Fachbeiträge & Kommentare zu Verbraucherschutz

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 241a BGB – Unbestellte Leistungen.1Amtlicher Hinweis: Diese Vorschrift dient der Umsetzung von Artikel 9 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (ABl. EG Nr. L 144 S. 19).

Gesetzestext (1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Keine Beschränkung auf den Verbraucherschutz.

Rn 4 Kontrolliert werden kann die Wirksamkeit der inkriminierten Klauseln gem §§ 307–309 BGB. Somit ist auch bei Verträgen zwischen Unternehmern (§§ 310 I, 307 BGB) grds die Verbandsklagebefugnis eröffnet (zB BGH NJW-RR 07, 1286 [BGH 18.04.2007 - VIII ZR 117/06]; LG Köln WRP 18, 1394 [LG Köln 11.07.2018 - 26 O 128/17]), jedoch nicht durch alle Verbände (§ 3 II).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Beschränkung einzelner Klagebefugter auf Verbraucherschutz (Abs 2).

Rn 7 Die Vorschrift des Abs 2 Nr 1 betrifft die AGB-Kontrollklage gem § 1. Wenn AGB sowohl ggü Verbrauchern wie auch ggü Unternehmern verwendet werden, kann die qualifizierte Einrichtung ihren Klageantrag auf die Verwendung ggü Verbrauchern beschränken und ist insoweit klagebefugt. Beim Empfehlen von AGB besteht nur dann keine Klagebefugnis für qualifizierte Einrichtungen, w...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verbraucherschutz.

Rn 32 Übernimmt ein Verbraucher (vgl § 13) die Bürgschaftsverpflichtung formularvertraglich (zB ggü einer Bank), ist das AGB-Recht aus §§ 305 ff anwendbar. Bei der Einbeziehung der AGB ist das Formerfordernis des § 766 zu beachten (s § 766 Rn 6). Ein besonderer Hinweis auf die AGB iSv § 305 II erübrigt sich, wenn ein Bürgschafts-Formularvertrag verwendet wird, der die AGB be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Im Interesse des Verbraucherschutzes.

Rn 14 Die Verbandsklage ist nur zulässig (aA Grüneberg/Grüneberg Rz 8: Frage der Begründetheit), wenn sie gem Abs 1 im Interesse des Verbraucherschutzes erhoben wird. Damit ist gemeint, dass wegen der Bedeutung oder der Häufigkeit der Zuwiderhandlung gegen Verbraucherschutzgesetze eine generelle Klärung sinnvoll erscheint (BTDrs 14/2658, 53). Dies ist bei Verstößen durch unt...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Konzernerklärung zur Unternehmensführung

Tz. 246 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Gemäß § 315d Satz 1HGB müssen seit dem BilRUG (§ 315 Abs. 5 Satz 1 HGB aF) auch bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen iSd. § 289f Abs. 1 oder Abs. 3 HGB eine Konzernerklärung zur Unternehmensführung abgeben. Berichtspflichtig sind sowohl börsennotierte Aktiengesellschaften als auch Aktiengesellschaften, die ausschließlich ander...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 43 VSBG – Projektförderung, Forschungsvorhaben, Bericht.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert bis zum 31. Dezember 2019 die Arbeit einer ausgewählten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (§ 4 Absatz 2 Satz 1), die bundesweit tätig ist. (2) Begleitend untersucht das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in einem wissenschaftlichen Forschungsvorhaben die Funktionsw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei dem Bundesgerichtshof werden Zivil- und Strafsenate gebildet und Ermittlungsrichter bestellt. 2Ihre Zahl bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. (2) Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, Zivil- und Strafsenate auch außerhalb des Sitzes des Bundesgerichtshofes zu bilden und die Dienstsitze für Ermittlungsri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 42 VSBG – Verordnungsermächtigung

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vollunmöglichkeit.

Rn 7 § 326 I 1 Hs 1 lässt, wenn der Schuldner wegen der Unmöglichkeit nicht leistet, dessen Anspruch auf die Gegenleistung ohne weiteres entfallen (wenn nicht III wegen § 285 Abweichendes anordnet). Nach Spezialvorschriften gelten aber Ausnahmen, wenn der Gläubiger beim Eintritt der Unmöglichkeit bereits die Gegenleistungsgefahr (Preisgefahr) trägt. Das meint die Gefahr, die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Europäisches Deliktsrecht.

Rn 27 Das Deliktsrecht hat Bedeutung im Hinblick auf den europäischen Binnenmarkt und den Verbraucherschutz: Unterschiedliche Haftungsregeln, va unterschiedliche Haftungsstandards (ggf iVm öffentlich-rechtlichen Sicherheitsanforderungen), können den freien Waren- oder Dienstleistungsverkehr (Art 34, 56 AEUV) behindern, insb wenn sie im Zusammenhang mit der Wahrnehmung von Gr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Neues Bauvertragsrecht.

Rn 6 Der Deutsche Bundestag hat nach jahrelanger Vorarbeit des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und intensiven Beratungen im Rechtsausschuss am 9.3.17 die Einführung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts beschlossen. Das ›Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eingriffsnorm und Anwendungswille, Art 9 I.

Rn 2 Die Begriffsbestimmung in I ist an das die Grundfreiheiten betreffende EuGH-Urt in Arblade Rs C-369/96, Slg 1999, I-8453, angelehnt, das die Definition von Francescakis aufgegriffen hat (vgl W.-H. Roth AcP 220 (2020) 458, 512; Calliess/Renner/Renner Art 9 Rz 9). Infolge der Einfügung des Wortes ›insb‹ ist die Wahrung der ›politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Orga...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Die Dienst- und Geschäftsverhältnisse der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauenden Beamten (Gerichtsvollzieher) werden bei dem Bundesgerichtshof durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, bei den Landesgerichten durch die Landesjustizverwaltung bestimmt.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1120 ZPO – Mehrsprachige Formulare.

Gesetzestext 1Mehrsprachige Formulare gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2016/1191 werden durch die Behörden ausgestellt, die für die Erteilung der Urkunden zuständig sind. 2Das Bundesamt für Justiz ist für das Ausstellen der Formulare zuständig, soweit Urkunden des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder gerichtliche Urkunden betr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei maschineller Bearbeitung werden Beschlüsse, Verfügungen, Ausfertigungen und Vollstreckungsklauseln mit dem Gerichtssiegel versehen; einer Unterschrift bedarf es nicht. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Verfahrensablauf zu regeln, soweit dies für eine einheitliche m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsgeschäftsähnliches und vorvertragliches Handeln.

Rn 10 Auch die Vorbereitung, nicht nur der Abschluss von Rechtsgeschäften, werden vom Verbraucherschutz erfasst. Es gilt das oben zu § 13 Rn 12 Gesagte entspr.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Mitglieder des Bundesgerichtshofes werden durch den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss gemäß dem Richterwahlgesetz berufen und vom Bundespräsidenten ernannt. (2) Zum Mitglied des Bundesgerichtshofes kann nur berufen werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 5 Die Legaldefinition in Abs 1 S 1 wird dahingehend erläutert, dass bei dem in Rede stehenden Gesetz der Verbraucherschutz der ›eigentliche Zweck‹ sein soll und nicht nur untergeordnete Bedeutung haben oder ›zufällige Nebenwirkung‹ sein dürfe (BTDrs 14/2658, 53). Der Begriff des Verbraucherschutzgesetzes ist im materiellen Sinne zu verstehen (›Vorschriften‹), dh auch Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGGVG § 16 EGGVG – [Datenübermittlung an ausländische Stellen].

Gesetzestext Werden personenbezogene Daten an ausländische öffentliche Stellen oder an über- oder zwischenstaatliche Stellen nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften übermittelt, so ist eine Übermittlung dieser Daten auch zulässigmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Existenzgründungsphase.

Rn 3 Die Gründungsphase ist erst mit der tatsächlichen Aufnahme der gewerblichen o selbstständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen (zB Geschäftseröffnung, Abschluss des ersten Kundenvertrags). Vorbereitende Handlungen (Einstellung von Arbeitnehmern, Anmietung von Räumlichkeiten, Kauf von Einrichtungsgegenständen) genügen nicht. Ausreichend ist jedoch die nach außen hin s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die nationalen Vorgaben für die Auslegung des Verbraucherbegriffs.

Rn 6 Da die Verbraucherrechtsrichtlinien auf dem Konzept der Mindestharmonisierung beruhen, stand es dem nationalen Gesetzgeber frei, bei der Umsetzung einen weitergehenden Verbraucherschutz als von den RL vorgesehen zu schaffen (Bülow/Artz NJW 00, 2050; Lorenz NJW 98, 2939). Der nationale Verbraucherbegriff umfasst sowohl rollensoziologische Merkmale, die sich schlagwortart...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Funktion.

Rn 1 § 327e fasst die in Art 7–9 DIRL geregelten Anforderungen an die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte in einer Vorschrift zusammen. Die Umsetzung der Regelungen zur Aktualisierungspflicht nach Art 8 II, 3 DIRL wurde dagegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung in § 327f gesondert geregelt (ausf Felsch/Kremer/Wagener MMR 22, 18). Rn 2 Die Vorschrift postuliert dabei die Gl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung des Mahnverfahrens und zum Schutze der in Anspruch genommenen Partei Formulare einzuführen. 2Fürmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen und auf die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsverordnung zu b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, VSBG § 15 VSBG – Beendigung des Verfahrens auf Wunsch der Parteien.

Gesetzestext (1) Das Streitbeilegungsverfahren endet, wenn der Antragsteller seinen Antrag zurücknimmt oder der weiteren Durchführung des Verfahrens widerspricht. (2) Erklärt der Antragsgegner, an dem Streitbeilegungsverfahren nicht teilnehmen oder es nicht fortsetzen zu wollen, so beendet der Streitmittler das Verfahren, es sei denn, Rechtsvorschriften, Satzungen oder vertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 259 FamFG – Formulare.

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Formulare für das vereinfachte Verfahren einzuführen. Für Gerichte, die die Verfahren maschinell bearbeiten, und für Gerichte, die die Verfahren nicht maschinell bearbeiten, k...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kritik.

Rn 3 Die Streitbeilegungsverfahren nach dem VSBG wollen zwar den Anschein des Rechts erwecken (vgl §§ 17 I 1, 19 I 2 VSBG), ihnen fehlen aber gewisse rechtsstaatliche Elemente: Die Öffentlichkeit von Verfahren und Entscheidung sowie die Möglichkeit der Rechtsfortbildung und Rechtseinheit durch Rechtsmittelinstanzen. Soweit informelle Streitbeilegungsverfahren an die Stelle v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Verträge mit Auslandsbezug.

Rn 5 Die §§ 305 ff sind aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender (BGH NJW 03, 2605 [BGH 10.04.2003 - VII ZR 314/01]) Wahl des deutschen Rechts durch die Parteien (Art 3 I, II ROM I), aufgrund objektiver Anknüpfung nach Art 4 ROM I oder aufgrund der Sonderanknüpfung der Art 6 I ROM I, Art 46b EGBGB (kollisionsrechtlicher Verbraucherschutz) anwendbar, s Art 6 ROM I Rn 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes (BGBl I, 2222) neu eingeführte Rechtsbehelf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Harmonisiertes IPR im AEUV.

Rn 2 Der Begriff ›Vorschriften‹ (engl ›provisions‹, frz ›dispositions‹) ist weit gefasst und schließt insb auch Kollisionsnormen in Richtlinien, dh harmonisiertes IPR (Brödermann/Iversen/Brödermann Rz 65), ein. Es gilt in seiner nach Art 288 II AEUV in nationales Recht umgesetzten Fassung weiter. Ein prominentes Bsp sind die in Art 46b IV EGBGB (ex Art 29a EGBGB, www.pww-oe....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Leitlinien zu den Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen nach den §§ 505a und 505b Absatz 2 bis 4 festzulegen. Durch die Rechtsverordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Auslandszustellung.

Rn 60 Gem Abs 1 S 3 ist zwischen Zustellung nach Unionsrecht und sonstigen Auslandszustellungen zu unterscheiden. Die frühere Regelung, nach der die Zustellung dadurch als bewirkt galt, dass die gerichtlichen Schriftstücke zu den Gerichtsakten genommen werden, wenn die im EU-Ausland ansässige Partei keinen Zustellungsbevollmächtigten im EU-Gerichtsstaat benannt hat, war nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Als zertifizierter Verwalter darf sich bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die für die Tätigkeit als Verwalter notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt. (2) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Besondere Erscheinungsformen der Bürgschaft.

Rn 71 Das Gesetz sieht einige besondere Gestaltungen der Bürgschaft vor: Mitbürgschaft (§ 769), Selbstschuldnerische Bürgschaft (s § 773 I Nr 1), Bürgschaft auf Zeit (§ 777). Darüber hinaus hat die Praxis weitere Formen der Bürgschaft entwickelt, die sowohl juristische als auch branchenspezifische Besonderheiten aufweisen (s.a. Vor § 765 Rn 15 ff zu Besonderheiten aus Schnit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 945b ZPO – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die näheren Bestimmungen über die Einrichtung und Führung des Registers, über die Einreichung von Schutzschriften zum Register, über den Abruf von Schutzschriften aus dem Register sowie über die Einzelheiten der Datenübermittlung und -speicherung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Weitere Verbandsklagebefugnisse.

Rn 3 Das dargestellte kompensatorische Bedürfnis nach objektiver Rechtskontrolle besteht nicht nur im Verbraucherschutz und im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch in vielen anderen Rechtsbereichen. Daher finden sich heute zahlreiche Verbandsklagebefugnisse im deutschen Privatrecht, insb in §§ 8 und 10 UWG zum Schutz des lauteren Wettbewerbs, im Markenrec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schuldnerverzeichnis wird für jedes Land von einem zentralen Vollstreckungsgericht geführt. 2Der Inhalt des Schuldnerverzeichnisses kann über eine zentrale und länderübergreifende Abfrage im Internet eingesehen werden. 3Die Länder können Einzug und Verteilung der Gebühren sowie weitere Abwicklungsaufgaben im Zusammenhang mit der Abfrage nach Satz 2 auf die zuständi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 190 ZPO – Einheitliche Zustellungsformulare.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zustellung Formulare einzuführen. Rn 1 Als Hilfestellung und zur Vereinheitlichung der Praxis hat das BMJV mit der ZustVV (BGBl I 02, 671; Änderung v 23.4.04, BGBl I 619) Formulare für die Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 130c ZPO – Formulare; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates elektronische Formulare einführen. Die Rechtsverordnung kann bestimmen, dass die in den Formularen enthaltenen Angaben ganz oder teilweise in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln sind. Die Formulare sind auf einer in der Rechtsve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB B

Bagatellunterhalt Ausschluss 1573 1 Bagatellvertrag 359 12 Balkon 566 26 Bank 280 62, 78 Einlösung von Schecks und Wechseln 826 44 Insolvenzverschleppung 826 39 Widerspruch gegen Lastschrift 826 43 Bankgeheimnis 399 10 Bankgeschäft 248 3 Bankkontokorrent 782 3 Banknoten 798 2 Bankvertrag 328 19; vor 328-335 18 Bargeld 245 2 Bargeldlose Zahlungen 675c 3 Barkaution 551 5 Barvermögen 1960 38 Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 19 ZPO – Mehrere Gerichtsbezirke am Behördensitz.

Gesetzestext Ist der Ort, an dem eine Behörde ihren Sitz hat, in mehrere Gerichtsbezirke geteilt, so wird der Bezirk, der im Sinne der §§ 17, 18 als Sitz der Behörde gilt, für die Bundesbehörden von dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, im Übrigen von der Landesjustizverwaltung durch allgemeine Anordnung bestimmt. Rn 1 § 19 ermöglicht den Erlass von Ano...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, EGZPO § 42 EGZPO – [Informationspflichten aus Anlass des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung].

Gesetzestext Die Länder übermitteln dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Anfrage die Informationen nach Artikel 53 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 17 ProdHaftG – Erlass von Rechtsverordnungen.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 2...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sachlicher Anwendungsbereich der Norm.

Rn 7 Von der Verbrauchereigenschaft hängt die Anwendbarkeit zahlreicher verbraucherrechtlicher Normen des BGB (§§ 241a, 305 III, 312 I, 312b I, II, 312c I, 312d I, 355, 356, 474 ff, 481 ff, 491, 495, 499 ff, 655a, 661a) und HGB (§§ 449 I 1, 451a II, 451b II, III, 451g I, 451h I, 455 III, 466 I, 468 II 1, 472 I 2 HGB) ab. Auch die §§ 2 II UWG, 17 IIa BeurkG, 2 UKlaG und 1031 ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Internationales Privatrecht.

Rn 15 Das für schuldrechtliche Konstellationen einschlägige Internationale Privatrecht ist weitgehend in den EG-Verordnungen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I; ABlEU Nr L 177 v 4.7.08, 6) und über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II; ABlEU Nr L 199 v 31.7.07, 40) anzuwenden. Sonderregeln finden sich etw...mehr