Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verbraucherdarlehen / 4.1 Grundsätze

Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehen ein Widerrufsrecht[1] zu.[2] § 355 Abs. 1 BGB regelt, wie der Widerruf erfolgt. Im Darlehensvertrag müssen Angaben zur Frist und zu anderen Umständen für die Erklärung des Widerrufs sowie ein Hinweis auf die Verpflichtung des Darlehensnehmers enthalten sein, ein bereits ausbezahltes Darlehen zurückzuzahlen und Zinsen zu ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 2.2 Rechtswahl

Die Rechtswahl kann ausdrücklich erfolgen; die Wahl des Vertragsstatuts kann im eigentlichen Arbeitsvertrag, aber auch selbständig zeitlich nachfolgend geregelt werden.[1] Praxis-Beispiel Ausdrückliche Rechtswahl "Auf das Arbeitsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden." Möglich ist auch eine konkludente Rechtswahl – dies kann z. B. durch eine Bezugnahme auf bes...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Regelungsgehalt

Rz. 17 Das Transparenzgebot ist eine ganz eigenständige Prüfungskategorie als Unterfall der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rechtsfolge bei Verstoß ist damit auch die Unwirksamkeit der Klausel, § 306 BGB. Es besagt, dass eine unangemessene Benachteiligung vorliegt, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist. Das hat zur Folge, dass der V...mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.2.3 Berichtigung der Umsatzsteuer

Das Entgelt kann sich nachträglich ändern. Das kann durch eine Erlösschmälerung (Preisnachlass, Gutschrift, Rabatt, Skonto oder Bonus) geschehen. Damit ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und mit ihr die auf den Umsatz entfallende Steuer. Die Minderung der Bemessungsgrundlage setzt nicht voraus, dass ein Preisnachlass oder eine Preiserstattung auf allen S...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.3 Bestimmtheit der Rückzahlungsklausel

Rz. 33 Um dem Bestimmtheitsgebot des § 307 BGB gerecht zu werden, ist im Rahmen der Rückzahlungsklausel zu regeln, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe den Arbeitnehmer eine Rückzahlungsverpflichtung trifft. Eine Rückzahlungsklausel bei Austritt aus eigenem Wunsch oder Verschulden benachteiligt den Arbeitnehmer hingegen in der Regel nicht unangemessen. Eine Rück...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.4 Nr. 12 – Beweislastregelungen

Rz. 12 § 309 Nr. 12 BGB untersagt jede Veränderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders.[1] Dazu zählen alle beweisrechtlichen Abreden, die den Arbeitnehmer hinsichtlich der Beweislast oder der Beweisführung schlechter stellen, als die gesetzlichen Regelungen oder die Regelungen der Rechtsprechung. Eine AGB-Klausel, mit der der Arbeitnehmer bestätig...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1.2 Ausübungskontrolle

Rz. 7 Sodann wird nach der Rechtsprechung des BAG auf der zweiten Stufe der Rechtmäßigkeitsprüfung die konkrete Ausübung des vorbehaltenen Widerrufsrechts im Einzelfall untersucht. Auch wenn die Prüfung der ersten Stufe eine grundsätzliche Zulässigkeit der Ausübung des Widerrufsvorbehalts ergibt, muss überprüft werden, ob im konkreten Einzelfall die Ausübung billigem Ermesse...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.1 Verständlichkeitsgebot

Rz. 18 Das Verständlichkeitsgebot erfordert, dass der Text der Vereinbarung sprachlich klar und durchschaubar formuliert ist. Über die sprachliche und grammatikalische Verständlichkeit hinaus muss der Verwender auch die formale Gestaltung so wählen, dass sich die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Vertrags für den Vertragspartner so deutlich darstellen, wie dies nac...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.9 Versetzungsvorbehalt

Rz. 42 "Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auch andere zumutbare Arbeiten auszuführen. Er kann auch auswärts eingesetzt werden." Bei einer solchen Klausel stellt sich die Frage der Vereinbarkeit mit dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB. Es wird verletzt, wenn sich der Verwender ein mehr oder weniger schrankenloses Ermessen ausbedingt und den Vertragspartner dadurc...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.1 Erfordernis einer Vereinbarung

Um für beide Seiten Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen, sollte jeglicher Mitarbeitereinsatz im Ausland auf einer klaren vertraglichen Grundlage beruhen.[1] Die längerfristige Versetzung oder Entsendung ins Ausland wird regelmäßig vom allgemeinen Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht gedeckt sein. Es bedarf daher entweder einer wirksamen, sog. "erweiterten" Direktionsre...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.12 Haftungserweiterungsklauseln

Rz. 45 Die anerkannten Kernpunkte der Haftungsprivilegierung (z. B. die Haftungsfreistellung bei leichtester Fahrlässigkeit) sind nach Ansicht von Literatur und Rechtsprechung[1] zwingendes Arbeitnehmerschutzrecht. Eine einzel- oder kollektivvertragliche Abweichung zulasten der Arbeitnehmer scheidet demnach aus. Allerdings ist eine Modifikation der Haftungslage des Arbeitneh...mehr

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Verbraucherdarlehen / 8 Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform.[1] In einem Verbraucherdarlehensvertrag ist eine Vereinbarung über ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder die Kündigungsfrist 2 Monate unterschreitet.[2] Im Gegensatz dazu haben Verbraucher das Recht, den Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz ganz oder teilweise je...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.3 Unangemessenheit und Interessenabwägung

Rz. 12 Weiterhin muss die Benachteiligung des Vertragspartners auch unangemessen sein. Die Rechtsprechung geht dann von Unangemessenheit aus, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vornherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen ang...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.4 Befristung der Auslandsentsendung

Das zweite Arbeitsverhältnis kann befristet abgeschlossen werden. Die Aufnahme einer Befristung für die Dauer des Auslandseinsatzes ist als Sachgrund durch das BAG anerkannt[1] – dies gilt auch für die Befristung des Auslandsarbeitsverhältnisses, wenn so die Zugehörigkeit zur deutschen Sozialversicherung nach § 4 SGB IV erhalten bleiben soll.[2] Anerkannt ist auch ein zeitli...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 4.1 Ehepartner und Lebenspartner

Erstmals zum 1.1.2009 wurde eine Steuerbefreiung für den Erwerb von Todes wegen bei selbstgenutztem Wohneigentum vom Ehepartner oder vom Lebenspartner eingeführt. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG ist der Erwerb von Todes wegen an einem im Inland, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums belegenen bebauten Grundstück zw...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Pauschalabgeltungsvereinbarung wegen Überstunden

Rz. 36 Eine Vereinbarung mit einem "normalen Arbeitnehmer", nach der alle Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind, ist unwirksam, da sie eine unangemessene Benachteiligung i. S. d. § 307 Abs. 1 BGB darstellt. Erforderlich ist daher, dass der Umfang der mit dem Grundgehalt abgegoltenen Stunden vereinbart wird oder zumindest bestimmbar ist. Der Arbeitnehmer muss hier w...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.5 Beurteilungskriterien

Rz. 14 Zur leichteren Überprüfbarkeit, ob eine Vertragsbedingung unangemessen ist, seien hier einige Kriterien aufgelistet. Dieser Katalog ist allerdings nicht abschließend, sondern soll lediglich als Orientierungshilfe dienen. Die Art des Arbeitsverhältnisses, insbesondere dabei die Stellung des Arbeitnehmers, ist für die Beurteilung von Bedeutung. Anhand dieser Gesichtspunk...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.4 Widerruf von Dienstwagennutzung

Rz. 37 Ein unbegrenztes einseitiges Rückforderungsrecht der privaten Nutzungsmöglichkeit eines Dienstwagens durch den Arbeitgeber ist nicht möglich, da der Vergütungsanspruch nach §§ 611, 615 BGB auch das private Nutzungsrecht am Fahrzeug umfasst. Bei Überlassung des Dienstwagens zur privaten Nutzung wird der private Nutzungsvorteil zum Bestandteil des Vergütungsanspruchs in...mehr

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Verbraucherdarlehen / 7.3 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen

Die Gesamtfälligstellung ist an sehr enge Voraussetzungen geknüpft.[1] Der Darlehensnehmer muss mit mindestens 2 aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise – aber mit mindestens 10 % (bzw. 5 % bei einer Laufzeit des Darlehens von mehr als 3 Jahren) des Nennbetrags des Darlehens im Verzug sein. Darüber hinaus muss der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer erfolglos eine 2-wö...mehr

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Rabatte und Zugaben / 1.2.2 Entstehung der Umsatzsteuer

Im Regelfall wird die Umsatzsteuer nach vereinbarten Entgelten berechnet.[1] In diesem Fall entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind.[2] Für das Entstehen der Steuer kommt es also nicht darauf an, ob das Entgelt bereits eingegangen ist. Da A (obiges Beispiel unter Tz. 1.2.1.) im Februar 01 geliefert hat, entstand...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.7 Abrufarbeit

Rz. 40 Einseitige Leistungsbestimmungsrechte, die dem Verwender das Recht einräumen, die Hauptleistungspflichten einzuschränken, zu verändern, auszugestalten oder zu modifizieren, unterliegen nach der Rechtsprechung des BAG einer Inhaltskontrolle, da sie von dem allgemeinen Grundsatz "pacta sunt servanda" (Verträge sind einzuhalten) abweichen.[1] Die Frage des Umfangs der ei...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.5 Zielvereinbarungen

Rz. 38 Die Inhaltskontrolle bezieht sich nach § 307 Abs. 3 BGB nicht auf den Preis und das Äquivalenzverhältnis; nur die mit der Zielvereinbarung verbundene Risikozuweisung kann danach geprüft werden. Insbesondere bei der Verwendung "weicher" Zielvereinbarungen ist das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB zu beachten, das auch für preisbestimmende Abreden gilt (§ 307...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.14 Vertragsstrafe

Rz. 48 Eine Vertragsstrafenregelung ist nach BAG-Rechtsprechung aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsrechts gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB nicht an § 309 Nr. 6 BGB, sondern an § 307 BGB zu messen.[1] Dabei sei ein strengerer Maßstab anzulegen, um den Schutz des Arbeitnehmers entsprechend zu gewährleisten. Eine Vertragsstrafenregelung genüge nur dann den Transparenzanforderu...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Nr. 4 – Versetzungsklauseln

Rz. 13 § 308 Nr. 4 BGB ist nicht auf arbeitsvertragliche Versetzungsvorbehalte anzuwenden.[1] Ein Verstoß einer Versetzungsklausel gegen das Klauselverbot des § 308 Nr. 4 BGB , der teilweise in der Literatur[2] angenommen wird, scheidet schon vom Ansatz her aus. Denn hierbei wird übersehen, dass § 308 Nr. 4 BGB nach seinem ausdrücklichen Wortlaut nur bei einseitigen Bestimmun...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.10 Freistellungsklausel

Rz. 43 In der Literatur ist umstritten, inwieweit der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers nach einer Kündigung bereits im Voraus im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden kann. Höchstrichterlich ist diese Frage noch nicht entschieden. Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Dieser sog. allgemeine Beschäftigungsanspruch hat seine...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.8 Absolute Nebentätigkeitsverbote

Rz. 41 Bei der Formulierung einer Nebentätigkeitsklausel muss das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB beachtet werden. Dieses ist gegeben, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine Verletzung von berechtigten Interessen des Arbeitgebers vorliegt, konkret benannt werden. Die maßgeblichen Arbeitgeberinteressen sollten daher möglichst eingehend konkretisiert werden. E...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 2 Verschonungsregelung für zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke

Zu Wohnzwecken vermietete Gebäude sind für Zwecke der Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach den Vorschriften des BewG (§§ 157 ff. BewG) zu bewerten, im Regelfall erfolgt die Bewertung nach dem Ertragswertverfahren. Der nach diesen Vorschriften ermittelte Wert – gegebenenfalls ein nachgewiesener niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG – ist nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bew...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Regelungsgehalt

Rz. 5 § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB übernimmt die Aufgabe, den sachlichen Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach Abs. 1 und 2 sowie nach den speziellen Klauselverboten der §§ 308, 309 BGB festzulegen. Sinn und Zweck der Ausgrenzung bestimmter Klauseln von der Inhaltskontrolle ist die Vermeidung der indirekten Zensur der gesetzlichen Vorschriften. Dabei spricht der Gesetzgeber...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.1 Anwendungsbereich und Zweck

Rz. 16 Das Transparenzgebot findet neben den übrigen AGB-Vorschriften auch auf Arbeitsverträge Anwendung, und zwar seit Aufhebung der Bereichsausnahme nach § 23 Abs. 1 AGBG. Besonderheiten des Arbeitsrechts i. S. v. § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB stehen der Anwendung nicht entgegen. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB fordert, dass Vertragsbedingungen klar und verständlich sind. Sinn und Zweck...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.2 Vertragsmodelle

Bei der einvernehmlichen vertraglichen Änderung ist bei der rechtlichen Ausgestaltung von Entsendungen zwischen dem "Ein-" und dem "Zweivertragsmodell" (teilweise auch "Mehrvertragsmodell" genannt) zu unterscheiden. Infographic Das Einvertragsmodell lässt den bisherigen Arbeitsvertrag bestehen und modifiziert ihn lediglich im Hinblick auf die für den Auslandseinsatz relevanten...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.1 Haftung des Arbeitgebers bei Personenschäden (Nr. 7a)

Rz. 9 § 309 Nr. 7a BGB kann nur dort zur Anwendung kommen, wo § 104 SGB VII nicht greift. Insbesondere ist dies der Fall bei Schadensersatzansprüchen wegen Mobbings, bei übermäßiger Beanspruchung des Arbeitnehmers sowie wenn Angehörige im Betrieb des Arbeitgebers einen Schaden erleiden. Bezüglich der Restansprüche aufgrund fahrlässiger Pflichtverletzung wird der verbleibende...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2 Deklaratorische Klauseln

Rz. 6 Wie bereits unter Rz. 2 angesprochen, unterliegen Klauseln, die von den genannten Rechtsvorschriften weder abweichen noch diese ergänzen, keiner Inhaltskontrolle.[1] Erforderlich ist aber, dass die Klausel der fraglichen Rechtsnorm gänzlich entspricht, wobei dann, wenn durch eine Vertragsklausel die für einen anderen Vertragstyp geltenden gesetzlichen Vorschriften für ...mehr

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Verbraucherdarlehen / 7.2 Anrechnung von Teilleistungen

Ist das gesamte Darlehen fällig gestellt worden und reicht eine Zahlung des Schuldners zur vollständigen Tilgung der Schuld nicht aus, werden die Teilzahlungen wie folgt angerechnet[1]: zuerst auf die Kosten der Rechtsverfolgung, dann auf den übrigen geschuldeten Betrag und zuletzt auf die Zinsen.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.2 Rechtsfolgen

Rz. 10 Soweit ein Widerrufsvorbehalt diesen Anforderungen nicht genügt, ist eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag nichtig. Für Widerrufsvorbehalte in Verträgen, die vor dem 1.1.2002 geschlossen wurden, macht das BAG dahingehend eine Ausnahme, dass die hierdurch entstehende Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist. Eine Bindung des Arbeitgebers an die ...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.3 Unangemessene Benachteiligung nach Nr. 2

Rz. 28 In § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist das sogenannte "Aushöhlungsverbot" normiert. Der Gesetzgeber erklärt damit Klauseln für unwirksam, die die Rechtspositionen des Vertragspartners, die ihm nach dem Vertragszweck zustehen, wesentlich beeinträchtigen.[1] Die Grenzen von Nr. 1 und Nr. 2 können verschwimmen. Nr. 2 soll dabei insbesondere in Fällen dienen, in denen keine von Nr....mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.5 Nr. 13 – Form und Anzeigen von Erklärungen

Rz. 18 Nach § 309 Nr. 13 BGB sind arbeitsvertragliche Klauseln unwirksam, die für Anzeigen oder Erklärungen, die der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber abgeben muss, eine strengere Form als die Textform vorsehen. Dies betrifft insbesondere Klauseln über Ausschlussfristen. Zur Geltendmachung von Ansprüchen darf somit die Schriftform nicht verlangt werden. Andernfalls ist ...mehr

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Verbraucherdarlehen / 2 Vorvertragliche Informationspflichten

Der Darlehensnehmer kann vom Darlehensgeber einen Entwurf des Verbraucherdarlehensvertrags verlangen. Dies gilt nicht, solange der Darlehensgeber zum Vertragsabschluss nicht bereit ist.[1] Ein Verbraucher muss schon vor Abschluss eines Darlehensvertrags über die wesentlichen Bestandteile des Kredits informiert werden.[2] Der Darlehensgeber ist gem. § 491a Abs. 3 Satz 1 BGB v...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Nr. 3 – Rücktrittsvorbehalt

Rz. 2 § 308 Nr. 3 BGB hat im Arbeitsrecht geringe Bedeutung. Da auf Dauerschuldverhältnisse § 308 Nr. 3 BGB nicht anwendbar ist, scheidet die Prüfung von Rücktritts-, Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten anhand dieser Vorschrift aus. Die Norm ist aber anzuwenden auf Vorverträge, die keine Dauerschuldverhältnisse sind.[1] Sieht ein Vorvertrag, in dem sich die Parteien zum A...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2.1 Rücktritt

Bei einem Rücktritt wird das ganze Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) "rückgängig" gemacht.[1] Praxis-Beispiel Rücktritt vom Umsatzgeschäft Lieferant L lieferte im Januar 01 einen Warenposten zum Nettopreis von 6.000 EUR an K. Das Umsatzgeschäft (Kaufvertrag) wurde auf Beanstandung (Rücktrittserklärung des Käufers K) rückgängig gemacht, bevor K gezahlt hatte. Bei Lieferung buchte L: ...mehr

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Mitarbeitereinsatz im Ausla... / 1.6 Inhaltskontrolle

Die Vertragsänderung unterliegt einer Inhaltskontrolle nach den §§ 305 ff. BGB . Dabei ist zu beachten, dass Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten nur eingeschränkt am Transparenzgebot[1] gemessen werden dürfen; dies gilt z. B. für die Kontrolle von Direktionsrechtsregeln über den Arbeitsort. Beim Direktionsrecht ist zusätzlich zu seiner Verankerung im Arbeitsvertr...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.3 Rechtsfolgen einer unzulässigen Rückzahlungsklausel

Rz. 34 Soweit eine zu lange Bindungsfrist oder ein zu hoch bemessener Rückzahlungsbetrag vereinbart wird oder die Beendigungsgründe, die eine Rückzahlungspflicht auslösen, nicht klar definiert werden, ist die Rückzahlungsklausel insgesamt unwirksam. Das BAG nahm bei unwirksamen Rückzahlungsklauseln zwar bislang eine geltungserhaltende Reduktion vor, indem die Bindungsdauer o...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.2 Zulässige Bindungsdauer

Rz. 32 Die zulässige Bindungsdauer hängt ab von der Dauer der Fortbildung und der darin erworbenen Qualifikation. Für die Länge der Bindungsfrist hat die Rechtsprechung Regelwerte aufgestellt, die allerdings einzelfallbezogenen Abweichungen zugänglich sind.[1]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.2 Täuschungsverbot

Rz. 19 Das Täuschungsverbot besagt, dass eine Bedingung – soweit in einer Bedingung die Rechtslage dargestellt wird – gegen das Transparenzgebot verstößt, wenn sie die Rechtslage unzutreffend darstellt und deshalb dem Verwender die Möglichkeit eröffnet wird, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren.[1]mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Heilungsmöglichkeit

Rz. 21 Soweit der Verwender den Vertragspartner vor oder bei Vertragsschluss über den Inhalt und die Bedeutung einer Vertragsklausel aufklärt, kann die Intransparenz nach der Rechtsprechung geheilt werden[1], da auch die Umstände Berücksichtigung finden müssen.mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.4 Beurteilungsmaßstab

Rz. 13 Beurteilungsmaßstab zur Feststellung der Unangemessenheit ist dabei eine generelle, typisierende, vom Einzelfall losgelöste Betrachtungsweise. Zu berücksichtigen sind Art und Gegenstand, Zweck und besondere Eigenart des jeweiligen Geschäfts. Zu prüfen ist, ob der Inhalt der Klausel generell unter Berücksichtigung der typischen Interessen der beteiligten Verkehrskreise...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2.3 Bestimmtheitsgebot

Rz. 20 Von besonderer Bedeutung ist das Bestimmtheitsgebot, das im Rahmen der Inhaltskontrolle von AGB Anwendung findet. Dieses fordert, dass die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Klausel so genau beschrieben werden müssen, dass für den Verwender keine ungerechtfertigten Beurteilungsspielräume entstehen. Eine Klausel muss im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbar...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.2 Abweichen von wesentlichen Grundgedanken

Rz. 26 Mit der Formulierung "wesentliche Grundgedanken" bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass nicht jede Abweichung von den gesetzlichen Regeln zur Unangemessenheit führt. Die Rechtsprechung bedient sich insoweit an entwickelten gesetzlichen Leitbildern. Als Beispiel sei hier das Erfordernis des Verschuldens für die Verwirkung einer Vertragsstrafe zu nennen.[1] Daraus fo...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.1.2.1 Geldwerter Vorteil

Rz. 31 Eine wirksame Rückzahlungsverpflichtung setzt daher voraus, dass die Fortbildung/Qualifikation für den Arbeitnehmer auch nach einem Arbeitgeberwechsel von Vorteil ist. Dem jeweiligen Arbeitnehmer muss ein geldwerter Vorteil verbleiben.[1] Davon ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer infolge der Fortbildung höher qualifizierte Arbeiten in einem anderen Unternehmen übern...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.3.2 Haftung des Arbeitgebers für Sach- und Vermögensschäden (Nr. 7b)

Rz. 10 Nach § 309 Nr. 7b BGB kann der Arbeitgeber seine Haftung für sonstige durch grob fahrlässige Pflichtverletzungen hervorgerufene Schäden nicht ausschließen. Sonstige Schäden können Sachen des Arbeitnehmers, die dieser in den Betrieb eingebracht hat (z. B. Kleidung oder Auto), oder das Vermögen des Arbeitnehmers betreffen. Rz. 11 Hinsichtlich der Haftung des Arbeitnehmer...mehr

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Rabatte und Zugaben / 2.2 Rücktritt und Minderung

Erhebt ein Kunde einer Warenlieferung eine Mängelrüge und erkennt der Unternehmer, der die Ware geliefert hat, die Mängelrüge an, so gibt es nach Scheitern der Nacherfüllung gem. § 439 BGB praktisch 2 Möglichkeiten: Der Kunde schickt die Ware zurück (Rücktritt gem. § 440 BGB)[1] oder der Kaufpreis für die Ware wird gemindert (Minderung gem. § 441 BGB).[2] Der Lieferer (Verkäufe...mehr