Fachbeiträge & Kommentare zu Veranstaltung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.6.2 Veranstaltung ohne Übernachtung

Für die Besteuerung der Gesamtkosten einer Betriebsveranstaltung ohne Übernachtung sind bei Beteiligung von externen Personen 2 Schritte notwendig: Zunächst sind die Aufwendungen für die Mitarbeiter und die externen Teilnehmer getrennt zu ermitteln. Anschließend ist bei den externen Personen zwischen den Kosten für die geschäftliche Bewirtung und den übrigen Kosten für das (Un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.2 Begünstigte Veranstaltungen trotz begrenztem Teilnehmerkreis

Auch bei einer Begrenzung des Teilnehmerkreises kann eine in Höhe des Freibetrags begünstigte Betriebsveranstaltung vorliegen, wenn diese sich aus einer horizontalen Auswahl der Mitarbeiter ergibt. Keine Bevorzugung einer bestimmten Arbeitnehmergruppe stellt die aus einer der "horizontalen Beteiligung" resultierende Begrenzung auf bestimmte Unternehmenseinheiten dar. Eine Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Unfallversicherungsschutz

Wege von und zu betrieblichen Veranstaltungen sind grundsätzlich unfallversichert. Betriebsfeiern unterliegen dem Schutz der Unfallversicherung dagegen nur, wenn sie sich im Wesentlichen auf Betriebsangehörige beschränken. Außerdem müssen sie dem Zweck dienen, dass das Betriebsklima gefördert und der Zusammenhalt der Beschäftigten untereinander gestärkt wird. Dazu ist es nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 1 Begriff der Betriebsveranstaltung

Eine Betriebsveranstaltung ist eine vom Betrieb organisierte Zusammenkunft der Betriebsleitung mit der Belegschaft aus besonderem Anlass, die den Charakter einer Gesellschaftsveranstaltung und Feier hat, z. B. Jubiläums- und Weihnachtsfeiern sowie Betriebsausflüge.[1] Eine Feier in diesem Sinne ist anzunehmen, wenn die Betriebsveranstaltung ein gewisses Eigengewicht hat. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Kriterien für Steuerfreiheit

Ist der Begriff der Betriebsveranstaltung erfüllt, ist die Lohnsteuerfreiheit der vom Arbeitgeber gewährten Zuwendung anlässlich einer solchen Veranstaltung an 3 Kriterien geknüpft. Die Kosten einer Betriebsveranstaltung führen danach beim Arbeitnehmer nicht zum Lohnzufluss, soweit die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht, nicht mehr als 2 begünstigte Veranstaltungen pro J...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.2 Aufwendungen für den äußeren Rahmen

Kosten für den äußeren Rahmen der Veranstaltung, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten aufwendet, wie z. B. Saalmiete, Ausgaben für Musik, Kegelbahn, Sanitäter und für künstlerische oder artistische Darbietungen, sind in die Berechnung einzubeziehen. Hierunter fallen auch die Aufwendungen zur Vorbereitung der Veranstaltung. Eine konkrete Bereicherung des Arbeitnehmers ist ni...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2 Rechtliche Grundlagen

Da gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Durchführung von Betriebsveranstaltungen fehlen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich zur Durchführung solcher Veranstaltungen auch nicht verpflichtet. Ein Anspruch der Arbeitnehmer kann sich allerdings aus einer Betriebsvereinbarung oder aus betrieblicher Übung ergeben. Findet eine Betriebsveranstaltung statt, hat grundsätzlich jeder A...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / Zusammenfassung

Begriff Betriebsveranstaltungen sind Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene, die gesellschaftlichen Charakter haben. Als übliche Betriebsveranstaltungen gelten z.B. Betriebsausflüge, Weihnachtsfeiern und Jubiläumsfeiern. Zuwendungen des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsveranstaltung gehören regelmäßig nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Eintrittskarten

Die Überlassung von Eintrittskarten für gesellschaftliche Veranstaltungen stellt i. d. R. einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil dar; anders dann, wenn eine Veranstaltung einer Kunden- oder Zielgruppe (z. B. Ärzteball durch Pharmareferenten) besucht wird und der Arbeitnehmer auf Weisung des Arbeitgebers zur Kundenpflege teilnimmt. Der Abschlag von 4 % und die 50-EUR-Frei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.2 Maximal 2 Betriebsveranstaltungen jährlich

Die Begrenzung auf 2 Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr ist nicht veranstaltungsbezogen, sondern arbeitnehmerbezogen. Nimmt der Arbeitnehmer an mehr als 2 Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr teil, scheidet die Berücksichtigung des Freibetrags von bis zu 110 EUR aus. Dies gilt auch für zusätzlich zu 2 betrieblichen Veranstaltungen durchgeführte Jubilars- oder Pension...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.1 Unmittelbar zurechenbare Kosten

Es werden alle Aufwendungen des Arbeitgebers, die durch die begünstigte betriebliche Veranstaltung anfallen, auf den Höchstbetrag angerechnet – einschließlich Umsatzsteuer. Es ist unerheblich, ob die Kosten dem Arbeitnehmer individuell zugerechnet werden können. Auch ein rechnerischer Anteil an den Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.1 Begrenzter Teilnehmerkreis kann schädlich sein

Die Anwendung des Freibetrags setzt voraus, dass die Möglichkeit der Teilnahme seitens der Firma allen Betriebsangehörigen angeboten wird. Für die Anwendbarkeit der Steuerbefreiung muss die Teilnahme allen Arbeitnehmern offenstehen; der Teilnehmerkreis darf sich nicht als Bevorzugung bestimmter Arbeitnehmergruppen darstellen. Eine unzulässige Bevorzugung kann sich durch die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.4 Reisekosten

Reisekosten (Geld- und Sachleistungen), die bei der Durchführung der Betriebsveranstaltung anfallen, zählen zum äußeren Rahmen der Veranstaltung und sind somit bei der Berechnung des Gesamtaufwands zu berücksichtigen, z. B. Fahrtkosten, Verpflegungskosten und Unterbringungskosten bei einem Betriebsausflug. Die für Reisekosten geltende Lohnsteuerfreiheit ist für die Berechnun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sachbezüge-ABC / Betriebliche Feiern

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers bei betrieblichen Feiern gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Hierunter fallen auch übliche Sachleistungen bei einem Empfang anlässlich des runden Geburtstags eines Arbeitnehmers[1], wenn es sich unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls um ein Fest des Arbeitgebers handelt.[2] Die anteiligen Aufwendungen des Ar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 2.1.3 Jubiläums- und Abteilungsfeiern

Als Betriebsveranstaltungen werden auch Veranstaltungen anerkannt, die nur für eine Organisationseinheit des Betriebs (z. B. Abteilung) durchgeführt werden. Danach sind auch Feiern begünstigt, zu denen nur alle früheren Arbeitnehmer des Unternehmens (Pensionärstreffen) oder nur solche Arbeitnehmer eingeladen werden, die bereits im Unternehmen ein rundes (10-, 20-, 25-, 30-, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.3 Erstattungsgrundsätze

Rz. 13 Satz 2 ermächtigt den Verwaltungsrat, feste Sätze zu beschließen. Seit dem 1.9.2020 gelten die aktualisierten Erstattungsgrundsätze des Verwaltungsrats v. 3.7.2020. Rz. 14 Umstritten ist, ob den Stellvertretern außerhalb des Vertretungsfalls eine Entschädigung gezahlt werden kann, wenn sie an den Sitzungen teilnehmen. Dies wird zum Teil verneint, obwohl die Gesetzesmat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 4.3 Sachgeschenke des Arbeitgebers

Anzusetzen sind auch Geschenke, unabhängig von ihrem Wert, die der Arbeitnehmer anlässlich der Betriebsveranstaltung erhält. In die Berechnung einzubeziehen sind also auch Geschenke, die über der für Aufmerksamkeiten geltenden Freigrenze liegen, deren Wert also mehr als 60 EUR beträgt. Unerheblich ist, ob es sich um Genussmittel oder Geschenke von bleibendem Wert handelt. Vor...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 376 Entsch... / 2.1 Erstattung der baren Auslagen

Rz. 3 Bare Auslagen der Mitglieder und Stellvertreter werden in Form von Tagegeld, Übernachtungsgeld, Nebenkosten und Fahrkosten erstattet. Nebenkosten sind insbesondere Kosten für Gepäckaufbewahrung. Weitere Aufwendungen können nicht erstattet werden, insbesondere keine Aufwendungen für Versicherungen und zur Beseitigung etwaiger Schäden, die durch die Tätigkeit im Selbstve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 385 Beauft... / 2.2 Aufgaben der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Rz. 10 Die Aufgabenstellungen der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt unterscheiden sich zwangsläufig nach der Verwaltungsebene, auf der sie wahrgenommen werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat Handlungsfelder entworfen und Aufgabenkataloge aufgestellt, die nachfolgend wiedergegeben werden. Übergeordnete Handlungsfelder sind Beratung von externen und internen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsveranstaltung / 3 Berechnung der steuerpflichtigen Zuwendung

Ermittlung der als Bemessungsgrundlage Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird typisierend nach dem Umfang der insgesamt für die Betriebsveranstaltung angefallenen Aufwendungen und dem sich ergebenden Pro-Kopf-Anteil für den teilnehmenden Arbeitnehmer bestimmt. In die Berechnung sind nur die Arbeitgeberleistungen einzubeziehen, nicht dagegen die von dem Arbeitnehmer selbs...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 4.1 Die emotionale Reaktion – das subjektive Feedback

Auf dieser Ebene geht es darum zu erfahren, wie den Teilnehmenden das Seminar gefallen hat. Anhand eines Fragebogens wird die subjektive "Kundenzufriedenheit" durch ein persönliches Feedback gemessen. Viele Verwaltungen setzen einen solchen Seminarbewertungsbogen im Anschluss an Inhouse-Veranstaltungen ein. Bei Fortbildungsträgern, wie z. B. den Studieninstituten, gehören so...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Fortbildungscontrolling: Is... / 5.4 Vermeidbare Fehlentwicklungen

Da die beschriebene systematische Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs noch lange nicht in allen Verwaltungen etabliert ist, gibt es in der Praxis immer wieder Fälle, in denen Teilnehmer ohne konkrete Erwartungen oder mit falschen Erwartungen Seminare besuchen. Ursachen hierfür sind oftmals Anmeldungen allein aufgrund des Seminartitels (in Unkenntnis der genauen Inhalte), die...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrat: Kosten / 2.2 Schulungskosten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Kosten erforderlicher Schulungsveranstaltungen zu tragen, § 40 Abs. 1 BetrVG i. V. m. § 37 Abs. 6 Satz 1, Abs. 2 BetrVG. Erforderlich ist eine Schulungsveranstaltung, wenn das im Rahmen einer Schulungsveranstaltung vermittelte Wissen im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Aufgabenstellung des Betriebsrats steht und ein konkreter Schulung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mitbestimmung des Betriebsrats / 2.1 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten ist gewissermaßen das "Herzstück" des BetrVG und schränkt einerseits in wichtigen Bereichen die Entscheidungsfreiheit des Arbeitgebers ein und bietet auf der anderen Seite dem Betriebsrat in wichtigen Fragen Einflussmöglichkeiten auf den Betrieb. Durch Tarifvertrag kann der Kreis der mitbestimmungspflichtigen sozialen Angelegenhei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 10.1 Begriff der Sozialeinrichtung

Rz. 162 Gegenstand der Mitbestimmung in § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG ist die Sozialeinrichtung. Der Betriebsrat als Repräsentant der Arbeitnehmer soll einen bestimmten abtrennbaren Teil von Mitteln des Arbeitgebers ("zweckgebundenes Sondervermögen") mit einer gewissen Organisation mitverwalten können. Eine Sozialeinrichtung erfordert ein zweckgebundenes Sondervermögen. Die einer ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.8 Unbezahlter Sportler nimmt an einer Veranstaltung mit bezahlten Sportlern teil

Tz. 57 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Ein unbezahlter Sportler wird wegen der Teilnahme an Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern nicht selbst zum bezahlten Sportler (s. AEAO zu § 67a Abs. 3 AO TZ 37, Anhang 2). Die Ausbildung dieser Sportler gehört aber nach wie vor zu der steuerbegünstigten Tätigkeit eines Sportvereins, es sei denn, sie werden zusammen mit bezahlten Sportlern...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff sportliche Veranstaltung

1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Zweckbetrieb 45 000 EUR nicht überst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Sportliche Veranstaltungen

Tz. 3a Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Unter sportlichen Veranstaltungen i. S. d. § 67a AO (Anhang 1b) sind bei allen Sportarten grundsätzlich die einzelnen Wettbewerbe zu verstehen, die in engem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang durchgeführt werden. Bei einer Mannschaftssportart ist also nicht die gesamte Meisterschaftsrunde die zu beurteilende sportliche Veranstaltung, sond...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Gesellige Veranstaltungen

Tz. 73 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Werden anlässlich von sportlichen Veranstaltungen auch gesellige Veranstaltungen (Disco-Abende, Tanzveranstaltungen etc.) durchgeführt, sind die Einnahmen aus diesem Bestätigungsfeld (z. B. Eintrittsgelder, Verkauf von Speisen und Getränken) dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen. Die unmittelbar mit diesen Verans...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportliche Veranstaltungen

Tz. 12 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits oben (s. Tz. 1–2) ausgeführt, wird der Begriff der "sportlichen Veranstaltungen" im AEAO zu § 67a AO TZ 3 (Anhang 2) näher definiert. Auch dann, wenn bei den Veranstaltungen außer Mitgliedern auch Nichtmitglieder teilnehmen und diese sich sportlich betätigen, zählen derartige Veranstaltungen zu den sportlichen Veranstaltungen. Im...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler teilnehmen

Tz. 153 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Erfüllen sportliche Veranstaltungen nicht mehr die Voraussetzungen eines Zweckbetriebes nach § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b), sind sie als steuerpflichtig zu behandeln. D.h., die Einnahmen sind einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb "bezahlter Sport" zuzuordnen (s. § 67a Abs. 3 Satz 2 AO, Anhang 1b). Tz. 154 Stand:...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Werbung anlässlich von sportlichen Veranstaltungen

Tz. 113 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Werbung, die anlässlich von sportlichen Veranstaltungen durchgeführt wird, gehört nicht zu den sportlichen Veranstaltungen (s. AEAO zu § 67a AO TZ 9, Anhang 2). Tz. 114 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Folgende Einordnungskriterien sind zu beachten: Die Einnahmen aus der Werbung, die ein Verband/Verein in eigener Regie durchführt, sind dem Täti...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.2 Sportliche Veranstaltungen mit bezahlten Sportlern

Tz. 106e Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Gewinne (Überschüsse) aus "sportlichen Veranstaltungen", an denen bezahlte Sportler teilgenommen haben, sind bei ausgeübten Optionsrecht ebenfalls getrennt zu ermitteln, weil es sich um einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. v. § 14 AO (Anhang 1b) handelt und die Voraussetzungen des § 67a Abs. 3 AO (Anhang 1b) nich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Sportliche Veranstaltungen im Zweckbetrieb

1. Zweckbetriebsgrenze Sport nach § 67a Abs. 1 AO Tz. 107 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 In § 67a Abs. 1 AO hat der Gesetzgeber folgende Regelung getroffen: Sportliche Veranstaltungen des unbezahlten und bezahlten Sports sind dann ein Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (also brutto) insgesamt 45 000 EUR im Jahr nicht übersteigen. 1.1 Bruttoeinnahmefreigren...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Welche Einnahmen sind nicht dem Tätigkeitsbereich "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen?

Tz. 105 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Einnahmen, die nicht den Bereichen der "sportlichen Veranstaltungen" zugeordnet werden können, sind: der Verkauf von Speisen und Getränken an die Zuschauer, Wettkampfteilnehmer, Schiedsrichter, Kampfrichter, Sanitäter, übriges Betreuungspersonal usw. anlässlich von Fußballspielen, Turnieren usw., wenn bereits ein steuerpflichtiger wirtschaft...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sportliche Veranstaltungen

I. Begriff sportliche Veranstaltung 1. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Nach § 58 Nr. 8 AO (Anhang 1b) ist es steuerlich unschädlich, wenn ein Sportverein neben dem unbezahlten auch den bezahlten Sport fördert. Die Regelung ist notwendig, weil nach § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) sportliche Veranstaltungen als "Zweckbetrieb" gelten, wenn die Bruttoeinnahmen aus diesem Z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Einnahmen, die dem Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen" zuzuordnen sind

Tz. 78 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Dem Bereich der "sportlichen Veranstaltungen" (Zweckbetrieb i. S. v. § 67a AO, Anhang 1b) sind folgende Einnahmen zuzuordnen: Eintrittsgelder anlässlich von Sportveranstaltungen (Leichtathletikwettkämpfen, Fußballspielen, Handballspielen, Meisterschaften, Punktspielen, Turnieren usw.); Startgelder, Melde- und Teilnehmergebühren; Einnahmen aus d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.3 Steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb "sportliche Veranstaltungen")

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Sport" ist ein Zweckbetrieb, weil die Voraussetzungen des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) – Zweckbetriebsgrenze kleiner als 45 000 EUR (hier: 17 300 EUR) – erfüllt sind. Der Verein hat auch nicht optiert – Verzicht auf die Anwendung der gesetzlichen Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (s. § 67a Abs. 2 und 3 AO, A...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.3.4 Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb "gesellige Veranstaltungen"

Tz. 92 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vom Verein unterhaltene steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb "Geselligkeit" erfüllt nicht die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs, weil der Wettbewerbsgedanke im Vordergrund steht und § 65 Nr. 3 AO (Anhang 1b) nicht mehr erfüllt ist. Für diesen Betrieb kann auch § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) nicht eingreifen, weil diese g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Vergütungen (allgemeine Ausführungen)

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO (Anhang 1b) fordert, dass kein Sportler des Vereins (Sportler brauchen keine Mitglieder des Vereins zu sein) an den sportlichen Veranstaltungen teilnimmt, der für seine sportliche Betätigung oder für die Benutzung seiner Person, seines Namens, seines Bildes oder seiner sportlichen Betätigung zu Werbezwecken vom Ve...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Zahlungen an den vereinsfremden Sportler

Tz. 144 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der vereinsfremde andere Sportler gilt als unbezahlt, wenn er für die Teilnahme an der Veranstaltung von dem Verein oder einem Dritten im Zusammenwirken mit dem Verein nicht über eine Aufwandsentschädigung hinaus Vergütungen oder andere Vorteile erhält. Als Bezahlung gilt nicht die Erstattung des tatsächlichen und nachgewiesenen Aufwands anl...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.4 Gesamtfall (bezahlter/unbezahlter Sportler, § 67a Abs. 3 Nr. 1 und 2 AO)

Tz. 77 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Anlässlich einer "sportlichen Veranstaltung" wird der Tennisspieler/Berufssportler BB engagiert und bezahlt. Es werden folgende Einnahmen erzielt und Ausgaben getätigt:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Vorlage einer Bestätigung, ob bezahlter oder unbezahlter Sportler

Tz. 49 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereinen/Verbänden ist zu empfehlen, dass ihnen von den Sportlern(-innen) erklärt wird, dass sie keinerlei Zuwendungen (Vergütungen oder andere Vorteile) von Dritten erhalten, die über eine zulässige Aufwandsentschädigung (Auslagenersatz) hinausgehen. Tz. 50 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Bezüglich der vereinseigenen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.4 Beispielsfälle

Tz. 116 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der gemeinnützige Sportverein "Stehauf" e. V. unterhält acht Abteilungen. Aus den sportlichen Veranstaltungen werden insgesamt 29 500 EUR brutto erzielt. An einer Veranstaltung der Tennisabteilung hat ein bezahlter Sportler teilgenommen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) wurde gewählt. Ergebnis 1: Die Einnahmen sind im Zweckbetrieb "Spo...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Gemeinnützigkeitsrecht und umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Vereinsaktivitäten im Bereich Sportzentren

Tz. 159 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie nach Auffassung der Finanzverwaltung einzelne Vereinsleistungen aus gemeinnützigkeitsrechtlicher Sicht zu beurteilen sind, zeigt die nachstehende Übersicht. Zur Definition eines Mitglieds wird auf AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) verwiesen. Für Gastmitgliedschaften ist nicht zu beanstanden, wenn die Gastmitgliedschaft wie eine Vollmitgl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hebig, Flugzeuge und Besteuerung, DStZ 1988, 604; Schulze Temming, Sind Aufwendungen für die Jagd steuerlich abzusetzen?, Informationen StW 1990, 433; Böhme, Die Jagd im Steuerrecht, DStZ 1995, 612; Pezzer, KStpfl Einkünfte jenseits der sieben Einkunftsarten?, StuW 1998, 76; Büchter-Hole, Betreiben eines Gestüts begründet keinen Repräsentationseigenverbrauch, EFG 2007, 637; Hoffm...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Unterhaltung von Clubhäusern, Vereinsheimen oder -gaststätten, die ihr Angebot vorzugsweise nur an Mitglieder richten

Tz. 90 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervergünstigungen erstrecken sich nicht auf derartige Einrichtungen der Sportvereine. Der Gesetzgeber hat dies aus Gründen des Wettbewerbs der Vereine zu Unternehmen des Gaststättengewerbes und der steuerlichen Gleichbehandlung der Sportvereine mit anderen steuerbegünstigten Einrichtungen verneint...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7.1 Allgemeine Fälle

Tz. 74 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel 1: Der Verein oder ein Dritter zahlen einem Spieler eine monatliche pauschale Aufwandsentschädigung von 300 EUR (jährlich 3 600 EUR). Die übrigen Spieler erhalten keine Aufwandsentschädigungen. § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) soll erfüllt sein bzw. es wurde vom Recht der Option gem. § 67a Abs. 2 AO (Anhang 1b) Gebrauch gemacht. Ergebnis 1...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Unbezahlter/bezahlter Sportler

Tz. 112 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Wie bereits ausgeführt, ist bei Anwendung der Vorschrift des § 67a Abs. 1 AO (Anhang 1b) keine Abgrenzung unbezahlter/bezahlter Sportler notwendig (s. Tz. 108). D.h., anlässlich von sportlichen Veranstaltungen können, bei Einhaltung der Bedingungen, sowohl unbezahlte als auch bezahlte Sportler eingesetzt werden, ohne dass diese Tatsache für...mehr