Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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§ 19 Arrest- und einstweili... / (2) Anerkenntnisurteil

Rz. 57 Entscheidet das Gericht im Anordnungsverfahren durch Anerkenntnisurteil ohne mündliche Verhandlung, löst dies sowohl im Arrestverfahren als auch im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV aus. Für das einstweilige Verfügungsverfahren folgt dies schon daraus, dass hier die mündliche Verhandlung vorgesc...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / f) Titulierung der Verfahrensgebühr

Rz. 49 Möglich ist auch, dass die nachfolgende Gebühr tituliert wird, bevor über die anzurechnende Gebühr rechtskräftig entschieden ist. Soweit dies geschieht, kann die Geschäftsgebühr nicht mehr in voller Höhe weiter verfolgt werden, sondern nur noch in Höhe des nach Anrechnung verbleibenden Betrages.[19] Beispiel 28: Anrechnung bei Titulierung der nachfolgenden Gebühr Der K...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (2) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im Einverständnis der Parteien

Rz. 133 Wird im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht nach Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV eine Terminsgebühr. Beispiel 59: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (I) Über die Anfechtungsklage wird im Einverständnis der Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden. Da im Verfahren eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist (§ 124 Ab...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 5. Vorausgegangene Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 158 Ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vorausgegangen, so ist die Anrechnung nach Anm. zu Nr. 3506 VV zu beachten. Beispiel 72: Revision mit Termin und vorangegangener Nichtzulassungsbeschwerde Das Oberverwaltungsgericht hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Hiergegen wird Nichtzulassungsbeschwerde erhoben (Wert: 8.000,00 EUR), die erfolgreich ist. Daran sc...mehr

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§ 14 Besondere Verfahrenssi... / 5. Sonderfall: Zurückverweisung durch das Rechtsmittelgericht an ein zuvor befasstes Gericht und anschließende Weiterverweisung an ein anderes Gericht

Rz. 87 Wird ein Verfahren vom Rechtsmittelgericht an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen und verweist dieses Gericht nunmehr seinerseits das Verfahren an ein anderes erstinstanzliches Gericht, so würde zunächst § 21 Abs. 1 RVG gelten, wonach das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit wäre, allerdings mit der Maßgabe, dass die Verfahrensgebühr nach V...mehr

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§ 13 Bürgerliche Rechtsstre... / (h) Verwerfung des Einspruchs

Rz. 119 Wird der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil im Termin als unzulässig verworfen, ist ebenso abzurechnen wie bei einem zweiten Versäumnisurteil Beispiel 63: Verwerfung des Einspruchs in mündlicher Verhandlung Der Anwalt des Klägers hatte für diesen ein Versäumnisurteil erwirkt (Wert: 8.000,00 EUR). Dagegen legt der Beklagte Einspruch ein. In dem auf den Einspruch anbe...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / V. Anrechnung bei vorangegangener Geschäftstätigkeit

Rz. 27 Ist einem Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozess eine außergerichtliche Vertretung vorausgegangen, so wird die Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des Urkunden-, Scheck- oder Wechselprozesses angerechnet, da dieses jetzt das erste nachfolgende gerichtliche Verfahren ist. Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Verf...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / IX. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder Anordnung eines Arrests im Rechtsmittelverfahren

Rz. 168 Wird der Erlass einer einstweiligen Verfügung oder die Anordnung eines Arrests während der Anhängigkeit der Hauptsache im Berufungsverfahren beantragt, ist das Berufungsgericht für den Erlass des Arrests oder der einstweiligen Verfügung zuständig (§ 943 ZPO). In der Hauptsache gelten dann zwar die Gebühren nach den Nrn. 3200 ff. VV, im Arrest- oder Verfügungsverfahre...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / d) Vollstreckung gegen Behörden

Rz. 26 Mit dem 2. KostRMoG ist in § 3 Abs. 1 S. 2 RVG ein zweiter Halbsatz eingefügt worden, der auf die Vollstreckungsverfahren nach § 201 SGG Bezug nimmt. Die Ergänzung soll klarstellen, dass in dem Verfahren nach § 201 Abs. 1 SGG für den Anwalt Wertgebühren anfallen, selbst wenn in dem zugrunde liegenden Verfahren gem. § 3 Abs. 1 S. 1 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen is...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / VII. Berufung

Rz. 166 Im Berufungsverfahren gelten keine Besonderheiten. Abzurechnen ist wie im Erkenntnisverfahren (siehe hierzu § 15). Beispiel 92: Berufung mit mündlicher Verhandlung Das LG lehnt den Erlass einer einstweiligen Verfügung (Wert: 5.000,00 EUR) nach mündlicher Verhandlung durch Urteil ab. Hiergegen wird Berufung eingelegt und verhandelt. Es entstehen die Verfahrensgebühr nac...mehr

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§ 35 Strafsachen / (4) Teilnahme an der Hauptverhandlung

Rz. 107 Nimmt der Verteidiger an einem Termin zur Hauptverhandlung teil, so erhält er dafür eine Terminsgebühr. Auch diese Gebühr ist nach der Zuständigkeit des Gerichts gestaffelt (Nrn. 4108, 4114, 4120 VV). Nach dem Wortlaut erhält der Anwalt die Gebühr für jeden Tag, an dem eine Hauptverhandlung stattfindet. Strittig ist, ob die Terminsgebühr am selben Tag mehrmals anfall...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / b) Bestellung in jedem Verfahren vor Verbindung

Rz. 23 War der Anwalt in jedem Verfahren schon vor Verbindung bestellt, erstreckt sich die Rückwirkung des § 48 Abs. 6 S. 1 RVG in jedem Verfahren auch auf die jeweilige Tätigkeit im vorbereitenden Verfahren.[4] Beispiel 12: Verbindung zweier Ermittlungsverfahren, Pflichtverteidigerbestellung in allen Verfahren vor Verbindung Gegen den Mandanten wird wegen des Verdachts eines...mehr

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§ 19 Arrest- und einstweili... / (1) Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Rz. 56 Wird in einem Arrest- oder einstweiligen Verfügungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden, entsteht keine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV. Für Arrestverfahren folgt dies bereits aus § 922 Abs. 1 ZPO wonach das Gericht wahlweise durch Urteil oder durch Beschluss – und damit ohne mündliche Verhandlung (§ 128 Abs. 4 ZPO) – entscheiden kann. ...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / m) Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren

Rz. 76 Beispiel 48: Anrechnung auf nachfolgendes Güte- oder Schlichtungsverfahren Der Anwalt wird beauftragt, eine Forderung von 600,00 EUR außergerichtlich geltend zu machen. Die Tätigkeit ist weder umfangreich noch schwierig. Anschließend wird das Schlichtungsverfahren nach § 15a EGZPO durchgeführt und hiernach Klage erhoben. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein Urteil. D...mehr

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§ 18 Urkunden-, Wechsel- un... / VII. Übergangsrecht

Rz. 32 Da das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess nach § 17 Nr. 5 RVG eine gesonderte Angelegenheit darstellen, kann sich hier auch eine Änderung des Gebührenrechts auswirken (§ 60 RVG). So können sich insbesondere im Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess einerseits und im Nachverfahren oder Verfahren nach A...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigungs- oder Erledigungsgebühr

Rz. 157 Auch im Revisionsverfahren kann eine Einigungs- oder Erledigungsgebühr anfallen. Deren Höhe beläuft sich dann nach Nr. 1004 VV auf 1,3. Beispiel 71: Revision mit Termin und Erledigung Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (Beschwer: 10.000,00 EUR) wird Revision eingelegt. Dort kommt es zu einer außergerichtlichen Verhandlung und Erledigung des Verfahrens. Neben ...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / 3.1 Grundsätze

Verliert der Wohnungseigentümer oder sein Mieter einen Schlüssel, besteht zunächst dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Wohnungseigentümer, der im Fall des Schlüsselverlusts seines Mieters diesen entsprechend in Regress nehmen kann. Ist ein Schlüsselmissbrauch aufgrund der konkreten Verlustsituation mit an Sicherheit gre...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 58. Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess und Nachverfahren oder Verfahren nach Abstandnahme

Rz. 128 Das Nachverfahren und das Verfahren nach Abstandnahme stellen gegenüber dem Urkunden-, Wechsel- oder Scheckprozess eine gesonderte Angelegenheit dar (§ 17 Nr. 5 RVG). Der Anwalt erhält daher für das Nachverfahren bzw. das Verfahren nach Abstandnahme bereits die Gebühren nach neuem Recht, wenn er den Auftrag hierzu erst nach dem Stichtag erhalten hat. Zur Anrechnung n...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Angel... / VII. Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 69 Hat das FG die Revision nicht zugelassen und wird hiergegen Nichtzulassungsbeschwerde nach § 115 Abs. 3 FGO eingelegt, so handelt es sich dabei gegenüber der Vorinstanz um eine selbstständige Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG). Der Anwalt erhält für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren eine 1,6-Verfahrensgebühr nach Nr. 3506 VV, die sich im Falle der vorzeitigen ...mehr

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§ 3 Vergütungsansprüche des... / 4. Nachträgliche Zahlungen

Rz. 114 Auch nachträgliche Zahlungen des Mandanten oder eines Dritten sind anzugeben, wenn diese auf die Ab- und Anrechnung Einfluss haben können (§ 55 Abs. 5 S. 4 RVG). Das gilt insbesondere dann, wenn die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr im Prozess als Nebenforderung zugesprochen im Nachhinein vom Gegner bezahlt worden ist. Beispiel 52: Anrechnung der Geschäftsge...mehr

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§ 40 Übergangsrecht / 65. Verweisung

Rz. 140 Durch die Verweisung eines Verfahrens entsteht nach § 20 S. 1 RVG grundsätzlich keine neue Angelegenheit (siehe § 13 Rdn 67), sodass weiterhin das bisherige Gebührenrecht fort gilt. Beispiel 75: Abgabe (I) Die Klage war im November 2020 beim LG Köln eingereicht worden. Das LG Köln hat die Sache im Januar 2021 an das LG Bonn verwiesen. Es bleibt bei derselben Angelegenh...mehr

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Schlüssel/Schließanlage (WE... / Zusammenfassung

Begriff Es gibt zahlreiche Gründe für den Austausch der zentralen Schließanlage. Zunächst muss der jeweilige Sachverhalt genau analysiert werden, bevor über den Austausch in der Eigentümerversammlung beschlossen wird. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung LG Hamburg, Beschluss v. 10.3.2016, 318 S 79/15: Wird der Austausch wegen eines Schlüsselverlusts erforderlich, handelt...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / aa) Der Verteidiger war bereits erstinstanzlich tätig

Rz. 201 Auch hier kann der bereits befasste Verteidiger die Grundgebühr nach Nr. 5100 VV nicht mehr verdienen. Darüber hinaus gilt für ihn § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 10 RVG, wonach das Einlegen des Rechtmittels – also hier des Zulassungsantrags – noch zur ersten Instanz zählt. Beispiel 105: Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung wird abgelehnt Der erstinstanzliche Anw...mehr

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§ 1 Einleitung / bb) Horizontale Aufteilung

Rz. 27 Die Aufteilung in verschiedene Angelegenheiten ist darüber hinaus auch in horizontaler Ebene zu berücksichtigen. Ein scheinbar einheitlicher Auftrag kann durchaus auch mehrere parallel laufende Angelegenheiten erfassen. Rz. 28 So stellen z.B. Hauptsacheverfahren und einstweilige Anordnung in Familiensachen und in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit stets eigene ...mehr

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§ 16 Nichtzulassungsbeschwe... / I. Überblick

Rz. 1 Gegen Berufungsurteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte ist die Revision gegeben, wenn das Berufungsgericht sie zugelassen hat. Ist die Revision nicht zugelassen worden, kann nach § 544 ZPO Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden. Ist die Beschwerde erfolgreich, so gilt die Beschwerde als Revision (§ 544 Abs. 6 ZPO); das Revisionsverfahren schließt sich dan...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / c) Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung

Rz. 12 Im Gegensatz zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren, in dem das Verwaltungsgericht zu einer Nichtzulassung der Berufung nicht befugt ist (§ 124a Abs. 1 S. 3 VwGO), kann das Sozialgericht in seinem Urteil die Berufung nicht nur zulassen, sondern auch die Zulassung ablehnen. Die Ablehnung ist dann allerdings mit der Nichtzulassungsbeschwerde anfechtbar (§ 145 SGG), über...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / 2. Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867 und 870a ZPO)

Rz. 207 Bei einem Verfahren auf Eintragung einer Zwangshypothek (§§ 867, 870a ZPO) handelt es sich streng genommen auch nicht um eine Vollstreckungsmaßnahme, da diese Maßnahme lediglich der Sicherung dient. Um eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung handelt es sich erst, wenn aus der Hypothek auch vorgegangen wird. Ungeachtet dessen ordnet Anm. zu Vorbem. 3.3.3 Abs. 1 S. 2 VV ...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 30 Ist das Verfahren über die Räumungsfrist Teil des Hauptsacheverfahrens, dann liegt insgesamt nur eine Angelegenheit vor (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG). Der Anwalt erhält nur die Gebühren nach Nrn. 3100 ff. VV. Der Gebührentatbestand der Nr. 3334 VV ist unanwendbar. Dies führt jedoch nicht dazu, dass der Anwalt für seine Tätigkeit im Verfahren über die Räumungsfrist kei...mehr

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§ 15 Berufung in Zivilsachen / 4. Zurückverweisung an das Berufungsgericht

Rz. 78 Wird auf die Revision hin die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen,[33] ist das erneute Verfahren vor dem Berufungsgericht gem. § 21 Abs. 1 RVG eine neue Angelegenheit, in der die Gebühren erneut entstehen. Allerdings ist die Verfahrensgebühr des vorangegangenen Berufungsverfahrens auf die Verfahrensgebühr des Berufungsverfahrens nach Zurückverweisung anzurec...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / c) Bestellung erst nach Verbindung

Rz. 24 War der Anwalt vor Verbindung noch in keinem Verfahren als Pflichtverteidiger bestellt, sondern wird er erst nach der Verbindung bestellt, sollte nach einer zum Teil vertretenen Auffassung die rückwirkende Erstreckung nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG nur für das führende Verfahren gelten, nicht aber auch für das hinzuverbundene Verfahren. Ein Vergütungsanspruch gegen die Sta...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (1) Überblick

Rz. 80 Mit dem 2. KostRMoG ist zum 1.8.2013 eine Einigungsgebühr für eine sog. "Zahlungsvereinbarung" eingeführt worden. Mit dieser Variante, die zunächst in nach Anm. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 zu Nr. 1000 VV geregelt war und jetzt in als Nr. 1000 Nr. 2 VV inhaltsgleich neu geregelt worden ist, werden die Fälle erfasst werden in denenmehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / ee) Quotale Titulierung

Rz. 39 Möglich ist auch eine quotale Anrechnung, etwa wenn die Parteien die Geschäftsgebühr im Vergleich in Höhe einer Quote tituliert haben,[14] oder wenn die Geschäftsgebühr nur nach einer Quote zugesprochen worden ist (etwa die Verfahrensgebühr eines verwaltungs- oder sozialgerichtlichen Vorverfahrens).[15] Beispiel 24: Anrechnung bei Titulierung einer Quote (Wertgebühren...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / 4. Einigung oder Erledigung

Rz. 93 Soweit es im gerichtlichen Verfahren zu einer Einigung oder einer Erledigung kommt, entsteht zusätzlich eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 Nr. 1, 1003 VV oder eine 1,0-Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1003 VV. Soweit auch nicht anhängige Gegenstände in die Einigung oder Erledigung einbezogen werden, entsteht die Gebühr zu 1,5 (Nrn. 1000, 1002 VV); werden Gegenst...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Erstattungsfähigkeit bei späterer Abänderung des Titels

Rz. 184 Wird ein Vollstreckungstitel, aus dem die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist, durch eine spätere Entscheidung abgeändert oder durch einen Prozessvergleich ersetzt, kann der Gläubiger grundsätzlich die Erstattung der Vollstreckungskosten in der Höhe verlangen, in der sie angefallen wären, wenn er von vornherein die Vollstreckung auf den letztlich titulierten Bet...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / (3) Gegenstandswert

Rz. 93 Für die Verfahrensgebühr gilt der volle Wert des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG. Für die Zahlungsvereinbarung gilt dagegen nur 50 % des Anspruchs (§ 31b RVG). Da sich in der Zwangsvollstreckung der Wert eines Anspruchs zuzüglich Zinsen und Kosten vorheriger Vollstreckungsmaßnahmen versteht (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG), sind die 50 % von diesem Gesamtwert abzuleiten. Beispiel 53: Za...mehr

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§ 36 Bußgeldsachen / ii) Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV

Rz. 134 Auch im gerichtlichen Verfahren kann eine zusätzliche Verfahrensgebühr nach Nr. 5116 VV anfallen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Gebühr gem. Anm. Abs. 3 S. 1 zu Nr. 5116 VV im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und im gerichtlichen Verfahren nur einmal anfallen kann. Ist sie also schon im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde angefallen, kann sie im gerichtliche...mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / IV. Rechtsschutzversicherung

Rz. 68 Auch ein Rechtsschutzversicherer ist Dritter i.S.d. § 15a Abs. 3 RVG. Auch er kann sich auf eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nur dann berufen, wenn er die Geschäftsgebühr gezahlt hat. Beispiel 40: Anrechnung gegenüber Rechtsschutzversicherer (I) Der rechtsschutzversicherte Mandant beauftragt den Anwalt außergerichtlich wegen einer Forderung in Höhe von 8.000,00 EUR....mehr

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§ 5 Anrechnung nach § 15a RVG / 3. Die Berechnung

Rz. 8 Aus der Selbstständigkeit der beiden Gebühren folgt, dass der Anwalt an sich beide Gebühren auch gesondert ungekürzt in Rechnung stellen kann. Soweit die eine Gebühr gezahlt wird, erlischt damit die andere Gebühr in Höhe des Anrechnungsbetrages. Insoweit müsste dann die zweite Rechnung teilweise wieder storniert werden. Um diesen Buchhaltungsaufwand zu vermeiden, sollt...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / bb) Zwangsgeldverfahren

Rz. 34 Kann eine Handlung durch einen Dritten nicht vorgenommen werden, so ist, wenn sie ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, auf Antrag von dem Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu erkennen, dass der Schuldner zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, durch Zwangshaft oder durch Zwangshaft a...mehr

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§ 25 Verfahren vor dem Proz... / 1. Ausgangsverfahren

Rz. 1 Wie die Tätigkeit des Anwalts in einem Verfahren über die Bewilligung auf Aufhebung oder Verkürzung einer Räumungsfrist zu vergüten ist, hängt davon ab, ob es sich um ein selbstständiges oder unselbstständiges Räumungsfristverfahren handelt. Rz. 2 Das unselbstständige Räumungsfristverfahren zählt nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 11 RVG (vorläufige Beschränkung der Zwangsvollst...mehr

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§ 35 Strafsachen / VI. Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten

Rz. 228 Für die Tätigkeit als Beistand, Vertreter eines Nebenklägers, Privatklägers oder sonstigen Beteiligten i.S.d. Vorbem. 4 Abs. 1 VV erhält der Anwalt die gleichen Gebühren wie ein Verteidiger, sodass auf die Ausführungen zu Rdn 15 ff. Bezug genommen werden kann. Rz. 229 Insbesondere kann der Anwalt als Nebenklagevertreter auch eine Vergütung im vorbereitenden Verfahren ...mehr

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§ 7 Prüfung der Erfolgsauss... / 2. Anrechnung im nachfolgenden Rechtsmittelverfahren

Rz. 18 Wird der Anwalt anschließend mit dem Rechtsmittelverfahren beauftragt, ist eine Anrechnung vorzunehmen. Keine Probleme ergeben sich dabei, wenn die Werte von Beratung und Rechtsmittel identisch sind. Beispiel 4: Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels mit nachfolgendem Rechtsmittelverfahren bei identischem Wert – ein Auftraggeber Gegen seine erstinstanzliche Ve...mehr

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§ 4 Gerichtlich bestellter ... / 1. Rückwirkung im ersten Rechtszug

Rz. 18 Nach § 48 Abs. 6 S. 1 RVG erhält der im ersten Rechtszug bestellte oder beigeordnete Anwalt die Vergütung auch für seine Tätigkeit vor dem Zeitpunkt seiner Bestellung, und Beispiel 9: Erstreckung der Bestellung auf...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Mehrere Terminsvertretungen in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 93 Handelt es sich bei den verschiedenen Terminsvertretungen dagegen um verschiedene oder besondere Angelegenheiten, so entstehen die Gebühren gesondert. Beispiel 50: Terminsvertretung im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufungsverfahren Der Anwalt nimmt einen Termin im erstinstanzlichen Verfahren wahr (Wert: 8.000,00 EUR). Später erhält er den Auftrag zur Terminswahr...mehr

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§ 8 Außergerichtliche Vertr... / l) Anrechnung auf vorangegangene Verfahrensgebühr bei bloßem Verhandeln über nicht anhängige Gegenstände

Rz. 74 Wird im gerichtlichen Verfahren lediglich über nicht anhängige Gegenstände verhandelt, ohne dass es zu einer Einigung kommt, entsteht dort die Verfahrensgebühr der Nr. 3100 VV gem. Nr. 3101 Nr. 2, 2. Alt. VV nur in Höhe von 0,8 (siehe § 13 Rdn 247 ff.). Kommt es danach zu einem gerichtlichen Verfahren, wird die 0,8-Gebühr bzw. der sich nach § 15 Abs. 3 RVG ergebende G...mehr

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§ 29 Allgemeine verwaltungs... / h) Gerichtsbescheid

Rz. 88 Schließlich kann die Terminsgebühr auch dann entstehen, wenn das Gericht durch Gerichtsbescheid entscheidet (Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV). Voraussetzung ist aber, dass eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann. Kann keine mündliche Verhandlung beantragt werden, fällt keine Terminsgebühr an, weil dann das Verfahren nicht als ein Verfahren mit mündlicher Ver...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / cc) Sonstige Einigung

Rz. 101 Möglich ist auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV, wenn eine Einigung über die Hauptsache getroffen wird. Angesichts dessen, dass die Forderung bereits tituliert ist, wird ein Streit oder eine Ungewissheit insoweit allerdings seltener vorkommen. Rz. 102 Die Höhe der Einigungsgebühr wiederum hängt davon ab, ob die Hauptsache anhängig ist und gegebenenfalls i...mehr

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§ 33 Zwangsvollstreckung, V... / c) Herausgabevollstreckungen

Rz. 27 Bei Herausgabevollstreckungen ist der Wert der herauszugebenden Sache maßgebend (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 RVG). Beispiel 12: Herausgabevollstreckung Der Gläubiger hat ein Urteil erstritten, wonach der Beklagte verpflichtet ist, einen Pkw im Wert von 5.000,00 EUR herauszugeben. Er beauftragt den Anwalt mit der Herausgabevollstreckung. Maßgebend ist der Wert des Autos, hier also...mehr

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§ 20 Verkehrsanwalt, Termin... / (7) Tätigkeit in verschiedenen Angelegenheiten

Rz. 36 Sofern für den Verfahrensbevollmächtigten mehrere Angelegenheiten ausgelöst werden, gilt dies auch für den Verkehrsanwalt. Rz. 37 Wird der Verkehrsanwalt in mehreren Instanzen beauftragt, gilt auch für ihn § 17 Nr. 1 RVG. Der Verkehrsanwalt erhält seine Vergütung in jeder Angelegenheit gesondert. Beispiel 14: Verkehrsanwalt im erstinstanzlichen Verfahren und im Berufun...mehr

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§ 31 Sozialrechtliche Angel... / (5) Entscheidung durch Gerichtsbescheid nach § 105 Abs. 1 S. 1 SGG

Rz. 143 Ebenso wie bei Anm. Abs. 1 Nr. 2 zu Nr. 3104 VV (siehe § 29 Rdn 88 ff.) fällt auch in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen nach Rahmengebühren abgerechnet wird, im Falle einer Entscheidung durch Gerichtsbescheid gem. § 105 Abs. 1 S. 1 SGG [30] nur dann eine Terminsgebühr an, wenn auf Antrag mündlich verhandelt werden muss, also wenn eine Berufung nicht gegeben ...mehr