kostentragungsregeln beachtet werden, so keine entsprechenden Beschlüsse gefasst sind.[1] Hinweis Übertragung auf den Sondereigentümer Hier kann es nämlich sein, dass für begrifflich eigentlich dem Gemeinsc...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 2 Gegenstand des Sondereigentums

Verbreitet finden sich in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen Auflistungen der Sondereigentumsbereiche. Wie bereits ausgeführt können jedoch Bereiche des Gemeinschaftseigentums auch nicht durch Vereinbarung zu Sondereigentum erklärt werden. Entsprechende Auflistungen in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung haben daher in aller Regel lediglich deklarat...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 6 Nichtige Zuordnung von Gemeinschaftseigentum zu Sondereigentum

Nicht selten sind durch Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Bereiche oder Teile des Gemeinschaftseigentums dem Sondereigentum zugeordnet. Derartige Regelungen sind nichtig. Hinweis Umdeutung in Kostentragungsregel In derartigen Fällen kann die unwirksame Zuordnung zum Sondereigentum in eine Kostentragungsregel zulasten des jeweiligen Sondereigentümers umgedeutet werden. Ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gemeinschaftseigentum (WEMoG) / 4 Abnahme

Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums vom Bauträger obliegt grundsätzlich jedem Wohnungseigentümer gesondert. Zwar ist dies nicht im Interesse des Bauträgers, der auch an einer Abnahmewirkung zulasten von "Nachzüglererwerbern" interessiert ist. Allerdings kann er insoweit vertraglich keine wirksamen Regelungen treffen. So ist auch eine vom Bauträger vorformulierte Klausel, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 1.2 Verfassungskonformität des § 233a AO

Rz. 3 Nach langer Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes von früher 0,5 % im Monat[1] hat das BVerfG mit Urteil v. 8.7.2021[2] für die ESt, KSt, USt, GewSt und die frühere VSt die schon lange erwartete Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von monatlich 0,5 (6 % jährlich) gem. § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO gefällt. Die Verzinsu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abzug von Studienkosten der Kinder als Betriebsausgaben

Leitsatz Die von einer Ärztin für ihre eigenen Kinder im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in der Praxis übernommenen Studienkosten sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig. Studienkosten der eigenen Kinder, zu deren Übernahme die Eltern unterhaltsrechtlich verpflichtet sind, führen nicht deswegen zu abziehbaren Betriebsausgaben im Betrieb der Eltern, weil die Kinder si...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft – erweiterte Kürzung bei Erhalt einer Schlusszahlung anlässlich der Beendigung eines Mietvertrags vor Überlassung des Mietobjekts

Leitsatz 1. Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden Personengesellschaft beginnt jedenfalls dann vor Überlassung des Mietobjekts mit Abschluss des Mietvertrags, wenn ein nicht standardisiertes Mietobjekt durch Umbaumaßnahmen an die individuellen Bedürfnisse des Mieters angepasst wird. 2. Beseitigen die Mietvertragsparteien den fortbestehenden Streit ü...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Rentenversicherungsbeiträge auf Krankengeld als Sonderausgaben

Leitsatz Das FG Köln entschied, dass Rentenversicherungsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar sind, sofern sie von steuerfreiem Krankengeld einbehalten wurden. Sachverhalt Die Klägerin war arbeitsunfähig erkrankt und erhielt infolgedessen Krankengeld, von dem Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt wurden. Das Finanzamt unterwarf da...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren

Leitsatz 1. Ein Beteiligter darf erst dann davon ausgehen, dass er ein bestimmtes Dokument erfolgreich an das Gericht übermittelt hat, wenn er für das übermittelte Dokument vom Gericht eine Bestätigung gemäß § 52a Abs. 5 Satz 2 FGO erhalten hat. Dies ist vom Beteiligten zu kontrollieren. 2. Auch ein Finanzamt darf nicht ohne Verschulden davon ausgehen, dass die Kontrolle des ...mehr